Beiträge von Yeti

    Und hier ist die persönliche Kriegserklärung der Verwaltung an mich: Der Kuhweidenweg ist seit heute auch in der Gegenrichtung benutzungspflichtig. Das heißt, um sicher zur Arbeit und nach hause zu kommen, muss ich nun 2 OWIs am Tag begehen statt nur einer. Dabei hatte die Verwaltung vor einer Woche erklärt, man wolle an den bestehenden Regelungen erst mal gar nichts ändern, bevor der Verkehrsplaner eingestellt ist und seine Arbeit aufgenommen hat.

    Guter Hinweis! Das ist aber etwas komplizierter und nicht direkt vergleichbar (s. Diagramm aus RASt06). In dieser Straße ist die Erfordernis einer Benutzungspflicht aber keinesfalls gegeben.

    Ich dachte, dass das Halteverbot dann auch mit einem Pfeil gekennzeichnet sein muss, so wie am Anfang auch. Ja, es ist eine Einbahnstraße.

    Aber egal, das ist dort nicht das Hauptproblem für Radfahrer. Als ich dort gestern Abend gegen 18:00 gemessen habe, sind mir in der Zeit 9 Radfahrer begegnet und es ist nicht ein einziges Auto dort gefahren. Eine Begegnung mit anderen Radfahrern ist nicht möglich, ohne dass einer von beiden auf den Gehweg ausweicht. Eine Autotür wurde vor mir geöffnet, da war ich allerdings noch ca. 20m weg. So viel zum Thema "außergewöhnliche Gefahrenlage" auf der Fahrbahn.

    Noch zwei Bilder aus der Neubourgstraße: Zwischen Laternenpfahl und parkenden Autos sind es 1,30m für einen in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtigen Weg.

    Und hier noch der Parkplatz im Halteverbot (aber Hauptsache mit Parkschein)

    Hier entsteht gerade eine überarbeitete Sammlung von Mängeln und Gefahrenstellen. Ich werde dazu demnächst noch einige benutzungspflichtige Wege abfahren und deren Breite messen. Harte Zahlen sind immer besser als die Aussage, dass ein Weg zu schmal ist.

    Die Punkte erscheinen jetzt teilweise in mehreren Kategorien:

    - Linksseitige Benutzungspflicht

    - Regelungen und Radwegbenutzungspflicht

    - Schlechte Sichtbeziehungen

    - Schlechter Zustand der Radwege

    - Einfahren und Queren

    - Beschilderung

    - Furtmarkierungen

    - Sonst. Gefahrenstellen und Hindernisse

    - Lücken im Wegenetz

    https://drive.google.com/open?id=1ngeJT…fom&usp=sharing

    Fun-fact am Rande: Wir hatten die Behörde bei dem Treffen mit der Kuriosität konfrontiert, dass der Radweg im Kuhweidenweg nur auf der falschen Straßenseite benutzungspflichtig ist, hingegen auf der in Fahrtrichtung rechten Straßenseite nicht. Als Antwort erhielt ich, dass man dann auf der rechten Seite diesen Weg nicht benutzen dürfe, da es sich dann ausschließlich um einen Gehweg handele.

    Nun rechne ich täglich damit, dass auch in Gegenrichtung ein Lolly angeschraubt wird, aber heute ist mir aufgefallen, dass an den Einmündungen längst das Zusatzzeichen [Zusazzeichen 1000-32] über dem [Zeichen 205]hängt. Und das, wo man doch diesen Radweg nur in einer Richtung benutzen darf? Liegt vielleicht daran, dass es kein Zusatzzeichen gibt, welches darauf hinweist, dass Radfahrer hier ausschließlich auf der falschen Straßenseite fahren.

    Man beachte die fehlende Furtmarkierung und den dichten Fahrbahnverkehr, der hier das Radfahren auf der Fahrbahn unmöglich macht.

    So sieht das da in der Neubourgstr. aus (Einbahnstr. Tempo 30), Zweirichtungsradweg in der Dooring-Zone, Hauptroute zum Bahnhof. Herr Kellmer wurde inzwischen entfernt.

