Beiträge von Yeti
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Da muss sich die StVB doch etwas dabei gedacht haben.
Das zweifele ich grundsätzlich an. Hier gibt es auch einen solchen Weg, auf den man Umlaufsperren hingestellt hat mit der Begründung, dass der Weg sonst von Kraftfahrzeugen missbräuchlich genutzt würde. Auf meinen Hinweis, dass das eine ganz normale Straße ist, die von allen Fahrzeugen legal befahren werden darf, hat man dann später ein
mit Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" aufgestellt. Die sinnlosen Umlaufsperren hat man trotzdem noch drei Jahre stehen lassen, bevor sie endlich entfernt wurden.
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Dafür steht jetzt ein Betonpoller dort? Damit genau an der selben Stelle nicht nochmal jemand einen Radfahrer vorsätzlich überfahren kann?
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Musk-Anwälte sagen, Twitter muss dicht machen, wenn Volksverpetzer gewinntDas ist kein Clickbait: Volksverpetzer verklagt Twitter - deren Anwälte sagen vor Gericht, wenn wir gewinnen, müssten sie Twitter abschalten! Spende…www.volksverpetzer.de
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Aber das allerschönste ist hierbei, dass manche Radfahrer es sogar problemlos schaffen, gegen alle vier Regeln GLEICHZEITIG zu verstoßen.
Das kann ich toppen: Ich habe mal einen gesehen, der ist beim Gehweg-Geisterradeln ohne Licht bei rot freihändig über die Ampel gefahren und hat dabei mit dem Handy gespielt. Ich habe ihm "Bingo!" hinterhergerufen, aber er hat es vermutlich nicht verstanden.
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Danke für die schnelle Antwort. Vor einer Klage würde ich der Stadt Gelegenheit geben wollen, die Sache selbst zu bereinigen. Heikel wird es, weil vermutlich die Verkehrsführung regelmäßig geändert wird und der jeweilige Zustand immer nur für kurze Zeit bestehen bleibt. Es besteht daher das Risiko, dass man gegen eine Verkehrsregelung klagt, die bei der Verhandlung gar nicht mehr besteht. Eine Erledigung würde es aber nur geben, wenn dieser Unfug danach jeweils durch regelkonforme Führungen ersetzt wird.
Ich stelle die Frage nochmal im geschlossenen Bereich.
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Es gibt wohl keine größere Beschränkung des fließenden Verkehrs als ein komplettes Verbot. Auf der Nordseite der Baustelle gibt es eine Behelfsbrücke, die zumindest für Fußgänger nutzbar wäre. Direkt vor der Brücke hat man auch auf beiden Seiten eine Fußgängerampel eingerichtet. Aber wohin sollen Fußgänger gehen, die dort queren, wenn alles gesperrt ist?
Radfahrer könnten natürlich die 200m auf der Fahrbahn durch die Baustelle fahren. Bei einer zHg von 30km/h gibt es selbst bei einer hohen Kfz-Belastung keinen Grund eines Fahrbahnverbotes, geschweige denn einer Vollsperrung für den Radverkehr. Nach Möglichkeit sollte es eine Aufleitung auf die Fahrbahn geben. An die Behelfsbrücke könnte man in beiden Richtungen ein
stellen. Wer sich mit dem Fahrrad nicht auf die Fahrbahn traut, kann dann über diese Behelfsbrücke schieben. Das geht immer noch viel schneller als dieser irrwitzigen Umleitung zu folgen.
Die Behelfsbrücke ist allerdings nicht legal erreichbar.
Wie kann man schnell und effektiv gegen diesen Irrsinn vorgehen? Ich war heute erstmalig betroffen, könnte also mit kurzer Frist (14 Tage?) die Verkehrsbehörde auffordern, eine regelkonforme Verkehrsregelung zu schaffen. Aber das nutzt alles nichts, wenn ich das nicht notfalls auch gerichtlich durchsetzen könnte. Besteht die Möglichkeit, im Falle eines Falles einen Eilantrag zu stellen, damit das noch innerhalb der Bauzeit verhandelt und entschieden würde?
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Neben dem Umbau der Harsefelder Straße gibt es eine weitere Langzeitbaustelle an einer Hauptstraße. Die Brücke über die Eisenbahnlinie nach Bremervörde ist marode und muss neu gebaut werden. Hier: https://maps.app.goo.gl/Ni48jyi6s7S4XEk69
Man ist ja Schlimmes gewohnt, was die Führung des Fuß- und Radverkehrs an Baustellen angeht, aber diesmal hat die Stadt Stade wirklich den Vogel abgeschossen: Der Baustellenbereich ist in beiden Richtungen für Fußgänger und Radfahrer komplett gesperrt, in beiden Richtungen steht auf beiden Straßenseiten
als Kombizeichen.
