Radverkehr "weitestgehend" aus Grünanlagen rauszuhalten, bedeutet für mich, dass man regelt, wo man Radfahren darf und wo nicht und dass man das nur dort zulässt, wo es auch möglich ist. Bei der Planung sollte man natürlich berücksichtigen welche Wegeverbindungen relevant sind. Wenn ein Weg durch einen Park eine wichtige Verbindung darstellt, ist es klar, dass da auch Leute fahren werden. Dann sollte man eine solche Verbindung für den Radverkehr ertüchtigen oder eine attraktive Alternative schaffen. Alles Andere wäre an der Realität vorbei geplant.
Beiträge von Yeti
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Wie will man denn lediglich "rücksichtsloses Radfahren" beschränken? Rücksichtslosigkeit ist doch ohnehin immer und überall durch §1 StVO beschränkt. Soll "rücksichtsvolles Radfahren" erlaubt bleiben? Wie muss man eine Umlaufsperre auslegen, damit sie rücksichtsvolle Radfahrer durchlässt, aber rücksichtslose fernhält?
Oder kurz gefragt: Ist dort Radfahren erlaubt oder nicht? Wenn nicht, dann muss man das mal kontrollieren und ahnden. Ist es allen klar, dass man dort nicht fahren darf? Falls nicht, sollte man es verdeutlichen.
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Schade, dass das nicht vorgeführt wurde.
Oder zum Glück, dass es nicht vorgeführt wurde. Vermutlich hätte die Polizei vorgeführt, dass man sein Fahrrad auf dem Gehweg nach links bis zum nächsten Zebrastreifen oder zur nächsten Ampel schiebt und erst dort die Straßenseite wechselt. Auch, wenn diese Stelle erst im Nachbarort liegt.
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Ob die Dame versteht, warum ein "Blauschild" ein Fahrbahnverbot anordnet und was daran nicht richtig sein könnte?
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Aber das findest du nur heraus, wenn du gegen den Schilderwald Widerspruch einlegst. Wenn die Verkehrsbehörde versucht, dich mit Nonsens-Argumenten abzuwimmeln, scheint ihr ja bereits bewusst zu sein, dass da was nicht in Ordnung ist.
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ich will wissen, wer da wiederholt Mist baut bei der Anordnung bei Arbeitsstellen
Die zuständige Verkehrsbehörde. Die muss das nämlich prüfen und genehmigen, was ihnen vorgelegt wird.
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Es geht auch gar nicht um die Pläne des Verkehrssicherers, sondern um das bestehende Verkehrsverbot, das die Behörde durch Genehmigung dieses Verkehrszeichenplans erlassen hat, oder das sie duldet, indem sie den Plan nicht geprüft hat, oder indem sie nicht kontrolliert hat, ob die Verkehrszeichen vor Ort tatsächlich einem genehmigten Plan entsprechen.
Wie es dazu gekommen ist, kann dir egal sein. Letztlich ist die Verkehrsbehörde dafür verantwortlich, dass dort eine rechtskonforme Verkehrsregelung besteht.
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An der Stelle einfach mal interessehalber gefragt, wie der Ablauf wäre, wo man zuerst Widerspruch einlegen muss. Das ist ja hier in Nds nicht mehr der Fall.
Widerspruch erheben: Kostet das gleich etwas, oder nur, wenn der Widerspruch abgelehnt wird? Für den Widerspruch gelten vermutlich ähnliche Anforderungen wie für eine Klage? (persönliche Betroffenheit, Verletzung eigener Rechte)
Klagt man dann gegen die Ablehnung des Widerspruchs? Kann man im Erfolgsfall auch die Erstattung der Kosten des Widerspruchsverfahrens geltend machen?
In einem solch eindeutigen Fall ist es doch am Ende nur die Frage, was sich die Behörde ihre Holzköpfigkeit kosten lassen will, bzw. wie lange sie auf Zeit spielt und hofft, dass man Ruhe gibt oder sich die Sache bei temporären Anordnungen ohnehin erledigt hat.
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Du meinst, dass sie ihren Verkehrszeichenplan in eine Karte eingezeichnet haben, die urheberrechtlich geschützt ist? Dann hätte die Behörde oder der Verkehrssicherer allenfalls das Recht eines Dritten verletzt, aber sie können keine eigenen Ansprüche geltend machen. Oder haben sie selbst eine Karte gezeichnet (so wie wir damals als Kind eine Schatzkarte)? Selbst dann wäre es fraglich, ob es unter den Schutz das UrhG fallen würde, weil die Erstellung eines erforderlichen Verkehrszeichenplans ganz sicher keine Kunst, Wissenschaft oder Literatur ist. Es wäre aus meiner Sicht nicht einmal Kunst, wenn die zugrunde liegende verkehrsbehördliche Anordnung als Gedicht und Kalligrafie verfasst wäre. Und wenn, dann hättest du einen Anspruch darauf, die Information von der Behörde in anderer Form zu bekommen.
