Beiträge von Yeti

    Stimmt, es ist Werbung für das Radfahren und die ist als Gegenpol zu der ganzen "Krieg-auf-Straße" Berichterstattung dringend nötig. Polemiken über Rüpel-Radler und Rad-Rowdys, Berichte über Gefahren, Verletzte und Tote gibt es doch wirklich jeden Tag genug.

    So lange eine solche Kampagne die Verbesserung der Bedingungen für Radfahrer und die Beseitigung von Gefahrenstellen nicht ersetzt, ist es eine wichtige Ergänzung auf dem Weg zu einer fahrradfreundlichen Stadt.

    Richard Klaus hat uns als Letzter seine Antworten geschickt und dafür offenbar recherchiert. Er hatte mich auch mal nach einer Ausschusssitzung angesprochen, in der es unter anderem um die typischen Gefahrenstellen ging, die hier seit Jahren für Radfahrer völlig unnötig in Kreisverkehre eingebaut werden. Auch da hat er gut aufgepasst.

    Am Ende wird das Rennen hier aber zwischen Nieber und Hartlef entschieden. Die beiden Außenseiter können vermutlich allenfalls dazu beitragen, dass es zur Stichwahl kommt, wenn nicht einer der Favoriten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht.

    Die bisherige Amtsinhaberin Nieber setzt in ihrem Wahlkampf voll auf die Karte, dass sie als erfahrene Verwaltungschefin alleine die Kompetenz besitzt, das Rathaus mit seinen knapp 700 Mitarbeitern zu führen. Ihr Wahlslogan ist "Zukunft braucht Kompetenz", wobei man als Radfahrer bislang von dieser Kompetenz nichts gemerkt hat. Das Thema hat sie bisher genauso verschlafen wie zuvor ihr Amtsvorgänger Andreas Rieckhoff, der jetzt als Hamburger Staatsrat in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation im Zuständigkeitsbereich Verkehr tätig ist. Die angestrebte Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen wird Stade alleine jedenfalls nicht fahrradfreundlich machen und eine Zertifizierung halte ich derzeit für völlig ausgeschlossen.

    Ihr aussichtsreichster Herausforderer Hartlef ist seit Jahren der stellvertretende Bürgermeister von Stade und Ortsbürgermeister des Ortsteils Bützfleth. Ich habe ihn als interessiert an den Radverkehrsthemen wahrgenommen, unter anderem als er an der von mir geführten Tour in den Stadtteil Riensförde teilgenommen hat. Dennoch kann ich mir aber auch nicht wirklich vorstellen, mit einem CDU-Bürgermeister in Fragen der Radverkehrsinfrastruktur auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Falls er die Wahl gewinnen sollte, werde ich ihn auf jeden Fall auf diese Aussage festnageln:

    Zitat

    Schilder und Hindernisse an bzw. auf Radwegen, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, müssen endlich abgebaut werden.

    Vermutlich ist er sich der Tragweite dieser Aussage nicht ganz im Klaren, aber wenn er das ernst meint, können hier alle blauen Schilder abgebaut werden.

    Die neuen Radwege in Bützfleth, die er als positives Beispiel nennt, gefallen mir überhaupt nicht. Denn es sind -wie überall, wo hier in letzter Zeit neu gebaut wurde- keine Radwege sondern Gehwege mit Benutzungspflicht und allen gefährlichen Schikanen, die man nunmal von solchen Radwegen kennt: Dicht an Hauseingängen und schlecht einsehbaren Grundstücksausfahrten vorbei, mit unnötigen Verschwenkungen an Kreuzungen und Kreisverkehren. Das gab auf diesen neuen "tollen" Wegen 2017 bereits einen Unfall mit einer schwer verletzten Radfahrerin, die sich dort offensichtlich als Geisterradlerin betätigt hat: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/3741982

    Wenn das die Zukunft der Stader Radverkehrsinfrastruktur ist, dann gute Nacht. Da ändert es auch nichts, dass es vorher noch viel schlimmer war. So sieht es in Bützfleth derzeit immer noch am Ortseingang aus Richtung Stade aus: Eine 1,60m schmale Holperpiste soll von Fußgängern und Radfahrern in beiden Fahrtrichtungen benutzt werden. Irgendwann ist dann der Gehweg auf der anderen Straßenseite benutzungspflichtig. Querungshilfe = Fehlanzeige.

