Beiträge von Yeti

    Sie könnten auch einfach Schilder für die Radfahrer aufstellen, wo drauf steht: "Fahrt doch wo ihr wollt, solange ihr den Autoverkehr nicht stört". Das würde die Situation hier ganz gut beschreiben.

    Ist es in Stade überhaupt möglich der RWBP nachzukommen und gleichzeitig 1,5m Abstand zu Fußgängern einzuhalten?

    Selbstverständlich nicht. An den meisten Hauptstraßen gibt es 1,30m breite "Radwege" (aka "für den Radverkehr bestimmter Teil eines getrennten Geh- und Radweges"). Daneben 1,20 m - 1,50m Gehweg. Den Corona-Abstand zu Fußgängern kann man also höchstens dann einhalten, wenn diese ganz am rechten Rand des Gehweges gehen und man mit dem Fahrrad links der Mitte fährt.

    Das Bild hatte ich schonmal gezeigt. Darauf sieht man, mit welchem Abstand man auf dem typischen Stader "Radweg" überholt wird und wieviel Platz dabei nach rechts zu den Fußgängern bleibt. Das geht so auch ohne Corona-Virus nicht :)

    Wie ist denn so die Hochbord-Situation in Stade?

    (Fast) alles benutzungspflichtig, zu großen Teilen in einem völlig desolaten Zustand und vermutlich nirgends rechtskonform. Die wenigen Abschnitte ohne Benutzungspflicht sind vermutlich nur ein Versehen der VB und sie haben es bislang nur noch nicht gemerkt, dass sie dort keine blauen Schilder hingestellt haben.

    Der Fachbereichsleiter Bauen & Stadtentwicklung hat mir mal gesagt, in Stade gelte das Paradigma, dass vorhandene Radwege auch benutzt werden sollen. Ich habe versucht, ihm zu erklären, dass dieses Pradigma einer allgemeinen Radwegebenutzungspflicht bereits im Jahr 1998 in der StVO abgeschafft wurde und dass das auch in Stade gilt. Er war dann aber der Meinung, dass das erst der Stadtrat beschließen müsse, ob das hier tatsächlich umgesetzt wird. Das ist das Niveau, auf dem hier die Diskussion abläuft.

    Da sich viele hier wundern, warum ich noch nicht längst geklagt habe: Ich bin total naiv und habe die Hoffnung noch nicht komplett aufgegeben, im Dialog etwas erreichen zu können. Wir haben seit letztem September einen neuen Bürgermeister, der im Wahlkampf versprochen hat, den Radverkehr zu fördern. Kurz zuvor ist Stade auch mit breiter Mehrheit des Stadtrates der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen beigetreten. Mit den Ratsfraktionen stehe ich in einem guten Kontakt und verspüre von Seiten des Stadtrates auch eine große Unzufriedenheit bezüglich des Handelns (Nicht-Handelns) der Verwaltung.

    Konkret ist davon allerdings nichts zu spüren, dass diese Stadt fahrradfreundlicher wird, denn die selben Leute hocken weiterhin in der Verwaltung an den selben Stellen. Ich hätte am 23. März einen Termin beim Bürgermeister gehabt, der wegen der verhängten Kontaktbeschränkungen abgesagt werden musste. Ich hoffe, dass dieses Gespräch dennoch bald zustande kommt, zur Not telefonisch. Ich denke, dass der neue Bürgermeister eine Chance bekommen soll, sein Wahlversprechen in die Tat umzusetzen. Einen großen Teil meiner Geduld hat allerdings seine Vorgängerin bereits verbraucht, so dass ich mir das nicht weitere zwei Jahre anschauen werde, wenn nicht bald wenigstens ein deutliches Zeichen des guten Willens erkennbar ist.

