Beiträge von Yeti

    Wird sehr selten mal so beschrieben.

    Die einzigen beiden Überholsituationen, die ich selbst erlebt und als gefährlich bezeichnen würde, waren genau solche Fälle. Beide Male war das überholende Kfz neben mir und ist dann wieder nach rechts gefahren. Vermutlich haben der Fahrer und die Fahrerin in beiden Fällen meine Geschwindigkeit unterschätzt. Beim ersten Mal war es ein LKW neben mir, der nach rechts eingeschert ist, weil er den Überholvorgang vor einer Mittelinsel nicht abgeschlossen hatte. In einem zweiten Fall hat mich eine Autofahrerin vor einer nicht einsehbaren Kurve überholt und ist dann nach rechts gezogen, als Gegenverkehr kam.

    In beiden Fällen konnte ich einen Zusammenstoß verhindern. Einmal durch eine Vollbremsung und im zweiten Fall durch Ausweichen nach rechts auf eine Sperrfläche. Es wundert mich, dass solche Fälle im tatsächlichen Unfallgeschehen unauffällig sind.

    Ich wollte eigentlich gar keinen Zusammenhang zwischen dem Schild, der durchgezogenen Linie und dem Unfall herstellen. Aber wo du mich zitierst:

    Sind dir Fälle bekannt, wo aus aktiven Überholern "Scheinüberholer" wurden? Wie würdest du es einordnen, wenn ein aktiver Überholvorgang z.B. wegen spät erkanntem Gegenverkehr abgebrochen wird, indem wieder nach rechts eingeschert und dabei der Radfahrer gerammt wurde?

    Und was wäre für dich ein bewusster aber falsch eingeschätzter Überholvorgang, für den von vornherein nicht genügend Platz war, um überhaupt einen positiven Abstand einzuhalten, bzw. der Überholabstand so gering war, dass es durch einen kleinen Schlenker des Radfahrers zum Zusammenstoß kam? Also Überholen trotz Gegenverkehr, oder Überholen, ohne eine durchgezogene Linie zu überfahren.

    Oder zu sehen, dass vor einem ein Radfahrer fährt und nicht zu schnallen, dass man jetzt mal bremsen und dahinter bleiben muss. Das wäre kein Sadismus und auch keine bewusste Maßregelung, sondern eine Fehlentscheidung. Ich bin bei Überholabständen nicht so empfindlich, aber wenn ich doch mal jemanden anspreche, der mich richtig eng überholt hat, habe ich oft den Eindruck, dass die Option, mal für 5 Sekunden hinter mir zu bleiben, gar nicht erst in Erwägung gezogen wurde.

    Viele Menschen wollen einfach nur Fahrradfahren, ganz ohne Trainings-Ziel.

    Es geht nicht um ein Trainings-Ziel. Ich möchte mit dem Fahrrad an mein Ziel kommen (zur Arbeit, nach Hause, zum Einkaufen, ...). Dafür möchte ich nicht unnötig lange brauchen, vor allem nicht unnötig länger als mit einem Auto. Wenn Radfahren nur dann sicher ist, wenn ich wie ein Kind an jeder Kreuzung absteige und schiebe, ist es unattraktiv. Nicht weil ich Schnellfahren toll finde, sondern weil ich mal ankommen möchte. Wenn ich mit dem Auto fahre, muss ich auch nicht an jeder Kreuzung Angst haben, über den Haufen gefahren zu werden und da muss ich auch nicht an jeder Kreuzung auf Schritttempo abbremsen, obwohl ich Vorfahrt habe. Also möchte ich das mit dem Fahrrad auch nicht.

    Und ich sehe ich die 12 bis 15 km/h als realistisches Tempo für eine Mehrheit der Fahrradfahrer*innen

    Dreimal so schnell wie Fußgänger.

    Ich sehe doch auch das Problem, dass bei einer Geschwindigkeit von 18 km/h und mehr das Fahren auf einem Radweg an Kreuzungen und Einmündungen problematisch ist.

    Ich sehe die Verzerrung in dem Glauben, dass es unter 18 km/h unproblematisch ist.

    Wo ist hier eine Verzerrung?

    Weil Fahren etwas anderes ist als Gehen. Beim Gehen kann man abrupt stehen bleiben oder unvermittelt die Richtung wechseln. Das können Fahrzeuge nicht (ersparen Sie mir bitte eine Erklärung, dass Fahrzeuge bremsen oder ebenfalls ihre Richtung ändern können, denn Sie wissen ganz genau, dass das nicht gemeint ist).

    Eine Verzerrung ist es, so zu tun, als ob das gefahrene Tempo keine Rolle spielt

    Durchschnittliche Radfahrer fahren drei bis fünfmal schneller als Fußgänger gehen. Autos fahren innerorts zwei bis dreimal schneller als durchschnittliche Radfahrer fahren. Was passt besser zusammen?

    Ich tue auch nicht so, als ob das Tempo keine Rolle spielt. Da stimme ich sogar zu: Es ist ein großer Unterschied, ob man mit 5 km/h an eine Kreuzung kommt oder mit 18 km/h. Eine Verzerrung ist es, so zu tun, als ob das Problem erst bei einer Geschwindigkeit beginnt, die höher ist als die, mit der Sie üblicherweise auf dem Fahrrad unterwegs sind.

