Beiträge von Yeti

    Der Text ist wörtlich übernommen von Bohmbach von der Stader Polizei: POL-STD: Bisher unbekannter Fahrradfahrer bei Unfall in Stade lebensgefährlich verletzt | Presseportal

    Ich habe mir heute Morgen die Unfallstelle angeschaut, das ist hier: https://maps.app.goo.gl/zjWKryxyQ3YZWYKZ8

    Laut Pressemeldung kam der Radfahrer aus der Bungenstraße (vbB und in Gegenrichtung freigegebene Einbahnstraße) und der Fahrer des Transporters aus Richtung des Kreisverkehrs am Schiffertor und fuhr nach Norden. Mapillary Die Straße ändert an der Stelle den Namen von "An der Wassermühle" zu "Kehdinger Mühren".

    Das Bild des zerstörten Fahrrades wurde auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor der Kreisjugendmusikschule aufgenommen (dort, wo man bei Mapillary den Wegweiser zum benachbarten Zollamt sieht). Beim Transporter sieht man Schäden links vorne.

    Eine sinnvolle Erklärung ist, dass der Radfahrer aus der Bungenstraße nach links in Richtung Schiffertor abbiegen wollte. "Ohne auf den fließenden Verkehr zu achten" würde Herr Bohmbach umgekehrt als "übersehen" bezeichnen.

    Heute Morgen parkte kurz vor der Kreuzung ein Wohnmobil, durch das die Sicht in die Richtung, aus der der Transporter kam, eingeschränkt war. Ob das Wohnmobil zur Unfallzeit bereits dort stand, weiß ich nicht.

    Die fehlende Radwegfurt, die unzulässige Benutzungspflicht, sowie die originelle Anordnung der Verkehrszeichen an der Kreuzung dürfte damit nichts zu tun haben.

    Man musste heute Morgen bis ganz vorne an den Fahrbahnrand fahren, um die Fahrbahn weit genug einsehen zu können.

    Linkes Bild: Man erkennt die Markierungen zur Lage des Fahrrades auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Auf den Pressbildern erkennt man auch die Bordsteinabsenkung vom Parkplatz der Musikschule.

    Rechtes Bild: Blick in Richtung der Bungenstraße. Der Transporter kam von da, wo das Wohnmobil parkt.

    Blick von der Fahrbahn auf die Einmündung der Bungenstraße.

    Tatsächlich ist das nicht an allen drei Einmündungsarmen eindeutig.

    "Nicht eindeutig" ist sehr geschönt, denn auch der kreuzende Verkehr hat ein [Zeichen 205] M7 - Google Maps

    Nach dem Zeitungsbericht kamen aber wohl beide aus dieser Richtung St2573 - Google Maps. Die Radfahrerin aus Richtung Sauerlach und die BMW-Fahrerin muss auch von da gekommen sein, wenn sie nach rechts auf die M7 eingebogen ist und hätte die geradeaus fahrende Radfahrerin durchfahren lassen müssen, wenn nicht durch die kleinen [Zeichen 205] eine abweichende Regelung getroffen wäre.

    Völlig klar, dass dann keine Furten markiert werden dürfen, wo Radfahrer keine Vorfahrt haben.

    VwV-StVO zu §9, Randnummer 4

    Zitat

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) und an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“, an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) oder an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird.

    Und dann stehen natürlich die kleinen [Zeichen 205] im Widerspruch zu einer einheitlichen Vorfahrtregelung. Es heißt schließlich "Vorfahrtstraße" und nicht "Vorfahrtfahrbahn".

    Auf dem Lande zeigen dagegen absurde Ausreißer _in beiden Richtungen_, dass schon der grundsätzliche Zusammenhang der Konfliktpunkte zumeist völlig unbekannt ist. Mal soll man auf kaum zwei Metern an Dutzenden von Grundstückszufahrten vorbei und mal muss man (am besten noch vor dem Ortsschild) auf die Fahrbahn, obwohl es nicht einen Konfliktpunkt gibt.

