Ein allerqualifiziertester Rotlichtverstoß!
Beiträge von Yeti
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Außerordentliche Gefahrenlage wegen Autofahrern, die sich nicht an die Regeln halten, ihre Aggressionen nicht unter Kontrolle haben und Straftaten gegenüber Radfahrern begehen könnten. Diese Begründung für blaue Verkehrszeichen habe ich hier auch schon gehört. Man will das Problem lösen, indem man seine Ursache manifestiert. Echt clever!
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Nachdem der Weg an der Stelle von der Kreuzung sicher mehr als 5m abgesetzt ist, ist er es eben für den Seitenstraßenverkehr nicht.
Sind das wirklich 5m? Kurz zuvor beim FGÜ ist der Weg auf jeden Fall noch fahrbahnbegleitend.
In der Blickrichtung des Bildes ist die Situation klar: Da darf das
stehen, um §10 zu verdeutlichen. Und mir ist auch klar, dass unterschiedliche Vorfahrtregelungen in beiden Fahrtrichtungen Unfug wären. Ich halte es aber auch für Unfug, durch eine plötzliche Absetzung des Weges von der Fahrbahn weg erst kurz vor der Kreuzung einem Radfahrer, der vorher die ganze Zeit auf einem fahrbahnbegleitenden Weg fährt, die Vorfahrt nehmen zu können.
Das ganze Konstrukt kann man meines Erachtens nur dadurch lösen, dass man das angeordnete Geisterradeln aufhebt und auch kein Gehwegradeln erlaubt.
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Ich habe gerade auf dem Bild gesehen, dass in Gegenrichtung wohl auch ein kleines
steht. Wie ist denn der Weg hinter der Kreuzung in Gegenrichtung beschildert? Ebenfalls mit
? Dort ist er ja fahrbahnbegleitend und es müssten die selben Vorfahrtregeln gelten wie auf der parallelen Fahrbahn. Unterschiedliche Vorfahrtregeln in beiden Fahrtrichtungen sind aber äußerst problematisch und nicht vermittelbar. Wie soll ein Autofahrer begreifen, dass Radfahrer von links keine Vorfahrt haben, aber Geisterfahrer von rechts doch?
Damit Radfahrer auch in der auf dem Bild gezeigten Richtung Vorfahrt haben, müsste der Weg schon vorher an die Fahrbahn geführt werden und nicht erst an der Kreuzung darauf treffen.
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Wenn das ein unabhängig geführter Gehweg ist, dann hat man da als Radfahrer gegenüber dem Fahrbahnverkehr keinen Vorrang wegen §10 StVO. Daher ist das
zwar überflüssig und damit auch unzulässig, aber wenn ich mir meine radfahrenden Verkehrsteilnehmer anschaue, denke ich, dass ein zusätzlicher Hinweis manchmal nicht schaden kann. Die Vorfahrtregel rechts-vor-links kommt dort wegen §10 nicht zum Tragen.
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Man muss also erstmal dafür sorgen, dass deren eigene Rechtsauffassung an die Rechtslage angepasst wird.
Dafür mein Lieblingszitat aus der VwV-StVO
ZitatDie Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Zu den §§39 - 43, Randnummer 5
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
Das ist das genaue Gegenteil von "Die Flüssigkeit des Autoverkehrs muss unter allen Umständen und auch auf Kosten der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gewährleistet werden".
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Die Berufung auf einen etwaigen "Bestandschutz" für Anordnungen, die schon vor der StVO-Novelle von 1997 geschaffen wurden, höre ich hier auch regelmäßig. Das ist ein wesentlicher Punkt meiner Fachaufsichtsbeschwerde, die ich kürzlich eingereicht habe und ich bin gespannt, ob das was bringen wird.
Wie Th(oma)s geschrieben hat, sind die Verkehrsbehörden verpflichtet, bestehende Anordnungen regelmäßig zu überprüfen und an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Immerhin hatten die VBs dafür mittlerweile über 22 Jahre Zeit.
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Ich glaube, dass der schlechte Zustand vieler Radwege sogar dazu beiträgt, dass an Kreuzungen weniger Unfälle passieren. Bei der Vorstellung, dass sich z.B. die Stader Radwege in einem baulich guten Zustand befänden, der allen Benutzern eine 5km/h höhere Geschwindigkeit ermöglichen würde, bekomme ich Angst.
