Beiträge von Yeti
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Es fehlen dabei natürlich auch noch zwei wesentliche Randbedingungen:
- Auch wenn es die Verkehrssicherheit erfordern sollte, das Radfahren auf der Fahrbahn zu verbieten, müssen auch die baulichen Voraussetzungen der VwV-StVO erfüllt sein.
- Die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat Vorrang vor der Flüssigkeit des Verkehrs.
In der Realität erleben wir hier immer genau das Gegenteil: benutzungspflichtige Radwege werden auch auf Kosten der Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern angeordnet, damit der Autoverkehr freie Bahn hat.
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Rechtswidrig, aber nicht nichtig: https://www.adfc-diepholz.de/radwegbenutzun…-beiden-seiten/
Diese "Radwege" in Himmelpforten dürften natürlich nicht einmal auf der jeweils in Fahrtrichtung rechten Straßenseite benutzungspflichtig sein, geschweige denn als Zweirichtungsradwege und schon gar nicht auf beiden Straßenseiten gleichzeitig.
Auch das
ist unzulässig. Wenn links eine Benutzungspflicht besteht, dann darf man rechts nicht fahren. Folglich kann man dann auch nichts freigeben. Abgesehen von der linksseitigen Benutzungspflicht ist es absolut unmöglich, dass dieser "Gehweg" auch noch von Radfahrern benutzt wird.
Wer auch immer das angeordnet hat, hat nicht die geringste Ahnung von der Bedeutung von Verkehrszeichen.
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Zu den Bildern habe ich gerade folgenden Link erhalten: https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Dr…00/18-04601.pdf
Wenn ihr ähnliche Situationen kennt, speziell in Niedersachsen, könnt ihr das sicherlich gut gebrauchen.
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Leider nicht auf dem Bild: links steht ein VZ 241
Der silbergraue Golf ist auch auf dem oberen Bild im Hintergrund zu sehen.
Das Ganze in Gegenrichtung genauso, wie man an dem
erkennt.
*edit: auf diesem Bild:
Hier: https://goo.gl/maps/i4wBnUvUeoDFXhVs5
Wenige Kilometer weiter in Mittelsdorf: https://goo.gl/maps/jtCKoN2XJKnXQRtU8
an einem 90cm breiten Reststreifen in einer
, natürlich auch in Gegenrichtung.
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Aber ist das wirklich so?
Nein.
1. Das Foto zeigt eine andere Stelle
2. In der Salzstraße endet der VBB bereits an der Kreuzung Johannisstraße
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"Die Polizei Wuppertal hat sich entschieden, aktuell keine Blitzermeldungen mehr zu veröffentlichen. Sie weist aber darauf hin, dass man weiter „immer überall mit Kontrollen rechnen“ müsse.
Hier werden diese "Veranstaltungen" angekündigt: https://www.landkreis-stade.de/regional/veranstaltungen/rubrik/gesamt/uebersicht-2004-20350.html?id=2004&alle=1&
*edit: Immerhin nur der Ort und nicht die exakte Stelle
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Wie reagiert eigentlich die Polizei, wenn man Streifenwagenbesatzungen darauf hinweist, dass einige Autofahrende die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung nicht beachten?
Sie antwortet, dass man ja nicht immer und überall kontrollieren könne oder dass das die Aufgabe des Landkreises sei. Wo kontrolliert wird, steht immer vorher in der Zeitung. Dann wissen wenigstens alle, wo überall nicht kontrolliert wird und man ohne Konsequenzen rasen
darfkann. -
Oder liegt es an der niedrigen Geschwindigkeit der Fußgänger, dass sie nicht so leicht übersehen werden?
Ich glaube schon, dass die Geschwindigkeit eine große Rolle spielt. Wenn man zu Fuß an solche Kreuzungen kommt, ist es kein Problem, rechtzeitig stehen zu bleiben. Oder man sieht auch beim Weitergehen rechtzeitig, ob man stehen bleiben muss. Außerdem gelten für Fußgänger ohnehin andere Vorrang-Regeln an Kreuzungen.
Mit dem Fahrrad muss man vor solchen Kreuzungen und Grundstücksausfahrten deutlich abbremsen, weil das sonst Russisches Roulette ist, ob man da von einem aus der Nebenstraße oder aus der Ausfahrt kommenden Auto abgeräumt wird. Solche Situationen sind ja keine Einzelfälle, sondern gerade auf gemeinsamen Geh- und "Radwegen" reihen sich schlecht einsehbare Einmündungen alle wenige Meter aneinander.
