Ich weiß, was diese Leute denken: Hauptsache, die Radfahrer sind von der Fahrbahn runter. Ob sie das aus Dummheit, Bösartigkeit, Unwissenheit oder im festen Glauben tun, dass das der Sicherheit dient, finde ich auch noch heraus.
Beiträge von Yeti
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Hier gibt es auch was Tolles: https://goo.gl/maps/9HpGn47ScN92
Als Radfahrer soll man in Groß Hehlen bei Celle an der B3 rechts neben den parkenden Autos fahren. Leider habe ich kein Foto, wie knapp dort die Autos an der "Radspur" parken. Und was soll das überhaupt sein? Eigentlich nichts weiter als eine durchgezogene Linie auf einem Seitenstreifen mit Fahrradpiktogrammen daneben.
Zwischendurch geht es dann immer wieder mal auf das benutzungspflichtige Hochbord und dann führt dieses Konstrukt auf einen freigegebenen Gehweg, bevor es 150m wieder mit einem
weiter geht. Da hat wohl jemand bemerkt, dass auf dem ehemals benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt werden und hat sich kurzerhand was Neues einfallen lassen. Aber die Bäume wollte er für seine tolle Idee doch nicht fällen lassen...
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Ich habe aktuell einen Antrag auf Neuverbescheidung laufen. Die Frist für einen ermessenfehlerfreien Bescheid läuft bis zum 28.06., danach geht es vor das VG. Sobald die Klage eingereicht ist, wird der nächste Antrag gestellt.
Ich kann mir vielleicht 2-3 Klagen pro Jahr leisten. Da ich davon ausgehe, dass ich damit Erfolg haben werde, bekomme ich das Geld zwar irgendwann wieder, aber bis dahin muss ich die Kosten erst einmal auslegen. Das ist dann wie ein Sparbuch ohne Zinsen
Wie lange dauert es denn erfahrungsgemäß vom Einreichen der Klage bis zur Verhandlung? Ich gehe davon aus, dass das Jahre dauern kann oder bin ich da zu pessimistisch?
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Bei einem der Gespräche hat mir ein leitender Mitarbeiter der Stadtverwaltung gesagt, dass man an der Benutzungspflicht für gemeinsame Geh- und Radwege auch in weniger stark befahrenen Straßen festhält, weil mit einer Aufhebung der Benutzungspflicht ein Fahrbahnbenutzungszwang einhergeht und man nicht alle Radfahrer zwingen möchte, auf der Fahrbahn zu fahren. Das war der Selbe, der mir gesagt hat, dass in Stade "das Paradigma gilt, dass Radwege, wo sie vorhanden sind, auch benutzt werden sollen". Man gibt also zu, dass man seit 20 Jahren ignoriert, dass die allgemeine Radwegebenutzungspflicht 1997 abgeschafft wurde.
Diesen Stadtangestellten habe ich neulich auf einem rot gepflasterten Weg ohne Blauschild (also ein Gehweg, der nur auf den ersten Blick so aussieht, als dürfe man darauf Fahrrad fahren) mit dem Fahrrad fahren sehen (in der Tempo 30 Zone, wo man sowieso immer auf der Fahrbahn fahren kann/soll).
Fazit: Über die Fahrradinfrastruktur entscheiden hier Schönwetter-Gehwegradler. Immerhin ist er auf der rechten Straßenseite gefahren, aber wenn es das rote Pflaster nur auf der linken Seite gibt, fahren auch fast alle auf der linken Seite. Wenn man die Verwaltung darauf hinweisen würde, kann man davon ausgehen, dass da wieder innerhalb weniger Tage ein illegales Blauschild aufgestellt wird, weil es im gesamten Stadtgebiet -wenn überhaupt- nur ganz wenige Straßen gibt, auf denen aufgrund der Verkehrsbelastung eine Benutzungspflicht zu rechtfertigen wäre. Die Gerichte orientieren sich bei dieser Frage in der Regel an ERA 2010 und gehen bei einer Spitzenlast von ca. 2000 Kfz/Std. von einer besonderen Gefahrenlage aus, wobei natürlich immer die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind.
