Beiträge von Yeti

    Mit Pressefahrt meine ich: Journalisten aufs Rad, und dann sollen die da mit Dir eine Tour fahren. Auf eigene Gefahr natürlich.

    Schon klar. Und danach schreibt einer "Lebensmüder Fahrrad-Aktivist fordert: Hier sollen Radfahrer künftig auf der Straße (sic.) fahren!"

    Aber man könnte sicherlich eine Route über die besonderen Absurditäten zusammenstellen, wo selbst autofahrende Journalisten merken, dass das so nicht funktionieren kann.

    Ich bin nicht klagescheu, Peter Viehrig Im letzten August, als die Frist für die Entscheidung über den Kuhweidenweg abgelaufen war, hatte ich bereits Kontakt mit Dr. Kettler aufgenommen, um die weiteren Schritte abzustimmen. Einen Tag später kam dann tatsächlich der Bescheid, dass dem Antrag stattgegeben wird und dann war das Thema damit erst einmal erledigt.

    Eine Liste mit komplett unsinnigen Benutzungspflichten haben wir der Stadt im vergangenen April bereits geschickt und die oben aufgeführten Beispiele sind alle längst kommuniziert, auch schriftlich. Bislang als gut gemeinter Hinweis, im nächsten Schritt dann als förmlicher Antrag auf Neuverbescheidung.

    Das ist hier das Verfahren bei Regelungen, die einem schon länger als 1 Jahr bekannt sind. Ansonsten kann man direkt klagen, dann muss man aber begründen können, dass man diese Regelung erst seit max. einem Jahr kennt. Dass man sie vorher einfach nicht bemerkt hat, reicht wohl nicht, sondern man müsste dann glaubhaft versichern, dass man da vorher noch nie entlang gefahren ist. Das ist in meinem Fall schwierig, weil die wissen, dass ich die Stadt systematisch abgesucht habe ;)

    Es gibt ein paar Dinge, wo ich das Risiko nicht abschätzen kann. Inhaltlich sind die Beispiele eigentlich sonnenklar, aber ich frage mich

    - Tendiert das zuständige VG Stade bei höheren Verkehrsbelastungen und Unterschreitung der Mindestbreiten oder linksseitigen BP eher dazu, den Verkehrsbehörden recht zu geben? Gegen die Stadt Stade hat wohl wegen Benutzungspflichten noch niemand geklagt, aber es gab wohl erfolgreiche Klagen gegen den Landkreis Cuxhaven, die auch hier verhandelt worden sein müssten. Leider habe ich keine Urteile gefunden.

    - Was passiert, wenn die Stadt wiederholt beteuert, die Dinge ändern zu wollen, es aber wegen fehlendem Personal nicht "schnell genug" auf die Reihe bekommt? Ich habe von einem Fall aus Köln gelesen, wo der Kläger deswegen auf seinen Kosten sitzen geblieben ist.

    - Dann die Frage, ob man gegen einen Irrwitz klagt, damit man auf jeden Fall Recht bekommt, oder ob man gleich ein höheres Risiko eingeht und gegen die Anordnung an einer der Hauptstraßen klagt. Wenn man da gewinnt, könnte man gut argumentieren, dass der ganze andere Quatsch auch weg muss. Aber wenn man verliert, könnte sich die Stadt bestätigt fühlen, doch auf dem richtigen Weg zu sein.

    In dem Bescheid, den ich wegen des Kuhweidenweges erhalten habe, wurde angekündigt, dass anstelle des [Zeichen 240] in beiden Richtungen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] angeordnet werden soll. Ich habe daraufhin eindringlich betont dass man dort das Radfahren auf dem Gehweg aus Sicherheitsgründen explizit verbieten müsste. Kann man gegen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] als Fußgänger klagen? Vielleicht dauert das jetzt so lange, weil ich das auch bei der Fachaufsicht zur Sprache gebracht habe und sie sich jetzt nicht trauen, es einmal konsequent durchzuziehen und Radfahrer dort eben zu ihrem Glück auf die Fahrbahn zu zwingen. Es ist doch allen klar, dass dort niemand mit Schrittgeschwindigkeit fahren würde und dann bleibt es so gefährlich wie vorher. Nur dass der Radfahrer im Falle eines Falles noch mehr der Dumme ist.

    Aber mir geht es ja auch gar nicht nur um den Kuhweidenweg. Was soll ich mich monatelang mit denen an diesem Nebenkriegsschauplatz herumschlagen? Die [Zeichen 240] kommen weg, das habe ich schriftlich. Also nächste Baustelle.

    Letztlich auch die Frage, was unter dem Strich schneller geht: Klagen und dann 3-4 Jahre auf ein Urteil warten oder die Leute so lange weiter nerven, bis sie nachgeben? Momentan gibt es ja zögerliche Signale, dass sie sich bewegen. Es könnte komplett vertane Zeit sein, ihnen weiter eine Chance zu geben, aber es könnte sich langfristig auch auszahlen, wenn denn tatsächlich ein (Um)-Denken eingesetzt hat.

