Tut mir leid, dass es immer wieder den Stade-Threat trifft, aber ich halte es für richtig, die Frage wann ein
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in Frage kommt und wann nicht, an konkreten Beispielen zu diskutieren und davon gibt es in Stade offensichtlich viele.
Ich habe zwei Beispiele gezeigt, wo
ganz offensichtlich illegal ist und ![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
auf gar keinen Fall in Frage kommt, weil dort gleich mehrere Ausschlusskriterien für eine gemeinsame Führung auf einmal zutreffen.
In den ERA 2010 wird für jegliche gemeinsame Führung, also auch mit ![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
eine Mindestbreite von 2,50m gefordert. Und das analog zu den RASt 06 auch nur bei geringem Fußgänger- und Radfahraufkommen.
Vor Schulen erreicht man kurz vor Schulbeginn und nach Schulschluss eigentlich immer Seitenraumbelastungen von mehr als 150 (Fg + R)/h, so dass dort gemeinsame Geh- und Radwege oder freigegebene Gehwege eigentlich immer ausgeschlossen sind, egal wie breit der Gehweg ist.
Für Gehwege, die nicht die erforderliche Mindestbreite von 2,50m aufweisen, kommt das grundsätzlich nicht in Frage, wird aber oftmals trotzdem so gehandhabt, wenn die Verkehrsbehörde zumindest begriffen hat, dass man Radfahrer nicht zwingen darf, solche Wege zu benutzen.
In der Thuner Straße, wo das erste Bild her stammt, wurde bereits im Radverkehrskonzept aus dem Jahr 1999 gefordert, Tempo 30 anzuordnen und Radfahrer auf die Fahrbahn zu bringen. In der Straße Am Hofacker, wo das Bild vor der Behinderteneinrichtung aufgenommen wurde, sollte damals wegen des sehr unebenen Kopfsteinpflasters die Benutzungspflicht noch zwei Jahre bestehen bleiben, weil dann die Fahrbahn asphaltiert werden sollte. Das ist nun aber auch schon seit 19 Jahren fertig, aber das mit der Aufhebung der Benutzungspflicht haben sie dann leider vergessen. Alleine im Jahr 2018 gab es dort zwei Unfälle an den Grundstücksausfahrten, aber der Verkehrssicherheitsberater der Polizei verteilt nur Reflektorkragen.
Auf solchen Gehwegen haben Radfahrer nichts zu suchen, auch nicht mit "Schrittgeschwindigkeit"! Aber weil das Bild aus Stade ist, ist das natürlich sogar mit
benutzungspflichtig. Man beachte die außerordentliche Gefahrenlage auf der Fahrbahn!
