Beiträge von Yeti

    Trotz der erfreulichen Neuerungen rund um den Bahnhof und der Ankündigung, die Neubourgstraße noch in diesem Jahr zur ersten Stader Fahrradstraße auszuweisen, bekommt die Stadt dennoch jetzt die überfällige Fachaufsichtsbeschwerde. Gegenüber der Presse bekommt die Verwaltung von mir auch Unterstützung, wenn es einen Shitstorm gegen überfällige Änderungen gibt. Im Großen und Ganzen hat sich aber dennoch nicht wirklich was geändert.

    Ich hatte die Fachaufsichtsbeschwerde vor meinem Urlaub geschrieben und der Stadt im Vorfeld Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern. Nur für den Fall, dass ich nichts davon mitbekommen habe, dass demnächst alle unzulässigen Regelungen aufgehoben werden. So, wie die Maßnahmen zuletzt aber im Detail umgesetzt wurden, brauchte man sich keine Hoffnung machen, dass die Stader Verwaltung zwischenzeitlich eine Fortbildung besucht hat.

    Im Anhang der Fachaufsichtsbeschwerde habe ich Beispiele für unzulässige Benutzungspflichten, linksseitige Benutzungspflichten und illegale Verkehrshindernisse angefügt.

    Gestern habe ich eine Antwort des Verkehrsplaners erhalten, die mich darin bestätigt hat, dass an einer Fachaufsichtsbeschwerde kein Weg vorbei führt. Aus seiner Antwort folgendes Zitat:

    Zitat

    In den Arbeitsgesprächen „Radverkehr in Stade“ berichten wir regelmäßig über durchgeführte und geplante Maßnahmen. Das führt zwar häufig zu zum Teil kontroversen Diskussionen, aber auch häufig zu Einvernehmen. Die Anregungen und Vorschläge aus diesen Diskussionen fließen dann in unsere weitere (Planungs-)Arbeit ein und werden, wenn möglich, berücksichtigt bzw. umgesetzt.

    Dass wir dabei nicht immer einer Meinung sind, ist verständlich, ja sogar begrüßenswert, denn so konnten in mehrere unserer geplanten Maßnahme noch wichtige Änderungen einfließen.

    Wir haben aber als Verwaltung immer die Aufgabe, die Belange aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen, nicht nur die der Radfahrer, und das zwingt uns an vielen Stellen zu Abwägungen und Kompromisslösungen.

    Man ist also auch weiterhin nicht bereit, sich konsequent an die Vorgaben zu halten, wenn nicht die Belange aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt sind. Im Klartext: Wenn es den Autoverkehr beeinträchtigen würde, nimmt man sich das Recht, auf Kosten der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gegen die Vorgaben der VwV-StVO zu verstoßen. Genau das ist aber der Kern meiner Fachaufsichtsbeschwerde, der durch die Antwort des Verkehrsplaners noch bestätigt wird.

    Um mir zu zeigen, dass man doch eigentlich auf einem guten Weg sei, werden dann noch 3 geplante Maßnahmen aufgezählt, über die wir schon seit mindestens zwei Jahren diskutieren. Ich habe den Eindruck, als würde man jede Maßnahme so lange hinauszögern, damit man jederzeit behaupten kann, dass man doch eigentlich daran arbeitet. Man macht immer genau so wenig, dass niemand behaupten kann, es würde gar nichts geschehen. Wenn das in diesem Tempo weitergeht, dann hat Stade aber auch dann noch keine regelkonforme Infrastruktur, wenn die Nordsee hier 3m hoch in der Altstadt steht.

    Dass unsere Vorschläge und Anregungen bei den Arbeitsgesprächen bislang nicht im Geringsten berücksichtigt oder umgesetzt wurden, steht noch auf einem anderen Blatt. Ich habe daher schon nach dem ersten Treffen dafür meine Zeit nicht mehr verschwendet und nehme an den Gesprächen gar nicht mehr teil. Im Gegenteil wurde zuletzt auf den Ausschusssitzungen behauptet, dass die vorgestellten Planungen zum Kreisverkehr Schiffertor in den Arbeitsgesprächen abgestimmt seien, aber es wurde verschwiegen, dass wir dagegen waren. Die Gespräche dienen also vor allem als Feigenblatt, um gegenüber dem Stadtrat den Eindruck zu erwecken, als gäbe es einen konstruktiven Dialog zwischen uns und der Verwaltung. Dafür gebe ich mich nicht her.

