Beiträge von Yeti

    auf OSM ist doch gut die Radroute zu erkennen, ich weiß nicht warum Du da auf einmal geradeaus über die Kreuzung willst.

    Diese Route haben wir sogar in unser Radverkehrskonzept geschrieben. Aber nur weil es eine Alternativroute gibt, muss es natürlich trotzdem möglich sein, an dieser Kreuzung geradeaus zu fahren. Es gibt auch Menschen, die in die Allensteiner Straße oder Goldaper Straße wollen und für die die Alternativroute ein großer Umweg wäre.

    Nur, damit keine Zweifel aufkommen: Ich würde selbstverständlich auf der Fahrbahn bleiben und geradeaus über die Kreuzung fahren, weil ich weiß, wie es an der Kreuzung weitergeht (bzw. weil ich weiß, dass es an dieser Kreuzung geradeaus eben nicht weitergeht, wenn man auf diesen "Radweg" fährt).

    Ohne Ortskenntnis wäre ich allerdings verunsichert. Entlang der B73 gibt einen "Radweg" nur auf der nördlichen Seite. Die B73 ist verkehrsrechtlich außerorts und folglich gibt es dort den typischen Außerorts-Radweg ([Zeichen 240], Zweirichtungsverkehr, knapp 2m breit). Muss man wissen, wenn man z.B. von der Linksabbiegerspur auf diesen Radweg über die Insel abbiegen will, weil man sonst auf der Fahrbahn der B73 landet, was dort normalerweise kein Vergnügen ist. Rechtsabbiegen auf den "Radweg" ist natürlich auch von der Rechtsabbiegespur möglich.

    Zum Linksabbiegen über den "Radweg": Man kann natürlich bei roter Fahrbahnampel absteigen und als Fußgänger auf die Furt schieben, wenn in der Richtung grün ist. Es spricht sicherlich auch nichts dagegen, auf der Furt wieder aufzusteigen und zu fahren.

    Zunächst einmal bedeutet das [Zeichen 240], dass es ab dort verboten ist, weiter auf der Fahrbahn zu fahren und es sollte auch ohne Ortskenntnis möglich sein, die Regelungen zu erfassen. Das ist natürlich in der Form kompletter Murks.

    Hier die Gehweg-Highlights für alle, die sich den Horrorfilm nicht komplett anschauen wollen.

    Stadteinwärts: Dies war bislang in beiden Richtungen benutzungspflichtig.

    Ich hätte übrigens bei 5:38 an der roten Ampel angehalten. Alleine schon um zu demonstrieren, wie irre es ist, derart linksrum über eine Furt geleitet zu werden, die sich hinter einer Ampel befindet ...

    Stimmt, du hast recht: Um auf die Furt zu gelangen, muss man an der Ampel vorbei fahren. Also bei rot dort anhalten, warten bis grün wird, dann 1m vorfahren und warten, bis an der Furt grün wird. Das macht alles noch absurder. Wenn Rotlichtverstöße nicht so teuer wären, würde ich mich jetzt selbst anzeigen.

    Das Irre ist ja, dass 50m vor der Kreuzung wieder eine Benutzungspflicht anfängt und es verboten ist, einfach ganz normal geradeaus auf der Fahrbahn über die Kreuzung zu fahren.

    Nach eingehender Analyse stellt sich die Verkehrsführung für "unsichere Radfahrer" also wie folgt dar: Die rote Linie ist verboten wegen des [Zeichen 240] am Anfang, also muss man der grünen Linie folgen. Das ist ja auch für unsichere Radfahrer viel einfacher und intuitiv verständlich.

    Wer sich mal anschauen möchte, was man in Stade unter einer "Alternative für unsichere Radfahrer" versteht, kann sich hier mal anschauen, wie man auf dem freigegebenen Gehweg in der Thuner Straße stadtauswärts fährt. :)

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    Wurden denn dort schon mal Fahrbahnradler mit einem Bußgeld belegt?

