Beiträge von Yeti

    Was spräche eigentlich gegen einen Verbrenner im Twizzy-Format

    1. Dass ein Elektro-Antrieb einen besseren Gesamt-Wirkungsgrad hat als ein Verbrenner, der mit klimaneutral synthetisch hergestelltem Kraftstoff fährt. (Power-to-Gas oder Power-to-Liquid)

    2. Dass synthetische Kraftstoffe den Anwendungen vorbehalten sein sollten, die sich nicht elektrisch lösen lassen.

    3. Dass ein kleines Stadtauto der ideale Anwendungsfall für einen batterieelektrischen Antrieb ist.

    Und bevor mir die Worte im Mund verdreht werden: Muskelbetriebene Fortbewegung (Zufußgehen, Radfahren) ist natürlich noch besser als ein E-Twizzy. Ein Diesel-Twizzy wäre besser als ein Plug-In Hybrid SUV und auch besser als ein schwereres E-Auto. Und ein attraktives ÖPNV-Angebot, bei dem auch Twizzys überflüssig wären, wäre ebenfalls besser.

    PtG / PtL: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/…_liquid_web.pdf

    Hallo Ulli,

    ich möchte dich noch einmal ganz freundlich bitten, hier im Stade-Thread nicht mehr über das Radfahren auf Gehwegen zu schreiben. Es gibt dafür extra einen eigenen Thread. Warum ich [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] für keine Lösung halte, habe ich oft genug und ausführlich dargelegt und an dieser Meinung wird sich bei mir auch nichts ändern.

    Mir geht es um eine grundsätzliche Veränderung in Stade und nicht um die Frage, wie man gefährliches Fehlverhalten von Radfahrern legalisieren könnte oder welche Hintertürchen die Verkehrsbehörde nutzen könnte, um dem Autoverkehr weiterhin die Radfahrer vom Hals zu schaffen. Das wird hier sowieso passieren und ich werde es vermutlich nicht verhindern können. FUSS e.V. ist hier leider nicht mit einer Ortsgruppe aktiv und ich könnte höchstens über deren Landesverband versuchen, Unterstützung zu erhalten. Ganz sicher werde ich keine Entscheidung mittragen, das Radfahren auf ungeeigneten Gehwegen mit dieser Rechts-Krücke zu erlauben. Und wenn du hier nicht andauernd Bilder aus anderen Städten posten würdest, sondern dir mal angeschaut hättest, wie das hier tatsächlich aussieht, hättest du vielleicht auch langsam mal begriffen, dass hier kein einziger der von mir bemängelten gemeinsamen Geh- und Radwege auch nur ansatzweise dafür geeignet ist, dass darauf Fußgänger und Radfahrer gemeinsam unterwegs sind. Nicht einmal mit Schrittgeschwindigkeit.

    Gestern gab es hier wieder ein sogenanntes "Arbeitsgespräch Radverkehr". Daran nehme ich schon länger nicht mehr teil, weil das aus meiner Sicht nicht nur Zeitverschwendung ist und bislang zu keinen konkreten Ergebnissen geführt hat, sondern weil diese Gespräche regelmäßig auch noch dazu missbraucht werden, gegen meine Interessen zu entscheiden und anschließend noch zu behaupten, es sei ja schließlich in den "Arbeitsgesprächen" mit den Radfahrern abgestimmt worden. Dass dabei keine Einigung erzielt wurde, lässt man dann unter den Tisch fallen.

    Aktuelles Beispiel, das mir von gestern berichtet wurde: Die Stadtverwaltung beruft sich auf ein Positionspapier des ADFC, das sich verkürzt auf den Nenner bringen lässt: Radfahrer im Mischverkehr nur bei Tempo 30 km/h und sonst Separation auf dem Hochbord.

    Das passt der Verwaltung natürlich prima in den Kram, weil sie damit begründen kann, an den ganzen unzulässigen "Radwegen" festzuhalten. Schließlich sei das ja sogar vom "Interessensverband" der Radfahrer so gefordert. Warum sollte man sich dann also an die Vorgaben der VwV-StVO halten, wenn die Radfahrer "Radwege" wollen und die Autofahrer auch keine Radfahrer auf der Fahrbahn haben wollen?

    Das kommt dabei heraus, wenn man Hochbordradwege fordert: Freie Fahrt für den Kfz-Verkehr auf Kosten der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern. Aber immerhin fühlen sich ahnungslose (aka "unsichere") Radfahrer wohler, bevor sie vom rechts abbiegenden 40-Tonner plattgefahren werden. Danach kann der ADFC dann Abbiegeassistenten fordern und Ghostbikes aufstellen: Stört keinen, aber behebt auch nicht die Ursache.

    So wird das alles nichts mit der Verkehrswende :(

    Also am Anfang war doch die Aussage von Politik und Wissenschaft noch, dass einfache Masken nichts bringen, oder?

    Habe ich doch geschrieben, dass das schlecht kommuniziert wurde: Die Stoffmasken bieten im Vergleich zu FFP3 Masken kaum Schutz , wenn man von einer infizierten Person angehustet oder angeniest wird. Darum geht es bei den Stoffmasken aber gar nicht, sondern um den Schutz anderer Personen, wenn man selbst infiziert ist und es nicht weiß.

