Beiträge von Yeti

    Das bunte Gebäude im Hintergrund ist ein Kindergarten. Daneben gibt es noch eine Grund- und eine Hauptschule. Der Abschnitt mit Tempo 30 ist neu.

    Bis vor etwa zwei Jahren sah es so aus. Das Blech, von dem man rechts im Bild die Rückseite sieht, ist ebenfalls ein Z240. Auch vorher sollten Radfahrer bereits hinter der Haltestelle langfahren, allerdings durften dort auch noch Fußgänger gehen. Die vielen unterschiedlichen Beläge machen die Verkehrsführung jedenfalls nicht deutlich klar. *edit: Auf dem Bild sieht man auch Mutter mit Sohn auf dem linksseitigen Gehweg pedalieren.

    Im November 2017 wurden dann wenigstens die Furtmarkierungen aufgebracht und an allen Kreuzungen die [Zusazzeichen 1000-32] über den [Zeichen 205] installiert, aber das Grundproblem ist ja ein anderes.

    Dieser gemeinsame Geh- und Radweg ist in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtig, an einer einzigen breitesten Stelle 2,20m "breit", ansonsten durchgehend zwischen 1,40m und 1,80m. Es gibt schlecht einsehbare Kreuzungen, an denen die Radfahrer vorschriftsmäßig auf der falschen Straßenseite ankommen. Etwa an dieser Stelle ereignete sich 2017 ein Unfall zwischen einem Fußgänger und Radfahrer.

    Die Fahrbahn ist so schmal, dass knappes Überholen bei Gegenverkehr nicht möglich ist. Die Benutzungspflicht dient wieder ausschließlich dem Zweck, dem Autoverkehr freie Fahrt zu verschaffen. Kurioser Weise gibt es aber kein Parkverbot, trotz Linienbusverkehr (eine Buslinie).

    So sieht der Beginn dieser Straße aus: Die Anordnung der Benutzungspflicht, die es eigentlich nur aus Gründen der Verkehrssicherheit geben dürfte, ist mit einem Warnhinweis versehen.

    Später kommt diese Einmündung. Inzwischen auch mit markierter Furt, aber was nutzt das, wenn ordnungsgemäß geisterfahrende Radler nicht zu sehen sind?

    An einigen Stellen ist der gemeinsame Weg gerade mal 1,40m breit.

    Die Straße wurde bereits im Radverkehrskonzept von 1999 als Unfallschwerpunkt genannt und nichts hat sich seitdem geändert (außer den Ende 2017 aufgebrachten Furten). Auf diesem Weg gehen Schulkinder zur Schule, neben der erwähnten Grund- und Hauptschule gibt es noch den Hintereingang eines Gymnasiums. Und dazwischen Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen.

    Ob der Radweg insgesamt in der Straße nötig ist, erschließt sich aus den zwei Bildern aber nicht

    Konnten die weiteren Bilder diese Frage beantworten? :) Die Frage, ob er zulässig ist, kann man wohl eindeutig mit "nein" beantworten. In einer Stadt, in der Radfahrer seit 30 Jahren zum Gehwegradeln erzogen wurden, wird alleine die Aufhebung der Benutzungspflicht aber nicht viel bewirken.

    Das ist in der Thuner Straße. Am liebsten wäre es mir, die parallele Dankersstraße zur Fahrradstraße auszubauen und mit einem Fahrrad-tauglichen Belag zu versehen. Derzeit ist das wegen eines sehr unebenen Kopfsteinpflasters keine echte Alternative. Die Aufhebung der Benutzungspflicht in der Thuner Straße wurde bereits im Radverkehrskonzept von 1999 gefordert.