Ich sehe es wie mgka : Erhebe dagegen Klage und lass es das Gericht klären. Die Voraussetzungen für ein Verkehrsverbot für den Fuß- und Radverkehr auf dem Behelfsdamm liegen doch nicht ansatzweise vor. Die wollen dich veralbern und mit hanebüchenem Unfug abspeisen, damit du Ruhe gibst. Sie wissen, dass sie damit in 99,9% der Fälle durchkommen, weil es den Leuten zu blöde ist, den Aufwand zu treiben, gegen sowas vorzugehen.
*edit: Gerade nachgeschaut: In Thüringen gibt es wohl noch das Widerspruchsverfahren, so dass du zunächst Widerspruch gegen die Anordnung einlegen musst und nicht direkt Klage erheben kannst.
Alternativ: Ignoriere den Blödsinn einfach und fahre und gehe über den Damm, wie du willst.
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Und ganz grundsätzlich sind die Personen erst einmal berechtigt, Urheberrechte geltend zu machen. Weil es ihr Werk ist
Es ist kein Werk.
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... weil der Verkehrssicherer diese Ansprüche anmeldet
Dann soll er eine Kunstausstellung suchen, die seine "Werke" ausstellt und die Behörde soll sich einen Verkehrssicherer suchen, der seine Arbeit macht.
Hier noch einmal der Link zum § 1 UrhG - Einzelnorm
ZitatDie Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
Wer tatsächlich Urheber eines solchen Werkes ist, muss den Schutz auch nicht anmelden, sondern das Urheberrecht gilt automatisch, sobald man ein Werk der Literatur, Wissenschaft oder Kunst geschaffen hat.
Für mich klingt das alles nach einer faulen Ausrede, weil es entweder gar keinen solchen Plan gibt, oder weil der so dermaßen dilettantisch erstellt wurde, dass man ihn allenfalls als abstrakte Kunst betrachten kann (dann aber bitte ins Museum damit und nicht in die Akte der Verkehrsbehörde).
Auch die Berufung auf ein Betriebsgeheimnis ist Unfug, denn der Verkehrszeichenplan soll doch gerade dokumentieren, welche Verkehrszeichen wie und wo öffentlich aufgestellt werden.
"Hey, Du!"
"Wer, ich?"
"Pssssssttttt....!!!! Wollen Sie diesen unsichtbaren Verkehrszeichenplan kaufen?"
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Hast du bei der Behörde mal gefragt, wie sie überhaupt darauf kommt, dass diese Unterlagen durch das Urheberrecht geschützt sind?
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Warum sollte das passieren?
Weil z.B. der Wasserabfluss im Rinnstein behindert ist und sich dort Pfützen bilden können, die gefrieren.
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Aktuell steht soweit ich weiß dort nur noch eine Blitzer-Attrappe und der Radweg ist durchgängig.
Geht es um diese Blitzer, die alle seit Jahren nicht mehr funktionieren?
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Achja, Radfahrstreifen. bis dort jemand umgekarrt wird.
Tote auf "Fahrrad-Infrastruktur" zählen bei denen nicht, denn die haben sich ja vorher sicher gefühlt.
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Der Artikel spricht meines Erachtens ein anderes Problem an: Dass der Verkehrsraum so aufgeteilt ist, dass es überhaupt immer wieder zu diesen Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern kommt.
Ich sehe es weiterhin nicht als Egoismus an, wenn man versucht, auf einer Fahrbahn fahren zu können und sich gegenüber Fußgängern bemerkbar macht, die dort nicht gehen dürfen. Dass der Platz für Fußgänger auf den schmalen Gehwegen nicht ausreicht, ist eine andere Sache (s.o.).
Egoismus wäre es, wenn man auf einer vollen Fahrbahn schneller vorankommen möchte als die Anderen, die dort das selbe Recht haben.
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dahinterbleiben.
Der alte Elbtunnel ist aus Richtung Landkreis Stade die erste Verbindung nach Hamburg, wenn die Hafenfähren nicht mehr fahren (oder wenn man nicht mit der Fähre fahren will). Da ist es einfach gesagt, mal für einen halben Kilometer hinter den Fußgängern herzufahren, weil die nicht auf dem Gehweg gehen. Man könnte auch eine Röhre nur für Fußgänger freigeben, dann hätte man das Problem gar nicht.