    Die Wirksamkeit von Masken wurde anfangs sehr schlecht kommuniziert. Die Einen haben die Wirksamkeit selbst genähter Stoffmasken mit FFP3 Masken verglichen und kamen zu dem Ergebnis, dass die Stoffmasken im Vergleich kaum wirksam sind. Es bezweifelt auch bis heute niemand, dass eine selbst genähte Stoffmaske kaum Schutz bietet, wenn man von einer infizierten Person direkt angehustet wird.

    Der Schutz der Stoffmasken besteht darin, andere zu schützen, indem die Tröpfchen weniger weit verteilt werden. Und auch dabei besteht kein Zweifel, dass die Schutzwirkung einer Stoffmaske geringer ist als einer FFP3 Maske. Aber dennoch ist eine gewisse Wirkung vorhanden.

    An dieser Erkenntnis hat sich von Anfang an wenig geändert und daher verstehe ich die ganze Diskussion gar nicht.

    Tut mir leid, dass es immer wieder den Stade-Threat trifft, aber ich halte es für richtig, die Frage wann ein [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] in Frage kommt und wann nicht, an konkreten Beispielen zu diskutieren und davon gibt es in Stade offensichtlich viele.

    Ich habe zwei Beispiele gezeigt, wo [Zeichen 240] ganz offensichtlich illegal ist und [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] auf gar keinen Fall in Frage kommt, weil dort gleich mehrere Ausschlusskriterien für eine gemeinsame Führung auf einmal zutreffen.

    In den ERA 2010 wird für jegliche gemeinsame Führung, also auch mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] eine Mindestbreite von 2,50m gefordert. Und das analog zu den RASt 06 auch nur bei geringem Fußgänger- und Radfahraufkommen.

    Vor Schulen erreicht man kurz vor Schulbeginn und nach Schulschluss eigentlich immer Seitenraumbelastungen von mehr als 150 (Fg + R)/h, so dass dort gemeinsame Geh- und Radwege oder freigegebene Gehwege eigentlich immer ausgeschlossen sind, egal wie breit der Gehweg ist.

    Für Gehwege, die nicht die erforderliche Mindestbreite von 2,50m aufweisen, kommt das grundsätzlich nicht in Frage, wird aber oftmals trotzdem so gehandhabt, wenn die Verkehrsbehörde zumindest begriffen hat, dass man Radfahrer nicht zwingen darf, solche Wege zu benutzen.

    In der Thuner Straße, wo das erste Bild her stammt, wurde bereits im Radverkehrskonzept aus dem Jahr 1999 gefordert, Tempo 30 anzuordnen und Radfahrer auf die Fahrbahn zu bringen. In der Straße Am Hofacker, wo das Bild vor der Behinderteneinrichtung aufgenommen wurde, sollte damals wegen des sehr unebenen Kopfsteinpflasters die Benutzungspflicht noch zwei Jahre bestehen bleiben, weil dann die Fahrbahn asphaltiert werden sollte. Das ist nun aber auch schon seit 19 Jahren fertig, aber das mit der Aufhebung der Benutzungspflicht haben sie dann leider vergessen. Alleine im Jahr 2018 gab es dort zwei Unfälle an den Grundstücksausfahrten, aber der Verkehrssicherheitsberater der Polizei verteilt nur Reflektorkragen.

    Auf solchen Gehwegen haben Radfahrer nichts zu suchen, auch nicht mit "Schrittgeschwindigkeit"! Aber weil das Bild aus Stade ist, ist das natürlich sogar mit [Zeichen 240] benutzungspflichtig. Man beachte die außerordentliche Gefahrenlage auf der Fahrbahn!

    Da gibt es in den Richtlinien für die Anlage von Startstraßen RASt 06 auf S. 76 die Tabelle 27, in der die Mindestbreiten gemeinsamer Geh- und Radwege in Abhängigkeit der Gesamtbelastung (Fg + R) angegeben sind. Die Mindestbreite aus der VwV-StVO von 2,50m kommt demnach nur bis zu einer maximal verträglichen Seitenraumbelastung von in Summe 70 Fußgängern und Radfahrern in Frage. Bis 100 (Fg + R)/h soll die Breite 3,00m - 4,00m betragen und bis zu 150 (Fg + R)/h mehr als 4m, Der Anteil der Radfahrer an der Gesamtbelastung soll dabei ein Drittel nicht überschreiten.

    Allgemein wird da zur gemeinsamen Führung des Fußgängerverkehrs mit dem Radverkehr geschrieben:

    Zitat

    Gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 StVO) kommen nur bei schwachen Fußgänger- und Radverkehrsbelastungen infrage, wenn getrennte Führungen in Form von Radwegen oder Radfahrstreifen nicht zu realisieren sind und die Fahrbahnführung des Radverkehrs im Mischverkehr mit dem Kraftfahrzeugverkehr auch bei Anlage eines Schutzstreifens aus Sicherheitserwägungen für nicht vertretbar gehalten wird. Der Radverkehr muss auf solchen Wegen auf
    Fußgänger Rücksicht nehmen.

