Ok, nun also E-Roller auf den RVA
Das war aber vorher auch schon so.
Ok, nun also E-Roller auf den RVA
Das war aber vorher auch schon so.
In dem Beispiel aus Hannover war aber klar ein getrennter Weg erkennbar.
Bezüglich VwV-StVO zu §2 Rn 38a würde ich mir wünschen, dass diese Kennzeichnung verpflichtend verwendet wird, wenn es sich um einen solchen Weg handelt. Wenn die fehlt, ist es ein Gehweg, der dann auch möglichst durch ein
eindeutig als solcher gekennzeichnet werden sollte.
Hier gibt es oft die Situation, dass
aufgehoben wurden und der Weg danach natürlich weiterhin alle ortstypischen Merkmale eines "Radweges" aufweist. Folglich fahren auch alle weiter darauf. Gerade dann, wenn vorher eine Benutzungspflicht bestand, sollte nach deren Aufhebung eindeutig klargestellt sein, was die neue Situation ist: Entweder durch
oder die Piktogramme.
Die Form wie das
in der Göttinger Chaussee angewendet wird, hat es jedoch eine andere Bedeutung und bezieht sich nur auf den Radweg.
Nachgefragt: Welche Bedeutung hat denn nun dieses Schild Ihrer Meinung nach? Also was ändert sich dadurch, dass dieses Schild dort hängt? Was wäre anders, wenn das Schild dort nicht hängen würde?
Welche Rolle spielt dabei Ihrer Meinung nach die Größe des Zusatzzeichens?
Spoiler: Wenn sich durch das Schild nichts ändert, hat es auch keine Bedeutung. ![]()
Service-Link für Ullie zur Bedeutung des
an "Radwegen":
Verbunden mit einer Bitte: Ersparen Sie uns ausschweifende Hinweise darauf, dass die Stadt Hannover das Zusatzzeichen anders benutzt und dass das deswegen Ihrer Meinung nach eine allgemeingültige Verkehrsregel sei.
Das meinte ich im Umkehrschluss ![]()
Man muss ihnen vielleicht mal auf die Sprünge helfen?
Da finde ich schon einige Punkte, denen ich zustimme:
ZitatDas Verkehrsnetz für Fahrräder neben heutige Fahrbahnen zu setzen und nicht darauf, gibt dem Auto mehr statt weniger Raum und Tempo. Als Verkehrswende-Verein und als Fußgängerlobby unterstützen wir gute Bedingungen fürs Rad auf der Fahrbahn. Wir lehnen es aber ab, dass Räder stattdessen Gehwege und Grünwege dominieren.
ZitatAuch bei vielen Radlern sind sie unbeliebt: Sie dürfen neben Wegen mit einem solchen Schild nicht die Fahrbahn benutzen. Gerade um sie von dort fernzuhalten, stellen manche Verkehrsbehörden das Schild gern auf. Die dadurch provozierten Konflikte auf den Seitenwegen sind ihnen oft gleichgültig.
3.6.2. „Gemeinsamer“ Geh- und Radweg: Mehr Gemeinheit als Gemeinschaft - FUSS e.V.
Starlink: Schon ein bis zwei Satellitenabstürze pro Tag – bald sind es fünf | heise online
Ob das die Diskussionen um eine Helmpflicht befeuert?
Urteile zu Lasten von Radfahrern kenne ich auch. Ich suche aber einen Fall, wo sich jemand als Fußgänger erfolgreich gegen die Behörde gewehrt hat.
Du gehst dort zu selten zu Fuß ...
Ich habe schon häufiger danach gefragt, ob es Beispiele gibt, in denen sich Fußgänger erfolgreich gegen eine Rad-Freigabe gewehrt haben. Falls ihr Fälle kennt, würde ich mich über einen Link zu einem Urteil freuen.
Was kann man dagegen tun, wenn die zuständige Fachaufsichtsbehörde es selber nicht besser macht? Ernst gemeinte Frage, weil ich bei dieser geballten Ignoranz und Inkompetenz nicht mehr weiter weiß.
Anzeige wegen Körperverletzung? Die verunfallte Dame ist sicherlich im guten Glauben auf dem linksseitigen Weg gefahren, dass es erlaubt ist. Trotzdem hätte sie natürlich nicht einfach den Fußgängerüberweg queren dürfen.
Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr? Es wurden irreführende Markierungen aufgebracht, die zu gefährlichem Fehlverhalten verleiten. Und was tut man, wenn die "Experten" dann einfach ein
dazu hängen? Es ist keine einzige Voraussetzung der VwV-StVO für eine Freigabe des linksseitigen Randweges erfüllt.
Ich werde von alledem nicht betroffen sein, weil ich niemals auf diesem Weg fahren werde. Also werde ich dadurch auch keinen Schaden erleiden. Gegen eine Amtspflichtverletzung kann ich aber nur nach BGB als Geschädigter vorgehen.
Der Reifen meines Fahrrads dreht sich genauso im Kreis, wie dieser Thread.
Ullie hält es offensichtlich für ein Argument, immer wieder den selben Unfug zu behaupten. Gefühlte Sicherheit mit gefühlten Verkehrsregeln, willkommen in Ullies Paralleluniversum.
Und sein Hinweis es hätte höchstens ein
+
aber keine Bodenmalereien, wie diese geben dürfen ist richtig.
Nein, ich habe nirgends von einem ![]()
geschrieben. Auf diesem Schrottweg kann man das Radfahren nicht erlauben und schon gar nicht in Gegenrichtung auf der falschen Straßenseite. Ich hatte darauf hingewiesen, dass die Bodenmarkierungen keine Freigabe des linksseitigen Randweges geben.
