Beiträge von Yeti

    Passt dazu:

    Falscher Blitzer in Pattensen: Dorfverein bemalt einen Stromkasten | NDR.de - Nachrichten - Niedersachsen - Studio Hannover

    Zitat

    Die Stadt ließ nach eigenen Angaben zu Beginn der Woche den unechten Blitzer teilweise entfernen. Dieser hätte Unfälle provozieren können, teilte die Sprecherin mit.

    Unfälle können provoziert werden, wenn Autofahrer bremsen. Dann lassen wir sie lieber zu schnell durch das Dorf fahren.

    Vorschlag: Nächste Woche an selber Stelle einen echten Blitzer aufstellen.

    Diese Regel existiert in den Köpfen der meisten Fahrradfahrer*innen in Hannover. Auch den Ordnungskräften ist die Regel bekannt.

    Hier eine unvollständige Liste weiterer Verkehrsregeln, die zwar nicht in der StVO stehen, aber in den meisten Köpfen existieren und sogar den Ordnungskräften bekannt sind:

    - Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist als Mindestgeschwindigkeit anzusehen.

    - Im eingeschränkten Halteverbot (aka "Parkverbot") darf man parken, aber nicht ganz so lange. Wenn man in einer Feuerwehrzufahrt parkt, um nur kurz etwas zu erledigen, muss man den Warnblinker (aka "Frankfurter Parkleuchte") einschalten.

    - Bei gelb bremst man an der Ampel nicht, sondern gibt Gas. Sollte die Ampel kurz vorher noch auf eine andere Farbe umspringen, nennt man die nicht "rot", sondern "dunkelgelb" oder "kirschgelb".

    - Um den Verkehr nicht zu behindern, parkt man besser auf dem Gehweg als am Fahrbahnrand.

    - Die Hupe ist ein Kommunikationsmittel, um anderen mitzuteilen, wie doof sie sind.

    - Wo es keinen "Radweg" gibt, fahren Radfahrer auf dem Gehweg. Fußgänger haben gefälligst Platz zu machen.

    Der letzte Satz macht m. E. hinreichend deutlich, dass sich das vorgeschriebene Gebot im ersten Satz, im Kreisverkehr der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu folgen, auf den Verkehr auf der Fahrbahn bezieht.

    Nein, der letzte Satz macht deutlich, dass nur dieser sich auf die Fahrbahn bezieht. Sonst hätte man das Wort "Fahrbahn" nämlich schon in Satz 1 und Satz 2 gelesen.

    Was mich wundert: Wenn Sie sich bei den Verkehrsregeln eher dem Fußgängerverkehr zugehörig fühlen, warum verkaufen Sie nicht Ihr Fahrrad und kaufen sich stattdessen ein Paar Rollschuhe?

    Ich würde allerdings in dem Kreisel die Fahrradwege nicht mit [Zeichen 241-30] + [Zusatzzeichen 1000-31] ausschildern.

    Stattdessen sollte dort im Uhrzeigersinn das stehen: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Dann weiß jeder, dass dort Fahrräder nicht nur gegen den Uhrzeigersinn sondern auch im Uhrzeigersinn unterwegs sind.

    Und gegen den Uhrzeugersinn sollte das Schild stehen: [Zusatzzeichen 1000-33]

    Dann weiß jeder das dort beim Fahren im Uhrzeigersinn mit entgegenkommenden Fahrradfahrer*innen zu rechnen ist.

    Dann aber an allen Zufahrten auch bitte dieses neue Verkehrszeichen:

    Es scheinen sich ein paar Leute bei der Dame gemeldet zu haben. Der Redakteur hat sich auch für die Hinweise bedankt.

    Und so kommt man in Diepholz "weiterhin sicher durch den Straßenverkehr".

    Diepholz, Niedersachsen - Google Maps :rolleyes:

    Diepholz, Niedersachsen - Google Maps =O

    Damit ich nicht missverstanden werde: Wenn es so war wie in der Pressemeldung beschrieben, hat der Radfahrer dem Transporterfahrer die Vorfahrt genommen. Es ist richtig, dass man sich vorsichtig vortasten muss, wenn die Sicht eingeschränkt ist. Das Wohnmobil parkt dort legal. Wenn ich mir auf den Bildern anschaue, wo der Transporter zum Stehen gekommen ist, sehe ich auch keine Anzeichen dafür, dass der Fahrer zu schnell unterwegs war.

    Besser ist die Sicht aber, wenn dort kein Wohnmobil parkt. Die Sichteinschränkung ist daher ein Faktor, der das Unfallrisiko erhöht, soll aber keine Ausrede sein, nicht zu gucken.

