Beiträge von Yeti
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Oder wenn es wie in NL mehr tote Radler als PKW-Insassen gäbe.
Hierzu habe ich diesen Artikel aus dem Jahr 2023 gefunden:
Warum in den Niederlanden so viele Radfahrer im Verkehr sterben
Darin wird Siegfried Brockmann von der UDV zitiert:
ZitatZugleich sei die Verkehrsführung bei den Nachbarn riskanter. An Landstraßen etwa seien Schutzstreifen für Fahrradfahrer oftmals nur mit einer gestrichelten Linie von der Autospur abgegrenzt – und das bei Fahrbahnbreiten, die für einen Begegnungsverkehr nicht einmal ausreichen. Der Autofahrer braucht die für den Radler vorgesehene Fläche.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass das nicht die Erklärung für die Unterschiede beim Unfallrisiko sein kann, aber hättest du auch dafür Zahlen, ob Unfälle im Längsverkehr in den NL häufiger sind als in Deutschland? Das müsste ja markant mehr sein, um das insgesamt 1,4-fach höhere streckenbezogene Risiko eines tödlichen Fahrradunfalls zu erklären.
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Hast du aktuelle Zahlen, wie die Radfahrleistung in den letzten 10 Jahren gestiegen ist, Th(oma)s ?
Interessant wäre auch, wie sich die Anteile der Nutzung Fahrrad / Pedelec verschoben haben. Das sollte in einem solchen Artikel mindestens erwähnt werden
*edit: Ich habe das hier gefunden: MiD2023_Vortrag_RadundFußverkehr.pdf
Demnach betrug der Anteil von Pedelecs 22% an den Wegen und 30% an der Fahrleistung (S.9) bei zunehmendem Anteil bei steigendem Alter.
Bei MiD 2017 finde ich keine vergleichbaren Angaben.
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Es würde mich nicht wundern, wenn die Abwägung der Planung FGÜ + Buskap + Mittelinsel nicht genau in der GEsamtschau der Dinge festgelegt wurden.
Ich halte es für viel wahrscheinlicher, dass der Stadt Stade die R-FGÜ scheißegal (oder nicht bekannt) war und sie es für einfacher hielten, die Haltestelle einfach genau dort hinzusetzen, anstatt sich Gedanken darüber zu machen, wie eine regelkonforme Lösung aussehen könnte. Daher vermutlich auch die Idee, durch die Markierung einer Radwegfurt quer über eine Vorfahrtstraße die geltenden Vorfahrtregeln außer Kraft setzen zu können.
Bei T30 kann man natürlich auch fragen, warum man da überhaupt einen FGÜ braucht. Fakt ist aber, dass es (auch aufgrund der mangelhaften Gestaltung) dort regelmäßig zu brenzligen Situationen kommt und dass sich die Mehrheit der Autofahrer nicht einmal ansatzweise an das Tempolimit hält.
Also wenn schon Gesamtschau, dann bitte auch die Realität mit berücksichtigen.
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Sichtbeziehungen von der Mittelinsel
Es muss aber der gesamte FGÜ einsehbar sein und nicht nur der Halbe.
Die Abbildung 1b hat doch mit den Regeln an Haltestellen gar nichts zu tun, sondern gibt an, wie die Sichtweite aus Tabelle 1 definiert ist.
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Somit liegt ein anderer Fall vor als in der Grafik "ohne Mittelinsel"
Ich gehe davon aus, dass eine abweichende Regelung in den R-FGÜ getroffen wäre, wenn das eine Rolle spielen würde. Da Mittelinseln aber bei der Platzierung von Haltestellen in unmittelbarer Nähe des FGÜ keine Erwähnung finden, ist das nicht der Fall.
*edit: unter (3) ist in den Abbildungen 2a und 2b sogar eine Mittelinsel erkennbar. Die Regelungen gelten also eindeutig auch für den Fall, dass am FGÜ eine Mittelinsel vorhanden ist.