    Schade, dass du den Bescheid nicht mehr hast. Dagegen hätte man direkt vor das Verwaltungsgericht ziehen können. Was du schreibst, zeigt gut die "Denk"-weise der hiesigen Verwaltung: Auf der Fahrbahn ist es für Radfahrer total gefährlich, weil die Autofahrer nicht aufpassen und sich nicht an die Regeln halten, aber auf dem Radweg ist es total sicher. Man kann nicht so viel essen, wie man kotzen möchte... <X

    Im Prinzip möchte ich primär erzwingen, dass sich die Behörde mit den immer wieder geäußerten Einwänden und Hinweisen auf bestehende unzulässige Anordnungen wirklich mal auseinandersetzt, anstatt das immer nur süffisant vom Tisch zu wischen. Das Verfahren darf ruhig mehrere Eskalationsstufen haben und wenn möglich auch gerne die übergeordneten Behörden bis hin zum nieders. Verkehrsministerium einbeziehen. Ich glaube, dass es wirkungsvoller ist, wenn die Brüder merken, dass sie unter verschärfter Beobachtung stehen, als wenn ich mit einer einzelnen Klage erfolgreich wäre und dann nur als Querulant gelte (was mir persönlich egal wäre).

    Das zitierte Urteil hatte ich auch schon gefunden, aber trotzdem danke dafür. Benutzungspflichten werden hier von der Behörde sicherlich nicht selbstständig hinterfragt. Ich kann mir beim besten Willen auch nicht vorstellen, dass die Verwaltung ernsthaft ihrer Pflicht nachkommt, den Zustand der Sonderwege und Verkehrseinrichtungen regelmäßig auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen. Ansonsten sollte es die folgenden Bilder nicht geben.

    Das Bild mit dem schwarzen SUV (Sandersweg) zeigt übrigens einen in beiden Richtungen benutzungspflichtigen kombinierten Geh- und Radweg.

    An der Kreuzung vor dem Bosch-Dienst gilt rechts vor links, denn das ist eine Tempo 30 Zone. Abgesehen von dieser Kreuzung, wo keine Radwegfurt markiert sein darf, lässt man die sonst gerne mal weg.

    Umlaufsperren in Naturholzoptik stellt man gerne mal mitten auf Radwege, vermutlich um den Radverkehr zu entschleunigen. Außerdem kann man damit sicherstellen, dass niemand auf die Idee kommt, Kinder in einem Fahrradanhänger zu transportieren oder sich ein Lastenrad anzuschaffen.

    Ich versuche gerade, mich aufzuschlauen, welche Möglichkeiten es in Niedersachsen gibt. Hier: https://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende…faden-rwbp.html wird beschrieben, dass in Niedersachsen die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Überprüfung/Neubescheidung zu stellen (der Text ist allerdings von 2009). Entweder fällt den "Experten" hier dann selber auf, dass ihre Anordnungen keine Rechtsgrundlage haben oder sie geben mir damit schriftlich, dass sie fortgesetzt gegen die VwV verstoßen. Ich habe allerdings noch nicht herausgefunden, ob für einen solchen Antrag auch die Jahresfrist gilt.

    Ihr hattet mich ja gewarnt, dass es verlorene Zeit sei, mit der Verwaltung konstruktiv das Gespräch zu suchen. Leider muss ich euch nach dem gestrigen Gespräch recht geben, aber ich kann mir nun nicht mehr vorwerfen lassen, dass ich es nicht wenigstens versucht hätte.

    Highlights: Der aktuelle Zustand sei "historisch gewachsen" und aufgrund beengter Platzverhältnisse "nicht zu ändern". Einige Situationen seien jedoch "nicht ganz optimal", wie zum Beispiel ein Teil meines täglichen Arbeitsweges, auf dem ich jeden Morgen eine OWI begehe, um nicht auf einem linksseitig benutzungspflichtigen, max. 2m breiten gemeinsamen Geh- und Radweg zu fahren, auf dem es an keiner der 4 Ausfahrten und Einmündungen Furtmarkierungen gibt und der am Ende verkehrt herum in einen Kreisverkehr führt, wo es an 2 Kreiszufahrten wegen eines gebüschs und hoher Hecken quasi keinen Sichtkontakt gibt. Man werde überlegen, dort Furtmarkierungen aufzubringen, aber die Regelung als solche hält man für richtig und alternativlos. Man plane aber die EInstellung eines Verkehrsplaners. Wenn die Stelle besetzt ist, könne der Verkehrsplaner sich der Sache annehmen.

    Solange die Damen und Herren aus dem Rathaus der Meinung sind, sie könnten sich frei aussuchen, welche Vorgaben der VwV anzuwenden sind und welche nicht, werde ich an keinen weiteren Gesprächen mehr teilnehmen. Dafür ist mir meine Zeit zu schade, die ich künftig wohl eher auf das Schreiben formeller Anträge verwenden werde, wie einen Antrag zur Überprüfung der oben genannten "nicht ganz so optimalen" Benutzungspflicht.

