Letztes Aufbäumen vor dem endgültigen Niedergang der Automobilität
Beiträge von Yeti
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Lastenrad-Förderung in Berlin nach einem Tag ausgeschöpft (der Artikel erscheint interessanter Weise in der Rubrik "Auto")
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Wenn ein Modellflugzeug eine Gefahr für ein AKW darstellen sollte, ist es höchste Zeit, Angst zu bekommen. Natürlich ist es verboten, mit egal was irgendwo gegen zu fliegen. Ich habe sogar dafür Verständnis, dass es nicht erlaubt ist, mit Drohnen oder Modellflugzeugen direkt über ein AKW-Gelände zu fliegen. Wer aber wirklich was Böses im Sinn hat, wird sich nicht von Flugverboten abhalten lassen.
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Grundsätzlich könnten linksseitige Radwege die Gefahr beim Rechtsabbiegen von Kfz deutlich reduzieren. Da könnte dann wirklich niemand mehr versuchen, sich mit einem "toten Winkel" herauszureden.
Dafür erhöhen sie das Risiko durch Linksabbieger umso mehr, denn beim Linksabbiegen ist die gesamte Aufmerksamkeit auf den Gegenverkehr gerichtet und nicht darauf, ob von hinten vielleicht noch ein Radfahrer ankommt.
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Verkehrszeichen sind das Eine und was die Leute dann machen, das Andere. Ich habe hier die Sache mit der Straße laufen, wo es ebenfalls in einem Gewerbegebiet einen einseitigen Zweirichtungsradweg gibt. Natürlich halte ich den für gefährlich und möchte den vor allem nicht benutzen müssen. Ich weiß aber auch, dass die meisten Radfahrer dort trotzdem weiter fahren werden, wenn die Blauschilder entfernt werden. Sie fahren ja auch in der nächsten Straße auf dem (Geh-) Weg, wo keine Blauschilder stehen und zwar ebenfalls in beiden Richtungen und gucken mich noch blöd an, wenn ich es nicht tue.
Ich halte allerdings gar nichts davon, dieses Verhalten zu fördern, indem man das erlaubt (weil es ja sowieso alle tun) oder gar vorschreibt. Es ist vielmehr darauf hinzuwirken, dass Radfahrer dort, wo die Benutzung eines Radweges (oder eines Gehweges) die Gefährdung signifikant erhöht, auf der Fahrbahn fahren. Auch dann ist klar, dass das nicht 100% der Radfahrer tun werden, aber das ist dann ihr eigenes Risiko und dafür müssen sie sich auch selbst verantworten. Wenn man an einem linksseitigen Weg ein
hinstellt, obwohl es schlecht einsehbare Kreuzungen und Grundstücksausfahrten gibt, verbessert sich die Situation nur im Schadensfall bei der Haftungsfrage. Das Ziel muss aber sein, Unfälle (und die daraus resultierenden Haftungsfragen) zu vermeiden. Die Kriterien für die Freigabe linksseitiger Radwege sind klar definiert: Nur wenige Kreuzungen und Einmündungen und dort gute Sicht auf den Radverkehr, der auf der falschen Straßenseite fährt. Benutzungspflicht innerorts auf linken Radwegen grundsätzlich nicht. Man fragt sich, was daran nicht zu verstehen ist.
Wenn man Separation wirklich für erforderlich hält, dann müssen halt Radwege auf beiden Seiten gebaut werden, die den Erfordernissen entsprechen. Innerorts sollten solche Wege aus meiner Sicht grundsätzlich nicht benutzungspflichtig sein, sondern nur ein Angebot für diejenigen, die keinesfalls auf der Fahrbahn fahren würden. Und wenn man es nicht will (zu teuer) oder wenn man den Platz für beidseitige Radwege nicht hernehmen will, dann braucht man eine Alternativlösung. Dort, wo keine Separation erforderlich ist, sollte es auch kein solches Angebot geben.