    Es müsste halt noch viel mehr Druck aus der Bevölkerung geben, nicht nur von mir. So lange sie mich als einzelnen Querulanten betrachten, wird sich nichts Grundlegendes ändern.

    Eine Klage gegen ein neues Blauschild in der Schölischer Straße wäre gut, damit der Leiter des Tiefbauamtes merkt, dass er Gehwege baut, wenn er "Radwege" sagt. Das könnte er dann zumindest bei künftigen Planungen berücksichtigen und vorher überlegen, ob es zu seinem schicken roten Pflaster mit den lustigen Verschwenkungen an jeder Kreuzung nicht doch bessere Alternativen gibt.

    Nein, gab es noch nicht. Das Problem ist, dass vermutlich auch bei der Presse niemand versteht, was ich will. "Radfahrer fördern" heißt hier "Radwege bauen/verbessern". Dass alleine die Existenz der gezeigten Radwege das Problem darstellt, werden die wohl auch nicht begreifen.

    Klagen würde ich selbst nur wieder, wenn ich entweder stinkreich werde und mich 30k€ einfach nicht interessieren, oder wenn man ein Verfahren quasi überhaupt nicht verlieren kann.

    Beispiele, die man meiner Meinung nach nicht verlieren kann. Ansonsten verliere ich den Glauben an den Rechtsstaat.

    Neubourgstraße

    Der 1,30m breite "Radweg" links im Bild ist in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtig. Damit man die Benutzungspflicht aufrecht erhalten kann, hat man sich überlegt, keine [Zeichen 274.1] einzurichten, sondern nur Tempo 30 -> Grob vorsätzlicher Verstoß gegen die VwV-StVO. Auf dem Gehweg gibt es besonders schützenswerten Fußgängerverkehr zu einer Grundschule und außer Parksuchverkehr und Elterntaxis ist da auf der Fahrbahn nichts los. Komplizierte Einbahnstraßenregelung von beiden Enden der Neubourgstraße in Richtung Gründelstraße, damit die Straße für Durchgangsverkehr unattraktiv wird.

    Am Hofacker

    Auch hier: Tempo 30, extra keine [Zeichen 274.1] und linksseitige Benutzungspflicht auf der Straßenseite, auf der eine Behinderteneinrichtung (= besonders schützenswerter Fußgängerverkehr) und mehrere schlecht einsehbare Grundstücksausfahrten von Gewerbebetrieben liegen. An den Ausfahrten haben einige Anlieger bereits [Zeichen 138-10]angebracht. Die Straße ist ansonsten schnurgerade, bestens einsehbar und mit geringem Verkehrsaufkommen.

    Thuner Straße

    Auch dieses Handtuch ist zusammen mit Fußgängern in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtig (erstaunlicher Weise nur ein Unfall Fußgänger - Rad in 2017). Unter dem [Zeichen 240]wird sogar auf die besonderen Gefahren dieses Weges hingewiesen. Besonders schützenswerte Fußgänger an dieser Straße: 1 Altenheim, 1 Kindergarten, 1 Grundschule, 1 Hauptschule, 1 Hinterausgang eines Gymnasiums.

    Am Bahnhof

    Aus der Bahnhofstraße kommend endet der benutzungspflichtige Radweg an einem FGÜ (ein Unfall PKW - Rad in 2017). Nach zweimaligem Überqueren der Fahrbahn an Fußgängerüberwegen soll man dann zum Bahnhof auf der linken Straßenseite fahren: Dort stehen dann 1,30m mit Gegenverkehr aus der Gegenrichtung gemessen direkt von der Bordsteinkante zur Verfügung. In Gegenrichtung gibt es keine Benutzungspflicht, der Gegenverkehr kommt einem auf diesem Handtuch also freiwillig entgegen. Der Weg endet 250m weiter am Bahnhof, wieder direkt vor einem FGÜ. Dann darf man über den nächsten Fußgängerüberweg fahren/schieben und noch 50m weiter auf einem getrennten Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht fahren, der dann in der Kurve direkt in einen Gehweg übergeht (einheitliches rotes Pflaster, das natürlich alle für einen Radweg halten).

    Am Bahnhof besteht natürlich starker Fußgängerverkehr und in Ermangelung ausreichender Abstellanlagen ist normalerweise der Gehweg durch viele abgestellte Fahrräder eingeengt.

    Es sträubt mich, wegen so einem Blödsinn überhaupt ein Gericht zu behelligen.

    Das klingt für mich danach, daß man noch nix begriffen hat. Gar nix. Die verstehen noch nicht mal, daß eine linksseitige BNP ein Problem ist und wieso. Ich würde klagen, sofort, aber das schrieb ich ja schon.

    Dass man hier gar nichts begriffen hat, unterschreibe ich voll und ganz. Die Devise lautet: "Lieber einen linksseitigen Radweg als gar keinen". Das Ergebnis ist eine Stadt voller Gehweg- und Geisterradler. Mich hat daher eher gewundert, dass nicht noch viel mehr passiert ist.

    Konfrontiert man die VB mit den Zahlen, wird es heißen: Das ist nicht auffällig, es gibt keine Unfallschwerpunkte.