    Hier: https://goo.gl/maps/643y7bfrLkB8JLqk6

    Thuner Str. / Grazer Straße / Am Hang

    Ich finde, dass erstaunlich viele sinnvolle Vorschläge gemacht wurde. Meine Befürchtung war, dass die "mehr Radwege" oder "bessere Radwege"-Fraktion in der Mehrheit ist. Natürlich findet man auch solche Ideen, oder Vorschläge, die längst umgesetzt sind oder auf der anderen Seite auch Ideen, die man aus meiner Sicht besser nicht umsetzen sollte (z.B. mehr Radwege in Tempo-30 Zonen).

    Und es gibt erstaunlich wenig Troll-Beiträge, die sich gegen den Radverkehr richten.

    Alles in allem bin ich bisher positiv überrascht.

    Man könnte Stade als schlechtes Beispiel für eine illustrierte Version der VwV-StVO heranziehen.

    Heute Zu §2 "Straßenbenutzung durch Fahrzeuge" Zu Absatz 4, Satz 2

    Zitat

    Ist aus Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241 erforderlich, so ist sie, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, vorzunehmen.

    Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, daß

    ...

    2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn

    a) er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung.

    Soweit die Theorie und hier die Praxis:

    In Gegenrichtung:

    In Ermangelung des facepalm-Smileys: ;(

    Zitat

    Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) warnte zuletzt etwa, den Autoverkehr über Gebühr zu erschweren.

    Ist das eine reale Gefahr? Es würde ja schon reichen, den Autoverkehr gebührend zu erschweren.

    Zitat

    Straßen seien nicht nur für Radfahrer da.

    Wer hat das gefordert?

    Zitat

    Unionsfraktionsvize Ulrich Lange (CSU) sprach von einer Privilegierung gegenüber den anderen Verkehrsmitteln.

    *Wuff*

    Zitat

    Grundsätzlich müsse gelten, dass alle Verkehrsteilnehmer gleiche Rechte hätten.

    Au ja! :thumbup:

    Einspruch. An Pedelecs schmelzen die Bremsbeläge deutlich schneller weg, als bei normalen Rädern. Hat mir mein Radhändler letztens auch wieder bestätigt und passt auch zu den Aussagen von E-Bikern, mit denen ich mich darüber unterhielt. Und die Dinger sind ja wirklich teils tonnenschwer und dementsprechend auch schwerer zu steuern.

    Was natürlich nicht bedeutet, dass das Gesamtgewicht im selben Verhältnis steigt.

    80kg Radfahrer auf 7kg Carbon-Rennrad = 87kg Gesamtmasse

    80kg Radfahrer auf 25kg Pedelec = 105kg Gesamtmasse (21% mehr)

    114 km/h zu schnell = 3 Monate Führerscheinentzug und eine Erwähnung in der Lokalpresse als "Spitzenreiter". Der Termin für die Abgabe der Pappe darf vermutlich selbst gewählt werden.

    https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-blauli…terwegs_a141005

    Zum Vergleich dazu die Schweiz:

    Ab 60 km/h Überschreitung, außerorts: Straftat "Rasen" liegt vor - Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, Führerscheinentzug zwischen 2 Jahren und lebenslang

    Zitat

    Da Rasen als Straftat gilt, kann laut Schweizer Verkehrsrecht das Auto als „Tatwaffe“ beschlagnahmt werden! Somit droht nicht nur eine Freiheitsstrafe, hohe Bußgelder, sowie ein Fahrverbot, sondern auch der Verlust des eigenen Autos. Punkte sieht der Schweizer Bußgeldkatalog jedoch nicht vor.

    https://www.bussgeldkataloge.eu/geschwindigkeit-schweiz.html

    :love:

    Ich will ja nicht meckern, aber ich kann da kein [Zeichen 240] auf dem Bild erkennen. Dafür aber eine Einmündung, wo nach dieses Zeichen stehen müsste,

    Das ist im Landkreis Stade. Da darf man nicht davon ausgehen, dass eine Beschilderung konsistent ist. Es steht auf jeden Fall ein [Zeichen 240] an der Abzweigung von der Straße Richtung Freiburg.

