Vielleicht gilt es für die bereits als freiwillige Selbstbeschränkung, auf Landstraßen nicht schneller als 140km/h zu fahren. ![]()
Beiträge von Yeti
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Die nächste Frage wäre natürlich, warum diejenigen, die bei der Umfrage angegeben haben, sich beim Autofahren einzuschränken, "wenn es dazu beiträgt, Umwelt oder Klima besser zu schützen", das nicht tun. Oder muss man denen noch erklären, dass Zufußgehen, Radfahren, Bus- und Bahnfahren dazu beiträgt, Umwelt und Klima besser zu schützen als Autofahren?
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Aber wenn man das Geld in die Schulen investiert hätte, dann wäre doch nichts mehr für die Lufthansa und die E-Auto-Kaufprämie übrig, oder für den vorgeschlagenen Deal von Olaf Scholz, 1 Milliarde EUR in neue Flüssiggasterminals zu investieren, damit die USA keine Sanktionen wegen der russischen Gaspipeline verhängt. Man muss eben Prioritäten setzen.
(Achtung, kann Spuren von Zynismus enthalten)
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Warum in Stendal Radwege nicht geräumt werden?
ZitatFahrradwege werden dabei nicht berücksichtigt. Sie haben bei der Räumung keine Priorität, sagt Fischbach. „Das Fahrrad ist bei derartigen Witterungsbedingungen kein geeignetes Fortbewegungsmittel, und die Menschen sind angehalten auf das Auto oder den öffentlichen Personennahverkehr auszuweichen, sofern dieser fahren kann.“
https://www.volksstimme.de/lokal/stendal/…nicht-wegraeumt
Meine Erfahrung aus Stendal ist allerdings, dass die dortigen Radwege auch im Sommer unbenutzbar sind. Also eigentlich alles wie immer.
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VZ 240 und drunter: "Radfahrer absteigen".
Vielleicht hatten die kein
mehr auf Lager. 
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Was ich eigentlich nur sagen wollte: Die Lehrer stehen in dieser Kette ganz am Ende. Wenn die Benutzung von kommerziellen Videokonferenz-Plattformen verboten ist, kann man den Lehrer nicht vorwerfen, wenn sie sich an das Verbot halten. Und wenn Alternativen und die technische Ausstattung oder eine stabile und schnelle Internetverbindung fehlen, kann man es den Lehrern auch nicht vorwerfen.
Das bedeutet nicht, dass es nicht auch unter den Lehrern welche gibt, die durch ihr eigenes Verhalten und eigene Versäumnisse zu dem Desaster beitragen, aber eben nicht an erster Stelle.
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, hängt die technische Ausstattung der Schulen oftmals vom persönlichen Interesse der Schulleitung oder einzelner Lehrer ab, die sich darum kümmern. Warum gibt es dafür keine verbindlichen Vorgaben und Planstellen für eine IT-Abteilung an jeder Schule, die dafür verantwortlich ist? Es ist ja nicht so, dass man Computer nur während einer Pandemie benötigt.
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Umso mehr ärgere ich mich hier über den "Verkehrssicherheitsberater" der Stader Polizei, der von sowas gar nichts hören will und immer nur seine dämlichen Reflektordinger verteilt und ermahnt, doch bitte einen Helm zu tragen.
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In meinem Freundes- und Bekanntenkreis kenne ich zwei Lehrerinnen, die gleichzeitig auch noch allein erziehende Mütter von Grundschulkindern sind. Da kommt neben dem Spagat zwischen Präsenz- und Onlineunterricht noch die Betreuung des eigenen Nachwuchses hinzu. Wie soll das gehen?
Auf den Lehrern und Lehrerinnen herumzuhacken, halte ich für unangebracht. Die müssen jetzt ausbaden und oftmals mit eigener Kreativität kompensieren, was die Politik jahrzehntelang versäumt hat.
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Auf "Radwegen" nutzt reflektierende Kleidung eigentlich nichts. Dass man da nicht beachtet wird, ist baulich bedingt und dadurch, dass die Aufmerksamkeit der Autofahrer an andere Stelle gerichtet ist. Ich bin schon am hellichten Tag auf einem Radweg "übersehen" worden, der direkt neben der Fahrbahn lag: Von einer Autofahrerin, die mich 2 Sekunden vorher überholt hatte und in deren direktem Sichtfeld ich sicherlich die vorangegangenen 20 Sekunden gefahren bin. Da hätte ich mir vermutlich auch ein Blinklicht auf den Kopf schnallen und alle 3 Sekunden eine Seenotrakete abschießen können und wäre trotzdem "übersehen" worden.
