Beiträge von Yeti

    Wie kommt man überhaupt darauf, dass der Radfahrer auf der falschen Seite gefahren ist? Die Autofahrerin ist nach links abgebogen und hat dabei den entgegen kommenden Radfahrer "übersehen" -> Der Radfahrer muss auf seiner in Fahrtrichtung rechts gelegenen Seite gefahren sein.

    Radverkehrsförderung sehe ich darin, dem Radverkehr wesentlich mehr Rechte zu geben, als dem motorisierten Verkehr bzw. jenem diese zu nehmen. "Mehr Radwege" dienen doch grade dem motorisierten Verkehr.

    Wo steht, dass ich "mehr Radwege" fordere? Komm mal runter von deinem Elfenbeinturm, denn Fakt ist, dass die bestehenden Wege an den Hauptstraßen in einem desolaten Zustand sind und dort 99,9% aller Radfahrer diese Wege weiterhin benutzen werden, auch wenn man die Benutzungspflicht [Zeichen 241-30] aufhebt. Die verfügbaren Mittel reichen aber hinten und vorne nicht aus, die Wege in einem auch nur halbwegs benutzbaren Zustand zu halten.

    Ganz im Gegenteil: Wir haben viele Stellen aufgezählt, wo man definitiv keinen Radweg braucht und sich auch das Geld für dessen Instandhaltung sparen kann und wo es alternative Lösungen im Mischverkehr oder meinetwegen auch mit Schutzstreifen geben kann.

    2und4zig hier ist der Kalender der Ausschusssitzungen: https://sessionnet.krz.de/stade/bi/si0040.asp

    Ich war heute bei der öffentlichen SItzung des Finanzausschusses. Dort lag der gemeinsame Antrag von CDU und Grünen zum beidseitigen und regelkonformen Ausbau der Radwege an der Harsefelder Straße vor. Der Antrag wurde einstimmig an die Ausschüsse Feuerwehr, Sicherheit und Verkehr, sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt verwiesen. So lange man nicht wisse, um welche Summen es geht, fühlte man sich im Finazausschuss nicht zuständig. Klingt einleuchtend, aber eigentlich ging es doch erst mal um die Mittel zur Beauftragung eines Planungsbüros.

    Ansonsten ist mir mal das ganze Drama bewusst geworden. Der Etat für Investitionen des Fachbereichs Brücken und Straßen beträgt im Haushaltsentwurf für 2019 4,4 Mio EUR, für Radwege sind davon 95.000,- EUR vorgesehen. Satte (Ironie!) 2,1% des Etats und nicht einmal 2,- EUR pro Einwohner. Die 95.000,- EUR setzen sich aus 55.000,- EUR für "allgemeine Maßnahmen Radwege" und 40.000,- EUR für "Aufpflasterungen" zusammen. Origineller Weise stehen diese Zahlen unverändert auch in den kommenden Jahren in der Liste. Alle zwei Jahre sind zudem "Investitionen" in völlig marode bestehende Wege in Höhe von jeweils 140.000,- EUR geplant. Keine der geplanten Maßnahmen betrifft die aus meiner Sicht wirklich kritischen Punkte. (nachzulesen hier: https://sessionnet.krz.de/stade/bi/to0040.asp?__ksinr=1070 -> TOP 6 -> Entwurf Haushaltsplan, S. 157)

    Ich würde mal sagen: So wird das nichts mit dem fahrradfreundlichen Stade 8) Mit den 55.000,- EUR jährlich kann man allenfalls den Verfall der bestehenden "Radwege" verlangsamen und dann noch irgendwas für 40.000,- EUR aufpflastern. Wir werden aber künftig versuchen, auf den öffentlichen Ausschusssitzungen immer präsent zu sein und künftig auch die Möglichkeit wahrnehmen, in der "Bürgerfragestunde", ähm ja: zu fragen. :evil:

    Ich habe doch zumindest die Politik auch ohne das Gericht überzeugt, dass sich dort etwas ändern muss. Sollte der Antrag abgelehnt oder nicht umgesetzt werden, kann (muss) man immer noch den Weg über das Verwaltungsgericht gehen. Heute Abend tagt der Finanzausschuss in einer öffentlichen Sitzung. Dort wird über den Antrag von CDU und Grünen beraten. Ich hoffe, dass ich Zeit habe, dort hin zu gehen und sei es nur, um zu sehen, wer dagegen ist.

    Ich habe auch darauf hingewirkt, dass mit der Planung in der Harsefelder Straße ein externes Büro beauftragt werden soll, weil ich den Fuzzis der Stadt nicht zutraue, eine brauchbare Lösung zu entwickeln.