    Ihr dürft euch aber an der Stelle gerne in die Warteschlange vor dem Fähranleger stellen, wenn ihr wegen der fehlenden Wiederholung des [Zeichen 240] nicht auf dem linksseitigen Gehweg fahren wollt.

    Das Foto von Ullie dürfte hier aufgenommen worden sein: https://goo.gl/maps/ESvFwvtKZg5TZgQw8 Man sieht die Wegweisung des Elberadweges, der dort vor dem Hauptdeich abbiegt.

    Für die Anwohner der Schölischer Straße kommt eine Änderung aber sicherlich zu spät und sie werden zahlen müssen.

    Da habe ich mich wohl geirrt: https://www.weser-kurier.de/region/nieders…id,1771230.html

    Zitat

    „Alle Straßen, die derzeit in der Sanierung stecken und noch nicht abgeschlossen sind, werden nicht mehr nach dieser Straßenausbaubeitragssatzung abgerechnet“, bestätigte Stadtbaurat Lars Kolk im Gespräch mit dem WESER-KURIER die Folgen des Ratsbeschlusses. Das betreffe neben fünf anderen Straßen auch die Schölischer Straße.

    Inzwischen wollen alle Fraktionen im Stadtrat die "Strabs" abschaffen. Darüber, wie die Alternative aussehen soll, gibt es aber noch keine Einigung. Für die Anwohner der Schölischer Straße kommt eine Änderung aber sicherlich zu spät und sie werden zahlen müssen.

    Brisantes Detail: Wenige Jahre vor der Planung des Umbaus wurde die Schölischer Straße in ihrer Verkehrsbedeutung heruntergestuft, woraus sich eine höhere Anwohnerbeteiligung ergab.

    *edit: Die SPD war für die Strabs, ist aber mittlerweile auch dagegen.

    Mai 2018: https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-politi…pd-chef_a110401

    Zitat

    Holm hat bei der jüngsten Kandidatennominierung für die anstehende Bürgermeisterwahl die Arbeit Silvia Niebers in den höchsten Tönen gelobt. Und Nieber prägt den Satz: "Mit mir wird es eine Abschaffung der Satzung nicht geben."

    Kai Holm bestätigt auf WOCHENBLATT-Nachfrage: "Nein, einen Sinneswandel gibt es bei mir nicht. Ich mache mir das Schild ja nicht zu eigen, nur weil ich auf dem Foto bin. Meine Position ist klar: Ich bin nicht für eine Abschaffung der Strabs.

    Hier klingt es so, als wäre es die Idee der SPD gewesen, die Ausbaubeiträge abzuschaffen

    https://www.spdstade.de/2019/03/01/akt…-2019%ef%bb%bf/

    Zitat

    Nachdem sich durch nochmalige intensive Recherche herausstellte, dass die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen als Kompensation für den beschlossenen Wegfall von Straßenausbaubeiträgen keinen Sinn macht, haben wir als Fraktion zum zweiten Male dazu aufgerufen, entsprechende Planungen umgehend einzustellen. Diesem Vorschlag sind nun doch alle im Rat vertretenen Fraktionen gefolgt. Damit setzt sich konsequent der Weg fort, welchen wir bereits mit unserem Antrag zur Abschaffung der STRABS in der Ratssitzung vom September 2018 beschritten haben.

    A propos "Radweg" und Bushaltestelle: In der neu umgebauten Schölischer Straße ist der "Radweg" ausgerechnet an einer Haltestelle am schmalsten. Derzeit noch ohne [Zeichen 240] und daher darf man dort nicht fahren, aber in den Planungsunterlagen steht überall "Radweg" und es sollte mich sehr wundern, wenn man in diesem Fall davon absieht, die Gehwege anschließend auch für Radfahrer benutzungspflichtig zu machen.

