Der Text wurde 1:1 aus der Pressemeldung der Polizei übernommen.
▷ POL-KA: (KA) Ubstadt-Weiher - Kind mit Fahrrad von Pkw erfasst und schwer verletzt | Presseportal
Rückfragen bitte an: Sven Brunner, Pressestelle
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Hier hat es tatsächlich etwas bewirkt. Könnte alles viel schneller gehen, keine Frage, aber es geht voran.
Allein mit zynischem Geunke bewirkt man allerdings noch weniger.
In Niedersachsen finden am 12.09. zwei Wochen vor der Bundestagswahl die Kommunalwahlen statt, sowie in den meisten Kommunen auch die Wahl des Bürgermeisters. Da sollte man die Kandidaten dazu bringen, sich zu positionieren und sie anschließend auf ihre Versprechen festnageln.
Den vor zwei Jahren neu gewählten Stader Bürgermeister erinnere ich immer wieder gerne an seine Antworten auf unsere Fragen, die wir den Kandidaten im Wahlkampf gestellt haben.
Zitat3. Wo gibt es aus Ihrer Sicht Verbesserungsbedarf?
Es gibt großen Verbesserungsbedarf in Stade, insbesondere an den Straßen, an denen über Jahre dem Autoverkehr die wichtigste Bedeutung beigemessen wurde. Wir brauchen Radwege, die hinsichtlich der Breite die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Schilder und Hindernisse an bzw. auf Radwegen, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, müssen endlich abgebaut werden.
Einige Schilder und Hindernisse, die immer noch nicht den Vorgaben entsprechen, könnte ich ihm noch nennen ![]()
Vermutlich wird er in 1-2 Jahren entnervt aufgeben und sein Glück bei einem Planungsbüro versuchen.
...das die Stadt Lüneburg dann beauftragen kann.
In Stade ist es gerade andersrum gelaufen: Die Stelle des städtischen Verkehrsplaners hat eine Frau von dem Planungsbüro übernommen, das zuvor die Machbarkeitsstudie für den kompletten Umbau einer Hauptstraße mit regelkonformer Radverkehrsführung ausgearbeitet hat.
Nun hat sich der Leiter des Straßenverkehrsamtes auf meine -zugegebenermaßen angesäuerte- Mail gemeldet und wir haben einen Termin am 03.08. zum persönlichen Gespräch vereinbart. Ich habe auf die Verkehrsmengenkarte des Landes Niedersachsen verwiesen, aus der hervorgeht, dass an den allermeisten Straßen im gesamten Landkreis die Anordnung einer Benutzungspflicht nicht einmal ansatzweise in Frage kommt und die dort vorhandenen
komplett abgebaut werden können, ohne dass vorher eine gründliche und zeitaufwändige Prüfung erforderlich ist.
Natürlich wurden die langsamen Fortschritte wieder mit fehlenden Personalkapazitäten begründet. Bei Kfz-Belastungen <300 Kfz/h bräuchte ich keine 10 Sekunden, um zu entscheiden, dass ein linksseitiger kombinierter Geh- und Radweg mit einer Breite von 1,50m rechtswidrig ist. Wenn man wollte, könnte man also den halben Landkreis Stade heute noch vor der nächsten Kaffeepause in Ordnung bringen und eine Truppe losschicken, die an den grün markierten Straßen innerorts alle
ersatzlos entfernt.
Aus der Verkehrsmengenkarte ergibt sich allenfalls im Zuge der B73, B74, im südlichen Abschnitt der L111, sowie der L127 und L130 bei Apensen eine Verkehrsbelastung, die eine RWBP rechtfertigen könnte (DTV > 9000 Kfz/Tag). Wenn man dort Radfahrern das Fahren auf der Fahrbahn verbieten will, muss man allerdings regelkonforme Radwege bauen, die den Vorgaben der VwV-StVO genügen oder andernfalls durch Tempolimits die Gefahr senken.
Im "Radwegekonzept" des Landkreises wurde der Bestand vorhandener "Radwege" aber überhaupt nicht betrachtet, sondern nur gesucht, wo man noch nicht so einen Murks hingepflastert hat.
Dann gibt es noch Straßen mit mittleren Verkehrsbelastungen, bei denen aus meiner Sicht Angebote für Radfahrer geschaffen werden sollten (Piktogrammketten auf der Fahrbahn oder Angebotsradwege ohne Benutzungspflicht). "Radwege" aber nur auch unter Berücksichtigung der Sicherheit des Fußgängerverkehrs und ohne offensichtliche Sicherheitsmängel (Engstellen, schlecht einsehbare Kreuzungen, ...).
