Beiträge von Yeti

    Somit lösen Radwege Probleme, die es ohne Radwege gar nicht gäbe.

    Eine Interessenvertretung von Radfahrern könnte sich entweder dafür einsetzen, dass Radfahrer ernst genommen werden, oder der Verband fordert separate Verkehrsflächen, auf denen man das wohlige Gefühl hat, dem Autoverkehr nicht im Weg zu sein. Weil man das aber nicht ehrlich so sagen will, behauptet man, es diene der Sicherheit.

    Entsprechend dürfte die Erwartung an den Fahrradfahrer höher sein, bei passender Gelegenheit anzuhalten

    ...oder einen "Angebotsradweg" zu benutzen. Ob an diesen Schrottwegen blaue Schilder stehen, ist daher eigentlich egal. Erst wenn es eindeutig geregelt ist, dass alle Radfahrer dort auf der Fahrbahn fahren müssen, gäbe es eine Chance, dass auch Leute wie Sie das verstehen.

    Und mit dem "Vorbeifahren", auch ein gern genutztes Argument von KFz-Lenkenden, deren Vertretern und StVB: Wir reden hier von einem Zeitraum, der in der Regel mit 2-3 Minuten benannt wird. Also von einer Strecke von 1 - 1,5km. Das kommt wahrscheinlich so oft vor wie ein 4er im Lotto, dass KFz über diese Strecke einen schmalen Radfahrer nicht überholen können.

    Wenn dort so viel Verkehr ist, dass man Radfahrer nicht überholen kann, kommt man in der Regel ohnehin nicht schneller voran als mit Radfahrgeschwindigkeit. Es stockt dort andauernd wegen PKW, die nach links auf die Parkplätze der Geschäfte abbiegen und auf eine Lücke im Gegenverkehr warten.

    Allerdings muss er den baulichen Vorgaben entsprechen, die für benutzungspflichtige Radwege gelten. Und er muss dann auch dort gebaut werden, wo jetzt nur ein Fußweg ist.

    So sieht es weiter hinten in der selben Straße aus. Die Fahrbahn wurde vor zwei Jahren neu asphaltiert. In dieser Straße passieren -vor allem an den zahlrichen Ausfahrten des Einzelhandels auf der gegenüberliegenden Straßenseite- in jedem Jahr mehrere Unfälle mit Personenschaden.

    Nur für Hauptverkehrsstraßen kann in begründeten Fällen eine höhere zulässige Höchstgeschwindigkeit festgelegt werden. Jedoch nur, wenn die Radverkehrsführung sicher und komfortabel ist.

    Wann ist eine Radverkehrsführung sicher? Wenn die ADFC-Lemminge glauben, dass es sicher ist, oder wenn es tatsächlich weniger Unfälle gibt?

    Man kann hier sehen, dass der Radweg, der mit [Zeichen 241-30] ausgeschildert ist, spätestens in der Höhe endet, in der der silberfarbene PKW parkt.

    Wofür braucht man dann diesen "Radweg", der dort ohne weiteren Hinweis endet? Bei der Stader Stadtverwaltung glaubt man übrigens, dass das [Zeichen 241-30] auch für die nächsten 150m gilt, wo es keine erkennbar getrennten Flächen gibt.

    Eindeutig wäre es mit einem eigenen Lichtsignal für den Radverkehr direkt neben dem allgemeinen Lichtsignal.

    Noch eindeutiger ist es, wenn man auf der Fahrbahn fährt. Da stellt sich weder die Frage, welche Ampel zu beachten ist, noch wo man anhalten muss, sondern das ist eindeutig klar und zusätzlich noch mit einer Haltelinie verdeutlicht. Die Fußgängerfurt liegt dahinter.

    Wenn ich dich recht verstehe, würden Radfahrende, die in Fahrtrichtung geradeaus bis unmittelbar an die Fahrbahn heranfahren, einen Rotlichtverstoß begehen?

    Nach dem genauen Wortlaut des §37 eigentlich schon. Wobei in §37 nicht konkret benannt ist, wo eine Kreuzung beginnt. Da steht nur, dass man bei rot davor halten muss.

