Beiträge von Yeti

    Nun ist er da, der Verkehrsplaner: https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-politi…splaner_a148265

    Er war vorher im Bezirksamt Harburg, unter anderem als Radverkehrsbeauftragter tätig. Kennt ihn von den Hamburgern / Harburgern jemand?

    Bezeichnend finde ich das Zitat der scheidenden Bürgermeisterin, die die Stadt ins Chaos stürzen sieht, wenn man den Autoverkehr vernachlässigen würde (wobei die Vernachlässigung des Autoverkehrs ja bekanntlich vor allem in deutschen Kleinstädten ein großes Problem ist).

    Herrje, was bin ich froh, wenn die Frau endlich weg ist. Schlimmer kann es selbst mit dem künftigen CDU-Bürgermeister nicht mehr werden. Der wiederum hat ja im Wahlkampf große Töne gespuckt und ich befürchte, dass wir in Sachen "besserer Radverkehr" nicht unbedingt einer Meinung sind. Aber wie auch immer: Die Ausrede, dass man erst auf den Verkehrsplaner warten müsse, bevor man hier irgendwas verändert, zieht nun nicht mehr.

    Endlich mal genug Fahrspuren für den Elektroroller, und dann ist es auch wieder nicht recht ...

    Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie oft die Begründung "er hatte sich von seinem Navigationsgerät leiten lassen" für jedweden Blödsinn hingenommen wird.

    Oder wie die Arbeitsgruppe Zukunft es ausdrückte:

    In Braunschweig hat sich in den letzten 10 Jahren in der Tat viel verändert. Es ist nicht alles perfekt, aber es geht in die richtige Richtung.

    Bezeichnend finde ich auch dieses Zitat von der offiziellen Webseite der Stadt

    Zitat

    Viele ältere Radwege in Braunschweig wurden in den 1960-er und 1970-er Jahren angelegt. Ziel war es damals, die wenigen Radfahrer von der Straße zu holen, damit der Autoverkehr ungehindert und schneller fahren konnte. Die Radwege sind aber zum Teil streckenweise sehr schmal und nicht auf den seither stark angewachsenen Radverkehr ausgelegt.

    http://www.braunschweig.de/leben/stadtpla…ngspflicht.html

    Wer also wie du in einem verkehrsberuhigten Bereich wohnt, der bleibt zumindest von dem Durchgangsverkehr verschont, den andere abbekommen, die nicht in einem Verkehrsberuhigten Bereich wohnen und denen der Routenplaner PKW's durch die Straße schickt.

    Ich wohne in der Altstadt und die Straße ist vormittags eine der Haupt-Zufahrten für den Lieferverkehr in die Fußgängerzone. Ein VBB ist für so etwas auch gar nicht gedacht, aber es gibt auch den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich, wahlweise mit 10km/h oder 20km/h Höchstgeschwindigkeit. Für die Gäste der Außengastronomie ist das schon ein Ärgernis, mit welchem Tempo viele Autofahrer hier an den Tischen vorbeifahren. Wenn ich aus der Haustür trete, muss ich auch immer aufpassen. Wir haben zum Glück noch einen kleinen Treppenabsatz vor der Tür, so dass die Lieferwagen nicht direkt vor der Haustür langbrettern. Einmal hätte ich aber beinahe schon einen Außenspiegel eines knapp vor der Tür vorbeifahrenden LKW an den Kopf bekommen, als ich vor die Tür getreten bin.

    Dann habe ich ein paar Fragen: Wie schnell darf man jeweils fahren?

    Keines deiner Beispiele findet man dort, wo ich die doppelte Beschilderung fotografiert habe. Wenn man in die Tempo 30-Zone einfährt, steht dort ein [Zeichen 274.1] und wenn man rausfährt ein [Zeichen 274.2]. Wenn man in die Fahrradstraße fährt, steht ein [Zeichen 244] und wo die Fahrradstraße endet, ein [Zeichen 244a].

    Dort, wo die Fahrradstraße und die Tempo 30 Zone gleichzeitig beginnen, steht [Zeichen 274.1][Zeichen 244] und wo beides gleichzeitig endet, steht [Zeichen 274.2][Zeichen 244a].

    Ich finde es nicht schlimm, auch wenn es nicht der reinen Lehre entspricht :)

    Ich wohne selbst in einer Straße, die als VBB ausgewiesen ist: Funktioniert nicht. Fußgänger werden bedrängt und angehupt und wirklich niemand fährt hier Schrittgeschwindigkeit. Sieht aber auch nicht aus wie ein VBB aussehen sollte, denn es gibt in der Mitte eine Fahrbahn mit Kopfsteinpflaster und am Rand glatt gepflasterte Fußgängerbereiche, die wahlweise als Gehweg oder als Parkplatz aufgefasst werden, je nachdem ob es gerade wichtiger ist, einen Fußgänger auf den Gehweg zu verweisen oder "nur mal kurz" sein Auto abzustellen ( = gekennzeichneter Bereich zum Parken).