Es gibt in Stade quasi keinen Durchgangsverkehr, da die A26 am Ortsrand endet und in die B73 übergeht, die das Stadtgebiet nur tangential berührt. Die Hauptstraßen nehmen also nur den Verkehr auf, der in und aus der Stadt führt.
Ich habe kürzlich ein Urteil des VG Braunschweig gelesen, wo gegen die Benutzungspflicht auf dem Altewiekring und Hagenring in Braunschweig geklagt wurde. Auch wenn das Gericht bei einer Verkehrsbelastung von 38.000 Kfz/Tag vom Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage ausging, hat es dennoch die Anordnung der Benutzungspflicht in mehreren Punkten als ermessensfehlerhaft bewertet. Die Benutzunspflicht besteht zwar nach wie vor, aber die Stadt musste an vielen Stellen nachbessern. https://openjur.de/u/635555.html
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Die getrennten Wege, die später zusammengeführt werden, befinden sich in der Straße Hinterm Teich (30er Zone). Das Z240 steht in der Harburger Straße, gilt also auch nicht für die Straße Hinterm Teich. In der Harburger Straße, kurz vor dem Kreisel gilt natürlich sowohl auf den rot als auch grau gepflasterten Bereichen Z240.
Hier: https://goo.gl/maps/AqXohDQeSbx
Fährt man die Harburger Straße weiter, dann steht hinter dem Kreisel gar kein Blauschild. Dort gibt es auch einen optisch in zwei Bereiche getrennten Hochbordweg. Ich fahre dort immer auf der Fahrbahn, weil es ja keine Benutzungspflicht mehr gibt. Das hat auch den Vorteil, dass ich über die Hansebrücke auf der Fahrbahn fahren kann, weil dort das Blauschild erst an einer Stelle steht, die ich beim Einbiegen aus der Harburger Straße gar nicht sehen kann und weil der Bordstein dort 30cm hoch ist, kann ich auch nicht mehr von der Fahrbahn auf den Radweg wechseln. Vor allem beim Linksabbiegen am anderen Ende der Brücke ist das praktisch, weil man vom Radweg eine völlig schikanöse Ampelschaltung zu beachten hat, während der Fahrbahnverkehr ausreichende Grünphasen hat.
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Wieder mal SVB-Murks aus Stade
Auf dieser abschüssigen Strecke in der Harburger Straße geht es gemeinsam mit den Fußgängern und Z240 bergab. Hier erreicht man spielend mehr als 30km/h. Die Breite habe ich nicht gemessen, vermutlich wird nicht einmal das Mindestmaß von 2,50m eingehalten. Die "besondere Gefahrenlage" auf der Fahrbahn ist klar zu erkennen
Der Weg in Gegenrichtung entlang der Mauer ist übrigens auch mit Z240 versehen und insgesamt 1,60m breit, gemessen von der Bordsteinkante bis zur Mauer. Alles nur wegen der Sicherheit!
Kurz vor dem Kreisverkehr wird die Fläche optisch aufgeteilt, es gilt aber nach wie vor Z240.
An den Übergängen neben dem Kreisverkehr führt der rot gepflasterte Teil zur Radwegfurt, der grau gepflasterte Teil zum Fußgängerüberweg. Für den Radfahrer wird deutlich: rot = Radweg, grau = Gehweg, auch wenn das Z240 nach wie vor einen gemeinsam zu nutzenden Weg ausweist. Eine kreisrunde Führung von Radwegen um den Kreisverkehr sucht man in der gesamten Stadt vergeblich. Stattdessen setzt man lieber auf starke Verschwenkungen, damit es für alle Verkehrsteilnehmer spannend bleibt, ob die Radfahrer dem Verlauf des Kreisverkehrs folgen oder die Ausfahrt nehmen.
Nach dem Abbiegen in die Straße Hinterm Teich wird der rote Weg sogar vom grauen Weg getrennt. Hier hat man also einen nicht benutzungspflichtigen Radweg (rot) und einen getrennt verlaufenden Gehweg. Dass man stattdessen nicht gleich eine Überleitung der Radfahrer auf die Fahrbahn in der Tempo 30 Zone gebaut hat, liegt vermutlich am Stader "Paradigma", dass man Radfahrer auf jeden Fall von der Fahrbahn fern halten will.
