Beiträge von Yeti

    Ich glaube, dass es in der ganzen Diskussion gar nicht darum geht, was tatsächlich gefährlich ist und was nicht. Es geht darum, dass sich Radfahren leicht anfühlen soll, wenn man möchte, dass mehr Leute Rad fahren. Das Dilemma ist, dass Radfahren dort gefährlicher ist, wo es sich leichter anfühlt. Erschwert wird es zusätzlich durch die oftmals mangelhafte Umsetzung.

    Ein weiteres großes Problem ist der kollektive Komplex, den fast alle Verkehrsteilnehmer haben: Man möchte nicht den Verkehrsfluss stören und meint dabei ausschließlich die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs. Daher wird statt legal am Fahrbahnrand lieber halb auf dem Gehweg oder "Radweg" geparkt, daher lassen sich Autofahrer auf der Landstraße oder Autobahn drängen, schneller zu fahren, als sie es eigentlich tun würden, wenn ihnen nicht der schwarze Audi A6 mit 3m Abstand an der Stoßstange kleben würde. Darum glauben viele Radfahrer, dass sie auf der Fahrbahn nichts zu suchen haben und fühlen sich dort als Verkehrshindernis und daher trauen sich Verkehrsbehörden nicht, die Regeln konsequent umzusetzen, wenn es dem Ziel des ungehinderten Kfz-Verkehrs im Wege steht.

    Ich habe keine Ahnung, wie man das lösen soll, denn es stehen sachliche Argumente der Verkehrssicherheit gegen Emotionen. Gegen Angst helfen bei den allermeisten Menschen keine Unfallstatistiken, die belegen, dass die Angst statistisch gesehen ungerechtfertigt ist.

    Eventuell war der Gesetzgeber der Auffassung, dass das Aufzeichnen eines Schutzstreifen quasi vorgibt, wie das Rechtsfahrgebot an der Stelle zu verstehen ist.

    Genau das wäre meine Befürchtung. Und das kommt dann mit inkompetenten Verkehrsbehörden zusammen, für die ein "Schutzstreifen" nur ein weiteres Werkzeug darstellt, um Radfahrer elegant aus dem Weg zu schaffen.

    Wir brauchen mehr solcher Urteile, wo die Verantwortlichen auch persönlich zur Rechenschaft gezogen werden, wenn durch ihre Inkompetenz Menschen zu Schaden kommen: Kölner Teller: Heidelberger Verkehrsplaner verurteilt - Nachrichten aus Heidelberg - RNZ

    Das hat rechtsdogmatische Gründe. Wer im Gesetz was vorschreibt, ohne gleichzeitig eine Strafe bei Verstößen festzulegen, kann sich die ganze Vorschrift gleich sparen.

    Aber wenn man eine Strafe für einen Verstoß festlegt, den man gar nicht begehen kann, ergibt es doch auch keinen Sinn. Im Zweifelsfall wird man wohl als Radfahrer sowieso der Dumme sein, weil irgendeinem Anwalt schon einfallen wird, dass man weiter rechts hätte fahren können. Mit "Schutzstreifen" wird man als Radfahrer noch schwerer argumentieren können, warum einem das zugeteilte Revier nicht groß genug war.

    Warum gibt es überhaupt diesen Tatbestand? In §2 StVO werden Schutzstreifen nicht einmal erwähnt. In §2 (2) steht nur "Es ist möglichst weit rechts zu fahren", aber nicht "Es ist noch weiter rechts zu fahren als möglich".

    Wenn ein Schutzstreifen so weit rechts markiert ist, dass seine Benutzung nicht möglich ist, dann muss ich gemäß §2 (2) darauf nicht fahren. Eine OWi ist es aber trotzdem, weil in TBNR 102142 nicht steht, dass der Schutzstreifen nicht benutzt wurde, obwohl es möglich gewesen wäre, ohne sich selbst zu gefährden (womit ohnehin die meisten Schutzstreifen unbenutzbar wären).

    Zum Glück gibt es hier keine "Schutzstreifen", aber diese Diskussion wöllte ich mit der Stader Polizei nicht führen.

    Radfahrer haben wohl leider kein Recht, gegen Schutzstreifen zu klagen. Denn sie entfalten keinerlei rechtliche Wirkung für Radfahrer. Aber klagen darf nur jemand, der in irgendeiner Form durch die Anordnung eingeschränkt wird.

