Beiträge von Yeti
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In der kommenden Woche habe ich übrigens wieder einen Termin mit dem Landkreis STD. Seit dem letzten Treffen im November wurden alle an Gemeindestraßen bestehenden Radwegebenutzungspflichten aufgehoben (außer in der Samtgemeinde Fredenbeck). Wir werden uns also darüber unterhalten, ab wann die StVO auch in Fredenbeck und an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises gelten wird. Falls in Frage gestellt wird, dass das irgendwann mal der Fall sein soll, werde ich also darum bitten, dass man mir das schriftlich gibt.

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Aus dem Urteil
ZitatAlles anzeigenDenn die Straßenverkehrsbehörde hat den Antrag der Kläger auf
Vornahme geeigneter und wirksamer Maßnahmen gegen das aufgesetzte Gehwegparken
– nach zunächst lediglich informatorischer Rückmeldung – mit förmlichem Bescheid vom
27.05.2019 abgelehnt. Sie hat der Ablehnung, die sich auch auf die Vornahme schlicht
hoheitlichen Handelns bezog, erkennbar die Gestalt eines Verwaltungsaktes gegeben,
indem eine verbindliche Entscheidung über das Nichtbestehen des geltend gemachten
Anspruchs getroffen wurde.Die spannende Frage lautet also, was eine Behörde einem zur Radwegebenutzungspflicht schreiben muss, damit "erkennbar die Gestalt eines Verwaltungsaktes gegeben" wird und "eine verbindliche Entscheidung über das Nichtbestehen des geltend gemachten Anspruchs getroffen wurde".
Mir hat mal ein leitender Angestellter der Stader Verwaltung gesagt, dass "in Stade das Paradigma gelte, dass vorhandene Radwege auch benutzt werden müssen", also dass die 1997 abgeschaffte allgemeine Radwegebenutzungspflicht hier weiterhin gilt. Außerdem, dass es im Ermessen der Verwaltung läge, die Vorgaben der VwV-StVO umzusetzen und letztlich, dass die Anwendung der StVO einen vorherigen Beschluss des Stadtrates erfordere.
Dass das alles kompletter Blödsinn ist, hat man wohl inzwischen auch begriffen und man hat seitdem ja auch schon Einiges geändert. Aber im Prinzip hat man mir damals doch versucht weiszumachen, dass man nicht bereit sei, die StVO anzuwenden und dass ich auch keinen Anspruch darauf hätte, dass das getan wird. Allerdings habe ich das alles leider nicht schriftlich und schon gar nicht in Form eines Bescheides.
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Damit es in den Medienhinweisen nicht untergeht, möchte ich das Thema hier noch einmal aufgreifen.
Urteil zum aufgesetzten Parken: 50.000 Autos in Bremen müssten umparken | heise online
Link zum Urteil: Rubrum (heise.de)
Die Urteilsbegründung halte ich für äußerst interessant und ich frage mich, ob das auch neue Möglichkeiten eröffnet, gegen des systematischen Rechtsbruch bei der Anordnung der Radwegebenutzungspflicht vorzugehen, anstatt gegen jede einzelne Anordnung vorzugehen.
Anwohner hatten in Bremen offenbar beantragt, dass die Verkehrsüberwachung gegen das rechtswidrige aufgesetzte Gehwegparken vorgehen müsse und die Stadt Bremen hat das abgelehnt. Gegen diesen Bescheid haben die Anwohner dann geklagt. Hat jemand eine Info oder eine Quelle, aus der der Inhalt des Antrages und/oder des Bescheides der Stadt Bremen hervorgeht? (*edit: steht zum Teil im Urteil)
Lassen sich Parallelen zur RWBP ziehen? Was müsste man in welcher Form beantragen, wenn eine Kommune oder ein Landkreis bislang nicht einmal ansatzweise die StVO-Novelle von 1997 umgesetzt hat? Sollte einem die Behörde auf einen solchen Antrag hin bescheiden, sich -aus welchem Grund auch immer- weiterhin nicht darum zu kümmern, könnte man gegen diesen Bescheid klagen, oder nicht? Anstatt gegen Hunderte sinnloser und rechtwidriger Beschilderungen einzeln vorzugehen, könnte man damit ggf. auf einen Schlag die Behörde zum Handeln zwingen.
Was sagen denn unsere Experten dazu?
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Du berufst dich jetzt nicht ernsthaft auf RT, oder?

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Da hast du wohl leider recht...
