Beiträge von Yeti

    Ist nicht mehr nötig. Eltern dürfen bereits mit ihren Kindern auf dem Gehweg fahren, wenn dies zur Gefahrenabwehr und dem gemeinsamen Radeln sinnvoll ist. Alle anderen fahren besser auf der Fahrbahn.

    Ich zitiere aus der oben verlinkten Mitteilungsvorlage: -> https://sessionnet.krz.de/stade/bi/vo0050.asp?__kvonr=2382

    Zitat

    Da die Thuner Straße zum Teil mit einer Fahrbahnbreite von 5,55 m sehr schmal ist, dort aber in der Spitzenstunde fast 700 Fahrzeuge die Straße befahren, soll es Radfahrern ermöglicht werden, weiterhin auf dem vorhandenen Gehweg zu fahren. Aus diesem Grund soll der jeweils in Fahrtrichtung rechts liegende Gehweg für Radfahrer freigegeben werden.

    Bevor noch jemand schreibt, dass das doch bestimmt eine tolle Idee sei, den Gehweg für Radfahrer freizugeben, hier ein paar aktuelle Bilder vom Gehweg auf der rechten Seite stadtauswärts.

     

     

    Hier möchte man also allen Ernstes das Radfahren erlauben mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]

    Die Neubourgstraße wird zur Fahrradstraße https://goo.gl/maps/Z3GxguRApPZZsWGz6

    https://sessionnet.krz.de/stade/bi/vo0050.asp?__kvonr=2381

    Der Entwurf, der mir bekannt ist, sieht vor, das Parken auf der Südwestseite der Straße beizubehalten und zwar aufgeschultert auf dem bisherigen "Radweg" (auf dem Bild links, die Einbahnstraßenrichtung soll umgedreht werden).

    Das bedeutet, dass der Gehweg so schmal bleibt wie eh und je, weil man sich nicht getraut hat, die Zahl der Parkplätze deutlich zu reduzieren. Und das, obwohl in 200m Entfernung ein neues Parkhaus die meiste Zeit allenfalls zur Hälfte belegt ist und obwohl das ein Schulweg zu einer Grundschule ist.

    Aufhebung der "Radweg" Benutzungspflicht Thuner Straße: https://goo.gl/maps/m8mS5UACTdGFpFaB8

    https://sessionnet.krz.de/stade/bi/vo0050.asp?__kvonr=2382

    Leider ist [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] vorgesehen, wie zu befürchten war. Die Gehwege halte ich in beiden Fahrtrichtungen zum Radfahren für ungeeignet und eine Verträglichkeit mit dem Fußgängerverkehr für ausgeschlossen. Ich hatte die Teilnehmer an den "Arbeitsgesprächen" bereits vor 6 Monaten aufgefordert, dort nicht mehr als Vertreter der Fahrradinitiative aufzutreten. Meine Zustimmung findet das jedenfalls nicht.

    Bislang war auch immer davon die Rede, dass dort Tempo 30 angeordnet werden soll. Dies klingt in der Mitteilungsvorlage nur noch nach einer Option, die man später in Betracht zieht, wenn sich zeigt, dass es nicht funktioniert. Immerhin steht darin schwarz auf weiß, dass es keine außergewöhnliche Gefahrenlage gibt. Vermutlich hofft man, dass dort schon alle mit dem Fahrrad weiter auf den Gehwegen fahren werden und die Sache damit erledigt ist. Ich werde also künftig täglich mehrmals dort mit dem Fahrrad entlang fahren müssen, damit sich die Leute an Radfahrer auf der Fahrbahn gewöhnen und hoffen, dass es mit der Zeit immer mehr Radfahrer ebenso tun. Ich hoffe auch, dass sich Fußgänger dort gegen rücksichtslose Radfahrer wehren.

    Unter dem Strich werden damit zwar zwei absolut inakzeptable Benutzungspflichten aufgehoben, aber ein Signal einer grundlegenden Wende bleibt aus. Es wird weiterhin darauf geachtet, dass die Maßnahmen auf keinen Fall zu Lasten des Autoverkehrs gehen.

    ...dass die Fahrradbauer im Gegensatz zum Gesetzgeber das Grundprinzip der Geschwindigkeitsbegrenzung verstanden haben.

