Naja, man kann versuchen, es so zu erklären: Der Radweg war zuerst da! Erst später wurde die Fahrbahn daneben gebaut. Leider ist die Fahrbahn für die Benutzung mit Kraftfahrzeugen in beide Richtungen benutzungspflichtig. Für eine wirklich sinnvolle Umsetzung müsste man dann wenigstens an beiden Radwegseiten radwegbegleitende Fahrbahnen bauen, die von den Kfz nur in jeweils eine Richtung benutzt werden dürfen.
Beiträge von Alf
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Immerhin ist der Bordstein plan ausgeführt. Hier in München sehen Bordstein-Übergänge an frisch sanierten gemeinsamen Geh- und Radwegen so aus:
An das Kreisverwaltungsreferat gewandt antwortete man mir, dass bei gemeinsamen Geh- und Radwegen Bordsteine mindestens 1 cm hoch sein müssen, damit auch Blinde diesen Übergang erkennen.
OK, 1 cm am Bordstein kommt hin. Aber die 1,5 cm an der daneben liegenden Wasserablaufrinne muss nun doch wirklich nicht sein. Fährt man mit dem Rad hier entlang, rumpelt es so richtig schön. Es haut einem fast die Speichen 'raus. Ist der Landeshauptstadt München aber wohl egal. Radfahren ist halt nicht gewollt. Oder warum findet man auf Fahrbahnen niemals solche Stufen?
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Ich war mir nicht ganz sicher was noch erlaubt wäre - mir fällt momentan nur der Reiter ein. Ist das ein Reitweg - oder nur der Versuch ein Hochwassergebiet abzusperren?
In Süddeutschland momentan eher die Absicherung von lawinengefährdeten Gebieten.
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Links ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg auf einem Deich, der 50m weiter endet und dann rechtwinklig nach rechts die Böschung hinab führt.
Der ist doch nicht fahrbahnbegleitend und verläuft dort nur zufällt parallel. Das Blauschild verbietet hier lediglich dem Kraftverkehr, diesen Verkehrsweg zu benutzen. Was man ja schließlich auch an den eingefahrenen Spurrinnen erkennen kann...

Nein, halt! Bessere Variante: Das Blauschild bezieht sich auf den unbefestigten Pfad daneben!

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Es sind Radiohörer ins Studio durchgestellt worden und konnten ihre Meinung öffentlich über den Sender kundtun. So wurde sich durchaus mehrfach für ein Radfahrverbot ausgesprochen. Begründet wurde dies mit der Gefährlichkeit, die das Radfahren bei Schnee & Co. mit sich bringen würde. Die Anrufer waren also wirklich um die Gesundheit derer tatsächlich besorgt. Es fielen Argumente wie: "Fahrräder hätten kein geeignetes Profil", "Radfahrer kurven um Schneehaufen herum", "Radfahrer benutzen die Fahrbahn und begeben sich so in Gefahr", "Radfahrer fahren ohne zu schauen über Rot" usw. usw. usw. Das Radfahren als solches sei also extrem gefährlich. Dass die wahren Gefahren beim Radfahren - gerade bei Schnee bzw. auf festgefahrenen Schneedecken - jedoch oft vom Verhalten der Kraftfahrer ausgeht, ist hierbei natürlich geschickt ausgeklammert worden. In Wahrheit aber wollten die Anrufer die Radfahrer natürlich einfach nur von der Fahrbahn weghaben. Gibt natürlich niemand offen zu.
Manch Anrufer äußerte sich regelrecht empört, dass es bei einem solchen Wetter überhaupt Radfahrer gibt. Es gehöre verboten, überhaupt nur an das Fahrrad fahren zu denken. Wobei solche Meinungsträger im Sommer mit Sicherheit die selbe Meinung äußern würden.
Die Ausgangsfrage ist meiner Meinung nach jedoch bereits im Ansatz völlig verfehlt. Sie müsste vielmehr lauten, ob bei Schnee und Eis nicht das Autofahren verboten gehört.
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Es gibt nur Einzelfallösungen, die eben einzeln betrachtet werden müssen.
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Und was ist das Ergebnis aus der Betrachtung als separate Einzelfälle? Genau D E R Flickerlteppich, den wir heute in der Radinfrastruktur vorfinden: Willkürlich angeordnete Fahrbahnbenutzungsverbote, welche sich wiederum mit Radfahrstreifen, "Schutz"streifen und Hochbordradwegen ablösen. Warum bloß werden Fahrbahnen denn nicht so geführt? Weil es einfach absurd wäre, solch unterschiedliche Trassengestaltungen für eine bestimmte Verkehrsmittelarten vorzuhalten, bei deren Benutzung der jeweilige Verkehrsteilnehmer immer wieder benachteiligt, verunsichert, verängstigt oder gar überfordert wird. Wenn er denn tatsächlich rechtlich überhaupt noch durchblickt. Und wie soll eine solche Verkehrsteilnehmergruppe von den anderen dann noch ernst genommen werden, wenn sich das innere Kapitulieren wohl auch noch im eigenen Verhalten widerspiegelt?
