Beiträge von Yeti

    Dass Straßenbauämter eigenmächtig Verkehrsschilder aufstellen, scheint Gang und Gäbe zu sein. Für diesen Unfug wollte auch niemand verantwortlich sein und niemand konnte/wollte mir sagen, wie diese Schilder da hingekommen sind.

    Vorher gibt es keinen "Radweg" und das neu gebaute Konstrukt auf dem Bild endet 80m weiter an einer (seit ihrer Fertigstellung vor drei Jahren immer noch gesperrten) Autobahnauffahrt. Mit dem Fahrrad darf man da ohnehin nur nach rechts abbiegen, wo es ebenfalls keinen "Radweg" gibt. Das Befolgen dieses Unfugs würde zwei zusätzliche Fahrbahnquerungen erfordern, um für 80m auf einem "Radweg" zu fahren.

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    maps.app.goo.gl

    Alleine schon die Idee, auf dieser Straßenseite einen "Radweg" neu zu bauen, sollte einen hinreichenden Grund für eine Einweisung darstellen.

    Wenn Sie jetzt noch mehrere parallele Radwege für unterschiedlich schnelle Radfahrer fordern, schreie ich.

    Noch besser wäre es, die Benutzungspflicht auch in den Fällen aufzuheben, in denen blaue Schilder, die so ausgeschilderten Radwege benutzungspflichtig machen.

    Und am allerbesten wäre es, wenn nicht einmal blaue Schilder dort hängen würden, oder wenn das Konstrukt einer Radwegebenutzungspflicht komplett aus der StVO gestrichen würde.

    Mit einer solchen Änderung sollte man auch alle (!) Führerscheine einziehen und nur gegen Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung wieder aushändigen, dass das verstanden wurde. Nicht, dass das am Ende wieder niemand mitbekommt wie damals 1997.

    Aber Stade ist keine kreisfreie Stadt, oder? :(

    Nein, aber die Stadt Stade hat trotzdem ihre eigene Verkehrsbehörde, so wie Buxtehude und Harsefeld. Für das restliche Gebiet ist der Landkreis selbst als untere Verkehrsbehörde zuständig, gleichzeitig aber auch Fachaufsichtsbehörde für die Städte Stade und Buxtehude, sowie den Flecken Harsefeld.

    Ich war mit ihm zuletzt in Kontakt und hatte ihn gebeten, in seiner Funktion als Leiter der zuständigen Fachaufsichtsbehörde mit der Stader Verkehrsbehörde das Gespräch zu suchen wegen des fortgesetzten Irrsinns an Baustellen. Außerdem habe ich ihm erzählt, dass ich wegen der beiden [Zeichen 241-30], die zwei Jahre nach dem positiven Bescheid, die Benutzungspflicht im Hohenwedeler Weg aufzuheben, immer noch da hängen, im Juni eine letzte Frist gesetzt habe, die zwei Tage nach der Wahl abläuft und danach Untätigkeitsklage erheben werde. Wenn er die Wahl gewinnt, wäre er der Beklagte.

    Oh, Yeti ist sauer.

    Ganz im Gegenteil. Der Artikel im Tageblatt macht mir gute Laune. Ich habe mich zuletzt schon häufiger gefragt, wann es denn so weit ist, dass Frau B. in den Ruhestand verabschiedet wird. Vielleicht sollte ich ihr einen Kuchen backen, oder ich kaufe ihr was beim Bäcker.

    Die Bäckereifachverkäuferin hat mich damals nicht verstanden, als ich den "Amerikaner mit dem VZ 254" bestellt habe. Als ich darauf gezeigt habe, hat sie zurückgefragt: "Den mit dem Radwegschild?".

    Die Ordnungsamtsleiterin (eine der vier Beklagtenvertreter) sicherte dann auch rasch zu, dass der alte Zustand wiederhergestellt wird

    A propos Ordnungsamtsleiterin. Diese Meldung hat mich sehr gefreut.

    Still sitzen liegt ihr nicht: Stader Ordnungsamt verliert ein Original

    Die Stader Verkehrsbehörde gehört zum Ordnungsamt, dort als "Sachgebiet Verkehr" verortet. Frau B. hatte noch nie Bock auf Radfahrer und hat sich bei einem Treffen selbst mal als "überzeugte Autofahrerin" bezeichnet. Wovon sie genau überzeugt war, habe ich damals nicht nachgefragt.

