Beiträge von Yeti

    Was man der Politik wirklich vorwerfen muss, sind die Versäumnisse, sich im Sommer nicht auf den kommenden Herbst / Winter vorbereitet zu haben:

    - Konzepte und technische Ausstattung für Online- und Präsenzunterricht an den Schulen, sowie Betreuungskonzepte für die Schüler, deren Eltern berufstätig sind.

    - Klare und einheitliche Regeln, ab welchen Inzidenzwerten welche Kontaktbeschränkungen greifen.

    - Vorbereitung von Maßnahmen, wo Kontaktreduktionen mit geringem wirtschaftlichen Schaden möglich sind (z.B. gesetzliche Vorgaben für Home-Office).

    - Aufstockung des Personals zur Kontaktverfolgung und klare Regeln zur Eindämmung von Infektionsketten.

    Stattdessen hat man sich von dem pöbelnden Mob vorführen lassen und den Schwanz eingezogen. Gegen die Armee der Internet-Trolle, Schwurbler und noch anderer unappetitlicher Zeitgenossen wirken die offiziellen Informationskampagnen des Gesundheitsministeriums immer noch etwas hilflos.

    Auch in Sachen Homeoffice hätte man viel früher Verpflichtungen einführen müssen, also dass z.B. in Büros mit mehr als 5 Mitarbeiten mindestens 70% im Homeoffice arbeiten müssen und Meetings mit mehr als z.B. 3 Personen nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Alternativ 2-Schicht-Betrieb (z.B. 6-13 und 14-21 Uhr) wo nicht anders möglich.

    Mein Arbeitgeber hat das von Anfang an getan. Im Frühjahr mussten zunächst alle Mitarbeiter zuhause arbeiten, sogar diejenigen, bei denen klar war, dass sie eigentlich zuhause ihrer normalen Tätigkeit nicht nachkommen konnten. Einzige Ausnahme waren diejenigen, die sicherheitskritische Aufgaben zu erledigen haben, die nicht aus dem Homeoffice wahrgenommen werden können. Danach hat man die Präsenzquote langsam gelockert von anfangs 25%, später auf max. 50%. Das waren Höchstwerte, die nicht überschritten werden durften, aber die Ansage war immer: Homeoffice, wo immer es möglich ist. Derzeit benötigt man für die persönliche Anwesenheit an den Standorten die Genehmigung des Vorgesetzten. Diese wird nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt, wenn dringende Aufgaben von zuhause nicht getan werden können.

    Ich bin da sicherlich in einer sehr privilegierten Situation, weil das in meinem Job so gut funktioniert, aber ich glaube, dass auch in anderen Betrieben viel mehr möglich wäre als getan wird. Dahinter stecken eher noch feste Rollenbilder vom Chef, der seine Mitarbeiter unter Kontrolle haben will, damit alle die ganze Zeit fleißig arbeiten, aber für viele sicherlich auch die tägliche Routine mit dem Gang zur Arbeit und der damit verbundenen klaren Trennung von Beruf und Freizeit. Es funktioniert eben auch nur, wenn alle mit der nötigen Eigenverantwortung an die Sache heran gehen.

    Das Totalversagen von A. Scheuer mit der Corona-Politik zu vergleichen, finde ich etwas unfair (nicht für A. S.). Scheuer hat z.B. bei der Maut gegen ausdrücklichen Rat von Juristen gehandelt, zunächst das EuGH-Urteil abzuwarten. Sein Ministerium hat bei der Umsetzung der StVO-Novelle wieder einmal die reibungslose Einführung durch einen Formfehler verhindert und zeigt sich nicht einmal bereit, diesen Fehler umgehend zu korrigieren. Aktuell steht der Vorwurf im Raum, vor dem Untersuchungsausschuss gelogen zu haben. Scheuer setzt sich immer wieder über Regeln hinweg, ohne dass es für ihn Konsequenzen hat. Da hat er gut von seinem alten Buddy Seehofer gelernt, in dessen Windschatten er sich jahrelang zuvor aufgehalten hat. Sucht mal nach älteren Bildern von Seehofer: Meistens steht A. Scheuer einen dreiviertel Meter seitlich hinter ihm und achtet darauf, immer mit auf dem Bild zu sein.

    Auch bei der Corona-Politik wurden sicherlich Fehler gemacht, aber die sehe ich doch etwas anders gelagert. Es ist nicht wirklich vorhersehbar, wie sich diese Pandemie entwickelt, z.B. durch das Auftreten neuer Virus-Mutationen, aber auch bei der Frage, wie / ob die Leute sich an Auflagen halten oder nach fast einem Jahr der ganzen Situation überdrüssig werden und im privaten Umfeld keinen Abstand halten und ihre privaten Kontakte nicht ausreichend einschränken.

