Beiträge von Yeti
-
-
Der Bauplan war doch gar nicht angefragt, sondern der genehmigte Verkehrszeichenplan.
-
Nein, im Ernst: Das Urheberrecht ist hier meiner Ansicht nach in keinster Weise anwendbar, da es wie im §1 UrhG steht, für Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst gilt. Es ist für den Schutz auch eine gewisse "Schaffenshöhe" erforderlich, also eine schöpferische Leistung. Kreativität soll nun aber bei der Absicherung einer Baustelle gerade nicht erkennbar sein, sondern da soll man Regeln umsetzen.
Ich gehe daher davon aus, dass die Antwort nur die faule Ausrede dafür ist, dass niemand in der Behörde einen Verkehrszeichenplan geprüft und genehmigt hat.
-
Und was zur Hölle haben die "Urheberrechte" des Unternehmens damit zu tun?
Offensichtlich betrachtet man die aufgestellten Verkehrszeichen als Kunst.
-
Irgendwann fuhr ein Zug (verspätet) ein, von dem ich erst dachte, das sei ein Metronom. Aber heißt nun "start".
Die Züge stellt das Land Niedersachsen, betrieben werden sie von unterschiedlichen Unternehmen. Metronom fährt derzeit noch auf den Strecken Hamburg - Bremen, sowie Göttingen - Uelzen und Hannover - Hamburg, bzw. Uelzen - Hamburg. Die Strecke Hamburg - Cuxhaven ging vor einigen Jahren an Start, eine 100%ige Tochter der DB. Außer dem anderen Logo auf den Zügen, anderen Uniformen des Zugpersonals und der anderen Stimme von der Bandansage, hat sich nichts geändert.
Künftig wird die Südstrecke Göttingen - Hannover - Uelzen von DB Regio betrieben. Ich bin gespannt, ob die dann auch das blau-gelbe Material nutzen.
-
-
Da muss sich die StVB doch etwas dabei gedacht haben.
Das zweifele ich grundsätzlich an. Hier gibt es auch einen solchen Weg, auf den man Umlaufsperren hingestellt hat mit der Begründung, dass der Weg sonst von Kraftfahrzeugen missbräuchlich genutzt würde. Auf meinen Hinweis, dass das eine ganz normale Straße ist, die von allen Fahrzeugen legal befahren werden darf, hat man dann später ein
mit Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" aufgestellt. Die sinnlosen Umlaufsperren hat man trotzdem noch drei Jahre stehen lassen, bevor sie endlich entfernt wurden.
-
Dafür steht jetzt ein Betonpoller dort? Damit genau an der selben Stelle nicht nochmal jemand einen Radfahrer vorsätzlich überfahren kann?
-
Musk-Anwälte sagen, Twitter muss dicht machen, wenn Volksverpetzer gewinntDas ist kein Clickbait: Volksverpetzer verklagt Twitter - deren Anwälte sagen vor Gericht, wenn wir gewinnen, müssten sie Twitter abschalten! Spende…www.volksverpetzer.de
-
Aber das allerschönste ist hierbei, dass manche Radfahrer es sogar problemlos schaffen, gegen alle vier Regeln GLEICHZEITIG zu verstoßen.
Das kann ich toppen: Ich habe mal einen gesehen, der ist beim Gehweg-Geisterradeln ohne Licht bei rot freihändig über die Ampel gefahren und hat dabei mit dem Handy gespielt. Ich habe ihm "Bingo!" hinterhergerufen, aber er hat es vermutlich nicht verstanden.
-
Danke für die schnelle Antwort. Vor einer Klage würde ich der Stadt Gelegenheit geben wollen, die Sache selbst zu bereinigen. Heikel wird es, weil vermutlich die Verkehrsführung regelmäßig geändert wird und der jeweilige Zustand immer nur für kurze Zeit bestehen bleibt. Es besteht daher das Risiko, dass man gegen eine Verkehrsregelung klagt, die bei der Verhandlung gar nicht mehr besteht. Eine Erledigung würde es aber nur geben, wenn dieser Unfug danach jeweils durch regelkonforme Führungen ersetzt wird.
Ich stelle die Frage nochmal im geschlossenen Bereich.
-
Es gibt wohl keine größere Beschränkung des fließenden Verkehrs als ein komplettes Verbot. Auf der Nordseite der Baustelle gibt es eine Behelfsbrücke, die zumindest für Fußgänger nutzbar wäre. Direkt vor der Brücke hat man auch auf beiden Seiten eine Fußgängerampel eingerichtet. Aber wohin sollen Fußgänger gehen, die dort queren, wenn alles gesperrt ist?