    Mir geht das hier auch alles zu langsam, keine Frage. Aber ich sehe es auch positiv, dass das Thema Radverkehr jetzt regelmäßig auf der Tagesordnung steht. Das muss hier erst mal richtig ins Rollen kommen.

    Ich würde einen freigegebenen Gehweg auch als Radverkehrsführung betrachten, zumindest wenn es um die zu beachtenden Signalgeber geht. Die erste Frage wäre schon mal, ob in dem Fall ein kombinierter Signalgeber für Fußgänger und Radverkehr vorhanden sein muss oder darf. Wenn es nur einen Signalgeber für Fußgänger gibt, gilt die Ampel für den Fahrverkehr auch für Radfahrer auf dem freigegebenen Gehweg (wer erklärt das dem rechts abbiegenden Durchschnitts-Autofahrer?).

    Bei der Anbringung von Radwegfurten an Kreuzungen im Zuge von Vorfahrtstraßen werden freigegebene Gehwege in der VwV-StVO auch explizit genannt und Radwegfurten kennzeichnen den Verlauf einer Radverkehrsführung über Kreuzungen hinweg.

    Eine Einbahnstraße mit [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] ist für Radfahrer keine Einbahnstraße mehr und Radfahrer, die entgegen der Einbahnrichtung fahren, sind dort keine Gäste.

    Der besondere Schutz der Fußgänger bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] ist explizit genannt, aber das hat meiner Meinung nach keine Auswirkungen auf den gültigen Signalgeber.

    Trotzdem wäre mal interessant, was im Sinne des §37 alles als Radverkehrsführung gilt: Auch Radfahrstreifen? Per Definition ist das "ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg", also nicht Teil der Fahrbahn. Ich wette, dass man Kreuzungen findet, wo es Radfahrstreifen und trotzdem kombinierte Streuscheiben mit Fußgänger- und Radfahrsymbol gibt.

    Gelten Schutzstreifen als Radverkehrsführungen, auch wenn sie Teil der Fahrbahn sind? Falls ja, dann würde bei der Kombination von Schutzstreifen auf der Fahrbahn und freigegebenem Gehweg ein vorhandener kombinierter Signalgeber gelten und nicht der für den Fahrverkehr.

    Das ist alles nicht zu Ende gedacht.

    Ein [Zeichen 206] würde sicherlich helfen, dass die Radfahrer verstehen, dass sie am Fußgängerüberweg warten müssen, wenn auf der Fahrbahn jemand kommt.

    Ansonsten gibt es weitere Neuigkeiten: CDU und Grüne haben gemeinsam einen Antrag auf beidseitigen Ausbau der Radwege an der Harsefelder Straße gestellt.

    https://gruene-ov-stade.de/aktuelles/aktu…sgebaut_werden/

    Das Thema hatten wir schon mal hier: Neues aus Stade

    An der Kreuzung Bronzeschmiede wurden kürzlich die Markierungen erneuert und Löcher ausgeflickt, immerhin. Aber das Grundproblem ist deshalb natürlich noch längst nicht beseitigt und die Kreuzung nach wie vor eine potenzielle Todesfalle: Linksseitige Benutzungspflicht an einer nicht einsehbaren Kreuzung.

    Von der SPD-Fraktion kam zwischenzeitlich der Vorschlag, das Problem durch Aufstellung eines Spiegels zu "lösen" =O

    A propos SPD: Es ist aufgefallen, dass die Stadt Stade, die seit Jahren behauptet, fahrradfreundlich werden zu wollen, noch kein Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen ist. Das soll sich nun ändern: https://www.spdstade.de/2018/10/23/spd…tF001evYHh_zxCs

    Na dann mal los! :)

    Inzwischen wurde die Fahrrad-AG der SPD auch umgewandelt in eine parteiunabhängige "Fahrrad-Initiative Stade".

    Danke für den Hinweis auf die Regelungen für FGÜ. Ich kann aus dem Gedächtnis gar nicht sagen, ob im Bereich des Überweges Tempo 30 gilt. Direkt danach steht jedenfalls Z274-55 (50km/h). Ob das nur daran erinnern soll, dass man sich noch in einer geschlossenen Ortschaft befindet oder ob es ein vorheriges Tempo 30 aufhebt, müsste ich nochmal nachschauen.