    Es wurde bei den Gesprächen auch nicht im Vorfeld über geplante Maßnahmen berichtet, sondern der Murks, den die Stadt verzapft hat, musste im Nachhinein mehrfach korrigiert werden. Würde die Stadt die Arbeitsgespräche ernst nehmen, hätte man es auch gleich richtig machen können. Die Überleitung vom "Radweg" auf die Fahrbahn in der Salztorscontrescarpe ist zum Beispiel auch nach der dritten Korrektur immer noch mangelhaft und der neu fertig gestellte Kreisverkehr Glückstädter-/Schölischer Straße eigentlich ein Fall für eine Satiresendung. Nichts davon war vor der Umsetzung Thema der "Arbeitsgespräche".

    Zur letzten Ratssitzung hatte ich eine Einwohnerfrage zum Thema Geisterradeln gestellt und gefragt, ob und wenn ja: wie die Stadt gegen das in Stade massiv zu beobachtende Radfahren auf der falschen Straßenseite vorgehen möchte. Als Antwort des Bürgermeisters erhielt ich dazu:

    Zitat

    Geisterradeln: Dies einzudämmen ist eine Aufgabe der Verkehrserziehung. Angeordnete Benutzungspflichten im Zweirichtungsverkehr sind kein Geisterradeln, sondern gehorchen einer Notwendigkeit, auch wenn hierbei unerwünschte Nebeneffekte entstehen können.

    Ich übersetze mal: Es ist eine Notwendigkeit, gegen die Vorgabe der VwV-StVO zu verstoßen, dass innerorts grundsätzlich keine Benutzungspflicht auf linksseitigen Radwegen angeordnet werden soll, auch wenn dadurch Unfälle ("unerwünschte Nebeneffekte") passieren.

    Alleine dafür hat die Stadt die Fachaufsichtsbeschwerde verdient.

    Ich werde in diesem Jahr noch mehrere Anträge auf Neuverbescheidung stellen: Von einfach umsetzbaren Maßnahmen bis hin zu Anordnungen an Hauptstraßen, wo sich die Stadt sehr schwer damit tun wird, die bestehenden Regelungen aufzuheben. Daran sehe ich dann, wo die Schmerzgrenze bei der Stadt ist, ab der man dann nur noch auf dem Klageweg weiterkommt.

    Ich bin mal gespannt, ob der Redakteur antwortet. Mit dem war ich kürzlich schon in Kontakt, als es um unsere Vereinsgründung ging. Auch in dem dann erschienenen Artikel kamen solche Verballhornungen wie "Pedalritter" und "Drahtesel-Enthusiasten" vor. Sicherlich nicht in böser Absicht, aber ich werde künftig darauf bestehen, dass ich ein Fahrrad fahre und daher ein Radfahrer bin und kein Drahtesel-Treiber.

    Für mich ist das ein Indiz, wie weit diese Stadt davon entfernt ist, Radfahrer wirklich ernst zu nehmen. Aber steter Tropfen...

    Wo ist das Popcorn? :)

    https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-panora…sch-ist_a174866

    Mail an den Redakteur:

    Ist bei der Konstruktion nicht der hohe Schwerpunkt nachteilig im Vergleich zum Bullitt?

    Das ist sicherlich ein Nachteil gegenüber einem Long-John und ich wollte eigentlich auch immer ein Bullitt haben. Das Problem ist, dass ein Bullitt nicht in unseren Schuppen passt. Das Omnium lässt sich gerade so durch die Tür in den Schuppen fahren. Ein Bullitt ist in Standardausstattung und ohne E-Motor auch 6kg schwerer als das Omnium. Letztlich ist die Wahl wegen der geringeren Länge und des geringen Gewichts auf das Omnium gefallen, weil das damit für mich komplett alltagstauglich ist.

    Ich bin gestern mit dem Omnium mit den beiden Getränkekisten gefahren. Bei der Fahrt habe ich den höheren Schwerpunkt nicht als nachteilig empfunden, sondern allenfalls beim Rangieren. Zum Beispiel, als ich mit einer Hand die Tür zum Hinterhof aufgehalten habe und mit der anderen Hand das beladene Rad durch die Tür schieben wollte. Mit zwei Getränkekisten war die Zuladung (175kg inkl. Fahrer) aber bei weitem nicht ausgeschöpft.