Ein Vorteil des Radfahrens mag es zwar sein, dass man sich überall schnell durchmogeln kann, aber wo es um die Sicherheit geht, müssen auch Radfahrer lernen, mal einen Umweg zu fahren.
Problematisch finde ich tatsächlich die dörfliche Struktur. Ich fahre regelmäßig Strecken, wo es außerorts nur einen Radweg gibt. Wenn ich auf der linken Seite in eine kleine Ortschaft fahre, habe ich die Wahl, am Ortseingang und am Ortsausgang die Straßenseite zu wechseln, um im Ort auf der Fahrbahn zu fahren oder ich fahre auf dem linken (in der Regel weiterhin benutzungspflichtigen) Radweg weiter. Bei einem kleinen Ort, in dem ich nicht einmal 1km fahre, muss man sich das gut überlegen. Besonders schwachsinnig wird es aber, wenn ich außerhalb der Ortschaft ohnehin auf der Fahrbahn fahre, weil es gar keinen Radweg gibt und dann im Ort auf die linke Seite geschickt werde. Auch das findet man regelmäßig, z.B. an der B4 zwischen Gifhorn und Uelzen. Kein Radweg an der Bundesstraße, aber in jedem Kaff wird man auf irgendeine 1,20m breite Buckelpiste auf der falschen Straßenseite geschickt und soll dafür noch zweimal die Bundesstraße überqueren.
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Schon älter, aber passt zum Thema: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp…-a-1084629.html
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In Deutschland ist es bereits eine Straftat, wenn man sich niedriger als 2000ft über Grund mit einem Luftfahrzeug oder Flugmodell dichter als eine Meile einem AKW nähert, denn um jedes AKW gibt es in Deutschland ein sogenanntes Flugbeschränkungsgebiet (ED-R) mit diesen Maßen. Der Einflug in ein solches Beschränkungsgebiet ist eine Straftat.
Angenehmer Seiteneffekt für böse Menschen auf der ganzen Welt: Die Koordinaten der aller Beschränkungsgebiete sind veröffentlicht und in der Mitte eines kreisrunden ED-R, das eine Höhe von 2000ft/GND und einen Radius von 1 Meile hat, steht in der Regel ein AKW. Die Koordinaten aller deutschen AKW sind also exakt veröffentlicht. Dafür braucht man nicht einmal Google Maps.
Man glaubt hier offensichtlich, dass man durch Sperrung des Luftraumes Terroranschläge verhindern kann. Faktisch ist es jetzt nur 1 Meile vorher verboten, wenn man sich in ein AKW stürzt. Eine normale Cessna braucht vom Rand des ED-R bis zum Einschlag ca. 20 Sekunden, Flugzeuge, die schnell und schwer genug sind, dass sie tatsächlich Schaden anrichten könnten, deutlich weniger.
Temporäre Beschränkungsgebiete werden auch immer wieder eingerichtet bei Großereignissen (z.B. Fußball-WM, Papstbesuch, US-Präsident, G20, etc...). Dann werden aber nur Flüge nach Sichtflugregeln verboten, während die kommerzielle Luftfahrt davon nicht betroffen ist. Als Obama auf der Hannover Messe war, durften wir 50km östlich in Braunschweig nicht einmal Platzrunden mit dem Segelflugzeug fliegen, während der Flugbetrieb am Flughafen Hannover Langenhagen normal weiter ging. Liegt wohl daran, dass bislang alle Anschläge mit Segelflugzeugen verübt wurden und nicht mit Passagierflugzeugen, oder?