Der Kfz-Verkehr wird einspurig mit einer Baustellenampel geführt. Für den Fuß- und Radverkehr sind Umleitungen ausgeschildert, die einen Umweg von fast 2km bedeuten und über teils wassergebundene Wege, starke Steigungen oder grobes Feldsteinpflaster führen. Stadteinwärts gibt es einen ungesicherten Bahnübergang mit Umlaufsperren, die mit Lastenrädern oder Fahrradanhängern unpassierbar sind. Für Menschen mit Gehbehinderung ist das Ganze ohnehin unzumutbar und nicht zu nutzen.
Hier ein paar Eindrücke.
Stadtauswärts:
Stadteinwärts:
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Klugscheißmodus: Die erzielbare Bremsverzögerung ist weder von der Fahrzeugmasse noch von der Reifenbreite abhängig.
Da die Bremsen auch vor 50 Jahren schon ausreichend dimensioniert waren, um die Räder zum Blockieren zu bringen, ist die einzige Möglichkeit die Erhöhung des Reibungskoeffizienten, also ABS (Haftreibung ist größer als Gleitreibung) und ggf. andere Gummimischungen der Reifen und andere Rauheit der Fahrbahn.
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Der mit großem Abstand häufigste Regelverstoß von Radfahrern, den ich hier beobachte, ist falsche Straßenbenutzung. Vorwiegend Fahren auf der falschen Straßenseite und / oder auf Gehwegen. Entweder aus Unwissenheit, dass man das nicht darf, z.B. weil ein Gehweg zuvor noch ein benutzungspflichtiger Geh-/Radweg war, oder weil sie der festen Überzeugung sind, dass das sicherer ist, oder weil es der direktere Weg ist.
Rotlichtverstöße werden überwiegend aus Unwissenheit begangen, weil den Leuten nicht klar ist, welche Ampel für sie gilt. Wenn es absichtlich geschieht, dann oft, weil die Wartezeiten absurd lang sind.
Bei E-Scootern kommt zum Geisterfahren und Gehwegbenutzung noch das Fahren zu zweit hinzu. Die Trefferquote, dass ein Verstoß begangen wird, liegt gefühlt bei >75%.
Ich überlege, ob ich in dem Portal eintrage, wo ich trotz Benutzungspflicht auf der Fahrbahn fahre.
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Da steht ja auch "mehr oder weniger rational". Ich habe mal eine Kollegin angesprochen, die auf dem Gehweg gefahren ist, in einer Straße, wo dieser Gehweg vormals ein benutzungspflichtiger kombinierter Geh- und Radweg war. Sie war davon überzeugt, dass das sicherer ist und insoweit war ihre Entscheidung, dort zu fahren, rational begründet. Dass sie von falschen Tatsachen ausgegangen ist, steht auf einem anderen Blatt. Sie hat ihr Verhalten danach auch tatsächlich geändert, nachdem wir darüber gesprochen haben und ich ihr auch von meinen Erfahrungen berichtet habe.
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Passt zur Forderung nach einem überall durchgehenden Radwegenetz. Also auch dort, wo man definitiv keinen braucht und wo "Radwege" nachweislich das Risiko vervielfachen.
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Und du schreibst selbst, du hättest kein Problem damit, wenn dort nur noch Tempo 30 max. gefahren werden dürfte. Willkommen im Club! Wie wir das hinkriegen können, dass dort tatsächlich auch nur Tempo 50 max. oder ggf. Tempo 30 max. gefahren wird, das wäre ein neues Thema
Ja, stimmt. Das wäre ein neues Thema. Tatsächlich wird dort häufiger schneller als 50 km/h gefahren. Die Straße ist aber schnurgerade und gut einsehbar und daher habe ich trotzdem noch keine einzige gefährliche Situation auf der Fahrbahn erlebt. Vielleicht gab es andere Situationen, an denen ich nicht beteiligt war, die aufgrund überhöhter Geschwindigkeit für irgendwen gefährlich wurden. Daher bin ich doch der Letzte, der sich nicht dafür aussprechen würde, dass dort auch mal Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, oder dass die Regelgeschwindigkeit innerorts auf 30 km/h abgesenkt wird.
Mir geht es um diese Absolutheit, mit der der ADFC Forderungen stellt:
ZitatAus Sicherheitsgründen halten wir überall dort, wo sich Rad- und Kfz-Verkehr die Straße teilen, eine Angleichung der Geschwindigkeiten für unabdingbar.
Da steht nicht "die Angleichung der Geschwindigkeit ist wünschenswert" oder "dem Sicherheitsempfinden zuträglich". "Unabdingbar" heißt, dass es ohne nicht geht und das ist Quatsch. Leider fühlen sich die "Besorgten" dadurch bestätigt, dass man dort auf der Fahrbahn nicht sicher ist. Ein Interessenverband, der sich wirklich für die Verkehrssicherheit seiner Mitglieder einsetzen würde, dürfte aber keine Aussagen verbreiten, die die Leute davon abhalten, sich sicher zu verhalten, sondern müsste sie dazu ermutigen, statt auf dem Gehweg auf der Fahrbahn zu fahren. Auch, wenn dort schneller als 30 km/h gefahren werden darf, ist das nämlich in diesem Fall um Größenordnungen sicherer.