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Ich glaube auch, dass die detaillierte Ausführung besser von freien Dienstleistern geplant wird. Welche Qualifikation der Gartenbauer allerdings dafür mitbringt?
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Die einzige Chance, die ich noch sehe, ist dass sich die eigene Armee seinem Befehl verweigert, weil er jeglichen Rückhalt verloren hat. Was noch passieren muss, bis es dazu kommt, will ich gerade gar nicht wissen.
Leider führt dieses "Totalversagen" täglich zu großem Leid. Wann wird Putin gestoppt und von wem?
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Ich glaube, dieselbe Angst, die Radfahrer davon abhält, auf der Fahrbahn zu fahren, hält Autofahrer davon ab, langsam zu fahren.
Das glaube ich auch. Ich bin tatsächlich gestern seit langem wieder mal Auto gefahren und habe mich schön an alle Geschwindigkeitsbegrenzungen gehalten. Bei einigen Überholmanövern hatte ich das Gefühl, dass sich die Autofahrer hinter mir gefühlt haben müssen wie Uma Thurman in dieser Szene
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Das wird ihn vermutlich eher nur so mittel beeindrucken.
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Vermutlich wurde der Schaden am Baum mit dem Preis für einen Raummeter Brennholz angesetzt. Was der Pressesprecher der Stader Polizei abliefert, ist regelmäßig unterirdisch. Es gibt kaum eine Meldung ohne Grammatik- oder Schreibfehler, und von der autofixierten Sichtweise, die aus jeder einzelnen Meldung herauszulesen ist, fangen wir erst gar nicht an.
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"Orientierung verloren"
POL-STD: Unfall im dichten Nebel - 73-jährige Autofahrerin in Stade verletztStade (ots) - Am heutigen frühen Morgen gegen 06:15 h kam es auf der Bundesstraße 73 in Stade-Haddorf zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine 73-jährige…www.presseportal.deZitatDie Fahrerin eines Chevrolet Captiva hatte im dichten Nebel offenbar die Orientierung verloren und war nach Zeugenaussagen
von der[sic.] erst in Schlangenlinien gefahren und dann nach rechts von der Fahrbahn abgekommen. Auf dem Geh- und Radweg fahrend war sie dann dort gegen einen Stromverteilerkasten sowie einen Baum geprallt.Es wäre eine gute Gelegenheit für den Pressesprecher der Stader Polizei gewesen, einmal auf das Sichtfahrgebot hinzuweisen. Die Option, langsamer zu fahren oder gar anzuhalten, wenn man gar nicht mehr weiß, wo man ist, gibt es ja schließlich auch noch.
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Damit es dazu kommt, müsste sich aber das engste Umfeld von Putin abwenden. So lange er sich in einer Blase aus Günstlingen bewegt, wird das nicht passieren.
Was mir ein wenig Hoffnung macht: Die Invasion läuft für Putin keinesfalls so wie erhofft und es ist zu lesen, dass westliche Militärexperten sich wundern, dass der Angriff regelrecht dilettantisch wirkt und der Widerstand der Ukraine massiv unterschätzt wurde. Die Frage ist, ob das Fehler der Militärführung sind, oder ob Putin sich über seine eigenen Generäle hinweggesetzt hat. Dann könnte vielleicht ein Punkt erreicht werden, wo die ihm die Gefolgschaft verweigern. Mit dem Einsatz von Atomwaffen würde auch das gesamte Lügengebilde Putins zusammenbrechen, dass es ihm um eine "Befreiung" der Ukraine ginge. Auch da besteht eine geringe Chance, dass ein entsprechender Befehl Putins nicht ausgeführt werden würde.
Auf der anderen Seite scheinen auch die Sanktionen zu wirken, die gegen russische Oligarchen verhängt wurden. Zumindest nach außen gehen die ersten auf Distanz zu Putin.
Die Frage ist, was er alles mit ins Verderben reißen wird, bevor er sich selbst in den Kopf schießt. Zu gewinnen hat er jedenfalls nichts mehr und egal, wie es weitergeht, endet es für Putin im Desaster.
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Komisch, von "sagenhafter Aufrüstung" und "Wehrpflicht" stand ja gar nichts auf den Wahlplakaten?
Der Wahlkampf war vor dem Einmarsch Russlands in die Ukraine. Daher ist es nicht nur legitim, sondern notwendig, Entscheidungen und Positionen zu überdenken und auf eine neue Situation zu reagieren. Dazu zählt sicherlich auch, jetzt über die Aufgaben und künftige Aufstellung der Bundeswehr nachzudenken.