    Ich hatte bis vor kurzem noch ein paar "Mitstreiter" (jedenfalls glaubte ich das, dass die mitstreiten), von denen ich mich mittlerweile distanziert habe. Denen liegt nämlich sehr viel an einem harmonischen Verhältnis mit der Verwaltung und daher machen sie jeden Scheixx mit, den die Verwaltung ihnen vorsetzt. Da gehe lieber meinen eigenen Weg: Konstruktive Zusammenarbeit gerne, wenn denn die Bereitschaft erkennbar ist, bestehende Mängel auch zu beseitigen und nicht nur alles abzustreiten, zu rechtfertigen oder bis zum St. Nimmerleinstag hinauszuzögern. Davon ist bislang nichts zu spüren und daher habe ich auch nur ein einziges Mal an den sogenannten "Arbeitsgesprächen Radverkehr" mit der Verwaltung beteiligt, die seit einem Jahr exakt gar kein konkretes Ergebnis gebracht haben (die dafür aber zunehmend harmonisch verlaufen sollen :rolleyes:).

    Der Murks oben auf dem Bild wurde vermutlich bereits geplant, bevor ich überhaupt das erste Mal mit der Verwaltung in Kontakt getreten bin. Aber das zeigt sehr deutlich, welchen Stellenwert der Radverkehr hier hat: Selbst beim Neubau oder Umbau von Straßen werden irgendwelche Pseudo-Angebote für den Radverkehr geschaffen, damit der Autoverkehr weiterhin freie Bahn hat. Es sollte mich nicht wundern, wenn das nach Abschluss der Bauarbeiten auch noch (wieder) benutzungspflichtig wird.

    Könnt ihr mir sagen, wie das rechtlich einzuordnen wäre, wenn sie an die 90cm wieder ein [Zeichen 241-30] hinstellen? Der Weg, der da vor dem Umbau war, war ebenfalls mit VZ 241 benutzungspflichtig. Nun haben sie dort an der nächsten Kreuzung einen Kreisverkehr hingebaut und den Geh- und "Radweg" auf 100m neu gepflastert und dabei noch schmaler gemacht als vorher. Wäre das eine neue Anordnung, gegen die man ohne vorherigen Antrag auf Neuverbescheidung klagen könnte, oder können sie sich auf die alte Anordnung berufen, die es bereits vor dem Umbau gab?

    Gerade neu fertig gestellt =O

    Die Nonsens-Beschilderung scheint mir temporär, aber ich frage mich, ob das 90cm breite schmale rote Pflaster mal als "Radweg" gelten soll oder ob das nur der farblich abgesetzte Sicherheitsstreifen des Gehweges zur Fahrbahn ist.

    Kurz bevor man das Radfahren auf dem Gehweg erlaubt, ist übrigens Zufußgehen und Radfahren komplett verboten worden. Bin mal gespannt, wann ich hier die erste Arbeitsstelle in der Stadt sehe, die ohne [Zeichen 259] und [Zeichen 254] auskommt. Immerhin hat man bereits das [Zusatzzeichen 1012-32] weggelassen, man lernt also schon dazu.

    Daher habe ich das ja weiter gefasst und von einer ungeeigneten Radverkehrsinfrastruktur gesprochen. Neben der Unterschreitung von Mindestbreiten findet man jedenfalls hier in meinem Wohnort auf sogenannten "Radwegen" alle paar Meter eine Gefahrenstelle in Form von schlecht einsehbaren Kreuzungen und Ausfahrten, Hindernissen, unklaren Führungen, fehlenden Markierungen und Stolperfallen, Schlaglöchern, Aufwerfungen und Überwucherungen.

    Die außergewöhnliche Gefahrenlage, die Voraussetzung für die Anordnung benutzungspflichtiger "Radwege" ist, findet man hier allenfalls auf den Radwegen selbst und das hat nicht nur mit der zu geringen Breite zu tun. Die Unterschreitung von Mindestbreiten sorgt nur noch für zusätzliche Unfallgefahren, weil man nirgends ausreichend Abstand zu Fußgängern und parkenden Autos einhalten kann.

