Beiträge von Yeti
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Diese Kennzeichnung gemeinsamer Geh- und "Radwege" ohne Benutzungspflicht hat es ja immerhin in den Entwurf der neuen VwV-StVO geschafft. Das könnte ich mir auch als Verkehrszeichen vorstellen mit schwarzen Piktogrammen auf weißem Grund, weil das dann auch bei Schnee funktionieren würde und sichtbar wäre, bevor man auf einen solchen Weg fährt (bzw. bevor man nicht auf einen solchen Weg fährt). Aber dafür muss man wohl nochmal 20 Jahre warten.
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Es ist auch die 30 km/h Zone inkompatibel zum einem Radweg.
Nicht, wenn er nicht benutzungspflichtig ist. Dass man in 30er Zonen keine Radwege braucht, ist unstrittig, aber §45 (1c) schließt nur benutzungspflichtige Radwege und Radfahrstreifen in Tempo 30 Zonen aus und nicht "Radwege" allgemein.
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Was veranlasst dich zu den Gänsefüßchen?
Laut Pressemeldung der Polizei ist der Transporterfahrer nach links abgebogen. Der Radfahrer kam ihm also entgegen. "Übersehen" wird hier von der Polizei wieder einmal als Synonym für "ohne zu gucken abgebogen" verwendet.
Übersehen kann man jemanden, der von etwas verdeckt ist oder der bei völliger Dunkelheit ohne Licht und Reflektoren in mattschwarzer Kleidung unterwegs ist.
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Der Text wurde 1:1 aus der Pressemeldung der Polizei übernommen.
▷ POL-KA: (KA) Ubstadt-Weiher - Kind mit Fahrrad von Pkw erfasst und schwer verletzt | Presseportal
Rückfragen bitte an: Sven Brunner, Pressestelle
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Hier hat es tatsächlich etwas bewirkt. Könnte alles viel schneller gehen, keine Frage, aber es geht voran.
Allein mit zynischem Geunke bewirkt man allerdings noch weniger.
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In Niedersachsen finden am 12.09. zwei Wochen vor der Bundestagswahl die Kommunalwahlen statt, sowie in den meisten Kommunen auch die Wahl des Bürgermeisters. Da sollte man die Kandidaten dazu bringen, sich zu positionieren und sie anschließend auf ihre Versprechen festnageln.
Den vor zwei Jahren neu gewählten Stader Bürgermeister erinnere ich immer wieder gerne an seine Antworten auf unsere Fragen, die wir den Kandidaten im Wahlkampf gestellt haben.
Zitat3. Wo gibt es aus Ihrer Sicht Verbesserungsbedarf?
Es gibt großen Verbesserungsbedarf in Stade, insbesondere an den Straßen, an denen über Jahre dem Autoverkehr die wichtigste Bedeutung beigemessen wurde. Wir brauchen Radwege, die hinsichtlich der Breite die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Schilder und Hindernisse an bzw. auf Radwegen, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, müssen endlich abgebaut werden.
Einige Schilder und Hindernisse, die immer noch nicht den Vorgaben entsprechen, könnte ich ihm noch nennen

