Beiträge von Yeti

    Und hier noch die Harsefelder Straße stadteinwärts

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    Am vergangenen Dienstag wurde im gemeinsam tagenden Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, sowie Ausschuss für Feuerwehr, Sicherheit und Verkehr das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie für eine künftige Radverkehrsführung an der Harsefelder Straße vorgestellt. Das Ganz geht auf auf meine Einwände gegen die bestehende Situation dort zurück, die absolut inakzeptabel ist.

    Es geht um diesen gesamten Abschnitt: https://goo.gl/maps/XacofurkDzAFRw8Q8

    Im nördlichen Abschnitt bis zur Sachsenstraße gibt es auf beiden Seiten getrennte Geh- und Radwege, die sich vor allem stadteinwärts in einem erbärmlichen Zustand befinden. Ab Sachsenstraße ist dann stadtauswärts Geisterradeln vorgeschrieben und dabei werden mit der B73 Rampe Nord und Bronzeschmiede zwei brandgefährliche Kreuzungen passiert. Südlich der B73 hat das Ganze dann den Charakter eines Außerorts-Radweges und in der Tat wurde das Ortseingangsschild auch erst vor ein paar Jahren nach Süden verlegt, als die neue Heidesiedlung im Stadtteil Riensförde entstanden ist.

    Die Harsefelder Str. ist neben der Bremervörder Straße vermutlich eine der Straßen mit der höchsten Verkehrsbelastung im gesamten Stadtgebiet und Haupteinfallstraße aus Richtung Süden. Nördlich der B73 in Richtung Innenstadt beträgt die tägl. Belastung über 18.000 Kfz/Tag mit Spitzen von 1850 Kfz/Std am späten Nachmittag und 1450 Kfz/Std morgens. Täglich pendeln ca. 17.000 Berufstätige nach Stade und 8.000 aus Stade raus.

    Im südlichen Stadtteil Riensförde ist in den letzten Jahren westlich der Harsefelder Straße ein großes Neubaugebiet (Heidesiedlung) entstanden und ein weiteres ist auf der östlichen Seite in Planung, sowie ien kleines Neubaugebiet an der Straße Klarer Streck bereits in der Erschließung. Mit dem Bau eines neuen Schulzentrums für ca. 800 Schüler (Bildungscampus Riensförde / BCR) entsteht am Stadtrand ein weiteres wichtiges Ziel. Zwei Schulen im Stadtgebiet sollen dafür geschlossen werden (verkehrspolitischer Irrsinn).

    Eine Zusammenfassung der Machbarkeitsstudie ist nun hier veröffentlicht: https://sessionnet.krz.de/stade/bi/si0057.asp?__ksinr=1379 (Dokumente -> Anlage TOP 4). DIese sieht den beidseitigen, durchgängigen Ausbau regelkonformer Radwege vor. Aufgrund der beengten Verhältnisse sind dabei aber keine Wunder zu erwarten.

    Die derzeitige Situation könnt ihr euch hier auf einem Video anschauen, das ich gestern am Maifeiertag aufgenommen habe. Da war natürlich weniger Verkehr als an normalen Werk- und Schultagen in den Stoßzeiten.

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    Was sagt ihr zu der Studie? Welche Alternative zur Hochbord-Lösung wäre eurer Meinung nach denkbar? Die Argumentation, dass auf Radfahrstreifen die Einhaltung des Überholabstandes nicht möglich sei, kann ich nicht nachvollziehen. Anstelle eines fahrbahnnahen Radweges könnte man natürlich einen ebenso breiten Radfahrstreifen anlegen. Der Unterschied bestünde dann nur darin, ob der Bordstein links neben dem Radweg oder rechts neben dem Radfahrstreifen verläuft. Problematisch für Radfahrstreifen wäre der alte Baumbestand an der Straße, insbesondere im südlichen Teil (Eichen, die man am Ende des Videos sieht).

    Ich bin an der Harsefelder Straße auch schon auf der Fahrbahn gefahren, aber das ist kein Vergnügen und würde bei der breiten Masse sicherlich keine Akzeptanz finden. Ansonsten bin ich froh, dass ich diese Straße nicht regelmäßig befahren muss und ich suche mir lieber andere Wege, als auf diesen "Radwegen" zu fahren. Gerade mit dem Bau des neuen Schulzentrums muss es gelingen, dass Schüler dort auch mit dem Fahrrad zur Schule fahren und nicht alle von Vati und Mutti mit dem SUV dahin gekarrt werden.

