Ein "guter Radweg" wäre ein Radweg, der nicht die typischen Radwegprobleme aufweist. So etwas kenne ich allenfalls abseits des Autoverkehrs auf unabhängigen Wegen, aber nicht fahrbahnbegleitend. Ausreichend breit und glatt asphaltiert mag ja noch gehen, aber gleichzeitig weit genug getrennt vom rollenden und stehenden Autoverkehr und von Fußgängern und trotzdem an jeder Einmündung gut einsehbar? Das halte ich für eine Utopie und dann ist das größte Radwegproblem, nämlich an Kreuzungen und Grundstücksausfahrten weiterhin ungelöst.
Beiträge von Yeti
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Es war ein Fehler, eine allgemeine Impfpflicht bislang kategorisch auszuschließen. Natürlich wäre es besser, wenn sich ausreichend viele Menschen freiwillig impfen lassen, aber für den Fall, dass das nicht geschieht, hätte man von Anfang an die Einführung einer Impfpflicht als letzte Option offenhalten müssen. Wenn man erst etwas kategorisch ausschließt, um dann später doch darauf zurückzukommen, kostet das unnötig viel Glaubwürdigkeit.
Mit der ganzen Rücksichtnahme, nicht nur auf nachvollziehbare Sorgen, sondern auf alles mögliche dumme Geschwätz hat man sich erst in diese Situation gebracht.
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Die Lüge besteht auch darin, dass die gestellte Situation in der Realität so nicht vorkommt. Die Kinder, die auf den Berliner Bildern zu sehen sind, dürften noch keine 8 Jahre alt sein und sicherlich keine 10 Jahre. Also entweder dürfen, aber zumindest müssen die dort gar nicht fahren.
Hier findet man die Pressebilder von Changing Cities: Presse (picdrop.com)
Ghost-Bikes, "Die-Ins" und auch die gestellten LKW-Bilder, z.B. dieses hier: Presse (picdrop.com) Wie alt mögen die beiden Kinder auf diesem Bild sein?
Wenn die Öffentlichkeitsarbeit dieses Vereins darin besteht, Ängste vor dem Radfahren zu schüren, dann ist das einer Verkehrswende in jedem Fall abträglich. Die emotional aufgeheizte Debatte macht es dann auch nicht möglich, sinnvolle Lösungen vor Ort umzusetzen. Da wird Separation zum Prinzip erhoben, weil man ohne "Radwege" angeblich überhaupt nicht Fahrrad fahren kann. Es werden dann "überall Radwege" lautstark gefordert und ich kämpfe dafür, dass solche "Radwege" abgeschafft werden, durch die die Gefahren erst geschaffen werden. Was für ein Irrsinn.
Ich erlebe es selbst ständig, wohin das ganz konkret führt: An den unmöglichsten Stellen wird an den unmöglichsten "Radwegen" festgehalten, weil man damit ein Angebot für die "unsicheren Radfahrer" schaffen möchte, die sich auf der Fahrbahn unwohl fühlen. Alleine in dieser Straße gab es zum Beispiel in Stade in den vergangenen 2 Jahren 4 Fahrradunfälle: Linksseitige Benutzungspflicht bei max. 30 km/h auf der schnurgeraden und bestens einsehbaren Fahrbahn, während sich auf dem linksseitigen "Radweg" eine schlecht einsehbare Gewerbeausfahrt an die nächste reiht. Die Anlieger haben sich da schon selbst Warnschilder
an den Ausfahrten aufgestellt.An der Behinderteneinrichtung gibt es zudem besonders schützenswerte Fußgänger. Inzwischen soll nun endlich die Aufhebung der Benutzungspflicht beschlossen worden sein, aber umgesetzt wurde es immer noch nicht. Auch wenn es dort nirgends eine Fahrradweiche gibt, trägt die undifferenzierte Radweg-Propaganda mit dazu bei, dass man über solchen Blödsinn überhaupt diskutieren muss.
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Es geht in der Umfrage offiziell um Werksverkehr und nicht um öffentlichen Straßenverkehr. Ganz am Ende wird aber auch gefragt, ob man bereit wäre, sich eine solche Brille anzuschaffen, um besser mit autonom fahrenden Fahrzeugen kommunizieren zu können. Diese Frage kann man mit "auf gar keinen Fall" beantworten, wenn man an der Umfrage teilnimmt.
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Oder einfach ignorieren und die Fahrbahn nutzen. Und dann bei Bedarf auf die Nichtigkeit der Anordnung hinweisen.
