Beiträge von Alf

    Also, um die Situation an einem Beispiel zu erläutern:

    Kreuzung in Germering (Oberbayern), Landsberger Straße/Untere Bahnhofstraße hat keine Fahrradampeln und auch keine Kombi-Streuscheiben. Der Radverkehr wird aus den meisten Richtungen auf Radfahrstreifen abgewickelt. Fahre ich auf einem solchen, fahre ich

    1. auf der rechten Straßenseite auf dem Radfahrstreifen über die grüne Fahrverkehr-Ampel. Die grüne Fußgängerampel für die parallel verlaufende Fußgängerfurt gilt für mich nicht.

    2. Ich halte auf Höhe des querenden Radfahrstreifens innerhalb des Kreuzungsbereichs und will nun nach links indirekt abbiegen. Hier lasse ich den Längsverkehr gemäß § 9 (2) StVO passieren. Da ich die Lichtzeichen des Querverkehrs nicht einsehen kann (liegt weiter rechts jenseits der Haltelinie), kann ich diese auch nicht befolgen. Da auch die quer verlaufende Fußgängerfurt nur die Männchen anzeigt und kein Radsymbol, gilt auch diese Ampel nicht für mich.

    3. Sobald es der Längsverkehr zulässt, schließe ich den Abbiegevorgang ab, indem ich die Fahrbahn, auf welcher ich gerade ankam, nach links überquere und fahre auf dem Radfahrstreifen weiter. Da die Fußgängerampel rot zeigt und auch der Querverkehr wegen roter Ampel warten muss, werde ich von Passanten auf meine Unzurechnungsfähigkeit lautstark hingewiesen. Immerhin wäre ich ja ein schlechtes Beispiel für Schulkinder, würde aber auch das Klischee des sich nie an Regeln haltenden Radfahrers bedienen.

    Wieso plötzlich? Die Regelung im §9 (2) StVO ist uralt. Eine separate Lichtzeichenanlage für indirekte Linksabbieger ist ein Bonus der StVB, mir oft ein eher hinderlicher. Ich bin meist froh, wenn er fehlt, auch wenn mich dann einige für einen dieser typischen Rotlichtfahrradfahrer halten. Ich bin keiner.

    Du hast vollkommen recht, diese Regelung ist nicht neu. Seit 1. Januar 2017 ist jedoch neu, dass die Lichtzeichen für Fußgänger für indirekt linksabbiegende Radfahrer nicht mehr gültig sind. Bis dahin musste sich der Radverkehr noch an diesem Signalgeber richten.

    Überall dort, wo die StVB tief und fest schläft, richten sich 99,999 % der Radfahrer jedoch auch weiterhin an den Lichtzeichen der Fußgänger, weil sie einfach keine Ahnung haben oder ohnehin nur auf Gehwegen unterwegs sind. Zumindest wir beide jedoch queren korrekt gemäß § 9 (2) StVO.

    Meine insgeheime Frage ist jedoch, ob sich die StVB dessen überhaupt bewusst ist. Ich meine, dass für indirekt abbiegende Radfahrer nun keine Lichtzeichen mehr gelten, wo dies bis zum 31.12.2016 vorher noch der Fall war. Also überall dort, wo es bis heute keine eigene Fahrradampel und auch keine Kombi-Streuscheibe gibt. Es wäre daher mehr als wünschenswert, dass auch die übrigen 99,999 % der Radfahrer die Fußgängerampeln korrekterweise ignorieren würden.

    Entgegen eines weitverbreiteten Irrglaubens: Den braucht es auch nicht, um korrekt indirekt nach links abbiegen zu können, denn den hat man dann schon passiert, nämlich die "Fahrbahnampel" oder "Radfahrampel". Zum weiteren Ablauf sagt der §9 (2) StVO alles notwenige:

    Folglich die Verkehre, deren Richtungen man kreuzen würde (also Gegenverkehr, vor allem aber auch den Geradeausverkehr von hinten), durchlassen, anschließend Abbiegevorgang vollenden.

