gilt nur für die Fahrbahn.
Dass man versucht, mit einem auf das Ende eines (meist linksseitigen) Radweges hinzuweisen, habe ich auch schon öfter gesehen. Ist aber wie Alf sagt, Unsinn, weil es für die gesamte Straße gilt.
Man braucht dafür auch kein neues Verkehrszeichen, weil es oder
bereits gibt. Würden die Leute die Verkehrsregeln kennen und wissen, dass Fahrräder im Regelfall auf der Fahrbahn und nur im Ausnahmefall auf einem rechtsseitigen Radweg fahren dürfen und im Ausnahmefall des Ausnahmefalls darauf fahren müssen, oder auch auf einem linksseitigen Radweg fahren dürfen,bräuchte man das ohnehin alles nicht.
Sowas ist im Übrigen genauso falsch: https://maps.app.goo.gl/FZg4PaFsCcVcerGUA
bedeutet ohne Zusatzzeichen bereits, dass man mit dem Kraftfahrzeug dort nicht fahren darf. Dafür braucht man nicht noch zusätzlich ein
.
Gemeint war in dem Fall wohl auch gar nicht , sondern
, weil es sich bei der Fahrradstraße für den Kfz-Anliegerverkehr um eine Einbahnstraße handelt. Die Einbahnstraße braucht dann eben auch in einer Fahrradstraße
Auch wenn's komisch aussieht, wäre daher wohl die richtige Kombi, weil das
alleine zwar auch die Einfahrt mit dem Kfz verbietet, aber auch bedeutet, dass es dort gar keinen Kfz-Verkehr gibt, was in dem Fall nicht zutrifft.