Beiträge von Yeti

    Im Wesentlichen geht es um diese Schilder [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] + "Linienverkehr frei", die auf beiden Straßenseiten aufgestellt wurden und die gerade von allen ignoriert werden, weil man schließlich die letzten 30 Jahre dort fahren durfte.

    Ob vorher zwingend ein Zeichen 214-30Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts oder links notwendig ist und ein [Zeichen 101] + "Verkehrsführung geändert", sei mal dahin gestellt. Da wäre eine Besinnung auf das Wesentliche im Sinne der Schilderwaldnovelle vielleicht zielführender.

    Im weiteren Artikel findet man ein Bild, auf dem man [Zeichen 220-20][Zusatzzeichen 1022-10] + Zusatzzeichen "Linienverkehr frei" sieht. Die Leute, die in Buxtehude mit ihrem 30 Jahre alten Restwissen aus der Fahrschule Verkehrsbehörde spielen, wussten dann halt auch nicht, wie man eine für den Radverkehr freigegebene EInbahnstraße richtig beschildert. Wobei ich mich dann auch gefragt habe, ob es überhaupt ein Pendant zum [Zeichen 220-20][Zusazzeichen 1000-32] gibt, das für Busverkehr anwendbar wäre, der dort weiterhin in beiden Fahrtrichtungen zulässig sein soll.

    Zitat von §8 StVO

    (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

    ...

    2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

    § 8 StVO 2013 - Einzelnorm

    Aber was gilt, wenn die andere Straße auch ein Feld- oder Waldweg ist? Geht man dann davon aus, dass ein unbefestigter Waldweg waldiger ist als ein asphaltierter Waldweg? :/

    denn vermutlich werden einige Fahrradfahrer*innen den asphaltierten Streifen zwischen durchgezogener Begrenzungslinie und Grasnabe als Radweg interpretieren und dort, also möglichst weit rechts fahren

    Das gibt es auch, aber dann steht es dran. Dass in dem anderen Beispiel die Fläche rechts neben der Fahrstreifenbegrenzung als "Radweg" interpretiert wurde, konnte ich nicht beobachten.

    In Dänemark gibt es auch außerorts Schutzstreifen. Das waren die einzigen Abschnitte, wo ich mehrfach eng überholt wurde, trotz Erklärschildern.

    Besser fand ich "Wir teilen uns die Straße", was meist auch ohne Schildchen gut funktionierte.

    Versuche, den Straßenraum in Reviere aufzuteilen, gehen meistens schief.

    wie ist denn die Bungenstraße beschildert? Weiterhin als Einbahnstraße in Richtung Kehdinger Straße/Kaufland? :whistling:

    Normalerweise ist die Bungenstraße und Kehdinger Straße Einbahnstraße vom Zollamt in Richtung Kaufland und der ganze Abschnitt ist vbB.

    Bungenstraße 51, 21682 Stade nach Kehdinger Str. 19, 21682 Stade - Google Maps

    Aktuell wird aber in der Bungenstraße gebaut und der westliche Teil ist komplett gesperrt. An der Ecke zum Wasser West stehen Poller. Da kommt man mit dem Fahrrad durch und Rettungsdienste haben einen Schlüssel.

    Nun hat man die Einbahnstraßenrichtung gedreht, vermutlich weil die Bäckerstraße auch Einbahnstraße ist. Man kommt da nur über Rosenstraße und Bäckerstraße wieder raus.

    Hier der Blick von der Rosenbrücke zur Bungenstraße. Da kommt man mit einem LKW ohnehin nicht um die Ecke.

    Aber auch sonst ist das originell beschildert.

    So sieht es vom Zollamt am Anfang der Bungenstraße aus:

    So an der Ecke Bungenstraße / Kehdinger Straße

    Gegenüber hängt [Zeichen 220-20][Zusazzeichen 1000-32] in die Kehdinger Straße, aber an der Ecke gibt es in Richtung Bungenstraße kein [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10]. Das steht nur am Anfang bei Kaufland, aktuell abgedeckt.

    Das steht am Anfang der Bäckerstraße

    Gegenrichtung so, in Erwartung zahlreicher illegaler Geisterradler

    Das ist gar nicht so einfach für die Stader Verkehrsbehörde, eine Einbahnstraße mit [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] und [Zeichen 220-20][Zusazzeichen 1000-32] freizugeben. Hinweise werden seit 8 Jahren ignoriert.

    Eine Helmpflicht für Elektrotretroller-Fahrer*innen könnte dazu beitragen, dass diese Fahrzeuge nicht mehr "hipp" sind.

    Immerhin sprechen Sie ehrlich aus, wozu Helmpflicht-Diskussionen geführt werden: Um das betreffende Verkehrsmittel unattraktiv zu machen.

    Beises sind Fahrzeuge, die dem Nutzer das Gefühl geben, er sein jetzt ein Fußgänger, der besonders schnell und trotzdem bequem unterwegs ist.

    Das Selbe kann man auch über Fahrräder behaupten und viele Gehweg-Radler sehen das sicherlich auch so. Also Fahrräder auch gleich verbieten oder durch eine Helmpflicht unattraktiv machen?

    Und was wäre die Alternative? Hier in der bräsigen Kleinstadt gibt es keinen Scooter-Verleih, dafür aber unglaublich viele private eKFZ, meistens von Jugendlichen genutzt. Man kann jetzt eine Opa-Diskussion führen wie über die Bundesjugendspiele, ob es für die Jugend nicht besser wäre, sich mehr aktiv zu bewegen. Oder man akzeptiert, dass das eine moderne Form der Fortbewegung ist. Was würden denn die Jugendlichen sonst machen, wenn sie nicht auf dem Scooter fahren? Sich von Mama oder Papa im Auto kutschieren lassen oder gleich zuhause bleiben. Zu glauben, durch ein Verbot oder Maßnahmen, die E-Scooter unattraktiv machen, würden mehr Jugendliche Fahrrad fahren, ist unglaublich naiv.

    Das eigentliche Problem ist doch, dass man bei der Einführung der Dinger vor allem im Sinn hatte, dass die genau wie Fahrräder dem Autoverkehr nicht im Weg sind. Daher wird von der Polizei auch das Fahren auf Gehwegen toleriert, egal ob mit dem Fahrrad oder E-Scooter. Schließlich wurde und wird es ja auch immer noch an allen unmöglichen Stellen explizit erlaubt oder sogar vorgeschrieben. Am besten noch mit MoFa-Freigabe und dem damit verbundenen sozialen Druck, dieses Angebot auch anzunehmen, damit man ganz sicher sein kann, dass alle langsameren Fahrzeuge aus dem Weg sind.

    Man kann jetzt über Jugendliche schimpfen. Das ist bequem, bringt aber keine Lösung. Das Problem sitzt in der Verkehrsbehörde und im Polizeipräsidium.

    Was man hier vorfindet, ist mit einfacher Fahrlässigkeit nicht mehr zu erklären. Das ist grob fahrlässig oder Vorsatz. Die Stadt Stade hat unter anderem die RSA für unbeachtlich erklärt. Dabei haben sie selbst Urteile zitiert, die zeigen, dass die Missachtung zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wenn dadurch jemand stirbt, interessiert sich auch die Staatsanwaltschaft dafür.