Sie könnten mit Ihrer verqueren Denkweise problemlos die Stader Verkehrsbehörde leiten. Auch dort kennt man selbst grundlegende Verkehrsregeln nicht und ist der Meinung, dass oberste Priorität aller verkehrsrechtlichen Maßnahmen ist, dem Autoverkehr überall freie Bahn und lästige Fahrrad-Assis aus dem Weg zu schaffen, indem man überall das gefährliche Gehwegradeln erlaubt. Auch an Straßen im Belastungsbereich I und egal in welcher Fahrtrichtung.
Der Mopo-Bericht entspricht übrigens weitestgehend der Pressemeldung der Stader Polizei. Auch darin wird der Gehweg als "Radweg" bezeichnet.
POL-STD: Stade: Unfall am Fußgängerüberweg - 85-jährige Pedelecfahrerin schwer ... | Presseportal
Okay minimal höher als erwartet. Hatte die 1 oder 2 vorne stehen gedacht.
Momentan dürften es weniger als 1000 Kfz / Tag sein, da der Abschnitt vom Pulverweg nach Norden zur K27 wegen Bauarbeiten gerade gesperrt ist und es daher aktuell keinen Durchgangsverkehr gibt.
Ich glaub die DTV möchte ich wirklich nicht wissen ...
Ich verrate es dir trotzdem ![]()
Hier noch ein älteres Bild, auf dem man sieht, wie toll dieser Unfug wohl als gemeinsamer Geh- und Zweirichtungs-"Radweg" funktioniert. Die Holzlatte im Vordergrund ist 2,5m lang, davon die jeweils äußeren 0,25 m mit dem schwarz-gelben Klebeband markiert.
Die Benutzungspflicht wurde dort vor über zwei Jahren aufgehoben, die Streetview-Bilder sind nicht aktuell. Die Radfahrerin durfte dort nicht fahren und natürlich durfte sie auch nicht einfach ohne zu gucken über den Zebrastreifen fahren. Wenn man sich an die Stelle stellt, sieht man das Verhalten, das wohl zum Unfall führte, allerdings im Minutentakt.
Die ganze Situation ist dort aber auch ohne Benutzungspflicht Murks, weil die Stadt Stade der Meinung ist, man dürfe "niemanden in die Illegalität treiben", der gerne auf Gehwegen geisterradelt. In diesem Fall hat man es mit Piktogrammen für gemeinsame Geh- und "Radwege" ohne Benutzungspflicht versucht, die man einfach in beiden Richtungen auf den Schrottweg gemalt hat. Das Ganze aber nur bis zur Beethovenstraße, ohne irgendwie kenntlich zu machen, dass es ab da ein reiner Gehweg ist. Ab der Unfallstelle in Richtung Bremervörder Straße gab es noch nie einen "Radweg". Die Verkehrsmenge ist auf dem letzten Abschnitt absolut identisch, weil der Brunnenweg eine Sackgasse ist
Außerdem ist das Konstrukt gar nicht linksseitig freigegeben, denn es gibt nirgends ein
, was die Experten der Stader Verkehrsbehörde natürlich nicht interessiert. Ich habe direkt nach Aufhebung der Benutzungspflicht mehrfach darauf hingewiesen, dass dort
1. Wegen des geringen Verehrsaufkommens keine Freigabe nötig ist, schon gar nicht auf der linken Seite
2. Dass es ohne
auch gar keine Freigabe gibt, sondern nur irreführende Piktogramme, die diesen Eindruck erwecken
Wenn es tatsächlich linksseitig freigegeben wäre:
3. Dass bei einer linksseitigen Freigabe an deren Ende eine sichere Querungsmöglichkeit fehlt
4. Dass an allen Kreuzungen die Radwegfurten und die
über dem
fehlen oder falsch (darunter) angebracht sind
Da man durch die vermeintliche Freigabe nicht in seinen Rechten eigeschränkt ist, kann man dagegen nicht klagen. Aber ich denke, das ist spätestens nach diesem Unfall ein Fall für eine Fachaufsichtsbeschwerde.
Hier aktuelle Bilder (heute Abend) von der Straße von Norden nach Süden:
Nichts deutet darauf hin, dass man auf dem linken Weg überhaupt fahren dürfte, wenn man aus dem Pulverweg kommt. Das ist noch außerorts.
Bockhorster Weg: Keine Furt, kein
, kein
, dafür aber die Piktogramme für Geisterradler
Vincent-Lübeck-Straße: Keine Furt, kein
,
unter dem
und wieder Geisterradel-Piktogramme
Beethovenstraße: Nur ein Wegweiser, der geradeaus zeigt. Hinter der Kreuzung keine Piktogramme und natürlich auch kein
. Dass es dort keine Radwegfurt gibt, ist dann sogar richtig. Eine Klarstellung durch ein
fehlt jedoch (wenn man die Piktogramme für eine Geisterradel-Freigabe hält).
Das ist die Unfallstelle vom Brunnenweg aus gesehen. Hinter der Umlaufsperre beginnt der Triftgang, der eine direkte Verbindung in Richtung der Gesamtschule ist. Der Brunnenweg wird auch von Radfahrern aus Richtung Hahle und Haddorf stark frequentiert und alle fahren dann über den FGÜ.
Ich konnte mich dort heute Abend mit einem Radfahrer unterhalten, der genauso wie die alte Dame auf dem linksseitigen Gehweg und dann über den Zebrastreifen gefahren ist. Der war am Ende doch ganz interessiert und etwas nachdenklich.