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Eigentlich doof, so eine "Gefährdungseskalationsspirale"
Das stimmt. Andersrum ist es aber genauso: Die Stader Verwaltung preist jede Selbstverständlichkeit als große Tat an: Das war dann sogar eine Erwähnung im "Arbeitsgespräch Radverkehr" wert, dass man meinem Hinweis nach drei Monaten nachgegangen ist und das Schild wieder umgedreht hat. Es soll ja niemand denken, dass die Verwaltung nicht auf meine Hinweise reagieren würde.
Im Falles des verdrehten
hatte ich extra nicht darauf hingewiesen, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite keine Benutzungspflicht besteht, denn meine Sorge war, dass dieser Hinweis eher zum Anlass genommen würde, gegenüber das "vergessene"
aufzustellen. Diese Stelle gehört zu den wenigen Hauptstraßen, wo es einen getrennten Geh- und "Radweg" ohne Benutzungspflicht gibt. Der Kfz-Verkehr ist dort wegen zu vieler Radfahrer auf der Fahrbahn trotzdem noch nicht zum Erliegen gekommen.
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Ich hatte den Mängelmelder der Stadt Stade schon ein paar Mal ausprobiert. Außer einer automatisch generierten Antwort gab es keine Reaktion: Weder eine Antwort eines Sachbearbeiters, dass man sich um den Fall kümmern werde, noch in der Form, dass der Mangel behoben wurde.
Ich habe es Anfang des Jahres ausprobiert, indem ich auf ein verdrehtes
hingewiesen habe.
Das ist in der Tat nicht so beabsichtigt und stand vorher auch in der richtigen Richtung. Dass die Voraussetzungen, dass es dort überhaupt steht, nicht gegeben sind, steht auf einem anderen Blatt.
Fast drei Monate lang gab es keine Reaktion und dann habe ich den Mängelmelder noch einmal bemüht und auf ein anderes verdrehtes Verkehrszeichen in der selben Straße hingewiesen.
Dieses Mal erhielt ich auch erst die automatische Antwort und zwei Tage später auch eine persönliche Antwort, in der man sich für den Hinweis bedankt hat. Einen Tag später war das Zeichen 215 wieder richtig gedreht, aber das
hing immer noch falsch herum.
Ich habe dann noch einmal an meinen Hinweis vom Januar erinnert und eine Woche später war dann auch das
korrigiert.
Für mich war das einfach nur die Bestätigung, dass man sich Hinweise, die den Radverkehr betreffen, direkt sparen kann. Egal, ob Scherben wochenlang auf "Radwegen" liegen oder die Restflächen, auf die man Radfahrer zwingen will, komplett zugewuchert sind: Es interessiert hier einfach niemanden.
Aber es gibt auch tatsächlich wieder etwas Neues in Stade: Im Gewerbegebiet Stade-Süd wurde bereits im Januar 2019 die Benutzungspflicht komplett aufgehoben. Dort gab es entweder sowieso keinen "Radweg" oder aber einseitige gemeinsame Geh- und "Radwege", die dann immer in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtig waren.
Dass dort ein paar
entfernt wurden, haben außer mir nur sehr wenige mitbekommen und so wurde fleißig weiter auf den Gehwegen Fahrrad gefahren. Ich selbst bin auf der Fahrbahn nur zwei Mal bedrängt worden, beide Male vom selben schwarzen BMW (was sonst?).
Nun hat man dort auf den Fahrbahnen Piktogramme aufgebracht. Ich hoffe, dass nun mehr Radfahrer begreifen, dass sie dort auf der Fahrbahn fahren und dass auch der Herr im schwarzen BMW von dem dort ansässigen Dachdeckerbetrieb nun begreift, dass man mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn ("mitten auf der Straße!") fahren darf und soll.
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Es hängt also natürlich nicht nur vom Kind, sondern genauso von der benutzten Infrastruktur ab, ob das Kind kann sich verkehrsgerecht verhalten kann.
Da spielen zwei Faktoren eine Rolle:
Auf welcher Infrastruktur ist es einfacher, sich verkehrsgerecht zu verhalten?
Auf welcher Infrastruktur hat ein nicht-verkehrsgerechtes Verhalten schlimmere Konsequenzen?
Und bei beiden Faktoren muss man sich noch fragen, ob es um das Fehlverhalten des Kindes oder Fehlverhalten der Autofahrer geht.