Noch wirkungsvoller wäre es allerdings, vom Fahrrad abzusteigen und es auf der Fahrbahn über die Brücke zu schieben, weil der Gehweg nicht breit genug ist, um Fahrrad-schiebend an anderen Fußgängern vorbei zu kommen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Polizei einen dann direkt in die Zwangsjacke stecken lässt, wenn man die Beschilderung und die StVO auf diese Art konsequent befolgen würde.

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Auf jeden Fall legen hier viele Verwaltungsfachangestellten das Arbeitstempo von 102-Jährigen an den Tag. Passt also...
Und mir würden auch einige aus der Stadtverwaltung (und sicherlich auch beim Landkreis) einfallen, denen ich lieber heute als in zwei Jahren ihre Rente gönnen würde.
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Also ich fand diesen Beitrag schon sehr einseitig. Mehrfach kamen Leute zu Wort, die gesagt haben, wie gefährlich etwas IST, ohne dass irgendwie mal relativiert wurde, dass die das als gefährlich empfinden. Natürlich ist es schlecht, wenn Leute beim Fahrradfahren Angst haben, aber durch eine einseitige Berichterstattung werden Ängste eher noch geschürt.
Die gestellten Bilder vom Berliner Radentscheid mit den Kindern auf der "Angstweiche" zwischen den LKW ärgern mich jedes Mal wieder. Auf einem solchen Niveau, das ausschließlich auf Emotionen setzt, kann man nicht diskutieren.
Sehr merkwürdig fand ich auch den Vater, der mit dem Lastenrad auf der Hermann-Blohm-Straße in Richtung des ALten Elbtunnels auf dem Radfahrstreifen unterwegs war und sagte, dass er da lieber auf dem Gehweg fährt. Kurz darauf sieht man, wie er an einer überhaupt nicht einsehbaren Ausfahrt eines Gewerbebetriebes vorbei kommt. An der Stelle hätte man doch mindestens mal einfließen lassen können, welche Risiken des Radfahren auf dem Hochbord mit sich bringt. Stattdessen war der Tenor, dass alles, was sich gefährlich anfühlt, auch gefährlich ist.
Lachen musste ich dann an der Stelle, als die Radfahrer gelobt haben, was für eine tolle Fahrradstadt Kiel ist. Aber das gibt es ja nicht nur die Veloroute 10, sondern z.B. auch den Theodor-Heuß-Damm. Auch in Hamburg gibt es Routen, auf denen man meiner Meinung nach prima Fahrrad fahren kann, aber da wurden nur Probleme gezeigt.
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Zu viel Geblinke ist sicherlich nicht gut, aber ob man ausgerechnet bei Einsatzfahrten der Feuerwehr mit einer Reduktion beginnen sollte? Da würde ich eher in eigenem Interesse am Einsatzort das Blaulicht ausschalten, bzw. nur bei den Fahrzeugen eingeschaltet lassen, durch die andere Verkehrsteilnehmer tatsächlich gewarnt werden, damit die Einsatzkräfte nicht selbst geblendet werden. Zur Ausleuchtung der Einsatzstelle dürfte das blinkende Blaulicht auch eher nicht geeignet sein.
Vielmehr werden gelbe Rundumleuten oftmals sehr übertrieben eingesetzt: Wenn ein Fahrzeug der Straßenmeisterei mit normaler Geschwindigkeit auf einer Landstraße fährt: Warum muss da ein Rundumlicht eingeschaltet sein? Wenn die irgendwo anhalten, dann natürlich gerne. Aber warum beim normalen Fahren? Die Warnleuchten sollen Aufmerksamkeit auf sich ziehen, wenn es erforderlich ist. Wenn es nicht erforderlich ist, sind sie eine Ablenkung.
Schwertransporte mit Überlänge und Überbreite sollten natürlich gekennzeichnet sein. Aber muss das immer ein auf Augenhöhe blinkendes Rundumlicht sein? Reicht da nicht die Warntafel am Begleitfahrzeug oder ein normales Blinklicht und bei Überbreite die Begrenzungsleuchten? Wenn auf der Autobahn ein 50m langes Rotorblatt mit 80 km/h transportiert wird, reicht es doch aus, dass dem nachfolgenden Verkehr deutlich wird, dass das Überholen länger dauert.
Es ist ein wenig so wie die Unart, bei schlechten Sichtverhältnissen die Nebelschlussleuchte einzuschalten, während man weiter mit 160 km/h über die Überholspur brettert. Im Prinzip müsste die Nebelschlussleuchte mit dem Tempomaten gekoppelt sein und beim Einschalten direkt eine Begrenzung bei 50 km/h aktivieren. Schneller darf man nämlich ohnehin nicht mehr fahren, wenn die Sicht so schlecht ist, dass man die Nebelschlussleuchte einschalten darf.