    Ich überlege daher, eine Bürgerfrage an den Verkehrsausschuss zu stellen, in der ich um Aufschlüsselung nach Unfalltypen und Ursachen bitte.

    - Was waren die Haupt-Unfallursachen bei den 12 Unfällen zwischen PKW und Rad auf Straßen ohne Radweg? (davon alleine 5 Unfälle in einer einzigen völlig bedeutungslosen Nebenstraße! *edit: hier https://www.google.de/maps/dir/53.59…1e3!4m2!4m1!3e1 )

    Von den 21 Unfällen zwischen PKW und Radfahrern auf Straßen mit Radweg:

    - Wie viele Abbiegeunfälle gab es zwischen PKW und Radfahrern, die entlang einer Radwegführung fuhren?

    - Wie viele Einbiegen-/Kreuzen-Unfälle gab es zwischen PKW und Radfahrern, die entlang einer Radwegführung fuhren?

    Man hat im Ausschuss die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen und die wird lauten:

    - Was hat die Stadt Stade unternommen, um die Unfallzahlen mit Radfahrern zu reduzieren?

    Prima, danke! Steter Tropfen nässt das Bein (oder so).

    Es ist in der Tat Bewegung in die Sache gekommen und das Thema auf der Tagesordnung gelandet, was früher einfach niemanden interessiert hat. Das ist eigentlich der Hauptgrund, warum ich mich mit der juristischen Keule bislang zurück gehalten habe.

    Es ist natürlich völlig unbefriedigend, wie lange das hier alles dauert. An den Hauptstraßen wie der Harsefelder Straße wird man sich schwer tun, aber es gibt viele Nebenstraßen, in denen selbst die Stader Verkehrsbehörde sofort und ohne langwierige Prüfung mit Verkehrszählungen u.s.w. die Benutzungspflichten aufheben könnte.

    - Sofort in allen Straßen mit Tempo 30 (keine 30er Zone)

    - Sofort alle linksseitigen Benutzungspflichten

    - Sofort alle Benutzungspflichten für getrennte Geh- und Radwege

    Geplant werden müssten die Abschnitte an den Hauptstraßen, an denen es bislang gemeinsame Geh- und Radwege gibt. Dazu zählt die Harsefelder Straße stadtauswärts ab Sachsenstraße, insbesondere wegen der linksseitigen Benutzungspflicht. Das Thema ist aber in Arbeit und es ist die externe Beauftragung eines Gesamtkonzeptes für die gesamte Harsefelder Straße von der Hansebrücke bis zur Heidesiedlung/Riensförde beschlossen.

    Dann gibt es einen kurzen Abschnitt an der Bremervörder Straße, wo es stadteinwärts auf ca. 200m einen gemeinsamen Geh- und Radweg gibt. Wenn es sich die Stadt einfach machen will, hängt sie dort [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] auf, aber damit ist ja nichts gewonnen.

    An der Harburger Straße stadteinwärts gibt es auch einen Gehweg mit [Zeichen 240]. Dort fahre ich täglich auf der Fahrbahn, aber das mag sich hier keiner vorstellen. Damit das auch andere Radfahrer tun, wären Maßnahmen wie Schutzstreifen oder Piktogrammketten, etc. hilfreich. Auch das würde zwar einen Riesen-Aufschrei geben, aber es einfach so zu lassen, wie es ist, ist ja auch keine Option. Schutzstreifen könnten sogar funktionieren, weil es keine Parkstreifen gibt und auch ohne dass es verboten wäre niemand am Fahrbahnrand parkt.

    In der Neubourgstraße besteht die Aufgabe nicht darin, zu prüfen, ob man dort auf der Fahrbahn fahren kann, sondern eine Lösung für die Einbahnstraßenregelung zu finden. Man könnte das Parken nur noch auf der anderen Straßenseite erlauben, wo es wegen der dortigen Grundstücksausfahrten regelmäßig Lücken zum Ausweichen gäbe und keine ununterbrochene Reihe parkender Fahrzeuge auf der Burggrabenseite. Dann fallen halt Parkplätze weg und das passt einigen natürlich nicht.

    Die Stellenausschreibung für den Verkehrsplaner ist seit fast einem Jahr veröffentlicht, aber bislang gab es noch keinen geeigneten Bewerber. Das liegt vielleicht daran, dass man als kompetenter Verkehrsplaner auf dem Arbeitsmarkt sicherlich bessere Angebote findet als bei der Stadt Stade nach TVöD E12. Andererseits verstehe ich die Verweise auf den fehlenden Verkehrsplaner aber auch nicht, denn die Stelle ist beim Tiefbauamt angesiedelt und nicht beim Ordnungsamt/Verkehrsbehörde. Für die Verkehrsregelungen wäre der Verkehrsplaner also gar nicht zuständig, sondern er könnte höchstens beratend tätig sein.