    Das ist mir auch durchaus bewusst und so praktiziere ich es auch, wenn ich mich nicht ohnehin für ein direktes Linksabbiegen entschieden habe. Nur kann es von den StVB doch kaum so gewollt sein, dass für den Radverkehr die Querung seit 2017 plötzlich ohne Lichtzeichen durchgeführt werden soll. Die Ampel selber weiß ja schließlich nichts von der StVO-Novelle (Na gut, die StVB anscheinend wohl auch nicht...). Vielmehr darf man wohl annehmen, dass dort an offizieller Stelle tief und fest geschlafen wird. Selbst wenn man die zuständigen Stellen mit der Nase darauf stößt, wird sich tot gestellt. Die Ausreden - wenn denn welche kommen - sind teilweise köstlich! So viel Unverstand auf einem Haufen, vor allem auch von sogenannten "Radverkehrsbeauftragten" der Kommunen. Schnell habe ich gemerkt, dass man diese Spezies einfach nicht ernst nehmen darf. Wenn man diese Erkenntnisse alle aneinanderreiht, weiß jeder, welchen Stellenwert Radverkehr hat oder haben soll.

    Direktes Linsabbiegen ist praktisch immer legitim, wenn man den Radweg rechtzeitig verlässt, um sich einzuordnen. Nur wenn in der Zielstraße auch ein benutzungspflichtiger Radweg existiert, ist es besser, der Radverkehrsführung zum Abbiegen zu folgen. Wenn sie denn vernünftig ausgeführt ist....

    Das "vernünftig ausgeführt" ist in der gesamten Republik - insbesondere aber gerade auch in München - seit 1. Januar 2017 nicht mehr überall der Fall. Und zwar genau dann, wenn ich auf Radverkehrsführungen beim indirekten Linksabbiegen keinen für den Radverkehr gültigen Signalgeber vorfinde. Da das Fußgängersignal bekanntermaßen nicht mehr für den Radverkehr gilt, ist zumindest für mich ein neuer Sport daraus entstanden, den Querverkehr unbeschadet zu passieren. Oder aber man verlässt die Radverkehrsführung weit vor der Kreuzung und ordnet sich wie ein Kraftfahrzeug ein.

    Auf die in meinem Video gezeigte Kreuzung trifft genau dies zu. Es gibt für den auf den Radverkehrsführungen nach links abbiegenden Radverkehr keinen gültigen Signalgeber. Glücklicherweise gibt es nirgends Benutzungspflichten.

    Ich weiß nicht, ob mein Video hierher gehört oder lieber nach "Mitnahme in Bussen". Aber schließlich ist es ja ein YouTube-Video...

    https://youtu.be/W-VKQTXFz30

    Es handelt sich neben der Fahrbahn um einen Gehweg mit Radverkehrsfreigabe in Schrittgeschwindigkeit, wenn der Gehweg - wie auf dem Video zu sehen ist - denn nicht zugeparkt wäre.

    Bei dem Radweg, welcher sich in der ursprünglichen Straße befindet, handelt es sich nicht um einen benutzungspflichtigen Radweg. Es gibt dort keine Blauschilder. Also ist direktes Linksabbiegen durchaus legitim. Ebenso die Weiterfahrt auf der Fahrbahn.

    Tatort: Radlhauptstadt München, Haberlandstraße, Fahrtrichtung Bahnhof Pasing; Tatzeit: 15.10.2018, 11:00 Uhr.

    Genau dieses Phänomen beobachte ich auch regelmäßig und es regt mich tierisch auf. Da wird der Asphalt aufgerissen, gegraben und gebuddelt, verfüllt und zugemacht. Nur auf die Idee, diese Stelle genauso wieder herzustellen, wie sie vorher einmal war, darauf kommt absolut niemand. Im Gegenteil: Es werden regelrechte Stufen eingebaut. Besonders krass sind die Fälle, wo es erst abwärts geht, ein kleiner Graben sozusagen. Und dann in der Mitte des Flicken ist ein Hügel. Der absolute Hammer! Das bekomme ich ja sogar besser hin, wenn man mir eine Wasserwaage in die Hand drückt. Man müsste die Verantwortlichen dazu verpflichten, nach getaner Arbeit selber mit KFZ oder Fahrrad über diese vermurkste Stelle drüberzufahren. Aber soooo lange, bis es plan ist!!!