    Oder noch besser: Man schickt Radfahrer, die zuvor außerorts auf der Fahrbahn gefahren sind, am Ortseingang auf die falsche Straßenseite

    K50 - Google Maps Einmal weiterklicken, dann sieht man links im Gebüsch das [Zeichen 240] und für alle, die den Grünstreifen links schon vorher für einen "Radweg" gehalten haben, sicherheitshalber noch mit dem Zusatzzeichen [Zusatzzeichen 1012-30]. So lassen sich die besonderen Risiken eines linksseitigen Innerorts "Radweges" mit der Erfordernis kombinieren, unnötigerweise am Ortseingang die Straßenseite zu wechseln.

    Blöder geht es also immer.

    Hängt die Unfallhäufigkeit beim "Geisterfahren" mit dem Fahrrad eigentlich entscheidend davon ab, ob man es rechtswidrig (keine Freigabe) oder gezwungenermaßen (angeordneter Benutzungszwang) tut?

    Das erinnert mich an die Antwort des Bürgermeisters auf eine Einwohnerfrage bei einer Ratssitzung: Angeordnetes Geisterradeln sei demnach eine "verkehrsrechtliche Notwendigkeit". Keine Ahnung, ob er damit meinte, dass die Anordnung des Geisterradelns eine Notwendigkeit sei oder die Befolgung einer solchen Anordnung.

    Sofern die Voraussetzungen der VwV-StVO vorliegen, unter denen man die Benutzung linksseitiger "Radwege" erlauben oder gar vorschreiben könnte (innerorts), würde ich schon davon ausgehen, dass dort weniger Unfälle passieren als an Stellen, wo die Voraussetzungen nicht vorliegen (insbesondere die Anzahl und Einsehbarkeit von Einmündungen). Damit wäre das aber auch auf sehr wenige Ausnahmen beschränkt.

    Wir wissen natürlich, dass diese Voraussetzungen meistens nicht eingehalten werden und daher kann es auch bei den Unfallzahlen keinen Unterschied machen. Im Gegenteil: Dort, wo angeordnetes Geisterradeln normal ist, wird man auch häufiger Radfahrer finden, die das auch dort machen, wo es nicht erlaubt ist. Wie will man glaubwürdig vermitteln, dass das Radfahren auf der falschen Straßenseite gefährlich ist, wenn man es an allen anderen unmöglichen Stellen aus angeblichen Sicherheitsgründen sogar vorschreibt?

    Als ob jemand bei rot fährt, weil er nicht wüsste, was rot bedeutet.

    Bezüglich Radverkehr sehe ich auf allen Seiten ein großes Ausmaß an Regel-Unkenntnis, das auch unfallrelevant sein dürfte. Tatsächlich wissen hier viele Radfahrer nicht, dass sie nicht auf der falschen Straßenseite oder auf dem Gehweg fahren dürfen, bzw. wie sich ein Gehweg von einem "Radweg" unterscheidet. Wenn ich mir die Unfallorte und Unfalltypen/-arten in Stade anschaue, gehe ich davon aus, dass ein nicht unerheblicher Teil davon mit Gehweg- und Geisterradlern zusammenhängt.

    Neulich hat mir eine Autofahrerin die Vorfahrt genommen, als sie nach links auf die Fahrbahn abgebogen ist, auf der ich geradeaus gefahren bin und mir dann erklärt, dass ich ja auf dem "Radweg" hätte fahren können. Der "Radweg" war aber ein Gehweg, auf dem ich gar nicht fahren durfte, geschweige denn hätte fahren müssen. Die wusste definitiv auch nicht, wo ich mit dem Fahrrad fahren darf oder muss, aber hat das zum Anlass genommen, mir eine Lektion zu erteilen und draufzuhalten, weil sie sich im Recht fühlte.

    Aber das ist natürlich für dich nicht relevant, weil es nicht zu einem Unfall geführt hat.

    Es gibt genug Leute mit Handicap, die das Autofahren täglich wunderbar schaffen ... Da wird aber idR die Eignung (anfangs) geprüft.

    So war es auch von mir gemeint. Wenn der Arzt das OK gibt, sollen die Leute auch weiter fahren dürfen.