    Wenn man anderer Meinung ist, dann bedeutet es im Umkehrschluss, dass man bei rot rechts abbiegen darf, weil man dann die Kreuzung, für die die Kombiampel gilt, gar nicht quert. Warum sollte man dann davor anhalten?

    Oder wenn man sagt, dass Rechtsabbieger das allgemeine Lichtsignal beachten und vor der Fußgängerfurt anhalten müssen, müsste man erklären, warum Radfahrer, die geradeaus fahren wollen, das nicht müssen. Entweder müssen alle vor der Fußgängerfurt anhalten oder niemand.

    Ich glaube, dass solche Situationen denen, die §37 in ihrer aktuellen Form formuliert haben, nicht in den Sinn gekommen sind und ich bin mir sicher, dass die Stader Polizei keinen Radfahrer dafür belangen wird, der bei Kombisignal-rot erst vor der Radwegfurt anhält.

    Mir persönlich würde es ja reichen, wenn man querende Fußgänger passieren lässt. Was man ja auf jeden Fall darf: Vor dem allgemeinen Lichtsignal absteigen und das Fahrrad auf dem Gehweg um die Ecke schieben. Da kann man dann wieder aufsteigen und weiterfahren. Warum sollte man dann nicht auch vorsichtig fahren dürfen?

    Bei Geradeausfahrt könnte man ja argumentieren, dass die zweite Ampel an der der Furt die Gültigkeit der ersten aufhebt.

    Mehr steht in §37 StVO nicht drin, was eine Besonderheit für den Radverkehr darstellt (außer der seit neun Jahren nicht mehr gültigen Übergangsregel für Fußgängerampeln):

    Zitat

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten

    Es gibt in meinem Beispiel eine Radverkehrsführung und ein besonderes Lichtzeichen für den Radverkehr, also gilt der zweite Satz. In §37 steht nirgends, ob ein Kombisignal Fuß/Rad hinter der Furt nur für geradeaus fahrende Radfahrer gilt.

    Interessant wird es, wo man anhalten muss, wenn das Kombisignal rot zeigt.

    Zitat

    Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.

    Die einzige Kreuzung, die ein Radfahrer passiert, der dort nach rechts auf den "Radweg" abbiegen will, ist die Kreuzung mit dem Fußverkehr vorne am Mast des allgemeinen Lichtsignals. Also muss man da wohl bei rot anhalten (bei rot des vorhandenen Kombisignals, das auf der Radverkehrsführung gilt). Das ist aber für geradeaus fahrende Radfahrer nicht anders. Für die gibt es auf der Furt noch eine weitere Kreuzung mit dem Fahrverkehr, die für rechts abbiegende Radfahrer entfällt.

    Was hältst du davon, Lebers Satz so umzuformulieren: In Deutschland sollte kein Mensch weiter als zwei km von einem durchgehenden Radwegenetz entfernt leben. Das würde deutlich machen, dass nicht vor jeder Haustür ein Fahrradweg gebaut werden muss.

    Ich stelle dem entgegen, dass fast jeder (*) Deutsche direkt vor seinem Grundstück bereits ein Radverkehrsnetz vorfindet.

    *Ausnahme: Der Vorgelwart auf Trischen

    54°03'00.8"N 8°41'10.3"E
    maps.app.goo.gl

    *edit: Und die Bewohner Helgolands

    § 50 StVO 2013 - Einzelnorm

    Ich gehe davon aus, dass §39 besagt, Schilder werden links passiert wenn sie nicht über, oder auf mehrspurigen Kraftfahrstraßen, auf beiden Seiten stehen.

    Dann kann man sich hier also aussuchen, ob die Ampel gilt, je nachdem, auf welcher Seite man an dem Mast vorbei fährt, der mitten auf dem "Radweg" steht. Wobei rechts vorbei etwas eng werden könnte.

    Ach nee, im Hintergrund gibt es ja eine Kombiampel...

