Beiträge von Yeti

    Ja, die meisten direkten Gefährdungen habe ich als Radfahrer erlebt. Ich kann mich aber auch an Fälle erinnern, wo Leute hinter mir im Auto regelrecht ausgerastet sind. Auch wurde ich mehrfach auf der Autobahn absichtlich ausgebremst, weil ich wohl nicht rechtzeitig Platz gemacht habe und eine Reihe von LKW zu Ende überholt habe, bevor ich wieder auf die rechte Spur gefahren bin.

    Oder ich denke an die Leute, die auf der Landstraße aus einer Kolonne von hinten überholen, weil es ihnen nicht schnell genug geht und die dann mit einer scharfen Bremsung wieder in die Kolonne einscheren und dabei andere gefährden, wenn sie merken, dass sie vor dem Gegenverkehr doch nicht an allen auf einmal vorbei kommen.

    Durch dichtes Auffahren bin ich auch im Auto gefährdet, weil das Risiko eines Auffahrunfalls steigt.

    Idioten, die durch ihr aggressives Verhalten andere gefährden, kenne ich also auch vom Autofahren. Aber vielleicht sind die natürlich auch gar nicht aggressiv, sondern haben nur zu lange Formel 1 angeschaut und verwechseln die Landstraße mit einer Rennstrecke.

    Ich glaube, auch dieses „der Hintermann klebt mir im Kofferraum, der scheint mir damit drohen zu wollen, das muss ein Aggressor[tm] sein“ ist Teil der Fehleinschätzung.

    Die Drohungen sind doch keine Einbildung, Th(oma)s Jeder von uns hat das doch schon erlebt, dass man bedrängt, genötigt, gemaßregelt und beleidigt wird. Eine Straftat beginnt nicht erst, wenn daraus ein Unfall folgt. Diese Gewalt ist real und dafür reicht es bereits aus, dass sie als Gewalt empfunden wird.

    Ich habe oft genug Unfälle nur durch eine deutliche Reaktion (scharfes Bremsen oder abruptes Ausweichen) verhindern können. Meistens war die Ursache eine Unachtsamkeit, aber darunter waren auch vorsätzliche Gefährdungen, bei denen Autofahrer mindestens billigend in Kauf genommen haben, mich schwer zu verletzen.

    Ja, von der Neubourgstraße in den G-C-L-Weg steht ein [Zeichen 301]. In umgekehrter Richtung hätten Radfahrer auch vom Fahrradstraßenstummel Vorfahrt wegen rechts-vor-links. Optisch wirkt die Überleitung vom G-C-L-Weg in die Neubourgstraße allerdings eher wie Einfahren auf die Fahrbahn. Auch oder gerade wegen der vielen roten Farbe, die man da hingemalt hat (und auch nur an diesem Ende).

    Du meinst, dass das [Zeichen 244][Zusatzzeichen 1000-30] bedeuten soll, dass da eine Fahrradstraße in beide Richtungen verläuft? Die dann nach rechts 5m später endet und umgekehrt von rechts 5m vorher beginnt? In anderen Städten habe ich es bislang immer so gesehen, dass vor dem Kreuzen einer Fahrradstraße das [Zeichen 244] steht und dahinter gleich ein [Zeichen 244a]. Das bedeutet, dass man auch auf der Kreuzung in einer Fahrradstraße ist und diese nach der Kreuzung wieder verlässt. Warum man die Fahrradstraße nicht schon an der Wallstraße hat beginnen lassen, weiß ich auch nicht. Vermutlich kann man sich nicht vorstellen, dass Radfahrer von dort kommen, weil es in der Wallstraße in diesem Abschnitt keinen "Radweg" gibt. Ich fahre von der Schiffertorskreuzung allerdings lieber auf der Fahrbahn der Wallstraße, als über den Georg-C.-Lichtenberg-Weg, wo es eine schwer einsehbare Kurve und viele Fußgänger gibt. Das auf der Kurven-Innenseite soll der "Radweg" sein, auf dem man an dieser Stelle auch mit Gegenverkehr rechnen muss, der plötzlich hinter dem Gebüsch auftaucht.