    Entgegen der Signatur von Gerhart vermute ich bei der Festlegung der zul. Geschwindigkeiten für Pedelecs und S-Pedelecs auf 25 / 45 km/h anstatt auf 30 / 50 km/h kein dummes Versehen sondern Vorsatz. Die Geschwindigkeiten wurden meiner Meinung nach extra so gewählt, dass es nicht zusammenpasst und man damit ein "Argument" für die Separation hat. Man stelle sich einmal vor, welche Behinderung des richtigen Verkehrs Fahrzeuge darstellen würden, die bei erlaubten 30 km/h oder 50 km/h tatsächlich nicht schneller fahren können. Am Ende müssten sich vielleicht sogar alle daran halten.

    Man sollte mal nachfragen, wie sie das Ziel, die Unfallzahlen zu senken, durch den Bau von Radwegen erreichen wollen.

    Für viele Leute ist es undenkbar, auf einer Landstraße ohne Radweg Fahrrad zu fahren und wenn der Weg in einem brauchbaren Zustand ist und ausreichend breit für Begegnung oder zum Überholen, bevorzuge ich das auf stärker befahrenen Land- oder Bundesstraßen auch selber. Die typischen Radwegprobleme an Kreuzungen halten sich außerhalb geschlossener Ortschaften auch in Grenzen. Hier in der Region sind aber viele "Radwege" in einem dermaßen desolaten Zustand, dass die vor allem mit dem Rennrad komplett unbenutzbar sind (jedenfalls, wenn man vorhat, darauf schneller als 10km/h zu fahren).

    Übel ist es, wenn "Radwege" linksseitig in Ortschaften hineinführen und dann durch den Ort weiter auf der falschen Straßenseite verlaufen. In kleinen Ortschaften muss man dann schon abwägen, ob das zweifache Queren einer Bundesstraße sicherer ist als für 500m auf der linken Seite durch den Ort zu fahren.

    Ganz absurd wird es allerdings, wenn man auf einer Bundesstraße außerorts ohne Radweg auf der Fahrbahn fährt und einen dann in jedem Kaff ein [Zeichen 240] auf der linken Straßenseite an einem 1,40m breiten Holperweg erwartet. :)

    Ich befürchte, da sollte tatsächlich ursprünglich Hochbordradeln stattfinden

    Ja, das war mal so geplant und solche Kreuzungen hat man wirklich für gemeinsame Geh- und Radwege vorgesehen. Wäre ihnen nicht die Stader Fahrrad-Nervensäge dazwischen gekommen, würden dort jetzt auch überall [Zeichen 240] stehen, weil man das halt schon immer so gemacht hat und weil man sich dabei einen Scheixx-Dreck um die rechtlichen Vorgaben geschert hat, die dafür gelten.

    Nun hat die Stadt aber gerade eine Fachaufsichtsbeschwerde an der Backe und da werden sie offenbar etwas nachdenklicher, welche Verkehrszeichen sie aufstellen dürfen und welche nicht.

    Die nächste Attacke auf Fußgänger kommt aber schon von der "Bunten Gruppe" im Stadtrat (FDP, UBLS, Piraten), die wohl einen Antrag stellen wollen, Gehwege in Stade auch für E-Scooter und "E-Bikes" freizugeben. ^^

    Es ist so, wie Mueck schreibt: Das ist eine Seitenstraße und weder ein Grundstück, noch ein verkehrsberuhigter Bereich und es gibt auch keinen abgesenkten Bordstein. §10 StVO trifft daher dort nicht zu.

    Es mag zwar inkonsequent sein, aber die VwV-StVO erlaubt auch keine Fußgängerfurten an Grundstücksausfahrten oder einmündenden VBB, auch wenn Fußgänger dort wegen §10 Vorrang haben.

    VwV-StVO zu §25, Rn 4:

    Zitat

    2. Wo der Fußgängerquerverkehr dauernd oder zeitweise durch besondere Lichtzeichen geregelt ist, sind Fußgängerfurten zu markieren. Sonst ist diese Markierung, mit Ausnahme an Überwegen, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, unzulässig.

    Ebenso inkonsequent ist es natürlich, Radwegfurten an Gehwegen zu markieren.

    Wenn man dort zu Fuß entlang geht, muss man Fahrzeuge aus der Seitenstraße durchlassen. Fahrzeuge, die aus der gezeigten Richtung oder aus der Gegenrichtung in die Nebenstraße einbiegen, müssen jedoch geradeaus gehende Fußgänger durchlassen -> §9 (3).