    So habe ich die Situation im Gedächtnis. Der Gehweg in der Straße Am Hohenwedel befindet sich nur auf der östlichen Straßenseite und muss auch von Radfahrern benutzt werden (vermutlich auch in Gegenrichtung, das [Zusatzzeichen 1000-33] spart man sich hier grundsätzlich).

    Wenn man aus dem Brunnenweg kommt, ist es eindeutig. Da steht ein [Zeichen 205], man biegt links ab und im Bereich der Bordsteinabsenkung am FGÜ gleich wieder nach rechts.

    In Gegenrichtung wird man aber zwangsläufig auf den Fußgängerüberweg ausgekippt, der auf den Gehweg im Brunnenweg führt, auf dem dann sicherlich nicht wenige auch mit dem Fahrrad landen.

    Ich meine nicht, dass niemand über einen Gehweg fahren soll oder dass nicht auch Autofahrer mal auf den Vorrang verzichten, sondern dass Radfahrer mit einer Selbstverständlichkeit und ohne zu gucken über Fußgängerüberwege fahren, ohne nur im Geringsten daran zu denken, dass sie dabei nicht im Recht sind, wenn ein Fahrzeug auf der Fahrbahn kommt.

    Dieses Ding ist in dieser Form unzulässig, soweit klar. Was könnte man an dieser Stelle stattdessen tun, damit Radfahrer nicht ungebremst über die Straße Am Hohenwedel fahren?

    Hier: https://www.google.de/maps/@53.60160…m/data=!3m1!1e3

    Wie könnte/sollte man den Weg beschildern? [Zeichen 240] oder [Zeichen 260]? Oder wie bisher: gar nicht?

    Hier https://www.google.de/maps/@53.52469…m/data=!3m1!1e3 gibt es Schranken auf dem Weg und kurz vorher geriffeltes Pflaster, damit man aufwacht, bevor man da reinknallt. Würde das an der Stelle oben nicht auch reichen in Kombination mit einem [Zeichen 205]? Oder wäre das Z205 ebenfalls unzulässig, weil Radfahrer aus der Richtung ohnehin wartepflichtig sind wegen §10 StVO? An der Stelle gibt es einen abgesenkten Bordstein.

    Und wie bringt man Radfahrern bei, dass sie an Fußgängerüberwegen keinen Vorrang haben? Sicherlich nicht, indem diese Fahrrad-Hauptroute direkt über den Zebrastreifen verläuft.

    Dies alles in einer Stadt, in der gefühlt 50% aller Radfahrer auf der falschen Straßenseite und auf Gehwegen fahren und dabei größtenteils nicht einmal wissen, dass das nicht erlaubt ist. ;(

    Ich finde §43 StVO für einschlägig und die Anlage 4 Z627 als beachtlich. Man sollte den Antrag stellen, dass die dort angebrachten Einrichtungen entsprechend dieser Vorgabe gestaltet werden und an den Zugängen zu den Wegen Schilder darauf hinweisen, dass sie nicht durchgängig befahrbar sind. Am besten schlösse man per VZ die Verkehrsarten aus, die man nicht dort haben möchte.

    Und wenn man mit Liegerädern, Trikes und ähnlichem dort nicht durchkommt, sollte man auch darauf hinweisen und um Abhilfe bitten.

    Danke für den Hinweis. Demnach wären also solche Umlaufsperren nicht grundsätzlich unzulässig, wenn die Stadt erklären würde, dass sie sich sichernd (Radfahrer davor bewahren, ungebremst über die Straße zu fahren) und verbietend (keine "Abkürzung" für Kfz.) auf den Verkehr auswirken?

    Das könnte man für die Umlaufsperre neben dem Fußgängerüberweg so sehen, wenn das nicht in Naturholzoptik im Dunkeln kaum zu sehen, sondern zumindest ordnungsgemäß gekennzeichnet wäre. Natürlich dürften auch die gewollten Verkehrsarten (Fahrrad mit Anhänger, Lasten- oder Liegerad, Trike) nicht ausgeschlossen werden. Den offenbar gewünschten Effekt würde man auch erzielen, wenn die Durchfahrt breiter wäre.

    Das zweite Hindernis sichert aber gar nichts, denn bis zur Einmündung des Weges in den Triftgang hat man auf der Gefällestrecke schon wieder genug Tempo drauf.

    Es gibt doch aber sicherlich bessere Möglichkeiten.

    Gegenstände iSd § 32 StVO umfasst nur verkehrsfremde Gegenstände (angefahrenes Wild, Holzstapel, Blumenkübel), wobei ich die Verkehrsfremdheit daran festmachen würde, dass das Ding offensichtlich nicht den gängigen Normen entspricht, ein Verkehrsteilnehmer insb nicht damit rechnen muss.

