Beiträge von Yeti

    Prima, danke! Steter Tropfen nässt das Bein (oder so).

    Es ist in der Tat Bewegung in die Sache gekommen und das Thema auf der Tagesordnung gelandet, was früher einfach niemanden interessiert hat. Das ist eigentlich der Hauptgrund, warum ich mich mit der juristischen Keule bislang zurück gehalten habe.

    Es ist natürlich völlig unbefriedigend, wie lange das hier alles dauert. An den Hauptstraßen wie der Harsefelder Straße wird man sich schwer tun, aber es gibt viele Nebenstraßen, in denen selbst die Stader Verkehrsbehörde sofort und ohne langwierige Prüfung mit Verkehrszählungen u.s.w. die Benutzungspflichten aufheben könnte.

    - Sofort in allen Straßen mit Tempo 30 (keine 30er Zone)

    - Sofort alle linksseitigen Benutzungspflichten

    - Sofort alle Benutzungspflichten für getrennte Geh- und Radwege

    Geplant werden müssten die Abschnitte an den Hauptstraßen, an denen es bislang gemeinsame Geh- und Radwege gibt. Dazu zählt die Harsefelder Straße stadtauswärts ab Sachsenstraße, insbesondere wegen der linksseitigen Benutzungspflicht. Das Thema ist aber in Arbeit und es ist die externe Beauftragung eines Gesamtkonzeptes für die gesamte Harsefelder Straße von der Hansebrücke bis zur Heidesiedlung/Riensförde beschlossen.

    Dann gibt es einen kurzen Abschnitt an der Bremervörder Straße, wo es stadteinwärts auf ca. 200m einen gemeinsamen Geh- und Radweg gibt. Wenn es sich die Stadt einfach machen will, hängt sie dort [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] auf, aber damit ist ja nichts gewonnen.

    An der Harburger Straße stadteinwärts gibt es auch einen Gehweg mit [Zeichen 240]. Dort fahre ich täglich auf der Fahrbahn, aber das mag sich hier keiner vorstellen. Damit das auch andere Radfahrer tun, wären Maßnahmen wie Schutzstreifen oder Piktogrammketten, etc. hilfreich. Auch das würde zwar einen Riesen-Aufschrei geben, aber es einfach so zu lassen, wie es ist, ist ja auch keine Option. Schutzstreifen könnten sogar funktionieren, weil es keine Parkstreifen gibt und auch ohne dass es verboten wäre niemand am Fahrbahnrand parkt.

    In der Neubourgstraße besteht die Aufgabe nicht darin, zu prüfen, ob man dort auf der Fahrbahn fahren kann, sondern eine Lösung für die Einbahnstraßenregelung zu finden. Man könnte das Parken nur noch auf der anderen Straßenseite erlauben, wo es wegen der dortigen Grundstücksausfahrten regelmäßig Lücken zum Ausweichen gäbe und keine ununterbrochene Reihe parkender Fahrzeuge auf der Burggrabenseite. Dann fallen halt Parkplätze weg und das passt einigen natürlich nicht.

    Die Stellenausschreibung für den Verkehrsplaner ist seit fast einem Jahr veröffentlicht, aber bislang gab es noch keinen geeigneten Bewerber. Das liegt vielleicht daran, dass man als kompetenter Verkehrsplaner auf dem Arbeitsmarkt sicherlich bessere Angebote findet als bei der Stadt Stade nach TVöD E12. Andererseits verstehe ich die Verweise auf den fehlenden Verkehrsplaner aber auch nicht, denn die Stelle ist beim Tiefbauamt angesiedelt und nicht beim Ordnungsamt/Verkehrsbehörde. Für die Verkehrsregelungen wäre der Verkehrsplaner also gar nicht zuständig, sondern er könnte höchstens beratend tätig sein.

    Ich interpretiere das etwas anders, wobei das VZ 250 trotzdem Humbug bzw. obsolet ist. Man lese von oben nach unten und von vorn nach hinten:

    1. Verbot für Fahrzeuge aller Art
    2. Einschränkung dieses Verbotes: Verbot gilt nur, wenn über 4t Gesamtgewicht
    3. Zusatzzeichen: Verbot und nachfolgende Einschränkung des Verbotes gelten nicht für land- und forstwirtschaftlichem Verkehr (der darf also auch mit über 4t Gesamtgewicht durch)
    4. Gemeinsamer Fuß- und Radweg (Sperrung für alle anderen Verkehrsarten)
    5. Zusatzzeichen: Aufhebung dieser Sperre für Anlieger (also alle Fahrzeuge unter 4t sowie land- und forstwirtschaftlicher Verkehr ohne Gewichtsbeschränkung dürfen weiter, sofern Anlieger, Rad- und Fußverkehr behalten aber Vorrang)

    Abgesehen vom überflüssigen VZ 250 kann das abhängig von den örtlichen Gegebenheiten durchaus Sinn ergeben. Das muß kein Humbug sein, auch wenn es zunächst so scheint.

    So ist es vermutlich gemeint, aber das gibt die Anordnung der Schilder aus meiner Sicht nicht her.

    Wenn man das, was du schreibst, erreichen wollte, müsste es wohl so aussehen:

    1. Alle Schilder am selben Pfosten (*edit: oder erst das [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30] und dahinter das Verbot für Fahrzeuge über 4t mit der Ausnahme für forst- und landwirtschaftl. genutzte Fahrzeuge)

    2. [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30] erlaubt nur die Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer, sowie Anliegerverkehr. Radfahrer und Fußgänger haben Vorrang

    3. Anlieger mit Fahrzeugen über 4t dürfen da nur fahren, wenn es sich um landwirtschaftlich- oder forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge handelt

    Am zweiten Pfosten dürfen dann der Wegweiser und die Briefkästen (oder Hundekotsammeltütenspender?) hängen bleiben. Das grüne Schild kann ich nicht lesen, ist vermutlich irgendwas mit Leinenzwang für Hunde. Auch das gehört nicht unter verkehrsregelnde Zeichen.

    Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich die Intention der Pfälzer Behörde richtig verstanden habe: Sollen land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge dort auch fahren dürfen, wenn sie schwerer als 4t sind oder nicht? Die Anordnung des Zusatzzeichens unter dem Verbot für Fahrzeug über 4t interpretiere ich so, dass die aufgeführten Fahrzeuge auch schwerer sein dürfen (allerdings dürfen sie wegen Z250 darüber dort nicht fahren).

    Zweifach gefiltert: Am ersten Schild dürfen keine Fahrzeuge vorbeifahren, auch keine land- und forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeuge unter 4t, weil das Zusatzzeichen nicht unter dem [Zeichen 250] hängt. Z250 gilt somit für alle und das Verbot für Fahrzeuge über 4t ist überflüssig.
    Daher kommen beim zweiten Schild keine Radfahrer mehr an, die dort fahren dürften und auch keine Anlieger, die von der ausschließlichen Widmung des Weges für Fußgänger und Radfahrer ausgenommen wären. Oder: Beim ersten Schild vom Fahrrad absteigen und hinter dem Z240 weiterfahren ginge auch, wenn man das Z240 so interpretiert, dass das Gebot das Verbot für Fahrräder wieder aufhebt. Es sei denn, das Fahrrad wiegt mehr als 4t, sofern nicht forst- oder landwirtschaftlich genutzt? Na gut, eher theoretisch...

    Hätte man bei der ersten Kombination das Verbot für Fahrzeuge über 4t nach oben und das Z250 in die Mitte gehängt, dann dürften auf dem Weg nur forst- und landwirtschaftlich genutzte Fahrräder und Anlieger mit landwirtschftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen unter 4t fahren.

    Ganz schön kompliziert bei euch in der Pfalz ^^ In Stade hätten sie auch noch irgendwo ein [Zeichen 259][Zusatzzeichen 1012-32] mit untergebracht. Dann wäre auch das Schieben noch verboten.

    Ich fände es mal interessant, was in meinem Fall im Kuhweidenweg passieren würde. Ich habe es schriftlich von der Verkehrsbehörde, dass die Aufhebung der Benutzungspflicht angeordnet ist. Die Schilder hängen 5 Monate später aber noch. Bin ich noch Adressat der Schilder? Oder wird das durch den Bescheid getoppt? In dem Brief des Mitarbeiters steht nicht, dass er die Aufhebung anordnen wird, sondern dass er sie bereits angeordnet hat.

    Soll ich ein Zusatzzeichen anbringen "Yetis frei"? Oder müsste man befürchten, dass dann auch kleine Skoda-SUVs auf dem Gehweg fahren? Ich könnte den Bescheid auch ausdrucken, einlaminieren und in der Nähe des Zeichens an einem Baum oder Laternenpfahl aufhängen (an Pfosten von Verkehrszeichen darf man ja nicht plakatieren).

    Ich habe gestern Abend mal die Unfälle mit Personenschaden und Radfahrerbeteiligung aus dem Jahr 2017 aus dem Unfallatlas in eine eigene Karte übertragen und mit Bildern versehen: https://drive.google.com/open?id=1sSDTB…fSO&usp=sharing

    Neben den Unfällen, die ich so genau wie möglich aus dem Unfallatlas übertragen habe, findet ihr auch die Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept von 1999 (grün = wurde umgesetzt, blau = wurde nicht umgesetzt).

    Aus dem Statistikportal gehen 43 Unfälle mit leicht- oder schwerverletzten Personen hervor und ein zusätzlicher Unfall war im Presseportal zu finden, der in der offiziellen Statistik nicht auftaucht.

    Leicht verletzte: 37

    Schwer verletzte: 7

    Unfallgegner des Radfahrers und Schwere der Verletzungen (leicht/schwer), sowie farbliche Kennzeichnung in der Karte:

    PKW 35 (29/6) (gelb/orange)

    Fußgänger 4 (4/-) (olivgrün/-)

    Solo 4 (3/1) (blau/lila)

    Radfahrer 1 (1/-) (grau/-)

    Von den 35 Unfällen zwischen Radfahrer und PKW passierten

    12 an Straßen ohne Radweg (davon alleine 5 Unfälle in der Straße Am Schwarzen Berg -> 30er Zone! Was ist da los?)

    21 an Straßen mit Radweg, Unfallorte meistens an Kreuzungen

    Bei 2 Unfällen ist mir die Lage des Unfallortes unklar (1. Bielfeldtweg/Kiebitzweg: Im Unfallatlas sieht es so aus, als könnte der Radfahrer auf dem Gehweg gefahren sein. 2. Unfall auf der B73 bei der Auffahrt von der Harsefelder Straße Fahrtrichtung Hamburg. Der Radweg verläuft auf der anderen Straßenseite)

    Von den 4 Unfällen zwischen Fußgängern und Radfahrern passierten

    3 an Straßen mit einem gemeinsamen Geh- und Radweg (benutzungspflichtig) Alle dort vorhandenen Wege unterschreiten die vorgeschriebene Mindestbreite von 2,50m teilweise erheblich.

    1 an einer Straße mit einem getrennten Geh- und Radweg (Glückstädter Straße im Bereich des Vincent Lübeck Gymnasiums und der BBS). Der Radweg unterschreitet dort die vorgeschriebene Mindestbreite von 1,50m

    Bei den Unfällen zwischen Fußgänger und Radfahrer geht aus den Daten nicht hervor, ob der Fußgänger, der Radfahrer oder beide verletzt wurden.

    Von den 4 Solo-Unfällen passierten

    3 auf Straßen mit Kopfsteinpflaster ohne Radweg (30er Zone), einer davon mit einem schwer verletzten Radfahrer in der Dankersstraße

    1 an einer Straße mit benutzungspflichtigen Radwegen (Harburger Straße im Bereich der Gefällestrecke zwischen "Lange Reihe" und Kreisel beim ADAC (unklar, auf welcher Straßenseite der Unfall passierte, ob bergauf oder bergab)

    Der Unfall zwischen zwei Radfahrerinnen passierte in der Salztorscontrescarpe, vermutlich im Bereich der Holzbrücke über den Burggraben (einseitiger Zweirichtungsradweg)

    Ich hätte eigentlich mit mehr Unfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern und zwischen Radfahrern untereinander gerechnet. In die Statistik gehen die vielen glimpflich ausgegangenen Bagatellen aber nicht ein.

