Beiträge von Yeti

    Viele Menschen wollen einfach nur Fahrradfahren, ganz ohne Trainings-Ziel.

    Es geht nicht um ein Trainings-Ziel. Ich möchte mit dem Fahrrad an mein Ziel kommen (zur Arbeit, nach Hause, zum Einkaufen, ...). Dafür möchte ich nicht unnötig lange brauchen, vor allem nicht unnötig länger als mit einem Auto. Wenn Radfahren nur dann sicher ist, wenn ich wie ein Kind an jeder Kreuzung absteige und schiebe, ist es unattraktiv. Nicht weil ich Schnellfahren toll finde, sondern weil ich mal ankommen möchte. Wenn ich mit dem Auto fahre, muss ich auch nicht an jeder Kreuzung Angst haben, über den Haufen gefahren zu werden und da muss ich auch nicht an jeder Kreuzung auf Schritttempo abbremsen, obwohl ich Vorfahrt habe. Also möchte ich das mit dem Fahrrad auch nicht.

    Und ich sehe ich die 12 bis 15 km/h als realistisches Tempo für eine Mehrheit der Fahrradfahrer*innen

    Dreimal so schnell wie Fußgänger.

    Ich sehe doch auch das Problem, dass bei einer Geschwindigkeit von 18 km/h und mehr das Fahren auf einem Radweg an Kreuzungen und Einmündungen problematisch ist.

    Ich sehe die Verzerrung in dem Glauben, dass es unter 18 km/h unproblematisch ist.

    Wo ist hier eine Verzerrung?

    Weil Fahren etwas anderes ist als Gehen. Beim Gehen kann man abrupt stehen bleiben oder unvermittelt die Richtung wechseln. Das können Fahrzeuge nicht (ersparen Sie mir bitte eine Erklärung, dass Fahrzeuge bremsen oder ebenfalls ihre Richtung ändern können, denn Sie wissen ganz genau, dass das nicht gemeint ist).

    Eine Verzerrung ist es, so zu tun, als ob das gefahrene Tempo keine Rolle spielt

    Durchschnittliche Radfahrer fahren drei bis fünfmal schneller als Fußgänger gehen. Autos fahren innerorts zwei bis dreimal schneller als durchschnittliche Radfahrer fahren. Was passt besser zusammen?

    Ich tue auch nicht so, als ob das Tempo keine Rolle spielt. Da stimme ich sogar zu: Es ist ein großer Unterschied, ob man mit 5 km/h an eine Kreuzung kommt oder mit 18 km/h. Eine Verzerrung ist es, so zu tun, als ob das Problem erst bei einer Geschwindigkeit beginnt, die höher ist als die, mit der Sie üblicherweise auf dem Fahrrad unterwegs sind.

    Sie nehmen die Gefahr bewusst in Kauf, bzw. mögen sogar als besonders waghalsige Typen gelten, die sich so etwas zutrauen. Da bin ich mehr sicher, dass es so ist, auch wenn ich jetzt nicht gleich mit einer Statistik als Beleg aufwarten kann. Ich denke aber darüber herrscht auch ohne Statistik ein großer Konsens.

    Nein, darüber herrscht kein Konsens. Ich vermute eher, dass das Risiko hinter dem Erlebnis zurücksteht. Das ist eigentlich bei fast allem so, das Risiken hat, sonst würde man ja gar nichts tun. Die Schwelle, bei der einem das bewusst ist und man die Risiken als zu hoch erachtet, etwas zu tun, ist unterschiedlich. Bis dahin glauben natürlich alle, dass sie die Risiken im Griff haben. Und es ist ja auch richtig, dass man das eigene Risiko durch sein Verhalten beeinflussen kann.

    Doof ist es, wenn Risiken falsch eingeschätzt werden. Sei es, dass bestehende Risiken unterschätzt, aber auch dass andere Risiken überschätzt werden. Und da wären wir bei der verbreiteten Fehleinschätzung von "Radwegen", was vielleicht auch daran liegt, dass das Risiko, auf der Fahrbahn von hinten überfahren zu werden, nicht in der eigenen Macht liegt, sondern dass sich die Leute da ausgeliefert fühlen. Das würde jedenfalls die Verzerrung der Wahrnehmung erklären, warum ein statistisch sehr geringes Risiko das Verhalten viel stärker beeinflusst als z.B. das statistisch viel größere Risiko, auf einem "Radweg" an der nächsten Kreuzung umgenietet zu werden.

    Dass Straßenbauämter eigenmächtig Verkehrsschilder aufstellen, scheint Gang und Gäbe zu sein. Für diesen Unfug wollte auch niemand verantwortlich sein und niemand konnte/wollte mir sagen, wie diese Schilder da hingekommen sind.

    Vorher gibt es keinen "Radweg" und das neu gebaute Konstrukt auf dem Bild endet 80m weiter an einer (seit ihrer Fertigstellung vor drei Jahren immer noch gesperrten) Autobahnauffahrt. Mit dem Fahrrad darf man da ohnehin nur nach rechts abbiegen, wo es ebenfalls keinen "Radweg" gibt. Das Befolgen dieses Unfugs würde zwei zusätzliche Fahrbahnquerungen erfordern, um für 80m auf einem "Radweg" zu fahren.

