Können wir jetzt bitte mal wieder auf die ADFC-Forderungen zurückkommen? Warnwesten, Funktionskleidung und generelle Freigabe zum Gehwegradeln sind ja zum Glück nicht darunter.
Beiträge von Yeti
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Meinst Du jetzt Fahrradzone [Anfang] und Fahrradzone [Ende] ?
Nein, ich meinte auf Seiten der Radfahrer wie auf Seiten der Autofahrer

In vielen 30er Zonen reicht der Platz ohnehin nicht, Radfahrer mit ausreichendem Abstand zu überholen, also dürfen sie auch dort nebeneinander fahren.
Gleichzeitig gibt es oft einen großen Aufschrei, wenn eine Fahrradstraße eingerichtet wird, weil sich Autofahrer dadurch massiv zurückgesetzt fühlen, selbst wenn die FS für Kfz-Verkehr freigegeben ist.
Der verkehrsrechtliche Unterschied ist aus meiner Sicht nicht so groß wie der gefühlte Unterschied und deswegen finde ich die Symbolwirkung einer Fahrradstraße gegenüber einer 30er Zone auch gut und wichtig.
Meine Erfahrungen mit Fahrradstraßen sind auch durchweg positiv. Allerdings kenne ich nur die eine in Stade, sowie einige Fahrradstraßen in Braunschweig und in Bremen. Dass es auch Fahrradstraßen gibt, die in der Praxis nicht funktionieren, glaube ich gerne. Aber die würden auch als 30er Zone nicht funktionieren.
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Oder sind die komplett ordnungswidrig da lang gefahren?
Ja
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Wie kommst du überhaupt darauf, dass der ADFC eine "Warnwestentruppe" sei?
Ich meine damit eine Teilmenge der ADFC-Mitglieder, die (oft in Warnweste) für Separation um jeden Preis kämpft und auch dort, wo es verboten ist, lieber auf Gehwegen fährt als sicher auf der Fahrbahn. Mir ist in Stade mal eine komplette ADFC-Gruppe auf dem linksseitigen Gehweg entgegen gekommen (also nicht direkt, weil ich auf der Fahrbahn war). Warnwestenquote >50%.
Wenn Sie jetzt weiter über das Radfahren auf Gehwegen diskutieren wollen, tun Sie das aber bitte hier: Radfahren auf Gehwegen - Seite 5 - Radverkehrspolitische Diskussion - Radverkehrsforum
Ich verspreche auch, mir Ihren Beitrag dort anzuschauen.

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Als Symbol scheint es aber eine gewisse Wirkung zu erzielen, dies übrigens auf beiden Seiten.

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Ich bin da eigentlich nur noch Mitglied, weil es bei der Arbeit vor Ort manchmal nützlich sein kann, die ADFC-Karte zu spielen und weil ich der Warnwestentruppe nicht das Feld alleine überlassen will.
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Die Risikogruppe potenzieller CDU-Wähler sollte doch schon weitestgehend geimpft sein. Nicht dass denen nach Maskenaffären und K-Theater nun auch noch die verbliebenen Wähler wegsterben.
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Dass man künftig nicht mehr nachweisen muss, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist, geht doch bereits in die gewünschte Richtung. Und dass man keine Fahrradstraßen dort einrichtet, wo kaum mit Radverkehr zu rechnen ist, sollte doch auch klar sein.
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Um das zu beantworten muss unter anderem auch berücksichtigt werden, wie stark die Straße mit Autoverkehr belastet ist, und wie schnell der fährt.
Das Bild zeigt die Hauptstraße in Fredenbeck Richtung Nordosten. Auf der Straße gilt eine zHg von 50 km/h.
Hier findet man die Verkehrsmengenkarte aus dem Jahr 2015 für Niedersachsen:
Straßenverkehrszählung | Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (niedersachsen.de)
Die nächste Zählung soll in diesem Jahr erfolgen.
Darin sind zwar nicht alle Straßen erfasst, aber wenn man sich hier etwas auskennt, lassen sich Vergleiche ziehen. Insbesondere ist auf den Straßen, die dort nicht erfasst wurden, in der Regel noch weniger Kfz-Verkehr, weil nur überhaupt auf den stärker befahrenen Straßen überhaupt gezählt wurde.
