Beiträge von Yeti

    Langstreckenflieger brauchen um die 3 Liter Kerosin pro Passagier pro 100km.

    Aber das setzt natürlich voraus, dass der Flieger voll ist. Gerade auf Langstrecke ist das häufig auch der Fall.

    Autos fahren mit 1.3 Personen rum und brauchen damit tatsächlich mehr Sprit.

    Da vergleichst du aber Äpfel mit Birnen. Erstens hat bei einem Langstreckenflug der Energiebedarf für den Steigflug prozentual einen geringeren Anteil als bei einer Kurzstrecke. Im Reiseflug in großer Höhe sieht die Bilanz tatsächlich nicht ganz so übel aus, aber da muss man ja auch erstmal hinkommen. Bei den Ultra-Langstrecken wird die Effizienz auch wieder schlechter, weil der benötigte Treibstoff für die letzte Flugstunde den ganzen Flug über mitgeschleppt werden muss. Es gibt einen theoretischen Punkt, an dem man die Reichweite eines Flugzeuges nicht mehr erhöhen kann, weil der zusätzliche Treibstoffbedarf aufgrund der höheren Treibstoffmasse größer ist als das, was man für die zusätzliche Strecke am Ende braucht.

    Flugtaxis werden aber keine Langstreckenverkehrsmittel, sondern sind etwas für die Ultra-Kurzstrecke, wenn man das Einsatzgebiet begrifflich von dem abgrenzen möchte, was man in der Luftfahrt als Kurzstrecke bezeichnet.

    Außerdem ist es unfair, ein voll besetztes Flugzeug mit einem nicht annähernd voll besetzten Auto zu vergleichen.

    Hubschrauber fliegen auch bei fast(!) jedem Wetter, offenbar geht das.

    Je kleiner ein Fluggerät ist, desto anfälliger ist es für Turbulenzen. Hubschrauber, die quasi bei jedem Wetter fliegen, sind deutlich größer als diese Flugtaxis.

    Schlechte Sicht oder Dunkelheit sehe ich gar nicht so als Problem, weil diese Dinger ohnehin nicht (nur) nach Sicht navigieren werden. Bei starkem Wind kommt auch der Rettungshubschrauber nicht mehr mitten in die Stadt. Hubschrauber, die z.B. für Versorgungsflüge zu Bohrinseln o.ä. eingesetzt werden, sind da sehr viel größer.

    Zum Fliegen ist immer mehr Energie erforderlich als zum Fahren. Erst recht, wenn die Dinger senkrecht starten und landen können sollen.

    Die Verkehrsprobleme können diese Dinger nicht lösen, sondern werden völlig neue Probleme schaffen. Stellt euch mal vor, 1% des Hamburger Autoverkehrs würde durch Flugtaxis ersetzt: Jeweils für 100 Autos auf der Straße ein Flugtaxi in der Luft. Das wäre für den Straßenverkehr völlig irrelevant, aber am Himmel wäre wirklich was los. Anders als auf dem Boden fügt ein schweres technisches Versagen oder ein Unfall in der Luft immer auch Unbeteiligten am Boden Schaden zu. Im besten Fall nur Sachschaden, wenn so ein Ding auf unbebautes Gebiet fällt und Trümmerteile niemanden verletzen oder töten. Die Lärmemissionen eines fliegenden Objektes treffen immer viel mehr Menschen als der Lärm eines Fahrzeuges.

    Was ist bei schlechtem Wetter? Bei Sturm, Nebel, Starkregen, Schneefall, Hagel? Automatische Landungen komplett ohne Sicht sind bei Verkehrsflugzeugen bis heute nur unter bestimmten Bedingungen möglich, aber da geht es darum, eine 50m breite und mehrere Kilometer lange Landebahn zu treffen, die weit und breit frei von Hindernissen ist und nicht ein Hochhausdach in einer Großstadt.

    Ich halte das alles für großen Unsinn und fürchte gerade deshalb, dass es Realität werden wird.

    Es geht doch gar nicht um das Urheberrecht sondern um Nutzungsrechte verschiedener Verwertungsgesellschaften: Klassische Verwertungsgesellschaften (Verlage, Gema, etc.) vs. Neue Verwertungsgesellschaften (Google/Youtube). Die Neuen Verwertungsgesellschaften sollen den klassischen Verwertungsgesellschaften einen Teil des Kuchens abgeben. Die eigentlichen Urheber haben davon gar nichts.