    Es gibt aus meiner Sicht auch eine unerfüllbare Erwartung an die Wissenschaftler: Die können untersuchen, wie es ist und versuchen, daraus Prognosen abzuleiten, wie es sich weiter entwickelt. Aber in diesen Prognosen stecken viele Unbekannte. Wissenschaftler sind nicht allwissend, sondern "Wissenschaft" bezeichnet eine bestimmte Vorgehensweise, um an neue Erkenntnisse zu gelangen.

    Aufgabe der Politik ist es, Entscheidungen zu treffen und dabei zwischen verschiedenen Interessen abzuwägen. Dabei kann man selbstverständlich kritisieren, wie diese Interessensabwägung erfolgt: Warum z.B. Geld für die Lufthansa und eine LKW-Abwrackprämie da ist, aber kein Geld für die bessere Ausstattung der Schulen oder bessere Bezahlung der Pflegekräfte.

    Man kann (und muss) sicherlich auch die Kommunikation der Regierung dafür kritisieren, dass Versprechen abgegeben wurden, die nicht haltbar waren, z.B. diese Fixierung auf Weihnachten. Auf der anderen Seite kann sich auch jeder denken, was passieren würde, wenn sich ein Politiker hinstellt und ehrlich sagt, dass er es auch nicht besser weiß und man nichts anderes tun kann, als auszuprobieren, welche Maßnahmen wirken und wie groß die Einschränkungen sein müssen, damit sie wirken. Ich sehe auch die ständigen Beteuerungen kritisch, dass es keine Impfpflicht geben wird und dass Geimpfte keine Privilegien gegenüber Ungeimpften bekommen sollen. Sollte sich zeigen, dass sich nicht ausreichend viele Menschen freiwillig impfen lassen, wird man gar nicht darum herum kommen, Anreize zu schaffen, indem Geimpften Vorteile eingeräumt werden und im schlimmsten Fall wird man die Leute auch zwingen müssen, sich impfen zu lassen, falls auch das nicht ausreicht.

    Es ist einfach, sich hinzustellen und zu sagen, dass ein kompletter und harter Lockdown die Pandemie in kürzester Zeit eindämmen würde. Klar ist jedenfalls auch, dass der wirtschaftliche Schaden solcher Maßnahmen groß ist. Wer von euch kann genau vorhersagen, wie lange ein kompletter Lockdown sein müsste, um die Fallzahlen signifikant zu senken und wie groß der wirtschaftliche Schaden wäre? Hinterher kann man sich auch einfach hinstellen und sagen, dass Maßnahmen, die wirtschaftlichen Schaden angerichtet haben, aber durch die die Fallzahlen nicht gesenkt werden konnten, nicht ausreichend waren.

    Ich glaube nicht, dass der Regierung schon im November bewusst war, dass die beschlossenen Maßnahmen nicht ausreichen, oder dass die beschlossenen Maßnahmen nicht ausreichend umgesetzt werden, sondern man hatte die Maßnahmen in der guten Hoffnung beschlossen, dass die Fallzahlen sinken, ohne all zu starke Einschränkungen zu erlassen. Nachdem man gemerkt hat, dass die Maßnahmen nur ausreichten, den weiteren starken Anstieg zu stoppen, musste man nachsteuern und wir sind immer noch in der Situation, dass die Infektionen weiter steigen anstatt zu sinken und daher bin ich mir relativ sicher, dass wir auch im Februar mit deutlichen Einschränkungen leben werden müssen und es derzeit keinerlei begründete Hoffnung auf Lockerungen gibt.

    Anstatt diejenigen, die bereits eingeschränkt werden, noch weiter einzuschränken, sollte man bei künftigen Maßnahmen bitte mal überlegen, ob es derzeit noch Bereiche gibt, wo sich das Virus munter verbreitet, weil dort noch gar keine oder nur geringe Einschränkungen greifen und ob das Geld nicht besser angelegt wäre, um die weitere Ausbreitung des Virus zu stoppen, anstatt Geld in Industriezweige zu pumpen, die eigentlich gar nicht direkt von der Pandemie betroffen sind (jedenfalls nicht mehr als jeder andere auch).