    Wir haben im vergangenen Jahr auch zwei Alternativrouten ausgearbeitet, die aber beide ca. 1km länger sind, dafür aber komplett abseits des starken Autoverkehrs auf unabhängigen Wegen und durch Tempo 30 Zonen verlaufen. Auch dort gäbe es noch ein paar Lücken zu schließen, damit diese Routen wirklich attraktiv sind.

    Dies hier wäre die westliche Alternative: https://goo.gl/maps/2cBP9ETUtVk3bjto9

    Im Video:

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    Das ist aber kein rein schleswig-hollsteinisches Problem...

    Links das...

    und auf der gegenüberliegenden Seite das:

    Konsequent werden die viel zu schmalen Gehwege auch gleich noch in beiden Richtungen für Mofas freigegeben und zwischen den Gehwegen und der Fahrbahn befindet sich auf beiden Seiten der Straße ein jeweils 3m breiter Seitenstreifen. Die Leute, die so etwas angeordnet haben, wissen nicht einmal dass es eine Verwaltungsvorschrift gibt.

    Da werden wir schon eine technische Lösung finden,

    Ja, genau: Wir werden vielleicht irgendwann mal was erfinden, toller Vorschlag....

    Was wir bereits erfunden haben und sofort nutzen können:

    - Photovoltaik

    - Solarthermie

    - Windenergie

    - Wasserkraft

    - Power-to-gas

    - Batteriespeicher

    - Pumpspeicher

    - Wärmespeicher

    - ....

    Aber das wollen wir offenbar alles nicht, sondern wir warten lieber noch 20 Jahre auf was Neues und verbrennen so lange weiter Kohle, Öl und Gas. Vielleicht geschieht ja doch noch ein Wunder? Könnte ja sein, oder?

    Ganz ehrlich: Ich würde am liebsten jetzt schon ein paar Leute aussuchen dürfen, die wir sofort auf den Mars schießen.

    Für Radfahrer sind in bester schleswig-holsteinischer Tradition auf beiden Seiten gemeinsame Fuß- und Radwege für beide Richtungen angeordnet

    Wenn man dabei das alte VZ244 entdeckt (Vorgänger vom 240 mit Fahrradsymbol oben), dann weiß man doch auch gleich, dass sich darum schon seit über 20 Jahren niemand mehr gekümmert hat.

    Dat hev wi scho jümmers so macht... :)

    Ist das in der Theorie eine unendlich lange Straße ohne Kreuzungen?

    Nein, gemeint ist eine typische Straße innerorts mit Wohn- und vereinzelt Geschäftshäusern auf beiden Seiten.

    "Guter Radweg" war auch in Anführungszeichen gesetzt, weil es nicht um einen idealen Radweg gehen soll, sondern um einen Radweg, der alle Voraussetzungen der VwV-StVO für die Anordnung einer Benutzungspflicht erfüllt.

    Es ist ja auch nicht so, dass wir nicht auch trotzdem schon jetzt mit den Folgen umgehen müssten. Selbst hier im gemäßigten Klima sind die Auswirkungen bereits spürbar in Form gehäufter Wetterextreme.

    Und damit nicht genug: Die globale Durchschnittstemperatur ist bereits um ca. 1°C gestiegen und das bedeutet, dass Eismassen abschmelzen. Selbst wenn wir von heute auf morgen aufhören würden, weiteres CO2 zu emittieren, würde die globale Temperatur natürlich nicht wieder absinken, sondern nur nicht weiter steigen. Das Eis schmilzt dann aber weiter.

    Bereits eine um 1°C erhöhte globale Temperatur wird den Meeresspiegel über die nächsten Jahrhunderte um ca. 2,5m steigen lassen. Das ist unter anderem schlecht für Hamburg, auch wenn dieses Szenario von uns niemand mehr erleben würde. Bereits vorher wird man dünn besiedelte Gebiete an der Küste aufgeben müssen. Die Entwässerung funktioniert derzeit auf natürliche Weise mit den Gezeiten: Bei Niedrigwasser kann das Wasser aus dem Hinterland abfließen und wenn draußen das Wasser höher steht, werden die Sieltore geschlossen. Bei steigendem Wasserpegel funktioniert das nicht mehr und man kann das Wasser nur noch mit Pumpwerken loswerden. Irgendwann wird das nicht mehr rentabel sein und das Hinterland säuft von hinten ab. Soll man etwa die Nebenflüsse der Elbe alle elektrisch über den Deich pumpen?