Leider hat man nicht einmal versucht, im Zuge von Straßenerneuerungen regelkonforme Lösungen zu finden. In Wischhafen wurde zum Beispiel die Ortsdurchfahrt komplett saniert und wieder ein einseitiger kombinierter Geh- und Zweirichtungsradweg
gebaut. Sowas geht einfach nicht und ich hoffe, dass der Landkreis STD merkt, dass ich mir sowas nicht mehr gefallen lasse. Es ist mir auch egal, dass es bei solchen Bauvorhaben unterschiedliche Zuständigkeiten gibt und der Baulastträger bei der B495 nicht der Landkreis STD ist.
Der Shitstorm scheint sich gewaschen zu haben.
Man kann Herrn Pusch wirklich nur viel Erfolg und Durchhaltevermögen wünschen. Der Verkehrsplaner, der vor zwei Jahren in Stade eingestellt wurde, ist schon wieder weg. Der hat aber auch keine Spuren hinterlassen, sondern es ging eigentlich alles weiter wie vorher. Ich kann nicht beurteilen, ob es daran lag, dass er keine Ideen hatte oder dass er sie nicht umsetzen konnte.
Wenn die Stadt Lüneburg ernsthaft daran interessiert ist, etwas zu verändern, sollte man mit dem Herren kooperieren. Es kann nur besser werden. ![]()
Außerorts dürfen Mofas Geh/Radwege mitbenutzen.
Ja, aber ohne Zusatzzeichen keinen Gehweg
. In diesem Fall darf man mit dem Mofa auf dem Gehweg mit Schrittgeschwindigkeit fahren, aber mit dem Fahrrad gar nicht. In Gegenrichtung
darf man mit dem Fahrrad mit normaler Geschwindigkeit fahren, aber auch mit dem Mofa, solange man auf Fußgänger Rücksicht nimmt.
Es handelt sich um die Verbindung zwischen der B431 und der Straße Am Neuendeich, die darunter hindurchgeführt wird.
Das Andere ist der Weg zwischen der Schleusenstraße in Neuhaus und der Straße zum Ostesperrwerk am Abzweig zur Wasserskianlage.
Wir sagen den Leuten, dass sie sich auf jeden Fall erst einmal mit dem Lastenrad an geeigneter Stelle vertraut machen sollen. Meine Erfahrung ist, dass das nach 5-10 Minuten klappt.
Wie bereits geschrieben: Das Rechtsfahrgebot.
Nur in dieser Bubble, keine Sorge ![]()
Darf ich lösen?
1. Nein
2. Ja
3. Ja
![]()
Habe es mir gerade erst genauer angeschaut. In der Stadtstraße gibt es keine "Radwege". Das
auf der linken Seite hinter der diagonalen Furt soll wohl ermöglichen, die 20m bis zum Sonnenweg zu fahren und dort abzubiegen. Wer weiter entlang der Marienstraße Richtung Westen fahren will, muss natürlich rechts bleiben.
Gleichzeitig links
und rechts
geht natürlich nicht, aber links
und rechts
geht auch nicht. Wenn man auf dem kurzen Abschnitt auf der linken Seite bis zum Sonnenweg das Radfahren erlauben will, dann dürfte das
auf der rechten Seite erst wieder gegenüber vom Sonnenweg stehen und bis dahin könnte links ein
stehen. Oder man baut das ganze blaue Blech komplett ab.
Wer aus der Marienstraße kommt und auf der anderen Seite wieder zurück fahren möchte, muss über die diagonale Furt hinter der Stadtstraße queren. Macht natürlich niemand, aber es wurde ja danach gefragt, was erlaubt ist.
Auf der linken Seite von was?
Auf der linken Seite der Kreuzung. Ich gehe davon aus, dass die Furten in Richtung der Radwege zu benutzen sind.
Alles anzeigenAuf der Marienstraße ist auf beiden Seiten ein benutzungspflichtiger Hochbordradweg.
Darf der Fahrradfahrer mit der roten Jacke auch bei Rot fahren oder muss er auf das grüne Fußgängersymbol warten?
Gilt für den Fahrer mit der roten Jacke, die Fahrbahnampel, die an der nebenan gelegenen Einmündung der Stadtstraße in die Marienstraße steht?
Muss der Radfahrer mit der roten Jacke die Radfahrfurt oder die Fußgängerfurt benutzen?