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Falls man dort fahren darf: welche Ampel gilt für Radfahrer?
A: keine
B: Die Ampel für den Fahrverkehr mit dem Geradeauspfeil, weil man die gesamte Kreuzung geradeaus passiert, bevor man nach links auf den Radweg an der Hansebrücke abbiegt
C: Die Ampel für den Fahrverkehr mit dem Linksabbiegepfeil, weil man die Kreuzung nur zum Linksabbiegen auf die Hansebrücke passiert
Stade ist ein klassisches Beispiel für den jahrelangen Tiefschlaf und der rechtlichen Inkompetenz der verantwortlichen Stellen.
Ein weiteres Beispiel in dieser Reihe bundesweiter Schlamperei ist meine nächste Kreisstadt Fürstenfeldbruck, von der ich 15 km entfernt lebe. Dort gibt es insgesamt drei Kreuzungen, bei denen sich ebensolche Konstellationen mit feindlichem Grün bei fehlender Fahrradampel bzw. Kombi-Streuscheibe bei gleichzeitigem Richtungspfeil für Fahrverkehr ergeben. Vor über einem Jahr hatte ich dies dem Landratsamt schon mitgeteilt. Reaktion: keine. Mitteilung auch an ADFC-Ortsgruppe. Reaktion: keine. Und bei einem kürzlich stattgefundenen persönlichen Gespräch mit der Radverkehrsbeauftragten der Stadt Fürstenfeldbruck wurde mir schnell klar, dass hier einfach nur ein eklatant hohes Maß an fachlichem Unverstand am Werke ist. Man hat halt einfach keine Ahnung und argumentiert in völlig andere Richtungen.
In der Nachbarstadt Germering das gleiche Bild. Hier werden Ausreden bezüglich der seit Jahren nicht installierten Kombi-Streuscheiben gefunden wie beispielsweise: "Keine mehr da." Wobei ich auch hier eher annehme, dass die Problematik schlichtweg nicht verstanden wurde.
Ein Glück, dass der allergrößte Teil der Radfahrer ebenfalls nicht weiß, was die StVO eigentlich vorsieht und sich auch nicht im geringsten dafür interessiert, sondern einfach nach Gefühl so fährt, wie gedacht wird bzw. nicht gedacht wird. Ansonsten wären die Opferzahlen bei der Verkehrsteilnehmergruppe Radfahrer wohl um ein vielfaches höher.
Kann man die Straßenverkehrsbehörden eigentlich abmahnen? Dann werde ich noch dieses Jahr meinen Beruf wechseln.
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Das allerbeste ist aber wohl, dass es - wie immer in solchen Fällen - niemanden von der Polizei bzw. der Straßenverkehrsbehörde interessiert. Gerade diejenigen, die wissen sollten, wie es gehen soll oder muss, haben oft selber keine Ahnung. Wahrscheinlich sind solche Leute in der Freizeit dann auch noch Tourenleiter einer Radlgruppe, welche auf der linken Straßenseite auf dem Gehweg unterwegs ist. Selbst vor dem Richter muss man dann später hoffen und bangen, dass das geltende Recht auch entsprechend gesprochen wird.
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München, Gollierstraße Kreuzung Schießstättstraße:
Es handelt sich also um eine Fahrradstraße. Somit ist die Verkehrsfläche ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten. Aber warum dann die Fahrbahnmalerei? Radfahrer dürfen die gesamte Fahrbahnbreite benutzen und brauchen hier auch nicht mit Kraftverkehr rechnen.
Und sollte der Kraftverkehr das
nicht deuten können, hängt darüber noch ein
. Wenn der Radfahrer dieses
jedoch wiederum auf sich selbst bezieht, hängt darunter sicherheitshalber noch ein
. Man kann ja schließlich nie wissen, was Radfahrer so denken.Leider habe ich mir die andere Seite der Straße nicht angeschaut. Sollte ich mal bei Gelegenheit mal nachholen. Ich bin gespannt, was einen dort erwartet. Wahrscheinlich
mit 1024-10 und
mit
oder
? Ich werde bei Gelegenheit berichten... -
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In Kiel will man jetzt auf einer Hochstraße den rechten Fahrstreifen sperren, um den Abstand zwischen Auspuff und Messstation zu erhöhen: Kiel will eine Spur für Diesel sperren
Der erste Schritt ist damit getan. Nun muss nur noch der zweite Schritt folgen: die jeweils rechten Fahrstreifen für den Radverkehr freigeben!
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Ich würde auch keine 40km mit dem Rad zur Arbeit fahren, dafür ist mir meine Zeit einfach zu kostbar.