    Das nur für diejenigen, die glauben, dass uns ein 6,50m hoher Deich noch so lange Zeit lässt, bis der Meeresspiegel um 6,50m gestiegen ist.

    Mit weiter steigenden Emissionen beschleunigen wir den Prozess weiter und ich wäre mir nicht sicher, dass ich das nicht mehr selbst erlebe.

    Die oben verlinkte Studie beschreibt, wie unterschiedliche Szenarien zu einer Zunahme der potenziell tödlichen Hitzetage weltweit führen können. Potenziell tödliche Hitzetage gibt es vor allem in Regionen, in denen hohe Temperaturen mit einer hohen Luftfeuchtigkeit zusammen auftreten, also in den Tropen. Bei hoher Luftfeuchtigkeit kann der Körper durch Schweißbildung nicht mehr ausreichend gekühlt werden, weil der Schweiß nicht verdunstet.

    Im schlechtesten Szenario, bei dem die CO2 Emissionen wie bisher ansteigen, wird es zum Ende des Jahrhunderts Regionen geben, in denen jeder Tag des Jahres ein potenziell tödlicher Hitzetag werden wird. Dazu zählen unter anderem dicht bevölkerte Regionen in Indien oder Brasilien. Was glaubt ihr, werden die dann tun? Sich alle in den Keller setzen?

    Interessante Idee! Eine schraffierte Fläche darf nicht befahren werden, also müsste man das anders kennzeichnen. Das wäre die Fläche, auf der Radfahrer langsamere Radfahrer überholen könnten. Aber was macht man, wenn auf der Fahrbahn ein Auto nach dem anderen fährt? Wenn ein Radfahrer einen anderen überholt, dann dürfte ein Autofahrer nicht mehr überholen, weil sonst der Mindestabstand unterschritten wäre.

    *edit: Oder reichen die 1,85m zum Überholen aus, ohne dass ein daneben fahrender PKW den Abstand unterschreitet?

    Mir persönlich ist das mit den 1,50m ja nicht so wichtig, so lange der Abstand während des Überholvorgangs nicht kleiner wird, aber das Thema wird ja bei den Verbänden und Radentscheiden gerade hochgekocht, als wäre die Haupt-Todesursache von Radfahrern, dass man sie mit weniger als 1,50m Abstand überholt hat.

    Jedes Jahr sieben Prozent, das wird kaum zu schaffen sein.

    Sicherlich nicht nur durch Einsparungen im Energieverbrauch, sondern nur durch einen zeitgleichen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien und Energiespeicher (Power to Gas, Batteriespeicher im Haushalt, Wärmespeicher, ...).

    Fakt ist aber auch, dass es umso schwerer wird, je länger man wartet. Wir fahren auf eine Mauer zu und seit über 50 Jahren warnen Forscher, dass man mal auf die Bremse treten muss. Stattdessen haben wir immer noch mehr Gas gegeben und fahren immer schneller auf die Mauer zu, die immer dichter kommt. Irgendwann passt der Bremsweg dann nicht mehr und man hat ja schon das Gefühl, dass die Politik das 1,5°C Ziel bereits abgeschrieben hat. Man redet zwar noch vom 2°C Ziel, aber auch dafür tut man nicht genug, sondern verhindert und deckelt sogar noch den Ausbau der erneuerbaren Energien, damit die großen Energiekonzerne noch lange viel Geld mit dem Verbrennen von Kohle verdienen dürfen.

    Und so muss ich leider zustimmen, wird das kaum zu schaffen sein.