    Ich interpretiere das etwas anders, wobei das VZ 250 trotzdem Humbug bzw. obsolet ist. Man lese von oben nach unten und von vorn nach hinten:

    1. Verbot für Fahrzeuge aller Art
    2. Einschränkung dieses Verbotes: Verbot gilt nur, wenn über 4t Gesamtgewicht
    3. Zusatzzeichen: Verbot und nachfolgende Einschränkung des Verbotes gelten nicht für land- und forstwirtschaftlichem Verkehr (der darf also auch mit über 4t Gesamtgewicht durch)
    4. Gemeinsamer Fuß- und Radweg (Sperrung für alle anderen Verkehrsarten)
    5. Zusatzzeichen: Aufhebung dieser Sperre für Anlieger (also alle Fahrzeuge unter 4t sowie land- und forstwirtschaftlicher Verkehr ohne Gewichtsbeschränkung dürfen weiter, sofern Anlieger, Rad- und Fußverkehr behalten aber Vorrang)

    Abgesehen vom überflüssigen VZ 250 kann das abhängig von den örtlichen Gegebenheiten durchaus Sinn ergeben. Das muß kein Humbug sein, auch wenn es zunächst so scheint.

    So ist es vermutlich gemeint, aber das gibt die Anordnung der Schilder aus meiner Sicht nicht her.

    Wenn man das, was du schreibst, erreichen wollte, müsste es wohl so aussehen:

    1. Alle Schilder am selben Pfosten (*edit: oder erst das [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30] und dahinter das Verbot für Fahrzeuge über 4t mit der Ausnahme für forst- und landwirtschaftl. genutzte Fahrzeuge)

    2. [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30] erlaubt nur die Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer, sowie Anliegerverkehr. Radfahrer und Fußgänger haben Vorrang

    3. Anlieger mit Fahrzeugen über 4t dürfen da nur fahren, wenn es sich um landwirtschaftlich- oder forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge handelt

    Am zweiten Pfosten dürfen dann der Wegweiser und die Briefkästen (oder Hundekotsammeltütenspender?) hängen bleiben. Das grüne Schild kann ich nicht lesen, ist vermutlich irgendwas mit Leinenzwang für Hunde. Auch das gehört nicht unter verkehrsregelnde Zeichen.

    Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich die Intention der Pfälzer Behörde richtig verstanden habe: Sollen land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge dort auch fahren dürfen, wenn sie schwerer als 4t sind oder nicht? Die Anordnung des Zusatzzeichens unter dem Verbot für Fahrzeug über 4t interpretiere ich so, dass die aufgeführten Fahrzeuge auch schwerer sein dürfen (allerdings dürfen sie wegen Z250 darüber dort nicht fahren).

    Zweifach gefiltert: Am ersten Schild dürfen keine Fahrzeuge vorbeifahren, auch keine land- und forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeuge unter 4t, weil das Zusatzzeichen nicht unter dem [Zeichen 250] hängt. Z250 gilt somit für alle und das Verbot für Fahrzeuge über 4t ist überflüssig.
    Daher kommen beim zweiten Schild keine Radfahrer mehr an, die dort fahren dürften und auch keine Anlieger, die von der ausschließlichen Widmung des Weges für Fußgänger und Radfahrer ausgenommen wären. Oder: Beim ersten Schild vom Fahrrad absteigen und hinter dem Z240 weiterfahren ginge auch, wenn man das Z240 so interpretiert, dass das Gebot das Verbot für Fahrräder wieder aufhebt. Es sei denn, das Fahrrad wiegt mehr als 4t, sofern nicht forst- oder landwirtschaftlich genutzt? Na gut, eher theoretisch...

    Hätte man bei der ersten Kombination das Verbot für Fahrzeuge über 4t nach oben und das Z250 in die Mitte gehängt, dann dürften auf dem Weg nur forst- und landwirtschaftlich genutzte Fahrräder und Anlieger mit landwirtschftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen unter 4t fahren.

    Ganz schön kompliziert bei euch in der Pfalz ^^ In Stade hätten sie auch noch irgendwo ein [Zeichen 259][Zusatzzeichen 1012-32] mit untergebracht. Dann wäre auch das Schieben noch verboten.

    Ich fände es mal interessant, was in meinem Fall im Kuhweidenweg passieren würde. Ich habe es schriftlich von der Verkehrsbehörde, dass die Aufhebung der Benutzungspflicht angeordnet ist. Die Schilder hängen 5 Monate später aber noch. Bin ich noch Adressat der Schilder? Oder wird das durch den Bescheid getoppt? In dem Brief des Mitarbeiters steht nicht, dass er die Aufhebung anordnen wird, sondern dass er sie bereits angeordnet hat.

    Soll ich ein Zusatzzeichen anbringen "Yetis frei"? Oder müsste man befürchten, dass dann auch kleine Skoda-SUVs auf dem Gehweg fahren? Ich könnte den Bescheid auch ausdrucken, einlaminieren und in der Nähe des Zeichens an einem Baum oder Laternenpfahl aufhängen (an Pfosten von Verkehrszeichen darf man ja nicht plakatieren).