    Interessant finde ich die Begründung aus dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg:

    Zitat

    Da die existente Radverkehrsinfrastruktur nicht umfassend geeignet ist, die Abstands-Vorschriften zu befolgen, liegt eine Gefährdung des höheren Rechtsgutes der körperlichen Unversehrtheit vor.

    Das gilt nämlich unabhängig von Coronaviren für jede ungeeignete Radverkehrsinfrastruktur, hat aber vielerorts seit 22 Jahren keine Sau interessiert.

    Vielleicht meldet sich Trump wenigstens als Testperson...

    Gerade im Hinblick darauf, dass die "selbstgebastelten Pseudo-Schutzmasken" nicht nur nichts nutzen, sondern sogar gefährlich werden können,

    Doch, die Masken haben einen Nutzen, bzw. können bei richtiger Anwendung einen Nutzen haben: Sie begrenzen die Verteilung von Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen. Dass die einfachen Gesichtsmasken nicht davor schützen, dass der Träger selbst infiziert wird, ist doch hinlänglich bekannt. Wenn weniger Tröpfchen in der Luft sind und diese nicht so weit fliegen, sind aber auch alle besser geschützt.

    Ist das ein schlechter Scherz von Besoffenen? Ich habe schon für minder schwere Fälle die 110 angerufen, um eine Verkehrsgefährdung zu melden.

    Sollte das tatsächlich so von der zuständigen VB angeordnet / genehmigt worden sein, müsste man in HH allerdings die Polizei anzeigen. Ob dann wohl ermittelt wird? :/

    Mal sehen, was am kommenden Samstag in der Stadt los sein wird: Ob dann alle nochmal zum gemütlichen Einkaufsbummel kommen, bevor ihnen die Maskenpflicht die Freude verleidet.

    Abgesehen von der (begrenzten) Schutzfunktion hat Drosten am Anfang mal gesagt, dass das Tragen einer Gesichtsmaske vor allem ein symbolischer Akt ist, mit dem man deutlich macht, dass man die Situation ernst nimmt und andere Menschen schützen mag. Ob sich diese mit dem freiwilligen Tragen der Maske verbundene Rücksicht verordnen lässt, wage ich zu bezweifeln. Es ist wohl eher zu befürchten, dass das bei einigen Mitmenschen auch zu mehr Sorglosigkeit führen wird. Sowohl was das Einhalten der Abstände angeht, als auch generell bei der Frage, wann es tatsächlich notwendig ist, die eigene Wohnung zu verlassen.

    Es ist ja auch paradox: Die bisherigen Maßnahmen zeigen Wirkung und daher mehren sich jetzt die Kommentare, dass ja alles gar nicht so schlimm sei und die Maßnahmen alle komplett übertrieben waren. Es bleibt weiterhin eine schwierige Aufgabe, die Balance zu finden, wie viel Lockerung möglich ist und wie viele Beschränkungen nötig ist.

    Zu den vielen kleinen Läden <800m² in großen Shopping-Malls hat sich heute Prof. Drosten recht deutlich geäußert.

    Zitat

    Drosten: "Sind vielleicht dabei, unseren Vorsprung zu verspielen"

    ...

    Wir sehen plötzlich diese Geschichten von Einkaufs-Malls, die im Ganzen frequentiert werden. Warum? Weil jedes einzelne kleine Ladengeschäft unter 800 Quadratmeter Ladenfläche hat und geöffnet wird. Da muss man sich schon mal fragen, ob das alles noch sinnvoll ist. Da muss ich schon ausnahmsweise mal ein bisschen Meinung bekunden in diesem Podcast.

    https://web.de/magazine/news/…pielen-34639022

    ...oder von Stade nach Bremervörde. Klar, da lohnte sich damals kein Personenverkehr mehr, da lohnt sich heute auch kein Personenverkehr mehr...

