Beiträge von Alf

    Falls Du mal ein paar Stunden investieren möchtest, schick mir doch hier eine Nachricht.

    Ich bin auf jeden Fall dabei! Pro Woche durchquere ich Bruck durchschnittlich zwei Mal. Da findet sich sicherlich ein Termin. (Fahrstrecke München - westlicher Landkreis FFB)

    Wenn man sich da nicht schon vorher gut auskennt ist man verdammt. Ich bin genau dort (aus Jesenwang kommend) neulich mit dem Rennrad gestrandet, wollte in die Buchenau weiter und hab den Weg erst nach mehreren Minuten Landkartenstudie auf dem Handy gefunden.

    Genau das ist ein weiterer Punkt, den ich aber bewusst erstmal nicht angesprochen habe, da man als Leser sonst völlig die Orientierung verliert.

    Tatsache ist, dass man auf Höhe des Wegweisers "Radweg in die Buchenau" (Es gibt keine Radweg, sondern nur Gehwege!) einen 180-Grad-Turn hinlegen muss, um auf der Fahrbahn entgegengesetzt weiterzufahren und demnach auch die beiden folgenden Kreisel bei der Feuerwehr und bei A.T.U. zu passieren. Weiter geht es dann am Toom-Baumarkt vorbei und weiter bis zur Mega-Baustelle der Stadtwerke. Irgendwann ist man dann in der Buchenau angelangt. Überall besteht keine Benutzungspflicht. Es handelt sich lediglich um Gehwege. Wer dort Schrittgeschwindigkeit fahren will, bitteschön!

    Fährt man dort mit dem Fahrrad jedoch auf der Fahrbahn - vor allem auch durch beide Kreisel - wird man durch renitente Kraftfahrer fast schon gelyncht. Es herrscht null Toleranz vor, wenn das Hoheitsgebiet der Kraftfahrzeuge verletzt wird. Daher bin ich wohl der einzige, der auch dort legal das sichere Fahrbahnradeln praktiziert.

    In Fürstenfeldbruck wird der Radverkehr in der Landsberger Straße von Westen aus Richtung Jesenwang kommend Richtung Stadtmitte außerorts zunächst linksseitig herangeführt:

    Nach einigen hundert Metern ist dann mit der linksseitigen Benutzungspflicht jedoch Schluss. Man darf sich aussuchen, weiterhin den linken Gehweg zu benutzen, was dann sogar über die Schrittgeschwindigkeit hinausgehen darf, in Fußgängergeschwindigkeit auf dem rechten Gehweg weiter zu eiern, oder aber gleich die Fahrbahn zu benutzen. Als kleinen Service erhält man noch den Tip, wie man in den Fürstenfeldbrucker Stadtteil Buchenau gelangt.

    Weil man auf diesem Wegelchen ja ohnehin schon unterwegs ist, fährt der Durchschnittsradler kurzerhand weiter geradeaus, wenn er nicht gerade in die Buchenau möchte. Das [Zusatzzeichen 1022-10] läd schließlich dazu ein.

    Doch spätestens an der nächsten Kreuzung ist endgültig Schluss mit der brandgefährlichen Linksfahrerei. Nun steht wirklich nur noch der rechte Gehweg in Schrittgeschwindigkeit zur Verfügung oder aber die Fahrbahn, um allen Gefahren aus dem Weg zu gehen:

    Der routinierte Radfahrer ordnet sich an dieser Kreuzung natürlich gemeinsam mit dem Querverkehr auf der Fahrbahn ein, um entweder auf dem Gehweg oder auf der Fahrbahn weiterzufahren. Schließlich ist der Fußgängerüberweg für Radfahrer keine Option. Man ist ja kein Fußgänger, gell? Selbst die ausgeschilderte Rad-Fernroute ist der Meinung, dass man hier nicht einfach so weiter geradeaus fahren soll. Ist doch prima und nicht selbstverständlich !


