Das hat rechtsdogmatische Gründe. Wer im Gesetz was vorschreibt, ohne gleichzeitig eine Strafe bei Verstößen festzulegen, kann sich die ganze Vorschrift gleich sparen.
Aber wenn man eine Strafe für einen Verstoß festlegt, den man gar nicht begehen kann, ergibt es doch auch keinen Sinn. Im Zweifelsfall wird man wohl als Radfahrer sowieso der Dumme sein, weil irgendeinem Anwalt schon einfallen wird, dass man weiter rechts hätte fahren können. Mit "Schutzstreifen" wird man als Radfahrer noch schwerer argumentieren können, warum einem das zugeteilte Revier nicht groß genug war.