    Nicht dass ich wüsste. Ich bin im letzten Jahr mal von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf rabiate Weise angehalten worden, indem er sich erst mit seinem Dienstfahrzeug neben mich gesetzt hat und dann nach rechts gezogen ist. Schon vorher hat er mich mehrfach angehupt. Leider ging sein Pieper los, weil der wohl auch bei der freiwilligen Feuerwehr ist und es kam nicht mehr dazu, dass ich die Polizei hinzugezogen habe. Ich hätte den Ordnungsamts-MA ansonsten der Polizei seine Geschichte erzählen lassen und ihn dann wegen Verkehrsgefährdung und Nötigung angezeigt.

    Es war übrigens dieser "Radweg", den ich nicht benutzt habe.

    In meiner Lieblingsgemeinde Emmering darf muß man auf so einem Ding linksseitig fahren - linksseitiger, kombinierter Geh/Radweg heißt das wohl?

    Bis vorgestern war dieser Gehweg auch noch in beiden Richtungen mit [Zeichen 240] versehen. Die Gehweg-Freigabe wurde nun jeweils für den in Fahrtrichtung rechts angelegten Gehweg erteilt, so dass es dort wenigstens nicht mehr auch noch zu Gegenverkehr kommt (jedenfalls zu keinem, der auch noch vorgeschrieben ist).

    Ich mache morgen nochmal das Video auf dem Gehweg stadtauswärts. Da war leider mittendrin die Speicherkarte voll.

    Geht doch!

    Ich bin zweimal auf der Fahrbahn und einmal auf den Gehwegen hin und hergefahren und hatte die GoPro laufen, leider war mittendrin die Speicherkarte voll, so dass ich das nochmal wiederholen muss (bin halt wirklich Schritttemop gefahren und das hat gedauert...). Überholabstände werden nur eingehalten, wenn man auf der Fahrbahn fährt. OK, wenn man auf dem Gehweg fährt, dann wird man ja gar nicht überholt, sondern es handelt sich um Vorbeifahren. Beim Vorbeifahren waren die Seitenabstände aber durchgehend deutlich unter 1,5m. Man fragt sich immer, warum die Leute dabei nicht mindestens genauso viel Angst haben als wenn sie auf der Fahrbahn fahren.

    Und noch etwas Kurioses: Hier endet die Gehweg-Freigabe, aber dafür dürfen Fahrräder dort parken. :)

    Bei Mittelmotoren scheitert es am Freilauf, dass man den Motor nicht auch als Generator nutzen kann. Bei Nabenmotoren sollte das aber grundsätzlich möglich sein. Nicht nur, um die Lichtanlage bei leerem Antriebsakku zu versorgen, sondern eigentlich auch sogar, um den Akku durch Rekuperation zu laden. Das mag hier im Flachland nicht relevant sein, aber im Bergland könnte man bergab lieber den Akku nachladen als die Bremsen zu erwärmen.

    Wenn ich DMHH richtig verstanden habe, ist das vorher ein Schutzstreifen. Der ist Teil der Fahrbahn und daher wechselt man beim Verlassen der Furt auch nicht den Straßenteil und es gilt eben gerade nicht §10. Genau dieses Missverständnis ist aber durch die Furt auf den Gehweg zu befürchten.

    Eine böse Falle für diejenigen, die auf der Fahrbahn weiterfahren. Es ist jedenfalls zu befürchten, dass Autofahrer nicht damit rechnen, dass man dort die rote Furt verlässt und auf der Fahrbahn weiterfährt. Diese Option haben die Planer offenbar gar nicht vorgesehen.