    In dem Artikel steht, dass sie bereits 1992 stellvertretende Leiterin des Ordnungsamtes war. Fünf Jahre später kam die 1997er StVO-Novelle, die man in Stade beschlossen hat, zu ignorieren. Der damalige Stadtdirektor Hattendorf wurde im Stader Tageblatt im November 1998 zitiert, dass man kein Geld habe und die Radwege auch ohne Umbau sicher seien. Dass wegen der StVO-Änderung gar keine neuen Radwege gebaut werden mussten, sondern nur deren Benutzungspflicht zu überprüfen und ggf. aufzuheben war, hat schon damals im Stader Rathaus niemanden interessiert, auch wenn das sogar in dem Zeitungsartikel steht ("für den Ausbau der vorhandenen Wege, die von den Radfahrern benutzt werden müssen").

    Wie man mir noch 20 Jahre später im Jahr 2017 erklärt hat, gilt in Stade das "Paradigma, dass vorhandene Radwege auch benutzt werden müssen". In der ganzen Zeit war Frau Bock zunächst stellvertretende Leiterin und später die Leiterin des Ordnungsamtes und damit Chefin der Verkehrsbehörde, zwischenzeitlich auch mal im Vorstandsbüro.

    Jetzt darf sie endlich in den Ruhestand. Ihr Nachfolger wird ein ehemaliger Mitarbeiter, der ehemalige Leiter des Sachgebiets Verkehr, der danach ins Vorstandsbüro des Bürgermeisters gewechselt ist. Seit er nicht mehr die Verkehrsbehörde geleitet hat und dafür nicht mehr zuständig ist, konnte man mit ihm deutlich offener über einige "Schwachstellen" sprechen. Ich habe daher seit einiger Zeit vor allem auch Frau B. im Verdacht, die Umsetzung notwendiger Maßnahmen zu blockieren.

    Ob es künftig wirklich besser wird, wird sich zeigen. Aussichtsreicher Kandidat für die im September anstehende Wahl des Stader Bürgermeisters ist A. Kramer, der als Leiter des Straßenverkehrsamtes beim Landkreis Stade weiterhin alle blauen Schilder hängen lässt, auch wenn schon vor drei Jahren in großer Runde (Straßenbauamt, Niedersächsische Landesbehörde, Polizei, sachkundige Radfahrer) einstimmig festgestellt wurde, dass nirgends die Voraussetzungen dafür vorliegen.

    Auf seinen Wahlplakaten gibt er den harten Law-and-Order-Hund und verspricht "Sicherheit, die durchgesetzt wird". Auf die Frage, warum er in den letzten Jahren die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern nicht durchgesetzt hat und weiterhin nicht bereit ist, geltendes Recht umzusetzen, antwortet er, dass er von einem Vorgesetzten dazu angehalten wurde. Wenn man ins Organigramm der Kreisverwaltung schaut, findet man nicht viele Vorgesetzte, die ein Amtsleiter noch hat.

    Auf den Plakaten sollte also ehrlicherweise stehen "Sicherheit, die durchgesetzt wird, wenn der Landrat nichts dagegen hat". Aber gut: Wenn er Bürgermeister wird, ist er ja selbst der Vorgesetzte und der neue Leiter des Ordnungsamtes hat auch eigentlich verstanden, was zu tun wäre.

    Google Maps zeigt mir reihenweise illegales Blau, zum Teil offensichtlich illegal.

    Einen Scheixx prüfen die. Ich habe mir gerade die Unfallorte 2025 im Landkreis Stade angeschaut. insgesamt gab es 127 Unfälle mit Personenschaden. In 55 Fällen gab es am Unfallort keine "Radverkehrsanlage", 4 mal lagen die Unfallorte an Stellen, wo man nicht Radfahren darf oder auf Privatwegen / Grundstücken.

    Bleiben 68 Unfallorte, an denen es "Radwege" oder freigegebene Gehwege gibt. Davon ist in 49 Fällen das Fahren auf der falschen Straßenseite mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] erlaubt oder per [Zeichen 240] vorgeschrieben.