Dargestellt ist die DTV (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) und per Faustformel kann man davon ausgehen, dass 10% davon auf die Spitzenstunde entfallen. Außer der B73 und B74 erreicht im gesamten Landkreis Stade keine der erfassten Straßen eine Verkehrsbelastung, die eine RWBP rechtfertigen könnte, außer vielleicht bestimmte Hauptstraßen im Stadtgebiet von Buxtehude und Stade, wo auch noch innerörtliche Verkehrsströme zusammenfallen. Die beiden am stärksten befahrenen Hauptstraßen in Stade erreichen eine DTV von ca. 15.000 Kfz/Tag. Da die B73 sowohl in Stade als auch in Buxtehude nicht direkt durch das Stadtgebiet führt, gibt es auf den Stadtstraßen auch nur wenig LKW-Durchgangsverkehr und somit keinen besonders hohen Schwerlastverkehrsanteil.
Bei gepflasterten Wegen kann man die Breite recht gut anhand der Zahl der Pflastersteine abschätzen, die hier üblicherweise ein Format von 10 x 20 cm haben. Neben dem roten geparkten Auto komme ich auf 1,80m ab der Bordsteinkante. Dass der Weg im Zickzack um die Parkbucht herumgeführt wird, und ein Ampelmast mitten darauf steht, sieht man auch auf den ersten Blick.
Insofern traue ich mir die Einschätzung zu, dass an der gezeigten Stelle weder eine besondere Gefahrenlage aufgrund des hohen Kfz-Aufkommens besteht, noch die baulichen Voraussetzungen der VwV-StVO gegeben sind und die Benutzungspflicht daher rechtswidrig angeordnet ist.
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In Horneburg im Landkreis Stade hat man vor zwei Jahren alle "Radwege" aufgehoben und sämtliche
gegen
ausgetauscht, alles konsequent ohne ein einziges
. Dazu hat man in einigen Straßen T30 eingeführt und Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn gemalt.Ich war damals von der Gemeindeverwaltung eingeladen, als Vertreter des ADFC bei einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung etwas vorzutragen. Da gab es auch eine Gruppe, die sich vehement dagegen gewehrt hat und die wohl auch im Nachgang in ihrer Nachbarschafts-Facebook-Gruppe über mich hergezogen ist. Aber egal, sowas ficht mich nicht an.
Inzwischen regt sich da niemand mehr drüber auf und (fast) alle haben sich daran gewöhnt, auf der Fahrbahn zu fahren. Geht also.
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Eine beidseitige Benutzungspflicht ist natürlich Quatsch, weil man nicht auf beiden Straßenseiten gleichzeitig fahren kann. An der gezeigten Stelle liegen die Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht aber gar nicht vor, auch nicht nur auf der rechten Seite.
Radfahren auf der falschen Straßenseite ist gefährlich und daher soll eine Verkehrsbehörde das innerorts gar nicht vorschreiben und nur in Ausnahmefällen unter bestimmten Voraussetzungen (die dort auch nicht vorliegen) erlauben. Dass es trotzdem Leute gibt, die gerne auf der falschen Seite fahren, tut nichts zur Sache, denn es ist nicht die Aufgabe einer Verkehrsbehörde, gefährliches Verhalten zu legalisieren. Wir sind ja nicht bei wünsch-dir-was.
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Wenn zukünftig Fahrradstraßen oder auch gleich ganze Fahrradzonen eingerichtet werden können, obwohl dort die Straßen nicht oder noch nicht vorwiegend vom Radverkehr benutzt werden, dann wäre das von Vorteil.
Das ist doch bereits so vorgesehen. Hier nachzulesen: Änderung der VwV-StVO, Radverkehrsrelevante Teile -> zu Zeichen 244.1
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Bei der Frage nach T30 als Regelgeschwindigkeit hat sich auch Hofreiter gewunden (im Video ab ca. Minute 46). Der hatte wohl Angst, dass ihm eine klare Aussage anschließend wieder um die Ohren fliegt wie ein Veggie-Day oder die Überlegung, dass man nicht unbegrenzt Einfamilienhäuser bauen kann.