Bei meinem Unfall 2019 bestand zu meinem Unfallgegner vorher mindestens 10 Sekunden lang eine direkte Sichtbeziehung. Es war mitten am Tag, ich trug einen roten Pullover und kam ihm entgegen. Also keine verdeckte Sicht und kein "toter Winkel". Er sagte dann aber auch gegenüber der Polizei bei der Unfallaufnahme ganz ehrlich, dass er beim Abbiegen nur auf den entgegenkommenden Fahrbahnverkehr geachtet hat und nicht auf den daneben liegenden Radweg. Ich habe darauf bestanden, dass die Polizei diesen Satz ins Protokoll aufnimmt: Unfallursache "Radweg".
Wenn man auf der Fahrbahn fährt, mag helle Kleidung schon eher nutzen. Da schauen die Autofahrer wenigstens hin und wenn man nur mit Funzellicht und dunkel gekleidet unterwegs ist, kann man schon eher zwischen den ganzen anderen Lichtern untergehen.
Bei Dunkelheit nutzt einem aber eine Warnweste oder sonst ein Gimmick oder Kleidungsstück in Tagesleuchtfarbe allenfalls wegen der Reflektoren. Tagesleuchtfarbe funktioniert ohne Tageslicht nicht besser als jede andere helle Farbe (daher auch der Name "Tagesleuchtfarbe"). Reflektoren hingegen funktionieren nur, wenn sie direkt angestrahlt werden. Beim häufigen Unfalltyp 3 ist das in der Regel erst kurz vor dem Einschlag.
Gefährlich werden die gut gemeinten Ratschläge der Dekra, Polizei, Autobild und ähnlich intensiv an der Sicherheit von Radfahrern interessierten Gruppierungen deswegen, weil sich unbedarfte Radfahrer mit ihrer Weste möglicherweise in trügerischer Sicherheit wiegen.
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Ich trage eine auffällige Jacke eigentlich nur, um laut lachen zu können, wenn mir jemand erzählt, dass er mich nicht gesehen hat. Ich habe immerhin schonmal erlebt, dass dann jemand auf meine Frage "SIE HABEN MICH NICHT GESEHEN???!!!!" zugegeben hat, einfach nicht geguckt zu haben. Zumindest in diesem einen Fall hat dann die Jacke tatsächlich ein wenig bewirkt.
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Ich fürchte ebenfalls, dass das kein Versehen war. Und der Scheuer würde vermutlich nicht einmal zurücktreten, wenn man ihm das zweifelsfrei nachweisen könnte.
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Wie beurteilst du die in der Schölischer Straße gestalteten Einmündungen, wo Nebenstraßen auf die Schölischer Straße münden?
Die Schölischer Straße ist eine Vorfahrtstraße. Radfahrer auf dem Gehweg haben deshalb auch VorFAHRT, Fußgänger haben aber keinen Vorrang gegenüber Fahrzeugen aus den Seitenstraßen (und auch keine VorFAHRT, weil sie nicht FAHRern sondern gehen). Für Fußgäner gilt an den Kreuzungen §25 StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__25.html
Das Foto mit der aufgepflasterten Furt stammte von hier, Albert-Schweitzer-Straße / Horststraße: https://goo.gl/maps/NkeA6ABknBUF2dPu9
Das ist alles Tempo 30 Zone, wo rechts vor links gilt. Allerdings gab es entlang der Albert-Schweitzer-Straße überall die Furten und Aufpflasterungen, so dass der optische Eindruck entstehen konnte, dass die Albert-Schweitzer-Straße eine durchgehende Vorfahrtstraße ist. Bei Google Maps sind die ganzen Furten auch an anderen Kreuzungen noch zu sehen.
Wenn man eine Aufpflasterung als durchgehenden Gehweg betrachtet, auf dem Fußgänger auch vor dem Fahrbahnverkehr aus der Nebenstraße Vorrang haben, dann würde auch rechts vor links nicht mehr gelten. Der Fahrbahnverkehr würde aus der Nebenstraße schließlich über den Gehweg auf die Fahrbahn fahren, so dass dann wieder §10 gelten müsste.
In dem Viertel kam aber noch hinzu, dass die ganzen Furten als Breitstrich markiert waren, was eine Radwegfurt kennzeichnet (Fußgängerfurten in Schmalstrich). Da gibt es aber gar keine "Radwege", auf denen man eine Radwegfurt markieren könnte und die Voraussetzugnen für eine Fußgängerfurt sind doch auch eindeutig in der VwV-StVO geregelt: Nur an ampelgeregelten Überwegen und dort, wo der Verkehr regelmäßig durch Schülerlotsen oder Verkehrshelfer geregelt wird. Das ist dort alles nicht der Fall und daher haben die Furten dort nichts zu suchen, denn an allen anderen Stellen sind Fußgängerfurten explizit unzulässig. Die Aufpflasterungen meiner Meinung nach auch, weil dadurch Missverständnisse vorprogrammiert sind, wie man ja an dieser Diskussion deutlich sehen kann. Die bauliche Gestaltung soll regelkonformes Verhalten unterstützen und nicht neue Missverständnisse hervorrufen.