    Schritttempo gilt im VBB übrigens auch für Radfahrer und daher möchte ich das eigentlich nicht in Straßen haben, die eine wichtige Funktion für den Radverkehr darstellen. Wenn ich mich mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen möchte, gehe ich zu Fuß.

    Kategorisches Überholverbot also auf Landstraßen mit RQ 7,5 (5,5m befestigte Fahrbahnbreite).

    Und somit ein gefundener Grund für den Bau benutzungspflichtiger Radwege, herzlichen Glückwunsch.

    Das Beharren auf starren Überholabständen kann ganz schön nach hinten losgehen. Ebenso bei der Freigabe von Einbahnstraßen: Derzeit ist nur eine Mindestbreite von 3,50m vorgesehen, wenn Linienbus- oder stärkerer LKW-Verkehr auftritt. Auf einer 3,50m breiten Fahrbahn kann aber auch der Seitenabstand von 1,50m im Begegnungsfall niemals eingehalten werden. Wieder ein Grund für die Verkehrsbehörde, Einbahnstraßen nicht für Radfahrer freizugeben.

    Ich halte es aber für günstiger, dass man aus Tempo 30-Zonen, sofern sie in Gebieten liegen mit vorwiegend Wohnbebauung, dass man dan aus den Tempo-30-Zonen ganz einfach Tempo-15-Zonen macht.

    Wie wäre es, wenn man in Gebieten mit vorwiegend Wohnbebauung jegliche Bewegung komplett verbieten würde? Dann gäbe es gar keine Unfälle mehr und das Todesrisiko für Fußgänger, die neben einem parkenden Auto stehen (die dann "Fußsteher" genannt werden müssten) wäre = 0.

    Welche Begrenzung gälte, wenn die Fahrradstraße Tempo-25 forderte?

    Tut sie aber nicht, die Frage ist obsolet.

    Eine Fahrradstraße kann durch eine Tempo 30 Zone verlaufen, bzw. ein Teil der Tempo 30 Zone sein. Wenn man die Fahrradstraße an einer Querstraße verlässt, ist man immer noch in der Tempo 30 Zone. Mit dieser Doppelbeschilderung spart man sich die Neuanordnung der Tempo 30 Zone an den abzweigenden Nebenstraßen. An den kreuzenden Hauptstraßen muss ohnehin die Tempo 30 Zone und die Fahrradstraße aufgehoben werden.

    Erfolg scheinst du damit ja allerdings auch nicht mehr zu haben als ich...!?

    Kommt jetzt der "Schwanzvergleich"? Ich biete 8 aufgehobene RWB in 2 Jahren, die ich bewirkt habe.

    Aber andererseits aus umweltpolitischen Gründen diesen Blödsinn nicht scharf genug verurteilen wollen - und dann als "Kompromiss" "für die Kinder, alten und Schwachen" trotzdem Wegelchen zustimmen.

    Deiner Meinung nach gilt es vermutlich schon als Zustimmung, wenn man Leute, die lieber auf Radwegen fahren, nicht ständig beleidigt.

    ...weil denen meine Ansichten halt nicht in den Kram passen.

    Oder weil du oftmals nicht den richtigen Tonfall triffst und den Leuten mit deinem Vokabular vor den Kopf stößt. Du solltest dir mal überlegen, ob du einfach nur deinen Frust loswerden willst, oder ob du wirklich etwas erreichen möchtest. Ich behaupte einfach mal, dass abseits von Großstädten in 95% aller Kommunen weiterhin die Meinung vorherrscht: Besser einen schlechten Radweg als gar keinen. Anstatt solche "Radwege" komplett aufzuheben und das Befahren aus Sicherheitsgründen zu verbieten, wünschen sich die Leute dann halt "bessere Radwege". Wer will es ihnen verdenken? Wenn diejenigen, die es besser wissen, sich dann aufgrund ihrer Wortwahl disqualifizieren ("Untermenschen"), gibt es auch sonst niemanden, der es klarstellen könnte oder wollte. Radfahren auf der Fahrbahn wirkt dann so, als wäre das nur etwas für durchgeknallte Spinner.

    Aber zum Thema:

    Zitat

    Ein Radwegekonzept für die Stadt der Rosen- und Rosse ist gefragt

    Mich ärgert das auch immer sehr, wenn hier von "Radwegekonzepten" die Rede ist. Für mich ist alles ein Radweg, wo ich mit dem Fahrrad fahren kann, aber für die meisten heißt das wohl automatisch und ausschließlich "Hochbordradweg". Dass der beste Radweg die Fahrbahn ist, will hier auch niemand hören.

    Und man fragt sich: Ist das böse Absicht oder wissen sie es selbst nicht besser, weil die Geschichte vom "sicheren Radweg" bis in die hinterste Hirnzelle verwurzelt ist?

    Mir schwant hier auch schon Übles, denn der künftige Bürgermeister hat "mehr Bürgerbeteiligung" versprochen (angedroht). Er habe sehr gute Erfahrungen damit in seinem Ortsteil gemacht und die Leute seien sehr zufrieden mit der neuen Lösung: Rot gepflasterte, benutzungspflichtige Gehwege. Von der Wahnwesten-Gehweg-Geisterradler-Rentnertruppe vom ADFC gibt es dafür natürlich auch ordentlich Beifall.