    (*edit: Die Benutzungspflicht auf der linken Seite besteht auch noch hinter der im Bild zu sehenden Mittelinsel)

    Und das ist das Ergebnis nach dem Umbau im weiteren Verlauf (die Bilder hatte ich kurz nach der Fertigstellung gemacht, inzwischen ist das alles auch in regelmäßigen Abständen mit [Zeichen 240] verziert):

    In der ERA 2010 steht, dass in Kreisverkehren eine Führung des Radverkehrs auf der Kreisfahrbahn in jedem Fall einer nicht nutzungsgerechten Führung des Radverkehrs mit starken Verschwenkungen an den Kreiszufahrten vorzuziehen ist. Was ist daran nicht zu verstehen?

    Dass die Radwege an Kreuzungen von der Fahrbahn extra noch abgerückt werden, wurde schon im Radverkehrskonzept aus dem Jahr 1999 bemängelt, aber das baut man heute noch so, auch wenn ohnehin schon Hindernisse die Sichtbeziehungen einschränken. Dass Längsfugen bei der Pflasterung von "Radwegen" keine gute Idee sind, muss man offenbar auch immer wieder nach ein paar Jahren neu lernen.

    Erst die abgesetzte Furt, dann das STOP-Schild mit [Zusazzeichen 1000-32] und dann die Haltelinie.

    *edit: Aus der anderen Blickrichtung

    Ob das mit der Vorfahrt des Radverkehrs entlang der B73 wohl auch noch gegenüber dem Fahrbahnverkehr funktioniert, der die B73 geradeaus überquert? Das [Zusazzeichen 1000-32][Zeichen 205] ist wohl nur für Rechtsabbieger zu sehen.

    Waren ja auch keine fahrenden Autos zu sehen ;)

    doch, hier: https://youtu.be/be2RnQhvaOc?t=1m44s Erkennt jemand von den Hamburgern, wo das genau ist? Fahrradstraße?

    Die Kommentare unter dem Video zeigen, dass die Jammer-Fraktion wieder mal in der Überzahl ist.

    "Warum fahren die nicht mit Helm, mimimi..."

    "Das Geld hätte man lieber in den Ausbau der Radwege stecken sollen, mimimi..."

    Da musste ich mal ein knappes Gegen-Statement setzen.

    Eher nach Janis Joplin: Freedom's just another word for nothing left to lose. :)

    Ich frage mich immer noch, ob die Bürgermeisterin wirklich nicht begreift, was hier nicht stimmt oder ob sie bewusst die Unwahrheit sagt, um nicht noch dümmer dazustehen. Und ich weiß nicht, welche der beiden Varianten mir lieber ist.

    Heute Morgen hatte ich aber auch ein sehr schönes Erlebnis: Als ich in den Kreisverkehr Harburger Straße einfahren wollte, musste ich erst einen Radfahrer durchlassen, der dort zügig auf der Fahrbahn unterwegs war. Als ich gebremst habe, hat er mir noch im Vorbeifahren freundlich zugerufen "das hätte auch so gepasst". Ich bin also nicht der Einzige.

    Wir haben die amtierende Bürgermeisterin und die drei Herausforderer gefragt, wie sie sich zum Radverkehr positionieren.

    Hier gibt es die Antworten: https://fahrradfreundlichesstade.wordpress.com/2019/05/03/fra…isterwahl-2019/

    Die Bürgermeisterin sieht sich indes auf einem guten Weg und kann die Kritik gar nicht nachvollziehen. Eine Arbeitsgruppe sei schließlich dabei zu klären, welche Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes aus dem Jahre 1999 bereits umgesetzt sind. Dringliche Maßnahmen seien aber alle erledigt, ist sie sich sicher.

    https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-politi…ichkeit_a139886

    Nun ja...

