Aus der subjektiven Sicht des Radfahrers, die wir sicherlich alle ganz gut nachvollziehen können, ist das alles klar. Für Straftaten liegt die Hürde der Beweislast aber höher und leider verwickelt sich der Radfahrer auch selbst in Widersprüche.
Auf dem Video ist keine Berührung erkennbar und er spricht von einem sehr engen Überholen. Warum hat er in der Anzeige angegeben, dass es zur Berührung des Fahrzeuges mit dem linken Lenkerende gekommen ist? Ich kann auf dem Video auch nicht sehen, dass er in die Parklücke gefahren und dort zum Halten gekommen ist. (edit: man sieht in dem Video sogar, dass er nicht in der Parklücke angehalten hat). Hat er das etwa dazu erfunden, um die Situation noch dramatischer erscheinen zu lassen als sie bereits war?
Der Radfahrer sagt, er sei mit 28-29 km/h gefahren und das ist für mich anhand des Videos auch nachvollziehbar. Aber es ist damit nicht rechtssicher bewiesen, denn dazu taugt ein Dashcam-Video meines Erachtens grundsätzlich nicht. Dass der Autofahrer deutlich zu schnell gefahren ist, ist damit dann auch nicht bewiesen.
Dass die gezeigte Stelle ganz offensichtlich zu eng zum Überholen mit ausreichendem Abstand war und dass sich der Autofahrer somit über das allgemeine Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und die Verkehrsvorschriften nach StVO §5 (2) und (4) hinweggesetzt hat, steht für mich aber außer Frage.
Ob das "völlig unbekümmert" erfolgte, müsste aber nachgewiesen werden und da wird es schwierig.