    Dann bleibt am Ende noch die Frage, wie man auf allen Seiten die Akzeptanz für das Radfahren auf der Fahrbahn erhöhen kann. Nehmen wir an, man hätte 11,50m Breite für den Fahrverkehr. Man könnte daraus folgendes machen:

    - 6,50m Fahrbahn + 2 x 0,50 Trennstreifen + 2 x 2,00m Hochbordradweg

    - 7,80m Fahrbahn + 2 x 1,85m Radfahrstreifen (inkl. Breitstrich)

    - 6,50m Fahrbahn + 2 x 2,50m Radfahrstreifen

    - 6,50m Fahrbahn + 2 x 2,50m "Protected" Bike Lane (inkl. Poller)

    - 11,50m Fahrbahn (2 x 5,75m)

    6,50m Fahrbahnbreite würden auf einer in beiden Richtungen stark befahrenen Straße das Überholen eines Radfahrers auf der Fahrbahn nicht möglich machen und auch bei 7,80m würde der Platz für ausreichenden Seitenabstand nur ausreichen, wenn der Gegenverkehr (PKW) am rechten Rand fährt.

    Auf einer 11,50m breiten Fahrbahn mit jeweils einem Fahrstreifen je Richtung könnten Radfahrer problemlos mit ausreichendem Abstand überholt werden. Da würde es aber auch vermutlich Parken in 2. Reihe und oft überhöhte Geschwindigkeit geben.

    Was wäre denn eure bevorzugte Lösung?

    Zur Nutzung von bpfl. und n-bpfl. Radwegen gibt's ja eine Nutzung, dass der Nutzungsgrad zwar unterschiedlich ist, aber nur minimal, glaub vom UDV. Und weil der %-Anteil nur geringfügig anders ist, dürfte auch das Argument des Verkehrsflusses scheitern.

    Das war diese Studie: https://udv.de/de/strasse/sta…nutzungspflicht

    Dabei kam heraus, dass die Aufhebung der RWBP keinen signifikanten Sicherheitsgewinn bringt, weil die meisten Leute die "Radwege" freiwillig weiter benutzen. Sicherer wurde es erst, wenn man Maßnahmen ergriffen hat, die Leute tatsächlich auf die Fahrbahn zu bringen. Das bedeutet aber auch, dass eine besondere Gefahrenlage offensichtlich nicht hergeleitet werden konnte.

    Wenn eine Klage (durch alle Instanzen) keinen Erfolg hat, bedeutet das im Umkehrschluss, dass die Anordnung "auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist" und "auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter [Leib und Leben] erheblich übersteigt.".

    Dafür hat sich wohl in der Rechtsprechung durchgesetzt, sich am Diagramm "Vorauswahl der Radverkehrsführungen" aus den ERA 2010 zu orientieren. Wobei da ganz deutlich steht, dass das keine harten Grenzen sind und neben der zHg und Kfz-Belastung weitere Faktoren eine Rolle spielen. Mit dieser Praxis hat man dann doch irgendwie die Flüssigkeit des (Kfz-) Verkehrs wieder ins Spiel gebracht. Ich wüsste jedenfalls nicht, warum mein Leben mehr in Gefahr sei sollte, wenn 50 Autos hinter mir herfahren als wenn das nur fünf sind (OK, irgendwie kann ich es mir dann doch denken, dass darunter auch ein Psychopath ist).

    Aber das wäre auch genau die Frage. Wenn man bejaht, dass es diese besondere Gefahrenlage bei Überschreitung einer bestimmten Kfz-Belastung tatsächlich gibt: Müsste man dann sogar die RWBP anordnen, um den Radfahrer vor sich selbst zu schützen? Immerhin gibt es auch eine Gurtpflicht im Auto und man hat es den Leuten nicht überlassen, selbst zu entscheiden, ob sie den Sicherheitsgurt anlegen oder nicht.

    Nur, damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich sehe das selbst nicht so, sondern möchte diesen Gedanken nur einmal durchspielen, um die andere Seite zu verstehen.

    Die nächste Frage ist dann, was passiert, wenn die baulichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Dann kann man klagen und hat gewisse Erfolgsaussichten. Aber wenn das Gericht anerkennt, dass es eine besondere Gefahrenlage gibt, dann müsste es die beklagte Kommune verpflichten, bauliche Mängel zu beheben, oder die Gefahrenlage zu reduzieren, z.B. durch Senkung der zul. Geschwindigkeit.