    Ich würde mir da auch im Bußgeldbereich eine wesentlich pragmatischere Rechtsprechung - was die Nichtigkeit von Verwaltungsakten betrifft - wünschen. Radfahrer sollten grundsätzlich freigesprochen werden, wenn sie Wegelchen, die deutlich die Vorgaben der VwV verfehlen, missachten. Rechtswidriges Verhalten der Verkehrsbehörde muss mit dem rechtswidrigen Verhalten des Radfahrers abgewogen werden. So, wie sich das irgendwann auch mal in Sachen Unbenutzbarkeit durch Schnee und Eis herauskristallisierte.

    Die Bußgelder stören mich gar nicht. Ich bin hier noch nie angehalten oder kontrolliert worden. Und wenn ich alle paar Monate mal 20,- EUR Gebühr bezahlen müsste, dass ich mich nicht an jeder Kreuzung auf der Radwegefurt (falls es überhaupt eine gibt) umnieten lassen muss, wäre es mir die Sache sogar wert.

    Gedanken mache ich mir nur um zivilrechtliche Konsequenzen, im Schadensfall leer auszugehen oder vielleicht sogar noch Schadensersatz leisten zu müssen, wenn meine Farbenblindheit wieder dazu geführt hat, ein blaues Schild zu übersehen.

    Es ist bereits blödsinnig, das Radfahren in dieser Spurrille auf dem Deich überhaupt zu erlauben, selbst wenn man das nicht als Benutzungsverbot der rechts daneben verlaufenden Fahrbahn interpretiert. Und warum muss ich als Radfahrer überhaupt ständig interpretieren, ob ein Verkehrszeichen wirklich so gemeint ist oder ob das nur jemand aus Spaß/Unfähigkeit/Dummheit aufgestellt hat oder ob das dort jemand seit Jahren vergessen hat, abmontieren zu lassen? https://www.google.de/maps/@53.80738…m/data=!3m1!1e3

    Es ist doch das selbe mit den ganzen Wirtschaftswegen mit [Zeichen 250], von denen der Gelöschtes Mitglied in seiner Gegend schreibt. Soll man da wirklich nicht drauf Fahrrad fahren oder hat da nur jemand das [Zusatzzeichen 1022-10] vergessen? Oder waren die [Zeichen 260] gerade aus?

    Besonders spannend werden diese Fragen, wenn solche für Fahrzeuge (inkl. Fahrräder) gesperrten Wege noch mit Fahrradwegweisern versehen werden.

    Ist das [Zeichen 250] hier ernst gemeint oder nicht? Das ist immerhin der Elberadweg, seit Jahren beliebtester Radwanderweg Deutschlands. Leider darf man darauf gar nicht Fahrrad fahren, schade eigentlich!

    Doof wird es, wenn etwas passiert, z.B. ein Zusammenstoß mit einem Fußgänger, Deichschaf, etc. Interessiert aber keinen. Wenn man auf solch einen Quatsch hinweist, gilt man als Korinthenkacker und Paragrafenreiter, aber im Schadensfall werden einen die Anwälte zur Kasse bitten.

    Und was ich eigentlich noch schlimmer finde: Ich fühle mich einfach nicht ernst genommen. Überall soll ich absteigen und schieben, und auch nicht so pingelig sein, wenn man "mal" ein falsches Verkehrszeichen aufgestellt hat und gleichzeitig muss ich mir immer anhören, dass Radfahrer sich auch nie an die Verkehrsregeln halten.

    Vielleicht müsste man analog zur Fahrlässigkeit unterscheiden zwischen ermessensfehlerhaften Anordnungen und grob ermessensfehlerhaften Anordnungen.

    Die Beschränkung des fließenden Verkehrs in Form des Verbotes einer Verkehrsart mit der Begründung, dass damit die Ampelphasen für eine andere Verkehrsart besser zu optimieren seien, wäre sicherlich grob ermessensfehlerhaft, weil nicht einmal versucht wurde, die Anordnung mit einer außergewöhnlichen Gefahrenlage zu begründen.

    Auch die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht auf einem 1,30m breiten Zweirichtungsradweg auf der linken Straßenseite einer wenig befahrenen Nebenstraße mit Tempo 30 wäre sicherlich grob ermessensfehlerhaft, weil ganz offensichtlich keine außerordentliche Gefahrenlage auf der Fahrbahn bestehen kann und die Mindestvoraussetzungen deutlich unterschritten sind und weil linksseitige Radwege innerorts sowieso niemals die Verkehrssicherheit erhöhen können. Warum muss man mit solch eindeutigen Fällen ein Verwaltungsgericht bemühen?

    Egal wie: Man muss es den Verkehrsbehörden schwerer machen, damit sie mit ihrem fahrradfeindlichen Murks nicht immer so einfach durchkommen und ändern, dass man dagegen nur langwierige juristische Auseinandersetzungen führen kann. Warum muss man gegen jedes unzulässige Schild klagen? Warum gibt es nicht eine übergeordnete Stelle (z.B. beim Verkehrsministerium des Bundeslandes), die den ahnungslos agierenden und nach eigenem Gutdünken entscheidenden örtlichen Verkehrsbehörden auf die Finger schaut? Da könnten natürlich genau solche Trottel sitzen wie in den Provinz-Behörden, aber vielleicht wäre es auch möglich, dort Spezialisten für bestimmte Fachfragen einzusetzen, die zumindest den allergrößten Mist unterbinden.