Ich halte es für völlig angemessen, in einer solchen Situation zu klingeln. Es kommt halt darauf an, wie man sich sonst noch gegenüber den Fußgängern verhält: Ob man schnell auf sie zu fährt, ob man erst einen halben Meter vor dem Zusammenstoß klingelt, oder ob man dabei auch noch schimpft, oder ob man bremsbereit ist, Abstand hält und sich durch Klingeln bemerkbar macht, ggf. noch durch freundliche Ansprache. Das ist kein Egoismus, wenn man da fahren möchte, wo man fahren muss oder darf.
In Stade gibt es einige unabhängig geführte Wege, meistens als gemeinsamer Geh- und Radweg. Gestern liefen fünf Fußgänger nebeneinander auf dem 4m breiten Weg. Da habe ich auch geklingelt, damit sie mich vorbeilassen. Natürlich habe ich gewartet und nicht gedrängelt und ich habe mich auch beim Vorbeifahren bedankt. Was denn noch?
Natürlich muss man in solchen Situationen auch hinter den Fußgängern bleiben, wenn andere Radfahrer entgegenkommen. Das ist ein normaler Überholvorgang, bei dem man warten muss, bis genügend Platz ist. Trotzdem dürfen auch Fußgänger auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg oder auf einer Fahrbahn nicht den gesamten Platz für sich alleine beanspruchen, sondern da muss es auch möglich sein, mit einem Fahrrad zu fahren.
Ich habe auch kein Problem damit, wenn Autofahrer hupen, wenn man zu zweit nebeneinander mit dem Fahrrad fährt und sie daher nicht mit ausreichendem Abstand vorbeikommen. Auch das kann man ja unterschiedlich machen: ein kurzes "Tuut" 100m vorher wirkt auch freundlicher, als wenn die mit 2m Abstand hinter einem mehrere Sekunden auf die Hupe drücken. Eine direkte freundliche Ansprache ist ja aus der Blechbüchse nicht möglich.
Oder freundlich fragen.
Genau das habe ich neulich bei der Radfahrerin gemacht und wurde dafür auch angeblafft.
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Was sollte man denn deiner Meinung nach in der Situation tun?
Klingeln ist ein Warnzeichen, das man nach meinem Verständnis geben kann, um sich anzukündigen, damit sich niemand erschreckt, oder unvermittelt zur Seite tritt.
Die Hupe eines Kfz halte ich grundsätzlich für ungeeignet, um zu verhindern, dass sich jemand erschreckt. Leider wird die Hupe in 99% der Fälle auch nicht als Warnzeichen eingesetzt, sondern um Dampf abzulassen.
Das Problem ist wohl, dass das mache mit dem Klingeln gleichsetzen. Die Chance, von Fußgängern angemault zu werden, ist 50:50, egal ob man klingelt oder nicht. Daher meine ich die Frage ernst, wie man sich verhalten sollte, um nicht aggressiv zu wirken, sondern nur auf sich aufmerksam zu machen. Du hast natürlich recht, dass ich vorbei möchte. Und zwar ohne Zusammenstoß und ohne jemanden zu erschrecken. Das heißt aber nicht, dass ich erwarte, dass alle sofort zur Seite springen.
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aber im Alten Elbtunnel erstmal den Weg freiklingeln.
Was ist denn "freiklingeln"? Meinst du, dass jedes Klingeln immer bedeutet "Platz da, hier komme ich!"?
Wie kann ich mich denn bemerkbar machen, wenn ich einfach nur möchte, dass sich andere (Fußgänger, Radfahrer) nicht erschrecken, wenn ich an ihnen vorbeifahre?
Gestern wurde ich von einer Radfahrerin angeraunzt, warum ich nicht geklingelt hätte. Dabei habe ich geklingelt, 2 mal sogar. Beide Male in ausreichendem Abstand, weil ich sie nicht erschrecken wollte. Als das keine Reaktion zeigte, habe ich gebremst und nett "Vorsicht!" gerufen, bevor ich überholt habe. Aber das war dann wohl auch nicht recht.
Stattdessen hat sie mir noch hinterhergerufen, dass ich sie rechts über den Gehweg überholen müsste. Wollte ich aber nicht.
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Zumal man von hier auch mit langsameren Kfz und Pferdefuhrwerken auffahren oder reiten darf:
Radfahrer versucht man an der Stelle, durch das
fernzuhalten.
*edit: Die ganze Gegend ist voller Blödsinns-Beschilderungen
Dafür erfährt man aus dieser Richtung nicht, dass man in einer
ist. An wen sich wohl das umgedrehte
richtet? (richten würde, wenn man es richtig herum aufgehängt hätte?)
Welche Qualifikation muss man eigentlich mitbringen, um in einer Verkehrsbehörde zu arbeiten? Reicht es aus, Radfahrer und Fußgänger zu hassen?