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Heißt: Der Skoda Fabia scheint ein Problem mit der Klimaanlage zu haben?
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Na ja, was mich daran stört, ist der Grundtenor, dass das Bezirksamt Mist gebaut hätte. Tatsache ist aber, dass so etwas dabei herauskommt, wenn man die Vorschriften penibel anwendet. Aber fassen wir uns dabei ruhig auch mal an die eigene Nase.
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Die autogerechte Stadt in Frage zu stellen, ist dir bei der Person vermutlich nicht so ganz nebenbei auch gleich gelungen?
So weit würde ich nicht gehen, denn wie gesagt ist das tief in den Köpfen verankert. Aber ich sehe bei ihr schon eine deutliche Veränderung: Als wir zum ersten Mal zusammen Fahrrad gefahren sind, hat sie sich sofort auf den nächstbesten Gehweg "gerettet" und inzwischen tritt sie selbst aktiv dafür ein, benutzungspflichtige Radwege abzuschaffen. Auf stärker befahrenen Straßen bevorzugt sie aber weiterhin, auf "Radwegen" zu fahren. Unsere monatlichen Critical-Mass Touren haben dazu sicherlich auch einen Beitrag geleistet. Allerdings gab es bislang noch keinen Neustart der CM nach der Corona-Zwangspause.
Ich selbst mache es ja auch an den Hauptstraßen meist von der aktuellen Stimmung und Verkehrslage abhängig, ob ich den "Radweg" benutze oder auf der Fahrbahn fahre. An einigen besonders gefährlichen Stellen fahre ich grundsätzlich nicht mehr auf dem "Radweg", aber manchmal fahre ich auch lieber vorsichtig auf dem Radweg, als dass ich mich auf der Fahrbahn zu den Autos in den Stau stelle.
Am liebsten fahre ich auf Straßen, an denen es überhaupt keinen Radweg gibt, weil es da auch keine Diskussionen darüber gibt, warum ich den nicht benutze. Da hier fast alles benutzungspflichtig ist, stellt auch fast jede Nicht-Benutzung eines Radweges eine Ordnungswidrigkeit dar. Da ich aufgrund meiner Bemühungen inzwischen in der Stadt auch nicht mehr ganz unbekannt bin, und das auch nicht jedem gefällt, was ich tue, sollte ich es damit auch nicht übertreiben. Immerhin trete ich ja dafür ein, sich an die Regeln zu halten. Blöd ist, wenn es diese Regeln eigentlich gar nicht geben dürfte.
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Es gibt entlang des recht stark befahrenen Innenstadtringes kurze Abschnitte ohne "Radweg". Mich hatte mal eine Radfahrerin angesprochen, wie man sich dort verhalten solle und ich habe ihr gesagt, dass man dort mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fährt. Wir haben uns dann dort verabredet und sind das kurze Stück gemeinsam auf der Fahrbahn gefahren: Sie vorweg und ich quasi als Prellbock hinterher.
Aus meiner Sicht war das alles unauffällig aber sie sagte mir anschließend, dass sie dabei Angst gehabt hätte. Auf Nachfrage, wovor genau sie Angst hatte, stellte sich heraus, dass es die Angst war, den Autoverkehr zu behindern.
Die autogerechte Stadt steckt viel tiefer in den Köpfen als wir das oftmals wahrhaben wollen und bei den Ängsten geht es gar nicht immer um die Sicherheit.
Aus der selben Angst, den Autoverkehr zu behindern, wird auch so oft lieber auf Gehwegen oder Radwegen geparkt als legal am Fahrbahnrand. Selbst die Polizei sieht Geh- und Radwege z.B. bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen als Behelfsparkplatz an, auf der das Einsatzfahrzeug abgestellt wird, oder wo man Trümmerteile und Scherben hinschafft, damit sie "den Verkehr" nicht behindern. Aggressionen gegen Radfahrer, die "auf der Straße den Verkehr behindern", nähren diese Angst leider viel zu oft.
Der ungehinderte Autoverkehr ist hier immer noch der unantastbare heilige Gral. Das ist die wirkliche Nuss, die es zu knacken gilt.