    Bei diesen Holzkonstruktionen handelt es sich eindeutig um verkehrsfremde Gegenstände. Und ich bin auch der Meinung, dass z.B. Laternen- oder Ampelmasten nichts auf dem Radweg zu suchen haben, auch wenn diese Gegenstände vielleicht nicht "verkehrsfremd" sind.

    Die beiden Hindernisse habe ich bereits vor über einem Jahr moniert und es ist rein gar nichts passiert. Vermutlich muss ich das mit der Anzeige mal durchziehen.

    In Gegenrichtung zeigt sich auch wieder, dass man hier Radfahrer als Fußgänger mit Rädern behandelt. Die Fahrradhauptroute verläuft über einen Fußgängerüberweg.

    Aus dieser Richtung wechselt der brave, zum Gehwegradeln erzogene Stader Radfahrer selbstverständlich rechtzeitig auf den linken Gehweg, damit er an dieser Stelle ohne nach links und rechts zu gucken über den Zebrastreifen brettern kann. Wenn man aus der Gegenrichtung kommt, hat man gar keine andere Wahl als über den Fußgängerüberweg zu fahren. Darf man zwar, wenn die Fahrbahn frei ist, führt aber regelmäßig zu Missverständnissen.

    Ich frage auch deshalb, weil es auf beiden Wegen Hindernisse gibt. Einmal am Ende des Weges vor der Einmündung in eine Straße und einmal mitten auf dem Weg. Für Lastenräder oder Fahrräder mit Anhängern sind beide Wege daher unpassierbar. Es handelt sich um die ausgewiesene Hauptroute des Radverkehrs zu den westlichen Stadtteilen Hahle, Haddorf und Wiepenkathen. Hier, die beiden Wege in Verlängerung des Triftgangs: https://www.google.de/maps/@53.60150…m/data=!3m1!1e3

    Zitat von §32 StVO

    (1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__32.html

    Und ist das "Die Straße"? Laut Nieders. Straßengesetz ja, denn die Wege sind offensichtlich dem öffentlichen Verkehr gewidmet!

    Zitat von §2 Niedersächsisches Straßengesetz

    (2) Zur öffentlichen Straße gehören:

    1. der Straßenkörper; das sind insbesondere der Straßengrund, der Straßenunterbau, die Straßendecke, die Brücken, Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Lärmschutzanlagen, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen sowie Rad- und Gehwege;

    http://www.nds-voris.de/jportal/portal…#jlr-StrGNDV3P2

    Einfach nur ein verstoß gegen §32 StVO oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?

    Zitat von §315b StGB

    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet oder
    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315b.html

    Wie ist eigentlich der rechtliche Status für unabhängig geführte Wege ohne Blauschilder?

    Fall 1: Weg mit zwei unterschiedlichen Pflasterungen, grau und rot. Ein Fahrrad-Wegweiser weist Radfahrern den Weg da hinein.

    Darf ich da mit dem Fahrrad fahren? Wenn ja: Auf welcher Seite? In Gegenrichtung gibt es ebenfalls kein [Zeichen 241-30] oder [Zeichen 240] oder [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10], das den Status dieses Weges klären würde. Bordstein ist nicht abgesenkt, 10m weiter rechts gibt es einen Fußgängerüberweg.

    Wäre so etwas neben einer Fahrbahn, würde ich getrennte Bereiche für Fußgänger und Radfahrer, also einen Angebotsradweg ohne Benutzungspflicht darin sehen (Radfahrer auf der der Fahrbahn zugewandten Seite). Aber es gibt ja keine Regelung, aus der sich aus der Farbe der Pflastersteine eine Zuordnung für Radfahrer und Fußgänger ergibt. Das rote Pflaster ist nicht breit genug für zwei Radfahrer, die sich dort begegnen.

    Fall 2: Weg mit einheitlicher Pflasterung, ebenfalls mit Wegweisung für Radfahrer. Darf ich dort mit dem Fahrrad fahren oder ist es ein Gehweg? Der Weg ist nicht straßenbegleitend. Darf man dort auch mit dem Auto oder mit einem Mofa reinfahren? Abgesenkter Bordstein, ebenfalls kein Blauschild, das den Weg exklusiv Fußgängern und/oder Radfahrern vorbehält.

    In Gegenrichtung muss man dann leider auch die durchgezogene Linie überfahren oder sein Fahrrad auf die rechte Straßenseite schieben.