Beiträge von Yeti

    Du bleibst auch an einer Kreuzung ohne Ampel stehen, wenn nicht Grün ist?

    Ja OK, es steht im §2, dass Kinder bis 8 Jahre Gehwege benutzen müssen und nicht, dass sie nur auf Gehwegen fahren dürfen, touché.

    Um dennoch bei dem Beispiel meiner Kindheit zu bleiben: Wir sind als Kinder selbstverständlich im Dorf auf der Fahrbahn Fahrrad gefahren. Wir haben auch auf der Straße gespielt und wenn ein Auto kam, sind wir zur Seite gegangen, so what? Wir sind auch am Fahrbahnrand zur Bushaltestelle gegangen. Es war ja keine vielbefahrene Bundesstraße und keine Hauptverkehrsstraße einer Großstadt sondern eine Dorfstraße. Aber auch in Städten gibt es genügend Straßen, in denen auch Kinder auf der Fahrbahn fahren können.

    Später wurden im Dorf auch Gehwege gebaut. Die 1,20m wären jedenfalls zu schmal gewesen, um darauf das Radfahren zu lernen. Wir haben jedenfalls schon als Kinder gelernt, uns im Straßenverkehr zurecht zu finden und sind nicht bis zum Abitur von den Eltern im SUV zur Schule gekarrt worden. Man hat uns nicht erst beigebracht, dass Radfahren nur auf Gehwegen sicher ist und uns hinterher erklärt, doch auf der "gefährlichen" Fahrbahn zu fahren.

    Die EU ist eine gute Sache. Dafür muss man vielleicht schon etwas älter sein, um das zu begreifen, weil man es dann noch aus eigener Erfahrung kennt, wie es mal anders war. Leider gibt es derzeit im EU-Parlament eine Mehrheit aus Wirtschaftslobbyisten und Rechtspopulisten. Wenn man das ändern will, muss man wählen gehen. Wenn man nicht wählt und sich hinterher beklagt, dass das EU-Parlament nicht demokratisch legitimiert sei, dann hat man Demokratie nicht verstanden.

    Oder nach Hagen Rether: Wählen ist wie Zähneputzen. Wenn man es nicht macht, wird es braun.

    Ich hätte nach heutigem Recht gar nicht mit 5 Jahren Fahrradfahren lernen dürfen, weil es in dem Dorf bei meinen Eltern gar keinen Gehweg gab.

    Warum streicht man den ersten Teil von §2(5) nicht einfach, dass Kinder bis zum 8. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren müssen, sondern lässt nur den zweiten Teil, dass es Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen?

    Erst erzieht man Kinder zum Gehwegradeln und muss es ihnen hinterher wieder abgewöhnen? Dabei gibt es genug Straßen, in denen auch Kinder auf der Fahrbahn fahren können.

    :( Ich habe im letzten Jahr mit ihm telefoniert und er hatte mir auch ein paar Tipps bezüglich des weiteren Vorgehens gegen die Stadt Stade gegeben. Einen Tag, nachdem ich ihm 4 Monate später bereits auf den Anrufbeantworter gesprochen hatte, um ihn wegen der Vertretung einer Klage zu beauftragen, hatte ich den Bescheid im Briefkasten, dass meinem Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht stattgegeben wird. Zwischen dem Anruf und dem Bescheid bestand natürlich kein Zusammenhang, sondern es war nur ein Zufall (der Bescheid war bereits 3 Tage vorher abgeschickt worden).

    Da sich diese Angelegenheit zunächst erledigt hatte, kam es danach zu keinem persönlichen Kontakt. Sein Buch "Recht für Radfahrer" und seine Webseite http://www.recht-f%c3%bcr-radfahrer.de/ waren (sind) mir eine wertvolle Hilfe. Er wird uns fehlen. :(

    Die Fahrbahn ist dort ca. 7m breit, also 3,50m pro Fahrspur. Es gibt im Bereich der Eisenbahnbrücke keine Geschwindigkeitsbegrenzung und kein Überholverbot. Im Bereich der Oste-Brücke kurz vor dem Ortseingang Hechthausen hingegen gilt max. 50km/h und Überholverbot. Die Fahrbahn ist dort genauso breit wie unter der Eisenbahnbrücke.

    Nein, sie reicht eben nicht!

    Warum sollten 2,75m bei 60km/h oder 70km/h nicht ausreichen? Es gibt dort nunmal den "Radweg" und alle benutzen ihn. Ich glaube auch nicht, dass du dort stressfrei auf der Fahrbahn fahren würdest. Die 7m reichen nämlich nicht aus, um trotz Gegenverkehr mit ausreichendem Abstand Radfahrer zu überholen. Zu glauben, dass deswegen alle Autofahrer auf der Bundesstraße auf die Geschwindigkeit des Radfahrers runterbremsen und mit dem Überholen warten, bis der Gegenverkehr frei ist, halte ich für naiv.

