Das bunte Gebäude im Hintergrund ist ein Kindergarten. Daneben gibt es noch eine Grund- und eine Hauptschule. Der Abschnitt mit Tempo 30 ist neu.
Bis vor etwa zwei Jahren sah es so aus. Das Blech, von dem man rechts im Bild die Rückseite sieht, ist ebenfalls ein Z240. Auch vorher sollten Radfahrer bereits hinter der Haltestelle langfahren, allerdings durften dort auch noch Fußgänger gehen. Die vielen unterschiedlichen Beläge machen die Verkehrsführung jedenfalls nicht deutlich klar. *edit: Auf dem Bild sieht man auch Mutter mit Sohn auf dem linksseitigen Gehweg pedalieren.
Im November 2017 wurden dann wenigstens die Furtmarkierungen aufgebracht und an allen Kreuzungen die
über den
installiert, aber das Grundproblem ist ja ein anderes.
Dieser gemeinsame Geh- und Radweg ist in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtig, an einer einzigen breitesten Stelle 2,20m "breit", ansonsten durchgehend zwischen 1,40m und 1,80m. Es gibt schlecht einsehbare Kreuzungen, an denen die Radfahrer vorschriftsmäßig auf der falschen Straßenseite ankommen. Etwa an dieser Stelle ereignete sich 2017 ein Unfall zwischen einem Fußgänger und Radfahrer.
Die Fahrbahn ist so schmal, dass knappes Überholen bei Gegenverkehr nicht möglich ist. Die Benutzungspflicht dient wieder ausschließlich dem Zweck, dem Autoverkehr freie Fahrt zu verschaffen. Kurioser Weise gibt es aber kein Parkverbot, trotz Linienbusverkehr (eine Buslinie).
So sieht der Beginn dieser Straße aus: Die Anordnung der Benutzungspflicht, die es eigentlich nur aus Gründen der Verkehrssicherheit geben dürfte, ist mit einem Warnhinweis versehen.
Später kommt diese Einmündung. Inzwischen auch mit markierter Furt, aber was nutzt das, wenn ordnungsgemäß geisterfahrende Radler nicht zu sehen sind?
An einigen Stellen ist der gemeinsame Weg gerade mal 1,40m breit.
Die Straße wurde bereits im Radverkehrskonzept von 1999 als Unfallschwerpunkt genannt und nichts hat sich seitdem geändert (außer den Ende 2017 aufgebrachten Furten). Auf diesem Weg gehen Schulkinder zur Schule, neben der erwähnten Grund- und Hauptschule gibt es noch den Hintereingang eines Gymnasiums. Und dazwischen Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen.
Ob der Radweg insgesamt in der Straße nötig ist, erschließt sich aus den zwei Bildern aber nicht
Konnten die weiteren Bilder diese Frage beantworten?
Die Frage, ob er zulässig ist, kann man wohl eindeutig mit "nein" beantworten. In einer Stadt, in der Radfahrer seit 30 Jahren zum Gehwegradeln erzogen wurden, wird alleine die Aufhebung der Benutzungspflicht aber nicht viel bewirken.
Das ist in der Thuner Straße. Am liebsten wäre es mir, die parallele Dankersstraße zur Fahrradstraße auszubauen und mit einem Fahrrad-tauglichen Belag zu versehen. Derzeit ist das wegen eines sehr unebenen Kopfsteinpflasters keine echte Alternative. Die Aufhebung der Benutzungspflicht in der Thuner Straße wurde bereits im Radverkehrskonzept von 1999 gefordert.
Hier: https://goo.gl/maps/643y7bfrLkB8JLqk6
Thuner Str. / Grazer Straße / Am Hang