    Sicherlich gibt es bei den erlassenen Maßnahmen viele Unstimmigkeiten: Die meisten Beschränkungen betreffen das Privatleben und bestimmte Branchen, während es an anderer Stelle einfach weitergeht, als hätten wir gar keine Pandemie. Warum dürfen die Leute z.B. in einem Großraumbüro weiterhin ihrer Arbeit nachgehen, die sie auch von zuhause aus dem Homeoffice erledigen könnten, während Restaurants trotz Hygienekonzept schließen müssen? Warum lässt man komplette Teile der Wirtschaft vor die Hunde gehen, während man anderen den Puderzucker in den Hintern bläst? Warum darf ich mich privat nur noch mit einer weitere Person treffen, während es bei der Arbeit solche Beschränkungen nicht gibt?

    Ich glaube, dass die Verweigerung, sich mit speziell diesem Thema zu befassen, zwei Gründe hat:

    1. Die VB müsste darüber nachdenken, ob sie eine B-Pflicht wirklich begründen kann.

    2. Die VB müsste darüber nachdenken, ob der Weg zum Radfahren geeignet ist.

    Eigentlich müsste sie darüber bereits seit 23 Jahren nachgedacht haben, aber bislang war es halt einfacher zu behaupten, dass man das [Zeichen 240] aufhängen müsse, weil die Leute nicht auf der "Straße" (sic.) fahren wollen, sondern Radwege wollen.

    Im Fall von Gehwegen, die zum Radfahren absolut ungeeignet sind oder wo eine gemeinsame Nutzung nicht mit der Sicherheit der Fußgänger zu vereinbaren ist, können sie nicht mehr argumentieren, dass das bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] mit Schritttempo doch irgendwie noch ginge.

    Gemäß VwV-StVO ist ein Radweg ohne Benutzungspflicht eine für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche ohne die Zeichen 237, 240 oder 241. Da das VZ 240 explizit erwähnt wird, schließe ich daraus, dass es nicht erforderlich ist, dass die Verkehrsfläche ausschließlich für den Radverkehr vorgesehen ist. Nach meiner Auffassung reicht es also aus, wenn erkennbar ist, dass die Verkehrsfläche auch für den Radverkehr vorgesehen ist.

    Ein Merkmal einer solchen Verkehrsfläche könnte neben einer Markierung oder Beschilderung auch das Vorhandensein von Radwegfurten sein (ein Gehweg darf keine Radwegfurt haben) oder wenn er der ortsüblichen Gestaltung von "Radwegen" entspricht. Wenn ein Gehweg genauso aussieht wie gemeinsame Geh- und Radwege mit Zeichen 240 sonst aussehen, kann man meiner Meinung nach keinem Radfahrer, der darauf Fahrrad fährt, einen Strick drehen. Wenn das nicht gewollt ist und der Weg sich baulich nicht von gemeinsamen Geh- und Radwegen unterscheidet, sollte mit Zeichen 239 klargestellt werden, dass man darauf nicht Fahrrad fahren darf. Das gilt vor allem auch dort, wo die Behörde eingesehen hat, dass man auf einem vormals mit Zeichen 240 beschilderten Weg künftig nicht mehr Fahrrad fahren soll.

    Wenn man Radfahren auf gemeinsamen Wegen erlaubt, dann muss aus meiner Sicht der Weg auch die baulichen Voraussetzungen erfüllen, die auch bei Anordnung einer Benutzungspflicht gelten. Der einzige Unterschied besteht dann darin, dass keine besondere Gefahrenlage nachgewiesen (vorgetäuscht ;) ) werden kann.

    In den RASt-06 findet man dazu auch einen entsprechenden Abschnitt zur gemeinsamen Führung des Rad- und Fußverkehrs. Unabhängig von der Benutzungspflicht wird darin eine Mindestbreite von 2,50m gefordert, die auch nur in dem Fall angesetzt werden darf, dass der Weg nur von wenigen Fußgängern und Radfahrern genutzt wird (weniger als 70 (Fg + Rf) / h). Bei höheren (Fg + Rf) / h sind dort Breiten gefordert, bei denen sicherlich auch eine Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr möglich wäre. In den RASt-06 findet man auch eine Reihe von Kriterien, bei denen eine gemeinsame Führung des Rad- und Fußverkehrs ausgeschlossen ist.

    ...oder wenn ein solcher Wegweiser verdreht wurde, oder wenn die Wegweisung über gesperrte Strecken verläuft, oder wenn diese Wegweisung überhaupt keinen Sinn ergibt, oder, oder, oder....

    Ich habe mal den Fehler gemacht, im Dunkeln einer solchen Wegweisung zu folgen. Das war natürlich nur eine Frage kürzester Zeit, bis ich den entscheidenden Pfeil übersehen hatte und irgendwo im Nirgendwo gelandet bin. Damals noch ohne Navi-App und nur mit einer Karte, die einem im Dunkeln aber auch nicht hilft.