    In Fahrtrichtung Cuxhaven ist der Streifen nur noch 80cm breit. Mit einer Reduzierung der Fahrspurbreite auf 2,75m im Bereich der Brücke könnte man den "Radweg" beidseits auf 1,50m bringen. Insgesamt stehen unter der Eisenbahnbrücke nur 9m zur Verfügung. Wären das 2 Fahrspuren von jeweils 4,50m würde ich auch sagen, dass man dort auf der Fahrbahn fahren kann. Aber wegen der Brücke wird man ja nicht die gesamte B73 verbreitern.

    Es gibt Planungen für eine neue Ostebrücke. Im Zuge des Neubaus soll dann nur noch ein einseitiger Radweg angelegt werden. Die Eisenbahnunterführung bleibt wo sie ist und es ist auch künftig nicht vorgesehen, die Fahrbahn auf dem Abschnitt zu verengen. Einen mit 2m "Breite" durchgehenden Radweg plus 50cm Trennstreifen zur Fahrbahn soll es dort also auch künftig nicht geben.

    Beidseitig: Radfahrer absteigen. Und in entgegengesetzter Richtung auch.

    Und der gemeine Geisterradler denkt sich: Wo ich absteigen soll, durfte ich vorher auch fahren. *facepalm*

    Habe ich hier neulich auch an der B73 gesehen, allerdings in der noch sinnloseren Kombination [Zeichen 101][Zusatzzeichen 1012-32]. Es wird also vor abgestiegenen Radfahrern gewarnt., daher fährt man besser weiter. Das ist nämlich auch zum Schieben nicht breit genug.

    Es gibt dort auf dem Abschnitt der B73 zwischen Hechthausen und Burweg auf beiden Seiten Radwege. https://goo.gl/maps/H4MweTQm3qV722eJA

    Auf der Oste-Brücke und unter der Bahnunterführung wollte man aber keinesfalls die Fahrbahnbreite reduzieren (dann hätte man vielleicht sogar ein Überholverbot und 70km/h anordnen müssen), sondern hat die Radwege unter der Eisenbahnbrücke einfach auf ein Maß zusammengeschrumpft, dass man darauf tatsächlich nicht mehr fahren kann.

    Ob dieser Blumenstrauß für einen Radfahrer aufgestellt wurde, oder ob dort "aus ungeklärter Ursache" jemand mit dem Auto gegen die Brücke gefahren ist, ist mir nicht bekannt.

    Die VB wollte mit der doppelten Beschilderung zum Ausdruck bringen, dass dort zwar einerseits die Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht nicht gegeben sind, dass man aber trotzdem nicht möchte, dass sie auf der Fahrbahn fahren. Sie sollen sich daher bitte in Fußgänger transformieren und ihr Fahrrad auf dem Gehweg schieben. Beim nächsten Mal bitte das Rad gleich zuhause lassen und zu Fuß gehen (für wichtige Wegstrecken: Auto benutzen).

    Das ist doch ein Flaschenhals direkt nach dem Ausgang. Ich verstehe nicht, wie so etwas genehmigt werden kann (falls es überhaupt genehmigt wurde).

    Vermutlich sind diese "Fahrradständer" sowieso nur Alibi und niemand hat damit gerechnet, dass die auch benutzt werden.

    In welchem Bereich gilt denn das ?

    *edit: das Zeichen 283-50 "Absolutes Halteverbot"

    Wenn ein Radweg als solcher mit dem weißen Rad auf blauem Grund gekennzeichnet ist, dann ist es eigentlich überflüssig auch noch [Zeichen 260] dazuzuhängen.

    Das habe ich schon häufiger gesehen, dass die Verkehrsregeln noch einmal extra erklärt werden.

    Hier wird per Zusatzzeichen darauf hingewiesen, dass in einer 30er Zone an Kreuzungen rechts vor links gilt.

    In Braunschweig ist mir aufgefallen, dass Fahrradstraßen zusätzlich auch als 30er Zone gekennzeichnet werden.

    Blick in die VwV-StVO:

    Zitat

    Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    I. Die behördlichen Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sollen die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen.

    ...

    Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde.

    Das habe ich auf dem Bild nicht erkannt, dass man dort auch geradeaus fahren kann. Aber von links kommt eindeutig eine Einbahnstraße. Ein [Zeichen 267] wäre hilfreich, um das zu verdeutlichen. Das ist jedenfalls auf diesem Ausschnitt auch nicht zu sehen.

    Ist denn das Schild, das man links neben dem schwarzen Auto von hinten sieht, wenigstens ein [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10]? Oder dürfte der schwarze Wagen dort nach rechts in deine Richtung abbiegen?

    Legalisierung von Rennrädern und Mountainbikes: Die hpts. noch aus der Nazi-Zeit stammenden Lametta-Vorschriften müssen ersatzlos in den Orkus. Wer sein Rad mit haufenweise Reflektoren verschandelnönern ;) will, soll es tun. Ein aktives Front- und Rücklicht bei Dunkelheit(!) sind meines Erachtens ausreichend

    Licht brauchst du seit ein paar Jahren am hellichten Tage nicht einmal mitführen. Diese Regelung könnte man auch explizit auf die ganzen Reflektoren ausweiten. Wer bei Dunkelheit fährt, braucht Licht und Reflektoren, aber am hellen Tag ist das unnötig.