    Spoiler anzeigen

    Thuner Straße: Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht (damals bereits als Unfallschwerpunkt benannt)- nicht umgesetzt

    Bremervörder Straße: Umgestaltung des Straßenquerschnitts: Fahrbahn schmaler, Rad- und Gehwege breiter. Vermeidung häufiger Absenkungen und Verschwenkungen - nicht umgesetzt

    Am Hofacker: Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht - nicht umgesetzt

    Glückstädter Straße: Verbreiterung der Radwege auf 1,50m - nicht umgesetzt

    Freiburger Straße: Mittelinsel als Querungshilfe am Ortsausgang - nicht umgesetzt

    An den Fischteichen: Aufhebung Benutzungspflicht, Tempo 30 - umgesetzt, jedoch immer noch keine Freigabe der Einbahnstraße in Gegenrichtung

    Am Bahndamm: Asphaltdecke - umgesetzt; Entfernung der Poller - nicht umgesetzt

    Wiesenstraße: Einrichtung Fahrradstraße, Asphaltdecke - nicht umgesetzt

    Eisenbahnstraße: Einbahnstraße in Gegenrichtung freigeben, Einrichtung einer Fahrradstraße - nicht umgesetzt

    Triftgang: Umlaufsperre regelkonform ausführen, größerer Abstand der Sperren für Lastenräder und Fahrradanhänger - nicht umgesetzt

    Bielfeldtweg - Drosselstieg: Aufhebung Benutzungspflicht - umgesetzt (Tempo 30 Zone)

    Hohenwedeler Weg: Aufhebung Benutzungspflicht, Gehweg + Radverkehr frei - nicht umgesetzt oder mangelhaft umgesetzt. Benutzungspflicht besteht weiterhin Richtung Süden, Gehweg frei auf der linken (= falschen Straßenseite). Dort gibt es mehrere sehr schlecht einsehbare Kreuzungen.

    Bockhorster Weg: Aufhebung Benutzungspflicht, Tempo 30 - umgesetzt

    Auf der Höhe: Asphaltdecke, Beleuchtung - nicht umgesetzt

    Schneeweg: Beleuchtung - nicht umgesetzt

    Fleetweg, Mühlenweg (Bützfleth): Aufhebung Benutzungspflicht - unbekannt

    Hornstieg (Bützfleth): Asphaltdecke - unbekannt

    Bützflether Industriestraße: Gesicherte Überführung der Radfahrer vom Radweg auf die Fahrbahn durch Markierung - nicht umgesetzt

    Alte Chaussee, Schneedeich: Ausbesserung schadhafter Bereiche - umgesetzt 2018

    Schölischer Straße: Schutzstreifen - nicht umgesetzt, stattdessen Neubau gemeinsamer Geh- und Radwege mit Sicherheitsmängeln

    Götzdorfer Straße: Aufhebung Benutzungspflicht - nicht umgesetzt

    Altländer Straße: Vermeidung von Absenkungen/geringere Neigungen, Breite für Zweirichtungsbetrieb unzureichend (ab Kreisel stadtauswärts), bessere Markierung an stark frequentierten Einfahrten (REWE, DHL, Tankstelle, ...) - nicht umgesetzt

    Altländer Straße: Mittelinsel als Querungshilfe am Ortsausgang - nicht umgesetzt

    Salztorscontrescarpe: Aufhebung Benutzungspflicht - nicht umgesetzt

    Jorker Straße (ehemals Schlesier Damm): Tempo 30 Zone - umgesetzt

    Unbenannter Weg zwischen Am Güterbahnhof und Schnackenburger Damm: Asphaltdecke - nicht umgesetzt

    Harburger Straße: Stadteinwärts Bau eines neuen Radweges - teilweise umgesetzt, Neubau entspricht nicht durchgängig den Mindestanforderungen

    Bahnhofsunterführung: Gehweg + Radfahrer frei - nicht umgesetzt

    Bahnhofstraße: Markierung von Radwegfurten an den Fußgängerüberwegen - nicht umgesetzt

    Salinenweg: Tempo 30 - umgesetzt

    Am Exerzierplatz: Erneuerung Fahrbahndecke - nicht umgesetzt

    Am Schäferstieg: Asphaltdecke - nicht umgesetzt; Tempo 30 - umgesetzt

    Am Bahnhof: Aufhebung Benutzungspflicht - nicht umgesetzt, soll jedoch demnächst umgesetzt werden

    Harsefelder Straße/Bronzeschmiede: Rote Einfärbung der Radwegfurt (dringlich) - umgesetzt 19 Jahre später im Jahr 2018

    Harsefelder Straße/B73: Fahrbahnnahe Führung der Radwegefurt (Unfallschwerpunkt) - nicht umgesetzt; Rote Einfärbung der Furt - umgesetzt 19 Jahre später im Jahr 2018

    Harsefelder Straße: Verbreiterung der Radwege - nicht umgesetzt; Beauftragung eines Planungsbüros nach Ratsbeschluss 2018 - umgesetzt?