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    maps.app.goo.gl

    Alleine schon die Idee, auf dieser Straßenseite einen "Radweg" neu zu bauen, sollte einen hinreichenden Grund für eine Einweisung darstellen.

    Wenn Sie jetzt noch mehrere parallele Radwege für unterschiedlich schnelle Radfahrer fordern, schreie ich.

    Noch besser wäre es, die Benutzungspflicht auch in den Fällen aufzuheben, in denen blaue Schilder, die so ausgeschilderten Radwege benutzungspflichtig machen.

    Und am allerbesten wäre es, wenn nicht einmal blaue Schilder dort hängen würden, oder wenn das Konstrukt einer Radwegebenutzungspflicht komplett aus der StVO gestrichen würde.

    Mit einer solchen Änderung sollte man auch alle (!) Führerscheine einziehen und nur gegen Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung wieder aushändigen, dass das verstanden wurde. Nicht, dass das am Ende wieder niemand mitbekommt wie damals 1997.

    Aber Stade ist keine kreisfreie Stadt, oder? :(

    Nein, aber die Stadt Stade hat trotzdem ihre eigene Verkehrsbehörde, so wie Buxtehude und Harsefeld. Für das restliche Gebiet ist der Landkreis selbst als untere Verkehrsbehörde zuständig, gleichzeitig aber auch Fachaufsichtsbehörde für die Städte Stade und Buxtehude, sowie den Flecken Harsefeld.

    Ich war mit ihm zuletzt in Kontakt und hatte ihn gebeten, in seiner Funktion als Leiter der zuständigen Fachaufsichtsbehörde mit der Stader Verkehrsbehörde das Gespräch zu suchen wegen des fortgesetzten Irrsinns an Baustellen. Außerdem habe ich ihm erzählt, dass ich wegen der beiden [Zeichen 241-30], die zwei Jahre nach dem positiven Bescheid, die Benutzungspflicht im Hohenwedeler Weg aufzuheben, immer noch da hängen, im Juni eine letzte Frist gesetzt habe, die zwei Tage nach der Wahl abläuft und danach Untätigkeitsklage erheben werde. Wenn er die Wahl gewinnt, wäre er der Beklagte.

    Oh, Yeti ist sauer.

    Ganz im Gegenteil. Der Artikel im Tageblatt macht mir gute Laune. Ich habe mich zuletzt schon häufiger gefragt, wann es denn so weit ist, dass Frau B. in den Ruhestand verabschiedet wird. Vielleicht sollte ich ihr einen Kuchen backen, oder ich kaufe ihr was beim Bäcker.

    Die Bäckereifachverkäuferin hat mich damals nicht verstanden, als ich den "Amerikaner mit dem VZ 254" bestellt habe. Als ich darauf gezeigt habe, hat sie zurückgefragt: "Den mit dem Radwegschild?".

    Die Ordnungsamtsleiterin (eine der vier Beklagtenvertreter) sicherte dann auch rasch zu, dass der alte Zustand wiederhergestellt wird

    A propos Ordnungsamtsleiterin. Diese Meldung hat mich sehr gefreut.

    Still sitzen liegt ihr nicht: Stader Ordnungsamt verliert ein Original

    Die Stader Verkehrsbehörde gehört zum Ordnungsamt, dort als "Sachgebiet Verkehr" verortet. Frau B. hatte noch nie Bock auf Radfahrer und hat sich bei einem Treffen selbst mal als "überzeugte Autofahrerin" bezeichnet. Wovon sie genau überzeugt war, habe ich damals nicht nachgefragt.

    In dem Artikel steht, dass sie bereits 1992 stellvertretende Leiterin des Ordnungsamtes war. Fünf Jahre später kam die 1997er StVO-Novelle, die man in Stade beschlossen hat, zu ignorieren. Der damalige Stadtdirektor Hattendorf wurde im Stader Tageblatt im November 1998 zitiert, dass man kein Geld habe und die Radwege auch ohne Umbau sicher seien. Dass wegen der StVO-Änderung gar keine neuen Radwege gebaut werden mussten, sondern nur deren Benutzungspflicht zu überprüfen und ggf. aufzuheben war, hat schon damals im Stader Rathaus niemanden interessiert, auch wenn das sogar in dem Zeitungsartikel steht ("für den Ausbau der vorhandenen Wege, die von den Radfahrern benutzt werden müssen").

    Wie man mir noch 20 Jahre später im Jahr 2017 erklärt hat, gilt in Stade das "Paradigma, dass vorhandene Radwege auch benutzt werden müssen". In der ganzen Zeit war Frau Bock zunächst stellvertretende Leiterin und später die Leiterin des Ordnungsamtes und damit Chefin der Verkehrsbehörde, zwischenzeitlich auch mal im Vorstandsbüro.