    Ohnehin ist das alles zu schmal für Zweirichtungsverkehr. Erst recht, wenn in der Vegetationsphase die Natur wieder schneller wächst als sie von den Kommunalen Betrieb im Zaum gehalten werden kann.

    Da die Parkbänke auch alle auf der Seite des Weges stehen, die per [Zeichen 241-30] der "Radweg" sein soll, laufen natürlich viele Fußgänger auf der Seite, auf der man mit dem Fahrrad fahren soll.

    Von der anderen Seite, von der Bahnhofstraße her, hat man übrigens noch ein provisorisches [Zeichen 260] dazu gestellt, weil man vermutlich davon ausgegangen ist, dass der durchschnittliche Stader Autofahrer nicht kapiert, dass ein [Zeichen 244] ohne Ausnahmen durch Zusatzzeichen für ihn das selbe bedeutet. Nur von der Wallstraße her ist das Einfahren für Anlieger erlaubt.

    Was vermutlich auch nicht beabsichtigt war, dass man damit eine unechte Einbahnstraße geschaffen hat. Vorher stand dort [Zeichen 220-20], aber jetzt nicht mehr. Wenn also Anlieger von der Wallstraße her mit dem Kfz in die Neubourgstraße reinfahren, dürfen sie dort auch wenden und zur Wallstraße wieder rausfahren.

    Nochmal eine Frage zur korrekten Beschilderung der Neubourgstraße. Es geht um diese Ecke hier: https://goo.gl/maps/cr6XQ7x7MJsRKTer6

    Die Verbindung zur Wallstraße ist keine Fahrradstraße mehr, sondern die Fahrradroute setzt sich über den Christoph-C.-Lichtenberg-Weg fort, der bei Google Maps als "Erleninsel" bezeichnet ist und der derzeit mit [Zeichen 241-30] beschildert ist und wo man davor ein [Zeichen 244a] hingestellt hat.

    Mir ist gestern die Beschilderung aus Richtung Wallstraße aufgefallen, also für Fahrzeuge, die von der Wallstraße kommend weiter nach Süden in die Neubourgstraße fahren und für Radfahrer, die nach rechts in den Georg-C.-Lichtenberg-Weg fahren. Links der Ist-Zustand und in der Mitte oder rechts so, wie es meiner Meinung nach aussehen sollte.



    Was soll das [Zusatzzeichen 1000-30] unter dem [Zeichen 244] bedeuten? Die Fahrradstraße setzt sich nur nach links fort, bzw. sie beginnt erst an der Stelle. Wenn sich das [Zusatzzeichen 1000-30] auf das [Zeichen 205] bezieht, wäre es erstens das falsche Zusatzzeichen und würde außerdem als [Zusazzeichen 1000-32] über das [Zeichen 205] gehören.

    Aber benötigt man das [Zusazzeichen 1000-32] überhaupt? Schaden kann es jedenfalls nicht, darauf hinzuweisen, dass dort Radfahrer von rechts kommen.

    Aus Richtung Georg-C.-Lichtenberg-Weg steht das [Zeichen 244] kurz vor der Kreuzung, so dass verkehrsrechtlich kein Sonderweg auf die Fahrbahn trifft, sondern eine Fahrradstraße. Der Bordstein wurde niveaugleich abgesenkt, aber man wechselt dort von einem gepflasterten Weg auf den Asphalt, so dass man gefühlt von einem Sonderweg auf die Fahrbahn der Fahrradstraße einfährt. Müsste aus dieser Richtung die Vorfahrt des Radverkehrs auch mit [Zeichen 301] verdeutlicht werden, wenn von links ein [Zeichen 205] steht? §10 gilt ja aufgrund des vorverlegten Beginns der Fahrradstraße nicht.

    Hier noch der dazugehörige Ausschnitt aus der Planung.