    Leider habe ich dir folgenden Zahlen erst heute zusammengesucht, nachdem es gestern hieß, es gebe keine Auffälligkeiten im Unfallaufkommen mit Radfahrern.

    Laut statistischem Bundesamt ereigneten sich im Jahr 2016 in Deutschland 81274 Unfälle mit Radfahrern. Bei 82,76 Mio Einwohnern sind das 0,98 Unfälle pro 1000 EW. Im selben Zeitraum ereigneten sich im Landkreis Stade 248 Unfälle mit Radfahrern. Bei 201.638 Einwohnern (31.12.2016) macht das 1,23 Unfälle auf 1000 Einwohner, 25% über dem Bundesdurchschnitt!

    Ich bin sauer :cursing:

    Aktuell gilt ja die Regel, dass die CO2-Werte bezogen auf die Gesamtzahl der verkauften Fahrzeuge eines Herstellers im Durchschnitt berechnet, nicht über 120 g/km liegen darf. Ab 2020 sind nur noch 95 g/km erlaubt.

    Das bedeutet, dass der Durchschnittsverbrauch aller verkauften Dieselfahrzeuge nicht höher als 4,5l/100km und der Durchschnittsverbrauch der Benziner nicht höher als 5,1l/100km sein dürfte.

    Wie Porsche das wohl hinbekommt? Egal, die anderen schaffen das auch nicht. Vermutlich schafft das nicht einmal das sparsamste Modell, das die Hersteller jeweils im Angebot haben.

    Dabei ist es leicht nachzurechnen:

    Bei der Verbrennung von 1 Liter Dieselkraftstoff entstehen 2650g CO2, also bei der Verbrennung von 4,5l Dieselkraftstoff 11,925kg CO2. Wenn diese Menge auf 100km verbrannt wird, sind das 119,25g/km. Die Rechnung für Benzin geht ebenso, jedoch mit 2320g/l.

    Künftig würden die Grenzwerte bei 3,6l/100km beim Diesel und bei 4,1l/100km für Benziner liegen, um unter 95g CO2/km zu bleiben.

    Eigentlich ist es egal, ob man es "Abgabe", "Gebühr" oder "Steuer" nennt. Wirkungsvoll ist es, wenn ein Bezug zwischen der Abgabe und dem Verursachen eines Problems hergestellt wird (können Steuern steuern?). Die Kfz-Steuer wird aber nach (angeblich) erfüllter Schadstoffnorm und Hubraum berechnet und nicht nach Größe des Fahrzeuges. Eine Kfz-Steuer, die die Nutzung des öffentlichen Raumes besteuert, müsste aber genau das tun. Dazu eine nach Fahrzeuggewicht gestaffelte Maut für die Beanspruchung der Straßen und eine Besteuerung des CO2-Ausstoßes direkt über die Mineralölsteuer, denn nur aus verbranntem Kraftstoff entsteht CO2 und nicht aus zur Verbrennung vorhandenem Hubraum.

    Ein solches Modell könnte Anreize gegen den Kauf sinnlos großer SUV schaffen. Für Vielfahrer würden sich sparsamere Fahrzeuge umso mehr lohnen und wer meint, ohne 2 Tonnen Blech um sich herum nicht lebensfähig zu sein, soll dafür zahlen.

    Hier eine Sammlung der kläglichen Versuche, Einbahnstraßen in Stade für Radfahrer in Gegenrichtung freizugeben.

    In der Kehrdinger Straße ist es regelkonform gelungen, herzlichen Glückwunsch!

    In der Bungenstraße ist aus Richtung Fischmarkt nicht einmal die Einfahrt verboten und am Eingang der Einbahnstraße steht ein verwirrendes Sammelsurium von nicht zusammengehörenden Verkehrszeichen am selben Mast.

    Beim St. Johanniskloster. Hier wird an der Ecke zur Salzstraße die Freigabe für Radfahrer in Gegenrichtung angezeigt, obwohl die Einbahnstraße aus der Gegenrichtung gar nicht freigegeben ist. Wenig später fehlt folgerichtig auch der Hinweis.

    Anders rum geht es natürlich auch: In Gegenrichtung freigegebene Salzstraße, aber am Beginn der Einbahnstraße kein Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer.

    Fantasie-Beschilderung in der Carl-Benz-Straße. Hier wäre eine Freigabe für Radfahrer gegen die EInbahnstraßenrichtung auch gar nicht zulässig wegen Tempo 50.

    Und für diesen Unsinn stecken Radfahrer die Prügel ein, im wahrsten Sinne des Wortes :cursing:

    (aus Kreiszeitung Wochenblatt vom 17.02.2018)