Beiträge von Yeti

    Die nächste Dividende etc.

    Und mit welcher Begründung wäre das "objektiv haltbar" anders, als wenn man sich bei der Corona-Politik nur an der Auslastung der Intensivstationen orientiert, anstatt an den "Folgen für die Menschen"? Oder konkret gefragt. Was ist daran weniger menschenverachtend?

    Es gibt ja (zumindest kurzfristig) auch Profiteure der aktuellen Coronapolitik.

    Die Politik orientiert sich bei den Maßnahmen ja zunehmend weniger an den Folgen für die Menschen, sondern an der Auslastung der Intensivstationen.

    Ich finde diese Politik absolut menschenverachtend.

    Klimawandel, Altersarmut, Pflegenotstand, ...

    Ich gebe zu, dass ich bei stärkerem Wind meine Touren auch so plane, dass ich bei Gegenwind eher auf windgeschützten Strecken fahre und die offenen Abschnitte lieber mit Rückenwind fahre. In Ortschaften, im Wald oder im Windschatten des Deiches merkt man den Gegenwind nicht so doll.

    So geht Downhill-Biking in Kehdingen. :)

    Ich bin mir nicht so sicher, ob nicht doch eine nächtliche Ausgangssperre nötig ist, um das Partytreiben einzustellen.

    Ich habe ja nicht geschrieben, dass eine nächtliche Ausgangssperre nicht geeignet ist, Partys einzudämmen, Verstöße zu erschweren oder einfacher kontrollieren zu können. Trotzdem halte ich es für unangemessen, wenn ich nach 22:00 Uhr nicht mehr alleine oder mit meiner Frau vor die Tür gehen dürfte, damit andere keine Party machen können. Eine Ausgangssperre ist schon ein wirklich heftiger Eingriff in die Grundrechte und da muss auf jeden Fall die Frage der Verhältnismäßigkeit gestellt werden, solange es für Büro-Jobs keine verpflichtenden Home-Office Regelungen gibt.

    Also zwei Möglichkeiten für "rücksichtslos":

    - Kennt die Regeln und setzt sich aus eigensüchtigen Motiven darüber hinweg.

    Man muss halt aufpassen, dass man keine unterschiedlichen Maßstäbe ansetzt. Wenn man z.B. einen benutzungspflichtigen "Radweg" rechts liegen lässt und auf der Fahrbahn fährt, wäre das nach dieser Definition auch rücksichtslos. Da möchte ich dann nicht auch gleich noch eine Strafanzeige wegen Nötigung am Hals haben, weil ich nachfolgende Verkehrsteilnehmer damit gezwungen habe, langsamer zu fahren, obwohl sie das nicht wünschten (ja, ich weiß: bei diesem Beispiel fehlt auch die Drohung oder Gewaltanwendung, um das Verhalten zu erzwingen).

    Meine "eigensüchtigen Motive" bestehen dann darin, heile ans Ziel zu kommen und mich nicht an jeder Kreuzung oder Ausfahrt über den Haufen fahren zu lassen.

    Du zeigst etwas an: keine Konsequenz, es ist ja nichts passiert

    Was lernst du daraus: beim nächsten Mal möglichst dramatisch darstellen, damit wenigstens die Chance der Ahndung bestehen bleibt.

    Und dagegen würde helfen, dass zumindest die OWi entsprechend geahndet würde. Bleibt in diesem Fall allerdings nur Tatbestand 105112 zum Sonderangebot von 30,- EUR: Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ein.

    Aus der subjektiven Sicht des Radfahrers, die wir sicherlich alle ganz gut nachvollziehen können, ist das alles klar. Für Straftaten liegt die Hürde der Beweislast aber höher und leider verwickelt sich der Radfahrer auch selbst in Widersprüche.

    Auf dem Video ist keine Berührung erkennbar und er spricht von einem sehr engen Überholen. Warum hat er in der Anzeige angegeben, dass es zur Berührung des Fahrzeuges mit dem linken Lenkerende gekommen ist? Ich kann auf dem Video auch nicht sehen, dass er in die Parklücke gefahren und dort zum Halten gekommen ist. (edit: man sieht in dem Video sogar, dass er nicht in der Parklücke angehalten hat). Hat er das etwa dazu erfunden, um die Situation noch dramatischer erscheinen zu lassen als sie bereits war?