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Aus Sicherheitsgründen halten wir überall dort, wo sich Rad- und Kfz-Verkehr die Straße teilen, eine Angleichung der Geschwindigkeiten für unabdingbar.
Sehen wir mal davon ab, dass wohl nicht die Straße, sondern die Fahrbahn gemeint ist, bedeutet "überall unabdingbar", dass es keine Ausnahme gibt, oder?
Und im Umkehrschluss heißt das, dass überall, wo die zHg innerots 50 km/h beträgt, Radverkehr nicht sicher auf der Fahrbahn stattfinden kann? Egal, bei welcher Verkehrsbelastung, egal bei welcher Fahrbahnbreite, egal bei allem Anderen, was eine Rolle spielen könnte?
Wie will man damit den Leuten Lust aufs Radfahren machen, wenn man lieber Ängste schürt?
Mit dieser Straße hat mein Techtelmechtel mit der Stadt Stade angefangen. Damals, als ich noch nicht im Thema steckte und auf dem benutzungspflichtigen "Radweg" gefahren bin, habe ich ständig gefährliche Situationen erlebt.
Es war immer das Selbe und genau das, was eigentlich zu erwarten war, weil dort alles Idiotische gemacht wurde, was es aus gutem Grund schon lange nicht mehr geben durfte. Ich habe es mal im Winter 2018/2019 gezählt und kam alleine in dieser Straße auf 5 gefährliche Situationen in 6 Monaten. Mit "gefährlich" meine ich, dass ich durch scharfes Bremsen oder abruptes Ausweichen einen Unfall verhindern musste.
Seit sechs Jahren fahre ich dort ausschließlich auf der Fahrbahn und habe seitdem keine einzige gerfährliche Situation erlebt. Das heißt, dass das Radfahren für mich dort unendlich viel sicherer geworden ist. Und selbst, wenn ich morgen eine gefährliche Situation erleben würde, wäre das eine einzige in 6 Jahren im Vergleich zu 5 in 6 Monaten. Das wäre immer noch ein Sicherheitsgewinn um den Faktor 60.
Und was wäre die Aussage des ADFC dazu? Dass es auf der Fahrbahn nicht sicher ist, weil die Autos dort 50 km/h schnell fahren dürfen. Dann also lieber "Radweg"? Ich hätte kein Problem damit, wenn das Tempo auf 30 runtergesetzt würde, aber für meine Sicherheit ist es dort schlichtweg nicht erforderlich.
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Der hier ist es wohl nicht:
Traueranzeigen von Michael Schubert | trauer-in-thueringen.deBesuchen Sie die Gedenkseite von Michael Schubert. Lesen Sie die Traueranzeige und gedenken Sie des Verstorbenen mit einer Kerze oder Kondolenz.trauer-in-thueringen.deSondern der hier?
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Vor der letzten Kommunalwahl hatten fast alle Parteien irgendwas mit "Radverkehr fördern" im Wahlprogramm stehen. Ich habe dann gefragt, was sie genau vorhaben. Die häufigste Antwort war "Mehr Radwege bauen". Auf meine Frage, wo sie denn noch mehr Radwege bauen wollen, gab es dann keine Antwort mehr, sondern verwunderte Blicke.
Gerade hier gibt es ja viel zu viele "Radwege", also Nebenflächen, auf denen man lediglich Radverkehr dem Autoverkehr aus dem Weg schaffen will. Noch mehr davon? Bitte nicht.
Die Stader Grünen haben sich zu der Aussage entblödet, man müsse "Rad- und Fußverkehr gemeinsam denken". Konsequenter Weise haben sie versucht, eine der ganz wenigen sinnvollen Maßnahmen zu verhindern, dass in Verlängerung der einzigen Fahrradstraße auf einem unabhängigen Weg der Fuß- und Radverkehr besser getrennt wird. Stattdessen haben sie einen Gegenantrag gestellt, einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu bauen, weil das weniger Platz benötigt und völlig ausreichend sei.
Das ist alles das Laien-Niveau, für das der ADFC nicht alleine verantwortlich ist, das er aber jeden Tag aufs Neue befeuert. Zugegeben: Eine gemeinsame Führung des Rad- und Fußverkehr fordert auch der ADFC nicht, aber das kommt dabei heraus, wenn immer nur die Trennung vom restlichen Fahrzeugverkehr gefordert wird.
Klar auch bei der Eisenbahn gibt es seit jeher eine krasse Form der Separation
Diese Separation ist aber physikalisch begründet, weil die Eisenbahn nicht ausweichen kann und einen viel längeren Bremsweg hat. Flug- und Schiffsverkehr ist übrigens auch vollständig vom anderen Verkehr getrennt. Auch das hat physikalische Gründe.