Oha! Aber der Radfahrer, der von Deinem Fotostandpunkt aus da reinfährt, bekommt keinen Hinweis darauf, dass er mit entgegenkommenden Kfz rechnen muss!
Ich habe mich auch gefragt, wie man das korrekt beschildern müsste. Kennt jemand ein Beispiel einer Fahrradstraße, die für den Kfz-Anliegerverkehr eine Einbahnstraße ist? Muss da wirklich ![]()
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hin? Für den Kfz-Verkehr ist doch
und
gleichbedeutend und auch ![]()
bedeutet für Radfahrer nicht zwangsläufig, dass man mit entgegenkommenden Kfz rechnen muss.
Auf der Gegenseite fehlt unter dem
auch das
. Allerdings ist diese Stelle ohnehin etwas verwirrend. Die restlichen 30m zwischen der Neubourgstraße und der Wallstraße in Richtung Inselstraße sind jedenfalls keine Fahrradstraße mehr, weil sich die beabsichtigte Fahrradroute über den unabhängig geführten Georg-C.-Lichtenberg-Weg fortsetzt (bei Google Maps als Erleninsel bezeichnet). Es gibt aber für Radfahrer auch kein Verbot, von der Neubourgstraße zur Wallstraße zu fahren, so dass Autofahrer auch auf diesem Abschnitt mit entgegenkommenden Radfahrern rechnen müssen.
Hier: https://goo.gl/maps/SBXQKgTqU4ax5PsSA
Die Kreuzung Wallstraße / Inselstraße hat auch eine LSA, allerdings nicht aus Richtung Neubourgstraße. Da hat man wohl nicht daran gedacht, dass aus dieser Richtung jetzt auch Radfahrer kommen können. Aber das ist wohl eher ein Thema für den Stade-Thread.
Immerhin habe ich gerade von der Verkehrsbehörde Antwort auf meinen Hinweis erhalten, den ich gestern über den Mängelmelder gemeldet habe, dass schon heute die Anbringung der fehlenden
unter den Zeichen 209-30 veranlasst wurde. So schnell ging das hier noch nie. ![]()