    Ich habe gestern Abend mal die Unfälle mit Personenschaden und Radfahrerbeteiligung aus dem Jahr 2017 aus dem Unfallatlas in eine eigene Karte übertragen und mit Bildern versehen: https://drive.google.com/open?id=1sSDTB…fSO&usp=sharing

    Neben den Unfällen, die ich so genau wie möglich aus dem Unfallatlas übertragen habe, findet ihr auch die Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept von 1999 (grün = wurde umgesetzt, blau = wurde nicht umgesetzt).

    Aus dem Statistikportal gehen 43 Unfälle mit leicht- oder schwerverletzten Personen hervor und ein zusätzlicher Unfall war im Presseportal zu finden, der in der offiziellen Statistik nicht auftaucht.

    Leicht verletzte: 37

    Schwer verletzte: 7

    Unfallgegner des Radfahrers und Schwere der Verletzungen (leicht/schwer), sowie farbliche Kennzeichnung in der Karte:

    PKW 35 (29/6) (gelb/orange)

    Fußgänger 4 (4/-) (olivgrün/-)

    Solo 4 (3/1) (blau/lila)

    Radfahrer 1 (1/-) (grau/-)

    Von den 35 Unfällen zwischen Radfahrer und PKW passierten

    12 an Straßen ohne Radweg (davon alleine 5 Unfälle in der Straße Am Schwarzen Berg -> 30er Zone! Was ist da los?)

    21 an Straßen mit Radweg, Unfallorte meistens an Kreuzungen

    Bei 2 Unfällen ist mir die Lage des Unfallortes unklar (1. Bielfeldtweg/Kiebitzweg: Im Unfallatlas sieht es so aus, als könnte der Radfahrer auf dem Gehweg gefahren sein. 2. Unfall auf der B73 bei der Auffahrt von der Harsefelder Straße Fahrtrichtung Hamburg. Der Radweg verläuft auf der anderen Straßenseite)

    Von den 4 Unfällen zwischen Fußgängern und Radfahrern passierten

    3 an Straßen mit einem gemeinsamen Geh- und Radweg (benutzungspflichtig) Alle dort vorhandenen Wege unterschreiten die vorgeschriebene Mindestbreite von 2,50m teilweise erheblich.

    1 an einer Straße mit einem getrennten Geh- und Radweg (Glückstädter Straße im Bereich des Vincent Lübeck Gymnasiums und der BBS). Der Radweg unterschreitet dort die vorgeschriebene Mindestbreite von 1,50m

    Bei den Unfällen zwischen Fußgänger und Radfahrer geht aus den Daten nicht hervor, ob der Fußgänger, der Radfahrer oder beide verletzt wurden.

    Von den 4 Solo-Unfällen passierten

    3 auf Straßen mit Kopfsteinpflaster ohne Radweg (30er Zone), einer davon mit einem schwer verletzten Radfahrer in der Dankersstraße

    1 an einer Straße mit benutzungspflichtigen Radwegen (Harburger Straße im Bereich der Gefällestrecke zwischen "Lange Reihe" und Kreisel beim ADAC (unklar, auf welcher Straßenseite der Unfall passierte, ob bergauf oder bergab)

    Der Unfall zwischen zwei Radfahrerinnen passierte in der Salztorscontrescarpe, vermutlich im Bereich der Holzbrücke über den Burggraben (einseitiger Zweirichtungsradweg)

    Ich hätte eigentlich mit mehr Unfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern und zwischen Radfahrern untereinander gerechnet. In die Statistik gehen die vielen glimpflich ausgegangenen Bagatellen aber nicht ein.

    Ich würde mir da auch im Bußgeldbereich eine wesentlich pragmatischere Rechtsprechung - was die Nichtigkeit von Verwaltungsakten betrifft - wünschen. Radfahrer sollten grundsätzlich freigesprochen werden, wenn sie Wegelchen, die deutlich die Vorgaben der VwV verfehlen, missachten. Rechtswidriges Verhalten der Verkehrsbehörde muss mit dem rechtswidrigen Verhalten des Radfahrers abgewogen werden. So, wie sich das irgendwann auch mal in Sachen Unbenutzbarkeit durch Schnee und Eis herauskristallisierte.

    Die Bußgelder stören mich gar nicht. Ich bin hier noch nie angehalten oder kontrolliert worden. Und wenn ich alle paar Monate mal 20,- EUR Gebühr bezahlen müsste, dass ich mich nicht an jeder Kreuzung auf der Radwegefurt (falls es überhaupt eine gibt) umnieten lassen muss, wäre es mir die Sache sogar wert.

    Gedanken mache ich mir nur um zivilrechtliche Konsequenzen, im Schadensfall leer auszugehen oder vielleicht sogar noch Schadensersatz leisten zu müssen, wenn meine Farbenblindheit wieder dazu geführt hat, ein blaues Schild zu übersehen.