    Auf der linken Seite sollte es mit [Zusatzzeichen 1022-10] gehen. Für gemeinsame Geh- und Radwege ohne B-Pflicht auf der rechten Straßenseite fehlt eine einheitliche Vorgabe zur Kennzeichnung. In Hamburg und Niedersachsen wird das ebenfalls mit [Zusatzzeichen 1022-10] gelöst, in Bayern und NRW durch Piktogramme auf dem Weg.

    Zur Situation in Bayern kann man das bei Bernd Sluka nachlesen: Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht (sluka.de)

    Und zur Situation in NRW habe ich Infos in der Gemeinde Schloss-Holte-Stukenbrock gefunden: Radwegenetz (schlossholtestukenbrock.de)

    In beiden Bundesländern gibt es dazu offenbar eine Regelung der obersten Verkehrsbehörde.

    Die niedersächsische Lösung ist im Leitfaden Radverkehr der Niedersaächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf S. 11 zu finden, den es hier zum Download gibt: Radverkehr in Niedersachsen | Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

    Ob es in Thüringen eine entsprechende Regelung gibt, weiß ich nicht.

    "mit gesundem Menschenverstand"

    Also auch eine Verkehrsbehörde, die sich für schlauer hält als der Gesetzgeber und die Verfasser der technischen Regelwerke.

    Innerorts soll auf der linken ( = falschen) Straßenseite grundsätzlich keine Benutzungspflicht angeordnet werden, weil die Benutzung linksseitiger Radwege insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden ist. Das steht so wörtlich in der VwV-StVO (zu §2, Randnummer 33). Wie es die Behörden trotzdem schaffen wollen, in der Anordnung zu begründen, dass etwas, das mit besonderen Gefahren verbunden ist, der Verkehrssicherheit dienen soll, ist mir ein Rätsel.

    Wenn der Weg die baulichen Voraussetzungen erfüllt, kann unter Umständen eine linksseitige Freigabe angeordnet werden: Breit genug für Zweirichtungsverkehr, nur wenige Kreuzungen und Einmündungen und es müssen an diesen Kreuzungen und Einmündungen gute Sichtbeziehungen auch mit den Radfahrern bestehen, die entgegen der Fahrtrichtung fahren. Damit wäre für diejenigen, die sowieso auf gar keinen Fall auf der Fahrbahn fahren wollen, eine legale Möglichkeit geschaffen.

    Wo die Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist nicht einmal die Freigabe linksseitiger "Radwege" möglich. Auch dann wird es Geisterradler geben, aber das darf man dann nicht legalisieren.

    Beim Laser-Buggy fehlt eigentlich noch ein eingebauter Schredder für blaue Verkehrszeichen. Sollte das Land Niedersachsen auch solch ein Fahrzeug anschaffen, bewerbe ich mich auf die Stelle und fahre dann den ganzen Tag auf "Radwegen".

    Willst du das jemanden zumuten ?

    Das wird doch jeden Tag Millionen von Radfahrern zugemutet. Normalerweise braucht man allerdings auch keine Lasertechnik, um festzustellen, dass die "Radwege" in völlig desolatem Zustand sind, sondern da würde es ausreichen, wenn die Verantwortlichen sich selbst mal auf ein Fahrrad setzen würden.

    Bei der Prüfung von 20km pro Tag kann 1 Personal alle 3 Monate die 910km abfahren (und die 7200km in 2 Jahren)

    Und wenn man sich alle Abschnitte spart, auf denen sowieso schon bekannt ist, dass der "Radweg" kacke ist, dann schafft man die verbleibenden Wege auch in einer Woche.

    *edit: oder wenn man auf unbenutzbaren "Radwegen" nicht noch weitere Schilder aufstellen, sondern vorhandene Schilder demontieren würde, dann könnte man ganz einfach aufhören, von "Radwegen" zu sprechen und müsste die gar nicht mehr als solche überwachen.

    Es ist in der Tat haarsträubend, wie schwer es ist, an aktuelle Informationen zu kommen, am besten noch so aufbereitet, dass sie nicht nur von Juristen verstanden werden. Die niedersächsische Landesverordnung ist inzwischen auf 23 Seiten angewachsen und die Wenigsten werden vermutlich über die erste Seite hinauskommen.