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Neue Entwicklungen im Fall Amthor
"Hab endlich genug auf dem Kerbholz" – Amthor startet neue Karriere als Gangster-RapperBerlin (dpo) - Jetzt hat er es endlich geschafft! Nachdem CDU-Politiker Philipp Amthor nun auch noch seinen Führerschein verloren hat, weil er mit 120www.der-postillon.com -
120 km/h statt erlaubter 70km/h: Philipp Amthor soll für 4 Wochen seinen Führerschein abgeben.
Amthor: „Natürlich reklamiere ich dabei keine Sonderrechte auf zu schnelles Autofahren, aber es ist auch nicht unanständig, einen Bußgeldbescheid gerichtlich überprüfen zu lassen. Das steht jedermann zu. In jedem Fall gilt: Zu schnelles Fahren ist immer unnötig und sollte nicht relativiert werden.“
Warum zahlt er dann nicht einfach das Bußgeld und gut ist? Irgendein Amigo wird ihn doch in den vier Wochen sicherlich fahren, oder er probiert es mal mit der Bahn.
120 km/h in Tempo-70-Zone: CDU-Politiker Amthor soll Führerschein abgebenWeil er deutlich zu schnell gefahren sein soll, hat das Amtsgericht Pasewalk den CDU-Bundestagsabgeordneten verurteilt. Zu dem Prozess kam es, weil Amthor das…www.faz.net -
Komme ich aus der Seitenstraße und weiß nichts von einem
200m weiter die Straße runter: es wäre für mich ein reiner Gehweg.Ich komme immer aus der Seitenstraße und fahre dort auf die Fahrbahn, um dann über die Linksabbiegespur abzubiegen. Dank fehlendem
ist das direkte Linksabbiegen auch eindeutig legal.Würde ich zum ersten Mal in Stade Fahrrad fahren und aus der Nebenstraße auf diesen Weg treffen, würde ich mich zumindest darüber wundern, warum man entlang des Gehweges Radwegfurten angebracht hat. An der nächsten Kreuzung würde ich wohl merken, dass man lediglich das
vergessen hat.Alle anderen außerhalb dieser Forumsblase halten das selbstverständlich für einen Radweg, weil er genauso aussieht wie alle anderen in den letzten 15 Jahren neu gebauten "Radwege" auch. Dort, wo es nach Aufhebung der Benutzungspflicht nicht mehr gewollt ist, dass Radfahrer auf solchen Wegen fahren, wäre daher meiner Meinung nach auch eine Klarstellung durch ein
erforderlich, wenn der Weg sich baulich nicht von der ortstypischen Gestaltung von "Radwegen" unterscheidet. -
Wer von euch ist der Meinung, dass es eine Ordnungswidrigkeit darstellt, in folgenden Situationen in dieser Fahrtrichtung auf dem Sonderweg rechts neben der Fahrbahn zu fahren?
Fall1: Mapillary
Die Bedeutung des allein stehenden
ist in der StVO nur für die Freigabe linksseitiger Radwege definiert und es handelt sich zweifellos auch um einen Weg, auf dem man zu Fuß gehen darf/soll/muss. Eine Benutzungspflicht für Radfahrer besteht aber nicht und man darf dort auch auf der Fahrbahn fahren.Fall2: Mapillary
Hinter der Einmündung von rechts steht kein
, also darf man ab dort auf der Fahrbahn fahren. Ab er muss man es auch? So sieht es an der Kreuzung vorher aus: Mapillary und so an der nächsten Kreuzung: Mapillary jeweils mit
.Für den Fall, dass ihr der Meinung seid, dass man auf den gezeigten Wegen mit dem Fahrrad fahren darf: Wie würdet ihr dieses Konstrukt nennen?
Falls ihr der Meinung seid, dass Radfahren auf diesen Wegen eine Ordnungwidrigkeit darstellt, würde mich eure Begründung interessieren. Am besten mit Angabe der TBNR.
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Denn Du schließt ja aus der Formulierung darauf, dass es auch vorher gemeinsame Geh- und Radwege ohne 240 geben sollte.
Wenn es keine gemeinsamen Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht geben sollte, dann hätte man geschrieben:
"Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237 oder 241."
Warum hätte man sonst das Zeichen 240 ebenfalls nennen sollen?