    Das wird bestimmt lustig, wenn man direkt nach Aufhängen des ersten VZ240 Klage einreichen würde, zumal sich am Umbau dieser Straße eine große Diskussion um die Straßenausbaubeiträge entzündet hat, die es bis in die überregionale Presse geschafft hat.

    https://www.spiegel.de/panorama/gesel…-a-1157500.html

    Oder auch einen Hinweis an den Bund der Steuerzahler, wie hier Geld für gefährlichen Unfug versenkt wird.

    Steht da ein grauer PKW auf dem Fußweg? Vor der Giebelseite von dem Haus mit dem Krüppelwalmdach?

    Der Gehweg ist das rote Pflaster. Ich bin mir nicht sicher, ob das Auto schon auf dem privaten Grundstück steht.

    Man könnte jetzt natürlich einwenden: Der Bus hält ja dort nur höchstens zwei- dreimal am Tag.

    Und außerdem fährt unter den Bedingungen sowieso niemand mit dem Fahrrad. Also alles in Butter :)

    Stimmt, es ist Werbung für das Radfahren und die ist als Gegenpol zu der ganzen "Krieg-auf-Straße" Berichterstattung dringend nötig. Polemiken über Rüpel-Radler und Rad-Rowdys, Berichte über Gefahren, Verletzte und Tote gibt es doch wirklich jeden Tag genug.

    So lange eine solche Kampagne die Verbesserung der Bedingungen für Radfahrer und die Beseitigung von Gefahrenstellen nicht ersetzt, ist es eine wichtige Ergänzung auf dem Weg zu einer fahrradfreundlichen Stadt.

    Richard Klaus hat uns als Letzter seine Antworten geschickt und dafür offenbar recherchiert. Er hatte mich auch mal nach einer Ausschusssitzung angesprochen, in der es unter anderem um die typischen Gefahrenstellen ging, die hier seit Jahren für Radfahrer völlig unnötig in Kreisverkehre eingebaut werden. Auch da hat er gut aufgepasst.

    Am Ende wird das Rennen hier aber zwischen Nieber und Hartlef entschieden. Die beiden Außenseiter können vermutlich allenfalls dazu beitragen, dass es zur Stichwahl kommt, wenn nicht einer der Favoriten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht.

    Die bisherige Amtsinhaberin Nieber setzt in ihrem Wahlkampf voll auf die Karte, dass sie als erfahrene Verwaltungschefin alleine die Kompetenz besitzt, das Rathaus mit seinen knapp 700 Mitarbeitern zu führen. Ihr Wahlslogan ist "Zukunft braucht Kompetenz", wobei man als Radfahrer bislang von dieser Kompetenz nichts gemerkt hat. Das Thema hat sie bisher genauso verschlafen wie zuvor ihr Amtsvorgänger Andreas Rieckhoff, der jetzt als Hamburger Staatsrat in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation im Zuständigkeitsbereich Verkehr tätig ist. Die angestrebte Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen wird Stade alleine jedenfalls nicht fahrradfreundlich machen und eine Zertifizierung halte ich derzeit für völlig ausgeschlossen.

    Ihr aussichtsreichster Herausforderer Hartlef ist seit Jahren der stellvertretende Bürgermeister von Stade und Ortsbürgermeister des Ortsteils Bützfleth. Ich habe ihn als interessiert an den Radverkehrsthemen wahrgenommen, unter anderem als er an der von mir geführten Tour in den Stadtteil Riensförde teilgenommen hat. Dennoch kann ich mir aber auch nicht wirklich vorstellen, mit einem CDU-Bürgermeister in Fragen der Radverkehrsinfrastruktur auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Falls er die Wahl gewinnen sollte, werde ich ihn auf jeden Fall auf diese Aussage festnageln:

    Zitat

    Schilder und Hindernisse an bzw. auf Radwegen, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, müssen endlich abgebaut werden.

    Vermutlich ist er sich der Tragweite dieser Aussage nicht ganz im Klaren, aber wenn er das ernst meint, können hier alle blauen Schilder abgebaut werden.