Oder darf der Radfahrer mit der roten Jacke überhaupt nicht an dieser Stelle auf die andere Fahrbahnseite fahren?
Muss er an dieser Stelle absteigen, auf das grüne Ampel-Fußgängersymbol warten und das Rad auf die andere Seite schieben?
(Bei der zuletzt genannten Variante macht man zumindest nix verkehrt.)
Er dürfte auf der rechten Seite der Marienstraße (im Bild von links) dorthin fahren und auf der gegenüberliegenden Straßenseite zurück. An der Stelle darf er aber nicht fahrend über die Kreuzung, weil er dabei auf der linken Seite fährt. Er müsste also weiter über die Stadtstraße fahren und hinter der Kreuzung die Marienstraße überqueren oder er steigt hier ab und schiebt.
Wenn er sich entscheidet, dort auf der linken Seite zu queren, begeht er einen Rotlichtverstoß, wenn die Ampel für den Fahrverkehr aus Richtung der Stadtstraße rot zeigt. Da er da nicht fahren darf, muss die Verkehrsbehörde ihm da auch kein eigenes Lichtsignal hinbauen. Sollte es an der Stelle häufiger vorkommen, dass Radfahrer dort einen U-Turn machen (weil z.B. 25m weiter links eine wichtige Fahrradroute auf die Marienstraße trifft), würde ich dort aber dennoch eine kombinierte Streuscheibe einbauen oder eine eigene Fahrradampel hinstellen. Außerdem würde ich dann die Radwegfurt breiter machen und mit Richtungspfeilen kennzeichnen.
Ich würde bei Kindern in der Nähe vermutlich tatsächlich nicht über eine rote Fußgängerampel fahren, wenn ich davon ausgehen muss, dass nur die Verkehrsbehörde seit fast 5 Jahren verpennt hat, die Streuscheiben zu tauschen. Immerhin ist es ja auch nicht verboten, mit dem Fahrrad an einer roten Fußgängerampel stehen zu bleiben.
Trotzdem ist das ein schmaler Grat: Einerseits muss man Kindern beibringen, vorsichtig zu sein und mit dem Fehlverhalten anderer zu rechnen. Andererseits darf man auch nicht so weit gehen, dass bei den Kindern ankommt, dass auf den Straßen ausschließlich das Recht des Stärkeren gilt, dem sie sich entgegen aller geltenden Verkehrsregeln zu beugen haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder 10 Jahre später nicht zu umsichtigen und vorsichtigen Verkehrsteilnehmern geworden sind, sondern dann als Führer eines Kfz dieses Recht des Stärkeren für sich beanspruchen, ist nämlich durchaus gegeben.
Ich hätte die Befürchtung, ob nicht doch ein sehr fleißiger Freund und Helfer einen Verstoß darin sieht, wenn ich eine solche Fußgängerampel wie auf der streetview-Aufnahme auf dem Fahrrad fahrend benutze. Erst recht, wenn ich bei Rot rüberfahre.
Außerdem wäre es insbesondere für Kinder sicher ein falsches Vorbild.
Wenn die Verkehrsbehörde beabsichtigt hätte, dass die Ampel auch für Radfahrer gilt, hatte sie bereits 8 Jahre Zeit, die Streuscheiben auszutauschen. Wenn sie das bis zum 31.12.2016 nicht getan hat, muss ich davon ausgehen, dass die Ampel nicht für Radfahrer gelten soll.
Ich würde also einfach darum bitten, mir einen Bußgeldbescheid mit entsprechender TBNr zuzuschicken und vorher noch einmal in den §37 StVO reinzuschauen, falls der "Freund und Helfer" diskutieren mag. Sicherheitshalber würde ich an dem Tag von der Ampel noch ein Foto anfertigen (am besten mit den Polizeibeamten auf dem Bild).
Dabei sollte man sich natürlich sicher sein, dass nicht ein anderes Lichtsignal zu beachten war ![]()
*edit: Für Kinder ist man sicherlich auch kein gutes Vorbild, wenn man sich immer eigene Verkehrsregeln ausdenkt, anstatt sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten.
Zum Zeitpunkt der streetview-Aufnahme (2009) waren da rote Fußgängersymbole auf der Streuscheibe:
Zum Zeitpunkt der Streetview-Aufnahme (2009) galt das Fußgänger-rot auch noch für Radfahrer.
Es wäre auch gut, wenn die Pozilei mal an die Autofahrer appellieren würde, beim Abbiegen zu gucken.