Auf der linken Seite sollte es mit
gehen. Für gemeinsame Geh- und Radwege ohne B-Pflicht auf der rechten Straßenseite fehlt eine einheitliche Vorgabe zur Kennzeichnung. In Hamburg und Niedersachsen wird das ebenfalls mit
gelöst, in Bayern und NRW durch Piktogramme auf dem Weg.
Zur Situation in Bayern kann man das bei Bernd Sluka nachlesen: Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht (sluka.de)
Und zur Situation in NRW habe ich Infos in der Gemeinde Schloss-Holte-Stukenbrock gefunden: Radwegenetz (schlossholtestukenbrock.de)
In beiden Bundesländern gibt es dazu offenbar eine Regelung der obersten Verkehrsbehörde.
Die niedersächsische Lösung ist im Leitfaden Radverkehr der Niedersaächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf S. 11 zu finden, den es hier zum Download gibt: Radverkehr in Niedersachsen | Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Ob es in Thüringen eine entsprechende Regelung gibt, weiß ich nicht.