    Jetzt darf sie endlich in den Ruhestand. Ihr Nachfolger wird ein ehemaliger Mitarbeiter, der ehemalige Leiter des Sachgebiets Verkehr, der danach ins Vorstandsbüro des Bürgermeisters gewechselt ist. Seit er nicht mehr die Verkehrsbehörde geleitet hat und dafür nicht mehr zuständig ist, konnte man mit ihm deutlich offener über einige "Schwachstellen" sprechen. Ich habe daher seit einiger Zeit vor allem auch Frau B. im Verdacht, die Umsetzung notwendiger Maßnahmen zu blockieren.

    Ob es künftig wirklich besser wird, wird sich zeigen. Aussichtsreicher Kandidat für die im September anstehende Wahl des Stader Bürgermeisters ist A. Kramer, der als Leiter des Straßenverkehrsamtes beim Landkreis Stade weiterhin alle blauen Schilder hängen lässt, auch wenn schon vor drei Jahren in großer Runde (Straßenbauamt, Niedersächsische Landesbehörde, Polizei, sachkundige Radfahrer) einstimmig festgestellt wurde, dass nirgends die Voraussetzungen dafür vorliegen.

    Auf seinen Wahlplakaten gibt er den harten Law-and-Order-Hund und verspricht "Sicherheit, die durchgesetzt wird". Auf die Frage, warum er in den letzten Jahren die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern nicht durchgesetzt hat und weiterhin nicht bereit ist, geltendes Recht umzusetzen, antwortet er, dass er von einem Vorgesetzten dazu angehalten wurde. Wenn man ins Organigramm der Kreisverwaltung schaut, findet man nicht viele Vorgesetzte, die ein Amtsleiter noch hat.

    Auf den Plakaten sollte also ehrlicherweise stehen "Sicherheit, die durchgesetzt wird, wenn der Landrat nichts dagegen hat". Aber gut: Wenn er Bürgermeister wird, ist er ja selbst der Vorgesetzte und der neue Leiter des Ordnungsamtes hat auch eigentlich verstanden, was zu tun wäre.

    Google Maps zeigt mir reihenweise illegales Blau, zum Teil offensichtlich illegal.

    Einen Scheixx prüfen die. Ich habe mir gerade die Unfallorte 2025 im Landkreis Stade angeschaut. insgesamt gab es 127 Unfälle mit Personenschaden. In 55 Fällen gab es am Unfallort keine "Radverkehrsanlage", 4 mal lagen die Unfallorte an Stellen, wo man nicht Radfahren darf oder auf Privatwegen / Grundstücken.

    Bleiben 68 Unfallorte, an denen es "Radwege" oder freigegebene Gehwege gibt. Davon ist in 49 Fällen das Fahren auf der falschen Straßenseite mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] erlaubt oder per [Zeichen 240] vorgeschrieben.

    Zweimal taucht diese unbedeutende Kreuzung in der Statistik auf:

    Links [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1000-30] und auf der anderen Seite eine Radwegfurt. Welche besondere Gefahrenlage dort auf der Fahrbahn bestehen soll, weiß der Kuckuck.

    Und auch diese Kreuzung taucht gleich zweimal in der Statistik auf. Da kommen zu dem Zweirichtungs-Blödsinn auch noch schlechte Sichtbeziehungen und eine verblichene Furt hinzu. Man erkennt bei Streetview auch, dass über den [Zeichen 206] die [Zusazzeichen 1000-32] fehlen. Original im Landkreis Stade das Ganze natürlich mit MoFa-Freigabe. Mir fällt nicht ein, was man da noch mehr falsch machen kann. Laut Verkehrsmengenkarte des Landes Niedersachsen beträgt die DTV auf der L130 dort 6300 Kfz/Tag. Nach der 10%-Faustformel also allenfalls Belastungsbereich II der ERA.

    Auch in der Harburger Straße in Buxtehude liegen gleich mehrere Unfallorte. Dort hält man es für eine tolle Idee, überall auf beiden Straßenseiten und in beiden Richtungen gleichzeitig [Zeichen 241-30] aufzustellen.

    Hier noch ein eigens Bild von den Premium-Zweirichtungs-"Radwegen"

    Auch an anderen Stellen, die in der Unfallstatistik auftauchen, findet man so einen Blödsinn

    Da gibt es in der Tat keine Unschuldsvermutung mehr.

    Aggression im Straßenverkehr: Jeder zweite Autofahrer reagiert sich sofort ab - DER SPIEGEL

    Zitat

    Das zunehmend aggressive Verhalten betrifft neben Autofahrern allerdings auch Radfahrer. 43 Prozent von ihnen gaben an, zumindest gelegentlich die Vorfahrt zu erzwingen, fast jeder zweite drängelt nach eigenen Angaben auf dem Radweg und überholt dort mit sehr wenig Abstand.

    Wie kann man eigentlich auf einem "Radweg" mit ausreichendem Abstand überholen?

    Und wie kann man Vorfahrt erzwingen? Entweder hat man Vorfahrt, oder nicht. Man kann auf seine Vorfahrt verzichten und man kann erzwingen, dass andere auf ihre Vorfahrt verzichten. In letzterem Fall geht das aber mit einem Fahrrad nicht so gut wie mit einem PKW oder LKW.

    Oder versteht man unter "Vorfahrt erzwingen", nicht auf seine bestehende Vorfahrt zu verzichten?