Die Aussage bei 47:00, dass die Kommunen schon selbst wissen, was für ihre Bürgerinnen und Bürger richtig ist, kann nur jemand treffen, der noch nie in FFB oder Stade mit dem Fahrrad unterwegs war, oder für den Radfahrer keine Bürger sind.
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Hier findet man das komplette Dokument: adfc_so_geht_fahrradland_forderungen_v4.pdf
Zitat von Seite 9:
ZitatSchwächere Verkehrsteilnehmende wie Kinder, zu Fuß Gehende und Radfahrende werden aktuell so behandelt, dass sie dem Kfz-Verkehr möglichst nicht in die Quere kommen. Ihre Sicherheitsbelange werden gegenüber der „Leichtigkeit“ des Kfz-Verkehrs zurückgestellt.
Aus der aktuellen VwV-StVO zu den §§39-43, Rn 5
ZitatDie Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Das müsste nur konsequent umgesetzt werden.
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Genau das habe ich auch dem ADFC geschrieben, dass es einen Begründungszwang nur für die Benutzungspflicht gibt und dass das auch gut und wichtig ist, dass das so bleibt.
Am Rande der gestrigen Diskussion kam auch der §45 (9) StVO zur Sprache, der aus ADFC-Sicht vor allem als Hemmnis gesehen wird, den Autoverkehr zugunsten des Radverkehrs zu beschränken. Dass das auch der Hebel ist, um gegen unzulässige Beschränkungen des Radverkehrs vorzugehen, wird dabei nicht berücksichtigt. Vermutlich sieht der ADFC die Anordnung einer Benutzungspflicht aber auch nicht als Beschränkung.
(Symbolbild)
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Ich weiß nicht, ob ihr es schon gesehen habt: ADFC-Forderungen zur Bundestagswahl 2021
Ein Punkt macht mir Angst:
ZitatAufbauend auf den neuen Ermächtigungsgrundlagen im StVG ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) fahrradfreundlich zu reformieren und enthält u. a. folgende Änderungen:
› Vollständige Abschaffung des Begründungszwangs für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen
Was könnte damit gemeint sein? Ich habe die Frage auch per Mail an die Bundesgeschäftsstelle des ADFC gerichtet und bin gespannt, ob ich eine Antwort erhalte.Gestern Abend gab es auch eine Podiumsdiskussion im Live-Stream, den man sich nachträglich noch hier anschauen kann (die ersten 9 Minuten ohne Ton)
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Ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht hat doch für Fußgänger*innen den selben Nachteil, wie ein Geh- und Radweg mit Benutzungspflicht. Der Radverkehr wird zur Bedrohung für den Fußverkehr. Und zwar stärker noch als auf einem Fußweg, der für den Radverkehr freigegeben ist.
Deshalb habe ich ja geschrieben, dass mir dafür klare Kriterien fehlen, wann eine gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer überhaupt in Frage kommt, egal ob mit oder ohne Benutzungspflicht. Meinetwegen auch mit Verweis auf die RASt-06, die man dafür auch bei nicht benutzungspflictigen Wegen als verbindlich erklären könnte.
- Mindestmaß 2,50m auch bei geringem Fußgänger- und Radverkehrsaufkommen bis max. 70 (Fg + Rf)/h
- Bei höherer Seitenraumbelastung entsprechend breiter
- Niemals dort, wo es verstärkt besonders schützenswerten Fußgängerverkehr gibt (Schulen, Altenheime, Behinderteneinrichtungen, ...)
- Niemals auf Gefällestrecken, wo Radfahrer hohe Geschwindigkeiten erreichen
- Niemals in Straßen mit intensiver Geschäftsnutzung
- Niemals im Zuge von Hauptverbindungen des Radverkehrs
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So ein Schild abzuschrauben
wird erst dann zu einer eindeutigen Situation führen, wenn gleichzeitig der vorhandene Hochbordradweg so umgepflastert wird, oder vorhandene Markierungen entfernt werden, so dass nichts mehr darauf hindeutet, dass hier ein Angebotsradweg vorhanden wäre. Erst dann ist eindeutig klar, dass es ebenfalls ein Fußweg ist, der nicht vom Radverkehr benutzt werden darf.Im ersten Schritt kann man ja den Angebotsradweg bestehen lassen. Sollte nicht genügend Platz für Fußgänger sein, oder die Benutzung des Weges aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar sein, muss er zurück gebaut werden.