Aus dem Bauch heraus sehen es wohl viele Eltern so, dass ihr Kind auf dem "Radweg" sicherer ist. Wenn ich mir die Unfallstatistik anschaue, komme ich zu einem anderen Ergebnis. Da ich selbst keine Kinder habe, möchte ich mir nicht anmaßen, zu wissen, welches verkehrswidrige Verhalten typisch für Kinder ist. Ganz allgemein glaube ich aber, dass die gefühlte trügerische Sicherheit auf "Radwegen" nicht dazu beiträgt, sich auf das Verkehrsgeschehen zu konzentrieren.
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Das "Hurra", war selbstverständlich ironisch gemeint. Hätte ich das wirklich dazu schreiben müssen?
Das Stadtradeln ist eine Möglichkeit, dass die Presse für drei Wochen lang mal was Anderes über das Radfahren schreiben kann als über Unfälle und den "Krieg auf der Straße". Wenn ich zum Spaß mit dem Fahrrad durch die Gegend fahre, vermeide ich natürlich kein einziges Gramm CO2. Jedenfalls nicht, wenn ich nicht stattdessen die selbe Runde mit dem Auto gedreht hätte.
Warum sich Stade nicht beim RADar! beteiligt: Die Frage hatte ich vor zwei Jahren schon einmal gestellt und man hat mich auf den Mängelmelder verwiesen, den es ja bereits gäbe. https://www.stadt-stade.info/buergertipp/bu…pp_eingabe.html
Beim Mängelmelder vermisse ich allerdings neben dem Punkt "Schild fehlt" auch die Option "Schild zu viel".
Da besteht für die Verwaltung auch keine Gefahr, dass die gemeldeten Mängel öffentlich einsehbar sind und dass das Ignorieren der abgegebenen Hinweise deutlich wird. So lange kein ernsthaftes Interesse erkennbar ist, bestehende Mängel tatsächlich zu beheben, braucht sich die Stadt auch nicht an der Meldeplattform RADar! beteiligen. Das ist wenigstens ehrlich.
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Außerdem ist es an mehreren Fußgängerüberwegen mit Ampeln möglich auf dem Hochbordradweg auch bei Rot weiter zu fahren (ganz legal, weil keine Haltelinie)
Herrje.... Das Wort "Haltelinie" kommt im gesamten §37 StVO überhaupt nicht vor. Woher kommt eigentlich dieser Unsinn, zu glauben, man müsse an einer roten Ampel nicht anhalten, wenn keine Haltelinie da ist?
ZitatRot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html
Und wenn die "Kreuzung" eine Fußgängerquerung ist, dann bedeutet das: Halt vor der Stelle, wo Fußgänger den Radweg kreuzen. Auf der Fahrbahn soll dafür eine Fußgängerfurt markiert sein.
Vermutlich klingeln Sie aber auch Fußgänger beiseite, die an einem Zebrastreifen die Fahrbahn überqueren, weil sie glauben, dass sie auf einem "Radweg" einfach weiterfahren dürfen.
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Wobei auch fehlende gefühlte Sicherheit = Unsicherheit ist. Man darf das nicht herunterspielen, aber gefühlte Sicherheit darf natürlich nicht zu Lasten objektiver Sicherheit gehen, die sich in sinkenden Unfallzahlen messen lässt. Leider tut der ADFC genau das. Anstatt sich dafür einzusetzen, dass das was zu weniger Unfällen führt, sich auch sicherer anfühlt, geht man genau den umgekehrten Weg und schürt noch Ängste.
Dabei kommt dann allzu oft ein wirklich gefährlicher Murks heraus, der damit begründet wird, man müsse auch unsicheren Radfahrern ein Angebot machen. Da könnte ich immer einen Schreikrampf bekommen: Warum muss man ausgerechnet unsicheren Radfahrern eine gefährliche Infrastruktur anbieten? Nur, damit sie sich wohlgefühlt haben, bevor sie vom abbiegenden LKW überrollt wurden? Der ADFC verhält sich damit genauso zynisch wie die Autolobby: Für ein vermeintlich höheres Ziel werden Verkehrstote billigend in Kauf genommen.
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Noch was Neues: Die Stadt hat illegale Hindernisse entfernt und durch andere illegale Hindernisse ersetzt. Vermutlich hält man das für einen großen Wurf.