    Das Omnium wiegt leer genauso viel (wenig) wie meine Alltagsschlurre und fährt sich fast wie ein ganz normales Fahrrad. Macht richtig Spaß! :)

    Jetzt brauche ich noch eine Tasche oder Box für die Ladefläche, worin man auch mal lose Teile einfach laden kann.

    Wie schnell darf ich bis da hin fahren?

    Das [Zusatzzeichen 1022-10] beinhaltet keine Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer, sondern das [Zeichen 239], wenn auf dem Gehweg durch das Zusatzzeichen Radfahren erlaubt ist.

    Zitat

    Zeichen 239

    Ge- oder Verbot

    1.Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg nicht nutzen.
    2.Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Ansonsten gilt immer und überall §3 http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html

    Ich bezweifle das das Gerichtsfest wäre, aber es müsste ja auch erst mal wer kommen und klagen.

    Dagegen muss man nicht klagen, weil das alleine stehende Zusatzzeichen [Zusatzzeichen 1012-32] keine Bedeutung hat. Man kann einfach daran vorbeifahren, sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass die zuständige Verkehrsbehörde damit versucht, im Schadensfall die Verantwortung auf den Radfahrer abzuwälzen.

    http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html

    *edit: Wenn man möchte, dass Radfahrer auf einem Weg nicht fahren, sondern schieben, gehört da ein [Zeichen 239] hin. Dann bleibt die Wahl, auf dem Gehweg zu schieben oder auf der Fahrbahn zu fahren.

    In der Salztorscontrescarpe gibt es nur einen einseitigen Gehweg auf der Burggrabenseite. Das hatte ich doch schon ein paar Mal geschrieben.

    Im letzten Jahr wurde mir gesagt, dass auch in der Salztorscontrescarpe Tempo 30 angeordnet werden soll, aber im aktuellen Beschluss ist davon keine Rede mehr. Man kann dort aber auch so problemlos mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren, weil da nicht viel los ist.

    Nachdem es bereits im Januar 2019 angekündigt war, ist gestern endlich in der Salztorscontrescarpe und in der Bahnhofstraße die Benutzungspflicht aufgehoben worden. Damit fährt man jetzt auch regelkonform auf dieser Strecke komplett auf der Fahrbahn: https://goo.gl/maps/MRmgBH3ZEWQfid5M7

    Bis zuletzt bestand in der Salztorscontrescarpe eine Benutzungspflicht in beiden Fahrtrichtungen auf einem ca. 2,30m breiten Gehweg auf der Burggrabenseite. In der Bahnhofstraße gibt es getrennte Geh- und Radwege, auf denen man jetzt noch fahren darf, aber zum Glück nicht mehr fahren muss. Richtung Bahnhof endet der Radweg stumpf vor einem Zebrastreifen.

    Dazwischen in der Straße Am Bahnhof bestand bis zum Januar eine Benutzungspflicht auf der linken Straßenseite von der Bahnhofstraße in Richtung Bahnhofsgebäude, aber in Gegenrichtung nicht. Der "Radweg" ist dort 1,30m breit. Zwischen dem Bahnhof und dem Kreisverkehr Am Güterbahnhof gibt es einen rot gepflasterten Gehweg auf der Südseite, auf dem man noch nie Fahrrad fahren durfte und vom Kreisverkehr bis zur Brücke über den Holzhafen durfte man auch nur die Fahrbahn benutzen. Nach der Fußgängerampel ging es dann offiziell auf dem linksseitigen Gehweg mit Benutzugnspflicht weiter.

    Ich bin mal gespannt, ob diese Neuregelung wenigstens anständig kommuniziert wird. Vor einer Woche wurde auch beschlossen, den gesamten Bereich um den Bahnhof zur Tempo 30-Zone zu machen, allerdings ohne die Salztorscontrescarpe.

    Hast du für solche Fälle keine Visitenkarten für https://radverkehrspolitik.de/ dabei?

    Ich führe tatsächlich meistens zumindest den §2 StVO in ausgedruckter Form in der Gepäcktasche des Alltagsrades mit, um das den Leuten erforderlichenfalls in die Hand drücken zu können. Bevor sie das nicht gelesen haben, bin ich zu keiner Diskussion bereit, auf welchen "Radwegen" ich ihrer Meinung nach zu fahren hätte.

