Beiträge von Yeti

    Ich bin mal sehr gespannt, wie lange es dauert, bis die Stader Autofahrer begreifen, dass sie künftig nicht mehr von der Bahnhofstraße aus in die Neubourgstraße fahren dürfen.

    Wo jetzt noch ein [Zeichen 220-20] hängt, kommt demnächst das [Zeichen 244] hin. In Gegenrichtung [Zeichen 244][Zusatzzeichen 1020-30]. Damit wird die Neubourgstraße für Kraftfahrzeuge zur unechten Einbahnstraße, denn ein [Zeichen 220-20] ist nur noch in der Gründelstraße (Verbindung zwischen Neubourgstraße und Wallstraße) vorgesehen. Man darf also künftig zwar nur von einer Seite mit dem Kfz in die Neubourgstraße hineinfahren, aber ich sehe keinen Grund, warum man dort nicht wenden sollte und auf der selben Seite wieder hinausfahren.

    Das wird den Autofahrern noch schwerer begreiflich sein, dass das [Zeichen 244] an der Ecke Bahnhofstraße für sie gleichbedeutend mit einem [Zeichen 267] ist.

    Den Plan kann man hier einsehen: https://sessionnet.krz.de/stade/bi/vo0050.asp?__kvonr=2381

    Lustig fände ich es auch, wenn beim Einschalten der Nebelschlussleuchte die Geschwindigkeit automatisch auf 50km/h abgeregelt wird.

    Denn: Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50m eingeschaltet werden und dann darf man nicht schneller als 50km/h fahren.

    Da würden sich die Leute, die auf der Autobahn bei Regen mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte andere blenden, während sie mit 170km/h auf der linken Spur rasen, ganz schön wundern :)

    Vielleicht könnte man auch eine total nervige Tröte einbauen, die bei 51km/h angeht. Das System ließe sich dann ja schrittweise erweitern und die Tröte geht innerorts generell bei 51km/h an, auf Landstraßen generell bei 100km/h.

    Ideologisch zu sagen, das KFZ braucht immer freie Bahn ist halt Scheiße.

    Aber ausgerechnet diejenigen, die den ungebremsten Kfz-Verkehr immer weiter befördern wollen, unterstellen andauernd, dass die Förderung des Radverkehrs lediglich ideologisch geprägt sei.

    Es gibt viele gute Gründe, den Radverkehr zu fördern und unnötigen Autoverkehr zurück zu drängen. Das hat mit einer ideologischen Bevorzugung des Radverkehrs nichts zu tun. Zumal wir von einer Bevorzugung des Radverkehrs gegenüber dem Autoverkehr immer noch Lichtjahre entfernt sind. Ich wäre schon froh, wenn ich auf dem Fahrrad als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer anerkannt würde und mich nicht ständig wie ein Verkehrsteilnehmer dritter Klasse behandeln lassen müsste.

    So lange man aus ideologischen Gründen an der bestehenden Ungerechtigkeit festhalten kann, ist die Welt doch in Ordnung. Das ist sowohl christlich als auch liberal.

    Schon Jesus hat damals vor allem für die Starken gekämpft, um sie noch stärker zu machen. Und auch der Liberalismus ist letzendlich nur konsequent zu Ende gedachter Egoismus, denn die Freiheit des Einzelnen steht im Mittelpunkt. Da kann man keine Rücksicht auf andere (gar schwächere) nehmen, schon gar nicht auf Minderheiten.

    Oder etwa nicht? :/

    Schon 3 Jahre alt, aber ich kannte es noch nicht:

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    Selbstverständlich würde man ihn bitten, sich vorher mit den geltenden Verkehrsregeln noch einmal gründlich auseinanderzusetzen, insbesondere mit den StVO §§2, 3, 5, 6, 8, 9, 10, 12, 14, 26, 32 und 37. Nicht, dass er meint, dass er das alles gar nicht wissen musste und behauptet, dass für Radfahrer eigentlich nur §1 in dem Sinne gilt, sich gegenüber dem Autoverkehr möglichst unterwürfig zu verhalten.

    Könnten die Hamburger den Herrn Graage mal zu einer Fahrradtour einladen? Er fährt voraus und einer von euch fährt mit der Kamera hinterher und dokumentiert die dabei von ihm begangenen Ordnungswidrigkeiten, sowie die gegenüber ihm von Autofahrern begangenen OWis und Straftaten.

    beste Möglichkeiten zum Laufen und Radeln

    Nun ja... Ich bin dort auf die Fahrbahn gefahren, durfte mich auf dem weiteren Weg aber mehrfach auf den bestens ausgebauten Radweg hinweisen lassen. Der Radweg war in der Tat nagelneu, breit und glatt asphaltiert, aber offenbar nach Abschluss der Bauarbeiten noch nicht freigegeben. Tempo 50 wurde auch wenig später aufgehoben und auf der Straße war durchaus mehr los als das Bild vermuten lässt. Alles in allem kann ich jeden verstehen, der dort nicht gerne am Fahrbahnrand zu Fuß geht oder auf der Fahrbahn Fahrrad fährt.

    Das ändert alles aber auch nichts an der Tatsache, dass man das [Zeichen 240] hätte abdecken müssen.

    Schrödingers "Radwege"

    Dieser hier ist so mies, dass selbst die Verkehrsbehörde erkannt hat, dass man darauf besser nicht fahren sollte. Anstatt das VZ240 abzuschrauben, stellt man aber lieber noch weitere Verkehrszeichen auf, die vor abgestiegenen Radfahrern warnen.

    Hier sehen wir den Beginn eines gemeinsamen Geh- und Radweges mit Benutzungspflicht. Die Benutzungspflicht beginnt an dieser Stelle 10m vor einem Baum, an dem man wohl besser absteigen soll, nachdem man vorher 7km völlig problemlos auf der Fahrbahn gefahren ist, weil es dort gar keinen "Radweg" gab, den irgendeine Verkehrsbehörde hätte benutzungspflichtig machen können, Der erste Gedanke mag bei vielen Radfahrern sein: "warum hier und nicht 20m weiter hinten", während ich mir eher die Frage gestellt habe "warum überhaupt?" und einfach auf der Fahrbahn weitergefahren bin. Es hat auch niemanden gestört, weil ich da völlig alleine unterwegs war. So viel zum Thema "außergewöhnliche Gefahrenlage".

    Mindestens eines der Verkehrszeichen widerspricht hier den oder dem Anderen.