In §10 sind Grundstücksausfahrten, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche und abgesenkte Bordsteine explizit genannt. Da sollte man nichts bauen, wo man seitenlang darüber diskutieren kann, wie das denn nun gemeint sein könnte.
Eine andere Situation haben wir zum Beispiel hier: https://goo.gl/maps/n65yZCvnUBN7cfY76
Der Undeloher Weg ist ein verkehrsberuhigter Bereich, die Gifhorner Straße Tempo-30 Zone. Für Fahrzeuge aus dem Undeloher Weg gilt also §10 (wie Mueck ausführlich erklärt hat, unabhängig davon, ob da eine Furt markiert ist oder eine Aufpflasterung vorhanden ist, sondern einzig und allein weil es ein vbB ist). Die Furt ist aber trotzdem nicht zulässig (keine Ampel, keine Schülerlotsen), auch wenn Fußgänger dort tatsächlich Vorrang haben (wegen §10, aber nicht wegen der Furt). In diesem Fall kann die Aufpflasterung auch den Nachrang beim Ausfahren aus dem vbB verdeutlichen.
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Vorfahrt ist nur an Kreuzungen von Straßen definiert, aber nicht wenn ein Radweg kreuzt. Wenn ein unabhängig geführter Radweg auf eine Fahrbahn trifft, gilt meines Erachtens §10. Oder könnte man rechts vor links auch anwenden, wenn ein unabhängig geführter Radweg ohne über eine Bordsteinabsenkung zu führen eine Straße / Fahrbahn kreuzt? Wenn das so ist, schließt sich gleich die zweite Frage an, ab wann ein Bordstein nicht mehr abgesenkt ist. Ich glaube, dass man solche Situationen in jedem Fall mit
und
eindeutig regeln sollte. -
...und warum ist da überhaupt eine Aufpflasterung? Die kann ja auch bei Autofahrern zu der irrigen Annahme führen, dass sie parallel zur Aufpflasterung Vorfahrt hätten, auch wenn von rechts aus der rot gepflasterten Straße jemand kommt.
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Es ist eine Aufpflasterung. Aber woraus sollte sich bei einer Aufpflasterung ein Vorrang des Fußgängerverkehrs ergeben? Ich sehe das genauso wie Autogenix
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Wenn die rot gepflasterte Straße ein VBB wäre, könnte ich das nachvollziehen, weil dann aus dieser Richtung §10 gilt und beim Abbiegen in diese Straße §9. Dann hätten Fußgänger also tatsächlich vor dem Fahrbahnverkehr aus allen Richtungen Vorrang, den man meinetwegen auch verdeutlichen könnte. Aber in der 30er Zone?
Das Ganze war mindestens verwirrend. Zumindest die weißen Striche hat man inzwischen auch entfernt.
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aber den einwand von Mueck hab ich immer noch nicht verstanden.
Ich verstehe seinen Beitrag als Zustimmung, dass man den Weg auch ohne rechtsseitiges
in Gegenrichtung freigeben kann.Benutzungsrecht linksseitig ginge demnach auch bei nur Benutzungsrecht rechtsseitig.
Im Gegensatz zur Behörde:
Zitat"ohne Z.240 besteht keine Möglichkeit, den Radverkehr in Gegenrichtung zu erlauben"
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Hier macht es aber nur Sinn, da es eine Alternative in 'richtiger' Richtung gibt...
Sicherlich weiter als 5m abgesetzt und daher nicht fahrbahnbegleitend, sondern eigenständig. Also kein rechter Radweg.
Und jetzt wieder zurück nach Jena.

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ich verstehe nicht, wo da ein rechtsseitiges B-Recht abgeleitet wird.
Wenn linksseitig nur mit
und nicht mit
ein Benutzungsrecht angeordnet wird, dann handelt es sich offenbar (auch) um einen Radweg ohne Zeichen 237 oder 240. Und rechtsseitige Radwege dürfen benutzt werden.Ich kann mir zwar inzwischen jede Absurdität vorstellen, aber dass man einen "Radweg" auf der falschen Straßenseite freigibt, der selbe Weg aber auf der rechten Straßenseite nicht benutzt werden darf, wäre schon äußerst skurril: Hier nur Geisterradler, bitte.

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Der Fußverkehr auf der Aufpflasterung ist vorrangberechtigt.
Warum denken Sie sich eigentlich immer Ihre eigenen Verkehrsregeln aus?