Die rote Farbe ist rechtlich irrelevant. Man sollte sie meiner Meinung nach nur dort einsetzen, wo sie geeignet und erforderlich ist, etwas besonders hervorzuheben.
Rote Farbe verstehen viele so, dass Radfahrer dort besonders geschützt werden, aber halt auch nur dort. Die interviewte Radfahrerin kam ja zum Beispiel auch gar nicht auf die Idee, den roten Bereich zu verlassen und mindestens jeder 2. Autofahrer (ausgenommen Fahrer schwarzer BMW, da sind es alle) wird darauf bestehen, dass Radfahrer gefälligst ihren roten RAAADWEEEG!!!! zu benutzen haben.
Ein gesichertes Radwegende nach ERA 2010 wäre problemlos 30m weiter zu realisieren, aber das wäre auch unbefriedigend für Radfahrer, die nach links in die Lutherstraße wollen. Für mich sieht das alles so aus, als hätte man Radfahrer dort in der Planung komplett vergessen und dann anschließend versucht, mit irgendeinem Murks das zu korrigieren.
Ich verstehe auch nicht, wozu diese breite Mittelinsel da ist. Den Platz hätte man nutzen können, Radfahrer auf die Fahrbahn zu führen, aber die Einfädelung genau neben die Mittelinsel zu legen, ist Blödsinn.
In ERA 2010 steht sogar, dass Schutzstreifen unterbrochen werden sollen, wenn die Fahrbahnbreite z.B. an einer Mittelinsel geringer als 3,75m ist und somit bei einem 1,50m breiten Schutzstreifen die Restfahrbahn schmaler als 2,25m ist.