Beiträge von Yeti

    Nebenbei ein weiteres Argument gegen Benutzungspflichten abenteuerlichster Schmalwegelchen.

    Zustimmung! Der einzige Unfall in Stade vom Unfalltyp "Unfall im Längsverkehr" und Unfallart "Zusammenstoß mit seitlich in gleicher Richtung fahrendem Fahrzeug" war in 2018 ein Zusammenstoß zwischen zwei Radfahrern auf einem untermaßigen "Radweg". Mindestens eine Person wurde dabei schwer verletzt.

    3 von 4 Unfällen zwischen Fußgängern und Radfahrern ereigneten sich 2017 auf untermaßigen Geh- und "Radwegen", ein Unfall auf einem untermaßigen getrennten Geh- und Radweg vor einer Schule. 2018 gab es erstaunlicherweise keine Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern.

    Ich kann mich nur wundern, warum die Leute keine Angst haben, auf solchen Kackwegen zu fahren.

    Ich finde Piktogrammketten nicht schlecht, wo die Verkehrsteilnehmer noch lernen müssen, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren und nicht auf Gehwegen. Irgendwann sollte das aber überflüssig und als Normalfall akzeptiert werden. Leider ist das vielerorts noch ein weiter Weg dahin.

    Das "Raketen-Fahrrad" ist kein Fahrrad sondern ein Kleinkraftrad. Nur die Art und Weise der Regulierung der Motorleistung ist ungewöhnlich. Mir gefällt der Gedanke, auch bei Autos das Gaspedal durch Kettcar-Pedale zu ersetzen: Wer schneller fahren will, muss mehr strampeln :)

    Warum müssen Radwege überhaupt Solarstrom produzieren? Man baut doch auch keine Autobahnen aus Kohlekraftwerken.

    Dass man verfügbare Flächen nutzt, verstehe ich auch. Und das darf auch mit Radverkehrsinfrastruktur zusammenhängen (z.B. auf überdachten Stellplätzen). Mich nervt aber, dass alles immer doppelt und dreifach korrekt sein muss: Man diskutiert über Flächenversiegelung beim Bau eines Radschnellweges, über den Eingriff in die Natur beim Bau eines Bahntrassenradweges auf einer stillgelegten Bahnstrecke. Und daneben baut man eine Autobahn in die Landschaft. Da fragt dann keiner nach der Flächenversiegelung, weil Autos sowieso nicht umweltfreundlich sind. Dann muss man offenbar auch bei der Infrastruktur keine Rücksicht auf die Natur nehmen. Die Umweltverbände haben auch gemerkt, dass sie gegen den Bau einer Autobahn sowieso nichts ausrichten können und kämpfen dann lieber gegen die Zerstörung der Natur durch Radwege.

    Ich habe neulich ein Gespräch gehört, wo jemand erzählte, dass er mit dem Auto zur Klimademo gefahren ist. Völlige Empörung bei seinem Gegenüber: Wie inkonsequent ist es, mit dem Auto zur Klimademo zu fahren! Hätte der andere gesagt, dass er mit dem Auto zur Monster-Truck Show gefahren wäre, wäre das aber nicht der Rede wert gewesen. Da dürfte man dann vermutlich nicht mit dem Fahrrad hinfahren, ohne dass einem Inkonsequenz vorgeworfen würde. Mit dem Fahrrad darf man nämlich nur zum Bio-Markt oder zum Yogakurs fahren.

    Das mit dem Solarradweg darf man trotzdem gerne mal ausprobieren, wenn ein Hersteller ein Konzept entwickelt hat. Ist dann aber auch nicht schlimm, wenn es nicht funktioniert. Vermutlich gibt es jetzt aber einige Deppen, die beides in einen Topf werfen und aus dem gescheiterten Versuch die "Erkenntnis" mitnehmen, dass Radfahren doof ist und Solarenergie auch. Weil: Hat man ja gesehen, dass es nicht funktioniert.

    Was ist das? Ein Protected Seitenstreifen?

    Das aufgemalte [Zeichen 205]ist auch noch da: Jugend forscht an Verkehrsregeln?

    Und warum ist überhaupt dort an dieser Kreuzung, an der die Vorfahrtregel Rechts-vor-Links gilt, immer noch eine Furt quer über den Klarenstrecker Damm?

    Zitat

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links"

    VwV-StVO zu §9, Rn 4 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Am Ende des Seitenstreifens war bis vor Kurzem das hier zu sehen. Muss ich nachher nochmal nachschauen, ob man das wenigstens entfernt hat. Heute Morgen stand der Transporter mit dem Anhänger an der Stelle (2. Bild).

    Hier: https://goo.gl/maps/ZVkV71YFMBM4p5Ka6

    Ich bezweifle das diese allgemein übliche Problematik dann die örtlich qualifizierte Gefahrenlage darstellen kann.

    Der ADFC und die Radentscheide erwecken doch aber genau diesen Eindruck, als sei die Unterschreitung des Überholabstandes das größte Sicherheitsproblem. Meine Lieblings-Stadtverwaltung sucht jedenfalls immer nur nach Gründen, den Murks zu rechtfertigen, den sie hier seit Jahrzehnten verzapft.

    Manchmal glaube ich, dass es einfacher ist, sich mit den Verkehrsregeln nicht so genau auszukennen wie die Mitglieder in diesem Forum. Für den normalen Radfahrer stellen sich doch solche Fragen überhaupt nicht.

    Leider stellen sich solche Fragen auch vielen Verkehrsbehörden gar nicht und dann bleibt es am Ende Aufgabe der Radfahrer, zu entscheiden, welche Verkehrszeichen tatsächlich so gemeint sind und welche nicht?