    Zweimal taucht diese unbedeutende Kreuzung in der Statistik auf:

    Links [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1000-30] und auf der anderen Seite eine Radwegfurt. Welche besondere Gefahrenlage dort auf der Fahrbahn bestehen soll, weiß der Kuckuck.

    Und auch diese Kreuzung taucht gleich zweimal in der Statistik auf. Da kommen zu dem Zweirichtungs-Blödsinn auch noch schlechte Sichtbeziehungen und eine verblichene Furt hinzu. Man erkennt bei Streetview auch, dass über den [Zeichen 206] die [Zusazzeichen 1000-32] fehlen. Original im Landkreis Stade das Ganze natürlich mit MoFa-Freigabe. Mir fällt nicht ein, was man da noch mehr falsch machen kann. Laut Verkehrsmengenkarte des Landes Niedersachsen beträgt die DTV auf der L130 dort 6300 Kfz/Tag. Nach der 10%-Faustformel also allenfalls Belastungsbereich II der ERA.

    Auch in der Harburger Straße in Buxtehude liegen gleich mehrere Unfallorte. Dort hält man es für eine tolle Idee, überall auf beiden Straßenseiten und in beiden Richtungen gleichzeitig [Zeichen 241-30] aufzustellen.

    Hier noch ein eigens Bild von den Premium-Zweirichtungs-"Radwegen"

    Auch an anderen Stellen, die in der Unfallstatistik auftauchen, findet man so einen Blödsinn

    Da gibt es in der Tat keine Unschuldsvermutung mehr.

    Aggression im Straßenverkehr: Jeder zweite Autofahrer reagiert sich sofort ab - DER SPIEGEL

    Zitat

    Das zunehmend aggressive Verhalten betrifft neben Autofahrern allerdings auch Radfahrer. 43 Prozent von ihnen gaben an, zumindest gelegentlich die Vorfahrt zu erzwingen, fast jeder zweite drängelt nach eigenen Angaben auf dem Radweg und überholt dort mit sehr wenig Abstand.

    Wie kann man eigentlich auf einem "Radweg" mit ausreichendem Abstand überholen?

    Und wie kann man Vorfahrt erzwingen? Entweder hat man Vorfahrt, oder nicht. Man kann auf seine Vorfahrt verzichten und man kann erzwingen, dass andere auf ihre Vorfahrt verzichten. In letzterem Fall geht das aber mit einem Fahrrad nicht so gut wie mit einem PKW oder LKW.

    Oder versteht man unter "Vorfahrt erzwingen", nicht auf seine bestehende Vorfahrt zu verzichten?

    Im Wesentlichen geht es um diese Schilder [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] + "Linienverkehr frei", die auf beiden Straßenseiten aufgestellt wurden und die gerade von allen ignoriert werden, weil man schließlich die letzten 30 Jahre dort fahren durfte.

    Ob vorher zwingend ein Zeichen 214-30Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts oder links notwendig ist und ein [Zeichen 101] + "Verkehrsführung geändert", sei mal dahin gestellt. Da wäre eine Besinnung auf das Wesentliche im Sinne der Schilderwaldnovelle vielleicht zielführender.

    Im weiteren Artikel findet man ein Bild, auf dem man [Zeichen 220-20][Zusatzzeichen 1022-10] + Zusatzzeichen "Linienverkehr frei" sieht. Die Leute, die in Buxtehude mit ihrem 30 Jahre alten Restwissen aus der Fahrschule Verkehrsbehörde spielen, wussten dann halt auch nicht, wie man eine für den Radverkehr freigegebene EInbahnstraße richtig beschildert. Wobei ich mich dann auch gefragt habe, ob es überhaupt ein Pendant zum [Zeichen 220-20][Zusazzeichen 1000-32] gibt, das für Busverkehr anwendbar wäre, der dort weiterhin in beiden Fahrtrichtungen zulässig sein soll.

    Zitat von §8 StVO

    (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

    ...

    2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

    § 8 StVO 2013 - Einzelnorm

    Aber was gilt, wenn die andere Straße auch ein Feld- oder Waldweg ist? Geht man dann davon aus, dass ein unbefestigter Waldweg waldiger ist als ein asphaltierter Waldweg? :/