    Sie nehmen die Gefahr bewusst in Kauf, bzw. mögen sogar als besonders waghalsige Typen gelten, die sich so etwas zutrauen. Da bin ich mehr sicher, dass es so ist, auch wenn ich jetzt nicht gleich mit einer Statistik als Beleg aufwarten kann. Ich denke aber darüber herrscht auch ohne Statistik ein großer Konsens.

    Nein, darüber herrscht kein Konsens. Ich vermute eher, dass das Risiko hinter dem Erlebnis zurücksteht. Das ist eigentlich bei fast allem so, das Risiken hat, sonst würde man ja gar nichts tun. Die Schwelle, bei der einem das bewusst ist und man die Risiken als zu hoch erachtet, etwas zu tun, ist unterschiedlich. Bis dahin glauben natürlich alle, dass sie die Risiken im Griff haben. Und es ist ja auch richtig, dass man das eigene Risiko durch sein Verhalten beeinflussen kann.

    Doof ist es, wenn Risiken falsch eingeschätzt werden. Sei es, dass bestehende Risiken unterschätzt, aber auch dass andere Risiken überschätzt werden. Und da wären wir bei der verbreiteten Fehleinschätzung von "Radwegen", was vielleicht auch daran liegt, dass das Risiko, auf der Fahrbahn von hinten überfahren zu werden, nicht in der eigenen Macht liegt, sondern dass sich die Leute da ausgeliefert fühlen. Das würde jedenfalls die Verzerrung der Wahrnehmung erklären, warum ein statistisch sehr geringes Risiko das Verhalten viel stärker beeinflusst als z.B. das statistisch viel größere Risiko, auf einem "Radweg" an der nächsten Kreuzung umgenietet zu werden.

    Dass Straßenbauämter eigenmächtig Verkehrsschilder aufstellen, scheint Gang und Gäbe zu sein. Für diesen Unfug wollte auch niemand verantwortlich sein und niemand konnte/wollte mir sagen, wie diese Schilder da hingekommen sind.

    Vorher gibt es keinen "Radweg" und das neu gebaute Konstrukt auf dem Bild endet 80m weiter an einer (seit ihrer Fertigstellung vor drei Jahren immer noch gesperrten) Autobahnauffahrt. Mit dem Fahrrad darf man da ohnehin nur nach rechts abbiegen, wo es ebenfalls keinen "Radweg" gibt. Das Befolgen dieses Unfugs würde zwei zusätzliche Fahrbahnquerungen erfordern, um für 80m auf einem "Radweg" zu fahren.

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    maps.app.goo.gl

    Alleine schon die Idee, auf dieser Straßenseite einen "Radweg" neu zu bauen, sollte einen hinreichenden Grund für eine Einweisung darstellen.

    Wenn Sie jetzt noch mehrere parallele Radwege für unterschiedlich schnelle Radfahrer fordern, schreie ich.

    Noch besser wäre es, die Benutzungspflicht auch in den Fällen aufzuheben, in denen blaue Schilder, die so ausgeschilderten Radwege benutzungspflichtig machen.

    Und am allerbesten wäre es, wenn nicht einmal blaue Schilder dort hängen würden, oder wenn das Konstrukt einer Radwegebenutzungspflicht komplett aus der StVO gestrichen würde.

    Mit einer solchen Änderung sollte man auch alle (!) Führerscheine einziehen und nur gegen Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung wieder aushändigen, dass das verstanden wurde. Nicht, dass das am Ende wieder niemand mitbekommt wie damals 1997.

    Aber Stade ist keine kreisfreie Stadt, oder? :(

    Nein, aber die Stadt Stade hat trotzdem ihre eigene Verkehrsbehörde, so wie Buxtehude und Harsefeld. Für das restliche Gebiet ist der Landkreis selbst als untere Verkehrsbehörde zuständig, gleichzeitig aber auch Fachaufsichtsbehörde für die Städte Stade und Buxtehude, sowie den Flecken Harsefeld.

    Ich war mit ihm zuletzt in Kontakt und hatte ihn gebeten, in seiner Funktion als Leiter der zuständigen Fachaufsichtsbehörde mit der Stader Verkehrsbehörde das Gespräch zu suchen wegen des fortgesetzten Irrsinns an Baustellen. Außerdem habe ich ihm erzählt, dass ich wegen der beiden [Zeichen 241-30], die zwei Jahre nach dem positiven Bescheid, die Benutzungspflicht im Hohenwedeler Weg aufzuheben, immer noch da hängen, im Juni eine letzte Frist gesetzt habe, die zwei Tage nach der Wahl abläuft und danach Untätigkeitsklage erheben werde. Wenn er die Wahl gewinnt, wäre er der Beklagte.

    Oh, Yeti ist sauer.

    Ganz im Gegenteil. Der Artikel im Tageblatt macht mir gute Laune. Ich habe mich zuletzt schon häufiger gefragt, wann es denn so weit ist, dass Frau B. in den Ruhestand verabschiedet wird. Vielleicht sollte ich ihr einen Kuchen backen, oder ich kaufe ihr was beim Bäcker.

    Die Bäckereifachverkäuferin hat mich damals nicht verstanden, als ich den "Amerikaner mit dem VZ 254" bestellt habe. Als ich darauf gezeigt habe, hat sie zurückgefragt: "Den mit dem Radwegschild?".