    Aber leider ist es in der Tat so, dass es von kommunaler Seite schlichtweg niemanden juckt. Dabei müsste man die ausführende Firma nur einfach mal in die Pflicht nehmen. Stattdessen lässt man sie ziehen. So hinterlassen derartigen "Fachfirmen" ihre Marke im gesamten Landkreis. Man erkennt sie am Huckel in der Fahrbahn. Irre! Und so wundert es auch nicht, dass ganze Straßenzüge irgendwann als "sanierungsbedürftig" eingestuft werden, weil es eine einzige Buckelpiste geworden ist. Und nun darf man raten, wer's am Ende zahlt...

    Manchmal wünsche ich mir so eine Asphaltfräse, mit der zumindest der überstehende Buckel einfach abgefräst werden kann. Funktioniert ja auch bei Spurrillen auf der Autobahn bestens. Aber: spreche ich so etwas an, hält mich nicht nur die Kommune für verrückt, sondern auch die eigene Ehefrau.:D

    In München-Laim parallel zur Bahntrasse gab es vor einiger Zeit einen traumhaften Radweg, welcher die Innenstadt mit den westlichen Stadtteilen verband. Leider ist dieser Weg zwischenzeitlich den Baumaßnahmen zur zweiten Stammstrecke zum Opfer gefallen und wurde dort komplett entfernt. In fünf oder acht Jahren soll dieser Weg dann wieder hergestellt werden. Warten wir's ab...

    "...von einem Verbot für Kraftfahrzeuge war schließlich nie die Rede."

    Seit dem 1. Januar 2017 gelten die Fußgänger-Lichtzeichen für den Radverkehr n i c h t mehr. Dies hat zur Folge, dass mitunter der Radverkehr an gar keinen Signalgeber mehr gebunden ist, wo vorher noch eine Fußgängerampel vorhanden war. Da aber die StVB trotz Übergangsfrist tief und fest schläft, können Radfahrer an solchen Stellen selbst sehen, wie sie klarkommen. Insbesondere das indirekte Linksabbiegen wird dadurch zu einer echten Herausforderung. Solche Situationen gibt es in der "Radlhauptstadt" München - aber nicht nur dort - noch zuhauf.

    Hier habe ich die Situation an der Einmündung Bodenseestraße/Aubinger Straße in München mal dargestellt und den verantwortlichen Stellen zukommen lassen.

    M18-001 für Forum.pdf

    Ihr dürft erst einmal raten, was sich seit Mai 2018 denn an dieser Einmündung neues getan hat bzw. welche Antworten ich von denen bekommen habe.

    Konsequenterweise hätte man die Streuscheibe für Fußgänger nie austauschen dürfen, denn der Radweg endet ja dort. Somit ist ab der letzten legalen Abfahrmöglichkeit auf die Fahrbahn diese ganz klar für den Radverkehr freigegeben. Oder steht davor evtl. [Zeichen 240]?

    Diese Konstellation gibt es seit 1. Januar 2017 bundesweit noch an vielen Kreuzungen und Einmündungen, weil die zuständigen Straßenverkehrsbehörden tief und fest schlafen und/oder schlichtweg keine Ahnung haben. So sind in der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck noch immer diverse Kreuzungen mit feindlichem Grün vorhanden. Die zuständige Radverkehrsbeauftragte will hiervon nichts wissen. Ebenso stellt sich der zuständige Ortsverband des ADFC in Fürstenfeldbruck tot, wenn ich darauf aufmerksam mache. Was bleibt wohl noch? Ist die Polizei der richtige Ansprechpartner? FEINDLICHES GRÜÜÜÜN!!! Halloooo???

    München, Bodenseestraße Richtung stadtauswärts, kurz vor Germering:

    Es gibt also einen für beide Richtungen freigegebenen Radweg, welcher neben einem Gehweg verläuft. Anfangs verlaufen beide Wege unmittelbar nebeneinander, wenig später sind beide Wege durch einen schmale Grünstreifen getrennt. Doch dann sehen Fußgänger dies hier:

    Schade nur, dass Radfahrer hiervon nichts mitbekommen. Im Gegenteil: Das VZ 237 wird sogar nochmal wiederholt, ohne auf eventuelle Fußgänger aufmerksam zu machen:

    Hätte man den Radweg dann nicht wenigstens als gemeinsamen Geh- und Radweg ausweisen können?

