Es gibt nicht nur an Baustellen eine ganze Reihe von Situationen, wo eine rote Ampel Radfahrer gemäß §37 StVO zum Anhalten zwingt, auch wenn das die Verkehrsbehörde gar nicht beabsichtigt hat und auch wenn das 99,9% (ich bin da nicht so optimistisch wie Peter) der Verkehrsteilnehmer nicht wissen.
Ich erinnere mich an ein sogenanntes "Arbeitsgespräch", bei dem die Stadt Stade die Neuplanung für den Umbau einiger Kreuzungen vorgestellt hat und dann sagte, dass dort die Ampeln nicht für Radfahrer gelten, weil sie links vom Radweg stehen. Mein Hinweis, dass in §37 nirgends ein Wort darüber verloren wird, dass die Gültigkeit einer Ampel davon abhängt, wo der Mast steht, wurde allenfalls als Besserwisserei und Querulantentum abgetan. Bei diesem "Arbeitsgespräch" war unter anderem die Leiterin der Verkehrsbehörde, der Leiter des Straßenbauamtes, ein externer Verkehrsplaner und die Stader Polizei anwesend. Niemand von denen kannte die Verkehrsregeln und daher muss man sich nicht wundern, dass überall aufs Neue solcher Murks entsteht, der nur im Zweifelsfall (Unfall) Radfahrer in eine schlechtere Position bringt.
Meine persönliche "Lösung": Ich fahre an solchen Ampeln, die offensichtlich nicht so gemeint sind, trotzdem vorsichtig weiter, wenn keine querenden Radfahrer oder Fußgänger da sind. Mein Kriterium ist, ob ich an einer roten Ampel vorbei schieben und anschließend direkt weiterfahren dürfte.