Was bedeutet denn Ihrer Meinung nach dieses Kunstwerk?

Das ist hier, wo der kleine Verbindungsweg zwischen dem Gehweg an der Harburger Straße zur Boelckestraße erkennbar ist. https://maps.app.goo.gl/Rm89bcZA9Fr25wkn8
Ich mutmaße mal, was die zuständige Verkehrsbehörde gemeint hat: Wer dem Verlauf der Harburger Straße folgen möchte, soll hier die Straßenseite wechseln (hier gibt es auch eine Fußgängerampel). Wer nach links zur Boelckestraße gehen möchte, soll an der ersten Absperrschranke im Vordergrund vorbei gehen und dann links an den Absperrschranken im Hintergrund weitergehen.
Das mag so verstanden werden und auch so gewollt sein, aber das ganze Konstrukt gibt das nicht her.
1. Die Absperrschranke im Vordergrund steht auf dem Gehweg. Die Absperrschranke, also das VZ 600 bedeutet:
Zitat
(4) Wer zu Fuß geht, darf Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten. Absperrschranken (Zeichen 600) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche.
Hier ist also der Gehweg gesperrt, die klein gepflasterte Fläche daneben ist der "Radweg", auf der man auch nicht gehen darf.
2. Über die Absperrschranken im Hintergrund darf man sowieso nicht klettern und somit ist das Kombi-Verbot für Fuß- und Radverkehr Nonsens. Spätestens ab dem Schild dürfte man aber auch nicht mehr neben der Absperrung weitergehen, weil man das auch noch so schlau aufgestellt hat, dass man daran vorbeigehen muss, um nach links auf den kleinen Verbindungsweg zu kommen. Außerdem sperrt man damit auch den Fußgängerverkehr auf der anderen Straßenseite gleich mit.
Wie wäre es richtig? Die vordere Absperrschranke auf dem Gehweg muss weg, das Zusatzzeichen 1000-22 "Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, rechtsweisend" kommt an die erste Absperrschranke, mit der tatsächlich die Baustelle abgesperrt wird (links neben dem Baum). Das Kombi-Verbot muss komplett weg.
Man muss dort auch nicht auf diesem schmalen Weg das Radfahren gesondert verbieten, weil man dort in der Richtung sowieso nicht fahren darf. Je mehr man unnötige Verbotsschilder aufstellt, desto mehr glauben die Leute, dass sie sonst tun und lassen können, was sie wollen, wenn es nicht doppelt und dreifach verboten ist.
Und dann lernen Fußgänger in der gezeigten Situation, dass eine Absperrschranke wohl doch gar nicht bedeutet, dass damit die entsprechende Verkehrsfläche zum Betreten gesperrt ist, sondern dass man daran wohl vorbeigehen soll. Und weil offenbar selbst die Verkehrsbehörde der Meinung ist, dass man ruhig am VZ 600 vorbeigehen soll, ist es natürlich auch klar, warum sie dann nochmal das Kombi-Verbot aufstellt. Es könnte ja schließlich sein, dass eine Lücke zwischen den Absperrungen entsteht und dass dann die Verkehrsteilnehmer, die vorher gelernt haben, dass man am VZ 600 vorbeigehen soll, das dann ebenfalls tun und sich plötzlich mitten auf der Baustelle wiederfinden.