    Das ist hier das Selbe: Jahrelang wurde behauptet, es bestehe eine außergewöhnliche Gefahrenlage und man müsse daher das Radfahren auch auf 1,50m "breiten" gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradwegen zwingend vorschreiben. Aber jetzt, wo die Benutzungspflicht aufgehoben wurde, besteht keine Grundlage für ein Tempolimit. Dabei würde man in der Thuner Straße sicherlich genug Gründe finden, Tempo 30 anzuordnen. Die Fahrbahn ist nur 5,50m breit und es gibt Linienbusverkehr. Es können sich zwar keine Busse dort begegnen, aber auch eine Begegnung zwischen einem PKW oder Lieferwagen und einem Bus wird dort schon eng. Außerdem gibt es dort einen Kindergarten, eine Grund- und Hauptschule, sowie den Hintereingang eines Gymnasiums, aber ein Tempolimit gibt es dort nur für einen 150m langen Abschnitt.

    Seit gestern -wie gesagt- aber ohne Benutzungspflichtige "Radwege"

    Ist es so, dass die "Wir wollen mehr Radwege Fraktion" diese Radwege auf Kosten von Fußwegen haben will?

    "Fraktion" ist vielleicht zu viel gesagt, denn das ist keine organisierte Gruppe. Wenn ich mir aber Leute anschaue, die auf schmalen Gehwegen oder gemeinsamen Geh- und Radwegen an Fußgängern vorbeifahren, ohne auch nur ein wenig ihr Tempo zu drosseln, dann scheint denen die Sicherheit (und auch das Sicherheitsempfinden) der Fußgänger am Allerwertesten vorbei zu gehen. Selbst in der neuen Fahrradstraße fährt nach meiner Bobachtung etwa die Hälfte der Radfahrer auf dem Gehweg, obwohl der Kfz-Verkehr dort völlig unerheblich ist und meines Erachtens sogar noch abgenommen hat (nur noch Kfz-Anliegerverkehr frei). Da auf dem ehemaligen "Radweg" nun geparkt wird, hat der Platz für Fußgänger nicht zugenommen. Ich hoffe, dass die Polizei dort mal tätig wird und die Gehwegradler aus dem verkehr zieht. Wo, wenn nicht in einer Fahrradstraße sollte man damit anfangen, den Leuten beizubringen, dass sie mit dem Fahrrad auf Gehwegen nichts zu suchen haben?

    Gestern wurde übrigens die Benutzungspflicht in der Thuner Straße aufgehoben. Ich mache morgen mal Bilder. Auch dort hat man sich nicht getraut, den Radverkehr offiziell komplett auf die Fahrbahn zu verlagern, sondern war der Meinung, man müsse "unsicheren Radfahrern" ein Angebot machen, auf einem zum Radfahren ungeeigneten Gehweg fahren zu dürfen.

    Wem nutzt das?

    - Radfahrer, die schneller als mit Schrittgeschwindigkeit auf dem freigegebenen Gehweg fahren, begehen eine Ordnungswidrigkeit, genauso wie auf einem nicht freigegebenen Gehweg. Vermutlich ist nur die Höhe des Bußgeldes eine andere und die Überschreitung von "Schrittgeschwindigkeit" schwerer nachweisbar.

    - Beim Unfall mit einem Fußgänger ist in beiden Fällen der Radfahrer dran.

    - Gegenüber Radfahrern, die es wagen, das Angebot, auf dem Gehweg zu fahren dankend abzulehnen und auf der Fahrbahn fahren, wird es bei einer Gehweg-Freigabe vermutlich mehr Aggressionen aus dem Auto heraus geben, als wenn klar ist, dass man auf gar keinen Fall auf dem Gehweg fahren darf.

    - Bei einer Gehweg-Freigabe werden deutlich weniger Radfahrer auf der Fahrbahn fahren als ohne und die typischen Hochbord-Unfälle werden kaum abnehmen.

    - Radfahren auf der Fahrbahn kann weiterhin als gefährlich dargestellt werden, so dass es erforderlich ist, stattdessen lieber Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern hinzunehmen. Das Ergebnis sieht man in der neuen Fahrradstraße.