    Ist halt viel Aufwand, alles umzubauen,

    ...und noch viel mehr Aufwand, alles umzudenken.

    Ich glaube, dass nur sehr wenige Leute mit einem Schlaganfall nicht zum Arzt gehen.

    Dein zweiter Punkt scheint mir aber der eigentliche Grund für die Ablehnung zu sein: wir wissen alle, dass viele Menschen ohne eigenes Auto nicht mehr mobil sind / sein können. Aber sollte jemand, der es nicht mehr zu Fuß zum Bus schafft, selber Auto fahren? Sollte man nicht stattdessen dafür sorgen, dass es nutzbare Alternativen gibt? Zum Beispiel On-Demand Fahrdienste, Barrierefreiheit zum und im ÖPNV. Das ist doch alles jahrzehntelang verschlafen worden, weil alle wegschauen, wer da immer noch im eigenen Auto unterwegs ist.

    Aus meiner Sicht wäre es schon ein Fortschritt, wenn es einen Mechanismus gäbe, mit dem man Leute, die ganz offensichtlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahrtauglich sind, aus dem (Auto-)Verkehr ziehen könnte. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass bestimmte Befunde meldepflichtig wären und die Fahrerlaubnis damit zunächst eingezogen wird und nur nach einem positiven ärztlichen Gutachten zurückgegeben wird, ggf. unter Auflagen. Ich denke dabei an Dinge wie Demenz, Schlaganfall, Herzinfarkt, Augenverletzungen, ...

    Ich denke, beim Flugverkehr kann man schon höhere Anforderungen als bei anderen Verkehrsarten stellen

    Warum? Wenn gesundheitliche Einschränkungen beim Autofahren nicht so wichtig sind, als dass man es überprüfen müsste, sehe ich keinen Grund, das beim Fliegen zu tun. Kann ich mit einem 500kg schweren Segelflugzeug mehr Schaden anrichten als mit einem 2,5 Tonnen schweren PKW?

    kommt es auch auf die Ausgestaltung der Untersuchung an

    Habe ich weiter oben beschrieben.

    bzw. auf die Konsequenzen, die drohen, wenn man die Untersuchung nicht (mehr) schafft.

    Die Pilotenlizenz verliert sofort ihre Gültigkeit, da sie an ein gültiges Medical gekoppelt ist.

    aber ja, man könnte z.B. einen Grenzwert festlegen. Reaktionszeit > 1,5 sek = Führerschein weg.

    Hat hier jemand sowas gefordert? :/

    Bei einer Flugtauglichkeitsuntersuchung werden grundlegende Dinge abgeprüft (Blutdruck, ggf. EKG, einfacher Sehtest, Hörtest, Blutentnahme, Urinprobe, Größe, Gewicht). Außerdem ein Fragebogen mit Auskünften zu laufenden medizinischen Behandlungen. Brillenträger brauchen dazu noch einen Test beim Augenarzt.

    Wenn es dabei keine Auffälligkeit gibt, bekommt man das Medical. Sollte etwas nicht in Ordnung sein, gibt es zunächst weitere Untersuchungen. Das ist also auch keine schwarz-weiß Entscheidung. Wenn z.B. der Fliegerarzt feststellt, dass man den einfachen Sehtest nicht besteht, kann er ein Augenärztliches Attest fordern und dort könnte sich ergeben, dass man künftig beim Fliegen eine Sehhilfe tragen muss.

    Man muss sicherlich an Autofahrer nicht dieselben Anforderungen stellen wie an Astronauten, aber ich bin schon der Meinung, dass man zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr bestimmte Dinge können sollte (im Sinne von: körperlich dazu in der Lage sein). Es geht mir gar nicht darum, möglichst vielen Leuten das Autofahren zu verbieten, aber ich fände es gut, wenn z.B. Leute, die ohne Sehhilfe nicht gucken können, beim Autofahren eine Brille tragen und wenn Menschen mit Demenz gar nicht mehr fahren.