    Harsefelder Straße/Teichstraße/Thuner Straße: Fahrbahnnahe Führung der Radwegfurten -nicht umgesetzt

    Sandersanlagen: Asphaltdecke - umgesetzt

    Thuner Straße (Klein Thun): Asphaltdecke, Freigabe Einbahnstraße - nicht umgesetzt; Tempo 30 - umgesetzt

    Barger Weg: Freigabe Einbahnstraße - nicht umgesetzt

    Alte Dorfstraße (Wiepenkathen): Aufhebung Benutzungspflicht - nur teilweise umgesetzt

    Am Schwarzen Berg: Fahrradstraße - nicht umgesetzt

    Verbindung Am Schwarzen Berg - Horststraße: Erneuerung Asphaltdecke - nicht umgesetzt (in Planung)

    Weg am Horstsee: Asphaltdecke - umgesetzt

    Hansestraße: Neubau Radweg Westseite zwischen Wasser Ost und Salzstraße - umgesetzt als gemeinsamer Geh- und Radweg mit Sicherheitsmängeln (keine Sicht an Kreuzung Salzstraße, unnötige Verschwenkungen)

    Salztorswall: Neubau Radweg - umgesetzt (als gemeinsamer Geh- und Radweg)

    Neubourgstraße: Aufhebung Benutzungspflicht, Freigabe Einbahnstraße - nicht umgesetzt

    Wallstraße: Radfahrstreifen auf Fahrbahn - nicht umgesetzt

    Freiburger Straße: Verlagerung des Radverkehrs auf unabhängig geführten Weg hinter Kaufland - umgesetzt

    Und das Ergebnis erkläre man anschließend bitte verständlich einem 10-Jährigen, so dass er sich auch in vergleichbaren Situationen sofort zurecht findet. :)

    Warum überhaupt erst durch Radwege solche gefährlichen Stellen schaffen ?

    Natürlich hast du recht, dass die Gefahr erst dadurch geschaffen wird, dass Radfahrer rechts neben Rechtsabbiegern fahren.

    An dieser Stelle kommt aber noch etwas dazu, das man durch eine bessere bauliche Gestaltung verhindern könnte.

    In §9 (3) steht:

    Zitat

    Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

    Und jetzt die Frage: Wer biegt hier eigentlich ab?

    Klar ist, dass ein Autofahrer (rot), der auf der B73 fährt, nicht abbiegt, es gibt aber auch keinen Konflikt. Klar ist auch, dass der Radfahrer (grün) abbiegt. Allerdings kommt es auch dabei zu keinem Konflikt.

    Spannend wird es zwischen einem Autofahrer (blau) und dem Radfahrer (gelb) an der Furt.

    Interpretation 1: Blau biegt von der B73 rechts ab und muss einen geradeaus fahrenden Radfahrer (gelb) durchlassen. Da der Radfahrer dem Verlauf der Bundesstraße folgt, biegt er nicht ab, sondern fährt geradeaus und blau muss gelb Vorrang gewähren.

    Interpretation 2: Blau ist bereits abgebogen und fährt nun auf der Abfahrt geradeaus. Gelb biegt nach links vom Radweg ab und muss daher dem geradeaus fahrenden Autofahrer blau Vorrang gewähren. Wobei in §9 der Vorrang für in selber Fahrtrichtung fahrende Fahrzeuge explizit nur für Fahrräder (auch mit Hilfsmotor), Schienenfahrzeuge und Linienbussen auf Sonderfahrstreifen genannt ist. Es dürfte dann also eher §10 greifen, wenn man beim Queren vom Radweg auf die Fahrbahn einfährt.

    Würde sich etwas ändern, wenn die Furt noch 20m später über die Abfahrt geführt würde? Oder nach 50m oder 100m?

    Wo dürfte man vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln, weil der Radweg nicht mehr fahrbahnbegleitend ist und es daher keine Benutzungspflicht mehr gibt?

    An der ausgefahrenen Spur durch den Grünstreifen sieht man, dass viele Radfahrer nicht die Furt benutzen. Fahren die dann eher geradeaus als Radfahrer, die über die Furt fahren und haben gemäß §9 Vorrang? Oder gilt dann §10, weil sie von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn einfahren?

