Beiträge von Yeti

    Außerhalb dieser Uhrzeit kann man eigentlich machen was man will, solange der KFZ-Verkehr nicht behindert wird

    Same here. Am Sonntag Abend wird nie kontrolliert. Von [Zeichen 325.1] über [Zeichen 242] bis nochmals zum expliziten Parkverbot mit ist alles dabei. Manchmal fährt die Feuerwehr zum Test durch die Altstadt und wo sie nicht durchkommen wird abgeschleppt. Aber leider nur 1-2 mal im Jahr und garantiert nicht an einem Sturm-Wochenende.

    Heute war ich kurz davor, mich zu freuen, als ich eine Beschildung mit [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1022-10] + Anlieger bis Baustelle frei. Tatsächlich kommt man mit dem Fahrrad an der Baustelle gut vorbei.

    So sah es dann aber an der Stelle aus, an der es für Anlieger mit dem Kfz nicht mehr weitergeht. Der Sturm hat dem originellen Arrangement vermutlich auch noch eine besondere Note gegeben, z.B. in Form des lose herumliegenden [Zeichen 250].

    Wenn man denn hier mit dem Rad durchfahren darf, sollte man vielleicht auch eine Lücke lassen, wo man auch durchkommt. Links am Rand lauert eine dunkle Fußplatte und das schmale Pflaster rechts ist ein Gehweg.

    Und in einem Fall wie am Schiffgraben, wo jahrzehntelang der Gehweg für den Radverkehr stadtauswärts freigegeben war und auf der gegenüberliegenden Seite ein Hochbordradweg angelegt ist, kann man nicht erwarten, dass über Nacht alle Fahrradfahrerinnen von der Erkenntnis erleuchtet werden, dass der Radfahrstreifen die einzig genehmigte "Fahrrinne" darstellt.

    Erst recht nicht, wenn man parallel dazu den Gehweg zum Radfahren freigibt.

    Es gibt hinsichtlich der Akzeptanz einen Unterschied, zwischen dem, was auf dem Papier steht und dem praktischen Umgang damit.

    Ja klar: Man wird beobachten, dass einige Radfahrer nach Anlage des Radfahrstreifens weiterhin auf dem Gehweg fahren, na und? Muss man es deswegen erlauben, weil es einige Leute nicht kapieren, dass man mit dem Fahrrad nichts auf Gehwegen zu suchen hat?

    Ich beobachte vor meiner Tür auch oft, dass Autos im Parkverbot parken. Sollte man deswegen das Parkverbot aufheben? Oder den verkehrsberuhigten Bereich, weil sowieso niemand mit Schrittempo fährt?

    Die StVO ist kein Wunschkonzert.

    Spätestens wenn der Radfahrstreifen noch durch zusätzliche Maßnahmen geschützt ist, sollte jeder erkennen, dass das Zusatz-Schild "Radfahrer frei" unter dem Gehweg-Schild hier obsolet ist.

    Wenn es einen Radfahrstreifen gibt, dann ist die Gehweg-Freigabe rechtswidrig. Egal, ob man den Radfahrstreifen durch zusätzliche Maßnahmen "schützt" oder nicht. Man kann nämlich nicht erlauben, auf dem Gehweg zu fahren und gleichzeitig vorschreiben, auf einem Radfahrstreifen zu fahren.

    Da sind auch eine Menge Fotos aus meiner Kamera dabei

    Ungefragt?

    Ich hatte da mal Fotos von originellen "Radverkehrsführungen" an Arbeitsstellen hingeschickt, aber nie eine Antwort erhalten. Keine Ahnung, ob die Bilder irgendwo verwendet wurden.

    Das sieht auf dem Foto aber anders aus

    Es sieht in der Realität oft anders aus als es aussehen dürfte. :)

    Wie kommt es dann aber zustande, dass der Gehweg für den Radverkehr freigegeben wurde? Das spricht doch eigentlich dafür, dass da doch eine gewisse Gefahr für das Fahrradfahren auf der Fahrbahn besteht. Oder vielmehr bestand, bevor der Radfahrstreifen dort eingerichtet wurde. Oder zumindest, dass da früher einmal die Gehwegfreigabe von Leuten angeordnet wurde, die eine Alternative zum Fahrradfahren auf der Fahrbahn als wichtig ansahen.

    Vermutlich war da früher ein [Zeichen 240] und man hat festgestellt, dass das nicht zulässig ist, wollte aber eigentlich, dass alles bleibt wie es ist. Für [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] sind leider in der VwV-StVO keine Kriterien definiert, sondern die sogenannte "Servicelösung" soll weiterhin möglichst freie Autofahrt sicherstellen. In den allermeisten Fällen dürfte so eine Anordnung nicht mit der Sicherheit des Fußgängerverkehrs vereinbar und damit rechtswidrig sein. Klagebefugt ist man allerdings nur, wenn man durch die Anordnung in seinen Rechten beschränkt wird. Die Freigabe, auf dem Gehweg zu fahren, stellt jedoch für Radfahrer keine Beschränkung dar.

    Ich habe gestern ein Video in einer WhattsApp-Gruppe gesehen, wo der Vorfall von Land aus gefilmt wurde. Kurz vorher ist die Hafenfähre einem kleinen Frachtschiff begegnet und zu dem sturmbedingten Seegang kam dann noch die Bugwelle des Frachters hinzu.