In Gegenrichtung:
Mit Lastenrad / Fahrradanhänger ist nach wie vor Rangieren erforderlich, um da durchzukommen. Problematisch ist an dieser Stelle aus meiner Sicht vor allem, dass der Zebrastreifen Radfahrer ermutigt, ohne zu gucken die kreuzende Straße zu überqueren. Dass Radfahrer am FGÜ keinen Vorrang haben, ist hier weitgehend unbekannt (zum Glück auch bei den Autofahrern). Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Umlaufsperren Radfahrer zuvor ausgebremst haben, denn auch nach Passieren der Umlaufsperre ist der Verkehr auf der kreuzenden Straße nicht einsehbar. Anstatt den Radfahrern dort Hindernisse in den Weg zu stellen, sollte vielmehr die Wartepflicht verdeutlicht werden.
In diesen Fällen hat man Umlaufsperren gegen Poller ausgetauscht. In allen Fällen geht es nur darum, die Durchfahrt mit dem Kfz zu unterbinden. In keinem der drei Fälle hat man es mit einem Verkehrszeichen, z.B.
oder
versucht. Mit dem Motorrad darf man auf diesen öffentlichen Wegen also fahren und kann das nun auch besser als vorher.
Diese Umlaufsperre hat man komplett entfernt, hurra!
Diese stehen noch immer
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Mir ging es bei der Aussage vor allem darum, dass man die Entscheidung, ob Radverkehr auf der Fahrbahn stattfindet, nicht an die Bedingung einer zul. Höchstgeschwindigkeit von 30km/h knüpft.
Ich bin komplett bei dir, dass innerorts ein generelles Tempolimit auf 30km/h eingeführt werden sollte, evtl. mit Ausnahme einiger weniger Hauptstraßen, die dann bestimmte Kriterien erfüllen müssten. Also Tempo 50 als Ausnahme, die begründet werden müsste und nicht als Regelfall.
Ich stimme auch überein, dass die Zahl der Autos in den Städten drastisch sinken muss. Damit hätten sich die meisten Diskussionen darüber erledigt, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Ich habe neulich Freunden ein Video aus Delft gezeigt und da sagte jemand, dass das wirklich tolle Radwege seien. Dann sah man einen LKW auf dem "Radweg" fahren, denn es handelte sich nicht um einen separierten Radweg, sondern um eine Fahrbahn, auf der >95% der dort fahrenden Fahrzeuge Fahrräder waren. Niemand würde dort auf die Idee kommen, einen separaten Radweg zu fordern oder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg zu fahren.
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In der Straße gibt es einen Kindergarten, eine Grundschule, eine Hauptschule, den Hintereingang zu einem Gymnasium und in einer Seitenstraße befindet sich ein Altenheim. Mehr besonders schützenswerter Fußgängerverkehr auf einem Fleck geht kaum noch. Da fehlt eigentlich zusätzlich nur noch eine Behinderteneinrichtung oder ein Krankenhaus. Morgens und Mittags zu Schulbeginn und -Ende ist auf den Gehwegen richtig viel los. Das sind die Zeiten, zu denen auch die meisten Radfahrer unterwegs sind.
Die Gehwege sind nirgends breiter als 2,20m, meistens sind es zwischen 1,50m und 1,80m. Geschäftseingänge liegen direkt am Rand des Gehwegs, es gibt Bushaltestellen ohne getrennte Warteflächen. Die Fahrgäste steigen direkt aus dem Bus auf einen 1,70m breiten Gehweg aus.
Bis auf starkes Gefälle treffen dort sämtliche Ausschlusskriterien für eine gemeinsame Führung von Radfahrern und Fußgängern zu.
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Eigentlich war abgestimmt, dass mit Aufhebung der Benutzungspflicht dort Tempo 30 angeordnet wird. Aber auch das ist natürlich nicht ohne Weiteres möglich: In der Mitteilungsvorlage steht, dass bei 700 Fahrzeugen in der Spitzenstunde keine außergewöhnliche Gefahrenlage besteht. Das rechtfertigt dann auf der einen Seite keine Benutzungspflicht, aber auf der anderen Seite auch kein Tempolimit, denn beide Maßnahmen sind Beschränkungen des fließenden Verkehrs, die ohne das Vorliegen einer außerordentilchen Gefahrenlage unzulässig sind.
Ich halte das dort aber auch bei Tempo 50 für unproblematisch. Gerade, weil die Fahrbahn so schmal ist, können Radfahrer definitiv nur überholt werden, wenn kein Gegenverkehr kommt. Knappes Vorbeidrängeln mit größeren Geschwindigkeitsdifferenzen ist also ausgeschlossen. Die Straße ist bis auf zwei Kurven auch schnurgerade und gut einsehbar.
Geschrei wird es trotzdem geben...
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