Zumindest heute dürfte der Großteil der Pendler aber länger unterwegs gewesen sein, als ich. Außerdem steht bei vielen ja nun auch noch die Heimfahrt an, wo sich die Blechdosen dann erneut versammeln. Daher ist gerade bei derartigen Streiks das Fahrrad Gold wert. Wer es sich zutraut, warum nicht auch bei 40 Kilometern?
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Die Süddeutsche schreibt passend zum heutigen Bahnstreik, dass das mit dem Auto auch nicht so gut klappt: München droht der Verkehrskollaps
Ich bin heute wie jeden Montag mit dem Rad zur Arbeit nach München gefahren. Sind einfache Entfernung schlappe 40 Kilometer. Der Streik betrifft mich also nicht direkt. Die übrigen Tagen fahre sich schon mit der S-Bahn.
Was mich nur gewundert hat, dass außer mir nahezu kein einziger Radfahrer mehr unterwegs war wie sonst. Aber sämtliche Umlandgemeinden (z. B. Fürstenfeldbruck) waren hoffnungsvoll mit Autos verstopft, in denen meistens nur eine Person saß. Da ging einfach nix mehr! Auch Überland stand der Verkehr teilweise. Ich schätze, dass im Umkreis von 100 km um München alle privaten Garagen und Stellplätze heute leer sind, weil sich heute alle Autos brav eingereiht haben.
Wieso kommt denn NIEMAND, wirklich NIEMAND auf die Idee, heute mit dem Fahrrad zu fahren? Wenn man denn schon weiß, dass die Züge nicht fahren und die Straßen dicht sein werden. Ich verstehe es absolut überhaupt nicht. Lieber steht man zwei Stunden im Stau oder harren die Fahrgäste an den S-Bahnhöfen aus, um festzustellen, dass sie nach Streikende auch in die dritte S-Bahn nicht mehr hineinpassen. Wie viele Fahrräder soll es in Deutschland doch gleich geben...?
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Das war wohl an dieser Stelle. Zu diesem Kreuzungsdesign kann man die Verantwortlichen auch nur beglückwünschen. Eine Kreuzung mit benutzungspflichtigen Radwegen und zwei Fußgängerüberwegen, an denen parallel dazu Radfahrer an dem einen Überweg Vorfahrt haben, am anderen nicht. Und das soll man dann mit zwölf Jahren kapieren?
Ich kenne diese Ecke sehr gut, habe 20 Jahre in Hamburg-Bergedorf gelebt.
ich weiß zwar nicht, von wo nach wo der Junge unterwegs war, aber zumindest vom Oberen Landweg kommend hin zum Friedrich-Frank-Bogen gibt es für Radfahrer, welche den Radweg benutzen, nur einen abgesenkten Bordstein auf Höhe Einmündung Friedrich-Frank-Bogen. Da kommt kein Radfahrer auf die Idee, diese Absenkung für ein indirektes Abbiegen nach links zu benutzen. Da rollt der Gewohnheits-Sorgenfrei-Radfahrer lieber illegal über den Fußgängerüberweg . Aber am allbesten sollte sich der Radfahrer bereits schon vorher ab Einmündung Oberer Landweg auf die linke Abbiegespur des Ladenbeker Furtwegs einordnen. Aber welche Eltern erziehen ihre Kinder schon in diese Richtung? Ich würde es zugegebenermaßen auch nicht tun, sondern die Mutation in einen Fußgänger beten.
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Huh, da hätte ich mir aber auch eher eine Alternativstrecke gesucht. Im Wald nebenan z.B.
Ich stürze mich ja durchaus furchtlos in den Fahrbahnverkehr in HH, aber mehrspurige Bundesstraße mit zHg 100 km/h? Nee, lass ma.
Aber gerade die Mehrspurigkeit ist doch der entscheidende Vorteil für den Kraftverkehr: Es kann problemlos überholt werden. Und durch den Fahrbahnteiler ist auch nicht mit Gegenverkehr zu rechnen. Was will das Kraftfahrherz mehr?
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Null seit 1978, meiner aktiven Radfahrzeit. Aber diverse Stürze ohne Fremdbeteiligung aufgrund von Glatteis, auch auf Fahrbahnen.
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Es tut mir leid! Ich bin schuld!!! Ich habe damit angefangen, solche Wortschöpfungen wie "Kraftfahrampel" u.ä. hier einzuwerfen. Natürlich bin ich mir voll dessen bewusst, was Peter Viehrig hier erklärt und gebe ihm recht. Aber gerade bei dem Begriff "Lichtzeichen für den Fahrverkehr" kann ein weniger versierter Forumteilnehmer wohlmöglich argumentieren, der Radfahrer auf Radverkehrsführungen sei ja schließlich auch Fahrverkehr und für diesen seien demnach eben auch immer diese Lichtzeichen gültig. Dass dies nicht so ist, kann man ja im § 37 (2) Nr. 6 StVO nachlesen.
