Beiträge von Yeti

    Muss ich mich auch mit meinen Fahrrad aus Solidarität in den morgendlichen Autostau stellen, statt einfach egoistisch dran vorbeizufahren?

    Nein, es reicht aus, dass du die Abgase der Fahrrad-Verweigerer einatmest und dich von ihnen gefährden, bedrohen und beleidigen lässt.

    Für den Verkehrsverstoß braucht man das Video gar nicht. Wenn der Radfahrer rot hatte, dann hatte der Autofahrer ebenfalls rot und durfte nicht fahren. Der Autofahrer würde sich also selbst mit einem Rotlichtverstoß belasten, wenn er aussagt, dass der Radfahrer bei rot gefahren sei.

    Das Video braucht man nur als Nachweis für eine Straftat nach §315c 1.b), weil der Autofahrer trotz offensichtlicher geistiger Mängel ein Fahrzeug geführt hat. :S

    Wenn die dann wenigsten ordentliche Bemaßung haben, ist doch wurscht. Dann kann man andere Radler auch noch "legal" überholen, wenns nur ein Schmutzstreifen ist

    Mit Zeichen 295 und ohne Zeichen 237 ist es aber kein Schutzstreifen, sondern ein Seitenstreifen.

    Zitat

    (4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

    § 12 StVO 2013 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Aber auch nur dann, wenn ein [Zeichen 237] daneben steht, oder? Dies ist zumindest in Hamburg regelmäßig nicht der Fall.

    Stimmt! In Hamburg sind es meistens Seitenstreifen.

    Zitat

    Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg. Das Zeichen 295 ist in der Regel in Breitstrich (0,25 m) auszuführen. Zur besseren Erkennbarkeit des Radfahrstreifens kann in seinem Verlauf das Zeichen 237 in regelmäßigen Abständen markiert werden.

    Auf Seitenstreifen darf / muss man parken, wenn es keinen gesonderten Parkstreifen gibt.

    Warum sind Schutzstreifen Billiglösungen? Weil man für Zeichen 340 nur halb so viel Farbe braucht wie für Zeichen 295? :)

    Meine Meinung ist, dass man keine Schutzstreifen anlegen sollte, wo nicht auch ein Radfahrstreifen hinpasst. Erst das Hinquetschen von Schutzstreifen in die Dooring-Zone und zu geringe Restfahrbahnbreiten machen es problematisch.

    Ansonsten sind Radfahrstreifen benutzungspflichtig und Schutzstreifen nur indirekt über das Rechtsfahrgebot. Bei Schutzstreifen könnte es zusätzlich auch noch eine alternative Führungsform geben, bei Radfahrstreifen nicht.

    Zitat

    Am Sonntagmittag, dem 08.08.2021 standen die Telefone auf der Einsatzleitstelle der Polizei Bielefeld nicht mehr still. Der Fahrer eines E-Scooter, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, nutzte die Autobahn.

    Und jetzt noch bei allen Anrufern kontrollieren, ob die eine Freisprecheinrichtung im Auto haben... :saint:

    Sollte denn querender Fußverkehr grundsätzlich keinen Vorrang haben? Außer an einem Zebrastreifen?

    Wie Sie ja erkannt haben, gibt es Möglichkeiten, querenden Fußgängern Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr zu geben. Wenn man das möchte, könnte man dort also einen FGÜ anlegen. Man hat sich aber für eine Fantasielösung entschieden, die allenfalls Missverständnisse befördert, die im Falle eines Falles zu Lasten des Fußgängers gehen.

    Die Kombi [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1022-10] gefällt mir trotzdem: Formal genau richtig zur Kennzeichnung von Radwegen ohne B-Pflicht und kein Mensch kapiert's :)

    Aus der Klamottenkiste: Hier dürfen immerhin Anlieger auf der Fahrbahn fahren :)

    OK, es ist natürlich was Anderes gemeint: Anlieger dürfen auf diesem kombinierten Geh- / Radweg auch reiten oder mit dem Kfz fahren.

    Du glaubst doch nicht, das es zu den ganzen alten Radwegpflichten irgendwelche schriftliche Begründungen bzw. Bescheide gibt?

    Mir wurde sogar gesagt, dass es sie in den allermeisten Fällen NICHT gibt. :)

    "Alle vorhandenen VZ 240 in der XY-Straße sind zu entfernen, weil dafür keine verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt." Begründung fertig!

    Ob es zwei, vier oder sechs Wochen dauert, ist mir fast egal. Hauptsache, es passiert was. Wir haben neulich auch darüber geredet, warum es angeblich so kompliziert sei, eine bestehende Regelung zurückzunehmen. Ich habe immer wieder darauf gedrängt, dass es allenfalls einer aufwändigen Begründung bedürfe, diese Schilder hängen zu lassen.

    Was muss man denn zur Aufhebung der Blauschilder aufwändig begründen, wenn die Verkehrsstärke im Belastungsbereich I der ERA liegt, der Weg in einem baulich desolaten Zustand, sowie viel zu schmal ist und auch noch auf der linken Seite liegt, wo es zahlreiche schlecht einsehbare Ausfahrten und Einmündungen gibt? Dafür formuliert man einen zweizeiligen Standardtext und ändert nur noch den Straßennamen für die jeweilige Anordnung zur Aufhebung der RWBP. Das kann doch wirklich nicht so kompliziert sein. Und auch, wenn die Polizei dabei angehört werden muss (muss sie?), schaffte man dann 50 solcher Fälle in einem 30-minütigen Termin.

    Antwort von Landkreis Stade

    Zitat

    Hallo Herr *Yeti*,

    auch ich möchte mir für das angenehme und konstruktive Gespräch bedanken. Ihre Zusammenstellung dürfte hier mit Sicherheit eine deutliche und spürbare Arbeitshilfe darstellen, die gut verwendet werden kann. Ich leite diese auch an Frau X und Herrn Y weiter, die die notwendigen Schritte einleiten werden.

    Auch wenn die noch ausstehende Liste lang sein sollte, scheuen Sie sich bitte nicht, mir und uns weiterhin Ihre Zusammenstellungen „häppchenweise“ zukommen zu lassen. Wir werden versuchen, diese Dinge sukzessive abzuarbeiten und Sie dabei, soweit möglich, auf dem Laufenden zu halten bzw. Ihnen Rückmeldungen zu geben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nun bin ich sehr gespannt, wie lange es dauert, bis es konkrete Ergebnisse gibt und die Schilder tatsächlich entfernt werden. Ich könnte mich jetzt darüber ärgern, dass die Verkehrsbehörde das nicht selbst tut, aber wenn es hilft, etwas zu verändern, dann werde ich meine Beobachtungen gerne weitergeben.