50m Zeit weiter wird der graue und der rote Weg wieder zusammen geführt und ist ab da komplett rot gepflastert. Hier ist zwar der Bordstein abgesenkt, so dass auch diejenigen, die nicht schon oben am Kreisel auf die Fahrbahn gefahren sind, das hier tun könnten, aber die meisten Radfahrer fahren hier auf dem roten Pflaster weiter, weil für sie rot=Radweg bedeutet. Dass der Weg nicht benutzungspflichtig ist, interessiert die Wenigsten.
Da haben wir also wieder einen gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht, allerdings auch ohne Kennzeichnung. Spannend wird es also im Haftungsfall bei einem Unfall mit Fußgängern: Durfte der Radfahrer hier fahren, weil die gesamte Gestaltung den Eindruck erweckt, dass es sich um einen Radweg handelt? Ist für den Radfahrer davon auszugehen, dass diese Fläche (auch) für den Radverkehr vorgesehen ist oder ist das ab der Zusammenführung der beiden Wege ausschließlich ein Gehweg, auf dem Radfahrer nichts zu suchen haben? Warum hat man den Weg dann nicht grau gepflastert?
Und warum führt hier eine rote Furtmarkierung über die Seitenstraße, obwohl die rechts-vor-links Regel gilt? Die gestrichelte Haltelinie ist brandneu, aber bei Radfahrern wird weiterhin der Eindruck erweckt, sie hätten Vorfahrt. Dabei ist das hier sowieso die letzte Chance, den Weg zu verlassen und auf die Fahrbahn zu wechseln, weil die Buckelpiste im Hintergrund definitiv kein Radweg mehr ist.
Man könnte natürlich auch grundsätzlich fragen, warum dort eine 30-Zone angeordnet ist und nicht einfach eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h. Es gibt in dieser Straße nur ein einziges Wohnhaus, und sonst nur einen Pizzabringdienst und eine Autowerkstatt.
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Jetzt bewirb Dich um den Posten des Bundesverkehrtministers und ändere die Sache.
Gerade über das Kontaktformular des Bundeskanzleramtes abgeschickt:
Zitat von YetiLiebe Frau Bundeskanzlerin Merkel,
im Jahr 1997 wurde die Straßenverkehrsordnung StVO geändert und grundlegende Neuregelungen für den Radverkehr eingeführt. In der Praxis erlebt man als Radfahrer auch noch im Jahr 2018, dass 20 Jahre danach in vielen Kommunen das geltende Recht nicht zur Anwendung kommt und massiv gegen die Verwaltungsvorschrift zur StVO verstoßen wird. Als Bürger muss man dann auf eigenes finanzielles Risiko gegen die örtlichen Verkehrsbehörden klagen, wenn man nicht gewillt ist, die vielen gefährlichen Regelungen zu befolgen oder der eigenen Sicherheit wegen Ordnungswidrigkeiten begehen, indem man gegen unzulässige Anordnungen verstößt.
Ich bewerbe mich daher bei Ihnen um den Posten des Verkehrsministers, um diese Angelegenheit nun endlich mal in Ordnung zu bringen. Sobald ich damit fertig bin, werde ich den Posten freiwillig räumen und sie können wieder einen CSU-Kandidaten einstellen.
Für ein persönliches Vorstellungsgespräch stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Hochachtungsvoll
XXX
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Würde das generelle Gebot der Schrittgeschwindigkeit auf freigegebenen Gehwegen entfallen, hätte man bereits die Lösung.
Interessanter Weise müssen Kinder bis zum 10. Lebensjahr und ihre Begleitperson auf Gehwegen nicht grundsätzlich Schritttempo fahren. Eine solche Formulierung wäre auch für freigegebene Gehwege sinnvoll.
Zitat von §2 (5) StVOAuf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html
*edit: Auf Wegen, auf denen man aus anderen Gründen (schlechter Zustand, schlecht einsehbare Einmündungen, ...) nicht sicher mit mehr als Schritttempo fahren kann, sollte das Radfahren ohnehin verboten werden.
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Die grundsätzliche Freigabe von Gehwegen, wenn nix anderes dran steht, wäre konträr zu §2. Z239 soll nur da benutzt werden, wo eine Klarstellung erforderlich ist. Wäre es anders, wäre es das am häufigsten verwendete VZ überhaupt.