Aber gerade auch gegenüber Straßenverkehrsbehörden und anderen Ansprechpartnern vermeide ich mittlerweile den Begriff "Fahrverkehr", weil auch dort immer wieder Unkenntnis über die Bedeutungen der zweifelsfrei korrekten Fachbegriffe besteht. Ich versuche dann eher, diese Lichtzeichen mit anderen Worten zu beschreiben. Das klingt dann manchmal vielleicht etwas salopp, aber der andere weiß zweifelsfrei, was ich meine. So zumindest meine Erfahrung.
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Nach meiner Kenntnis nicht, solange sie auf dem Radweg geblieben sind. Siehst du da eine Verletzung des geschützten Bereichs?
Der Schnittpunkt beider Rad-Verkehrsströme liegt doch eindeutig im geschützten Bereich. Rad-Querverkehr hat verbindliches Lichtzeichen und darf sich bei grün wohl darauf verlassen, dass kein anderer Rad-Verkehrsstrom seinen Weg legal kreuzt. Rad-Längsverkehr, welcher rechts abbiegen möchte, hat ebenfalls verbindliches Lichtzeichen, nämlich das des Kraftfahr-Verkehrs. Und das ist rot. Wenn ich hier dann aber trotzdem rechts abbiege, stellt dies meiner Meinung nach nicht nur einen Rotlichverstoß dar, sondern bringt auch weitere Problematiken mit sich, wenn es zu einem Unfall mit einem Quer-Radler kommt. Sonange es da noch keine befreiende Rechtssprechung gibt, gilt für mich persönlich nur eins: Anhalten auf Grundlage § 37 (2) Nr. 6 StVO. Und um einen freilaufenden Rechtsabbieger handelt es sich im übrigen ja schließlich auch nicht.
Was hat das ganze zur Folge? Ich muß als Radfahrer an jeder Kreuzung oder Einmündung nicht nur nach der für mich gültigen Ampel Ausschau halten, was als solches schon besonders lustig ist, wenn man eine Stecke zum ersten Mal befährt. Nein, ich muss auch noch prüfen, ob die von mir entdeckte Variante meinen nach rechts verlaufenden Verkehrsweg mit abdeckt. Falls nicht, gilt wiederum die Ampel für den Kraftfahr-Verkehr.
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Kommen wir zurück zur NDR 2 - Sendung:
Bei 49:25 beklagt sich ein Hörer darüber, dass keine verkehrsrechtliche Aufklärung stattfinden würde und er nicht gewusst hätte, dass in Fahrradstraßen für Radfahrer rechts vor links nicht mehr gelte. Ich dachte, ich höre nicht richtig!!!
In dem Faltblatt für Fahrradstraßen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg wird genau das Gegenteil erklärt: "Vorfahrtsregeln wie beschildert, sonst rechts vor links"
https://www.hamburg.de/contentblob/39…n-faltblatt.pdf
Und auch im Flyer der Landeshauptstadt München wird erklärt: "Die Regeln für die Vorfahrt gelten wie bisher. Sofern nicht anders beschildert, gilt rechts vor links. Egal ob man mit Rad oder Auto unterwegs ist."
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtv…adstrassen.html
Was soll man nun davon halten, dass in einer solchen Diskussionssendung nicht nur eklatante Fehlinformationen verbreitet werden, sondern auch die geladenen "Experten" im Studio hier nicht Alarm schlagen und den Sachverhalt nicht sofort aufklären bzw. richtigstellen. Vielmehr wird ein solcher Mist einfach so stehen gelassen. Kein Wunder, dass sich kein Radler an die Regeln hält und das nächste Mal in der Fahrradstraße einfach voll draufhält. In Fahrradstraßen hätten Radfahrer ja schließlich "immer Vorrang", wie ja schließlich auch in der Tagespresse immer wieder zu lesen ist.
Gerade bei diesem hochbrisantem Thema "Vorfahrt in Fahrradstraßen" darf ich hier in München ständig erleben, dass "rechts vor links" von Radfahrern in Fahrradstraßen so gut wie nie beachtet wird. Gegenüber Kraftfahrzeugen nicht und schon gar nicht gegenüber anderen Radfahrern. Kommt es wohlmöglich zu einem Unfall, darf man sich als vorfahrtsberechtigter Radfahrer dann wohl auch noch vorwerfen lassen, man hätte ja damit rechnen müssen, dass diese Regelung nicht allen Radfahrern bekannt wäre. Ja, was ist den Radfahrern denn in diesem Fall bitteschön bekannt und woher haben sie dieses Wissen? Ach ja, da gab es ja mal eine Radiosendung. Ich erinnere mich dunkel...