Wieso plötzlich? Die Regelung im §9 (2) StVO ist uralt. Eine separate Lichtzeichenanlage für indirekte Linksabbieger ist ein Bonus der StVB, mir oft ein eher hinderlicher. Ich bin meist froh, wenn er fehlt, auch wenn mich dann einige für einen dieser typischen Rotlichtfahrradfahrer halten. Ich bin keiner.
Du hast vollkommen recht, diese Regelung ist nicht neu. Seit 1. Januar 2017 ist jedoch neu, dass die Lichtzeichen für Fußgänger für indirekt linksabbiegende Radfahrer nicht mehr gültig sind. Bis dahin musste sich der Radverkehr noch an diesem Signalgeber richten.
Überall dort, wo die StVB tief und fest schläft, richten sich 99,999 % der Radfahrer jedoch auch weiterhin an den Lichtzeichen der Fußgänger, weil sie einfach keine Ahnung haben oder ohnehin nur auf Gehwegen unterwegs sind. Zumindest wir beide jedoch queren korrekt gemäß § 9 (2) StVO.
Meine insgeheime Frage ist jedoch, ob sich die StVB dessen überhaupt bewusst ist. Ich meine, dass für indirekt abbiegende Radfahrer nun keine Lichtzeichen mehr gelten, wo dies bis zum 31.12.2016 vorher noch der Fall war. Also überall dort, wo es bis heute keine eigene Fahrradampel und auch keine Kombi-Streuscheibe gibt. Es wäre daher mehr als wünschenswert, dass auch die übrigen 99,999 % der Radfahrer die Fußgängerampeln korrekterweise ignorieren würden.