    "ohne auf den dort fließenden Verkehr zu achten" ist eine Formulierung in klarer Sprache, wie "wir" es gerne fordern, wenn Autofahrer selbiges (nicht) tun, da kann man sich nur sehr eingeschränkt beschweren, wenn die klare Sprache auch "bei uns" angewendet wird ...

    Ich fände es schön, wenn die klare Sprache auch umgekehrt angewendet würde. Für Herrn Bohmbach von der Stader Polizei sind Radfahrer aber kein fließender Verkehr, auf den man zu achten hat, sondern nur etwas, das man übersehen kann.

    Ich habe lediglich festgestellt, dass dort heute Morgen ein Wohnmobil stand, durch das die Sichtbeziehungen eingeschränkt waren, mehr nicht.

    Wenn ein Autofahrer aus der Bungenstraße gekommen wäre, hätte ich vor allem moniert, dass er gegen die Einbahnstraßenrichtung gefahren wäre. Eine Kreuzung vorher hätte ich sicherlich auch die miesen Sichtbeziehungen von der Bäckerstraße zum "Radweg" erwähnt. Egal, wer dort wem die Vorfahrt genommen hätte.

    Der Text ist wörtlich übernommen von Bohmbach von der Stader Polizei: POL-STD: Bisher unbekannter Fahrradfahrer bei Unfall in Stade lebensgefährlich verletzt | Presseportal

    Ich habe mir heute Morgen die Unfallstelle angeschaut, das ist hier: https://maps.app.goo.gl/zjWKryxyQ3YZWYKZ8

    Laut Pressemeldung kam der Radfahrer aus der Bungenstraße (vbB und in Gegenrichtung freigegebene Einbahnstraße) und der Fahrer des Transporters aus Richtung des Kreisverkehrs am Schiffertor und fuhr nach Norden. Mapillary Die Straße ändert an der Stelle den Namen von "An der Wassermühle" zu "Kehdinger Mühren".

    Das Bild des zerstörten Fahrrades wurde auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor der Kreisjugendmusikschule aufgenommen (dort, wo man bei Mapillary den Wegweiser zum benachbarten Zollamt sieht). Beim Transporter sieht man Schäden links vorne.

    Eine sinnvolle Erklärung ist, dass der Radfahrer aus der Bungenstraße nach links in Richtung Schiffertor abbiegen wollte. "Ohne auf den fließenden Verkehr zu achten" würde Herr Bohmbach umgekehrt als "übersehen" bezeichnen.

    Heute Morgen parkte kurz vor der Kreuzung ein Wohnmobil, durch das die Sicht in die Richtung, aus der der Transporter kam, eingeschränkt war. Ob das Wohnmobil zur Unfallzeit bereits dort stand, weiß ich nicht.

    Die fehlende Radwegfurt, die unzulässige Benutzungspflicht, sowie die originelle Anordnung der Verkehrszeichen an der Kreuzung dürfte damit nichts zu tun haben.

    Man musste heute Morgen bis ganz vorne an den Fahrbahnrand fahren, um die Fahrbahn weit genug einsehen zu können.

    Linkes Bild: Man erkennt die Markierungen zur Lage des Fahrrades auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Auf den Pressbildern erkennt man auch die Bordsteinabsenkung vom Parkplatz der Musikschule.

    Rechtes Bild: Blick in Richtung der Bungenstraße. Der Transporter kam von da, wo das Wohnmobil parkt.

    Blick von der Fahrbahn auf die Einmündung der Bungenstraße.

    Tatsächlich ist das nicht an allen drei Einmündungsarmen eindeutig.

    "Nicht eindeutig" ist sehr geschönt, denn auch der kreuzende Verkehr hat ein [Zeichen 205] M7 - Google Maps

    Nach dem Zeitungsbericht kamen aber wohl beide aus dieser Richtung St2573 - Google Maps. Die Radfahrerin aus Richtung Sauerlach und die BMW-Fahrerin muss auch von da gekommen sein, wenn sie nach rechts auf die M7 eingebogen ist und hätte die geradeaus fahrende Radfahrerin durchfahren lassen müssen, wenn nicht durch die kleinen [Zeichen 205] eine abweichende Regelung getroffen wäre.

    Völlig klar, dass dann keine Furten markiert werden dürfen, wo Radfahrer keine Vorfahrt haben.

    VwV-StVO zu §9, Randnummer 4

    Zitat

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) und an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“, an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) oder an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird.

    Und dann stehen natürlich die kleinen [Zeichen 205] im Widerspruch zu einer einheitlichen Vorfahrtregelung. Es heißt schließlich "Vorfahrtstraße" und nicht "Vorfahrtfahrbahn".