    So sieht die Kreuzung in Richtung Georg-C.-Lichtenberg-Weg aus, der am Ende halb nach links abzweigt. Das beanstandete Sammelsurium an Verkehrszeichen steht vor der Einmündung von rechts. Dass die Leute nicht begreifen, wo sie jetzt parken sollen, steht noch auf einem anderen Blatt.

    Die Aufsichtsbehörden haben teils die Anweisung, den zu beaufsichtigenden Behörden möglichst viel Freiraum zu geben und sind daher nicht damit beschäftigt, wirklich ihre Aufgabe zu erfüllen.

    Was kann man denn gegen die Fachaufsichtsbehörde unternehmen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht wahrnimmt?

    Vielleicht sollte ich dem Landkreis auch mal ein paar Anträge auf Neuverbescheidung schicken, denn in dessen Zuständigkeitsbereich sieht es nicht besser aus als in der Stadt Stade.

    Die Fachaufsichtsbehörde sieht bei der grundsätzlichen Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Verkehrsbehörde durch die Hansestadt Stade nichts zu beanstanden. Und jetzt? X/

    Aber nun, da das Virus dann doch auch Sachsen erreichte, war die dortige Bevölkerung eine ideale Brutstätte. Dem Virus ist es egal, ob man es für echt, harmlos oder was auch immer hält. Leute, die sich nicht um Schutzvorkehrungen scheren, trifft es dann eben häufiger und folglich auch häufiger heftig.


    Mich wundert es nicht.

    Mich wundert es auch nicht. Mir tun nur die vernünftigen Leute leid, die es auch in Sachsen gibt und deren Risiko ebenfalls steigt und die ebenfalls unter den nun erforderlichen schärferen Maßnahmen leiden. Wenn die Deppenquote einen bestimmten Wert übersteigt, können die es auch nicht verhindern. Und wenn die Deppen in der Landesregierung oder an verantwortlichen Stellen der Verwaltung sitzen, schon gar nicht.

    Forschungsprojekt AllRad - Hochschule Mainz (hs-mainz.de)

    Ziel der Umfrage ist es Handlungsschwerpunkte in der Radwegeunterhaltung zu erkennen und diesbezüglich effektive Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Radwegenetzes zu entwickeln. Dafür wird ihre Meinung und persönliche Erfahrung zu verschiedenen Themen der Radinfrastruktur und deren Unterhaltung abgefragt. Für die Beantwortung der Umfrage werden Sie etwa sieben Minuten benötigen.

    So sollte es sein. Der SchwaBicyclist hat wohl schlechtere Erfahrungen gemacht. Ich war zwar noch nie mit dem Fahrrad in Eckernförde, würde aber grundsätzlich erst einmal befürchten, dass die Ordnungshüter und Verwaltungs-Heinis dort ähnlich ticken wie ihre Kollegen in Stade, wo

    - man mehrfach behauptet hat, die VwV-StVO würde nur dann gelten, wenn das der Stadtrat vorher beschlossen hat.

    - die Verkehrsbehörde die Meinung vertritt, dass bei einer Verkehrsbelastung von mehr als 1000 Kfz/Std benutzungspflichtige Radwege vorgeschrieben seien, egal in welchem Zustand die sich befinden, egal wie die Sichtbeziehungen an Kreuzungen sind, egal wie viele Fußgänger kombinierte Geh-und Radwege nutzen, ...

    - der Bürgermeister auf eine Einwohnerfrage zum Geisterradeln geantwortet hat, dass linksseitige Benutzungspflichten "einer Notwendigkeit folgen, auch wenn dies mit unerwünschten Nebeneffekten verbunden sei".

    - die Polizei in einer Pressemeldung zu einem tödlichen Unfall schreibt, der Fußgänger sei vom rückwärts über den Gehweg rangierenden LKW überfahren worden, weil er sich nicht rechtzeitig in Sicherheit gebracht hat und nicht, weil der LKW-Fahrer sich offenbar nicht hat einweisen lassen.

