Beiträge von Yeti

    Man denkt ja immer, schlimmer geht nimmer.

    Doch, geht es. Kommt nach Stade :) Solche Kreisverkehre sind hier der Standard

    Hier noch mit Bypass, damit es spannend bleibt.

    Im Jahr 2018 gab es in Stade 9 Unfälle an Kreisverkehren, davon 8 mit Beteiligung von Radfahrern. 4 Radunfälle und der einzige Unfall an einem Kreisverkehr ohne Fahrradbeteiligung ereigneten sich an diesem Kreisverkehr (der eigentlich Ovalverkehr heißen müsste, mit 2 v!). Warum nur? :/

    https://unfallatlas.statistikportal.de/?Beteiligung=F…om=12&Jahr=2018

    Diese Nachricht hat zwar mit dem Radverkehr in Stade direkt nichts zu tun, aber ich verfolge das durchaus mit Interesse:

    https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-politi…uskunft_a149468

    Den Ersten Stadtrat habe ich im Verdacht, neben der scheidenden Bürgermeisterin bislang der größte Bremser gewesen zu sein, wenn es um die Umsetzung geltenden Rechts, insbesondere die Aufhebung unzulässiger Benutzungspflichten ging. Er war es auch, der mir die Antwort auf eine Einwohnerfrage an den Verkehrsausschuss verweigert und dies damit begründet hat, dass ich an den "Arbeitsgesprächen" mit der Stadtverwaltung teilnehme (was ich daraufhin sofort eingestellt habe).

    Kurzum: Wir mögen uns nicht besonders :)

    Das begrüße ich auch immer wenn ich nicht mit 100+ überholt werde. Aber wo genau steht das in der StVO :/ ?

    Hier wird man regelmäßig auf Landstraßen mit deutlich über 100km/h überholt. Während in Deutschland die Unfallzahlen insgesamt rückläufig sind, steigen die Unfallzahlen im Landkreis Stade seit Jahren weiter an. Haupt-Unfallursachen: nicht angepasste Geschwindigkeit, und Unterschreiten des Mindestabstandes.

    Man kann's auch anders rechnen: Wenn es 1_000_000 solche Pendler gibt und jeder verliert 2x am Tag 16 Minuten Lebenszeit, sind das 32_000_000 Minuten pro Tag. Oder umgerechnet 61 Jahre. Durch so eine Maßnahme bringst du also jeden Tag einen Menschen um.

    Man kann's auch noch ganz anders rechnen: Dass der Autoverkehr als unverzichtbar angesehen wird, bringt jährlich in Deutschland ca. 3000 Menschen um (etwa das 8-fache deiner Rechnung). Das Problem der weiten Wege, durch die uns das Auto als unverzichtbar erscheint, wurde allerdings durch die Verfügbarkeit der bequemen Automobilität erst geschaffen. Man könnte also auch sagen, dass das Auto ein Problem löst, das wir ohne das Auto gar nicht hätten (jedenfalls nicht in dem Maße).

    Weil es zum Thema passt: Ein PR-Coup half dem Auto beim Siegeszug

    Heutzutage übernimmt diese PR-Arbeit die Polizei. Beim gestrigen Verkehrssicherheitstag in Stade erzählte mir der "Verkehrssicherheitsberater" der hiesigen Polizei, dass das Nicht-Tragen von Fahrradhelmen die Todesursache Nr. 1 bei Radfahrern sei. Außerdem hat er an die Passanten Reflektorbänder verschenkt, weil sie sonst nicht zu sehen seien. Meine Frage, wie er die Leute eigentlich gesehen hat, bevor er ihnen das Reflektorband schenken konnte, hat er vermutlich nicht verstanden. Als ich versucht habe, das Gespräch auf besondere Gefahrenstellen für Radfahrer und unsinnige bis illegale Anordnungen der örtlichen Verkehrsbehörde zu lenken, hat er mir aber sehr deutlich gemacht, dass er darüber nicht reden mag.

    Auch bei [Zeichen 250] ?

    Darf man in die Straße ohnehin nicht mit dem Fahrrad einfahren, egal wo.

    Aber da Verkehrsbehörden das VZ250 gerne aufstellen, um einzelne Straßenteile zu sperren, darf man sich ja als Radfahrer immer aussuchen, für welche Fläche das wohl gelten soll oder auch eben nicht.

    Vielleicht ist die Polizei aber auch deswegen auf dem Radweg gefahren, weil sie dachte, dass nur die Fahrbahn gesperrt ist. :)

    So weit ich verstanden habe, sollen die ganz weg. Auf dem Hochbord darf dort künftig niemand mehr Radfahren, auch nicht mit Schritttempo mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]. Also dürfen dort gar keine Furten mehr sein, sondern nur noch Fußgängerüberwege.

    Dass viele Radfahrer weiterhin dort auf dem Gehweg fahren werden, ist allerdings absehbar. Ich begrüße daher die geplante Aufbringung einer Piktogrammkette, die die neue Regelung verdeutlichen soll.