    Die neuen Radwege in Bützfleth, die er als positives Beispiel nennt, gefallen mir überhaupt nicht. Denn es sind -wie überall, wo hier in letzter Zeit neu gebaut wurde- keine Radwege sondern Gehwege mit Benutzungspflicht und allen gefährlichen Schikanen, die man nunmal von solchen Radwegen kennt: Dicht an Hauseingängen und schlecht einsehbaren Grundstücksausfahrten vorbei, mit unnötigen Verschwenkungen an Kreuzungen und Kreisverkehren. Das gab auf diesen neuen "tollen" Wegen 2017 bereits einen Unfall mit einer schwer verletzten Radfahrerin, die sich dort offensichtlich als Geisterradlerin betätigt hat: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/3741982

    Wenn das die Zukunft der Stader Radverkehrsinfrastruktur ist, dann gute Nacht. Da ändert es auch nichts, dass es vorher noch viel schlimmer war. So sieht es in Bützfleth derzeit immer noch am Ortseingang aus Richtung Stade aus: Eine 1,60m schmale Holperpiste soll von Fußgängern und Radfahrern in beiden Fahrtrichtungen benutzt werden. Irgendwann ist dann der Gehweg auf der anderen Straßenseite benutzungspflichtig. Querungshilfe = Fehlanzeige.

    (*edit: Die Benutzungspflicht auf der linken Seite besteht auch noch hinter der im Bild zu sehenden Mittelinsel)

    Und das ist das Ergebnis nach dem Umbau im weiteren Verlauf (die Bilder hatte ich kurz nach der Fertigstellung gemacht, inzwischen ist das alles auch in regelmäßigen Abständen mit [Zeichen 240] verziert):

    In der ERA 2010 steht, dass in Kreisverkehren eine Führung des Radverkehrs auf der Kreisfahrbahn in jedem Fall einer nicht nutzungsgerechten Führung des Radverkehrs mit starken Verschwenkungen an den Kreiszufahrten vorzuziehen ist. Was ist daran nicht zu verstehen?

    Dass die Radwege an Kreuzungen von der Fahrbahn extra noch abgerückt werden, wurde schon im Radverkehrskonzept aus dem Jahr 1999 bemängelt, aber das baut man heute noch so, auch wenn ohnehin schon Hindernisse die Sichtbeziehungen einschränken. Dass Längsfugen bei der Pflasterung von "Radwegen" keine gute Idee sind, muss man offenbar auch immer wieder nach ein paar Jahren neu lernen.

    Erst die abgesetzte Furt, dann das STOP-Schild mit [Zusazzeichen 1000-32] und dann die Haltelinie.

    *edit: Aus der anderen Blickrichtung

    Ob das mit der Vorfahrt des Radverkehrs entlang der B73 wohl auch noch gegenüber dem Fahrbahnverkehr funktioniert, der die B73 geradeaus überquert? Das [Zusazzeichen 1000-32][Zeichen 205] ist wohl nur für Rechtsabbieger zu sehen.

    Waren ja auch keine fahrenden Autos zu sehen ;)

    doch, hier: https://youtu.be/be2RnQhvaOc?t=1m44s Erkennt jemand von den Hamburgern, wo das genau ist? Fahrradstraße?

    Die Kommentare unter dem Video zeigen, dass die Jammer-Fraktion wieder mal in der Überzahl ist.

    "Warum fahren die nicht mit Helm, mimimi..."

    "Das Geld hätte man lieber in den Ausbau der Radwege stecken sollen, mimimi..."

    Da musste ich mal ein knappes Gegen-Statement setzen.

    Eher nach Janis Joplin: Freedom's just another word for nothing left to lose. :)

    Ich frage mich immer noch, ob die Bürgermeisterin wirklich nicht begreift, was hier nicht stimmt oder ob sie bewusst die Unwahrheit sagt, um nicht noch dümmer dazustehen. Und ich weiß nicht, welche der beiden Varianten mir lieber ist.