    2 Beispiele aus der ländliche Idylle Nordkehdingens zwischen Stade und Cuxhaven. Links ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg auf einem Deich, der 50m weiter endet und dann rechtwinklig nach rechts die Böschung hinab führt. Und rechts eine extrem gefährliche Einmündung eines endenden Radweges auf eine Straße, auf der am Tag mindestens 20 Autos fahren. Da steigt man doch besser ab! Irgendwo in der Gegend schiebt sicherlich noch jemand sein Fahrrad durch die Gegend und sucht das Schild, wo er wieder aufsteigen darf. Jeder, der seine Unterschrift unter eine derartige Anordnung gesetzt hat, gehört umgehend aus dem Staatsdienst entlassen.

    Ein Blick in die Nachbargemeinde Hollern-Twielenfleth https://www.google.de/maps/@53.59760…m/data=!3m1!1e3

    Der ganze Ort besteht eigentlich nur aus einer einzigen Straße. Dort gibt es einseitig einen kombinierten Geh- und Radweg für beide Fahrtrichtungen mit [Zeichen 240], der teilweise sogar für Mofas freigegeben ist. Mitten im Ort soll man an einer Bettelampel die Straßenseite wechseln. Die Hälfte des Weges führt also immer auf der falschen Straßenseite entlang.

    Nun soll hier wohl gebaut werden:

    https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/luehe/panorama…rt-d130970.html

    Der Zeitungsartikel zeigt ganz deutlich, wie man hier denkt:

    Zitat

    Eigentlich sollte die Sperrung direkt zum Schulbeginn erfolgen. "Ein denkbar schlechter Zeitpunkt, direkt nach den Ferien. Und dazu noch zu kurzfristig", sagt Hollern-Twielenfleths Bürgermeister Timo Gerke. "Eltern und Schüler müssen rechtzeitig darüber informiert werden." Denn um ihre Schule erreichen zu können, müssen viele Schulkinder die andere Straßenseite benutzen. Im Rahmen der Maßnahme müssen sie am Grundstück

    Hollernstraße 45 die Straße an der dortigen Fußgängerampel überqueren und auf der gegenüberliegenden Straßenseite bleiben, bis sie die Fußgängerampel am Pennymarkt erreichen. Dort können sie die Straße erneut überqueren und landen dann auf der richtigen Straßenseite.

    Versteht das irgendwer?

    Hier mal Bilder aus Hollern-Twielenfleth

    benutzungspflichtig in beiden Fahrtrichtungen und für Mofas freigegeben =O

    In dem Abschnitt möchte man wohl bauen. Die gegenüberliegende Straßenseite hat im letzten Jahr einen neuen Gehweg bekommen, der wegen der einladenden roten Pflasterung auch gerne zum Radfahren genutzt wird (selbstverständlich wie im ganzen Ort üblich in beiden Fahrtrichtungen). Und auf diesem Gehweg (im Bild links) sollen nun wohl auch die Schulkinder mit dem Rad fahren, weil das auf der Fahrbahn natürlich viiiiieeeeel zu gefährlich ist. Dann doch lieber auf dem Gehweg auf der falschen Seite.

    Da sich der für Radfahrer benutzungspflichtige Gehweg nur durch das [Zeichen 240] von einem Seitenstreifen abhebt, wird darauf natürlich auch gerne geparkt. Wer hier der Benutzungspflicht nachkommt, kann dann entweder links am Auto vorbei über die Wiese fahren oder rechts an dem parkenden Auto vorbei auf die Gegenfahrbahn. Und das alles wegen der Verkehrssicherheit!

    Dieses Schild steht kurz hinter der Fußgängerampel, an der Radfahrer von der falschen auf die richtige Straßenseite wechseln dürfen. Auch der Fahrrad-Gegenverkehr kommt einem auf diesem üppig bemessenen Streifen noch entgegen und darf an der Ampel auf die richtige Seite.

    ohne Worte...

    Nochmal aus dem Zeitungsartikel:

    Zitat

    Dem Bürgermeister liegt daran, dass die Eltern ihre Kinder frühzeitig auf die Gefahren im Straßenverkehr hinweisen. Wie die jüngste Ratssitzung zeigte, sorgt sich die Gemeinde nach wie vor um die Verkehrssicherheit im Ort. Auch die Verkehrsschau am Obstmarschenweg (L111) Ende des Jahres, an der unter anderem auch der Landkreis und die Polizei teilgenommen hatten, sei "wenig zufriedenstellend verlaufen", so Gerke.

    Aber auf die Idee, dass jemand die Eltern darauf hinweist, dass das Geisterradeln insbesondere auf solchen Gehwegen saugefährlich ist, kommt natürlich niemand. Dann doch lieber noch ein paar Leitpfosten aufstellen...

    Hier kann man doch einfach nur verzweifeln. ;(

    Ich mache mal hier weiter, bevor wir das nächste Thema zerschreddern :saint:

    Zitat von hier: „Wohlfühl-Radwege” und Oberlehrer in Haßloch

    Zitat von Peter Viehrig

    Und dann? Neues Gespräch? Neue Mail? Mit wem? An wen?

    Hm. Was soll diese Warterei auf den Ablauf selbstgesetzter imaginärer Fristen bringen? Was brachte es bisher? Ganz nüchtern betrachtet: Welche Rechtswidrigkeiten den Radverkehr betreffend sind ganz konkret verschwunden?

    Was dann?

    Am 01.03.2019 drei Anträge auf Neuverbescheidung und wenn nach Ablauf der Frist von 3 Monaten nichts passiert ist oder der Antrag abgewiesen wurde, direkt drei Klagen vor dem Verwaltungsgericht. Kontakt mit Dr. Kettler besteht bereits.

    Falls irgendwo ein neues [Zeichen 240] auftaucht, unmittelbar Klage. Zu erwarten ist das z.B. in der Schölischer Straße nach Abschluss der Bauarbeiten

    Jedenfalls ist das rote Pflaster in den Planungsunterlagen mit "Radweg" bezeichnet, entspricht in Gestaltung und Ausführung exakt dem gleichen Murks, der in den letzten Jahren gebaut wurde und anschließend mit Z240 zum benutzungspflichtigen Gehweg deklariert wurde.

    Freundlich fragen hilft hier alleine gar nichts, so weit ist das klar. Die Frage ist: wie kann man den nötigen Druck aufbauen, ohne dass einem alle Türen vor der Nase zugeschlagen werden?

