Da es nur auf einer Seite einen Fußweg gibt, sollte es die Radverkehrsfreigabe in beide Richtungen geben.
Sie stimmen mir zu, dass insbesondere der Zweirichtungsverkehr an den Kreuzungen mit abknickender Vorfahrt höchst problematisch ist und fordern am Ende, dass das deshalb angeordnet werden soll? Das wird doch nicht sicherer dadurch, dass man es offiziell erlaubt.
Der Weg wird in der Tat auch vom Fußverkehr stark frequentiert und Sie wollen jetzt auch noch Radfahrer in beiden Richtungen darauf legal fahren lassen? Wem soll das helfen? Wie wäre es stattdessen damit, sich zu überlegen, wie man mehr Leute mit dem Fahrrad auf die Fahrbahn bringt, anstatt das gefährliche Fehlverhalten zu legalisieren?
Die ganze Situation ist ein Relikt aus früheren Zeiten. Der Stadtteil Ottenbeck war früher eine Kaserne. Dann hat man die Kasernengebäude zu Wohnungen umgebaut und später hat sich noch ein Neubaugebiet angeschlossen. Der Heidbecker Damm ist die einzige Straße, über die man mit dem Auto in diesen Stadtteil fahren kann. Für den Bus gibt es noch eine andere Route, die durch absenkbare Poller für den Autoverkehr geschlossen ist.
Es gibt also einerseits keinen Durchgangsverkehr durch den Stadtteil, aber alle, die da wohnen, müssen über den Kreisverkehr bei der Waldorfschule in den Stadtteil fahren. Ab da ist das alles
oder
. Trotzdem sieht man selbst da noch viele auf den Gehwegen Rad fahren, und zwar nach Belieben auf beiden Seiten in beide Richtungen.
Das Problem ist meiner Ansicht nach, dass sich die Leute da hineingesteigert haben, dass das Radfahren auf der Fahrbahn gefährlich ist. Dabei sind die Leute, durch die sie sich gefährdet fühlen, ihre eigenen Nachbarn.
Ein Ratsherr der Grünen, der selbst in Ottenbeck wohnt, hat mich gerade mal wieder öffentlich beschimpft und Unwahrheiten verbreitet. Er behauptet, ich hätte mit meinem Klageverein gedroht, um Radfahrer zu zwingen, im Heidbecker Damm auf der Fahrbahn zu fahren. Das ist gleich in mehrerlei Hinsicht falsch, denn ich habe keinen Klageverein und selbst wenn, wäre ein Verein gar nicht klagebefugt. Falls er auf den Verein abzielt, den wir für die Lastenradinitiative gegründet haben: Der wurde erst eineinhalb Jahre nach Aufhebung der Benutzungspflicht im Heidbecker Damm gegründet. Ich habe nicht einmal als Privatmensch wegen des Heidbecker Damms mit einer Klage gedroht, sondern wegen des Kuhweidenweges. Es ging dann von der Stader Polizei aus, im gesamten Gewerbegebiet eine einheitliche Regelung zu schaffen und die Benutzungspflicht nicht nur im Kuhweidenweg aufzuheben, sondern auch im Ottenbecker Damm (zumindest auf dem nördlichen Abschnitt, da es im südlichen Teil nie "Radwege" gab) und im Heidbecker Damm. In allen anderen Straßen gab es auch vorher keine "Radwege", bzw. Gehwege, die man per
dazu erklärt hatte.
Ich habe seitdem mehrfach Vorschläge gemacht, wie man die Situation im Heidbecker Damm verbessern kann. Auch das von der Stadt beauftragte Planungsbüro, das den Verkehrsentwicklungsplan erstellt hat, hat insbesondere die beiden Kreuzungen mit abknickender Vorfahrt bemängelt und dafür Alternativen vorgeschlagen. Darüber könnten die Stader Grünen natürlich auch mal nachdenken, aber stattdessen reicht es wohl, mich zu beschimpfen und die Angstbürger in ihrem Glauben zu bestätigen, dass das Radfahren auf der Fahrbahn lebensgefährlich sei.