    Und weil Herr Voss & Co das entweder wirklich nicht begriffen haben, was der Unterschied ist, oder weil sie einfach nur Marionetten oder Lobbyisten der klassischen Verwertungsgesellschaften sind, wird nun halt das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Dabei wird halt auch allerhand Unsinn von sich gegeben, z.B. dass das Teilen urheberrechtlich geschützter Werke zu privaten Zwecken erlaubt sei.

    Genau wie bei meiner Lieblings-Verkehrsbehörde weiß ich auch nicht, ob mir Dummheit oder Bösartigkeit als Motiv für diesen Unfug lieber sind.

    Mein Alltagsrad dürfte inzwischen um die 50.000km auf dem Buckel haben. Außer Verschleißteilen wie Bremsbelägen, Kette, Ritzel, Tretkurbel, Reifen wurden nach dem letzten Winter zum ersten Mal alle Bowdenzüge erneuert, sonst gar nichts. Ein treuer Begleiter (hat mal um die 1.000,- DM gekostet).

    In der pdf-Version dazu steht, dass diese Kombination unzulässig ist, weil [Zeichen 239] bereits das Radfahren verbietet. Entweder ist der Notweg breit genug, um den Radverkehr zusammen mit den Fußgängern an der Arbeitsstelle vorbeizuführen oder Radfahrer fahren halt auf der Fahrbahn.

    Mir ging es nur grundsätzlich darum, dass hier eine Baustelle eingerichtet wurde, bei der die Führung von Fußgängern überhaupt nicht berücksichtigt wurde. Dazu mit einer komplett rechtswidrigen Beschränkung des Fußgängerverkehrs außerhalb des Baustellenbereiches und bis mindestens letzten Freitag noch mit einer Anordnung, die das Geisterradeln beförderte, anstatt Radfahrer auf die Fahrbahn zu leiten. Dazu hatte ich noch eine "lustige" E-Mail Korrespondenz mit meiner Lieblings-Verkehrsbehörde, in dem mir mehrfach mitgeteilt wurde, dass das schon alles so seine Richtigkeit hätte und vor allem auch alternativlos sei.

    Streng nach StVO korrekt.

    Nein, natürlich nicht schon an dieser Stelle. Die eigentliche Baustelle ist hier zwischen Heidbecker Weg und der Tankstelle: https://goo.gl/maps/TsieJFpFjYK2

    Die Absperrschranke steht bereits 250m vorher am Hügelweg: https://goo.gl/maps/UmUVjTcoHMr

    Man verbietet hier den Anwohnern, die in der Harburger Straße zwischen Hügelweg und Heidbecker Weg wohnen, zu Fuß zu ihren Grundstücken zu gehen. Oder sie müssen von der anderen Seite über den Heidbecker Weg gehen, denn von dort aus ist dieser Abschnitt nicht gesperrt (warum auch?)

    Meines Erachtens wäre hier der Regelplan B II / 8 der RSA 95 anzuwenden: http://www.rsa-online.com/15/RSA/rsa-online.htm

    Das will man aber nicht, weil das dann nur noch eine einspurige Führung des Fahrbahnverkehrs erlauben würde. Alternativ müsste man noch einmal schauen, wie weit man die Fahrspuren verengen könnte, um Regelplan B II / 7 anzuwenden.

    Stattdessen verbietet man einfach Fußgänger und nimmt hin, dass die irgendwie auf der Fahrbahn an der Absperrung vorbei laufen oder jeweils vor und hinter der Baustelle die Fahrbahn queren.

    Leider nur unscharf zu erkennen: [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1000-33]

    Was hat man sich wohl bei der Kombination [Zeichen 259] mit dem Zusatzzeichen "Bei geschlossener Schranke Motor abstellen" gedacht?

    Und wie war das noch gleich mit VwV-StVO zu §39, "11. Häufung von Verkehrszeichen", a) cc)

    Zitat

    Vorschriftzeichen für den fließenden Verkehr dürfen in der Regel nur dann kombiniert werden, wenn sie sich an die gleichen Verkehrsarten wenden und wenn sie die gleiche Strecke oder den gleichen Punkt betreffen.

    Hier: https://goo.gl/maps/CgTHV7YyYJK2

    Jugend forscht...

    Die [Zeichen 254] und [Zeichen 259] wurden entfernt, aber die Absperrschranke VZ 600 steht weiter auf dem Gehweg.

    Zitat von §25 (4) StVO

    Wer zu Fuß geht, darf Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten. Absperrschranken (Zeichen 600) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche.