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Ullie Komm mal nach Stade, dann fahren wir hier zusammen Fahrrad und ich zeige dir vor Ort, wovon ich rede. Die Wege sind zum Radfahren ungeeignet und es verträgt sich nicht mit einer gemeinsamen Nutzung mit den Fußgängern.
Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, Wahlmöglichkeiten zu schaffen, damit den Leuten, die nur auf Radwegen Fahrrad fahren und ansonsten gar nicht, eine Alternative geboten wird. Aber nur dann, wenn die Benutzung solcher Radwege auch möglich ist und das nicht zu Lasten der Fußgänger geht.
Es geht hier in Stade doch die ganze Zeit in die komplett andere Richtung, dass man überall versucht, Radfahrer um jeden Preis von der Fahrbahn fern zu halten. Egal, ob "Radwege" benutzbar sind und egal, ob dabei Fußgänger behindert oder gar gefährdet werden: Man sieht die Verstöße gegen die Vorschriften sogar als Notwendigkeit an, das habe ich schriftlich vom Bürgermeister und vom Verkehrsplaner!
Das will ich ändern und dabei kann man keine Rücksicht auf Leute nehmen, die weiterhin gerne auf ungeeigneten Radwegen Fahrrad fahren wollen und auf gemeinsamen Geh- und Radwegen oder auf Gehwegen Fußgänger gefährden, weil sie es nicht anders kennen. Keinesfalls dürfen solche Leute Maßstab für die Anordnung von Verkehrsregelungen sein.
Es ist doch klar, dass immer ein gewisser Anteil an Radfahrenden sich nicht an die Regeln halten wird. Die fahren auf der falschen Straßenseite und/oder auf Gehwegen, oder glauben, sie hätten am Fußgängerüberweg Vorrang und könnten ohne zu Gucken über den Zebrastreifen fahren. Aber um es denen Recht zu machen, muss man das doch nicht erlauben oder gar vorschreiben. Warum sollte man Radfahrer da anders behandeln als Autofahrer? Du würdest doch auch nicht auf die Idee kommen, in der Tempo 30 Zone eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50km/h anzuordnen, damit Leute wie die interviewte Dame weiter ihren alten Gewohnheiten nachgehen können, wenn sie dort mit dem Auto fahren.
Ich sehe das so: Vorher habe ich eine Ordnungswidrigkeit begangen, um dort zügig und sicher mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn zu fahren und künftig begehen die Gehwegradler eine OWi, wenn sie sich nicht auf die Fahrbahn trauen. Warum sollten deren Bedürfnisse wichtiger sein als meine und die der Fußgänger?
Mit der Zeit werden dort immer mehr Leute auf der Fahrbahn fahren und die Zahl der Gehwegradler wird abnehmen. Aber nicht, wenn man die Option des legalen Gehwegradelns weiterhin aufrecht erhält. Dann werden Radfahrer auf der Fahrbahn weiterhin bedrängt werden, die Polizei wird dagegen nichts unternehmen, weil man ja selbst schuld ist, wenn man nicht auf dem freigegebenen Gehweg fährt und Fußgänger müssen weiterhin dulden, dass sie sich den Weg mit Radfahrern teilen müssen. Kein einziger Radfahrer wird sich auf einem freigegebenen Gehweg an das Gebot halten, dort nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, also wäre nicht einmal die alte Gewohnheit legalisiert. So wird es keine Veränderung geben, sondern das erfordert klare Regeln. Dass sich nicht alle sofort an die neuen Regeln halten werden, muss einem klar sein, aber das tut nichts zur Sache.
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Und gleichzeitig sind die Sorgen solcher Leute natürlich Wasser auf die Mühlen derjenigen, die weiter die autogerechte Stadt voran treiben wollen: "Seht ihr: die Leute wollen doch gar nicht auf der Fahrbahn fahren und sind mit den Kack-Radwegen aus den 1970er Jahren zufrieden." Wegen solcher Leute ändert sich nichts.
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Wenn Frau Lienhard, die in dem Artikel genannt wird, seit Jahrzehnten bestimmte Radel-Gewohnheiten pflegt, dann muss man ihr doch nicht von heute auf morgen komplett alles verbieten, was sie bisher für richtig hielt, zumindest nicht immer und überall.