    Es ist bereits blödsinnig, das Radfahren in dieser Spurrille auf dem Deich überhaupt zu erlauben, selbst wenn man das nicht als Benutzungsverbot der rechts daneben verlaufenden Fahrbahn interpretiert. Und warum muss ich als Radfahrer überhaupt ständig interpretieren, ob ein Verkehrszeichen wirklich so gemeint ist oder ob das nur jemand aus Spaß/Unfähigkeit/Dummheit aufgestellt hat oder ob das dort jemand seit Jahren vergessen hat, abmontieren zu lassen? https://www.google.de/maps/@53.80738…m/data=!3m1!1e3

    Es ist doch das selbe mit den ganzen Wirtschaftswegen mit [Zeichen 250], von denen der Gelöschtes Mitglied in seiner Gegend schreibt. Soll man da wirklich nicht drauf Fahrrad fahren oder hat da nur jemand das [Zusatzzeichen 1022-10] vergessen? Oder waren die [Zeichen 260] gerade aus?

    Besonders spannend werden diese Fragen, wenn solche für Fahrzeuge (inkl. Fahrräder) gesperrten Wege noch mit Fahrradwegweisern versehen werden.

    Ist das [Zeichen 250] hier ernst gemeint oder nicht? Das ist immerhin der Elberadweg, seit Jahren beliebtester Radwanderweg Deutschlands. Leider darf man darauf gar nicht Fahrrad fahren, schade eigentlich!

    Doof wird es, wenn etwas passiert, z.B. ein Zusammenstoß mit einem Fußgänger, Deichschaf, etc. Interessiert aber keinen. Wenn man auf solch einen Quatsch hinweist, gilt man als Korinthenkacker und Paragrafenreiter, aber im Schadensfall werden einen die Anwälte zur Kasse bitten.

    Und was ich eigentlich noch schlimmer finde: Ich fühle mich einfach nicht ernst genommen. Überall soll ich absteigen und schieben, und auch nicht so pingelig sein, wenn man "mal" ein falsches Verkehrszeichen aufgestellt hat und gleichzeitig muss ich mir immer anhören, dass Radfahrer sich auch nie an die Verkehrsregeln halten.

    Vielleicht müsste man analog zur Fahrlässigkeit unterscheiden zwischen ermessensfehlerhaften Anordnungen und grob ermessensfehlerhaften Anordnungen.

    Die Beschränkung des fließenden Verkehrs in Form des Verbotes einer Verkehrsart mit der Begründung, dass damit die Ampelphasen für eine andere Verkehrsart besser zu optimieren seien, wäre sicherlich grob ermessensfehlerhaft, weil nicht einmal versucht wurde, die Anordnung mit einer außergewöhnlichen Gefahrenlage zu begründen.

    Auch die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht auf einem 1,30m breiten Zweirichtungsradweg auf der linken Straßenseite einer wenig befahrenen Nebenstraße mit Tempo 30 wäre sicherlich grob ermessensfehlerhaft, weil ganz offensichtlich keine außerordentliche Gefahrenlage auf der Fahrbahn bestehen kann und die Mindestvoraussetzungen deutlich unterschritten sind und weil linksseitige Radwege innerorts sowieso niemals die Verkehrssicherheit erhöhen können. Warum muss man mit solch eindeutigen Fällen ein Verwaltungsgericht bemühen?

    Egal wie: Man muss es den Verkehrsbehörden schwerer machen, damit sie mit ihrem fahrradfeindlichen Murks nicht immer so einfach durchkommen und ändern, dass man dagegen nur langwierige juristische Auseinandersetzungen führen kann. Warum muss man gegen jedes unzulässige Schild klagen? Warum gibt es nicht eine übergeordnete Stelle (z.B. beim Verkehrsministerium des Bundeslandes), die den ahnungslos agierenden und nach eigenem Gutdünken entscheidenden örtlichen Verkehrsbehörden auf die Finger schaut? Da könnten natürlich genau solche Trottel sitzen wie in den Provinz-Behörden, aber vielleicht wäre es auch möglich, dort Spezialisten für bestimmte Fachfragen einzusetzen, die zumindest den allergrößten Mist unterbinden.

    2 Beispiele aus der ländliche Idylle Nordkehdingens zwischen Stade und Cuxhaven. Links ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg auf einem Deich, der 50m weiter endet und dann rechtwinklig nach rechts die Böschung hinab führt. Und rechts eine extrem gefährliche Einmündung eines endenden Radweges auf eine Straße, auf der am Tag mindestens 20 Autos fahren. Da steigt man doch besser ab! Irgendwo in der Gegend schiebt sicherlich noch jemand sein Fahrrad durch die Gegend und sucht das Schild, wo er wieder aufsteigen darf. Jeder, der seine Unterschrift unter eine derartige Anordnung gesetzt hat, gehört umgehend aus dem Staatsdienst entlassen.

    Ein Blick in die Nachbargemeinde Hollern-Twielenfleth https://www.google.de/maps/@53.59760…m/data=!3m1!1e3

    Der ganze Ort besteht eigentlich nur aus einer einzigen Straße. Dort gibt es einseitig einen kombinierten Geh- und Radweg für beide Fahrtrichtungen mit [Zeichen 240], der teilweise sogar für Mofas freigegeben ist. Mitten im Ort soll man an einer Bettelampel die Straßenseite wechseln. Die Hälfte des Weges führt also immer auf der falschen Straßenseite entlang.