    In meinem Bekanntenkreis gibt es gerade eine solche Diskussion mit den (uneinsichtigen) Eltern. Auf der einen Seite geht es darum, einen Platz im betreuten Wohnen zu finden, weil sie zuhause nicht mehr alleine klarkommen, aber auf der anderen Seite fährt der Betreffende noch regelmäßig mit dem Auto.

    Was es beim Fliegen übrigens auch gibt: regelmäßige, verpflichtende Überprüfungsflüge mit Fluglehrer. Da hätte man im Straßenverkehr auch schon eine Handhabe, sowas zu verordnen, wenn jemand auffällig wird. § 48 StVO 2013 - Einzelnorm

    Im persönlichen Umfeld kenne ich übrigens zwei Fälle, wo bei der routinemäßigen Flugtauglichkeitsuntersuchung ein gesundheitliches Problem entdeckt wurde, das sonst vermutlich unerkannt geblieben wäre. In beiden Fällen hat das Schlimmeres verhindert, da es rechtzeitig behandelt werden konnte.

    Aber Du hast mit deiner Polemik natürlich die Lacher auf deiner Seite, Th(oma)s

    In einem Fahrerlaubnis-Checkup würde man aber wohl weder eine vorsorgliche Darmspiegelung machen noch eine Ernährungsberatung zur Verhinderung des zu Diabetes oder Herz-Kreislauferkrankungen führenden "metabolischen Syndroms".

    Aber Übergewicht als Haupt-Risikofaktor würde man schon erkennen. Außerdem lässt sich auch Blut-Hochdruck einfach erkennen. Wer kein erhöhtes Risiko zeigt, braucht auch keine Ernährungsberatung. Die bekomme ich übrigens nicht einmal bei der Flugtauglichkeitsuntersuchung.

    Aber meinetwegen darfst du natürlich gerne weiter versuchen, alles ins Lächerliche zu ziehen, was nicht deiner Meinung entspricht.

    Das wäre ungefähr ein ganzer Arbeitsmonat je Arzt (bei der gebotenen Gründlichkeit...) und definitiv *keine* Entlastung. Das muss man auch dann im Auge haben, wenn man (s.u.) als nicht direkt betroffener Autogegner den enormen Aufwand nicht direkt selber zu leisten hat.

    Zunächst ja. Eine Entlastung könnte sich langfristig einstellen, wenn Gesundheitsprobleme dadurch frühzeitiger erkannt werden und behandelt werden, bevor es schlimm wird.

    Ich wäre als Inhaber eines Führerscheins und gelegentlicher Autofahrer übrigens auch selbst betroffen.

    Hannover: Lkw bleibt unter Brücke am Stadionbad stecken | NDR.de - Nachrichten - Niedersachsen - Studio Hannover

    Zitat

    Warum es zu dem Unfall kam, ist laut Polizei unklar.

    :/

    Ich möchte lösen: Der LKW war für die Brückendurchfahrt zu hoch / die Brücke für den LKW zu niedrig.

    Unklar ist doch allenfalls, warum der LKW dort überhaupt gefahren ist (den Schäden nach zu urteilen auch nicht gerade mit Schrittgeschwindigkeit), bzw. wie er dort hingekommen ist.

    360media - Google Maps

    Und ja, die 40 Mio. testet man dann auch noch.

    Für mich war die Flugtauglichkeitsuntersuchung manchmal der einzige Grund, innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren mal zum Arzt zu gehen. Dabei spricht eigentlich nichts gegen regelmäßige Routine-Checks, die nebenbei auch dazu beitragen würden, Gesundheitsprobleme im Frühstadium zu erkennen, bevor es zu spät ist. Anstatt darin eine Zusatzbelastung des Gesundheitssystems zu sehen, könnte das sogar zu einer Entlastung beitragen.

    Das Modell aus der Luftfahrt, wonach die fälligen Intervalle mit zunehmendem Alter kürzer werden, halte ich ebenfalls für sinnvoll. das bedeutet nicht, dass man die Luftfahrt-Intervalle 1:1 übernehmen sollte, sondern nur, dass die Wahrscheinlichkeit, aus gesundheitlichen Gründen fahruntauglich zu sein, im Alter zunimmt.