PS: arbeitet hier einer bei einer Schilderfirma und will den Umsatz steigern?
Ich habe den Eindruck, dass bislang das VZ240 das am häufigsten aufgestellte Schild ist. Würde man alle illegalen 240er abschrauben und zum Schrotthändler bringen, könnten sich vermutlich einige Kommunen durch den Erlös finanziell sanieren.
Zu @Maltes Idee der Vereinfachung: Die meisten Auto- und Radfahrer unterscheiden wohl nur zwischen "Straße" (= Mischverkehr auf der Fahrbahn, Schutzstreifen, Radfahrstreifen, ggf. Seitenstreifen) und "Radweg" (egal, ob mit RWB oder ohne oder mit oder neben den Fußgängern, Gehweg + Radverkehr frei oder tatsächlich nur Gehweg, auf dem sie überhaupt nichts zu suchen haben). Der Drang, sich von der Fahrbahn fernzuhalten, ist bei vielen Radfahrern ausgeprägt. Jedenfalls sehe ich hier täglich Radfahrer auf Gehwegen herumfahren, auf denen man nicht einmal sicher zu Fuß gehen kann, auch wenn da nicht noch zusätzlich Radfahrer aus beiden Richtungen um einen herumkurven.
Der Bedarf an einer Klarstellung scheint also zu bestehen. Umso mehr in Kommunen, in denen die Verwaltung sich einen Dreck um Mindeststandards für blau beschilderte Wege kümmert. Wer überall Z240 aufstellt, wo keins hingehört, muss sich über die vielen Gehwegradler nicht wundern.
Was neben der geforderten Mindest(!)breite von 2,50m oftmals komplett vergessen wird, ist die Vorgabe der VwV-StVO, dass benutzungspflichtige Radwege nur angelegt werden dürfen, wenn ausreichende Flächen für Fußgänger zur Verfügung stehen (warum eigentlich nicht auch nicht benutzungspflichtige Radwege?). Wenn ich die Idee gemeinsamer Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht gut finde, dann natürlich nur unter dieser Voraussetzung!
Bernd Sluka zählt weitere Kriterien auf:
Zitat von Bernd SlukaVorrang hat stets die getrennte Führung von Fußgängern und Radfahrern. Nur wenn sie nicht zu realisieren ist, kommt ein gemeinsamer Weg in Betracht. Der Weg muss
mindestens 2,50 Meter breitsein. Radfahrer sollten auf dem Weg in der Minderzahl sein. Mit zunehmender Anzahl von Fußgängern und Radfahrern steigt die Breitenanforderung auf über 4 Meter (ab mehr als 100 Fußgängern und Radfahrern zusammen in der Spitzenstunde der Belastung). Bei mehr als 150 Radfahrern und Fußgängern pro Stunde (in der Spitzenstunde) sind gemeinsame Wege nicht zulässig. Dann sind getrennte Wege anzulegen oder Radfahrer auf der Fahrbahn zu führen. Weitere Merkmale, die eine
gemeinsame Führung verbietensind:
- starkes Gefälle (über 3 Prozent),
- eine dichte Folge von unmittelbar angrenzenden Hauseingängen,
- zahlreiche Grundstückzufahrten oder untergeordnete einmündende Straßen,
- stark frequentierte Haltestellen ohne gesonderte, Warteflächen,
- Gehwege in Straßen mit intensiver Geschäftsnutzung und,
- wenn überdurchschnittlich viele schutzbedürftige Fußgänger (Senioren, Behinderte, Kinder, ...) den Weg benutzen, also zum Beispiel Schulwege.
Ein Beispiel eines solchen Weges findet man rund um den Flughafen Finkenwerder. Warum sollte man hier nicht mit dem Fahrrad fahren? (bitte technische Gründe und nicht, "weil es dafür kein passendes Schild gibt"). Hier gibt es kaum Fußgänger und der Weg ist glatt asphaltiert und 3m breit. Es gibt auf 3km zwei Grundstückszufahrten und eine Haltestelle mit gesonderter Wartefläche. https://goo.gl/maps/gJdi6Vq18sv Sieht aus wie außerorts, liegt aber innerhalb des Stadtgebietes von Hamburg. Warum sollte man sich als Radfahrer im Berufsverkehr mit den Autos in den Stau stellen, wenn es nebenan einen solchen Weg gibt? Sollte man ihn nur deswegen wieder benutzungspflichtig machen, weil es dann zwar ein passendes Verkehrsschild aber immer noch keine außergewöhnliche Gefahrenlage gibt, die Grundvoraussetzung für Z240 wäre? *edit: Wer in Streetview die Straße entlangfährt, sieht noch die vormals dort stehenden Z240.