    Nun soll hier wohl gebaut werden:

    https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/luehe/panorama…rt-d130970.html

    Der Zeitungsartikel zeigt ganz deutlich, wie man hier denkt:

    Zitat

    Eigentlich sollte die Sperrung direkt zum Schulbeginn erfolgen. "Ein denkbar schlechter Zeitpunkt, direkt nach den Ferien. Und dazu noch zu kurzfristig", sagt Hollern-Twielenfleths Bürgermeister Timo Gerke. "Eltern und Schüler müssen rechtzeitig darüber informiert werden." Denn um ihre Schule erreichen zu können, müssen viele Schulkinder die andere Straßenseite benutzen. Im Rahmen der Maßnahme müssen sie am Grundstück

    Hollernstraße 45 die Straße an der dortigen Fußgängerampel überqueren und auf der gegenüberliegenden Straßenseite bleiben, bis sie die Fußgängerampel am Pennymarkt erreichen. Dort können sie die Straße erneut überqueren und landen dann auf der richtigen Straßenseite.

    Versteht das irgendwer?

    Hier mal Bilder aus Hollern-Twielenfleth

    benutzungspflichtig in beiden Fahrtrichtungen und für Mofas freigegeben =O

    In dem Abschnitt möchte man wohl bauen. Die gegenüberliegende Straßenseite hat im letzten Jahr einen neuen Gehweg bekommen, der wegen der einladenden roten Pflasterung auch gerne zum Radfahren genutzt wird (selbstverständlich wie im ganzen Ort üblich in beiden Fahrtrichtungen). Und auf diesem Gehweg (im Bild links) sollen nun wohl auch die Schulkinder mit dem Rad fahren, weil das auf der Fahrbahn natürlich viiiiieeeeel zu gefährlich ist. Dann doch lieber auf dem Gehweg auf der falschen Seite.

    Da sich der für Radfahrer benutzungspflichtige Gehweg nur durch das [Zeichen 240] von einem Seitenstreifen abhebt, wird darauf natürlich auch gerne geparkt. Wer hier der Benutzungspflicht nachkommt, kann dann entweder links am Auto vorbei über die Wiese fahren oder rechts an dem parkenden Auto vorbei auf die Gegenfahrbahn. Und das alles wegen der Verkehrssicherheit!

    Dieses Schild steht kurz hinter der Fußgängerampel, an der Radfahrer von der falschen auf die richtige Straßenseite wechseln dürfen. Auch der Fahrrad-Gegenverkehr kommt einem auf diesem üppig bemessenen Streifen noch entgegen und darf an der Ampel auf die richtige Seite.

    ohne Worte...

    Nochmal aus dem Zeitungsartikel:

    Zitat

    Dem Bürgermeister liegt daran, dass die Eltern ihre Kinder frühzeitig auf die Gefahren im Straßenverkehr hinweisen. Wie die jüngste Ratssitzung zeigte, sorgt sich die Gemeinde nach wie vor um die Verkehrssicherheit im Ort. Auch die Verkehrsschau am Obstmarschenweg (L111) Ende des Jahres, an der unter anderem auch der Landkreis und die Polizei teilgenommen hatten, sei "wenig zufriedenstellend verlaufen", so Gerke.

    Aber auf die Idee, dass jemand die Eltern darauf hinweist, dass das Geisterradeln insbesondere auf solchen Gehwegen saugefährlich ist, kommt natürlich niemand. Dann doch lieber noch ein paar Leitpfosten aufstellen...

    Hier kann man doch einfach nur verzweifeln. ;(

    Ich mache mal hier weiter, bevor wir das nächste Thema zerschreddern :saint:

    Zitat von hier: „Wohlfühl-Radwege” und Oberlehrer in Haßloch

    Zitat von Peter Viehrig

    Und dann? Neues Gespräch? Neue Mail? Mit wem? An wen?

    Hm. Was soll diese Warterei auf den Ablauf selbstgesetzter imaginärer Fristen bringen? Was brachte es bisher? Ganz nüchtern betrachtet: Welche Rechtswidrigkeiten den Radverkehr betreffend sind ganz konkret verschwunden?

    Was dann?

    Am 01.03.2019 drei Anträge auf Neuverbescheidung und wenn nach Ablauf der Frist von 3 Monaten nichts passiert ist oder der Antrag abgewiesen wurde, direkt drei Klagen vor dem Verwaltungsgericht. Kontakt mit Dr. Kettler besteht bereits.

    Falls irgendwo ein neues [Zeichen 240] auftaucht, unmittelbar Klage. Zu erwarten ist das z.B. in der Schölischer Straße nach Abschluss der Bauarbeiten

    Jedenfalls ist das rote Pflaster in den Planungsunterlagen mit "Radweg" bezeichnet, entspricht in Gestaltung und Ausführung exakt dem gleichen Murks, der in den letzten Jahren gebaut wurde und anschließend mit Z240 zum benutzungspflichtigen Gehweg deklariert wurde.