    Aber dafür muss man doch nicht so weit gehen, den ADFC-Bundesvorsitzenden zu unterstellen, dass sie sich für den Bau von Fahrradwegen in bestimmten Straßen aussprechen, obwohl angeblich längst abschließend geklärt sei, dass es keine "sicheren Radwege" gäbe.

    Ich habe mehrfach versucht, mit dem ADFC Bundesverband ins Gespräch zu kommen: Keine Reaktion auf Mails, auf Briefe (ganz oldschool) und auch am Telefon wurde ich immer abgewimmelt. Ich wollte über die ständig wiederholten Falschbehauptungen sprechen, dass das deutsche Verkehrsrecht angeblich die Flüssigkeit des Autoverkehrs über die Sicherheit des Radverkehrs stellen würde. Der ADFC hat selbst ein Rechtsgutachten beauftragt, in dem steht, dass nicht das Verkehrsrecht das Problem ist, sondern die Tatsache, dass es von den Behörden nicht im Interesse des Radverkehrs (oder gar nicht) umgesetzt wird.

    Wenn sowas trotzdem immer weiter behauptet wird, ist das kein Versehen, sondern Absicht. Man möchte Stimmung machen für das Ziel "mehr Radwege", weil man sich davon verspricht, dass mehr Leute Fahrrad fahren, wenn sie überall das flauschige Gefühl haben, dabei dem Autoverkehr nicht im Weg zu sein.

    Dabei stehen Fakten natürlich im Weg. Man kann nicht zugeben, dass die gefühlte Sicherheit auf Radwegen trügerisch ist und Radwege neue Gefahren schaffen. Man kämpft gegen das Verkehrsrecht, weil es darin Regeln gibt, wann es Radwege geben soll und vor allem: Wann die benutzungspflichtig sein dürfen. Weil auch der ADFC weiß, dass keine Kommune Angebotsradwege baut, die nicht benutzt werden müssen, stört sich der ADFC auch nicht an der Benutzungspflicht, die im ganzen Land mit der Gießkanne verteilt wird. Der ADFC hat ernsthaft gefordert, §45 (9) S. 3 zu streichen, weil das die Anordnung von T30 erschwere. Natürlich weiß der ADFC ganz genau, dass dieser Absatz alle Verkehrsteilnehmer, also auch Radfahrer vor willkürlichen Beschränkungen durch die Verkehrsbehörden schützen soll. Aber wer überall "Radwege" fordert, stört sich natürlich nicht daran, dass eine Radwegebenutzungspflicht auch eine Beschränkung ist.

    Wenn der ADFC wirklich ein Interesse daran hätte, die Sicherheit des Radverkehrs zu erhöhen, ergo die Zahl der getöteten Radfahrer zu senken, müsste er sich vor allem für die Abschaffung von Radwegen einsetzen. Stattdessen erzählt der ADFC immer wieder, dass man zum sicheren Radfahren auf jeden Fall ein durchgehendes Radwegenetz braucht und dass Radfahren ohne Radweg lebensgefährlich ist. Damit verhindert er, dass Leute auf das Fahrrad steigen, wo es keinen Radweg gibt und liefert eine Grundlage für die Aggressionen gegen Radfahrer. Nein, ich behaupte nicht, dass der ADFC daran alleine Schuld ist, aber damit verstärkt man das Problem, anstatt es zu lösen.

    Der ADFC fordert schönere Käfige, anstatt sich dafür einzusetzen, dass Radfahrer nicht weggesperrt werden.

    *edit: Zu den Aussagen auf den Screenshots:

    1. Es war noch nie erforderlich, dass erst Unfälle passieren mussten, bevor Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit getroffen werden. Eine Maßnahme muss aber geeignet sein, um die Gefahr zu mindern.

    2. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer steht schon seit langem über der Flüssigkeit des Verkehrs. Nach der letzten Überarbeitung der VwV-StVO wurde lediglich nochmals betont, dass mit "Flüssigkeit des Verkehrs" tatsächlich alle Verkehrsarten und nicht nur der Autoverkehr gemeint ist.