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Vermutlich wird er in 1-2 Jahren entnervt aufgeben und sein Glück bei einem Planungsbüro versuchen.
...das die Stadt Lüneburg dann beauftragen kann.
In Stade ist es gerade andersrum gelaufen: Die Stelle des städtischen Verkehrsplaners hat eine Frau von dem Planungsbüro übernommen, das zuvor die Machbarkeitsstudie für den kompletten Umbau einer Hauptstraße mit regelkonformer Radverkehrsführung ausgearbeitet hat.
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Nun hat sich der Leiter des Straßenverkehrsamtes auf meine -zugegebenermaßen angesäuerte- Mail gemeldet und wir haben einen Termin am 03.08. zum persönlichen Gespräch vereinbart. Ich habe auf die Verkehrsmengenkarte des Landes Niedersachsen verwiesen, aus der hervorgeht, dass an den allermeisten Straßen im gesamten Landkreis die Anordnung einer Benutzungspflicht nicht einmal ansatzweise in Frage kommt und die dort vorhandenen
komplett abgebaut werden können, ohne dass vorher eine gründliche und zeitaufwändige Prüfung erforderlich ist.Natürlich wurden die langsamen Fortschritte wieder mit fehlenden Personalkapazitäten begründet. Bei Kfz-Belastungen <300 Kfz/h bräuchte ich keine 10 Sekunden, um zu entscheiden, dass ein linksseitiger kombinierter Geh- und Radweg mit einer Breite von 1,50m rechtswidrig ist. Wenn man wollte, könnte man also den halben Landkreis Stade heute noch vor der nächsten Kaffeepause in Ordnung bringen und eine Truppe losschicken, die an den grün markierten Straßen innerorts alle
ersatzlos entfernt.Aus der Verkehrsmengenkarte ergibt sich allenfalls im Zuge der B73, B74, im südlichen Abschnitt der L111, sowie der L127 und L130 bei Apensen eine Verkehrsbelastung, die eine RWBP rechtfertigen könnte (DTV > 9000 Kfz/Tag). Wenn man dort Radfahrern das Fahren auf der Fahrbahn verbieten will, muss man allerdings regelkonforme Radwege bauen, die den Vorgaben der VwV-StVO genügen oder andernfalls durch Tempolimits die Gefahr senken.
Im "Radwegekonzept" des Landkreises wurde der Bestand vorhandener "Radwege" aber überhaupt nicht betrachtet, sondern nur gesucht, wo man noch nicht so einen Murks hingepflastert hat.
Dann gibt es noch Straßen mit mittleren Verkehrsbelastungen, bei denen aus meiner Sicht Angebote für Radfahrer geschaffen werden sollten (Piktogrammketten auf der Fahrbahn oder Angebotsradwege ohne Benutzungspflicht). "Radwege" aber nur auch unter Berücksichtigung der Sicherheit des Fußgängerverkehrs und ohne offensichtliche Sicherheitsmängel (Engstellen, schlecht einsehbare Kreuzungen, ...).
Leider hat man nicht einmal versucht, im Zuge von Straßenerneuerungen regelkonforme Lösungen zu finden. In Wischhafen wurde zum Beispiel die Ortsdurchfahrt komplett saniert und wieder ein einseitiger kombinierter Geh- und Zweirichtungsradweg
gebaut. Sowas geht einfach nicht und ich hoffe, dass der Landkreis STD merkt, dass ich mir sowas nicht mehr gefallen lasse. Es ist mir auch egal, dass es bei solchen Bauvorhaben unterschiedliche Zuständigkeiten gibt und der Baulastträger bei der B495 nicht der Landkreis STD ist. -
Der Shitstorm scheint sich gewaschen zu haben.
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Man kann Herrn Pusch wirklich nur viel Erfolg und Durchhaltevermögen wünschen. Der Verkehrsplaner, der vor zwei Jahren in Stade eingestellt wurde, ist schon wieder weg. Der hat aber auch keine Spuren hinterlassen, sondern es ging eigentlich alles weiter wie vorher. Ich kann nicht beurteilen, ob es daran lag, dass er keine Ideen hatte oder dass er sie nicht umsetzen konnte.
Wenn die Stadt Lüneburg ernsthaft daran interessiert ist, etwas zu verändern, sollte man mit dem Herren kooperieren. Es kann nur besser werden.

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Außerorts dürfen Mofas Geh/Radwege mitbenutzen.
Ja, aber ohne Zusatzzeichen keinen Gehweg
. In diesem Fall darf man mit dem Mofa auf dem Gehweg mit Schrittgeschwindigkeit fahren, aber mit dem Fahrrad gar nicht. In Gegenrichtung
darf man mit dem Fahrrad mit normaler Geschwindigkeit fahren, aber auch mit dem Mofa, solange man auf Fußgänger Rücksicht nimmt.Es handelt sich um die Verbindung zwischen der B431 und der Straße Am Neuendeich, die darunter hindurchgeführt wird.
Das Andere ist der Weg zwischen der Schleusenstraße in Neuhaus und der Straße zum Ostesperrwerk am Abzweig zur Wasserskianlage.
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Wir sagen den Leuten, dass sie sich auf jeden Fall erst einmal mit dem Lastenrad an geeigneter Stelle vertraut machen sollen. Meine Erfahrung ist, dass das nach 5-10 Minuten klappt.
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Wie bereits geschrieben: Das Rechtsfahrgebot.
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Nur in dieser Bubble, keine Sorge

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Darf ich lösen?
1. Nein
2. Ja
3. Ja

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Habe es mir gerade erst genauer angeschaut. In der Stadtstraße gibt es keine "Radwege". Das
auf der linken Seite hinter der diagonalen Furt soll wohl ermöglichen, die 20m bis zum Sonnenweg zu fahren und dort abzubiegen. Wer weiter entlang der Marienstraße Richtung Westen fahren will, muss natürlich rechts bleiben.Gleichzeitig links
und rechts
geht natürlich nicht, aber links
und rechts
geht auch nicht. Wenn man auf dem kurzen Abschnitt auf der linken Seite bis zum Sonnenweg das Radfahren erlauben will, dann dürfte das
auf der rechten Seite erst wieder gegenüber vom Sonnenweg stehen und bis dahin könnte links ein
stehen. Oder man baut das ganze blaue Blech komplett ab.Wer aus der Marienstraße kommt und auf der anderen Seite wieder zurück fahren möchte, muss über die diagonale Furt hinter der Stadtstraße queren. Macht natürlich niemand, aber es wurde ja danach gefragt, was erlaubt ist.
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Auf der linken Seite von was?
Auf der linken Seite der Kreuzung. Ich gehe davon aus, dass die Furten in Richtung der Radwege zu benutzen sind.