Nur hilft uns aktuell weder eine Wiedereinführung der Wehrpflicht noch 100 Milliarden EUR für die Bundeswehr, wenn Putins Truppen nicht spätestens an der polnischen Grenze stoppen und in 3 Wochen der NATO-Bündnisfall ausgerufen wird, oder wenn er Atomwaffen gegen die Ukraine einsetzt.
Jetzt ist das Wichtigste, dass die Kämpfe unverzüglich eingestellt werden. Mit jedem weiteren Kriegstag wird das aber schwieriger und Putin ist weiter in die Ecke getrieben und unberechenbarer. Der wird sich nicht einfach zurückziehen, weil er jetzt merkt, dass das alles nicht so läuft wie er sich das vorgestellt hat. Die einzige Chance, die ich noch sehe, ist dass sich die eigene Armee seinem Befehl verweigert, weil er jeglichen Rückhalt verloren hat. Was noch passieren muss, bis es dazu kommt, will ich gerade gar nicht wissen.
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Mal sehen, was passiert. Ich habe gestern eine Sammlung von Hinweisen an den "Ampelbeauftragten" der Stadt Stade geschickt, darunter auch die beiden Grünpfeile. Außerdem Ampeln, an denen die Induktionsschleife nicht auf Fahrräder reagiert oder wo die Anforderungstaster (aka "Bettelknopf") komplett überflüssig ist. Außerdem gibt es immer noch falsche Streuscheiben: Reine Gehweg-Ampeln im Zuge von "Radwegen", aber auch kombinierte Streuscheiben auf Gehwegen, die nicht zum Radfahren freigegeben sind, sowie Lichtsignale, die ausschließlich für Geisterradler gelten können.
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In der VwV-StVO zum §37 stehen ab Randnummer 32 die Voraussetzungen für die Anordnung des Grünpfeils (VZ 720). Da kann man lesen:
ZitatDer Einsatz des Schildes mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Es darf nicht verwendet werden, wenn
e) der freigegebene Fahrradverkehr auf dem zu kreuzenden Radweg für beide Richtungen zugelassen ist oder der Fahrradverkehr trotz Verbotes in der Gegenrichtung in erheblichem Umfang stattfindet und durch geeignete Maßnahmen nicht ausreichend eingeschränkt werden kann.
In Stade gibt es zwei Grünpfeile an Stellen, wo er meines Erachtens aus dem oben genannten Grund unzulässig ist.
An dieser Kreuzung beginnt nach links ein benutzungspflichtiger Zweirichtungs-"Radweg" auf der falschen Straßenseite. Aus der Blickrichtung kann man also legal nach links über die Furt im Vordergrund abbiegen und demnach ist das ab dort bereits ein Zweirichtungsradweg. Selbst wenn man argumentiert, dass man hier nicht direkt auf den Geister-Radweg abbiegen darf, sondern erst geradeaus auf die andere Straßenseite fahren muss, um dann auf der anderen Seite der Kreuzung wieder zurück zu fahren, wäre das einerseits etwas realitätsfern und andererseits steht auch in der VwV-StVO, dass der Grünpfeil auch dann ausgeschlossen ist, wenn mit Fahrradverkehr trotz Verbot in der Gegenrichtung in erheblichem Umfang stattfindet (danach wäre der Grünpfeil in Stade allerdings generell ausgeschlossen).
radverkehrsforum.de/attachment/17037/
Das ist hier: Google Maps
Eine ähnliche Situation gibt es hier: Google Maps In der Bahnhofstraße gibt es auf beiden Seiten einen Angebotsradweg, aber von der östlichen Seite keine Furt über die Wallstraße / Salztorswall. Also fahren die "Radweg"-Radler an dieser Stelle über die Bahnhofstraße auf die anderen Seite, so dass auch dort mit Zweirichtungs-Radverkehr zu rechnen ist. Den Grünpfeil dürfte es doch dann nicht geben, oder?
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Man sollte unter dem Schock des Angriffs nicht in Aktionismus verfallen. Die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht hatte gute Gründe und eine Wiedereinführung wäre gar nicht ohne weiteres möglich. Dass wir die Rolle und Funktion der Bundeswehr neu bewerten müssen, steht aber für mich außer Frage.
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Ah, ER hat also Röntgenaugen und kann Sichtbeziehungen quer durch Hecken und Klinkerbauten herstellen.
Der kann alles.