    In der Gegenrichtung, also aus Richtung Germering kommend, sieht das ganze übrigens zunächst so aus:

    Aha, ein gemeinsamer Geh- und Radweg, auf welchem der Radverkehr in beide Richtungen abgewickelt wird. Doch dann...

    Das muss man erstmal sacken lassen!

    Das für Fußgänger gültige Lichtzeichen befindet sich übrigens links außerhalb des Bildes. Fußgänger und Radfahrer haben hier getrennte Lichtzeichengeber, wenngleich die Räumzeiten exakt identisch sind.

    Wenige Meter weiter zur Verdeutlichung nochmals das bekannte und charmante Zusatzschild:

    Hat man die Baustelle hinter sich gelassen, ändert sich an der Beschilderung natürlich nichts:

    Ich finde dies mal wieder ein typisches Beispiel dafür, dass gerade bei Baustellen überhaupt nicht nachgedacht wird. Die einzelnen Verkehrsteilnehmergruppen werden ihren Weg schon suchen und finden. Schließlich geht und fährt ja doch jeder so, wie er will, was letztlich dann so wohl auch gewünscht sein muss. Erfordert schließlich auch einen niedrigeren Intellekt. Auf beiden Seiten.

    Solche Situationen gibt es hier in München auch zuhauf. Auf meine Meldungen ebenfalls keinerlei Reaktion der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bzw. wenigstens des zuständigen Radverkehrsbeauftragten.

    Generell kann ich es nur als absolut traurig empfinden, wenn die Nutzer der Verkehrseinrichtungen auf solche Sachen selber aufmerksam machen müssen und die zuständigen Behörden nicht von selbst darauf kommen. Zumal es ja ausreichend lange vorher bekannt war, dass seit 1. Januar 2017 Fußgänger-Lichtzeichen für Radfahrer nicht mehr gelten. Aber dass sich die selben Behörden dann auch noch tot stellen, ist für mich absolut nicht mehr nachvollziehbar. Mittlerweile habe ich vor lauter Kopfschütteln massiven Drehschwindel bekommen.

    Aber selbst vom ADFC bekam ich die offizielle Antwort, dass Radfahrer eh nichts von dieser Novelle wissen und sich weiterhin an den Fußgängerampeln richten werden. Daher bestehe kein Handlungsbedarf, da auch die Unfallgefahr daher nicht steige.

    NDR-Bericht: "Die Politik müsse endlich handeln und sichere Fahrradwege einrichten...". Angeblich kommt diese Forderung von Anwohnern und Nachbarn, die die Protestaktion u.a. damit kommentieren.

    Ich denke, Radwege sind - gerade bei Querungen - brandgefährlich? Was denn nun? Sollen wir nun doch wieder Radwege bauen? Wäre der Unfall dann nicht passiert??? Oder Radfahrsteifen??? Oder Pseudo-"Schutz"streifen??? Oder am besten gar keine Radverkehrseinrichtungen???

    Es liegt nicht an den baulichen verkehrstechnischen Einrichtungen, sondern am Verhalten der unfallverursachenden Verkehrsteilnehmer! Sicherlich hat der LKW-Fahrer die Frau wohl nicht vorsätzlich überfahren. Aber die Radfahrerin hat sich ja auch nicht absichtlich töten lassen. Die StVO-Rechtslage ist eindeutig. Wie diese in der Praxis umgesetzt wird, ist Aufgabe eines jeden Verkehrsteilnehmers. LKW-Fahrer sind echt arme Schweine, ich will nicht diesen Job machen, gerade in der Stadt. Und die Forderung nach entsprechenden Assistenzsystemen verhallt ungehört im Wald. Dabei gibt es derartige zuverlässige Systeme längst! Sie heißen "Beifahrer".

    Wie? ... Was? ... Zu teuer? - Ach sooo..., war nur so 'ne Idee...