    3. Die Behauptung, dass Vision Zero nicht im Verkehrsrecht verankert sei, ist falsch: Das steht gleich im allerersten Satz der VwV-StVO.

    Vielleicht Analogie zu § 39 (2) "Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts."

    Ja, das haben die auch rausgekramt. Aber wenn Schilder regelmäßig rechts stehen, bedeutet das nicht im Umkehrschluss, dass sie ungültig sind, wenn sie links stehen. Solch ein Beispiel wie von Autogenix habe ich denen dann auch geschickt und gefragt, ob es hier vorgeschrieben ist, auf der Fahrbahn zu fahren. Da wollten sie dann aber von ihrer eigenen Argumentation nichts mehr wissen.

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    maps.app.goo.gl

    Stimmt, wohl aber in der Rechtsprechung.

    Hast du ein Beispiel dafür, wie Gerichte das bewerten? EIgentlich kann das doch nicht wahr sein, dass eine Verkehrsregel so viel Interpretationsspielraum lässt. Wie sollen das normale Verkehrsteilnehmer verstehen?

    Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Man sollte §37 dahingehend ändern, dass auf Hochbord-Radverkehrsanlagen immer nur das Fahrradsignal gilt. Dann wäre es eindeutig: Wo es das nicht gibt, dürfte man (*edit: unter Beachtung querender Fußgänger und Radfahrer) fahren, ohne vorher eine andere Ampel suchen zu müssen, die vielleicht gelten könnte.

    Aber ist da nicht eine kleine Aufstellfläche zwischen Fahrbahn und Radweg?

    Sehr klein. Ob das reicht, den "Radweg" außerhalb des Schutzbereiches der LSA zu sehen, wage ich zu bezweifeln.

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    maps.app.goo.gl

    Das war aber auch gar nicht die Begründung der Experten, sondern sie waren der Meinung, dass die Ampel nicht gilt, weil der Ampelmast links vom "Radweg" steht. Wo man in §37 findet, dass die Gültigkeit des Lichtsignals davon abhängt, wo der Mast steht, konnte man mir auch nicht beantworten.

    Bei der Ampel an der benachbarten Kreuzung war man sich aber sicher, dass die auch für Radfahrer gilt. Der Platz zwischen Fahrbahn und "Radweg" ist da auch nicht größer, aber hey: der Mast steht rechts daneben.

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    maps.app.goo.gl

    Warum soll man hier als Radfahrer auch anhalten ? Mit der Einmündung auf der linken Seite hat der Radfahrer in Fahrrichtung des Fotos, der hier vorbei möchte, nichts zu tun.

    Weil da Fußgänger kreuzen können, die ihrerseits grün haben.

    Die Frage ist, warum man auch anhalten muss, wenn kein Fußgänger kreuzt. Daher das Beispiel oben aus Kopenhagen, wo die Ampel zwar nicht gilt, aber der Vorrang kreuzender Fußgänger durch einen Zebrastreifen auf dem Radweg und die Vorfahrt kreuzender Radfahrer durch die Haifischzähne angezeigt wird.

    Leider halten hier Radfahrer nicht einmal an, wenn Fußgänger kreuzen. Man hat ihnen jahrzehntelang eingebläut, dass die "Straße" für Autos ist und sie haben jahrzehntelang gelernt, dass sie auf dem "Radweg" tun und lassen können, was sie wollen. Das kommt dann dabei heraus.

    Ich behaupte, die Rechtslage ist ihnen einfach bloß gleichgültig

    Zumindest hier vor Ort ist Unkenntnis an erster Stelle. Dass es denen, die es wissen, darüber hinaus auch egal ist, kommt noch hinzu.

    Ich hatte zu diesem Beispiel eine Diskussion in einem "Arbeitsgespräch", bei dem die Vertreterin der StVB, der Vertreter des Bauamtes, der Vertreter der Polizei und ein externer "Sachverständiger" alle der festen Überzeugung waren, dass diese Ampel nicht für Radfahrer gilt. Auf meine Nachfrage, wie sie das begründen, kam nur "weil das ja klar ist".