Frau Lienhard hat sich ganz offensichtlich bisher nicht an die Verkehrsregeln gehalten und wird das auch in Zukunft nicht tun. Es ist nicht die Aufgabe einer Verkehrsbehörde, gefährliches Fehlverhalten zu legalisieren, sondern die Vorgaben umzusetzen, die der Verkehrssicherheit dienen (auch der Sicherheit von Frau Lienhard). Wenn sie lieber weiter auf dem Gehweg fährt, ist das ihr Problem und sie muss dafür die Konsequenzen tragen, wenn sie auf dem Gehweg mit ihrem Pedelec Fußgänger gefährdet.
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Trotz der erfreulichen Neuerungen rund um den Bahnhof und der Ankündigung, die Neubourgstraße noch in diesem Jahr zur ersten Stader Fahrradstraße auszuweisen, bekommt die Stadt dennoch jetzt die überfällige Fachaufsichtsbeschwerde. Gegenüber der Presse bekommt die Verwaltung von mir auch Unterstützung, wenn es einen Shitstorm gegen überfällige Änderungen gibt. Im Großen und Ganzen hat sich aber dennoch nicht wirklich was geändert.
Ich hatte die Fachaufsichtsbeschwerde vor meinem Urlaub geschrieben und der Stadt im Vorfeld Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern. Nur für den Fall, dass ich nichts davon mitbekommen habe, dass demnächst alle unzulässigen Regelungen aufgehoben werden. So, wie die Maßnahmen zuletzt aber im Detail umgesetzt wurden, brauchte man sich keine Hoffnung machen, dass die Stader Verwaltung zwischenzeitlich eine Fortbildung besucht hat.
Im Anhang der Fachaufsichtsbeschwerde habe ich Beispiele für unzulässige Benutzungspflichten, linksseitige Benutzungspflichten und illegale Verkehrshindernisse angefügt.
Gestern habe ich eine Antwort des Verkehrsplaners erhalten, die mich darin bestätigt hat, dass an einer Fachaufsichtsbeschwerde kein Weg vorbei führt. Aus seiner Antwort folgendes Zitat:
ZitatIn den Arbeitsgesprächen „Radverkehr in Stade“ berichten wir regelmäßig über durchgeführte und geplante Maßnahmen. Das führt zwar häufig zu zum Teil kontroversen Diskussionen, aber auch häufig zu Einvernehmen. Die Anregungen und Vorschläge aus diesen Diskussionen fließen dann in unsere weitere (Planungs-)Arbeit ein und werden, wenn möglich, berücksichtigt bzw. umgesetzt.
Dass wir dabei nicht immer einer Meinung sind, ist verständlich, ja sogar begrüßenswert, denn so konnten in mehrere unserer geplanten Maßnahme noch wichtige Änderungen einfließen.
Wir haben aber als Verwaltung immer die Aufgabe, die Belange aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen, nicht nur die der Radfahrer, und das zwingt uns an vielen Stellen zu Abwägungen und Kompromisslösungen.
Man ist also auch weiterhin nicht bereit, sich konsequent an die Vorgaben zu halten, wenn nicht die Belange aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt sind. Im Klartext: Wenn es den Autoverkehr beeinträchtigen würde, nimmt man sich das Recht, auf Kosten der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gegen die Vorgaben der VwV-StVO zu verstoßen. Genau das ist aber der Kern meiner Fachaufsichtsbeschwerde, der durch die Antwort des Verkehrsplaners noch bestätigt wird.
Um mir zu zeigen, dass man doch eigentlich auf einem guten Weg sei, werden dann noch 3 geplante Maßnahmen aufgezählt, über die wir schon seit mindestens zwei Jahren diskutieren. Ich habe den Eindruck, als würde man jede Maßnahme so lange hinauszögern, damit man jederzeit behaupten kann, dass man doch eigentlich daran arbeitet. Man macht immer genau so wenig, dass niemand behaupten kann, es würde gar nichts geschehen. Wenn das in diesem Tempo weitergeht, dann hat Stade aber auch dann noch keine regelkonforme Infrastruktur, wenn die Nordsee hier 3m hoch in der Altstadt steht.
