Die Blauschilder haben zwei Bedeutungen: Einmal bedeuten sie "die Verkehrsfläche darf nur von den angegebenen Verkehrsarten benutzt werden". Sie verbieten somit allen anderen die Benutzung. Zweitens schreiben sie die Benutzung für die angegebene Verkehrsart vor, wenn es in der Straße noch andere Verkehrsflächen gibt, die sonst benutzt werden dürften.
Bei einer Fahrradstraße gibt es aber keine andere Verkehrsfläche als die Fahrbahn, die sonst mit dem Fahrrad benutzt werden dürfte. Daher enthält das
für Radfahrer kein Gebot, sondern nur ein Verbot für andere Verkehrsarten.