"Trotzdem existiert die Radfahrspur – glücklicherweise! – noch immer. Das liegt wohl daran, dass Stadt- und Landesbehörden weiterhin im Gespräch sind.
Nein, das liegt daran, dass die Ansage aus dem niedersächsischen Verkehrsministerium Unfug war. Es wurde damals behauptet, die Einrichtung des Radfahrstreifens sei unzulässig, weil es an einer besonderen Gefahrenlage mangele. Aber Radfahrstreifen sind in §45 explizit von dieser Voraussetzung ausgenommen. Peinlich, dass man nicht einmal in der obersten Verkehrsbehörde des Landes die StVO gelesen hat, bevor man öffentlich das Maul aufreißt.
Dass das niedersächsische Verkehrtministerium unter diesem Auto-Trottel Fan auch nicht bereit ist, den örtlichen Verkehrsbehörden mal ordentlich auf die Finger zu klopfen, wenn es z.B. um die Umsetzung einer StVO-Novelle aus dem Jahr 1997 geht, wundert mich daher auch nicht.
Die Vermutung, dass der Minister lediglich Stimmung im Kommunalwahlkampf machen wollte, teile ich aber. Ich halte das für Amtsmissbrauch und würde es nicht nur um doofe Radfahrer gehen, hätte dafür sicherlich schon jemand zu Recht seinen Rücktritt gefordert.