Beiträge von Yeti

    Man hätte auch andere Festsetzungen treffen können. Hat man aber nicht. Spricht für mich (neben anderen Details in den textlichen Festsetzungen) für Verbesserungspotenziale bei den verantwortlichen Stellen der Stadt.

    Für mich ein Indiz, dass das niemanden interessiert. Egal ob Fuß- oder Rad: Das ist kein Verkehr, sondern fällt bei der Stader Verwaltung unter die Rubrik "Verkehrshindernis". Daher fällt dann auch niemandem auf, dass eine ausgewiesene Fläche für Fußverkehr auch für den Radverkehr vorgesehen ist. Für die ist das alles das Selbe.

    dein ziel ist also die Abordnung des gemeins. Geh- und Radweges in der Straße "Stadtweg"?

    Mein Ziel ist eigentlich, dass dort niemand zu Schaden kommt. Aber so wie es gemacht wurde, passt es von vorne bis hinten nicht und es ist eigentlich nur eine Frage der Zeit, dass dort Unfälle passieren.

    Ich selbst fahre dort nicht auf dem "Radweg" und abgesehen von dem kurzen Stück zwischen Kreisverkehr und der Lüneburger Straße muss ich das auch nicht. Meistens komme ich ohnehin aus Richtung der Soltauer Straße. Ich könnte trotzdem die Entfernung des einzigen [Zeichen 240] beantragen. Dann muss sich die Stadt wenigstens einmal Gedanken machen.

    In Gegenrichtung habe ich gar kein [Zeichen 240] gesehen, sondern da könnte eine Benutzungspflicht allenfalls daraus hergeleitet werden, dass sie für diejenigen, die über den Außerorts-Radweg kommen, auch nach der Ortstafel weiterhin gilt. Für alle anderen sehe ich nicht einmal ein Recht, auf dem Gehweg zu fahren. Daher sehe ich da auch keine Möglichkeit, rechtlich gegen irgendetwas vorzugehen.

    im BPlan zum Bildungscampus ist der Bereich der Eisenbahnüberführung als öffentliche Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung: Fußgängerbereich festgelegt.

    Das Foto sieht nach Radverkehr und Fußverkehr aus... :rolleyes:

    Welche Verbindlichkeit hat eine solche Festlegung im BPlan für die tatsächliche spätere Umsetzung?

    Für die Stadt Stade ist das doch das Selbe: Radfahrer sind Fußgänger mit Rädern und keine Fahrzeugführer. Diese verquere Denkweise ist die einzige Erklärung für den ganzen Murks.

    Vielleicht wissen das mehr Leute als wir denken, dass das alles Fußgängerfläche ist. Jedenfalls scheint es dort regelmäßig zu Konflikten zu kommen, weil Fußgänger auf dem Radweg gehen. Jedenfalls habe ich diese Kreidemalerei gefunden, die wohl Fußgänger darauf aufmerksam machen soll, rechts den Gehweg zu benutzen. Passend für Stade hat man aber den Pfeil für Fahrräder auf die falsche Seite des Weges gemalt. :)

    Als ich heute Morgen da war, habe ich mehr Leute auf Fahrrädern als im Auto gesehen. Ich war der einzige Radfahrer auf der Fahrbahn und von den Leuten auf den "Radwegen" fuhr die Hälfte auf der falschen Straßenseite. Das ist hier die Realität in einer Nebenstraße mit vermutlich weniger als 300 Kfz/h max. und einer zHG von 30 km/h.

    Hier die Situation aus Richtung des Stadtweges. Hinter dem Kreisverkehr beim Famila steht rechts ein [Zeichen 240]. Im gesamten Stadtweg gilt Tempo 30 (ein Pflegeheim und die neue Schule liegen da dicht beieinander), aber der Stadtweg ist eine Vorfahrtstraße mit [Zeichen 306] an allen Kreuzungen.

    Die Verkehrsbelastung ist gering. Abgesehen von Anliegerverkehr in die Wohngebiete und zum Famila-Markt gibt es nur geringen Durchgangsverkehr in Richtung des Ortsteils Hagen. Hier liegt also nicht im Geringsten die tatbestandliche Voraussetzung des §45 (9) vor, Radfahrern die Fahrbahn zu verbieten.

    Es bleibt auch unklar, bis wohin die RWBP überhaupt gilt, denn das [Zeichen 240] wird an keiner der späteren Kreuzungen wiederholt.

    Dort, wo jetzt die Anbindung zum BCR ist, gab es schon früher eine Querungshilfe auf den dann linksseitigen Radweg außerorts. Hier ein Bild von 2018. Da, wo jetzt die Schule ist, war damals ein Acker.

    So sieht das nun aktuell aus:

    Ein gelber Wegweiser nach links und dazu ein Zusatzzeichen "Radweg Ende". Links im Hintergrund sieht man bereits das [Zeichen 240] für den Außerorts-Radweg.

    Und was gibt es noch? Einen Fußgängerüberweg und direkt daneben eine breite Radwegfurt quer über eine Vorfahrtstraße! Man erkennt noch, dass dort vorher der Zebrastreifen über die gesamte Breite markiert war.

    Aus der Gegenrichtung, also von der Schule kommend sieht es so aus:

    Wer hier mit dem Fahrrad nach links abbiegen möchte, muss auf dieser Straßenseite bleiben, weil direkt links der linksseitige Außerorts-Radweg beginnt. Wer von dort kommt, kann vermutlich davon ausgehen, sich weiterhin auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg zu befinden, aber wenn man von hier kommt, findet man keinen Hinweis darauf, dass es auch nur erlaubt sein könnte, darauf zu fahren, was natürlich kaum jemanden davon abhält, es trotzdem zu tun.