    An der Baustelle selbst fehlt weiterhin eine Führung des Fußgängerverkehrs. Ich habe dort schon mehrfach beobachtet, wie Fußgänger entlang der Baustellenabsperrung auf der Fahrbahn gehen. Es gibt für den Fahrbahnverkehr auch keine Warnung vor der Engstelle, geschweige denn vor Fußgängern auf der Fahrbahn.

    Erfreulich fand ich heute Morgen, dass ich nicht der einzige Radfahrer auf der Fahrbahn war. Wobei ja eigentlich der für den Radverkehr bestimmte Teil des getrennten Fuß und Radweges mittels des nicht abgedeckten [Zeichen 241-30] benutzungspflichtig ist. Aber die Absperrschranke steht ja auch halb auf dem "Radweg" und darf daher sicherlich auch nicht benutzt werden.
    Leider ist mein Ansprechpartner bei der Fachaufsichtsbehörde gerade im Urlaub.

    Ein Hochladen zu fb, fotocommunity, instagram, twitter, youtube und Co. ist streng genommen keine "öffentliche Zugänglichmachung", sondern erst einmal das Übertragen von umfangreichen Nutzungsrechten von Inhalten an einen Verwerter

    Wenn ich ein Bild bei Facebook & Co hochlade, dann veröffentliche ich es. Damit erlaube ich auch niemandem automatisch, das Foto woanders zu veröffentlichen. Dass Bilder, die ich bei Facebook poste, bei Facebook geteilt und verbreitet werden, muss mir vorher klar sein, erst recht, wenn ich das Bild nicht nur mit meinen "Freunden" teile, sondern für alle Nutzer öffentlich mache. Wenn ich das nicht will, sollte ich es bleiben lassen. Das Teilen von Inhalten bei Facebook ist auch nur ein Verlinken. Andere Nutzer verlinken dann meine eigene Veröffentlichung. Wenn ich nicht will, dass Facebook daran verdient, dass meine Inhalte veröffentlicht werden, darf ich dort nichts hochladen.

    Wenn ich allerdings sehe, dass ein Foto, das ich bei Facebook gepostet habe, ohne meine Zustimmung z.B. in der Zeitung auftaucht oder auf einer anderen Webseite, dann kann ich dagegen vorgehen. Das gilt auch, wenn ich mitbekomme, dass ein Bild außerhalb der von mir festgelegten Nutzergruppe veröffentlicht wird, weil es z.B. nicht geteilt, sondern heruntergeladen und mit geänderten Zugriffsrechten erneut hochgeladen wurde.

    Dass das in der Praxis kaum umzusetzen ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Warum sollen Verwerter für irgendwas auch nur einen Cent bezahlen, wenn die Massen wie blöd kostenlosen Content hochladen und wie bei facebook z. B. damit quasi sämtliche Urheberrechte vollkommen aufgeben...!?

    Man kann sein Urheberrecht nicht aufgeben, sondern man kann allenfalls Nutzungsrechte vergeben. Wenn man ein exklusives Nutzungsrecht an eine Verwertungsgesellschaft vergibt, dann hat man in der Regel auch den Anspruch auf eine Vergütung vereinbart. Möchte man solche Werke nutzen und selbst veröffentlichen, muss man vom Inhaber der Nutzungsrechte eine Lizenz erwerben.

    Wenn du Content hochlädst, für den du kein exklusives Nutzungsrecht an eine Verwertungsgesellschaft vergeben hast, bedeutet das aber noch lange nicht, dass sich daran jeder frei bedienen und ohne deine Zustimmung diesen Content weiterverbreiten darf. Jedenfalls, wenn dieser Content eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist und daher als Werk im Sinne des Urheberrechts angesehen werden kann. Der Urheber alleine entscheidet, wie und wo sein Werk veröffentlicht wird, z.B. kann der Urheber sein Werk auch als gemeinfrei zur unbeschränkten Nutzung überlassen.

    Und man kann natürlich auch keine Verwertungsgesellschaft dazu zwingen, Nutzungsrechte für die eigenen Werke zu erwerben und die Nutzung zu vergüten. Wenn du dich als Urheber dazu entscheidest, ein Werk öffentlich zugänglich zu machen, hast du keinen Anspruch auf Vergütung (wenn du z.B. Plakate mit deinen Bildern drucken lässt und sie an Laternenpfählen in der Pfalz aufhängst) . Wenn eine Zeitung deine Bilder kauft, um sie zu veröffentlichen, aber schon.