    Mal sehen, ob die Maßnahme auch in der Presse vorgestellt und erklärt wird. Die bisherigen Aufhebungen der RWB hat man allesamt stillschweigend vorgenommen. Am Kreisverkehr Ottenbecker Damm / Kuhweidenweg wurden kürzlich auch die roten Furten durch Zebrastreifen ersetzt. Die Leute fahren da aber trotzdem weiter mit dem Rad. Aber es werden auch langsam mehr Radfahrer, die man auf der Fahrbahn sieht. Vor einem Jahr war ich hier fast der Einzige.

    Der einzige Arbeitsunfall, den ich bisher in meinem ganzen Leben hatte, war ein Wegeunfall mit dem Fahrrad, wo ich bei Glatteis in einer Kurve gestürzt bin. Das war allerdings auch einer von zwei Fällen in den letzten 10 Jahren, wo ich überhaupt mal krankgeschrieben war.

    Die Vorschläge sind sicherlich gut dafür, um eine Diskussion über die gesundheitlichen Vorteile des Radfahrens anzuregen. Aber es ist alles nicht zu Ende gedacht: Wie oft und wie weit muss man mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, um den Bonus zu erhalten? Reicht es, wenn man 500m von der Arbeitsstelle entfernt sein Auto abstellt und den restlichen Weg mit dem Faltrad fährt? Oder reicht es, wenn man nur im Sommer bei Temperaturen zwischen 17°C und 23°C und einer Regenwahrscheinlichkeit <1% mit dem Fahrrad zur Arbeit kommt? Oder wird der Bonus gestrichen, wenn man 3 mal im Jahr bei Sturm und Gewitter lieber mit dem Bus fährt?

    Also so weit weg wie die Schilder stehen, da kann man eigentlich nur froh sein, dass viele Autofahrer denken, dass Radfahrer an einem Zebrastreifen auch dann Vorrang haben, wenn sie nicht vom Fahrrad absteigen.

    Am Kreisverkehr gibt es Radwegfurten. Da muss man mit dem Fahrrad nicht über Zebrastreifen fahren.

    Die Furten werden aber hoffentlich entfernt, wenn in dem gesamten Bereich die RWB aufgeboben wird. Bisher versteht das doch ohnehin schon keiner, dass die rot gepflasterten Wege manchmal benutzungspflichtige Geh- und Radwege sind, manchmal aber Gehwege. Am Kreisel gibt es überall rote Furten mit Fahrradpiktogrammen. Wer soll begreifen, dass diese Fahrradpiktogramme die Verbindung zwischen zwei Gehwegen kennzeichnen, auf denen man aus einer Richtung nicht fahren darf, aber aus einer anderen Richtung kommend fahren muss?

    Leider gibt es auch Autofahrer, die meinen so was einem Fahrradfahrer nicht durchgehen lassen zu dürfen, und die sich berechtigt oder gar berufen fühlen, ihn deshalb umzufahren. Das sind aber keine "wissenden" Autofahrer. Und zum Glück gibt es nicht so viele Autofahrer mit einem so miesen Charakter.

    Natürlich darf man keinen Radfahrer auf dem Zebrastreifen überfahren, nur weil man weiß, dass er dort keinen Vorrang hat. "Wissend" war hier eher ironisch gemeint im Sinne von "kennt die Regel und verlässt sich darauf, dass der Radfahrer sich daran hält".

    Gerade vor dem Bahnhof ist oft zu beobachten, dass Autofahrer anhalten und Radfahrer rüberfahren lassen. Es ist mir sogar schon passiert, als ich an dieser Stelle von der Fahrbahn nach links auf den unabhängigen Weg abbiegen wollte, dass der Gegenverkehr angehalten hat.

    Davon lernen die Radfahrer allerdings auch nicht, dass der Fahrbahnverkehr sie nicht durchfahren lassen muss. Problematisch wird es auch, wenn aus beiden Richtungen Autos kommen. Einer hält an und lässt den Radfahrer losfahren, aber der andere hält nicht an. Solche Situationen sollte man erst gar nicht entstehen lassen, indem Radwege nicht vor FGÜ enden. Unabhängig von Gehwegradlern gibt es an dieser Stelle allerdings für viele Radfahrer einen Grund, die Straße zu überqueren, wenn sie vom unabhängig geführten Weg entlang des Burggrabens kommen und zum Bahnhof wollen. https://goo.gl/maps/6LiEFxYyK3LFkwUh7

    Kommando zurück: Die Schilder stehen weiter vor dem Kreisverkehr und waren auf meinen Bildern gerade nicht mehr drauf. Gibt es eine Regelung, wie weit vor dem Kreisverkehr die Schilder stehen sollen / müssen / dürfen?

    Ich hatte ja vor einiger Zeit mal eine Diskussion mit einem Außendienst-Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der meinte, mich anhalten zu dürfen und auf die Pflicht zur Benutzung blau beschilderter Radwege hinweisen zu müssen. Dem habe ich erzählt, dass sich erstmal seine Behörde an die Vorschriften halten solle und dass es die Anordnung, gegen die ich verstoßen habe, gar nicht geben dürfte.