    Am meisten hat meiner Meinung nach bisher das Einschalten der Fachaufsichtsbehörde geholfen. Ich habe vorgestern wieder eine Mail an die VB Stade geschrieben, in der ich daran erinnert habe, die angekündigten Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Den Leiter der Fachaufsichtsbehörde habe ich in CC gesetzt. Mein Geduldsfaden hält noch bis zum 28.02.2019. Dann jährt sich zum ersten Mal der Termin bei der Bürgermeisterin.

    Der ADFC Kreisverband macht Radtouren mit Wahnweste. Von Mitte April bis Mitte Oktober, dazwischen fährt man nicht Fahrrad. Zur letzten Hauptversammlung war ich einer von 3 Mitgliedern, die mit dem Fahrrad gekommen sind und nicht mit dem Auto (die Versammlung war ja im Winter).

    Immerhin hat mir die Kreisvorsitzende gesagt, dass ich ihren Segen habe, jederzeit auch im Namen des ADFC zu sprechen. Radverkehrspolitik im ADFC Stade = Yeti, sonst niemand. Ich weiß von einzelnen Bürgern, dass sie mal Versuche unternommen haben, gegen bestimmte Anordnungen vorzugehen. Aber sie haben offensichtlich alle an der Sturheit der Verwaltung kapituliert.

    Ich habe vor 1 1/2 Jahren herausgefunden, dass es eine Fahrrad-AG des SPD-Ortsverbandes gibt. Mit den Leuten habe ich regelmäßig Kontakt und wir haben kürzlich aus der Fahrrad-AG der SPD eine parteiunabhängige "Fahrrad-Initiative Stade" gemacht, weil ohnehin mehr als die Hälfte der Leute, die da mitmachen, nicht in der Partei sind. Aus dem Kreis ist die Idee entstanden, auch in Stade regelmäßig eine CM zu fahren. Wir haben uns darüber hinaus im letzten Jahr mit der Verwaltung getroffen und eine 12-seitige Maßnahmenliste eingereicht. Die Verwaltung brüstet sich seitdem damit, dass sie bereits erste Vorschläge von uns umgesetzt hat. Konkret wurden 2 von 6 aufgeführten fehlerhaften Beschilderungen von freigegebenen Einbahnstraßen korrigiert, Wahnsinn!

    Ihr müsst euch das so vorstellen, als gäbe es in Hamburg nur Thering und bei den Verkehrsbehörden und der Polizei nur Leute, die Therings Thesen toll finden. Ich bin immer total neidisch, wenn ich von den Hamburgern lese, dass sie eine Mail an ein zuständiges PK schreiben und darauf kurzfristig reagiert wird und oftmals sogar gehandelt wird.

    So läuft das in Stade:

    September 2017: Verkehrsbehörde mündlich darauf hingewiesen, dass ein [Zusatzzeichen 1000-33] unter dem [Zeichen 267] nichts verloren hat.

    April 2018: Bild an die Verkehrsbehörde geschickt und nochmals darauf hingewiesen, dass dort ein unzulässiges und missverständliches Verkehrszeichen hängt, das dazu führt, dass Radfahrer dort im Glauben, dass es erlaubt sei, entgegen der Einbahnstraßenrichtung fahren

    Juni 2018: das [Zusatzzeichen 1000-33] wurde durch ein [Zusazzeichen 1000-32] ersetzt, leider immer noch falsch.

    September 2018: Gespräch mit der Verkehrsbehörde in Anwesenheit der Polizei Stade und dem Leiter der Fachaufsichtsbehörde. Dabei auch nochmal die obigen Bilder gezeigt und darauf hingewiesen, dass das unzulässig ist.

    Oktober 2018: gemeinsame Fahrradfahrt mit Polizei und Verkehrsbehörde. An Ort und Stelle den Polizeibeamten gefragt, was diese Kombination der Verkehrszeichen bedeutet. Polizei: Einbahnstraße darf von Radfahrern in Gegenrichtung befahren werden. Ich: Nein, das müsste so beschildert werden [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] und bei der Einfahrt mit [Zeichen 220-20][Zusazzeichen 1000-32]. Allerdings sind die Voraussetzungen für eine Freigabe nicht gegeben, weil man in der Straße 50km/h fahren darf. Verkehrsbehörde: Das Zeichen habe ich nicht angeordnet und weiß auch nicht, wer es dort angeschraubt hat. Der Bauhof ersetzt manchmal Verkehrszeichen, wenn sie beschädigt oder verblichen sind (das war hier beim [Zeichen 267] wohl der Fall) und dabei muss jemand auch das Zusatzzeichen geändert haben.

    Januar 2019: [Zeichen 267][Zusazzeichen 1000-32] hängt dort noch immer.

    Und mit solchen Leuten muss ich darüber diskutieren, dass es sicherer ist, auf der Fahrbahn zu fahren als auf Gehwegen [Zeichen 240]

    ;(;(;(;(;(

    Wenn das vorangehen soll, ist eine Klage vor Gericht unvermeidlich. Je länger Du damit wartest, desto länger dauert der Fall der BNP. Wenn das zwei- bis dreimal erfolgreich vor Gericht (notfalls mehrinstanzlich, man hört ja so manches von Amtsrichtern vor Ort...) durchgezogen wurde, halte ich es in einem Nest wie Stade für durchaus wahrscheinlich, daß die restlichen Benutzungspflichten bereits im Widerspruchs-/Neuverbescheidungsverfahren fallen.

    Ich frage mich ja die ganze Zeit, worauf Du da wartest. Wenn Geldmangel der Grund sein sollte, was ich sehr gut nachvollziehen könnte, dann lassen wir hier den Klingelbeutel herumgehen.

    Diese Frage beschäftigt mich schon die ganze Zeit.

    Zunächst dachte ich, dass der Weg über Anträge erfolgreich ist: Immerhin wurde meinem ersten Antrag auf Aufhebung einer Benutzungspflicht im August stattgegeben. Der MA der Verkehrsbehörde hat mir auch geschrieben, dass er die Aufhebung der BP bereits angeordnet hat. Leider hängen die blauen Schilder 5 Monate später immer noch.