Dass unsere Vorschläge und Anregungen bei den Arbeitsgesprächen bislang nicht im Geringsten berücksichtigt oder umgesetzt wurden, steht noch auf einem anderen Blatt. Ich habe daher schon nach dem ersten Treffen dafür meine Zeit nicht mehr verschwendet und nehme an den Gesprächen gar nicht mehr teil. Im Gegenteil wurde zuletzt auf den Ausschusssitzungen behauptet, dass die vorgestellten Planungen zum Kreisverkehr Schiffertor in den Arbeitsgesprächen abgestimmt seien, aber es wurde verschwiegen, dass wir dagegen waren. Die Gespräche dienen also vor allem als Feigenblatt, um gegenüber dem Stadtrat den Eindruck zu erwecken, als gäbe es einen konstruktiven Dialog zwischen uns und der Verwaltung. Dafür gebe ich mich nicht her.
Es wurde bei den Gesprächen auch nicht im Vorfeld über geplante Maßnahmen berichtet, sondern der Murks, den die Stadt verzapft hat, musste im Nachhinein mehrfach korrigiert werden. Würde die Stadt die Arbeitsgespräche ernst nehmen, hätte man es auch gleich richtig machen können. Die Überleitung vom "Radweg" auf die Fahrbahn in der Salztorscontrescarpe ist zum Beispiel auch nach der dritten Korrektur immer noch mangelhaft und der neu fertig gestellte Kreisverkehr Glückstädter-/Schölischer Straße eigentlich ein Fall für eine Satiresendung. Nichts davon war vor der Umsetzung Thema der "Arbeitsgespräche".
Zur letzten Ratssitzung hatte ich eine Einwohnerfrage zum Thema Geisterradeln gestellt und gefragt, ob und wenn ja: wie die Stadt gegen das in Stade massiv zu beobachtende Radfahren auf der falschen Straßenseite vorgehen möchte. Als Antwort des Bürgermeisters erhielt ich dazu:
ZitatGeisterradeln: Dies einzudämmen ist eine Aufgabe der Verkehrserziehung. Angeordnete Benutzungspflichten im Zweirichtungsverkehr sind kein Geisterradeln, sondern gehorchen einer Notwendigkeit, auch wenn hierbei unerwünschte Nebeneffekte entstehen können.
Ich übersetze mal: Es ist eine Notwendigkeit, gegen die Vorgabe der VwV-StVO zu verstoßen, dass innerorts grundsätzlich keine Benutzungspflicht auf linksseitigen Radwegen angeordnet werden soll, auch wenn dadurch Unfälle ("unerwünschte Nebeneffekte") passieren.
Alleine dafür hat die Stadt die Fachaufsichtsbeschwerde verdient.
Ich werde in diesem Jahr noch mehrere Anträge auf Neuverbescheidung stellen: Von einfach umsetzbaren Maßnahmen bis hin zu Anordnungen an Hauptstraßen, wo sich die Stadt sehr schwer damit tun wird, die bestehenden Regelungen aufzuheben. Daran sehe ich dann, wo die Schmerzgrenze bei der Stadt ist, ab der man dann nur noch auf dem Klageweg weiterkommt.
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Ich bin mal gespannt, ob der Redakteur antwortet. Mit dem war ich kürzlich schon in Kontakt, als es um unsere Vereinsgründung ging. Auch in dem dann erschienenen Artikel kamen solche Verballhornungen wie "Pedalritter" und "Drahtesel-Enthusiasten" vor. Sicherlich nicht in böser Absicht, aber ich werde künftig darauf bestehen, dass ich ein Fahrrad fahre und daher ein Radfahrer bin und kein Drahtesel-Treiber.
Für mich ist das ein Indiz, wie weit diese Stadt davon entfernt ist, Radfahrer wirklich ernst zu nehmen. Aber steter Tropfen...
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Wo ist das Popcorn?
https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-panora…sch-ist_a174866
Mail an den Redakteur:
ZitatSehr geehrter Herr Dammann,
im aktuellen Wochenblatt berichten Sie über die Neuregelungen für den Radverkehr im Bereich des Bahnhofs.
