Beiträge von Yeti

    Zur Eingangsfrage, ob Petitionen nützlich sind, möchte ich auf eine Petition hinweisen:

    SPD, stoppt den Frontalangriff auf die Informationsfreiheit!
    Wir alle haben das Recht auf staatliche Informationen. Seit 2006 müssen Behörden auf Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Dokumente herausgeben –…
    weact.campact.de

    Ob diese Petition am Ende Erfolg hat, weiß ich nicht, aber es ist auch ein Mittel, auf Themen hinzuweisen. Viele in meinem Umfeld wussten gar nichts von einem IFG und fanden dann doch die Absicht, dieses IFG stark einzuschränken, reichlich dreist.

    Und es ist auch keine Gefühlsfrage. Es ist schlicht das, was ich beobachte. Ich bewerte es als Protest gegen autokonforme Infrastruktur bei der der Fußverkehr und Radverkehr nicht mitgedacht wurde. Und noch viel weniger im Zentrum der Gestaltung steht.

    Doch, es ist eine Gefühlsfrage, wenn Sie sich nicht mitgedacht fühlen.

    Nur, weil es eine separierte Infrastruktur für den Radverkehr gibt, wurde noch lange nicht mitgedacht. Ich würde mich sogar zu der Behauptung hinreißen lassen, dass der Radverkehr überall dort, wo man "Radwege" gebaut hat, nicht im Zentrum der Gestaltung stand, sondern vor allem der möglichst ungestörte Autoverkehr.

    Genau das scheint auch Ihre größte Sorge zu sein, wenn Sie sich unwohl fühlen, weil hinter Ihnen ein Auto langsamer fahren muss.

    Kreisel sind so oder so Mist für den Radverkehr

    Das stimmt nicht. Kreisverkehre gelten als sicher, weil sie bei richtiger Ausführung geschwindigkeitssenkend wirken. Radfahrer profitieren allerdings am wenigsten von der erhöhten Sicherheit eines Kreisverkehrs, wenn es umlaufende "Radwege" gibt. Alleine schon deshalb, weil sich die Anzahl der möglichen Konfliktpunkte verdoppelt, wenn man auf einem umlaufenden "Radweg" fährt und nicht auf der Kreisfahrbahn.

    Auch mit dem Fahrrad ist man schneller durch einen Kreisverkehr, als wenn man erst an einer Ampel warten muss.

    Fahrbahnnutzung in einem Kreisel, der für PKW und LKW gebaut ist.

    Dass der Kreisel nur für PKW und LKW gebaut ist, wäre nur der Fall, wenn es einen benutzugnspflichtigen "Radweg" gibt.

    Die Unfallforschung hält es übrigens für eine sehr gute Idee, mit dem Fahrrad auf der Kreisfahrbahn zu fahren, weil es die sicherste Führungsform ist. Umlaufende Radwege mit bevorrechtigtem Radverkehr ist hingegen die unsicherste Variante.

    Wir hatten hier kürzlich eine Tour zur Schulwegsicherheit, bei dem Lehrer der teilnehmenden Schulen typische Probleme beschrieben haben.

    Beim Vincent-Lübeck-Gymnasium in der Glückstädter Straße fahren viele Schüler aus Richtung Norden auf der falschen Straßenseite, damit sie schon auf der Seite sind, wo die Schule ist. Gegenüber gibt es die BBS, vor deren Haupteingang eine Fußgängerampel ist. Diese Querung liegt in Verlängerung einer unabhängigen Fahrradroute. Der Haupteingang zum Gymnasium liegt 80m weiter nördlich. Der Lehrer des VLG berichtete, dass jüngere Schüler im Bereich der Ampel von den älteren Schülern der BBS angepöbelt wurden und daher Angst hätten, die vorhandene Ampel zu nutzen. Außerdem ist es ein Umweg von knapp 200m.

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    maps.app.goo.gl

    Wäre es möglich, 80m weiter nördlich eine zweite Ampel zu errichten, die mit der vorhandenen Ampel synchronisiert ist, so dass immer beide Ampeln gleichzeitig schalten? Ich habe die RiLSA überflogen und dafür keine Beispiele gefunden, aber auch nichts, was explizit dagegen spricht. Kennt ihr vielleicht Beispiele, wo so etwas schon umgesetzt wurde?

    Die zweite Ampel könnte hier, etwa 80m entfernt stehen.

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    maps.app.goo.gl

    Dass die ganze Situation dort auch sonst reichlich verkorkst ist, ist ein anderes Thema. Immerhin gibt es Richtung Norden keine Benutzungspflicht, aber das ändert natürlich nichts daran, dass so gut wie niemand dort auf der Fahrbahn fährt.

    Somit lösen Radwege Probleme, die es ohne Radwege gar nicht gäbe.

    Eine Interessenvertretung von Radfahrern könnte sich entweder dafür einsetzen, dass Radfahrer ernst genommen werden, oder der Verband fordert separate Verkehrsflächen, auf denen man das wohlige Gefühl hat, dem Autoverkehr nicht im Weg zu sein. Weil man das aber nicht ehrlich so sagen will, behauptet man, es diene der Sicherheit.

    Entsprechend dürfte die Erwartung an den Fahrradfahrer höher sein, bei passender Gelegenheit anzuhalten

    ...oder einen "Angebotsradweg" zu benutzen. Ob an diesen Schrottwegen blaue Schilder stehen, ist daher eigentlich egal. Erst wenn es eindeutig geregelt ist, dass alle Radfahrer dort auf der Fahrbahn fahren müssen, gäbe es eine Chance, dass auch Leute wie Sie das verstehen.

