Beiträge von Yeti

    Man muss ihnen vielleicht mal auf die Sprünge helfen?

    Da finde ich schon einige Punkte, denen ich zustimme:

    Zitat

    Das Verkehrsnetz für Fahrräder neben heutige Fahrbahnen zu setzen und nicht darauf, gibt dem Auto mehr statt weniger Raum und Tempo. Als Verkehrswende-Verein und als Fußgängerlobby unterstützen wir gute Bedingungen fürs Rad auf der Fahrbahn. Wir lehnen es aber ab, dass Räder stattdessen Gehwege und Grünwege dominieren.

    Fuß und Fahrrad - FUSS e.V.

    Zitat

    Auch bei vielen Radlern sind sie unbeliebt: Sie dürfen neben Wegen mit einem solchen Schild nicht die Fahrbahn benutzen. Gerade um sie von dort fernzuhalten, stellen manche Verkehrsbehörden das Schild gern auf. Die dadurch provozierten Konflikte auf den Seitenwegen sind ihnen oft gleichgültig.

    3.6.2. „Gemeinsamer“ Geh- und Radweg: Mehr Gemeinheit als Gemeinschaft - FUSS e.V.

    Was kann man dagegen tun, wenn die zuständige Fachaufsichtsbehörde es selber nicht besser macht? Ernst gemeinte Frage, weil ich bei dieser geballten Ignoranz und Inkompetenz nicht mehr weiter weiß.

    Anzeige wegen Körperverletzung? Die verunfallte Dame ist sicherlich im guten Glauben auf dem linksseitigen Weg gefahren, dass es erlaubt ist. Trotzdem hätte sie natürlich nicht einfach den Fußgängerüberweg queren dürfen.

    Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr? Es wurden irreführende Markierungen aufgebracht, die zu gefährlichem Fehlverhalten verleiten. Und was tut man, wenn die "Experten" dann einfach ein [Zusatzzeichen 1022-10] dazu hängen? Es ist keine einzige Voraussetzung der VwV-StVO für eine Freigabe des linksseitigen Randweges erfüllt.

    Ich werde von alledem nicht betroffen sein, weil ich niemals auf diesem Weg fahren werde. Also werde ich dadurch auch keinen Schaden erleiden. Gegen eine Amtspflichtverletzung kann ich aber nur nach BGB als Geschädigter vorgehen.

    Und sein Hinweis es hätte höchstens ein [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] aber keine Bodenmalereien, wie diese geben dürfen ist richtig.

    Nein, ich habe nirgends von einem [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] geschrieben. Auf diesem Schrottweg kann man das Radfahren nicht erlauben und schon gar nicht in Gegenrichtung auf der falschen Straßenseite. Ich hatte darauf hingewiesen, dass die Bodenmarkierungen keine Freigabe des linksseitigen Randweges geben.

    Sie könnten mit Ihrer verqueren Denkweise problemlos die Stader Verkehrsbehörde leiten. Auch dort kennt man selbst grundlegende Verkehrsregeln nicht und ist der Meinung, dass oberste Priorität aller verkehrsrechtlichen Maßnahmen ist, dem Autoverkehr überall freie Bahn und lästige Fahrrad-Assis aus dem Weg zu schaffen, indem man überall das gefährliche Gehwegradeln erlaubt. Auch an Straßen im Belastungsbereich I und egal in welcher Fahrtrichtung.

    Der Mopo-Bericht entspricht übrigens weitestgehend der Pressemeldung der Stader Polizei. Auch darin wird der Gehweg als "Radweg" bezeichnet.

    POL-STD: Stade: Unfall am Fußgängerüberweg - 85-jährige Pedelecfahrerin schwer ... | Presseportal

    Ich glaub die DTV möchte ich wirklich nicht wissen ...

    Ich verrate es dir trotzdem :)

    Hier noch ein älteres Bild, auf dem man sieht, wie toll dieser Unfug wohl als gemeinsamer Geh- und Zweirichtungs-"Radweg" funktioniert. Die Holzlatte im Vordergrund ist 2,5m lang, davon die jeweils äußeren 0,25 m mit dem schwarz-gelben Klebeband markiert.

    Die Benutzungspflicht wurde dort vor über zwei Jahren aufgehoben, die Streetview-Bilder sind nicht aktuell. Die Radfahrerin durfte dort nicht fahren und natürlich durfte sie auch nicht einfach ohne zu gucken über den Zebrastreifen fahren. Wenn man sich an die Stelle stellt, sieht man das Verhalten, das wohl zum Unfall führte, allerdings im Minutentakt.