    - der für die Erstellung der Unfallstatistik zuständige Polizeibeamte eine Anfrage zum Anteil auf der falschen Straßenseite fahrender Radfahrer bei Unfällen vom Typ 3 nicht beantwortet, weil ihm das zu viel Aufwand ist.

    - der Verkehrssicherheitsberater der Polizei Reflektorkragen verteilt, aber von unzulässigen und gefährlichen Anordnungen der Verkehrsbehörde nichts hören will, weil er sich dafür nicht zuständig fühlt.

    - ein Radverkehrskonzept aus dem Jahr 1999 bis heute nicht ansatzweise umgesetzt wurde, obwohl das damals wegen der StVO-Novelle von 1997 beauftragt wurde.

    - Radfahrer sich beklagen, dass sie jetzt in einer Tempo 30 Zone auf der Straße (sic.) fahren müssen anstatt auf dem linksseitigen Gehweg.

    - in Wohngebieten mit Kopfsteinpflaster 90% der Radfahrer auf dem Gehweg fahren.

    - an Hauptstraßen 50% der Radfahrer auf der falschen Straßenseite fahren.

    - ...

    Ampeln ohne gültiges Lichtsignal für den Radverkehr gibt es hier natürlich auch immer noch, und Fahrbahnampeln mit Kontaktschleifen, die nicht auf Fahrräder reagieren, sowie Bettelknöpfe, an die man vom Fahrrad aus gar nicht heran kommt und die keinen anderen Einfluss auf die Schaltung haben, als dass das Licht für Fußgänger und Radfahrer einfach rot bleibt, wenn niemand rechtzeitig gedrückt hat.

    Auf der anderen Seite muss ich aber auch sagen, dass es die Polizei hier noch nie interessiert hat, wenn ich mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn gefahren bin, auch wenn dort ein blaues Schild im richtigen Winkel aufgehängt war. Wenn es z.B. wegen "Überholzwang" zu einem Unfall kommt, dürfte sich das Verständnis der Polizei allerdings in Grenzen halten.

    Wenn hingegen jemand eine Straftat begeht, muss er sich mehr von den Folgen zurechnen lassen.

    Daher hatte ich oben als Beispiel auch einen Unfall unter Alkoholeinfluss genannt, was nach §315c ebenfalls eine Straftat darstellt.

    Der Unterschied zu der Abseilaktion liegt dann allenfalls darin, dass bei der Alkoholfahrt vermutlich kein Vorsatz besteht, einen Unfall und in Folge einen Stau zu verursachen, während die Abseil-Aktivisten auch keinen Unfall, aber zumindest den Stau wollten.

    Das Abseilen von der Autobahnbrücke dürfte ja vermutlich nach StGB §315b strafbar sein. Die Frage dürfte lauten, ob das erhöhte Strafmaß gemäß §315(3) greift.

    Ist schonmal jemand für einen Folgeunfall an einem Stauende belangt worden, der diesen Stau durch einen eigenen Unfall ausgelöst hat? Und, um eine Parallele zu ziehen, wo der stauauslösende Unfall ebenfalls Folge einer Straftat nach §315 war, z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss.

    Zu 2.: Gegenüber der einmündenden Straße hast du Vorfahrt, gegenüber dem Fahrbahnverkehr von hinten greift §10.

    Eine Furt muss in diesem Fall nicht markiert werden, denn die Radverkehrsführung endet vor der Kreuzung. wenn es danach auf dem Gehweg nicht weitergeht. Eine Markierung zur Überleitung auf die Fahrbahn muss nicht erfolgen und würde auch nicht §10 außer Kraft setzen. Das müsste man im Einzelfall entscheiden, ob der Platz vorhanden ist, die Furt quasi in ein Stück Schutzstreifen am rechten Fahrbahnrand übergehen zu lassen.

    Besser wäre es in einem solchen Fall, den Radverkehr schon vor der Kreuzung auf die Fahrbahn zu führen, um die beiden Verkehrssituationen "Einfahren" und "Vorfahrt" voneinander zu trennen. Dies könnte dann auch mit einem gesicherten Radwegende erfolgen.