Die Piktogramm-Lösung zur eindeutigen Kennzeichnung gab es vorher in NRW und in Bayern. In Hamburg und teilweise auch in Niedersachsen findet man auch auf der rechten Straßenseite das allein stehende
. Damit ist aus meiner Sicht eindeutig angezeigt, dass diese Verkehrsfläche mit dem Fahrrad benutzt werden DARF, aber nicht muss.Ein weiterer eindeutiger Fall liegt meines Erachtens vor, wenn an einer Kreuzung das Zeichen 240 nicht wiederholt wird, aber der Weg baulich unverändert weitergeht. Einerseits darf man ab einer solchen Stelle zweifellos bis zum nächsten
legal auf der Fahrbahn fahren, aber ich bin mir sicher, dass man Radfahrer nicht für eine OWi belangen könnte, wenn sie weiter auf dem Hochbordweg fahren. Schon gar nicht, wenn an der nächsten Kreuzung wieder ein
steht.Dann gibt es natürlich noch die ganzen Stellen, die von den Tiefbauämtern und Verkehrsbehörden vermurkst wurden. Meine Auseinandersetzung mit der Stader Behörde nahm ihren Anfang im berühmten Kuhweidenweg. Dort wurde nach längerer Diskussion die Benutzungspflicht aufgehoben und Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn gemalt. Auf eine Klarstellung durch
, dass der "Radweg" nun keiner mehr ist, hat man aber leider verzichtet. Immerhin hat man auch zunächst die Radwegfurten am Kreisverkehr am Ende der Straße entfernt. An den anderen Kreuzungen gab es ohnehin keine. Nun hat man in der Straße aber ein neues Logistikzentrum gebaut und an dessen Zufahrten (tattaaa!!!) Radwegfurten markiert. Auch vorher sind da weiterhin mindestens 50% der Radfahrer weiterhin -nun illegal- auf dem Gehweg gefahren und es gab im vergangenen Jahr auch einen Unfall.Ich bin überhaupt nicht verzweifelt auf der Suche nach gemeinsamen Geh- und Radwegen ohne Benutzungspflicht, wie Th(oma)s mir anscheinend unterstellen möchte, sondern ich habe ganz im Gegenteil große Sorge, dass die neu geschaffene Möglichkeit inflationär eingesetzt werden wird, um alle möglichen Kackwege wieder zu "Radwegen" zu machen, gegen die man nicht einmal mehr klagen kann.
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Der offensichtliche und einzige im Kontext rechtskonform mögliche "gemeinsame Geh- und Radweg ohne Z.240" ist der linksseitig unbeschilderte Bürgersteig, der in Fahrtrichtung rechts der Fahrbahn betrachtet als solcher beschildert ist. Hier kann die StVB dem Fußverkehr aus der unbeschilderten Richtung mit den auf den Boden aufgemalten Piktogrammen nun verdeutlichen, dass ihm Fahrräder entgegenkommen könnten.
Wunschdenken?
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In der VwV steht "Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241."
Also mit einer Aufzählung aller drei Schilder.
Ja, das weiß ich. Gefragt war hier nach einem gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht. Das ist eine für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche ohne das Zeichen 240 und daher hatte ich die anderen beiden weggelassen, weil es dafür entweder zwei getrennte Wege oder einen Weg mit klar erkennbarer Teilung braucht, damit man entweder das Zeichen 237 oder 241 weglassen kann.
Ich stimme Mueck zu, dass jede andere Kennzeichnung oder auch Eigenschaft eines Hochbordweges, die erkennbar macht, dass es sich auch (nicht ausschließlich) um eine für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche handelt, geeignet ist, um einen gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht daraus zu machen. Aber das Thema hatten wir hier ja schon oft. Radwegfurten wären zum Beispiel ein eindeutiger Hinweis, weil es an Gehwegen keine Radwegfurten geben kann.
Bei alledem fehlen mir in der VwV-StVO Kriterien, wann ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht oder eine Gehwegfreigabe überhaupt in Frage kommt (Anzahl Fg, Rf, Breite, Gestaltung von Kreuzungen, ...). Damit wird von den Verkehrsbehörden viel Schindluder getrieben und aggressive Autofahrer erledigen dann den Rest, damit auch ohne Benutzungspflicht niemand auf die Idee kommt, auf der Fahrbahn zu radeln. Solch einen Mist kann man dann nicht einmal wegklagen, weil man dadurch nicht eingeschränkt wird.
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Eröffnenen diese Änderungen eigentlich neue Möglichkeiten für Klagen, oder bleibt dadurch das 1-Jahres-Prinzip unverändert?
Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Benutzungspflicht haben sich ja nicht geändert und gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht wurden in der VwV-StVO auch schon vorher erwähnt ("...für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 240"). Es fehlte lediglich eine einheitliche Regelung, wie solche Wege zu kennzeichnen sind.
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Im Bundesanzeiger wurde die Änderung der VwV-StVO am 08.11.2021 bekannt gegeben. Sie ist somit in Kraft. Die Veröffentlichung der gesamten VwV-StVO an gewohnter Stelle steht noch aus.
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