Es ist doch richtig, dass man versucht, diese rechtliche Lücke zu schließen und natürlich sollten die Bedingungen unter denen man auf diese Lösung zurückgreifen kann, auch in der VwV-StVO definiert werden.
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Prof. Heiner Monheim zu Gast in Buchholz
http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/buchholz/polit…ss-d112117.html
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Nochmal:
ist keine Freigabe des linksseitigen Radweges, sondern
. Wenn man die Freigabe aufheben will, dann muss also
aufgehoben werden und nicht
. Die Kombination von
ergibt also auf der linken Seite keinen Sinn, sondern höchstens
.
In diesem Beispiel aus Braunschweig hat man ein
verwendet, um die Weiterfahrt auf der linken Seite zu untersagen. Das sieht kurz hinter dem
aber auch lustig aus, wobei vermutlich gemeint ist, dass man an der Mittelinsel die Fahrbahnseite wechseln soll.
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Das
hängt auf der in Fahrtrichtung rechten Seite unter dem
, um rechts fahrende Radfahrer auf möglichen Gegenverkehr hinzuweisen. Das Bild ist aber in Fahrtrichtung auf der linken Seite aufgenommen. Die Freigabe des linken Radweges erfolgt durch
, also kann nicht
aufgehoben werden.
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Du bist immer noch in einem anderen Film. Ich diskutiere diesen Sinn/Unsinn von Radwegen hier nicht, weil ich anderer Meinung bin, sondern weil das hier off-topic ist. Hier geht es darum, ob diese Piktogramme zu irgendwas gut sind oder überhaupt beachtet werden müssen.
Hier hatte ich die VwV-StVO und die StVO zitiert: Kennzeichnung nicht benutzungspflichtiger Geh- und Radwege ist möglich – ganz ohne Schilder
Aus meiner Sicht machen die Piktogramme deutlich, dass es sich dann um eine (auch) für den Radverkehr vorgesehene Fläche handelt, auf der man folglich Fahrrad fahren darf.
Peter hatte dem mit Zitat von §39(5) StVO entgegen gestellt, dass solche Piktogramme illegal seien:
"Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen"
In dem Fall der Piktogramme für nicht benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege dienen die Piktogramme allerdings als Hinweis auf ein nicht angebrachtes Verkehrszeichen, weil es ein solches Zeichen nicht gibt. Das Piktogramm ist auch weder ein Schriftzeichen und gibt auch kein Verkehrszeichen wieder (auch wenn es dem VZ240 ähnelt, aber es fehlt der Kreis).
Natürlich gehört zu der ganzen Diskussion auch die Frage, ob man solch ein Konstrukt eines nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweges überhaupt haben will, oder ob man Rad- und Fußgängerverkehr auf gemeinsamen Wegen nur in Kombination mit einer Benutzungspflicht haben möchte, weil es dafür auch ein Verkehrszeichen gibt.
Wir sind uns wohl alle einig, dass Fußgänger und Radfahrer auf gemeinsamen Flächen immer die schlechteste Möglichkeit sind, die zu Lasten der Sicherheit der Fußgänger und im Haftungsfall in der Regel zu Lasten der Radfahrer ausgehen wird, egal ob benutzungspflichtig oder nicht. Dass eine neue Möglichkeit, gemeinsame Wege zu kennzeichnen missbraucht werden könnte, völlig unzureichende Wege damit auszustatten, sehe ich ebenfalls kritisch.
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Einfach wäre es auch, wenn man
dort hinstellt, wo Radfahrer NICHT fahren sollen und ansonsten alle Schilder weglässt. Radfahrer hätten dann grundsätzlich die Wahl, auf der Fahrbahn oder auf einem Hochbordweg zu fahren, solange dort kein Z239 steht. Da gefühlt 99% der Radfahrer ohnehin nicht wissen, wo sie fahren dürfen oder müssen, würde das die Sache zumindest eindeutig machen. Dann wäre automatisch jede Fläche, die nicht eindeutig als Gehweg gekennzeichnet ist, (auch) für den Radverkehr vorgesehen.