    Danach kam etwas Bewegung in die Sache, nachdem ich mit der Fachaufsichtsbehörde gesprochen habe. Ohne dass ich einen Antrag stellen musste, hieß es danach aus dem Rathaus, dass einige Straßen, die mir ein besonderer Dorn im Auge sind, "in Bearbeitung" seien. Auf den letzten Sitzungen des Verkehrsausschusses des Stadtrates war das Thema Radverkehr sehr präsent.

    Es braucht Zeit, bis es in das Bewusstsein der Verantwortlichen rückt, dass die Stadt Stade wirklich ein ernsthaftes Problem hat und dass es nicht so bleiben kann wie bisher. Diese Phase hat gerade begonnen und natürlich ist es extrem unbefriedigend, dass selbst einfachste Dinge nicht umgehend umgesetzt werden.

    Ich stelle mir die ganze Zeit die Frage, wie man am ehesten ans Ziel kommt. Ich hätte mir einerseits rückblickend alle Versuche sparen können, mit der Politik und Verwaltung zu reden und sofort nach Ablauf der Fristen vor Gericht ziehen können. Wie lange dauert es vom Einreichen einer Klage bis zur Verhandlung? Wann wären die ersten blauen Schilder weg? In 2-3 Jahren?

    Sicherlich steigt die Bereitschaft, sofort auf Anträge einzugehen, wenn die Stadt erst einmal 5-6 Klagen verloren hat. Aber soll ich dann alleine die gesamte Stadt durchklagen und für jeden einzelnen Straßenzug Anträge schreiben? Wäre es unter dem Strich nicht besser, wenn bei den Verantwortlichen ein Umdenken einsetzen würde, weil sie begriffen haben, warum es anders besser wäre?

    Nicht zuletzt benötigen neue Regelungen auch Akzeptanz. Ich glaube nicht, dass man von heute auf morgen alles umkrempeln könnte. Die spannende Frage ist vielmehr, wie ein solcher Prozess des Umdenkens gestaltet werden kann. Wo und wie beginnt man am besten damit, etwas zu verändern, damit die Leute lernen, dass es funktioniert?

    Ich habe erreicht, dass Ende Februar Prof. Monheim nach Stade kommt. Geplant ist ein Workshop mit Politik und Verwaltung, sowie ein öffentlicher Vortrag am Abend. Hoffentlich klappt das, weil bislang die Finanzierung noch nicht ganz geklärt ist. Meine Hoffnung ist, dass die Verantwortlichen aus dieser Richtung eher bereit sind, Denkanstöße anzunehmen. Ich bin doch hier nur der nervige Wadenbeißer, der allen ständig auf den Geist geht. Komme ich am Ende nicht weiter, wenn ich es schaffe, Verbündete zu finden und den Wandel mit gestalten kann?

    Was würde es nutzen, wenn die Stadt viel Geld investieren würde, um einen Radweg, gegen den ich klage, so auszubauen, dass er die Mindestvoraussetzungen der VwV-StVO erfüllt? Ich glaube nicht, dass ein Gericht dann immer noch einer Klage gegen die BP stattgeben würde, wenn die Überschreitung der Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde nach ERA 2010 "Vorauswahl der Radverkehrsführung" nachgewiesen wäre und wenn die Bedingungen der VwV-StVO erfüllt wären. Was wäre dann anders? Man könnte auf dem besser ausgebauten Radweg schneller fahren, so dass die Risiken an Kreuzungen und Einmündungen weiter zunehmen. Das ist sicherlich nicht mein Ziel.

    Es wäre was anderes, wenn Th(oma)s Richter am Verwaltungsgericht Stade wäre, ist er aber nicht. Der Irrglaube, dass Separation immer und überall die Sicherheit erhöht, ist hier so tief verankert, dass sich das vermutlich niemand von euch vorstellen kann.

    Wenn ich schreibe, dass ich die Radwege an 95% aller Straßen für überflüssig halte, bin ich in der gesamten Stadt vermutlich der einzige Radfahrer, der das so sieht. Die 5%, wo ich Radwege nicht für komplett überflüssig halte, sind die Straßen, auf denen man zu Stoßzeiten als Radfahrer auf der Fahrbahn einfach vor lauter Autos nicht mehr voran kommt. Würdest du hier 1000 Radfahrer fragen, ob sie sich mehr oder weniger Radwege wünschen, dann würden vermutlich 999 mit "mehr" antworten (wenn ich unter den Befragten wäre, sonst wären es vermutlich 1000 von 1000).

    Ich begehe jeden Tag mehrere OWIs, indem ich nicht auf benutzungspflichtigen Gehwegen fahre, nur weil ich den Leuten zeigen will, dass man mit dem Fahrrad auch an den Hauptstraßen auf der Fahrbahn fahren kann und dass man davon nicht sofort stirbt. Ich habe in den letzten 6 Monaten nur einen einzigen weiteren Radfahrer gesehen, der in einer Straße mit benutzungspflichtigem Radweg ebenfalls auf der Fahrbahn gefahren ist (von der CM mal abgesehen). Gleichzeitig werfen mir einige Leute hier im Forum immer wieder vor, ich würde mehr Radwege fordern. Das ist schon irre: Für die Leute in Stade bin ich ein Bekloppter, der aus ihrer Sicht total gefährliche Änderungen fordert und für einige Leute hier im Forum bin ich ein Bekloppter, weil ihnen das noch nicht weit genug geht. Ich frage mich wirklich, in welchem Elfenbeinturm es sich einige hier bequem gemacht haben.

    Danke übrigens für das Angebot der finanziellen Unterstützung, aber am Geld scheitert es nicht. Ich könnte sofort 5 Klagen aus eigener Tasche finanzieren (*edit: Dier ersten 5 Klagen würde ich mit 100%iger Sicherheit in erster Instanz gewinnen, weil es hier so absurde Situationen gibt, wo es völlig undenkbar ist, dass ein Richter das nicht merkt).