    A propos, wenn auch Off-Topic: http://chng.it/GVwLzsNFQj

    Tatsächlich ist die Reaktivierung der Bahnlinie zwischen Stade und Bremervörde inzwischen auch in der Politik angekommen und findet dort breite Unterstützung (jedenfalls so lange nicht darüber geredet wird, wie die Kosten zwischen den Gemeinden und Landkreisen verteilt werden).

    https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-politi…hrt-auf_a164999

    *edit: Ich würde es auch gut finden, wenn diese Verbindung auf der Trasse der Niederelbebahn, auf der derzeit stündlich der RE5 auf der Linie HH - Cuxhaven fährt, bis Himmelpforten verlängert wird. Damit könnte man auch Pendler aus Richtung Nordwesten einsammeln, die bislang jeden Tag mit dem Auto nach Stade fahren.

    Insgesamt gibt es hier täglich 24.000 Berufspendler, von denen 16.000 aus dem Umland nach Stade fahren und 8.000 aus Stade ins Umland (hauptsächlich nach Hamburg).

    Falls es euch tröstet: Auch wenn die Polizei nicht gleichzeitig auch die Verkehrsbehörde ist, ist es nicht besser. Auch in meinem Wohnort ist die Polizei bei einer Verkehrswende keinesfalls hilfreich. Da werden lieber Reflektorkragen verteilt und Helmwerbung gemacht, anstatt sich für Gefahrenstellen und unzulässige Anordnungen der Verkehrsbehörde zu interessieren. Ganz im Gegenteil: Die Polizei deckt den ganzen Quatsch noch mit Verweis auf die eigene Unfallstatistik, dass das doch alles gar nicht so schlimm sei und sorgt sich vor allem um die Flüssigkeit des motorisierten Verkehrs, auch auf Kosten der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern.

    Von daher: Auch die Bezirksämter könnten rad- und fußverkehrsfreundlicher Beschlüsse der demokratisch gewählten Bezirksversammlungen blockieren.

    Ohne VZ 237 ist es kein Radfahrstreifen, das sehe ich auch so.

    Zitat

    Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg. Das Zeichen 295 ist in der Regel in Breitstrich (0,25 m) auszuführen

    ...und

    Zitat

    Ein Seitenstreifen ist der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße. Er kann befestigt oder unbefestigt sein.

    Ein Radfahrstreifen kann also auch mit einem schmalen Strich (Z295) abgetrennt sein, im Regelfall aber als Breitstrich. Das heißt für mich, dass die Breite der Linie nicht darüber entscheidet, ob es ein Seitenstreifen oder ein Radfahrstreifen ist, sondern nur das blaue Blech, das daneben stehen muss.

    §12 StVO schreibt es demnach sogar vor, auf den Hamburger Radfahrstreifen zu parken. Ausreichend befestigt sind sie ja.

    Zitat

    (4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.

    Wow, es gibt noch ähnlich "kompetente" VBs wie hier! =O

    Steht da in Gegenrichtung irgendein Schild, das es überhaupt erlauben würde, dort zu fahren? Wenn ja: welches sollte das sein? Da dieses Kunstwerk ab der Fußgängerampel beginnt, müsste das ja wenigstens von der Rückseite zu sehen sein.

    Was ist das rechtlich gesehen? Ein Seitenstreifen, auf den jemand Fahrradpiktogramme und Pfeile gemalt hat?

    Hier stellt man an ein solches Konstrukt dazu noch gestreifte Poller, damit sich das Geisterradeln mehr "protected" anfühlt. Funktioniert aber, wie von meiner Lieblings-VB erhofft: Die Leute wechseln vor einer schlecht einsehbaren Kurve die Straßenseite und fahren dann "protected" neben den Pollern auf dem linksseitigen Seitenstreifen, anstatt noch auf der Fahrbahn um die Kurve zu fahren und danach die Seite zu wechseln, wenn man den Gegenverkehr auch einsehen kann.

    So macht man das in Stade: Neues aus Stade