    Zum Thema "unsere Verkehrsbehörde erklärt uns durch unnötige ( = unzulässige) Verkehrszeichen die Verkehrsregeln"

    Gut wäre noch ein Zusatzzeichen, das erklärt, dass man nicht schneller als 30km/h fahren darf.

    Ist das jetzt Zufall, weil an vielen Stellen der Beginn einer Fahrradstraße zusammenfällt mit dem Beginn einer Temo-30-Zone?

    Oder befürchtet die Verkehrsverwaltung, dass Autofahrer (und Radfahrer) das nicht wissen, dass in der Fahrradstraße nur max. Tempo 30 km/h gefahren werden darf?

    Wie ist das denn andernorts so geregelt?

    In Braunschweig war mir das auch aufgefallen, aber da gab es hier bereits eine Erklärung: Die Tempo 30 Zone betrifft auch alle abzweigenden Straßen der Fahrradstraße. Ansonsten müsste man an jeder Kreuzung mit der Fahrradstraße die Tempo-30 Zone aufheben/neu anordnen.

    Es war übrigens Yeti, der zuerst darauf hingewiesen, ein Foto davon veröffentlicht und darüber berichtet hat, dass es in den Niederlanden Landstraßen gibt, auf denen Tempo 60 gilt, und die mit Schutzstreifen für Radfahrer ausgestattet sind.

    Ich habe eigentlich nur von einer Straße mit Schutzstreifen außerorts geschrieben. Dass dort die zHg 60km/h beträgt, haben wir erst im Nachhinein herausgefunden. Ich weiß nicht einmal, ob man diese Straße eigentlich als "Landstraße" bezeichnen kann. Mir ist dort auf dem gesamten Weg hin und zurück nur ein einziges Auto begegnet. Wozu braucht man auf solchen Straßen einen "Schutzstreifen"? Dass die in NL sogar benutzungspflichtig sind, wusste ich nicht. Das bedeutet allerdings, dass man auf dieser für den Kfz-verkehr völlig bedeutungslosen Straße nicht einmal mit dem Fahrrad nebeneinander fahren darf, weil zwei Räder nebeneinander nicht auf den Streifen passen. Meinetwegen hätte das Auto auch mit 100km/h an mir vorbeifahren können, auch ohne "Schutzstreifen".

    So sehr, wie das Meiden der Fahrbahn zurechtargumentiert wird, ist es mit normalen Verhalten nicht mehr erklärbar. Fahrbahnparanoiker ist kurz, prägnant und treffend.

    Sollte ich mich jetzt davon angesprochen fühlen? Habe ich das "Meiden der Fahrbahn zurechtargumentiert", weil ich geschrieben habe, dass größere Geschwindigkeitsdifferenzen ein höheres Unfallrisiko mit sich bringen? Bin ich deswegen ein "Fahrbahnparanoiker", obwohl ich hier vor Ort seit Jahren gegen unsinnige und unzulässige Benutzungspflichten kämpfe (in 7 Straßen wurde sie bereits aufgehoben)? Kannst du das Argument mit dem höheren Risiko infolge der Geschwindigkeitsdifferenz widerlegen oder schwingt da nicht viel Wunschdenken mit, dass es ja eigentlich auf den Straßen gut miteinander funktionieren könnte, wenn Deutschland nicht ein Land von Autonarren wäre, wo in den Köpfen vieler Autofahrer tief verankert ist, dass ihnen die "Straße" allein gehört und dass sie quasi ein Grundrecht darauf haben, überall mindestens mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren zu dürfen?

    Wenn ich Leuten erzähle, dass ich mal von Braunschweig nach Uelzen 80km auf der B4 gefahren bin, davon größtenteils ohne "Radweg", werde ich fassungslos angeschaut und für die anderen bin ich vermutlich ein "Fahrbahnparanoiker", wenn ich zugeben würde, dass ich den Radweg benutzt hätte, wenn einer dagewesen wäre. Alles immer schön schwarz-weiß...

    Zitat

    Selbst musste er aber zugeben, vor Betreten des Weges nicht um die Ecke geschaut zu haben, ob die Fahrbahn auch frei war.

    Das Gericht betonte sehr deutlich die Sorgfaltspflichten des Fußgängers. Die seien beim Betreten eines Fuß- und Radweges genauso groß wie beim Betreten einer Kfz-Straße.

    Das ist doch mal ein Artikel für Ullie ;)

    Mit "Fahrbahn" ist im Artikel übrigens ein offenbar gemeinsamer Geh- und Radweg gemeint, die Fahrbahn nennt man dann "Kfz-Straße".

    Zitat

    Das Urteil zeigt auch, dass die derzeit populäre Einrichtung von gemischten Zonen für Fußgänger und Radfahrer vielleicht nicht die beste Idee ist.

    :thumbup:

    Wobei ich "gemischte Zone für Fußgänger und Radfahrer" doch etwas verharmlosend finde für einen Gehweg, auf den man auch Radfahrer zwingt.