    An die Hamburger: Kommt einfach mal am letzten Montag im Monat zur CM nach Stade. Wir starten meist gegen 19:15 vor dem Bahnhof und warten die S-Bahn ab, die um 19:12 Uhr ankommt. Dann lernen wir uns einfach mal persönlich kennen. Nächster Termin 28.01.2019. Zuletzt waren wir 20 (an Silvester).

    Warum antworte ich dir überhaupt noch...

    Ich möchte doch gar keine neuen Radwege *seufz* Ich möchte die bestehenden Radwege nicht mehr benutzen müssen, sondern in bestimmten Situationen allenfalls benutzen dürfen. 95% aller Radwege halte ich hier für überflüssig und 100% aller benutzungspflichtigen Radwege für unzulässig. Leider bin ich mit dieser Meinung in einer Stadt mit durch "Radwege" vergiftetem Verkehrsklima alleine auf weiter Flur. Ich gehe der Verkehrsbehörde regelmäßig auf die Nerven und konfrontiere sie mit dem ganzen Unfug, den sie hier verzapft. Ich hatte bislang die naive Hoffnung, die Verantwortlichen durch Argumente überzeugen zu können, dass die Stadt nicht durch den Bau neuer "Radwege" fahrradfreundlicher wird. Leider vergeblich, aber bis ich hier jedes Blauschild weggeklagt habe, würde es Jahrzehnte dauern.

    Wie kommst du darauf, dass ich Radwege "zum Allgemeinwohl hochstilisiere"? Ich stehe mit dem Fahrrad nun mal ungern in einer Abgaswolke im Stau, sondern nutze lieber die Flexibilität, die mir das Fahrrad bietet. Das bedeutet nicht, dass ich immer, wenn es auf der Fahrbahn nicht so schnell voran geht wie ich fahren könnte, auf den Radweg wechseln würde. Ich werde regelmäßig doof angeschaut, weil ich gerade nicht den kürzesten und schnellsten Weg über den Gehweg oder verkehrt herum um den Kreisverkehr nehme, wie alle anderen Radfahrer.

    Es gibt hier aber 2 Straßen, da brauche ich im Berufsverkehr auf dem Radweg 5 Minuten und auf der Fahrbahn 20 Minuten. Soll ich mich nur aus Prinzip dort mit in den Stau stellen und Abgase schnüffeln?

    Es mag in Hamburg mit einem attraktiven ÖPNV anders aussehen als in einer Kleinstadt: Aber hier merkt man, dass bei schlechtem Wetter mehr Autos unterwegs sind und weniger Fußgänger und Radfahrer. Hier bedeutet "mehr Radfahrer" nicht "weniger Fahrgäste im ÖPNV", sondern auch "weniger Autos".

    Kennt ihr den Verein "Aktion Kinder-Unfallhilfe e.V."?

    https://www.kinder-unfallhilfe-online.de/startseite/

    Zitat

    Etwa alle 15 Minuten verunglückt ein Kind im Straßenverkehr – als Fußgänger, Radfahrer oder Beifahrer im Auto. Damit der Straßenverkehr sicherer für unsere Kinder wird, haben Unfallverhütungs-Projekte eine zentrale Bedeutung in unserer Vereinsarbeit. Gemeinsam mit Verkehrsgewerbe-Unternehmen klären wir beispielsweise Schulkinder über die Gefahren des toten Winkels bei Lkw auf und verteilen Sicherheitsartikel an Kindergärten und Schulen oder Trost-Teddys an Rettungskräfte.

    Wie "Aufklärungsarbeit" über den Untoten Winkel aussieht, wurde hier ja bereits des Öfteren diskutiert. Wichtig ist dabei vor allem, möglichst viele Spiegel abzudecken

    https://www.myheimat.de/edewecht/ratge…t-d2969993.html

    Damit der Straßenverkehr sicherer für unsere Kinder wird, verteilt der "Aktion Kinder-Unfallhilfe e.V." Trost-Teddys an die Opfer. Die Täter können sich kostenlos Aufkleber bestellen, um Radfahrer und Fußgänger vor dem Untoten Winkel zu warnen. Geht es noch perfider? Ich glaube nicht.

    Die Aufkleber gibt es gleich in 4 Varianten für Silo- und Tankauflieger, Busse, Kasten/Auflieger und Transporter, toll!

    https://www.kinder-unfallhilfe-online.de/aufkleber-achtung-toter-winkel/

    Es lohnt sich durchaus, mal einen Blick ins Impressum der "Aktion Kinder-Unfallhilfe e.V." zu werfen. https://www.kinder-unfallhilfe-online.de/Impressum/

    Da ich viele Jahre in Braunschweig gelebt habe, bin ich beim Namen des Vorsitzenden aufmerksam geworden. Es handelt sich dabei offensichtlich um den Braunschweiger Spediteur Adalbert Wandt

    Zitat

    Geschäftsführender Gesellschafter Wandt Spedition und Transportberatung GmbH, Braunschweig, Deutschland

    Präsident des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Frankfurt

    Präsident des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN)

    https://www.logisticshalloffame.net/de/gremien/jury/adalbert-wandt

    Ich überlege gerade, 500 solcher Aufkleber zu bestellen und dem "Aktion Kinder-Unfallhilfe e.V." zu spenden, die dann zusammen mit den "Achtung, Toter Winkel" Aufklebern an die Speditionen verschenkt werden. Die könnte man prima auf die Innenseite der Windschutzscheibe von LKW kleben.

    *edit: Dazu noch einen großen "Ich bin nicht mehr ganz bei Trost"-Teddy für Adalbert Wandt und seine Schergen.

    Manchmal kann man nicht so viel essen wie man kotzen möchte. <X

    Meine Auussage ist: Wer für sich und seinesgleichen ein Privileg in Form einer exklusiven Verkehrsfläche, um sich nicht von langsameren Verkehrsteilnehmern aufhalten lassen zu müssen, fordert, hat einen schweren Stand, wenn dieses Privileg anderen verwehrt werden soll.

