Hier die Situation aus Richtung des Stadtweges. Hinter dem Kreisverkehr beim Famila steht rechts ein
. Im gesamten Stadtweg gilt Tempo 30 (ein Pflegeheim und die neue Schule liegen da dicht beieinander), aber der Stadtweg ist eine Vorfahrtstraße mit
an allen Kreuzungen.
Die Verkehrsbelastung ist gering. Abgesehen von Anliegerverkehr in die Wohngebiete und zum Famila-Markt gibt es nur geringen Durchgangsverkehr in Richtung des Ortsteils Hagen. Hier liegt also nicht im Geringsten die tatbestandliche Voraussetzung des §45 (9) vor, Radfahrern die Fahrbahn zu verbieten.
Es bleibt auch unklar, bis wohin die RWBP überhaupt gilt, denn das
wird an keiner der späteren Kreuzungen wiederholt.

Dort, wo jetzt die Anbindung zum BCR ist, gab es schon früher eine Querungshilfe auf den dann linksseitigen Radweg außerorts. Hier ein Bild von 2018. Da, wo jetzt die Schule ist, war damals ein Acker.

So sieht das nun aktuell aus:

Ein gelber Wegweiser nach links und dazu ein Zusatzzeichen "Radweg Ende". Links im Hintergrund sieht man bereits das
für den Außerorts-Radweg.
Und was gibt es noch? Einen Fußgängerüberweg und direkt daneben eine breite Radwegfurt quer über eine Vorfahrtstraße! Man erkennt noch, dass dort vorher der Zebrastreifen über die gesamte Breite markiert war.
Aus der Gegenrichtung, also von der Schule kommend sieht es so aus:

Wer hier mit dem Fahrrad nach links abbiegen möchte, muss auf dieser Straßenseite bleiben, weil direkt links der linksseitige Außerorts-Radweg beginnt. Wer von dort kommt, kann vermutlich davon ausgehen, sich weiterhin auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg zu befinden, aber wenn man von hier kommt, findet man keinen Hinweis darauf, dass es auch nur erlaubt sein könnte, darauf zu fahren, was natürlich kaum jemanden davon abhält, es trotzdem zu tun.

Auf keinen Fall ist es verboten, von hier kommend auf der Fahrbahn zu fahren, weil es auf dem gesamten Abschnitt kein
gibt.
Die Radwegfurt über eine Vorfahrtstraße hinweg geht natürlich gar nicht und der Radweg, der dort endet, ist vielleicht gar keiner. Wobei es sicherlich auch niemandem angelastet werden könnte, dort zu fahren wegen des
ganz am Anfang und der Tatsache, dass der Weg auch sonst alle Merkmale eines gemeinsamen Geh- und Radweges aufweist, z.B. Radwegfurten an allen Kreuzungen.