ZitatMögliche Anordnungen von FGÜ an Bushaltestellen sind in den Bildern 2a und 2b dargestellt. Danach sind an Busbuchten FGÜ in Fahrtrichtung vor der Haltestelle anzulegen, damit die Sicht für und auf querungswillige Fußgänger nicht durch den haltenden Bus verdeckt wird. Halten Busse auf der Fahrbahn. so ist abweichend davon die Anordnung von FGÜ nur hinter der Haltestelle und nur dann zulässig, wenn
- das Vorbeifahren an dem haltenden Bus zuverlässig verhindert werden kann, z. B. durch Mittelinseln, und
- die Bushaltestelle in Gegenrichtung nicht ebenfalls am FGÜ liegt (Bilder 2a, 2b).
maßgeblich in 1b ist die eingezeichnete Sichtbeziehung von der Mittelinsel auf das von in der Grafik links kommende KFZ.
Nein, es geht um den Gegenverkehr, also um die Autos, die auf dem Foto von rechts hinter dem Bus hervorkommen
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die Stade-Umsetzung entspricht aber keinem "so-nicht"-Bild
Doch, das hier, nur ohne Mittelinsel:
und Bild 1b beim Sluka ... stell 'n Bus hin, sieht aus wie in Stade
Bei 1b gibt es keine Bushaltestelle neben dem FGÜ, während es im Stadtweg keine vorgezogenen Seitenräume gibt wie in 1b
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Das müsste man machen:
1. Radwegfurt weg, am besten noch Wartepflicht des Radverkehrs verdeutlichen
2. Haltestelle 50-100m weiter stadteinwärts vom FGÜ weg, so dass wieder Sichtbeziehungen bestehen. Platz wäre vorhanden.
3. Einhaltung der zul. Geschwindigkeit durchsetzen: Baulich, durch zusätzliche Markierungen und vor allem Kontrollen.
4. Am besten die Mittelinsel ganz weg und stattdessen vorgezogene Seitenräume, um die Sichtbeziehungen zu verbessern. Die Verengung der Fahrbahn dürfte sich auch geschwindigkeitssenkend auswirken.
Als ich dort heute vor Ort war, ist mindestens die Hälfte der Autos deutlich schneller als 30 km/h gefahren. Ein Proll hat mit seinem Geltungstriebwagen mit quietschenden Reifen hinter dem FGÜ beschleunigt, weil es vor ihm jemand gewagt hat, langsam zu fahren.
Ein Autofahrer ist links an der Mittelinsel vorbeigefahren, als der Bus dort gehalten hat.
Wir haben während des Gesprächs teilweise direkt am FGÜ gestanden. Kaum ein Autofahrer hat auch nur gebremst.
Hinzu kommen auch in Richtung des Ortsausgangs beschissene Sichtbeziehungen wegen der Bäume. Da könnten vorgezogene Seitenräume helfen.
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Nein, das dachte ich auch erst, aber es ist anders.
Wenn die Haltestelle vor dem FGÜ liegt, dann soll eine Mittelinsel neben der Haltestelle das Überholen des Busses verhindern. Aus der Gegenrichtung besteht dann aber freie SIcht auf den FGÜ, während aus Richtung des Busses kein Fahrzeug kommen kann.
Wenn die Haltestelle wie hier hinter dem FGÜ liegt, soll sie in einer Busbucht liegen, damit der Gegenverkehr den ganzen FGÜ einsehen kann.
Hier ist es gut beschrieben: https://joachimzwirner.de/fussverkehr%2082.htm
Bei Bernd Sluka findet man auch die R-FGÜ oder Auszüge davon mit den entsprechenden Bildern 2a und 2b.
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Was mit Vorrang gemeint ist, bleiben die Autoren schuldig.
/Ironie
Na ja, das weiß man doch: Schließlich hat auf allen anderen Straßen der Autoverkehr Vorrang.
Oder etwa nicht?
/*Ironie
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Das hatte das VG Stade in meinem Fall gegen CUX offensichtlich genauso gesehen.
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Dabei ermäßigen sich bei vollständigem Anerkenntnis die Gerichtskosten um 2/3, aber da das Steuergelder sind, ist es ja eh wurscht. Wenn der Bürgermeister als Vertreter der Kommune das aus dem eigenen Säckel zahlen müsste, wäre das vermutlich anders.