    Und mit dem "Vorbeifahren", auch ein gern genutztes Argument von KFz-Lenkenden, deren Vertretern und StVB: Wir reden hier von einem Zeitraum, der in der Regel mit 2-3 Minuten benannt wird. Also von einer Strecke von 1 - 1,5km. Das kommt wahrscheinlich so oft vor wie ein 4er im Lotto, dass KFz über diese Strecke einen schmalen Radfahrer nicht überholen können.

    Wenn dort so viel Verkehr ist, dass man Radfahrer nicht überholen kann, kommt man in der Regel ohnehin nicht schneller voran als mit Radfahrgeschwindigkeit. Es stockt dort andauernd wegen PKW, die nach links auf die Parkplätze der Geschäfte abbiegen und auf eine Lücke im Gegenverkehr warten.

    Allerdings muss er den baulichen Vorgaben entsprechen, die für benutzungspflichtige Radwege gelten. Und er muss dann auch dort gebaut werden, wo jetzt nur ein Fußweg ist.

    So sieht es weiter hinten in der selben Straße aus. Die Fahrbahn wurde vor zwei Jahren neu asphaltiert. In dieser Straße passieren -vor allem an den zahlrichen Ausfahrten des Einzelhandels auf der gegenüberliegenden Straßenseite- in jedem Jahr mehrere Unfälle mit Personenschaden.

    Nur für Hauptverkehrsstraßen kann in begründeten Fällen eine höhere zulässige Höchstgeschwindigkeit festgelegt werden. Jedoch nur, wenn die Radverkehrsführung sicher und komfortabel ist.

    Wann ist eine Radverkehrsführung sicher? Wenn die ADFC-Lemminge glauben, dass es sicher ist, oder wenn es tatsächlich weniger Unfälle gibt?

    Man kann hier sehen, dass der Radweg, der mit [Zeichen 241-30] ausgeschildert ist, spätestens in der Höhe endet, in der der silberfarbene PKW parkt.

    Wofür braucht man dann diesen "Radweg", der dort ohne weiteren Hinweis endet? Bei der Stader Stadtverwaltung glaubt man übrigens, dass das [Zeichen 241-30] auch für die nächsten 150m gilt, wo es keine erkennbar getrennten Flächen gibt.

    Eindeutig wäre es mit einem eigenen Lichtsignal für den Radverkehr direkt neben dem allgemeinen Lichtsignal.

    Noch eindeutiger ist es, wenn man auf der Fahrbahn fährt. Da stellt sich weder die Frage, welche Ampel zu beachten ist, noch wo man anhalten muss, sondern das ist eindeutig klar und zusätzlich noch mit einer Haltelinie verdeutlicht. Die Fußgängerfurt liegt dahinter.

    Wenn ich dich recht verstehe, würden Radfahrende, die in Fahrtrichtung geradeaus bis unmittelbar an die Fahrbahn heranfahren, einen Rotlichtverstoß begehen?

    Nach dem genauen Wortlaut des §37 eigentlich schon. Wobei in §37 nicht konkret benannt ist, wo eine Kreuzung beginnt. Da steht nur, dass man bei rot davor halten muss.

    Wenn man anderer Meinung ist, dann bedeutet es im Umkehrschluss, dass man bei rot rechts abbiegen darf, weil man dann die Kreuzung, für die die Kombiampel gilt, gar nicht quert. Warum sollte man dann davor anhalten?

    Oder wenn man sagt, dass Rechtsabbieger das allgemeine Lichtsignal beachten und vor der Fußgängerfurt anhalten müssen, müsste man erklären, warum Radfahrer, die geradeaus fahren wollen, das nicht müssen. Entweder müssen alle vor der Fußgängerfurt anhalten oder niemand.

    Ich glaube, dass solche Situationen denen, die §37 in ihrer aktuellen Form formuliert haben, nicht in den Sinn gekommen sind und ich bin mir sicher, dass die Stader Polizei keinen Radfahrer dafür belangen wird, der bei Kombisignal-rot erst vor der Radwegfurt anhält.

    Mir persönlich würde es ja reichen, wenn man querende Fußgänger passieren lässt. Was man ja auf jeden Fall darf: Vor dem allgemeinen Lichtsignal absteigen und das Fahrrad auf dem Gehweg um die Ecke schieben. Da kann man dann wieder aufsteigen und weiterfahren. Warum sollte man dann nicht auch vorsichtig fahren dürfen?

    Bei Geradeausfahrt könnte man ja argumentieren, dass die zweite Ampel an der der Furt die Gültigkeit der ersten aufhebt.

    Mehr steht in §37 StVO nicht drin, was eine Besonderheit für den Radverkehr darstellt (außer der seit neun Jahren nicht mehr gültigen Übergangsregel für Fußgängerampeln):

    Zitat

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten

    Es gibt in meinem Beispiel eine Radverkehrsführung und ein besonderes Lichtzeichen für den Radverkehr, also gilt der zweite Satz. In §37 steht nirgends, ob ein Kombisignal Fuß/Rad hinter der Furt nur für geradeaus fahrende Radfahrer gilt.

    Interessant wird es, wo man anhalten muss, wenn das Kombisignal rot zeigt.

    Zitat

    Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.

    Die einzige Kreuzung, die ein Radfahrer passiert, der dort nach rechts auf den "Radweg" abbiegen will, ist die Kreuzung mit dem Fußverkehr vorne am Mast des allgemeinen Lichtsignals. Also muss man da wohl bei rot anhalten (bei rot des vorhandenen Kombisignals, das auf der Radverkehrsführung gilt). Das ist aber für geradeaus fahrende Radfahrer nicht anders. Für die gibt es auf der Furt noch eine weitere Kreuzung mit dem Fahrverkehr, die für rechts abbiegende Radfahrer entfällt.