    Wie passt das Urteil des OVG Lüneburg mit dem Tatbestandskatalog zusammen? :/

    TBNR 102142:

    Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten.
    § 2 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 3.4 BKat

    15,- EUR

    Oder anders gefragt: Auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieser Tatbestand?

    Ich hatte wohl das Glück, zu einem der kleineren Standorte meines Arbeitgebers zu gehören. Hier haben die zugeteilten Impfdosen für alle Mitarbeiter an den Standorten HH-Finkenwerder, HH-Harburg und Stade gereicht. An den drei Standorten arbeiten insgesamt etwas mehr als 100 Leute. Die großen Standorte sind in dieser Woche noch leer ausgegangen.

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    Geimpft wurden die Chips von Google, da Microsoft gerade nicht lieferbar war :S Kann man das hier schreiben, wo der Pirminator nicht mehr da ist?

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    Ja klar, die Chance bekomme ich nicht noch einmal und unser Betriebsarzt kann ungenutzte Impfdosen auch nicht an andere Personen verimpfen.

    Ich habe gestern einen Termin für eine Impfung über den Betriebsarzt bekommen: morgen! Einerseits freue ich mich natürlich, dass das so schnell ging, aber andererseits denke ich auch darüber nach, ob es nicht noch viele Menschen gibt, bei denen eine Impfung wichtiger wäre als bei mir. Nur ist es so, dass das Impfangebot über den Betriebsarzt nicht noch einmal kommen wird.

    Bin extra für Dich nach Kassel gefahren.

    Mit [Zeichen 240] ist es ja auch kein reiner Gehweg mehr. Es ging doch die ganze Zeit darum, dass die Aussage "die Fahrbahn darf nicht benutzt werden" in der gezeigten Situation voraussetzt, dass da ein Zeichen 20 steht. Da stand ja auch nicht, dass wir in Cuxhaven sind, wo es an der Fahrbahn ein [Zeichen 254] gibt und daneben ein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] . :)

    Der Rest ist Spekulation.

    Sind Sie wieder im Pipi-Langstrumpf-Modus? Wenn man davon ausgehen soll, dass die Fahrbahn nicht benutzt werden darf, dann kann es sich nicht um einen freigegebenen Gehweg [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] handeln und auch nicht um einen gemeinsamen Geh- und "Radweg" ohne Benutzungspflicht, denn dann dürfte die Fahrbahn benutzt werden.

    Da auch nicht in der Beschreibung steht, dass sich die Umfrage ausschließlich an Kinder unter 8 Jahren richtet, kann es sich also nur um einen benutzungspflichtigen kombinierten Geh- und "Radweg" handeln. Es wäre natürlich noch eindeutiger gewesen, wenn das [Zeichen 240] mit auf den Bildern erkennbar wäre.

    Dann müsste nämlich klar gesagt werden, um was es sich jeweils handelt.

    Auch, wenn Sie das nicht verstehen wollen: Es steht klar in der Beschreibung, dass die Fahrbahn nicht benutzt werden darf. Also handelt es sich um einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und "Radweg".

    Ehrlich, ich weiß es auch nicht so recht, was die Dresdner Forscher mit dieser Umfrage herausfinden wollen.

    Die TU Dresden möchte herausfinden, wie sich Radfahrer auf gemeinsamen Wegen gegenüber Fußgängern verhalten.

    Haben Sie gelesen, was ich geschrieben habe? In der Einleitung zu den gezeigten Situationen steht, dass die Fahrbahn nicht benutzt werden darf und das geht nur, wenn der gezeigte Weg benutzungspflichtig ist.

    Dass es viele benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege gibt, die nicht benutzungspflichtig sein dürften, steht außer Frage.

    Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Bernd Althusmann sucht den direkten Dialog mit den Bürgern per WhattsApp Sprachnachricht.

    Althusmann sucht Dialog per Whatsapp-Sprachnachricht (t-online.de)

    Die Nummer ist hier veröffentlicht: Bernd Althusmann – Beiträge | Facebook

    01522 - 102 96 65

    Ich habe ihn in seiner Funktion als Verkehrsminister direkt mal gefragt, wie es sein kann, dass die StVO-Novelle "Fahrradnovelle" aus dem Jahr 1997 in vielen niedersächsischen Kommunen bis heute nicht einmal ansatzweise umgesetzt wurde. Vielleicht fallen euch ja auch noch Fragen an den zuständigen Minister des selbsternannten Fahrradlandes Nr. 1 ein.