In Berlin gibt es auch ein Beschränkungsgebiet über dem Regierungsviertel. Das wurde eingerichtet, nachdem sich der Pilot eines Ultraleichtflugzeuges 2005 vor dem Reichstag auf die Wiese gestürzt hat. Bis dahin war er auf keinem Radar zu sehen und selbst wenn hätte niemand gewusst, ob und wie man ihn am Weiterflug hätte hindern können. Was der Pilot getan hat, war vorher bereits verboten: Unerlaubter Einflug in eine Kontrollzone (OWi), Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe (OWi), Missachtung des Flugplatzzwanges (OWi). Nach aktueller Lage wäre noch eine Straftat dazu gekommen, weil es jetzt eben auch das ED-R gibt. Zuvor hatte er übrigens seine Frau umgebracht, auch das war eine Straftat. Ob ihn das Flugbeschränkungsgebiet von seiner Tat abgehalten hätte, darf bezweifelt werden, aber Günther Beckstein (CSU) und Jörg Schönbohm (CDU) haben sofort nach Flugverbotszonen gerufen.
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Gegenfrage: Warum fährt der schwarze BMW neben ihm so weit rechts? Mein Tipp: der will rechts abbiegen und hat geblinkt und sich eingeordnet.
Deswegen hat er sich ja auch schon auf der roten Rechtsabbiegespur eingeordnet.
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BMW-Fahrer haben es immer eiliger als andere und der Grund ihrer Fahrt ist auch wichtiger als der der anderen. Neben der Rettungsgasse wird demnächst auch eine BMW-Gasse eingeführt, damit diese wichtigen Menschen schneller ans Ziel kommen.
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Momentan ist wegen Erneuerung der Fahrbahndecke dieser Kreisverkehr gesperrt: https://goo.gl/maps/p2iP5St626M2
In der Ankündigung wurde gesagt, dass der Kreisverkehr während der Bauarbeiten für Fußgänger und Radfahrer passierbar bleibt. In der Realität sieht das so aus, dass Radfahrer halt irgendwie auf dem Gehweg daran vorbei fahren können, stadteinwärts auf der falschen Seite. Es gibt nicht ein einziges Verkehrszeichen, das das erlauben würde. Aber egal: Radfahrer fahren ja sowieso, wo sie wollen.
Ankündigung der "Vollsperrung" des Kreisverkehrs, Sackgasse ohne Hinweis, dass sie für Radfahrer und Fußgänger passierbar ist.
Der kombinierte Geh-/Radweg mit
führt neben der Baustelle in den Kreisverkehr. Geisterfahren ist hier zwar nicht erlaubt, aber offenbar vorgesehen.
Einmündung Gottlieb-Daimler-Straße: Hier soll man wohl mit dem Fahrrad fahren, wenn man geradeaus über den Kreisverkehr in Richtung B73 fahren will. Und auch für die Gehwegradler, die aus der Gottlieb-Daimler-Straße in den Kreisel kommen, ist wohl vorgesehen, über den Grünstreifen und die provisorischen Rampen auf die linke Straßenseite des Kreisverkehrs zu fahren. Richtig herum in der Kreisrichtung kommt man an der nächsten Abzweigung auch nicht weiter. Das Zusatzzeichen
über dem
hängt dort auch dauerhaft, obwohl es gar nicht erlaubt ist, verkehrt herum durch den Kreisverkehr zu fahren. Genau genommen ist das nicht einmal ein Radweg, sondern ein Gehweg, der um den Kreisverkehr herum führt. Auch der Weg rechts im Bild ist ein Gehweg, der aber in Ermangelung eines Radweges auf der anderen Straßenseite hinter der folgenden Kreuzung auch oft und gerne in Gegenrichtung beradelt wird.
Bei unserem Gespräch bei der Bürgermeisterin Ende Februar sagte der Leiter des Tiefbauamtes, dass man dort auch ein
in beide Richtungen aufstellen müsse, damit die Radfahrer nicht auf der Fahrbahn fahren.
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Das sollte in jeder Fahrschule gezeigt werden: https://www.youtube.com/watch?v=E9swS1Vl6Ok
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"Ich kann zumindest beurteilen, dass die Person, die das dort angeordnet oder aufgestellt hat, nicht vom Fach ist ..."
Leider haben solche Personen trotzdem oftmals die Befugnis, solche Anordnungen zu treffen.
Wenn man mal genau hinschaut...