    Der Radfahrer sagt, er sei mit 28-29 km/h gefahren und das ist für mich anhand des Videos auch nachvollziehbar. Aber es ist damit nicht rechtssicher bewiesen, denn dazu taugt ein Dashcam-Video meines Erachtens grundsätzlich nicht. Dass der Autofahrer deutlich zu schnell gefahren ist, ist damit dann auch nicht bewiesen.

    Dass die gezeigte Stelle ganz offensichtlich zu eng zum Überholen mit ausreichendem Abstand war und dass sich der Autofahrer somit über das allgemeine Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und die Verkehrsvorschriften nach StVO §5 (2) und (4) hinweggesetzt hat, steht für mich aber außer Frage.

    Ob das "völlig unbekümmert" erfolgte, müsste aber nachgewiesen werden und da wird es schwierig.

    Im Übrigen halte ich es für reichlich unkreativ, wenn man davon ausgeht, dass grundsätzlich nur Lockdowns und weitere Beschränkungen des Privatlebens geeignete Maßnahmen sind, um Infektionszahlen zu senken.

    Da ich davon ausgehe, dass Sie mir auch diese Worte im Mund verdrehen werden, möchte ich gleich hinterherschieben, dass auch ich in Anbetracht der steigenden Patientenzahlen auf den Intensivstationen glaube, dass wir gerade erst einmal mit deutlichen Maßnahmen die Zahlen in einen Bereich drücken müssen, der uns anschließend ermöglicht, neue Konzepte auszuprobieren (was im Übrigen auch voraussetzt, dass es sich wirklich um ein Konzept und nicht nur um Wunschdenken handelt).

    Das Argument, dass man abendliche oder nächtliche Partys nur durch eine allgemeine Ausgangssperre wirksam verhindern kann, muss ich genauso von der Hand weisen wie die Begründung meiner Lieblings-Verkehrsbehörde, dass man nur durch Umlaufsperren verhindern kann, dass Autos auf Geh- und Radwegen fahren. In beiden Fällen werden nämlich diejenigen eingeschränkt, die nicht das Problem verursachen.

    Einen Ausflug ins benachbarte Buxtehude zum Kaffeetrinken in der Außengastronomie braucht nun kein Stader in Erwägung ziehen.

    Stader gehen sowieso nicht nach Buxtehude. Hannoveraner gehen ja auch nicht zum Kaffeetrinken nach Braunschweig :)

    dann schildern Sie doch einfach den Eindruck, den Sie haben. Aber verzichten Sie bitte darauf zu behaupten, ich würde irgendwas behaupten, "ohne die Fakten zu kennen".

    Wenn ich für den Tübinger Modellversuch verantwortlich wäre, würde ich die Inzidenzwerte auch nicht zwischendurch veröffentlichen. Nicht, um "die Wahrheit" zu verschweigen, sondern um zu verhindern, dass jeder Youtube-Hobbyvirologe zuhause seine voreiligen Schlüsse zieht.

    Das könnte in zwei Richtungen schief laufen: Entweder weil die Inzidenzwerte in Tübingen gerade niedriger sind oder langsamer steigen als im restlichen Landkreis und das sofort überall Begehrlichkeiten wecken würde, die unter Umständen am Ende nicht haltbar sind. Aber auch anders herum besteht das Risiko, dass der Versuch unter dem Druck der öffentlichen Diskussion voreilig verworfen wird, obwohl er vielleicht Chancen aufgezeigt hätte.

    So lange die Infektionszahlen in Tübingen gerade nicht durch die Decke gehen, sollte man den Modellversuch in Ruhe zu Ende führen und anschließend die Ergebnisse offen kommunizieren.

    Mein Eindruck: Die Initiatoren des Modellversuchs wollen den Abbruch verhindern oder hinauszögern und behaupten einfach, die Zahlen in Tübingen seien niedriger als die im Landkreis-Durchschnitt, ohne das belegen zu können.

    Mein Eindruck: Sie behaupten hier etwas, ohne Fakten zu kennen.