    In einem Radverkehrskonzept für Stade aus dem Jahr 1999 ist mehrfach zu lesen, dass "der linke Radweg für den Radverkehr freigegeben ist", wenn dort ein [Zeichen 240] steht. Wenn man hier auch nach dem Jahr 1997 noch der Meinung ist, dass das VZ 240 einen Radweg zur Benutzung freigibt, dann habe ich wohl das Recht, von dieser Freigabe keinen Gebrauch zu machen, oder?

    Oder die [Zeichen 250] entlang des Elberadweges, am selben Pfosten wie der Fahrradwegweiser, der genau auf diesen gesperrten Weg weist. Ja, ich weiß: Das Niedersächsische Deichgesetz verbietet eine Freigabe der Deichverteidigungswege für den Radverkehr...

    Meine Lösung für die Alltagspraxis wäre: Entweder (bevorzugt) den Kreuzungsbereich über eine Alternativstrecke umfahren, oder (die Variante nur, wenn unvermeidlich) absteigen, als Fußgänger die Straße queren und als nunmehr legaler Geisterradler weiterfahren.

    Steinigt mich meinetwegen: Meine Lösung wäre, das VZ 214 zu ignorieren und einfach bei grün für den Radverkehr über die Furt abzubiegen. So, wie es offenbar gewollt und vorgesehen ist.

    Trotzdem sollte es solche fehlerhaften Anordnungen natürlich nicht geben und ich streite mich hier auch mit meiner Lieblings-VB gerne über solche angeblichen Lappalien. Wenn man möchte, dass sich Radfahrer an die Verkehrsregeln halten, muss man sie auch so anordnen, dass man sich daran halten kann.

    Bedenklich ist eher die nicht vorhandenen Lichtsignale für den Radverkehr, trotz Radwegpflicht und eigenen Furten.

    Es gibt am Ende einen Signalgeber für den Radverkehr, wenn ich das auf dem Bild richtig gesehen habe. Die Radwegfurt läuft auch in einem Stück rechts neben den Inseln vorbei, während die Fußgängersignale von einer Insel zur nächsten angeordnet sind.

    OK, die Situation ist anders, da man offensichtlich nach dem Linksabbiegen auf der linken ( = falschen) Straßenseite fahren soll. Daher trifft mein Interpretationsvorschlag an dieser Stelle nicht zu.

    Ich stimme Peter Viehrig insofern zu, dass VZ natürlich auch erstmal für den Radverkehr gelten, unterstelle aber gleichzeitig, dass das Verbot des indirekten Linksabbiegens für Radfahrer nicht beabsichtigt ist. Würde man das durch ein [Zusatzzeichen 1022-10] unter den Pfeilen lösen oder würde das dann auch gleichzeitig bedeuten, dass das direkte Linksabbiegen für Radfahrer erlaubt wäre? (wobei ja auch darüber diskutiert wird, ob beim Vorhandensein einer Radverkehrsanlage überhaupt direktes Linksabbiegen erlaubt ist oder ob man dann der RVA immer folgen muss).

    *edit: Hat der ADFC-Mensch seine Aussage belegt?

    Aber beim indirekten Linksabbiegen musst du doch auch die Straßenseite wechseln. Was ich beschrieben habe, ist also das Selbe wie indirektes Linksabbiegen: Du wechselst hinter der Kreuzung die Straßenseite und fährst dann nach rechts in die abzweigende Straße.

    Sollte sich VZ auch das indirekte Linksabbiegen von Radfahrern verbieten, biegst du also lieber nicht indirekt links ab, sondern wechselst die Straßenseite und biegst danach rechts ab. Alles eine Definitionsfrage.

    Musste gerade an Georg Ringsgwandl denken.

    Zitat

    Aus'm Fernseher schaut des dicke, fette Gsicht vom Eduard Zimmermann, x-y-ungeloest,

    waehrend a oida aufgeschwemmta Nazi mit seina knochign Frau am Sofa doest,

    daschiasst in Gauting draussd a Polizist aus Versehen grod an kloana Buam,

    und de Leit sogn, gschiecht eahm recht, warum lafft der Bua denn in da Nocht aa rum.

    Und da Wind, er woant leise, leise, Scheisse.

    https://www.songtexte.com/songtext/georg…se-3fed513.html

    https://www.youtube.com/watch?v=gzrDqbdZsZ8

    Ich bin über diese Polizeimeldung gestolpert, die zwar nichts direkt mit dem Radverkehr zu tun hat, aber mit der Frage, wie die Polizei Regelverstöße von Autofahrern bewertet.

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/4397409

    Zitat

    Der Spitzenreiter war dann ein VW-Fahrer aus dem Landkreis Stade der gegen 05:45 h mit 190 km/h gemessen wurde, er war damit fast doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs. Ihn erwarten nun 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg und mindestens 600 Euro Bußgeld.

    Auf Platz 2 landete ein BMW-Fahrer kurz vor 08:30 h. Er wurde mit 150 km/h geblitzt und wird nun einen Monat auf sein Auto verzichten müssen genauso wie ein Opel- und eine Audifahrerin, die mit 130 km/h durch die Kontrolle rasten.

    Erschreckend auch wieder, wie gering die Bußgelder sind. In der Schweiz wäre das eine Straftat, die zu einer Freiheitsstrafe führen kann. Das Auto kann dort als Tatwaffe beschlagnahmt werden. Aber in Deutschland wird man von der Polizei als "Spitzenreiter" gefeiert und es gibt auch einen zweiten Platz. Davon werden die Betroffenen sicherlich noch in Jahren stolz berichten. Vielleicht bekommt der Schnellste am Jahresende von der Polizei auch eine Siegerurkunde? <X