    Doch was dem Radfahrer, der es verpasst hat, die Kreuzungsfläche zum queren zu benutzen, dann geboten wird, hat mir heute echt die Luft aus den Reifen gehauen! Ich musste zwei Mal hinschauen und konnte es dennoch nicht glauben:


    Obwohl ja Bodenmalereien alleine noch keine verkehrsrechtliche Anordnung darstellen, wird dem ahnungslosen Radfahrer hier suggeriert, er könne hier legal den Fußgängerüberweg benutzen. Wohlgemerkt als Radfahrer, denn nichts anderes gibt dieses Bodensymbol wieder! Und da diese Einladung ja sehr gerne angenommen wird, rollt man also über den Zebra in der wahren Annahme, dass der Kraftverkehr selbstverständlich anhält und den Radverkehr queren lässt. Natürlich hält der Kraftverkehr in der Regel auch an. Aber hier wird der ahnungslose Radfahrer in seiner Annahme gestärkt, alle Fußgängerüberwege gelten weltweit eben auch für Radfahrer. Tolle Wurst!

    Ich weiß beim besten Willen nicht, was sich die Straßenverkehrsbehörde dabei gedacht hat. Aber ich glaube, da hat gar keiner irgend etwas gedacht. Nennt man sowas nicht "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr"???

    Das ist allerdings eine Steigerung. In meinen Augen ein absoluter Knaller! Das zeigt mal wieder, dass sich die zuständige Straßenverkehrsbehörde keine Gedanken macht oder nicht machen kann, weil die notwendige und zu erwartende Kompetenz fehlt. Warum nur findet man solche Unzulänglichkeiten niemals auf Verkehrsflächen, die nur den Kraftverkehr unter sich betrifft?

    Schlafampeln gibt es auch in Fürstenfeldbruck an der Kreuzung Münchner Straße/Oskar-von-Miller-Straße sowie auch an der Kreuzung Fürstenfelder Straße/Schöngeisinger Straße. Es handelt sich jeweils um freilaufende Rechtsabbiegespuren.

    Wenn man sich dazu entscheidet, als Fußgänger oder Radfahrer die Schlafampel n i c h t in Betrieb zu nehmen, um den Vorrang gemäß § 9 StVO in Anspruch zu nehmen, liegt man praktisch schon auf dem Asphalt.

    Ein solcher Vorwegweiser für den Radverkehr gibt es auch in Fürstenfeldbruck, Kreuzung Oskar-von-Miller-Straße/Bahnhofstraße. Dort wird der Radverkehr auf dem Foto in Blickrichtung rechts mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] herangeführt. Hinter der Kreuzung geht es dann links zunächst mit [Zeichen 240] weiter, um sich dann nach zehn Metern in [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] zu verwandeln. Trotzdem will man den Radverkehr von der Fahrbahn fernhalten und hofft, dass so die Radfahrer die Beschilderung befolgen. Zumindest den Vorwegweiser. Ob dann tatsächlich nur in Schrittgeschwindigkeit balanciert wird, interessiert sowieso niemanden.

    Ich würde

    ... Oder ist allen Teilnehmern der Verantwortungskette so etwas einfach egal?

    Tja, eine Menge Leute hat hier anscheinend schlichtweg ihren Beruf verfehlt. Und ich gebe zu, in der Vergangenheit bereits mehrfach mit dem Gedanken gespielt zu haben, mich auf einen solcher Arbeitsplätze zu bewerben. Wohlgemerkt, damit der Laden läuft und das Fahrrad rollt.

    Dann kann es aber nicht sein, dass die Führung des neuen Radwegs die Radfahrer nun auf die Fahrbahn zwingt, obwohl es vorher dort nicht der Fall war. Nicht, dass ich etwas gegen Fahrbahnfahren hätte. Aber erstens steige ich als Radfahrer aus Prinzip nicht ab, erstens befahre ich niemals Gehwege und erstens werde ich dort bereits an der letzten legalen Möglichkeit auf die Fahrbahn überwechseln, um dann an der nächsten legalen Möglichkeit hinter dem Baum wieder den Radweg zu erreichen.

    Soviel dann zum Thema: "Wir machen alles wieder so, wie es vorher war..."