So sollte es sein. Der SchwaBicyclist hat wohl schlechtere Erfahrungen gemacht. Ich war zwar noch nie mit dem Fahrrad in Eckernförde, würde aber grundsätzlich erst einmal befürchten, dass die Ordnungshüter und Verwaltungs-Heinis dort ähnlich ticken wie ihre Kollegen in Stade, wo
- man mehrfach behauptet hat, die VwV-StVO würde nur dann gelten, wenn das der Stadtrat vorher beschlossen hat.
- die Verkehrsbehörde die Meinung vertritt, dass bei einer Verkehrsbelastung von mehr als 1000 Kfz/Std benutzungspflichtige Radwege vorgeschrieben seien, egal in welchem Zustand die sich befinden, egal wie die Sichtbeziehungen an Kreuzungen sind, egal wie viele Fußgänger kombinierte Geh-und Radwege nutzen, ...
- der Bürgermeister auf eine Einwohnerfrage zum Geisterradeln geantwortet hat, dass linksseitige Benutzungspflichten "einer Notwendigkeit folgen, auch wenn dies mit unerwünschten Nebeneffekten verbunden sei".
- die Polizei in einer Pressemeldung zu einem tödlichen Unfall schreibt, der Fußgänger sei vom rückwärts über den Gehweg rangierenden LKW überfahren worden, weil er sich nicht rechtzeitig in Sicherheit gebracht hat und nicht, weil der LKW-Fahrer sich offenbar nicht hat einweisen lassen.
- der für die Erstellung der Unfallstatistik zuständige Polizeibeamte eine Anfrage zum Anteil auf der falschen Straßenseite fahrender Radfahrer bei Unfällen vom Typ 3 nicht beantwortet, weil ihm das zu viel Aufwand ist.
- der Verkehrssicherheitsberater der Polizei Reflektorkragen verteilt, aber von unzulässigen und gefährlichen Anordnungen der Verkehrsbehörde nichts hören will, weil er sich dafür nicht zuständig fühlt.
- ein Radverkehrskonzept aus dem Jahr 1999 bis heute nicht ansatzweise umgesetzt wurde, obwohl das damals wegen der StVO-Novelle von 1997 beauftragt wurde.
- Radfahrer sich beklagen, dass sie jetzt in einer Tempo 30 Zone auf der Straße (sic.) fahren müssen anstatt auf dem linksseitigen Gehweg.
- in Wohngebieten mit Kopfsteinpflaster 90% der Radfahrer auf dem Gehweg fahren.
- an Hauptstraßen 50% der Radfahrer auf der falschen Straßenseite fahren.
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Ampeln ohne gültiges Lichtsignal für den Radverkehr gibt es hier natürlich auch immer noch, und Fahrbahnampeln mit Kontaktschleifen, die nicht auf Fahrräder reagieren, sowie Bettelknöpfe, an die man vom Fahrrad aus gar nicht heran kommt und die keinen anderen Einfluss auf die Schaltung haben, als dass das Licht für Fußgänger und Radfahrer einfach rot bleibt, wenn niemand rechtzeitig gedrückt hat.
Auf der anderen Seite muss ich aber auch sagen, dass es die Polizei hier noch nie interessiert hat, wenn ich mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn gefahren bin, auch wenn dort ein blaues Schild im richtigen Winkel aufgehängt war. Wenn es z.B. wegen "Überholzwang" zu einem Unfall kommt, dürfte sich das Verständnis der Polizei allerdings in Grenzen halten.