    Über diese Fragen könnten wir hier vermutlich tagelang diskutieren und würden uns am Ende immer noch nicht einig sein.

    Nein, die gibt es (eigentlich) grade eben nicht.

    Doch, es gibt einen entscheidenden Grund: Verkehrssicherheit. Die Situation ist dort nicht eindeutig und eine Klärung scheint notwendig.

    Besser wären natürlich bauliche Veränderungen, durch die der Vorrang des Radverkehrs gegenüber den Rechtsabbiegern deutlich wird.

    Wie oben bereits gefragt: Es geht an der Abfahrt von der B73 um Vorrang des Radverkehrs gemäß §9 (3), nicht um Vorfahrt. Kann man Vorrang durch das VZ "Vorfahrt achten" nehmen? Dafür müsste die Rechtsabbiegespur zur Vorfahrtstraße erklärt werden (*edit: oder dem Verkehr auf der Rechtsabbiegespur mit [Zeichen 301]Vorfahrt gegeben werden) , womit man §9 (3) außer Kraft setzen würde. Ein VZ "Vorrang achten" ist mir jedenfalls nicht bekannt.

    Im Prinzip sind wir uns doch einig, dass das von der baulichen Anlage her komplett vermurkst ist. Solche Fragen dürften sich eigentlich gar nicht erst stellen.

    Niemand würde dort übrigens vor der Abfahrt auf die Fahrbahn der Bundesstraße wechseln, weil dort die Benutzungspflicht auf dem zu weit abgesetzten Radweg nicht mehr gilt.

    Dann müsste die Furt aber konsequenterweise auch das [Zeichen 306] oder [Zeichen 301] erhalten.

    Guter Einwand. In der VwV-StVO steht zu §9

    Zitat

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist.

    Der Radweg begleitet die vorfahrtberechtigte Bundesstraße, aber an der Querung der Rechtsabbiegespur geht es ja nicht um Vorfahrt sondern um Vorrang gemäß §9 (3). Da die Furt weiter als 5m von der Fahrbahn der Vorfahrtstraße abgesetzt ist, dürfte eigentlich keine vorhanden sein.

    Zitat

    Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.

    Nun ist aber eine Furt vorhanden, obwohl der Radweg erheblich (>5m) abgesetzt ist. Wie man an dieser Diskussion sieht, können auch Zweifel aufkommen und es ist (bei 70km/h) nicht eindeutig erkennbar, dass der zum Verlauf der B73 gehörende Radweg an dieser Stelle die Abbiegespur kreuzt. Es gäbe also auch einige Gründe, dem Radverkehr durch ein kleines [Zeichen 205] den Vorrang zu nehmen (kann man durch das Zeichen "Vorfahrt achten" Vorrang nehmen? :/).

    Das würde aber auch zur Situation führen, dass an der Abfahrt von der B73 eine andere Regelung besteht als an der Auffahrt 100m weiter, denn dort geht es um Vorfahrt und nicht um Vorrang und diese Vorfahrt ist mit einem [Zusazzeichen 1000-32][Zeichen 205] geregelt.

    Guck mal in die VwV-StVO zu § 9 bzgl. Furten und Vorrang:

    Hättest Du da keine(n) Vorrang/Vorfahrt, dürfte da keine Radfurt sein.

    Darauf darf man sich hier nicht verlassen. Furten fehlen, wo welche sein müssten und dafür sind welche vorhanden, wo keine sein dürften.

    Ich sehe es auch so: Wenn ich dem Verlauf der B73 folgen will, biege ich nicht ab, aber Autofahrer auf dem freien Rechtsabbieger tun das.

    Der Rechtsabbieger ermöglicht allerdings das Abbiegen mit 70 km/h (mindestens) und es ist wieder so eine Stelle, wo man als Radfahrer, der dem Verlauf der Bundesstraße folgen will, dies vor der stark verschwenkten Furt besser durch Handzeichen anzeigt, während Radfahrer, die dort die B73 verlassen und zur Harsefelder Straße fahren, gefühlt geradeaus fahren.