Es ist leider oftmals so, wie Explosiv geschrieben hat. Den Behörden ist es eigentlich völlig Wurscht, was Radfahrer machen, solange sie die Autofahrer nicht behindern.
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Aber die Astra-Werbung im Hintergrund passt zu den Schildern und zum Verbot, der Umleitung zu folgen
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... die man dann aber in Prozentpunkten und nicht in Prozent angeben müsste.
und zwar jährlich (!) um jeweils (!) X Prozentpunkte
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Zitat von Mopo
2002 wurde das Fahrrad für 9 Prozent aller Wege genutzt, 2008 für 12 Prozent aller Wege, 2017 für 15 Prozent. Anders ausgedrückt: Von 2002 bis 2008 stieg die Nutzung um 0,5 Prozent, von 2008 bis 2017 um 0,33 Prozent.
Da hat aber jemand bei der Prozentrechnung nicht aufgepasst
Von einem Anteil von 9% auf 12% ist eine Steigerung um 33%, von 12% auf 15% eine Steigerung um 25%. Von 9% auf 15% ist sogar eine Steigerung um 67% *meinjanur*
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Gemeinsame Geh- und Radwege, die in beide Fahrtrichtungen benutzungspflichtig und für Mofas freigegeben sind, sehen im Landkreis Stade so aus.
Bei der wirklich außerordentlichen Gefahrenlage auf der Fahrbahn geht es aber wirklich nicht anders *Ermessensspielraum im Interesse der Sicherheit ausgeschöpft* (Achtung, Ironie!)
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Der Fall ist etwas anders gelagert. Es gab bereits seit längerem eine Benutzungspflicht auf der linken Straßenseite in Richtung Ottenbecker Damm. Kurioser Weise aber nicht in Gegenrichtung vom Ottenbecker Damm zur Gottlieb-Daimler-Straße. In der Fahrtrichtung, wo der Radweg auf der rechten Seite liegt, durfte man ihn also nicht benutzen (nur als Gehweg erkennbar), in der Gegenrichtung musste man ihn benutzen wegen
.
Bei dem Treffen bei der Bürgermeisterin hat sich jemand verplappert und auf diesen Widerspruch hingewiesen. 6 Tage danach war nicht etwa die Benutzungspflicht auf der linken Seite aufgehoben sondern der Weg auch in Gegenrichtung benutzungspflichtig. Ich hätte innerhalb von 12 Monaten, nachdem ich das bemerkt hatte, gegen die neuen Schilder klagen können, aber nicht gegen die bereits bestehende linksseitige Benutzungspflicht.
Daher habe ich einen Antrag auf Neuverbescheidung gestellt, der die gesamte Regelung in beiden Richtungen betrifft. Ich kann entweder gegen den Bescheid klagen (wenn ich ihn denn erhalte) oder dagegen, dass ich den Bescheid innerhalb einer Frist von 3 Monaten nicht erhalten habe, was seit heute der Fall ist. Die Frage ist, wie lange ich ab heute eine solche Untätigkeitsklage erheben kann. Ich möchte vermeiden, dass ich jetzt so lange vertröstet werde und mir immer wieder der Bescheid in Aussicht gestellt wird, bis diese Möglichkeit nicht mehr gegeben ist. Habe diese Frage aber auch gerade an Dr. Kettler gestellt, der mich im Fall einer Klage vor dem VG vertreten wird.
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OK, also den Bescheid abwarten.
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Durch benutzungspflichtige linksseitige Radwege, die es wegen der damit verbundenen besonderen Gefahren gar nicht geben soll, züchtet man sich die Geisterradler doch selbst. Wer einerseits das gefährliche Geisterradeln vorschreibt und sich dann über Radfahrer beklagt, die auch dort auf der falschen Straßenseite fahren, wo es nicht vorgeschrieben oder erlaubt ist, gehört strafversetzt in den Keller eines Archives. Jeder Unfall, der durch angeordnetes Geisterradeln passiert, sollte persönliche strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen haben.