    Heute Morgen hatte ich aber auch ein sehr schönes Erlebnis: Als ich in den Kreisverkehr Harburger Straße einfahren wollte, musste ich erst einen Radfahrer durchlassen, der dort zügig auf der Fahrbahn unterwegs war. Als ich gebremst habe, hat er mir noch im Vorbeifahren freundlich zugerufen "das hätte auch so gepasst". Ich bin also nicht der Einzige.

    Wir haben die amtierende Bürgermeisterin und die drei Herausforderer gefragt, wie sie sich zum Radverkehr positionieren.

    Hier gibt es die Antworten: https://fahrradfreundlichesstade.wordpress.com/2019/05/03/fra…isterwahl-2019/

    Die Bürgermeisterin sieht sich indes auf einem guten Weg und kann die Kritik gar nicht nachvollziehen. Eine Arbeitsgruppe sei schließlich dabei zu klären, welche Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes aus dem Jahre 1999 bereits umgesetzt sind. Dringliche Maßnahmen seien aber alle erledigt, ist sie sich sicher.

    https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-politi…ichkeit_a139886

    Nun ja...

    Spoiler anzeigen

    Thuner Straße: Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht (damals bereits als Unfallschwerpunkt benannt)- nicht umgesetzt

    Bremervörder Straße: Umgestaltung des Straßenquerschnitts: Fahrbahn schmaler, Rad- und Gehwege breiter. Vermeidung häufiger Absenkungen und Verschwenkungen - nicht umgesetzt

    Am Hofacker: Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht - nicht umgesetzt

    Glückstädter Straße: Verbreiterung der Radwege auf 1,50m - nicht umgesetzt

    Freiburger Straße: Mittelinsel als Querungshilfe am Ortsausgang - nicht umgesetzt

    An den Fischteichen: Aufhebung Benutzungspflicht, Tempo 30 - umgesetzt, jedoch immer noch keine Freigabe der Einbahnstraße in Gegenrichtung

    Am Bahndamm: Asphaltdecke - umgesetzt; Entfernung der Poller - nicht umgesetzt

    Wiesenstraße: Einrichtung Fahrradstraße, Asphaltdecke - nicht umgesetzt

    Eisenbahnstraße: Einbahnstraße in Gegenrichtung freigeben, Einrichtung einer Fahrradstraße - nicht umgesetzt

    Triftgang: Umlaufsperre regelkonform ausführen, größerer Abstand der Sperren für Lastenräder und Fahrradanhänger - nicht umgesetzt

    Bielfeldtweg - Drosselstieg: Aufhebung Benutzungspflicht - umgesetzt (Tempo 30 Zone)

    Hohenwedeler Weg: Aufhebung Benutzungspflicht, Gehweg + Radverkehr frei - nicht umgesetzt oder mangelhaft umgesetzt. Benutzungspflicht besteht weiterhin Richtung Süden, Gehweg frei auf der linken (= falschen Straßenseite). Dort gibt es mehrere sehr schlecht einsehbare Kreuzungen.

    Bockhorster Weg: Aufhebung Benutzungspflicht, Tempo 30 - umgesetzt

    Auf der Höhe: Asphaltdecke, Beleuchtung - nicht umgesetzt

    Schneeweg: Beleuchtung - nicht umgesetzt

    Fleetweg, Mühlenweg (Bützfleth): Aufhebung Benutzungspflicht - unbekannt

    Hornstieg (Bützfleth): Asphaltdecke - unbekannt

    Bützflether Industriestraße: Gesicherte Überführung der Radfahrer vom Radweg auf die Fahrbahn durch Markierung - nicht umgesetzt

    Alte Chaussee, Schneedeich: Ausbesserung schadhafter Bereiche - umgesetzt 2018

    Schölischer Straße: Schutzstreifen - nicht umgesetzt, stattdessen Neubau gemeinsamer Geh- und Radwege mit Sicherheitsmängeln