    Hier gibt es ein Urteil gegen die Stadt Braunschweig aus dem Jahr 2013: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal…true#focuspoint

    Der Altewiekring ist eine der am stärksten befahrenen Straßen der gesamten Stadt. Dort fallen die B1, B4 und B248 zusammen. Die RWBP besteht zwar weiterhin, aber das Gericht hat auch entschieden, dass die Anordnung ermessensfehlerhaft war.

    Gemeint ist selbstverständlich eine beidseitige Radverkehrsanlage, also kein Zweirichtungs-Murks auf nur einer Straßenseite. Mofas möchte man darauf nicht haben, weil die stinken.

    Wie gesagt: Hypothetisch! Es geht nicht um einen konkreten bestehenden Weg, sondern um die prinzipielle Frage, ob die Verkehrsbehörde eine Benutzungspflicht anordnen muss, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, oder ob sie dennoch darauf verzichten könnte.

    Nehmen wir folgendes (zugegebenermaßen äußerst hypothetisches) Szenario: An einer Hauptverkehrsstraße innerorts (zHG 50km/h, ein 4m breiter Fahrstreifen je Fahrtrichtung) mit einer maximalen Kfz-Belastung (1900 Kfz/Std) besteht eine Hochbord-Radverkehrsanlage, die sämtliche (!) Vorgaben der VwV-StVO erfüllt: Die Führung an Knotenpunkten ist durchgängig ERA-konform, es bestehen überall gute Sichtbeziehungen, es gibt ausreichend Platz für Fußgänger und der Weg ist breit genug, mit ausreichenden Sicherheitsabständen versehen und die Anzahl der darauf fahrenden Radfahrer ist gering genug, dass alle darauf gut voran kommen.

    Das wäre ein Radweg, der wohl von der weitaus überwiegenden Zahl der Radfahrenden freiwillig benutzt werden würde und vermutlich gäbe es keine Chance, erfolgreich gegen eine solche Benutzungspflicht zu klagen. Aber warum müsste dieser Weg dann benutzungspflichtig sein? Die Frage meine ich jetzt ganz ernst: Könnte der zuständigen Behörde ein Strick daraus gedreht werden, wenn es zu einem Unfall mit einem Radfahrer auf der Fahrbahn käme, der diesen Radweg nicht benutzt hat, weil er ihn nicht nutzen musste? Falls ja: Kennt ihr einen einzigen Fall, wo es schon mal vorgekommen ist, dass eine Kommune Schadensersatz leisten musste, weil sie es versäumt hatte, Radfahrer auf den Radweg zu zwingen, obwohl dieser alle rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt hätte?

    Gibt es Fälle, wo das Nichtbenutzen eines solchen Radweges ohne Benutzungspflicht einem Radfahrer (z.B. in einem Zivilprozess) zum Nachteil wurde? Oder kennt ihr einen Fall, wo eine Benutzungspflicht durch die Hintertür konstruiert wurde, indem die Nichtbenutzung eines solchen Radweges auf andere Weise sanktioniert wurde? (Behinderung "des Verkehrs")

    Oder steht ganz im Gegenteil die Forderung, den Schilderwald auf das Nötigste zu reduzieren der Anordnung einer Benutzungspflicht sogar entgegen, wenn der Weg sowieso von (fast) allen benutzt wird? Wie viele Radfahrer würden wohl in einem solchen Fall die Entscheidung, ob sie auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg fahren, ausschließlich aufgrund eines blauen Verkehrszeichens treffen? Würden diejenigen, die unter den Bedingungen trotzdem lieber die Fahrbahn nutzen, das nicht auch bei bestehender Benutzungspflicht tun?

    In der VwV-StVO steht nur, unter welchen Voraussetzungen eine Benutzungspflicht angeordnet werden darf. Aber gibt es irgendeine Forderung, dass das unter Einhaltung dieser Voraussetzungen dann auch geschehen muss? Ein Gericht würde vermutlich entscheiden, dass bei Einhaltung aller Forderungen der VwV-StVO und bei ERA-konformer Gestaltung die Verkehrssicherheit auf dem Radweg gewährleistet ist. Muss eine Verkehrsbehörde dann die Benutzungspflicht anordnen, um die Flüssigkeit des Verkehrs aufrecht zu erhalten? Könnte ein Autofahrer gegen die Verkehrsbehörde vorgehen, weil sie die "Verkehrsbehinderung" nicht unterbunden hat?

    :/