    Um den Verkehr auf der Rechtsabbiegespur einzusehen, muss man an der Stelle den Kopf auch um 180° drehen, weil man dort bereits ei Stück weit nach rechts vom geraden Verlauf der B73 weggefahren ist. Meiner Erfahrung nach funktioniert es in den meisten Fällen aber trotzdem, dass Autofahrer vor der Furt warten. Ein klärendes [Zeichen 205] wäre hier aber auf jeden Fall erforderlich.

    Nordost?

    Ja, da sollte man wohl noch optimieren ...

    Sind das dunkelgraue sind nicht zufällig Aufpflasterungen?

    Bundesstraßenquerende Radler sollen wohl durch eine Unterführung?

    Ich habe die Skizze nochmal ergänzt und die Lärmschutzwände gelb hervorgehoben: Ich meine tatsächlich die Nordwestecke. Radfahrer, die dem Verlauf der B73 auf dem linksseitigen Radweg folgen, sind dort für den Fahrbahnverkehr, der aus Richtung Innenstadt Richtung Cuxhaven auf die B73 auffahren will, erst im letzten Moment zu sehen. Es ist richtig, dass die Furt aufgepflastert werden soll.

    Der nächste Konflikt wartet an der mittleren Furt, da Autofahrer ihre Aufmerksamkeit auf den Verkehr auf der Kreisfahrbahn (nach links) richten werden, aber nicht auf Radfahrer, die von rechts kommen.

    Und noch eine Gefahrenstelle wartet bei der dritten Furt, wenn Autofahrer, die den Kreisverkehr Richtung Innenstadt (nach Norden) verlassen, nicht auf Radfahrer achten, die von rechts hinten ankommen. Zumal man als Radfahrer vor dem Kreisverkehr noch hinter der Lärmschutzwand versteckt ist.

    Wer sich jetzt fragt, warum entlang der B73 nur auf der Nordseite ein Zweirichtungsradweg vorhanden ist: Die B73 ist außerorts. Derzeit stehen die [Zeichen 310] direkt an der Kreuzung und das müsste man künftig auch so beibehalten, weil es außerorts keine Fußgängerüberwege geben darf. Auf meine Frage, wie man das genau lösen will, konnte man mir keine Antwort geben. Daran hatte wohl bislang niemand gedacht.

    Wer mit dem Fahrrad oder als Fußgänger die B73 queren möchte, darf künftig einmal gegen die Kreisrichtung um den Kreisverkehr fahren und die B73 auf der östlichen Seite unterqueren.

    Dieses ganze Bauwerk dient wieder einmal ausschließlich der Beschleunigung des Autoverkehrs. Fußgänger und Radfahrer hat man allenfalls als Störfaktoren betrachtet.

    Die Furten bei 0:10 und 0:26 haben keine geschrumpften 205 für Radler, also mit Vorfahrt/Vorrang? Es gibt noch Wunder? :/

    Die Situation ist beim Rechtsabbieger von der B73 zur Harsefelder Straße nicht eindeutig: Hat man als Radfahrer, der dem Verlauf der Bundesstraße folgt, Vorrang nach §9 (3) oder kreuzt man ohne Vorrang die Abbiegespur?. Dort steht weder am Radweg noch an der Fahrbahn ein VZ 205 und man sollte sich vorher gründlich umgeschaut haben, bevor man in dem Tempo da rüber fährt, wie ich es im Video getan habe, zumal man dort mit hoher Geschwindigkeit abbiegen kann.

    Bei der folgenden Auffahrt auf die B73 steht tatsächlich ein VZ 205 für den Fahrbahnverkehr in Richtung der Bundesstraße vor der Radwegfurt.

    hier: https://goo.gl/maps/BCz4BFyjNPcUoHeB7

    2:30: Rechtsabbiegespur nicht zum Rechtsabbiegen benutzt sondern zum Geradeausfahren missbaucht! Tss, tss

    Das ist auf jeden Fall sicherer als dem vorgesehenen Verlauf zu folgen. Autofahrer, die dort frei rechts abbiegen, achten eher auf Fahrzeuge, die aus der Gegenrichtung links abbiegen oder die von links aus dem Barger Weg kommen, aber nicht auf Radfahrer, die von rechts hinten ankommen. Da bin ich lieber vorher auf der Fahrbahn im Sichtbereich. Wobei man natürlich auch beim Wechsel vom Radweg auf die Abbiegespur aufpassen muss.