Getrennte Geh- und Radwege sind hier aber eher die Ausnahme und die meisten "Radwege" sind Gehwege, an die man einfach ein
gestellt hat, um die Fördermittel für Radwege abzugreifen und behaupten zu können, man hätte ein durchgehendes "Radwege"-Netz. Am besten noch auf beiden Straßenseiten gleichzeitig, dann zählt das vermutlich doppelt. -
Dann sollten sie aber gefälligst auch nicht bei einer "Radfreundlichen Planung" mitplanen und zugeben, dass sie das Ganze Null tangiert.
Politik und Verwaltung haben jeweils ihre Aufgaben und man muss mit beiden Seiten reden. Ich musste das auch erst lernen, welche Entscheidungen wo getroffen werden und mit wem man worüber reden muss.
Die Verwaltung, insbesondere die Straßenverkehrsbehörde muss man dazu bringen, sich an geltendes Recht zu halten. Einige gehen dafür den Weg über eine Klage, ich habe es im Dialog probiert. Beides ist langwierig und erfordert Durchhaltevermögen. Ob ich hier erfolgreicher gewesen wäre, wenn ich vor drei Jahren geklagt hätte, weiß ich nicht. Tatsache ist, dass ich nicht alle Benutzungspflichten, die inzwischen aufgehoben wurden, hätte wegklagen können.
Die Tiefbauämter muss man dazu bringen, die technischen Regelwerke umzusetzen und den Radverkehr als gleichberechtigte Verkehrsart zu behandeln. Hier in Stade baut man Kreisverkehre zum Beispiel entgegen der Empfehlungen der ERA 2010 und entgegen der Erkenntnisse der Unfallforschung. Mit dem Erfolg, dass hier überdurchschnittlich viele Fahrradunfälle an Kreisverkehren passieren. Dagegen konnte ich leider bislang noch nichts ausrichten und vermutlich muss ich abwarten, bis der Leiter des Tiefbauamtes an einem seiner eigenen Kreisel über den Haufen gefahren wird und ein Nachfolger kommt, der es besser kann.
Die Politik könnte man vielleicht dazu bringen, das Geld für solche Bauwerke nicht freizugeben. Auch das habe ich bislang noch nicht geschafft, aber ich arbeite daran. Von der Politik muss auch ein grundsätzlicher Beschluss zur Radverkehrsförderung kommen und ein Auftrag an die Verwaltung, die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern. Dazu zählen schließlich auch Dinge, zu denen die Verwaltung nicht verpflichtet ist wie z.B. die Schaffung sicherer Abstellanlagen oder die Asphaltierung einer Straße mit Kopfsteinpflaster, die eine attraktive Route für den Radverkehr darstellen kann.
Ich glaube auch nicht, dass es alleine damit getan ist, unzulässige Benutzungspflichten aufzuheben. An manchen Straßen schon, wo niemand einen Radweg braucht. Und selbst da ist es schwierig genug, die Leute davon zu überzeugen, dass die Fahrbahn meist der bessere Radweg ist. Aber wenn man mehr Leute auf das Fahrrad bringen will, geht das an stark befahrenen Hauptstraßen nur mit einer separierten Infrastruktur. Da kann man sich wenigstens dafür einsetzen, dass die nach dem Stand der Technik geplant und gebaut wird. Eine Verbesserung gegenüber dem jetzigen Stand wäre das allemal. Auch hier muss die Politik dahinter stehen, dafür dem Autoverkehr Platz wegzunehmen, damit nicht weiterhin "Radwege" irgendwo an den Rand gequetscht werden, wo sie in erster Linie den Autoverkehr nicht stören.
Auch das Thema Kommunikation ist wichtig und das macht die Verwaltung nicht von alleine. In einer fahrradfreundlichen Stadt hat man das Gefühl, als Radfahrer wertgeschätzt zu werden. Davon ist man hier noch weit entfernt.