    Bevor ich noch zur Sprache bringen konnte, mit welcher Befugnis er mich eigentlich gerade gestoppt hätte und seit wann das Ordnungsamt in den fließenden Verkehr eingreifen darf, musste er zum Glück weiter. Mit der Polizei hätte ich mir solche Späße wohl eher verkniffen. Da hat man dann die Arschkarte, dass das Missachten eines Blauschildes auch dann eine OWi ist, wenn die angeordnete Benutzungspflicht unzulässig ist.

    Hätte der OA-Mann noch weiter diskutieren wollen, hätte ich darauf bestanden, die Polizei hinzu zu ziehen. Die 20,- EUR für Nichtbenutzung eines blaubeschilderten "Radweges" wäre es mir wert gewesen, wenn wir danach mit der Polizei über das Thema Nötigung und Verkehrsgefährdung geredet hätten. Ich wollte da schließlich gar nicht anhalten, habe es dann aber vorgezogen, an den Rand zu fahren, nachdem mir der OA-Mann mit seinem Auto von der Seite immer näher kam und mich an den Rand gedrängt hat. In Ermangelung einer Videoaufzeichnung und von Zeugen wäre es mal interessant gewesen, ob sich der Herr in Gegenwart der Polizei selbst um Kopf und Kragen geredet hätte, wenn er geschildert hätte, wie unsere kleine Diskussion ihren Anfang genommen hat. :saint:


    Ich habe mir die Bilder sehr genau angesehen, weil ich zuerst dachte, das wäre nicht die selbe Stelle, denn auf einem Bild war ja nun ein Kreisverkehr und auf den anderen nicht...

    Ich glaube, ich muss mir nach deinem Hinweis ein paar Kreisverkehre nochmal genauer anschauen ^^

    Was man wohl auf dem zur Hecke hingedrehten Schild sieht?

    So sieht übrigens die Zufahrt des Kreisverkehrs Am Güterbahnhof von Norden (Gegenrichtung zu Bild 1) aus. Da war noch jeweils ein [Zeichen 205][Zeihen 215] übrig.

    Hier ist das rote Pflaster, das gleich hinter dem Gebüsch verschwindet, übrigens benutzungspflichtig. Es sei denn, man kommt über die Holzbrücke über den Burggraben auf diesen Weg und man ist nicht ortskundig und weiß daher nicht, dass das [Zeichen 240] schon 300m vorher stand. Da ich immer nur über die Holzbrücke an diese Stelle komme und noch nie die andere Strecke gefahren bin, weiß ich natürlich davon nichts. :saint:

    Ich bin ja kein Stader, aber ich habe jetzt verstanden:

    Bild 1: rotes Pflaster = muss ich als Radfahrer benutzen

    Bild 2: rotes Pflaster = darf ich als Radfahrer benutzen

    Bild 3: rotes Pflaster = ist für Radfahrer verboten

    Ist doch einfach, oder? Wenn ich mal nach Stade komme, probiere ich das mal aus!

    So ungefähr. Hier gibt es eine Stelle zum Üben

    rotes Pflaster links darf man benutzen

    aber ab hier nicht mehr

    Im Hintergrund führt dieser Suggestiv-Radweg übrigens rot aufgepflastert über eine Rechts-vor-links-Kreuzung.

    Danke für den Hinweis. Die fehlenden [Zeihen 215] und[Zeichen 205] waren mir noch gar nicht aufgefallen, obwohl ich da jeden Tag langfahre.

    Zu den Fußgängerüberwegen: In der Tat habe ich auch schon oft beobachtet, dass Autofahrer warten, wenn ein Radfahrer über den FGÜ fährt. Trotzdem gibt es natürlich auch häufig Diskussionen, die sich entweder darum drehen, dass Radfahrer am FGÜ immer absteigen müssen und niemals darüber fahren dürfen oder dass Radfahrer annehmen, dass sie auch auf dem Fahrrad Vorrang haben. Die Wahrheit kennen die Wenigsten und manchmal denke ich auch, dass das ganz gut ist. Gefährlich wird es natürlich, wenn ein unwissender Radfahrer auf einen wissenden Autofahrer trifft.

    Gerade an Kreuzungen wird der Zebrastreifen in der Regel entlang der Vorfahrtstraße markiert, damit Fussgänger wie Fahrzeugführer Vorrang bekommen. Die dann in der Regel bestehen Vorfahrt für Radfahrer bleibt erhalten.

    Sorry, Missverständnis. Ein FGÜ ändert natürlich nichts an der Vorfahrt an einer Kreuzung. Man kann aber nicht dem Radverkehr quer über eine Fahrbahn Vorrang geben, indem man da eine Radwegfurt neben einen Zebrastreifen malt. Das Beispiel weiter oben ist ja nicht an einer Kreuzung, sondern mitten auf einem Straßenabschnitt. Wenn man dort als Radfahrer die Straßenseite wechseln will, dann gilt beim Einfahren auf die Fahrbahn §10 oder man steigt ab und verwandelt sich in einen Fußgänger und nimmt den Vorrang am FGÜ in Anspruch.