Breit genug in Bützfleth? Nur mit viel Fantasie 

Die Breite ist aber auch nicht das einzige Kriterium, sondern die VwV-StVO fordert auch eine sichere Führung an Kreuzungen. Sieht jemand das rote Auto, das gerade hinter der nächsten Ecke von rechts kommt? Ich auch nicht... Und dann gibt es ja auch noch die technischen Regelwerke wie die RASt06, in der direkt an den Geschäfts- und Hauseingängen entlang führende Wege ein Ausschlusskriterium für eine gemeinsame Führung von Fußgängern und Radfahrern darstellen. Die VwV-StVO fordert wiederum, dass Radwege nach dem Stand der Technik gebaut werden sollen.
Abwarten, was in der Schölischer Straße kommt. Bislang steht dort noch nichts neues Blaues, aber in den Planunterlagen stand mal "Geh-/Radweg". Die endgültige Beschilderung kommt wohl erst, wenn die Bauarbeiten komplett abgeschlossen sind.

Dieses
hat man einfach während der gesamten Bauarbeiten dort stehen lassen und das steht jetzt nach Fertigstellung des Abschnitts immer noch da.

Aber auch aus der anderen Richtung steht dort noch das alte Schild. Was auch immer das Zusatzzeichen "Radweg Ende" unter dem
zu bedeuten hat, verstehe ich das auf jeden Fall so, dass dort ein "Radweg" endet (leider habe ich nie mitbekommen, dass vorher einer begonnen hat). Ich kann mal aktuelle Bilder machen, wenn ich dort das nächste Mal vorbei komme. Diese Bilder sind von 2018 und mittlerweile ist dieser Straßenabschnitt fertig.

Positiv ist mir am neuen Kreisverkehr Schölischer Str. / Götzdorfer Straße schon aufgefallen, dass es dort nur Zebrastreifen gibt und keine roten Furten. Das könnte dafür sprechen, dass das rote Pflaster tatsächlich ein Gehweg bleiben soll. Dafür haben sie jetzt an den anderen Kreuzungen Radwegfurten hingemalt, was wiederum dagegen spricht.
In Riensförde gibt es ein linksseitiges
in einer Tempo-30 Zone, das ist auch noch nicht soooo alt. Falls du da also in den letzten 12 Monaten noch nicht warst...

Wenn der neue Bürgermeister nach dem hoffentlich bald stattfindenden Gespräch nicht erkennen lässt, dass er das Thema ernster nimmt als seine Vorgängerin, würde ich den Weg über Anträge auf Neuverbescheidung gehen und auch alte Regelungen angreifen.
- Thuner Straße
- Harburger Straße
- Neubourgstraße
- Am Hofacker
- Hohenwedeler Weg
- Am Hohenwedel
- ...
Kann man eigentlich auch klagen, wenn eine Einbahnstraße, die die Voraussetzungen für eine Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung erfüllt, nicht freigegeben ist? Wenn dadurch eine wichtige Verbindung für den Radverkehr unterbrochen wird, stellt das auch eine massive Beschränkung des fließenden (Rad-) Verkehrs dar, die nur unter den Voraussetzungen des §45 zulässig ist. Dafür kämen dann infrage:
- Neubourgstraße
- An den Fischteichen
- Eisenbahnstraße
Gerüchteweise soll jetzt im Mai endlich in der Salztorscontrescarpe die Benutzungspflicht aufgehoben und von der Altländer Straße bis zum Bahnhof durchgehend Tempo 30 angeordnet werden. Das hatte man mir aber eigentlich schon für März 2019 angekündigt.