    Um nochmal auf den geplanten T-Rohr Filter zurück zu kommen (noch einmal der Link zum Video von C. Solmecke https://youtu.be/w6J-68_xALU ). Hier wurde gerade das Forum vollgespamt mit Angeboten für gefälschte Dokumente und wir haben gleich ein Beispiel, das in diese Richtung geht. Ob dahinter tatsächlich ein kriminelles Angebot steht oder vielleicht auch nur ein Troll, der dieses Forum nicht mag, spielt dabei gar keine Rolle.

    Malte als Betreiber kann unmöglich der Aufgabe nachkommen, ständig sicherzustellen, dass solche "Beiträge" innerhalb von 1 Stunde wieder verschwinden. Selbst wenn er noch 20 User mit Moderatorenrechten ausstatten würde, die solch einen Mist sofort löschen, wenn sie ihn bemerken, könnte man das nicht rund um die Uhr garantieren.

    Unterschied zu Art. 13: Beim T-Rohr versteht man keinen Spaß und daher gibt es auch keine Ausnahme. Jeder, der die Möglichkeit bietet, Kommentare auf einer Website zu hinterlassen, soll dafür sorgen, dass so etwas nicht vorkommt. Leider muss ich euch auch aus leidvoller Erfahrung sagen, dass in der Vergangenheit wirklich JEDER Blödsinn durchgewunken wurde, wenn es angeblich der Sicherheit gegen T-Rohr dient.

    Von den Befürwortern des Art. 13 wird ständig über Youtube und Facebook geredet und davon, dass diese Plattformen viel Geld verdienen, indem ihre User urheberrechtlich geschütztes Material hochladen und die Plattformen dann an der eingeblendeten Werbung verdienen. Es wird immer betont, dass die Urheber (!) von diesem Geld etwas abbekommen sollen.

    In Wirklichkeit geht es aber um die Interessen zweier unterschiedlicher Verwertungsgesellschaften: Um die klassischen Verwertungsgesellschaften (Verlage, Gema, ...) und die neuen Verwertungsgesellschaften (Youtube, Facebook, ...). Die Urheber werden von dem Kuchen auch in Zukunft kaum etwas abbekommen, jedenfalls nicht mehr als vorher.

    Und natürlich wird wieder das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, bei Art. 11-13 genauso wie beim T-Rohr Filter. Niemand kann es ernsthaft gut finden, dass Internetplattformen dafür genutzt werden, Raubkopien zu verbreiten oder T-Rohr Aktivitäten zu planen. Das ist aber bereits alles verboten.

    Jetzt nochmal mit aktuellen Bildern von heute Morgen.

    250m vor der Baustelle geht's los. "Sicherheitshalber" gleich mit Absperrgitter und weil die Weiterfahrt für Radfahrer ab hier verboten ist, Fußgänger aber noch bis zum Heidbecker Weg weitergehen dürfen, steht das Gitter konsequenter Weise natürlich auf dem Gehweg anstatt auf dem Radweg. Warum hier überhaupt schon ein Gitter?

    So sieht es dann direkt an der Arbeitsstelle aus. Fußgänger, die aus der Straße rechts kommen und zum Beispiel zur Tankstelle ode rzu Mc Donald's gehen wollen, werden schon einen Weg finden: Entweder dicht an der Baustellenabsperrung entlang auf der Fahrbahn oder man überquert diese halt zweimal. Wo ist das Problem?

    Den Fahrbahnverkehr wollte man auf gar keinen Fall auf eine Fahrspur reduzieren. Dann doch lieber Fußgänger verbieten. Hinweise auf die Fahrbahnverengung, z.B. in Form der VZ 120 oder 121 sucht man vergebens. Auch auf eine gelbe Behelfslinie, die auch die Gegenfahrspur verengt, hat man verzichtet. Es gibt aber auch keine VZ 208 und 308, man sieht ja schließlich, was gemeint ist.

    Radfahrer, die hinter der Arbeitsstelle von der Fahrbahn auf den "rettenden Radweg" zurück wechseln, sehen sich wenig später mit einem weiteren Absperrgitter konfrontiert.

    Auch Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Gehhilfe können zusehen, wo sie bleiben. Warum muss man hier eine Absperrung aufstellen, wenn der Weg bis zur Baustelle noch nutzbar ist? Aber egal: Wer bei Mc Donald's isst, geht dort sowieso nicht zu Fuß hin sondern fährt mit dem Auto.