Zum Flugauto, oder besser zum Flugzeug, das auch im öffentlichen Straßenverkehr fahren soll: Die Firma hat immerhin einen Prototypen zum Fliegen gebracht. Klein Vision – Flying Car
Ich habe selbst 10 Jahre lang bei einem kleinen Ingenieurbüro gearbeitet, in dem wir unter anderem auch mit der Entwicklung von Kleinflugzeugen (Segelflugzeuge, Motorsegler, ...) befasst waren. Wir haben damals auch eine Zulassung als Entwicklungsbetrieb erreicht. Bei der Firma Klein kann ich darüber nichts finden, aber es wäre die Voraussetzung für eine Luftfahrtzulassung. Jedenfalls, wenn es über den Bau eines Prototypen hinausgehen soll und man tatsächlich plant, das Ding in Serie herzustellen und zu verkaufen.
Man sagt: Wenn man in Deutschland ein kleines Vermögen mit Flugzeugbau machen möchte, muss man mit einem großen Vermögen anfangen. Oder man braucht einen "reichen Onkel", also jemanden, der Geld hat und dem man dann seinen Traum erfüllt. Diese Onkels träumen allerdings oftmals davon, dass sie ihre Investition irgendwann wieder über den Verkauf der Flugzeuge zurückbekommen. Meistens bleibt das ein Traum.
Klein-Vision scheint auch so einen Onkel zu haben, der das Geld mitgebracht hat. Dass der seinen Invest über den Verkauf dieser Geräte irgendwann mal zurückbekommt, halte ich für ausgeschlossen. Ebenfalls halte ich es für völlig ausgeschlossen, dass das Unternehmen bis zum Herbst eine Musterzulassung erhält, die Voraussetzung dafür ist, ein Luftfahrzeug in Serie (alles, was über den Bau eines Prototypen hinausgeht) herzustellen und zu verkaufen.
Der Aufwand für eine Musterzulassung wird oft unterschätzt und die Phase zwischen Erstflug eines Prototypen und dem Verkauf des ersten Serienflugzeuges ist in der Regel der Zeitraum, in dem solche Unternehmen in die Insolvenz gehen. Dann ist nämlich das für die Entwicklung geplante Geld aufgebraucht und man verdient noch nichts über den Verkauf der Flugzeuge. Der "Onkel" will kein weiteres Geld mehr reinstecken, weil er nicht versteht, warum das erforderlich ist. Besonders teuer wird es, wenn sich bei der Flugerprobung Probleme zeigen, die ein Re-Design einzelner Komponenten erforderlich machen.
Hierbei habe ich nur über die Zulassung als Flugzeug geredet. Als Flug-Auto braucht es aber auch eine Straßenzulassung und da wird es eine ganze Menge Probleme geben, weil es zum Fahren und zum Fliegen unterschiedliche Anforderungen gibt. Das erfordert eine ganze Menge Absprachen über Abweichungen von den Zulassungsvorschriften, die standardmäßig zu erfüllen sind. Bei der Luftfahrtbehörde nennt man das "Special Condition". Darin muss man erklären, in welchen Punkten man von den Zulassungsvorschriften abweicht und wie man sicherstellt, dass die Flugsicherheit trotzdem gewährleistet ist. Das Verfahren ist transparent und öffentlich, kann von jedem EU-Bürger kommentiert werden. Sofern die SC genehmigt wird, können auch andere Flugzeughersteller sich darauf berufen und das genauso machen. Hier ist die aktuelle Liste: Special Condition (SC) | EASA
Dort habe ich eine solche SC für einen Gyrocopter gefunden, der auch als Straßenfahrzeug unterwegs sein soll. Das Dokument hat 122 Seiten Special Conditions for Gyroplane combined with Road Vehicle use - Issue 02 | EASA
Alleine, wenn man sich das Inhaltsverzeichnis anschaut, sieht man, was da auf einen zukommt. Ich möchte nicht garantieren, dass ich nichts übersehen habe, aber von Klein-Vision habe ich nicht einmal ein Proposal für eine SC gefunden, geschweige denn eine final abgestimmte und genehmigte Regelung. Das wird also mit einer Zulassung bis zum Herbst definitiv nichts werden 