    Auf keinen Fall ist es verboten, von hier kommend auf der Fahrbahn zu fahren, weil es auf dem gesamten Abschnitt kein [Zeichen 240] gibt.

    Die Radwegfurt über eine Vorfahrtstraße hinweg geht natürlich gar nicht und der Radweg, der dort endet, ist vielleicht gar keiner. Wobei es sicherlich auch niemandem angelastet werden könnte, dort zu fahren wegen des [Zeichen 240] ganz am Anfang und der Tatsache, dass der Weg auch sonst alle Merkmale eines gemeinsamen Geh- und Radweges aufweist, z.B. Radwegfurten an allen Kreuzungen.

    Vor knapp zwei Jahren ist im Süden der Stadt im Stadtteil Riensförde ein neues Schulzentrum eröffnet worden, der sogenannte Bildungscampus Riensförde, oder kurz BCR. Da gibt es eine Grundschule, Oberschule und eine neue Sporthalle. Bildungscampus Riensförde | Hansestadt Stade

    Bei Google Maps ist das alles noch nicht zu sehen: Google Maps Die neue Schule liegt zwischen dem Stadtweg und der Bahnlinie, während sich das Sportzentrum und Parkplätze zwischen der Bahnlinie und der Harsefelder Straße befinden.

    Das Ganze hat den Ausschlag gegeben, die Harsefelder Straße umzubauen, weil das die Hauptstraße und direkte Verbindung aus dem Stadtzentrum zur neuen Schule ist. 2018 habe ich mich da eingemischt und die Politik darauf hingewiesen, dass die bisherige Situation an der Harsefelder Straße selbst für Stader Verhältnisse untragbar ist und daraufhin wurde tatsächlich der Umbau der gesamten Straße beschlossen. 2018 hatte man noch die Vorstellung, dass der Umbau der Harsefelder Straße bis zur Eröffnung der neuen Schule nach den Sommerferien im Jahr 2023 abgeschlossen ist. Tatsächlich wurde dann aber erst 2024 überhaupt mit dem ersten Bauabschnitt begonnen.

    Im Umfeld der Schule ist es nun auch fertig. Als Zufahrt zur Schule wurde ein neuer Kreisverkehr gebaut und zwischen dem bereits vorhandenen Kreisverkehr am Stadtweg beim Famila wurden beidseitig getrennte Geh- und Radwege gebaut. Radwege jeweils 2m breit und asphaltiert.

    Am neuen Kreisverkehr gibt es nun diese Abzweigung zu einem neuen Radweg mit einer Unterführung unter der Bahnlinie.

    So weit, so gut. Aber dann schaut euch den Anschluss auf der anderen Seite am Stadtweg an.

    Zitat

    Philipp Amthor führte für die Union die Verhandlungen zur Informationsfreiheit.

    Aha!

    Interne Unterlagen: Wie Philipp Amthor zum Türöffner für Augustus Intelligence wurde | abgeordnetenwatch.de

    Zitat

    abgeordnetenwatch.de und FragDenStaat machen Amthors pikanten Lobbybrief nun erstmals öffentlich. Das Wirtschaftsministerium hat ihn zusammen mit anderen Dokumenten auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) herausgeben müssen.

    Der Begriff ist vor allem seit der Nazi-Zeit sehr negativ belegt. Denunzianten wird ja auch oft eine "Blockwartmentalität" unterstellt.

    Da es einen immensen Unterschied gibt, ob man Falschparker anzeigt oder Menschen der SS verrät, damit die anschließend im KZ ermordet werden, ist das in der Tat ein gewaltiger Missbrauch des Begriffs.

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    Die NATO-Osterweiterung - by Marko Kovic

    Kurzfassung:

    Das im Jahr 1990 gegebene Versprechen, die NATO nicht nach Osten zu erweitern, galt für den Osten des wiedervereinigten Deutschlands. Deutschland sollte NATO-Mitglied bleiben können, aber in Ostdeutschland (*edit: geändert von "im Osten") sollten -außer deutschen Truppen- keine weiteren NATO-Truppen stationiert werden.

    Ein Abkommen darüber, dass andere osteuropäische Staaten nicht der NATO beitreten, gab es nicht. Es gab zu der Zeit noch den Warschauer Pakt und die osteuropäischen Staaten, die erst nach dem Zerfall der Sowjetunion als ehemalige Teilrepubliken wieder unabhängig wurden, existierten 1990 gar nicht.

    1994 -nach dem Zerfall der Sowjetunion- wurde das Budapester Memorandum unterzeichnet. Im Gegenzug dazu, dass die Ukraine, Belarus und Kasachstan die in ihrem Land stationierten Atomwaffen an Russland abgeben und dem Atomwaffensperrvertrag beitreten, gab es Sicherheitsgarantien von den USA, Großbritannien und Russland, die Unabhängigkeit und territoriale Integrität in den Grenzen von 1994 zu respektieren.

    Man kann nur hoffen, dass die künftige Regierung nicht wieder alles über den Haufen wirft, sondern dass man eine Planungssicherheit hat. Im Übrigen gelten die bisherigen Urteile zum Klimaschutz auch für die nächste Regierung. Das ganze Wahlkampfgetöse, die Maßnahmen der Ampel alle wieder zurückzunehmen, dürfte sich daher als heiße Luft erweisen.

    Im Gegenteil: Die Gerichte kamen zu dem Ergebnis, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend oder nicht konkret genug waren. Dahinter wird auch eine CXU-geführte Regierung nicht zurückgehen können. Wäre auch dämlich, weil Deutschland damit noch weiter den Anschluss an Zukunftstechnologien verpassen würde. Photovoltaik haben wir ja dank schwarz-gelb (Merkel II) bereits China überlassen.