Das müsste man dann aber auch konsequent handhaben und wirklich an die Belange der Fußgänger denken. Die meisten Wege, die zur Zeit noch mit einem Z240 geschmückt sind, erlauben auch jetzt schon kein gefahrloses Nebeneinander von Radfahrern und Fußgängern.
In der Nachbargemeinde Horneburg hat man das gerade umgesetzt und im gesamten Ort alle Hochbordwege zu Gehwegen umbeschildert. Radfahren ist dort nur noch auf der Fahrbahn zulässig. Eine aus meiner Sicht richtige, aber auch mutige Entscheidung, die nicht jedem gefällt.
http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/politik/…rt-d111436.html
Auch dort kommen Piktogramme zum Einsatz, allerdings auf der Fahrbahn. Sie sollen sowohl dem Autoverkehr als auch den Radfahrern deutlich machen, dass Radfahrer auf die Fahrbahn gehören. Die Verkehrslast ist in Horneburg aber auch auf den Hauptstraßen nirgends größer als 600 Kfz/Std.
Das Konstrukt
wird auch oft missbraucht und ich habe dort noch nie Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit gesehen. Manchmal führt ein benutzungspflichtiger Weg direkt in einen solchen freigegebenen Gehweg, ohne dass eine Möglichkeit besteht, auf die Fahrbahn zu wechseln.
Bild vom 14.05. Das alte Z240 war da noch nicht abgeschraubt, mittlerweile ist es durch Z239 ersetzt.
Radwegfurt entfernt und durch Fußgängerüberweg ersetzt.
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Du bist in einem völlig anderen Film als ich. Ich zumindest diskutiere hier nicht den Sinn oder Unsinn der Benutzungspflicht, sondern den Sinn oder Blödsinn dieser illegalen Piktogramme auf Hochbordwegen, die eindeutig Gehwege sind.
Dass ich in einem völlig anderen Film bin, glaube ich auch. Ich lebe in einer Stadt, die in Sachen Radverkehr auf dem Stand der 1970er Jahre stehen geblieben ist. Leider muss ich hier vor Ort noch über den Unsinn der Benutzungspflicht diskutieren und zwar nicht nur mit der Behörde, sondern auch mit der Rentnertruppe vom ADFC und anderen Radfahrern. Wenn man erreichen will, dass künftig mehr Leute Fahrrad fahren, geht es halt nicht nur um das, was ich selbst gerne hätte.
Hier im Landkreis lag das statistische Risiko im Jahr 2016, als Radfahrer in einen Unfall verwickelt zu sein, 25% über dem Bundesdurchschnitt und die Infrastruktur ist unterirdisch und vermutlich zu >90% illegal. Trotzdem höre ich hier immer wieder, dass man das alles der Sicherheit wegen so macht und auch nicht bereit ist, es zu ändern. Ich kann mir vielleicht 3-4 Klagen pro Jahr leisten, aber vermutlich werde ich es nicht überleben, die gesamte Stadt fahrradfreundlich zu klagen. Also brauche ich hier vor Ort Mitstreiter und Argumente, um den "Experten" von der Verwaltung den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Meinetwegen können wir die Diskussion an dieser Stelle beenden und uns darauf einigen, dass wir uns nicht einig sind. Ich begrüße es, wenn die Möglichkeit geschaffen wird, unter bestimmten Voraussetzungen nicht benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege zu kennzeichnen, wie auch immer.
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Nein. Ein Hochbord-Radweg muß aber baulich angelegt und deutlich als solcher erkennbar sein. Ist er nicht eindeutig als solcher zu erkennen, handelt es sich um etwas anderes, in aller Regel um einen Fußweg.
Bei erkennbar getrennten Flächen ist es einfach.