    Für den Radverkehr interessant und oft missachtet: Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen RSA. Nach langer Zeit wurde nun endlich ein Update als RSA 21 herausgegeben. Die vorherige RSA 95 stammte noch aus der Zeit vor der StVO-Novelle, was insbesondere auch dazu führte, dass in den Regelplänen Radverkehrsführungen dargestellt waren, die nicht im Einklang mit der StVO und VwV-StVO standen.

    Hier findet man weitere Infos: RSA 21 (rsa-online.com)

    Die Regelpläne sind online hier einsehbar: RSA 21 (fgsv-verlag.de)

    warum darf dann an der Stelle der Fußweg für den Radverkehr freigegeben werden?

    Wenn es einen Radfahrstreifen gibt, darf der Gehweg nicht freigegeben werden, weil Radfahrstreifen benutzungspflichtig sind.

    Ansonsten ist eine Freigabe keine Beschränkung für Radfahrer, so dass §45 (9) nicht anwendbar ist.

    Gibt es Beispiele, wo Gehweg-Freigaben von betroffenen Fußgängern erfolgreich angefochten wurden? Möglich wäre das sicherlich auf Grundlage der VwV-StVO zu den §§39 - 43, Randnummern 4 & 5.

    "Trotzdem existiert die Radfahrspur – glücklicherweise! – noch immer. Das liegt wohl daran, dass Stadt- und Landesbehörden weiterhin im Gespräch sind.

    Nein, das liegt daran, dass die Ansage aus dem niedersächsischen Verkehrsministerium Unfug war. Es wurde damals behauptet, die Einrichtung des Radfahrstreifens sei unzulässig, weil es an einer besonderen Gefahrenlage mangele. Aber Radfahrstreifen sind in §45 explizit von dieser Voraussetzung ausgenommen. Peinlich, dass man nicht einmal in der obersten Verkehrsbehörde des Landes die StVO gelesen hat, bevor man öffentlich das Maul aufreißt.

    Dass das niedersächsische Verkehrtministerium unter diesem Auto-Trottel Fan auch nicht bereit ist, den örtlichen Verkehrsbehörden mal ordentlich auf die Finger zu klopfen, wenn es z.B. um die Umsetzung einer StVO-Novelle aus dem Jahr 1997 geht, wundert mich daher auch nicht.

    Die Vermutung, dass der Minister lediglich Stimmung im Kommunalwahlkampf machen wollte, teile ich aber. Ich halte das für Amtsmissbrauch und würde es nicht nur um doofe Radfahrer gehen, hätte dafür sicherlich schon jemand zu Recht seinen Rücktritt gefordert.

    Als ich vor 12 Jahren aus Braunschweig weggezogen bin, hatte man gerade die ersten Fahrradstraßen ausgeschildert. Anfangs hat das noch gar nicht funktioniert, weil weiterhin einige Autofahrer die Straßen als Ausweichstrecke für den östlichen Ring genutzt haben, auf dem es sich zu Stoßzeiten immer gestaut hat.

    Inzwischen klappt es aber gut und die Leute haben sich daran gewöhnt, dass die Fahrradstraßen keine Alternative sind. Natürlich muss man mit dem Rad auch mal kurz warten, wenn ein Auto in eine Parklücke einparkt, aber im Großen und Ganzen geht es deutlich besser als früher, als es noch keine Fahrradstraßen waren. Vielleicht braucht das einfach alles seine Zeit und man sollte es nicht voreilig totreden.

    In München gilt ein Schutzstreifen eigentlich generell als Teil der Fahrbahn (was ich grundsätzlich auch so sehe). Diese kombinierten Streuscheiben sind dort unbeachtlich.

    Das sehe ich auch so, denn Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn. Aber in §37 ist nur allgemein von Radverkehrsführung die Rede, auf der die gesonderten Lichtsignale für den Radverkehr zu beachten sind. Ich hatte es auch nur angeführt, weil die Missverständlichkeit auf beiden Seiten gegeben ist.

    Ein Radfahrstreifen ist ein Sonderweg und zweifelsfrei eine "Radverkehrsführung". Gibt es dort immer ein eigenes Signal für den Radverkehr? Immerhin kann es neben einem Radfahrstreifen keine alternative Führung geben, also auch kein weiteres Lichtsignal.

    Nach dem Wortlaut der VwV-StVO ist sogar eine Radwegfurt eine Radverkehrsführung. :)

    Zitat

    Als Radverkehrsführung über Kreuzungen und Einmündungen hinweg dienen markierte Radwegefurten.

    VwV-StVO zu §9, Rn 3

    Peter Viehrig : Es tut mir leid. Ich habe bei der Suche im Forum nur finden können, dass andere User von entsprechenden Urteilen geschrieben haben, ohne diese zu zitieren oder konkret zu benennen. Vom Schutzbereich der Lichtsignalanlage wurde aber häufig geschrieben. Vielleicht kann jemand eine entsprechende Quelle nachliefern?

    Noch was: Ich hatte tatsächlich im vorletzten Jahr mal das Bundesverkehrsministerium angeschrieben und um eine Klarstellung gebeten. Damals hätte man eine weniger missverständliche Formulierung auch noch in die neue StVO mit aufnehmen können, die noch nicht in Kraft getreten war. Eine Antwort habe ich bis heute nicht erhalten und ich gehe davon aus, dass man es im Verkehrsministerium selbst nicht weiß. "Halten Sie am besten an, wenn irgendwo irgendeine Ampel rot zeigt", wollte man mir dann wohl doch nicht antworten.