Radfahrer könnten natürlich die 200m auf der Fahrbahn durch die Baustelle fahren. Bei einer zHg von 30km/h gibt es selbst bei einer hohen Kfz-Belastung keinen Grund eines Fahrbahnverbotes, geschweige denn einer Vollsperrung für den Radverkehr. Nach Möglichkeit sollte es eine Aufleitung auf die Fahrbahn geben. An die Behelfsbrücke könnte man in beiden Richtungen ein
stellen. Wer sich mit dem Fahrrad nicht auf die Fahrbahn traut, kann dann über diese Behelfsbrücke schieben. Das geht immer noch viel schneller als dieser irrwitzigen Umleitung zu folgen.
Die Behelfsbrücke ist allerdings nicht legal erreichbar.
Wie kann man schnell und effektiv gegen diesen Irrsinn vorgehen? Ich war heute erstmalig betroffen, könnte also mit kurzer Frist (14 Tage?) die Verkehrsbehörde auffordern, eine regelkonforme Verkehrsregelung zu schaffen. Aber das nutzt alles nichts, wenn ich das nicht notfalls auch gerichtlich durchsetzen könnte. Besteht die Möglichkeit, im Falle eines Falles einen Eilantrag zu stellen, damit das noch innerhalb der Bauzeit verhandelt und entschieden würde?
-
-
-
-
Neben dem Umbau der Harsefelder Straße gibt es eine weitere Langzeitbaustelle an einer Hauptstraße. Die Brücke über die Eisenbahnlinie nach Bremervörde ist marode und muss neu gebaut werden. Hier: https://maps.app.goo.gl/Ni48jyi6s7S4XEk69
Man ist ja Schlimmes gewohnt, was die Führung des Fuß- und Radverkehrs an Baustellen angeht, aber diesmal hat die Stadt Stade wirklich den Vogel abgeschossen: Der Baustellenbereich ist in beiden Richtungen für Fußgänger und Radfahrer komplett gesperrt, in beiden Richtungen steht auf beiden Straßenseiten
als Kombizeichen.
Der Kfz-Verkehr wird einspurig mit einer Baustellenampel geführt. Für den Fuß- und Radverkehr sind Umleitungen ausgeschildert, die einen Umweg von fast 2km bedeuten und über teils wassergebundene Wege, starke Steigungen oder grobes Feldsteinpflaster führen. Stadteinwärts gibt es einen ungesicherten Bahnübergang mit Umlaufsperren, die mit Lastenrädern oder Fahrradanhängern unpassierbar sind. Für Menschen mit Gehbehinderung ist das Ganze ohnehin unzumutbar und nicht zu nutzen.
Hier ein paar Eindrücke.
Stadtauswärts:
Stadteinwärts:
-
Klugscheißmodus: Die erzielbare Bremsverzögerung ist weder von der Fahrzeugmasse noch von der Reifenbreite abhängig.
Da die Bremsen auch vor 50 Jahren schon ausreichend dimensioniert waren, um die Räder zum Blockieren zu bringen, ist die einzige Möglichkeit die Erhöhung des Reibungskoeffizienten, also ABS (Haftreibung ist größer als Gleitreibung) und ggf. andere Gummimischungen der Reifen und andere Rauheit der Fahrbahn.
-
Der mit großem Abstand häufigste Regelverstoß von Radfahrern, den ich hier beobachte, ist falsche Straßenbenutzung. Vorwiegend Fahren auf der falschen Straßenseite und / oder auf Gehwegen. Entweder aus Unwissenheit, dass man das nicht darf, z.B. weil ein Gehweg zuvor noch ein benutzungspflichtiger Geh-/Radweg war, oder weil sie der festen Überzeugung sind, dass das sicherer ist, oder weil es der direktere Weg ist.
Rotlichtverstöße werden überwiegend aus Unwissenheit begangen, weil den Leuten nicht klar ist, welche Ampel für sie gilt. Wenn es absichtlich geschieht, dann oft, weil die Wartezeiten absurd lang sind.
Bei E-Scootern kommt zum Geisterfahren und Gehwegbenutzung noch das Fahren zu zweit hinzu. Die Trefferquote, dass ein Verstoß begangen wird, liegt gefühlt bei >75%.
Ich überlege, ob ich in dem Portal eintrage, wo ich trotz Benutzungspflicht auf der Fahrbahn fahre.
-
Da steht ja auch "mehr oder weniger rational". Ich habe mal eine Kollegin angesprochen, die auf dem Gehweg gefahren ist, in einer Straße, wo dieser Gehweg vormals ein benutzungspflichtiger kombinierter Geh- und Radweg war. Sie war davon überzeugt, dass das sicherer ist und insoweit war ihre Entscheidung, dort zu fahren, rational begründet. Dass sie von falschen Tatsachen ausgegangen ist, steht auf einem anderen Blatt. Sie hat ihr Verhalten danach auch tatsächlich geändert, nachdem wir darüber gesprochen haben und ich ihr auch von meinen Erfahrungen berichtet habe.
-
Passt zur Forderung nach einem überall durchgehenden Radwegenetz. Also auch dort, wo man definitiv keinen braucht und wo "Radwege" nachweislich das Risiko vervielfachen.