    Es gibt doch für alle möglichen Verkehrsarten exklusive Verkehrsflächen: Autobahnen und Kraftfahrstraßen, das Schienennetz, Gehwege und Fußgängerzonen, Flughäfen, Wasserstraßen. Warum sollte es das ausgerechnet für Radfahrer nicht geben dürfen?

    Wenn eine Stadt erreichen möchte, dass mehr Leute mit dem Fahrrad fahren, dies aber durch die vielen im Weg stehenden Autos unattraktiv ist: Warum sollte die Stadt dann keine exklusive Verkehrsfläche in Form eines Radweges anbieten? Aus dem selben Grund gibt es Busspuren, von der Fahrbahn getrennte Gleiskörper für Straßenbahnen und natürlich Autobahnen und Kraftfahrstraßen: Damit die dort vorgesehene Verkehrsart freie Bahn hat.

    Und warum sollte ein solches Angebot benutzungspflichtig sein? Autobahnen sind es ja auch nicht und bei der Bahn ergibt sich die "Benutzungspflicht" der Schiene nur aus physikalischen Gründen.

    Ich habe ja nicht gesagt, dass ich überall solche exklusiven Verkehrsflächen für Radfahrer fordere oder die vielen bestehenden Murks-Radwege für einen Gewinn halte. Vielerorts dienen Radwege halt nur dazu, die Fahrbahn zur exklusiven Verkehrsfläche des MIV zu machen. So etwas ist kein Privileg für Radfahrer und daher sind eigentlich Radfahrer die einzigen, denen das Privileg einer exklusiven Verkehrsfläche ständig verwehrt wird. In meiner Stadt würde ich jedenfalls keinen einzigen "Radweg" als Privileg bezeichnen, sondern in der Regel als Zumutung. Jeder einzelne dieser Wege dient vielmehr der Förderung des Autoverkehrs als einer Förderung des Radverkehrs. Ich würde jederzeit gegen die Privilegien des Autoverkehrs tauschen: Alle Autos auf die Radwege und Radfahrer auf die Fahrbahn. Dort, wo es keine Hochbord-Autowege gibt, dürfen sie auch auf die Fahrbahn. Aber nur, wenn sie mich nicht stören...

    Die entscheidende Frage ist doch, ob eine "Wohlfühl-Infrastruktur" für Radfahrer überhaupt sicher sein kann, wenn man von völlig unabhängig geführten und ausschließlich dem Radverkehr gewidmeten Wegen einmal absieht.

    Bestimmte Gefahrensituationen gibt es ausschließlich auf Radwegen. Viele davon könnte man entschärfen aber nie ganz beseitigen, indem man für gute Sichtbeziehungen an Kreuzungen und Einmündungen sorgt, Sicherheitsräume zu parkenden Autos freihält, die Wege hindernisfrei und eben baut, ausreichende Kurvenradien vorsieht und die Wege ausreichend breit zum Überholen anderer Radfahrer sind. Dazu wäre eine deutliche Trennung vom Fußgängerverkehr wünschenswert, um Gefährdungen der Fußgänger durch dicht vorbeifahrende Radfahrer (und umgekehrt) zu vermeiden.

    Wenn man all diese Forderungen zusammen nimmt, benötigt man den Platz einer ganzen Fahrspur. Diesen Platz kann man nur da nehmen, wo er vorhanden ist, z.B. durch Wegnahme einer Fahrspur für den Autoverkehr. Wenn es aber nur eine Spur je Fahrtrichtung gibt, kann man keine mehr wegnehmen. Und wo der Platz vorhanden ist, muss man sich fragen, warum man ihn dann für die Anlage eines Hochbordradweges nutzen sollte, anstatt z.B. einen breiten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn anzulegen.

    Bleibt dann noch die Frage der Radverkehrsführung an größeren Knotenpunkten. Das Queren mehrerer Fahrspuren zum Erreichen einer Linksabbiegespur ist aus meiner Sicht nicht ganz ohne, so dass Angebote zum indirekten Linksabbiegen für den Radverkehr sinnvoll sind. Dies setzt dann aber auch ausreichend dimensionierte Aufstellflächen voraus oder Ampelschaltungen, die das indirekte Linksabbiegen in einem Zug ermöglichen.

    Die Aufgabe der Verkehrsbehörden besteht darin, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, aber auch die Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. Hierbei soll die Sicherheit immer Vorrang haben, aber in der Realität ist es genau anders herum: Die Planung orientiert sich in erster Linie daran, den MIV nicht zu beeinträchtigen. Sicherheit der Radfahrer wird dann nur vorgeschoben, obwohl es gemäß der Statistik für Radfahrer nicht sicherer sondern gefährlicher wird. Man muss sich auch eingestehen, dass es diesen Konflikt zwischen Sicherheit und Flüssigkeit gibt. Viele hier sind mit dem Fahrrad zügig unterwegs, da ist das kein Thema. Ich stelle mir aber auch Oma Ilse vor, die nicht einmal halb so schnell fährt wie ich. Funktioniert das dann auch noch? Es heißt immer, wir bräuchten für Radfahrer eine Infrastruktur von 8-80, aber brauchen wir nicht vielmehr eine Infrastruktur von 10 - 40 km/h? Gibt es eine Grenze, unterhalb der Radfahrer aufgrund ihrer Geschwindigkeit vielleicht doch besser zum Fußgängerverkehr als zum Fahrbahnverkehr passen?

    Bevor mir wieder jemand das Wort im Munde umdrehen will: Ich fordere hier keine allgemeine Freigabe von Gehwegen für langsame Radfahrer. Man sollte aber eingestehen, dass Radfahrer keine homogenen Verkehrsteilnehmer sind, die sich alle immer und überall gleich verhalten können. Die grundsätzliche Abschaffung der Benutzungspflicht würde helfen. Die Planung könnte sich dann darauf beschränken, nach festgelegten Kriterien zu entscheiden, wo man Alternativen zum Radfahren auf der Fahrbahn anbieten kann/soll und wie diese Alternativen zu gestalten sind.