    Freundlich fragen hilft hier alleine gar nichts, so weit ist das klar. Die Frage ist: wie kann man den nötigen Druck aufbauen, ohne dass einem alle Türen vor der Nase zugeschlagen werden?

    Am meisten hat meiner Meinung nach bisher das Einschalten der Fachaufsichtsbehörde geholfen. Ich habe vorgestern wieder eine Mail an die VB Stade geschrieben, in der ich daran erinnert habe, die angekündigten Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Den Leiter der Fachaufsichtsbehörde habe ich in CC gesetzt. Mein Geduldsfaden hält noch bis zum 28.02.2019. Dann jährt sich zum ersten Mal der Termin bei der Bürgermeisterin.

    Der ADFC Kreisverband macht Radtouren mit Wahnweste. Von Mitte April bis Mitte Oktober, dazwischen fährt man nicht Fahrrad. Zur letzten Hauptversammlung war ich einer von 3 Mitgliedern, die mit dem Fahrrad gekommen sind und nicht mit dem Auto (die Versammlung war ja im Winter).

    Immerhin hat mir die Kreisvorsitzende gesagt, dass ich ihren Segen habe, jederzeit auch im Namen des ADFC zu sprechen. Radverkehrspolitik im ADFC Stade = Yeti, sonst niemand. Ich weiß von einzelnen Bürgern, dass sie mal Versuche unternommen haben, gegen bestimmte Anordnungen vorzugehen. Aber sie haben offensichtlich alle an der Sturheit der Verwaltung kapituliert.

    Ich habe vor 1 1/2 Jahren herausgefunden, dass es eine Fahrrad-AG des SPD-Ortsverbandes gibt. Mit den Leuten habe ich regelmäßig Kontakt und wir haben kürzlich aus der Fahrrad-AG der SPD eine parteiunabhängige "Fahrrad-Initiative Stade" gemacht, weil ohnehin mehr als die Hälfte der Leute, die da mitmachen, nicht in der Partei sind. Aus dem Kreis ist die Idee entstanden, auch in Stade regelmäßig eine CM zu fahren. Wir haben uns darüber hinaus im letzten Jahr mit der Verwaltung getroffen und eine 12-seitige Maßnahmenliste eingereicht. Die Verwaltung brüstet sich seitdem damit, dass sie bereits erste Vorschläge von uns umgesetzt hat. Konkret wurden 2 von 6 aufgeführten fehlerhaften Beschilderungen von freigegebenen Einbahnstraßen korrigiert, Wahnsinn!

    Ihr müsst euch das so vorstellen, als gäbe es in Hamburg nur Thering und bei den Verkehrsbehörden und der Polizei nur Leute, die Therings Thesen toll finden. Ich bin immer total neidisch, wenn ich von den Hamburgern lese, dass sie eine Mail an ein zuständiges PK schreiben und darauf kurzfristig reagiert wird und oftmals sogar gehandelt wird.

    So läuft das in Stade:

    September 2017: Verkehrsbehörde mündlich darauf hingewiesen, dass ein [Zusatzzeichen 1000-33] unter dem [Zeichen 267] nichts verloren hat.

    April 2018: Bild an die Verkehrsbehörde geschickt und nochmals darauf hingewiesen, dass dort ein unzulässiges und missverständliches Verkehrszeichen hängt, das dazu führt, dass Radfahrer dort im Glauben, dass es erlaubt sei, entgegen der Einbahnstraßenrichtung fahren

    Juni 2018: das [Zusatzzeichen 1000-33] wurde durch ein [Zusazzeichen 1000-32] ersetzt, leider immer noch falsch.

    September 2018: Gespräch mit der Verkehrsbehörde in Anwesenheit der Polizei Stade und dem Leiter der Fachaufsichtsbehörde. Dabei auch nochmal die obigen Bilder gezeigt und darauf hingewiesen, dass das unzulässig ist.

    Oktober 2018: gemeinsame Fahrradfahrt mit Polizei und Verkehrsbehörde. An Ort und Stelle den Polizeibeamten gefragt, was diese Kombination der Verkehrszeichen bedeutet. Polizei: Einbahnstraße darf von Radfahrern in Gegenrichtung befahren werden. Ich: Nein, das müsste so beschildert werden [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] und bei der Einfahrt mit [Zeichen 220-20][Zusazzeichen 1000-32]. Allerdings sind die Voraussetzungen für eine Freigabe nicht gegeben, weil man in der Straße 50km/h fahren darf. Verkehrsbehörde: Das Zeichen habe ich nicht angeordnet und weiß auch nicht, wer es dort angeschraubt hat. Der Bauhof ersetzt manchmal Verkehrszeichen, wenn sie beschädigt oder verblichen sind (das war hier beim [Zeichen 267] wohl der Fall) und dabei muss jemand auch das Zusatzzeichen geändert haben.

    Januar 2019: [Zeichen 267][Zusazzeichen 1000-32] hängt dort noch immer.

    Und mit solchen Leuten muss ich darüber diskutieren, dass es sicherer ist, auf der Fahrbahn zu fahren als auf Gehwegen [Zeichen 240]

    ;(;(;(;(;(