    hier: https://goo.gl/maps/QqEQcEqgTV1GH4Bm6

    An dieser Kreuzung Thuner Straße / B73 ist ein sogenannter "Turbo-Kreisel" in Planung, der komplett ohne Lichtzeichenanlage auskommen soll. Für Radfahrer und Fußgänger verheißt das nichts Gutes, zumal es noch erhebliche Einschränkungen der Sichtbeziehungen durch 3,50m hohe Lärmschutzwände geben wird. Das wird auf jeden Fall an der Nordwestecke ein großes Problem, wo die Thuner Straße stadtauswärts in den Kreisverkehr mündet. Radfahrer, die auf dem einseitigen Radweg auf der nördlichen (linken) Seite der B73 in Richtung Osten fahren, tauchen dort erst im letzten Moment hinter der Lärmschutzwand auf.

    Dieses Parkhaus ist für die Stadt alles andere als ein Grund zu feiern. Neben den sinnlos versenkten 13 Mio Euro für Parkplätze, die eigentlich nicht benötigt werden und die allenfalls noch mehr Autoverkehr in die Innenstadt ziehen, werden zukünftig jährliche Verluste in 6-stelliger Höhe dazu kommen; Geld, das an anderer Stelle fehlt. Um sich mal die Größenordnung klar zu machen: Der gesamte Haushalt von Stade liegt im Jahr 2019 bei ca. 70 Mio Euro.

    Man sollte diejenigen, die das zu verantworten haben, aus der Stadt jagen.

    Bitte verstehe mich nicht falsch. Ich möchte nicht behaupten, dass es egal ist, ob man im Dunkeln mit Licht fährt oder ohne Licht. Aber es ist in den Unfallzahlen nicht so auffällig, wie man nach der landläufigen Meinung annehmen würde.

    Hier die Unfälle 2017 nach Uhrzeiten für das ganze Jahr:

    Hier für das Sommerhalbjahr:

    Und hier für das Winterhalbjahr:

    Und im direkten Vergleich:

    Die Maxima werden ganzjährig im Berufsverkehr erreicht. Auffällig die Zeit zwischen 7 und 8 Uhr (Schulbeginn).

    Im Sommerhalbjahr sind es insgesamt mehr Unfälle, weil mehr Leute Rad fahren als im Winter. Die Unfallzahlen in der Zeit von 7 - 8 Uhr sind aber im SOmmer nur unwesentlich höher als im Winter. Dies könnte in der Tat auch an fehlender Beleuchtung liegen, aber auch genauso gut daran, dass morgens noch kein Winterdienst auf Radwegen erfolgt ist.

    Wenn die fehlende Beleuchtung wirklich ein Hauptproblem bei Fahrradunfällen wäre, dann müsste die Verteilung im Tagesgang im Sommerhalbjahr ganz anders aussehen als im Winterhalbjahr. Das ist aber nicht der Fall.

    *edit: Und das war 2017 die tageszeitliche Verteilung aller Unfälle in Deutschland. Das Maximum zwischen 7 und 8 Uhr ist also nicht nur typisch für Fahrradunfälle, sondern betrifft alle Verkehrsarten

    Natürlich gibt es Regeln für Beleuchtung, natürlich sind unbeleuchtete Radfahrer ein Problem.

    Von 47501 Unfällen mit Fahrradbeteiligung im Jahr 2017 ereigneten sich 6262 bei Dunkelheit. Selbst wenn man unterstellen würde, dass alle bei Dunkelheit an Unfällen beteiligten Radfahrer ohne Licht unterwegs waren, ist das ein Anteil von 13%.

    Quelle: https://unfallatlas.statistikportal.de/_opendata.html

    Ich mag das auch nicht, wenn Radfahrer ohne Licht fahren, aber das Problem ist bei Weitem nicht so groß wie es immer dargestellt wird. Es ist ja auch lustig, dass man immer Geschichten hört, dass jemand einen Radfahrer ohne Licht gesehen hat, der gar nicht zu sehen war.

    Den Spruch und dieses „kein Verkehrsmittel bevorzugen“ habe ich schon bei der FDP so oft gehört, da fehlt mir so langsam der Glaube, dass dieses Mantra wirklich zielführend ist.

    Damit will man vor allem ausdrücken, dass man an der Bevorzugung des Autos nichts ändern möchte, denn das wäre dann eine "Bevorzugung anderer Verkehrsmittel".