    Die ganze Situation ist dort aber auch ohne Benutzungspflicht Murks, weil die Stadt Stade der Meinung ist, man dürfe "niemanden in die Illegalität treiben", der gerne auf Gehwegen geisterradelt. In diesem Fall hat man es mit Piktogrammen für gemeinsame Geh- und "Radwege" ohne Benutzungspflicht versucht, die man einfach in beiden Richtungen auf den Schrottweg gemalt hat. Das Ganze aber nur bis zur Beethovenstraße, ohne irgendwie kenntlich zu machen, dass es ab da ein reiner Gehweg ist. Ab der Unfallstelle in Richtung Bremervörder Straße gab es noch nie einen "Radweg". Die Verkehrsmenge ist auf dem letzten Abschnitt absolut identisch, weil der Brunnenweg eine Sackgasse ist

    Außerdem ist das Konstrukt gar nicht linksseitig freigegeben, denn es gibt nirgends ein [Zusatzzeichen 1022-10], was die Experten der Stader Verkehrsbehörde natürlich nicht interessiert. Ich habe direkt nach Aufhebung der Benutzungspflicht mehrfach darauf hingewiesen, dass dort

    1. Wegen des geringen Verehrsaufkommens keine Freigabe nötig ist, schon gar nicht auf der linken Seite

    2. Dass es ohne [Zusatzzeichen 1022-10] auch gar keine Freigabe gibt, sondern nur irreführende Piktogramme, die diesen Eindruck erwecken

    Wenn es tatsächlich linksseitig freigegeben wäre:

    3. Dass bei einer linksseitigen Freigabe an deren Ende eine sichere Querungsmöglichkeit fehlt

    4. Dass an allen Kreuzungen die Radwegfurten und die [Zusazzeichen 1000-32] über dem [Zeichen 205] fehlen oder falsch (darunter) angebracht sind

    Da man durch die vermeintliche Freigabe nicht in seinen Rechten eigeschränkt ist, kann man dagegen nicht klagen. Aber ich denke, das ist spätestens nach diesem Unfall ein Fall für eine Fachaufsichtsbeschwerde.

    Hier aktuelle Bilder (heute Abend) von der Straße von Norden nach Süden:

    Nichts deutet darauf hin, dass man auf dem linken Weg überhaupt fahren dürfte, wenn man aus dem Pulverweg kommt. Das ist noch außerorts.

    Bockhorster Weg: Keine Furt, kein [Zusatzzeichen 1022-10], kein [Zusazzeichen 1000-32], dafür aber die Piktogramme für Geisterradler

    Vincent-Lübeck-Straße: Keine Furt, kein [Zusatzzeichen 1022-10], [Zusazzeichen 1000-32] unter dem [Zeichen 205] und wieder Geisterradel-Piktogramme

    Beethovenstraße: Nur ein Wegweiser, der geradeaus zeigt. Hinter der Kreuzung keine Piktogramme und natürlich auch kein [Zusatzzeichen 1022-10]. Dass es dort keine Radwegfurt gibt, ist dann sogar richtig. Eine Klarstellung durch ein [Zeichen 239] fehlt jedoch (wenn man die Piktogramme für eine Geisterradel-Freigabe hält).

    Das ist die Unfallstelle vom Brunnenweg aus gesehen. Hinter der Umlaufsperre beginnt der Triftgang, der eine direkte Verbindung in Richtung der Gesamtschule ist. Der Brunnenweg wird auch von Radfahrern aus Richtung Hahle und Haddorf stark frequentiert und alle fahren dann über den FGÜ.

    Ich konnte mich dort heute Abend mit einem Radfahrer unterhalten, der genauso wie die alte Dame auf dem linksseitigen Gehweg und dann über den Zebrastreifen gefahren ist. Der war am Ende doch ganz interessiert und etwas nachdenklich.

    Weil in §37 der StVO nicht ausdrücklich drin steht, dass ein Ampelmast, der links vom Radweg steht, für den Fahrradverkehr unter bestimmten Umständen nicht relevant ist, folgern Sie daraus, dass man dort grundsätzlich halten muss, wenn die Ampel an dem Mast Rot zeigt, weil eine Ampel grundsätzlich für den Fahrverkehr gilt.

    In §37-StVO steht:

    Zitat

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.

    Das ist der Regelfall. Da steht nicht, dass es dabei darauf ankommt, wo der Ampelmast steht.

    Die Ausnahme davon lautet:

    Zitat

    Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

    Wenn diese Ausnahme nicht zutrifft, weil es auf der "Radverkehrsanlage" kein besonderes Lichtzeichen für den Radverkehr gibt, gilt wieder der Regelfall. Ich habe es ja schon oft geschrieben, dass das missverständlich ist und dass das kaum jemand weiß. Eindeutig wäre es, wenn dort stehen würde, dass auf Radverkehrsführungen ausschließlich die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten sind. Steht da aber nicht.

    § 37 StVO 2013 - Einzelnorm