Dazu möchte ich feststellen, dass die Stadt damit endlich nach 23 Jahren die rechtlichen Vorgaben aus dem Jahr 1997 umsetzt. Wie verwirrend die Regelungen auch schon vorher waren, zeigt sich in den Stellungnahmen der in ihrem Bericht zitierten Radfahrer*innen, denen die vormals geltenden Regelungen offenbar auch nicht klar waren. Ich habe Ihnen eine Übersicht der vormals geltenden Regelungen angefügt, die ich im vergangenen Jahr erstellt habe. Danach wurde später noch einmal die Benutzungspflicht in der Bahnhofstraße in Richtung Musikhaus Magunia angeordnet, die vor einem Jahr nicht mehr bestand und bereits Anfang diesen Jahres wurde die Benutzungspflicht des linksseiteigen Radweges in der Straße Am Bahnhof aufgehoben, ohne dass davon offenbar irgendjemand Kenntnis genommen hat.
In der Bahnhofstraße gab es in beiden Fahrtrichtungen auf der jeweils rechten Straßenseite benutzungspflichtige Radwege. Nach Aufhebung der Benutzungspflicht dürfen diese Wege weiterhin jeweils in Fahrtrichtung auf der rechten Seite benutzt werden. Radfahrer können nun aber selbst entscheiden, stattdessen auch auf der Fahrbahn zu fahren. In Richtung Musikhaus Magunia endete der benutzungspflichtige Radweg vor einem Zebrastreifen an der Kreuzung Am Burggraben. Dort gilt bereits seit langem die Vorfahrtregel rechts-vor-links und Radfahrer sollten sich dort im Kreuzungsbereich irgendwie auf die Fahrbahn einfädeln. Am Zebrastreifen hatten Radfahrer dabei keine besonderen Rechte (auch keine besonderen Pflichten). Nur, wer vom Fahrrad abgestiegen ist, genoss am Zebrastreifen den Vorrang eines Fußgängers und fand sich auf der anderen Straßenseite auf einem Gehweg wieder, auf dem das Radfahrern nicht erlaubt war und weiterhin nicht erlaubt ist.
Jedoch begann vormals auf der Burggrabenseite der Straße Am Bahnhof in Fahrtrichtung auf der linken (falschen) Straßenseite wieder ein benutzungspflichtiger Radweg. In Gegenrichtung war dieser Weg nicht benutzungspflichtig, sondern durfte freiwillig benutzt werden. Mit einer Breite von 1,30m ist dieser Weg jedoch für den Zweirichtungsverkehr viel zu schmal, zumal er direkt ohne Sicherheitstrennstreifen an der Fahrbahnkante neben dem Gegenverkehr auf der Fahrbahn verläuft. Um diesen benutzungspflichtigen Weg zu erreichen, war entweder eine zweimalige Querung der Straße über die beiden Zebrastreifen erforderlich oder die einmalige direkte Querung ohne Zebrastreifen.
Dieser benutzungspflichtige Radweg endete dann 200m weiter am Zebrastreifen gegenüber des Bahnhofsgebäudes. Dort beginnt auf der Bahnhofsseite ein 50m langer getrennter Geh- und Radweg bis zum Seiteneingang der Parkpalette, der auch vorher nicht benutzungspflichtig war. Im weiteren Verlauf gab es auch vorher keinen Radweg, sondern der rot gepflasterte Weg zwischen Bahnhof und Kreisverkehr war ausschließlich ein Gehweg, auf dem das Radfahren schon immer verboten war. Wer aus Richtung Bahnhof in den Kreisverkehr fuhr, musste dies also auch schon vorher auf der Fahrbahn tun.
Im Kreisverkehr selbst gab es nur aus Richtung der Straße Am Güterbahnhof ein Verkehrszeichen (VZ 240), welches den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzungspflichtig machte. Aus den anderen Richtungen bestand auch vorher keine Benutzungspflicht, sondern es durfte oder musste sogar auf der Fahrbahn gefahren werden, je nachdem, aus welcher Richtung man in den Kreisverkehr gefahren ist. Wer sollte das begreifen?