    Zwischen dem Verordnungstext und "leichter Sprache", die mich eher daran erinnert, wie man mit kleinen Kindern spricht, fehlt so etwas wie einfach verständlich und übersichtlich. Und dann bitte auf dem aktuellsten Stand und ohne unnötige Informationen, was bis vor drei Wochen noch galt.

    Beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt findet man stattdessen jetzt, im Januar 2021 unter "Aktuelles" einen Artikel mit dem Titel "Gesundheitsrisiko Sommerhitze - So schützen Sie sich gegen Hitzschlag, Sonnenstich & Co." vom 06.08.2020. Informationen zur Corona-Situation findet man auch, wenn man schnell genug ist und der Link oben in der Rotation noch sichtbar ist. Ansonsten findet man den selben Link auf der Startseite nicht noch einmal.

    Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (niedersachsen.de)

    Ist es wirklich so schwer, die aktuellen Regeln in den Landkreisen einheitlich darzustellen und vielleicht sogar eine zentrale Übersicht über alle Regelungen zu veröffentlichen? Das macht jeder Landkreis selbst und jeder Landkreis macht es anders.

    Noch eine Ergänzung: Privilegien für geimpfte Personen können ja auch helfen, die wirtschaftlichen Folgen des Lockdowns zu mildern. Wenn Kinos, Restaurants, etc. wieder für Gäste öffnen dürften, die bereits geimpft sind, wäre es für die betroffenen Betriebe besser als nichts. Auf der anderen Seite birgt das natürlich auch jede Menge sozialen Sprengstoff, wenn Leute davon ausgeschlossen sind, weil jemand entschieden hat, dass die noch nicht dran sind, geimpft zu werden. Das würde dann sicherlich nicht zur dringend notwendigen Versachlichung der Impfdebatte beitragen.

    Was die Privilegien nach einer Impfung angeht, muss man wohl zwei Dinge unterscheiden: Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen und Menschen, die sich impfen lassen wollen und noch auf einen Impftermin warten müssen.

    Die erste Gruppe verhält sich aus meiner Sicht unsozial, profitiert aber vom Schutz der anderen, die sich impfen lassen. Dass es eine gewisse Zeit braucht, 50-60 Millionen Menschen zu impfen, ist eine andere Sache. Die spannende Frage wird sein, was wir tun, wenn die Zahl derer, die sich freiwillig impfen lassen, nicht ausreicht, um eine ausreichende Herdenimmunität herzustellen.

    Das wird auch ganz entscheidend eine Frage der Kommunikation: Wie kann der ganze Prozess ausreichend transparent gestaltet werden, um Impfskeptikern die Sorgen zu nehmen, ohne dass man Probleme und Fehler unter den Teppich kehrt? Richtige Impfgegner erreicht man sowieso nicht mehr mit sachlicher Information, aber man muss dem Geschrei dieser Leute etwas entgegensetzen, damit bei denen, die nur verunsichert sind, kein falsches Bild aufkommt.

    Eigentlich wollten uns meine Schwiegereltern unter Einhaltung der Hygieneregelungen beim Streichen helfen, aber da dürfte mittlerweile nur eine Person anreisen und eventuell dürften die ja nicht aus ihrem 15-Kilometer-Radius raus.

    Ich habe die Hoffnung, dass die Zahlen in Niedersachsen unter den neuen, noch strengeren Maßnahmen zumindest nicht weiter steigen und wir hier von lokal begrenzten Hotspots durch Ausbrüche in Altenheimen oder bestimmten Betrieben unterhalb der 200er-Marke bleiben werden und somit die 15-Kilometer Regel nicht zur Anwendung kommen muss.

    Insbesondere in ländlichen Gegenden sollten die Maßnahmen auf dem derzeitigen niedersächsischen Infektionsniveau auch ausreichen, die Zahlen zu senken. Jedenfalls dann, wenn die Leute nicht im privaten Umfeld tun und lassen, was sie wollen, sondern sich an die Auflagen halten.

    Wenn ich mich damit irren sollte, hätten wir ein ganz ernsthaftes Problem, möglicherweise aufgrund der ansteckenderen Virusmutation, die sich auch unter den neuerlichen Beschränkungen schneller ausbreitet.

    Leider läuft die Impfung in Niedersachsen nur schleppend an. Ich kann nicht einschätzen, ob das ein organisatorisches Problem ist oder ob derzeit andere Regionen bei der Impfung höher priorisiert werden und das Land Niedersachsen momentan weniger Impfdosen bekommt als Länder mit höherem Inzidenzwert.

    Na ja, ich persönlich darf vermutlich noch lange auf einen Impftermin warten. Da sind andere auf jeden Fall vor mir dran.