Beiträge von Yeti

    Mir ging es um die Aussage des Richters, dass das doch jedem passieren könnte. Nein, wenn sich alle an die Verkehrsregeln gehalten hätten, wäre es nicht passiert. Dann hätte der BMW-Fahrer dort nicht überholt und die Radfahrer hätte nicht die Fahrbahn gequert. Hier trifft ein Richter die Aussage, dass es normal ist, sich nicht an die Regeln zu halten. Das kann er meinetwegen abends am Stammtisch seinen Saufkumpanen erzählen, aber nicht im Gericht.

    Politiker müssen oft Entscheidungen treffen obwohl ihnen manchmal sehr gegensätzliche Forschungsergebnisse vorliegen oder eben keine eindeutigen Ergebnisse vorliegen.

    Wieder eine unbelegte Behauptung. Welche gegensätzlichen Forschungsergebnisse meinen Sie denn? Ich habe das Gefühl, dass Sie überhaupt nicht verstehen, wie Wissenschaft funktioniert.

    Vielleicht meinen Sie etwas anderes, nämlich Interessenskonflikte und Abwägungen zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen unterschiedlicher Disziplinen. Genau diese Abwägung zwischen verschiedenen Interessen ist Aufgabe der Politik. Das bedeutet aber nicht, dass wissenschaftliche Erkenntnisse missachtet oder geleugnet werden können.

    Beispiel: Wirtschaftliche Interessen eines großen Energiekonzerns, der mehrere Kohlekraftwerke betreibt und Klimaschutz. Beides lässt sich nicht vereinen, aber beides ist wissenschaftlich erklärbar (Wirtschaftswissenschaft - Klimawissenschaft). Aufgabe der Politik ist es, den Konflikt aufzulösen.

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    Zitat

    Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig im Sinne dieser Verordnung und während ihres Betriebs fest angebracht, gegen unabsichtliches Verstellen unter normalen Betriebsbedingungen gesichert sowie ständig einsatzbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.

    § 67 StVZO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Die ganzen Reflektoren müssen also immer dran sein. Beleuchtung, die montiert ist, muss betriebsbereit sein. Wenn ein Scheinwerfer defekt ist, muss er also abgebaut werden und es reicht nicht, einen Akku-betriebenen Scheinwerfer bei Bedarf anzubauen. Muss man nicht verstehen, wozu man tagsüber Reflektoren braucht oder warum man tagsüber nicht mit einer kaputten Lampe fahren darf.

    Antwort:

    Zitat

    Guten Morgen XXX,

    leider kann ich Ihnen da keine weitergehenden Informationen geben, das wurde im Einzelnen bei uns nicht erfasst.

    Gruß

    Rainer Bohmbach

    OK, man weiß es eigentlich nicht, aber um Radfahrer-Klischees in einer offiziellen Pressemeldung zu bedienen, reicht es. :cursing:

    Hab's trotzdem mal versucht...

    Zitat

    Sehr geehrter Herr Bohmbach,

    in der Pressemitteilung zu den gestern durchgeführten Kontrollen schreiben Sie, dass 80 Verstöße bei Radfahrenden festgestellt wurden, darunter die Nichtbenutzung von Radwegen und Mängel an der Beleuchtung.

    Könnten Sie mir bitte Auskunft geben, an welchen Stellen Radwege nicht benutzt wurden?

    Welche Mängel an der Beleuchtung wurden festgestellt und wann wurden die Kontrollen durchgeführt? Nach §67 StVZO § 67 StVZO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) dürfen Scheinwerfer und Rücklichter abnehmbar sein und müssen nur während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.

    Vielen Dank und Grüße

    Wenn ich bei der Polizei nachfrage, erhalte ich sicherlich keine Antwort. Mich würde schon interessieren, wo "Radwege" nicht benutzt wurden und welche Mängel an der Beleuchtung das gewesen sein sollen (vielleicht ist der gelbe Rückstrahler am Pedal abgefallen oder beim roten Rückstrahler fehlte das Prüfzeichen 'Z', ...)

    Glauben ist das Gegenteil von Wissen. Man kann sich sicherlich wissenschaftlich mit Religion und Glauben auseinandersetzen, aber das würde einen Standpunkt außerhalb der Dogmen und starren Regeln von Religionsgemeinschaften voraussetzen. Als Vorbereitung auf ein kirchliches Amt ist ein Theologiestudium aus meiner Sicht keine Wissenschaft sondern Wissenschaftsverweigerung.

    Um mal auf das Thema zurückzukommen: Vielleicht steht das "C" bei den Unionsparteien nur noch für diese religiöse Verweigerung, wissenschaftliche Erkenntnisse anzuerkennen und wider besseren Wissens zu handeln, wenn es dem eigenen, kurzfristigen Vorteil dient (was nebenbei gesagt auch nicht besonders christlich ist).

    Messen die die 1,50 wirklich von Reifen zu Reifen?

    Das war einer der Kritikpunkte am ursprünglichen Foto. Aber auf dem Aufkleber ist es genauso falsch dargestellt.

    Wenn man bei dem Aufkleber jetzt auch noch den Übergang zur Pfeilspitze als Fahrbahnrand interpretiert, passt es auch mit dem "scharf rechts fahren".

    Mal sehen, welches Thema die Polizei heute an Tag 4 der "Farradaktionswoche" bringt. Es wird sicherlich noch kommen, dass rote Ampeln auch für Radfahrer gelten (aber die Stader Polizei wird selbst nicht so genau wissen, welche eigentlich), dass man nicht freihändig mit dem Handy in der Hand fahren und keine Kopfhörer tragen soll. Fehlen noch weitere Klischees, die man in der "Farradaktionswoche" abfrühstücken kann und die vor allem an den eigentlichen Problemen vorbei gehen?

    "Farradaktionswoche" (sic.), Irritationen :rolleyes:

    Mir zeigt die ganze Aktion bislang vor allem, welchen Stellenwert das "Farrad" für die Stader Polizei hat. Ich hatte vor Jahren mal ein Gespräch mit dem Verkehrssicherheitsberater. Als ich das Thema auf die vielen Versäumnisse der Verkehrsbehörde, Gefahrenstellen und typische Gefahrensituationen, denen man hier überdurchschnittlich oft ausgesetzt ist, wollte der davon gar nichts wissen. Ich hatte im letzten Jahr noch einmal angefragt, ob man vielleicht eine Aufklärungskampagne für/gegen die vielen Geisterradler organisieren könnte. Da hat er es nicht einmal für nötig gehalten, zu antworten.