    Radfahrer haben dort Vorfahrt, weil es eine Vorfahrtstraße ist. Die Vorfahrt besteht auch dann, wenn Radfahrer den rot gepflasterten Weg unzulässiger Weise befahren und sogar für Gehweg-Geisterfahrer.

    Die Frage ist, ob die Vorfahrt eines Radfahrers in dem Moment endet, wo es ihn beim Crash aus dem Sattel hebt, weil er dann als fliegender Fußgänger nicht mehr an der Vorfahrtregelung teilnimmt. Im Moment des Einschlages ist er aber noch Radfahrer. Alles sehr verzwickt an solchen schlecht einsehbaren Kreuzungen :/

    Am besten fährt man dort also auf der Fahrbahn.

    Radwegfurt = unterbrochener Breitstrich

    Fußgängerfurt = unterbrochener Schmalstrich

    Fußgängerfurten dürfen nur an Ampelkreuzungen markiert werden und dort, wo der Verkehr regelmäßig durch Verkehrshelfer oder Schülerlotsen geregelt wird. sonst sind Fußgängerfurten unzulässig.

    Die Furten sollen bestehende Vorfahrt- oder Vorrangregelungen verdeutlichen und keine Missverständnisse befördern.

    Haben Sie einen Führerschein oder im Verkehrsunterricht in der Grundschule aufgepasst? Falls nicht, wird es hier nochmal erklärt:

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    Mueck : Das Urteil finde ich äußerst interessant, vielen Dank. Nicht wegen der Frage nach der Zulässigkeit des Radfahrens auf Gehwegen, sondern ganz allgemein wegen des auch am Anfang hervorgehobenen Satzes:

    Zitat

    Eine unzweckmäßige oder irreführende Gestaltung von Verkehrszeichen kann je nach Sachlage entweder das Verschulden eines Verkehrsteilnehmers, der den Sinn des Zeichens missversteht, mindern und ein Mitverschulden des für die Gestaltung Verantwortlichen begründen

    Den werde ich hier sicherlich mal bei passender Gelegenheit anbringen können :)

    Ich glaube auch nicht, dass Radfahrer dort auf dem Gehweg von der Polizei belangt werden würden. Die Frage ist wohl eher, was bei einem Unfall und etwaigen Haftungsansprüchen passieren würde. Über die fehlende einheitliche Regelung zur Kenntlichmachung eines gemeinsamen Geh- und Radweges ohne Benutzungspflicht hatten wir ja auch schon an anderer Stelle diskutiert.

    Eigentlich ist überhaupt die Frage, welchen Unterschied es haftungsrechtlich macht, ob ein Radfahrer einen Fußgänger auf einem benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg, einem freigegebenen Gehweg oder einem rot gepflasterten Gehweg mit Radwegfurten an den Kreuzungen, den er daher für einen Radweg gehalten hat, oder sogar auf einem mit [Zeichen 239] eindeutig als Gehweg gekennzeichneten Weg verletzt. Oder auch andersrum, was die Teilschuld des Radfahrers betrifft, wenn er an solch einer Kreuzung von einem hinter dem Gebüsch hervorkommenden Auto abgeräumt wird.

    Das Medienecho zur Schölischer Straße betraf vor allem die Straßenausbaubeiträge, worüber sogar überregional berichtet wurde.

    "Radwege" gab es dort vorher auch nicht, sondern auf einigen Abschnitten war das Gehwegradeln vorgeschrieben und auf anderen nicht, teilweise auch auf der falschen Straßenseite und wie hier üblich alles ohne jeden Sinn und Verstand. Wer sich vorher regelkonform verhalten wollte, musste mehrfach zwischen dem "Radweg" auf der rechten Seite, der Fahrbahn und dem "Radweg" auf der linken (falschen) Straßenseite wechseln.

    Die meisten Leute halten das jetzt für einen "Radweg", weil sie glauben, dass rotes Pflaster ein Radweg ist. Ist es aber nicht. Ich vermute auch, dass die Stadt ursprünglich vorhatte, dort überall [Zeichen 240] aufzustellen, aber es gibt hier so einen Querulanten, der ihnen das nicht durchgehen lassen hätte. :saint:

    Das Schild auf dem oberen Bild hatten sie während der Bauarbeiten einfach vergessen, abzubauen. Das stand vorher zusammen mit dem [Zeichen 306] hinter der Kreuzung, wo zwar das [Zeichen 306] aber nicht das [Zeichen 240] hingehört hätte. Dann hat man den Pfosten mit beiden VZ vor die Kreuzung gesetzt und kürzlich das [Zeichen 240] abgeschraubt.