Bordsteinabsenkungen als Erkennungsmerkmal für einen Radweg nehme ich zurück, das reicht nicht aus. Aber eine Fahrradfurt gibt nur auf Radwegen oder auf Gehwegen, die für Radfahrer freigegeben sind. Wenn eine Radwegfurt vorhanden ist, muss die Fläche also für den Radverkehr vorgesehen sein. Dass die Verkehrsbehörden selbst mit den einfachsten Dingen im Zusammenhang mit dem Radverkehr an ihre kognitiven Grenzen stoßen, ist bekannt.
Mir geht es die ganze Zeit darum, was Bernd Sluka hier schreibt:
Zitat von Bernd SlukaMißbräuchliche Beschilderung
Gerne wurde bislang das Argument missbraucht, dass man Radwege durch Verkehrzeichen beschildern müsste, weil sie sonst niemand erkennen würde. Durch die Möglichkeit, gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht eindeutig (und einheitlich) zu markieren, ist es nun endgültig entfallen. Es besteht keine Notwendigkeit mehr für gemeinsame benutzungspflichtige Wege, zumindest nicht innerhalb von Ortschaften. Denn dort liegt keine besondere Gefahrenlage vor, die durch Radwegbenutzung entfallen würde, sondern Radwege erhöhen dort regelmäßig die Unfallzahlen der Radfahrer untereinander und mit dem motorisierten Fahrzeugverkehr. Bei gemeinsamer Führung mit Fußgängern kommen zusätzlich häufigere Unfälle mit ihnen hinzu.
http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.html
Ihr wisst ganz genau, dass viele Radfahrer nicht bereit sind, auf der Fahrbahn zu fahren, weil ihnen die Risiken der Hochbordwege nicht bewusst sind und sie sich stattdessen auf der Fahrbahn gefährdeter fühlen als auf Radwegen. Da braucht ihr nicht mit Unfallstatistiken zu kommen oder mit Verhaltensregeln, einfach mittig auf der Fahrbahn zu fahren. Wenn man den Radverkehrsanteil steigern will, kommt man meiner Meinung nach nicht weiter, wenn man überall Radfahrer zwingt, die Fahrbahn zu nutzen. Das muss man nicht gut finden, ist aber leider so.
Mit genau diesem Argument wurden dann bislang
auf gemeinsamen Geh- und Radwegen aufgestellt, damit diese Leute dort fahren dürfen, auch wenn es keine besondere Gefahrenlage gibt. Als Folge müssen Radfahrer wie ihr und ich aber auch auf diesen Wegen fahren oder man kann nur ordnungswidrig die Fahrbahn benutzen. Eine Kennzeichnung nicht benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radwege würde das Problem lösen. Eine Kennzeichnung, dass die Fläche für Radverkehr vorgesehen ist, würde dann in Übereinstimmung mit VwV-StVO zu §2 Rn30 die Benutzung erlauben.
Alternativ -wie bereits geschrieben- die komplette Abschaffung der Benutzungspflicht und Änderung der Bedeutung der Zeichen 237, 240, 241 für Wege, die von Radfahrern (und bei VZ240 und 241 auch von Fußgängern) benutzt werden dürfen, sonst von niemandem. Das hätte den Vorteil, dass die ganzen Schilder, die man nach 1997 einfach stehen lassen hat, ohne die neuen geltenden Regelungen zu beachten und ohne dass es dafür eine rechtlich korrekte Anordnung gibt (was vor allem im ländlichen Raum auf 99% aller Blauschilder zutreffen dürfte), keinen Radfahrer mehr zwingen würden, irgendwelche desolaten K***wege benutzen zu müssen.
Natürlich besteht genauso das Risiko, dass künftig völlig unzureichende gemeinsame Wege mit den Piktogrammen gekennzeichnet werden, ohne dass ernsthaft über die Belange der Fußgänger nachgedacht wird (genauso, wie es derzeit die Behörden einen feuchten Dreck interessiert, wenn sie VZ240 aufstellen). Aber immerhin müsste man darauf nicht mehr fahren.
Fahrt doch einfach mal raus aus Hamburg und schaut euch an, wie es ringsum noch aussieht, z.B. im Landkreis Harburg (wobei dort nach 8 erfolgreichen Klagen vor dem Verwaltungsgericht auch langsam die Erkenntnis einsickert, dass die VwV-StVO nicht nur eine Empfehlung sondern eine Vorschrift ist).
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