Die gefühlte Sicherheit an umlaufenden Radwegen eines Kreisverkehrs erweist sich insbesondere in Stade als trügerisch, denn es zeigt sich in der Unfallstatistik eine Häufung von Einbiegen- / Kreuzen-Unfällen (Unfalltyp 3) an den Stader Kreisverkehren. Die Führung des Radverkehrs auf der Kreisfahrbahn ist hingegen sicher und entspricht den rechtlichen Vorgaben und technischen Regelwerken (Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen RASt 06 & Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 2010). Ich bin sicher, dass sich auch in Stade die Radfahrer daran gewöhnen werden und bald feststellen, dass es problemlos möglich ist, mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn durch einen Kreisverkehr zu fahren. Dort wird man viel besser von den Autofahrern wahrgenommen als auf den umlaufenden Radwegen, die viel zu oft durch Hindernisse verdeckt sind oder auf denen oftmals nicht eindeutig erkennbar ist, welcher Richtung die Radfahrer folgen werden. Selbstverständlich gilt auch für Radfahrer, dass beim Einfahren in den Kreisverkehr die Vorfahrt der Fahrzeuge im Kreisverkehr zu beachten ist. Und auch vor dem Zebrastreifen müssen Radfahrer warten, wenn ein Fußgänger dort die Fahrbahn kreuzen möchte.
In der Straße Am Güterbahnhof gibt und gab es keinen Radweg, sondern dort musste man ohnehin bereits auf der Fahrbahn fahren. Zwischen dem Bahnübergang des Industriegleises und der Bahnunterführung gibt es einen Seitenstreifen, auf dem man stadtauswärts auch mit dem Fahrrad fahren darf, wenn man dabei keine Fußgänger behindert. Da der Streifen aber ohnehin nach wenigen Metern wieder endet, kann man auch gleich am Fahrbahnrand fahren. Radfahrer können dort ohnehin mit dem vorgeschriebenen Seitenabstand nur dann überholt werden, wenn kein Gegenverkehr kommt. Dass diese Straße nun auch als Tempo-30 Zone ausgewiesen wurde, ist aus Sicht der Radfahrer sehr zu begrüßen. Vorher endete die Tempo-30 Zone in der Straße Hinterm Teich stadteinwärts ausgerechnet vor der Engstelle der Bahnunterführung.
In der Salztorscontrescarpe musste vom Kreisverkehr bis zur Fußgängerampel an der Brücke über den Burggraben vorher schon die Fahrbahn benutzt werden. Danach bestand wieder eine Benutzungspflicht des linksseitigen Gehweges, der für eine gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und den vormals vorgeschriebenen Zweirichtungs-Radverkehr nicht die erforderliche Breite aufweist und einen zusätzlichen Wechsel der Straßenseite erforderte. Die verwirrende Regelung hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass viele Radfahrer auch dort auf der falschen Straßenseite gefahren sind, wo es verboten war. Kein Wunder, wenn es auf einigen Abschnitten sogar vorgeschrieben war, denn sowas kapiert kein Mensch und diese Anordnungen waren schon lange nicht mehr zulässig.
Insgesamt schafft die neue Regelung also Klarheit, weil sie eine auch vormals ganz offensichtlich unverständliche Regelung ersetzt: Radfahrer müssen nun nicht mehr mehrfach die Straßenseite und vom Radweg auf die Fahrbahn (oder umgekehrt) wechseln, sondern fahren nun durchgängig auf der Fahrbahn, wie das in allen Tempo-30 Zonen vorgesehen ist und überall in Deutschland gut und sicher funktioniert.
Selbstverständlich ist es erforderlich, nun auch zeitnah die Markierungen am Kreisverkehr zu entfernen, die nun endgültig nicht mehr zu den geltenden Verkehrsregeln passen. In der Salztorscontrescarpe wäre es wünschenswert, die geltende Regelung durch Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn zu verdeutlichen, damit auch die Autofahrer deutlich erkennen, dass Radfahrer dort die Fahrbahn benutzen dürfen und sollen.
Es darf nicht vergessen werden, dass die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben auch dem Schutz der Fußgänger dient, die nun die Gehwege für sich alleine haben und sich den Platz nicht auch noch mit den Radfahren teilen müssen. Insbesondere ältere Fußgänger oder Eltern, die dort mit ihren Kindern zu Fuß gehen, werden das zu schätzen wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Yeti