    Während der Baustelle mit dem [Zeichen 306] noch hinter der Kreuzung (außerhalb geschlossener Ortschaft?):

    200m weiter stand dann diese kreative Zeichenkombination:

    Dort hatte man offensichtlich nur Vorfahrt, wenn der Radweg zu Ende ist und die "außergewöhnliche Gefahrenlage" hatte sich auf einmal in Luft aufgelöst. ^^ Aber bis dahin war es auf der Fahrbahn anscheinend so dermaßen gefährlich, dass dort sogar Geisterradeln vorgeschrieben war. Man sieht hinter dem eckigen Spiegelei die Rückseite eines [Zeichen 240], bzw. des alten Z244, auf dem Fahrräder noch Licht und Pedale hatten. Ein Indiz, dass das dort schon länger hing.

    Aus der Gegenrichtung:

    Danach durfte man dann auf einem Seitenstreifen fahren, den damals sicherlich auch einige für einen "Radweg" gehalten haben. Irgendwelche Anzeichen dafür, dass man auf dem Streifen fahren musste oder dort nicht parken durfte, gab es jedenfalls nicht, und zum Parken war er zu schmal. Beim roten Haus in der Kurve im Hintergrund endete der Seitenstreifen auch stumpf vor einem nicht abgesenkten Bordstein, was ich normalerweise nicht für einen Hinweis halte, darauf mit dem Fahrrad zu fahren.

    Ob es zu aggressivem Revierverhalten von Autofahrern links des Breitstrichs gekommen ist, weiß ich nicht. Es würde mich auch nicht wundern, wenn man sich beim Parken vor allem mit den linken Rädern rechts des Breitstrichs gehalten und die rechte Fahrzeughälfte auf den Gehweg gestellt hätte. Man will ja schließlich nicht "den Verkehr" behindern und wer sollte da schon zu Fuß gehen?

    Vielleicht kennt ja hier jemand Statistiken, die eine Aussage treffen über die Gefährlichkeit des Radfahrens auf der Fahrbahn oder der Gehwegnutzung, bzw. einer abgesetzten Hochboard-Radverkehrsanlage.

    Nur eine persönliche Statistik. Ich habe vor knapp drei Jahren ein halbes Jahr lang gefährliche Situationen aufgeschrieben, die ich auf meinem täglichen Arbeitsweg erlebt habe. Der Streckenanteil Radweg : Fahrbahn betrug dabei etwa 50 : 50, aber die gefährlichen Situationen innerhalb von sechs Monaten 39 : 4. Bei den gefährlichen Situationen auf der Fahrbahn habe ich auch zwei Fälle mitgezählt, bei denen der Überholabstand deutlich zu gering war. Letztlich war das eher unangenehm als gefährlich. Zwei mal wurde mir im Kreisverkehr die Vorfahrt von einem in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeug genommen, während ich auf der Kreisfahrbahn fuhr, wohingegen sich sieben der gefährlichen Radweg-Situationen auf "Radwegen" um einen Kreisverkehr ereignet haben.

    Die gefährlichen Situationen auf dem "Radweg" liefen meistens nach dem selben Muster ab und hätten ohne meine Vollbremsung oder Ausweichen im letzten Augenblick zu einem Einbiegen- / Kreuzen Unfall (Typ 3) oder einem Abbiegeunfall (Typ 2) geführt. Diese beiden Unfalltypen machen hier zusammen auch 3/4 aller Unfälle mit Beteiligung Rad + PKW aus.

    Auch der Unfall, den ich im letzten Jahr hatte, passierte auf einem Radweg. Ich fahre jetzt noch auf dem Hinweg für 300m auf einem benutzungspflichtigen "Radweg" und meide den Mist ansonsten, wo immer es geht. Durch eine andere Route, die zwar 250m länger ist, aber dafür über Straßen verläuft, an denen es gar keine "Radwege" gibt und durch die Aufhebung der Benutzungspflicht im Gewerbegebiet, kann ich fast durchgehend legal auf der Fahrbahn fahren. Die Zahl der gefährlichen Situationen ist seitdem drastisch zurückgegangen. Auch Gängelungen oder Nötigungen durch renitente Autofahrer sind eher selten.