    Götzdorfer Straße: Aufhebung Benutzungspflicht - nicht umgesetzt

    Altländer Straße: Vermeidung von Absenkungen/geringere Neigungen, Breite für Zweirichtungsbetrieb unzureichend (ab Kreisel stadtauswärts), bessere Markierung an stark frequentierten Einfahrten (REWE, DHL, Tankstelle, ...) - nicht umgesetzt

    Altländer Straße: Mittelinsel als Querungshilfe am Ortsausgang - nicht umgesetzt

    Salztorscontrescarpe: Aufhebung Benutzungspflicht - nicht umgesetzt

    Jorker Straße (ehemals Schlesier Damm): Tempo 30 Zone - umgesetzt

    Unbenannter Weg zwischen Am Güterbahnhof und Schnackenburger Damm: Asphaltdecke - nicht umgesetzt

    Harburger Straße: Stadteinwärts Bau eines neuen Radweges - teilweise umgesetzt, Neubau entspricht nicht durchgängig den Mindestanforderungen

    Bahnhofsunterführung: Gehweg + Radfahrer frei - nicht umgesetzt

    Bahnhofstraße: Markierung von Radwegfurten an den Fußgängerüberwegen - nicht umgesetzt

    Salinenweg: Tempo 30 - umgesetzt

    Am Exerzierplatz: Erneuerung Fahrbahndecke - nicht umgesetzt

    Am Schäferstieg: Asphaltdecke - nicht umgesetzt; Tempo 30 - umgesetzt

    Am Bahnhof: Aufhebung Benutzungspflicht - nicht umgesetzt, soll jedoch demnächst umgesetzt werden

    Harsefelder Straße/Bronzeschmiede: Rote Einfärbung der Radwegfurt (dringlich) - umgesetzt 19 Jahre später im Jahr 2018

    Harsefelder Straße/B73: Fahrbahnnahe Führung der Radwegefurt (Unfallschwerpunkt) - nicht umgesetzt; Rote Einfärbung der Furt - umgesetzt 19 Jahre später im Jahr 2018

    Harsefelder Straße: Verbreiterung der Radwege - nicht umgesetzt; Beauftragung eines Planungsbüros nach Ratsbeschluss 2018 - umgesetzt?

    Harsefelder Straße/Teichstraße/Thuner Straße: Fahrbahnnahe Führung der Radwegfurten -nicht umgesetzt

    Sandersanlagen: Asphaltdecke - umgesetzt

    Thuner Straße (Klein Thun): Asphaltdecke, Freigabe Einbahnstraße - nicht umgesetzt; Tempo 30 - umgesetzt

    Barger Weg: Freigabe Einbahnstraße - nicht umgesetzt

    Alte Dorfstraße (Wiepenkathen): Aufhebung Benutzungspflicht - nur teilweise umgesetzt

    Am Schwarzen Berg: Fahrradstraße - nicht umgesetzt

    Verbindung Am Schwarzen Berg - Horststraße: Erneuerung Asphaltdecke - nicht umgesetzt (in Planung)

    Weg am Horstsee: Asphaltdecke - umgesetzt

    Hansestraße: Neubau Radweg Westseite zwischen Wasser Ost und Salzstraße - umgesetzt als gemeinsamer Geh- und Radweg mit Sicherheitsmängeln (keine Sicht an Kreuzung Salzstraße, unnötige Verschwenkungen)

    Salztorswall: Neubau Radweg - umgesetzt (als gemeinsamer Geh- und Radweg)

    Neubourgstraße: Aufhebung Benutzungspflicht, Freigabe Einbahnstraße - nicht umgesetzt

    Wallstraße: Radfahrstreifen auf Fahrbahn - nicht umgesetzt

    Freiburger Straße: Verlagerung des Radverkehrs auf unabhängig geführten Weg hinter Kaufland - umgesetzt