    Deine Frage hat mich aber auch schon beschäftigt, da ich regelmäßig von einem eigenständig geführten Weg genau an der Stelle in eine Straße einbiege und auf die Fahrbahn einfahre, wo ebenfalls eine Fußgängerampel steht, die natürlich immer rot ist. Dort gibt es sogar eine kombinierte Streuscheibe, so dass die grundsätzlich auch für Radfahrer gilt. Allerdings darf man auf der anderen Straßenseite gar nicht mit dem Fahrrad fahren, weil da nur ein Gehweg ist. Außerdem möchte ich ja nicht die Fahrbahn überqueren, sondern auf die Fahrbahn einfahren und dabei betrachte ich ausschließlich den §10 als relevant.

    In deinem Fall könntest du natürlich das Fahrrad auch 1m neben die Ampel schieben und dort vom Fahrbahnrand aus unter Beachtung des §10 anfahren. Was auch problematisch wäre: Angenommen, du stellst bei Fußgänger-grün das Fahrrad in der beabsichtigten Fahrtrichtung an den Fahrbahnrand. Dann müsstest du ja warten, bis die Fahrbahnampel grün wird, um losfahren zu dürfen, oder? Ansonsten hättest du nach Interpretation der Kieler Polizei sicherlich den nächsten Rotlichtverstoß begangen.

    Oder, manchmal ergänzend, manchmal alternativ zu 1.: Die Fahrbahnen werden alle für die Abwicklung des an dieser Stelle sehr starken Autoverkehrs benötigt. (Entsprechend, wenn ich den temporären Wegfall von Parkplätzen einfordere: Der "Parkdruck" ist dort sehr hoch.)

    VwV-StVO zu den §§39 - 43, Randnummer 5

    Zitat

    Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor.

    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Da steht nicht, dass die Flüssigkeit des Autoverkehrs auf Kosten der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gehen darf. Die VwV-StVO ist eine Vorschrift und kein Vorschlag. Sie ist für die Verkehrsbehörden und für die Polizei bindend.

    Wisst ihr, ob schon einmal jemand auf Grundlage dieses Satzes gegen eine vorsätzliche Gefährdung von Radfahrern und Fußgängern geklagt hat?

    Das Problem sehe ich auch eher darin, dass die Leute glauben könnten, dass man Radfahrer überall überholen darf, wo das VZ 277-1 nicht steht. Verstöße gegen allgemeine Verkehrsregeln (z.B. Sichtfahrgebot, Überholverbot an unübersichtlichen Stellen, ...) werden ja quasi nie sanktioniert, sondern allenfalls bei einem Unfall berücksichtigt.

    Wie steht ihr generell zu sowas?

    Ich finde das spannend: verkehrsrechtlich ist es ein Fahrrad, physikalisch ein kleines, leichtes Elektroauto, bei dem man mit Muskelkraft unterstützt. Aufgrund des geringen Gewichts und der Tretunterstützung also viel sparsamer als ein E-Auto. Im Stadtverkehr dürfte die Geschwindigkeit kaum ein Nachteil gegenüber dem Auto darstellen, aber es werden neue Wegeverbindungen möglich, wo Kfz-Verkehr ausgeschlossen ist. Beim Dooring-Unfall dürfte man besser geschützt sein.

    Mit dem Teil ist die hiesige, benutzungspflichtige "Fahrrad-Infrastruktur" definitiv unbenutzbar und auch dort, wo man damit fahren darf, könnte man es hier oftmals nicht, oder es würde jedenfalls zu häufigen Konflikten mit Fußgängern kommen. An Steigungen wird es vermutlich auch keine 25km/h erreichen.

    Wenn so etwas auftaucht, werden es also alle hassen: Die Autofahrer, weil es auf der Fahrbahn "den Verkehr" behindert, Radfahrer, weil sie daran auf "Radwegen" nicht vorbeikommen oder weil sie so ein Teil im Nacken haben, und Fußgänger, weil sie denken, dass jetzt auch Autos auf dem Gehweg fahren.

    Die Frage ist, ob diejenigen, die mit so etwas fahren, sich mehr als Radfahrer fühlen oder mehr als Autofahrer. Und auch, wie Autofahrer so ein Gefährt wahrnehmen. Das spielt für die Menschen außerhalb der Filterblase vermutlich eine größere Rolle als für die Mitglieder dieses Forum, die sich überdurchschnittlich gut mit dem Verkehrsregeln auskennen.