Das war bei meiner Klage gegen den Landkreis CUX genau so, obwohl es nicht einmal ein Urteil gab. Die Sache war dadurch beendet, dass der Landkreis eingeknickt ist und die angefochtene RWBP nach Erhebung der Klage aufgehoben hat. CUX und ich haben dann beide eine Erledigungserklärung abgegeben und dann ging es nur noch um die Kostenfrage.
CUX wollte nicht zahlen, da ihrer Meinung nach die Klage unnötig war, weil sie angeblich ohnehin die RWBP aufheben wollten. Allerdings haben sie vor meiner Klage telefonisch erklärt, dass sie das auf gar keinen Fall tun werden und sich innerhalb der anschließend schriftlich gesetzten Frist auch nicht anders geäußert und nur geschrieben, dass ich vor der Klage nochmal hätte nachfragen müssen.
Das sah das Gericht anders und hat CUX empfohlen, eine freiwillige Kostenübernahmeerklärung abzugeben, da die Voraussetzungen des § 156 VwGO - Einzelnorm nicht erfüllt seien. Diesen Wink mit dem Zaunpfahl wollte CUX aber nicht verstehen und hat auf eine Kostenentscheidung des Gerichts bestanden. Daraufhin hat das Gericht entschieden, dass der Landkreis CUX die Kosten zu tragen hat.
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Nächstes Kapitel: Gestern habe ich aus einem anderen Anlass eine kleine Tour mit Ratsleuten (Politik) und Leuten von der Verwaltung gemacht. Am Ende habe ich das Thema Stadtweg / BCR angesprochen. Dabei war ein CDU-Ratsherr im Stadtrat von Stade (Politik), der aber auch das Straßenverkehrsamt des Landkreis Stade leitet, sowie der ehemalige Leiter der Stader Verkehrsbehörde. Beide haben bestätigt, dass eine Radwegfurt quer über eine Vorfahrtstraße nicht zulässig ist.
Der Erste Stadtrat (das ist hier nach dem gewählten Bürgermeister der oberste Verwaltungsbeamte) wollte noch einmal mit der aktuellen Leiterin der Verkehrsbehörde sprechen und wenn die ihm "plausibel erklären kann, dass das in Ordnung ist", daran festhalten, dass die unzulässige Furt auch noch rot eingefärbt wird.
Man fragt also die Person, die für das Problem verantwortlich ist und wenn die sagt, dass es gar kein Problem ist, setzt man sich über die Aussage der zuständigen Fachaufsichtsbehörde hinweg und verschärft das Problem noch, anstatt es zu beheben. Viel irrer geht es nicht mehr.
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ist ein alleinstehendes
für eine linksseitige Freigabe überhaupt zulässig
Ja, weil das in §2 (4) explizit drin steht.
ZitatLinke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.
Meines Wissens der einzige Fall, wo ein Zusatzzeichen alleine eine Bedeutung hat.
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"Sicherer Radverkehr beginnt in den Köpfen" ADFC Duisburg.
ADFC Duisburg Video | Facebook
Ja, genau: Zum Beispiel in den Köpfen der Radfahrer, die sich lieber um den schmalen gemeinsamen Geh-/"Radweg" streiten, als bei zHg 30 km/h auf der Fahrbahn zu fahren. Am Ende der Diskussion sieht man das einzige Auto vorbeifahren, ein anderes kurz vorher.
Fahrbahn - so gefährlich
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Das Urteil wäre interessant.
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Btw. was sollte dem normalen Radfahrstreifen ohne Steine entgegensprechen ?
Wenn ich mir die Straße bei Google Maps ansehe, würde ich sagen, dass man dort keinen Radfahrstreifen braucht. Rechtlich gesehen sind aber Radfahrstreifen von §45 (9) Satz 3 ausgenommen, das stimmt.
Gegner der PBL werden hingegen sagen, dass es dort doch "gut ausgebaute Radwege" (tm) gibt.
Dem Artikel ist zu entnehmen, dass dieser Premiumweg immerhin vor einiger Zeit entschildert wurde.
Außerdem darf man nicht aus reiner Ideologie den Autoverkehr einschränken.
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Ja, das habe ich bereits vorgeschlagen. Ich warte auf die Begründung der Stadt Stade, warum das nicht möglich sein soll.