    Außerdem werden Ausschlusskriterien für eine gemeinsame Führung definiert:

    Die RASt 06 haben als R1-Regelwerk eine hohe Verbindlichkeit und Abweichungen von diesen Vorgaben müssen gut begründet sein. Einklagen kann man das aber nicht.

    Und die Verwaltung in Stade so:


    100m neben einem Kindergarten, einer Grundschule und einer Hauptschule, benutzungspflichtig auch in Gegenrichtung, also Geisterradeln vorgeschrieben!

    Oder hier an einer Behinderteneinrichtung, ebenfalls als Zweirichtungs-"Radweg":

    Tempo 30, schnurgerade Straße, wenig Kfz-Verkehr und auf der linken Seite mehrere schlecht einsehbare Grundstücksausfahrten von Gewerbebetrieben.

    Das ist doch nicht normal! Was läuft da falsch?

    Du hast ja beschrieben, was falsch läuft. Die Frage ist doch vielmehr: Wie kommen wir da raus? Und da sehe ich Piktogramme auf der Fahrbahn als geeignetes Mittel, um den selbsternannten Richtern, die aus dem Auto heraus Radfahrer bedrängen und maßregeln, immer wieder vor Augen zu führen, dass sie falsch liegen.

    Selbst wenn auf lange Zeit ein Fußweg mit Radfahrer frei auf einem breiten einheitlich gepflasterten Fußweg angeordnet würde, so dramatisch nachteilig wäre es nicht für den Radverkehr, es würde sehr viel gegnerische Polemik im Keim ersticken und es würde Radfahrer*innen bei der Stange halten, die sich andernfalls vergrault fühlen würden

    Das hatten wir doch alles schon mehrfach :( Bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] werden dort alle Radfahrer schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahren und Autofahrer werden erwarten, dass Radfahrer solche Wege benutzen, weil sie den Unterschied zu [Zeichen 240] nicht kennen oder nicht kennen wollen. Ich habe dir sogar einen neuen Thread eröffnet, wo du über das Gehwegradeln schreiben kannst, ohne dies ständig hier zu tun.

    Eine gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs kommt grundsätzlich nur dort in Betracht, wo nur wenige Radfahrer und Fußgänger unterwegs sind. Das ist dort nicht der Fall und wenn man dort Verkehrsarten trennen muss, dann die Radfahrer von den Fußgängern.

    Ist das Bild eigentlich hier aufgenommen worden?

    Hansestraße / Ecke Auf der Koppel?

    Ja, genau. Das ist absurder Weise mangels alternativer Routen einer der am stärksten befahrenen Fahrradstrecken Stades. Allerdings auch mit reichlich Kfz-Verkehr, weil das die Einfallstraße aus Richtung Norden ist und dort im Umfeld ein neues Gewerbegebiet entstanden ist. Außerdem ist dort der Zug I der Feuerwehr stationiert.

    Keine Situation, die sich einfach lösen lässt, obwohl dort dringender Bedarf besteht. Auf dem Abschnitt gab es im Jahr 2018 alleine vier Fahrradunfälle. Ich fahre dort regelmäßig auf der Fahrbahn, aber mich juckt das auch nicht, ob das irgendwem gefällt. [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] wäre für mich keine Lösung, sondern das Eingeständnis, dass man die Situation nicht wirklich lösen will.

    Da alle ansässigen Geschäfte über eigene Parkplätze verfügen, könnte man im ersten Schritt den Parkstreifen auf der westlichen Straßenseite ersatzlos entfernen. Ob die Straßenbreite dann für Radstreifen und regelkonforme Gehwege ausreichen würde, kann ich nicht sagen. Wenn Radstreifen nicht passen, dann wären auch Schutzstreifen problematisch, weil die dann Engüberhol-Streifen wären.

    Ansonsten kann ich mich noch an einen solchen in meiner Jugend in Bremerhaven erinnern, aber das war ein linksseitiger, der aus anderer Richtung genau andersrum beschildert war, also hatte man wohl nur das "normale" auf Lager, ist ja nur ein Radweg ...

    Ich hätte da einen aus Cuxhaven. Aber auch das dürfte nur eine weitere Nachlässigkeit und nicht wirklich beabsichtigt sein, dass Radfahrer und Fußgänger für die nächsten 150m die Seiten tauschen, bevor es dann wieder wie gewohnt weiter geht.

    Besser als [Zeichen 242][Zusatzzeichen 1022-10], denn das wäre die Alternative gewesen. Autos raus aus der Friedrichstraße: Klasse!

    In Hamburg Große Johannisstraße (?) ist Tempo 25 per Verkehrszeichen angeordnet. Finde ich mit dem Fahrrad auch entspannt und habe kein Problem, da mal etwas langsamer zu fahren. Und die meisten Radfahrer sind ja ohnehin nicht schneller, also verstehe ich die Aufregung gar nicht, die es um das Tempolimit gegeben hat. Das soll eine Flaniermeile werden und Radfahrer dürfen da trotzdem fahren und das nicht nur mit Schritttempo.