Beiträge von Alf

    Das war wohl an dieser Stelle. Zu diesem Kreuzungsdesign kann man die Verantwortlichen auch nur beglückwünschen. Eine Kreuzung mit benutzungspflichtigen Radwegen und zwei Fußgängerüberwegen, an denen parallel dazu Radfahrer an dem einen Überweg Vorfahrt haben, am anderen nicht. Und das soll man dann mit zwölf Jahren kapieren?

    Ich kenne diese Ecke sehr gut, habe 20 Jahre in Hamburg-Bergedorf gelebt.

    ich weiß zwar nicht, von wo nach wo der Junge unterwegs war, aber zumindest vom Oberen Landweg kommend hin zum Friedrich-Frank-Bogen gibt es für Radfahrer, welche den Radweg benutzen, nur einen abgesenkten Bordstein auf Höhe Einmündung Friedrich-Frank-Bogen. Da kommt kein Radfahrer auf die Idee, diese Absenkung für ein indirektes Abbiegen nach links zu benutzen. Da rollt der Gewohnheits-Sorgenfrei-Radfahrer lieber illegal über den Fußgängerüberweg . Aber am allbesten sollte sich der Radfahrer bereits schon vorher ab Einmündung Oberer Landweg auf die linke Abbiegespur des Ladenbeker Furtwegs einordnen. Aber welche Eltern erziehen ihre Kinder schon in diese Richtung? Ich würde es zugegebenermaßen auch nicht tun, sondern die Mutation in einen Fußgänger beten.

    Huh, da hätte ich mir aber auch eher eine Alternativstrecke gesucht. Im Wald nebenan z.B.

    Ich stürze mich ja durchaus furchtlos in den Fahrbahnverkehr in HH, aber mehrspurige Bundesstraße mit zHg 100 km/h? Nee, lass ma.

    Aber gerade die Mehrspurigkeit ist doch der entscheidende Vorteil für den Kraftverkehr: Es kann problemlos überholt werden. Und durch den Fahrbahnteiler ist auch nicht mit Gegenverkehr zu rechnen. Was will das Kraftfahrherz mehr?

    Es tut mir leid! Ich bin schuld!!! Ich habe damit angefangen, solche Wortschöpfungen wie "Kraftfahrampel" u.ä. hier einzuwerfen. Natürlich bin ich mir voll dessen bewusst, was Peter Viehrig hier erklärt und gebe ihm recht. Aber gerade bei dem Begriff "Lichtzeichen für den Fahrverkehr" kann ein weniger versierter Forumteilnehmer wohlmöglich argumentieren, der Radfahrer auf Radverkehrsführungen sei ja schließlich auch Fahrverkehr und für diesen seien demnach eben auch immer diese Lichtzeichen gültig. Dass dies nicht so ist, kann man ja im § 37 (2) Nr. 6 StVO nachlesen.

    Aber gerade auch gegenüber Straßenverkehrsbehörden und anderen Ansprechpartnern vermeide ich mittlerweile den Begriff "Fahrverkehr", weil auch dort immer wieder Unkenntnis über die Bedeutungen der zweifelsfrei korrekten Fachbegriffe besteht. Ich versuche dann eher, diese Lichtzeichen mit anderen Worten zu beschreiben. Das klingt dann manchmal vielleicht etwas salopp, aber der andere weiß zweifelsfrei, was ich meine. So zumindest meine Erfahrung.

    Nach meiner Kenntnis nicht, solange sie auf dem Radweg geblieben sind. Siehst du da eine Verletzung des geschützten Bereichs?

    Der Schnittpunkt beider Rad-Verkehrsströme liegt doch eindeutig im geschützten Bereich. Rad-Querverkehr hat verbindliches Lichtzeichen und darf sich bei grün wohl darauf verlassen, dass kein anderer Rad-Verkehrsstrom seinen Weg legal kreuzt. Rad-Längsverkehr, welcher rechts abbiegen möchte, hat ebenfalls verbindliches Lichtzeichen, nämlich das des Kraftfahr-Verkehrs. Und das ist rot. Wenn ich hier dann aber trotzdem rechts abbiege, stellt dies meiner Meinung nach nicht nur einen Rotlichverstoß dar, sondern bringt auch weitere Problematiken mit sich, wenn es zu einem Unfall mit einem Quer-Radler kommt. Sonange es da noch keine befreiende Rechtssprechung gibt, gilt für mich persönlich nur eins: Anhalten auf Grundlage § 37 (2) Nr. 6 StVO. Und um einen freilaufenden Rechtsabbieger handelt es sich im übrigen ja schließlich auch nicht.

    Was hat das ganze zur Folge? Ich muß als Radfahrer an jeder Kreuzung oder Einmündung nicht nur nach der für mich gültigen Ampel Ausschau halten, was als solches schon besonders lustig ist, wenn man eine Stecke zum ersten Mal befährt. Nein, ich muss auch noch prüfen, ob die von mir entdeckte Variante meinen nach rechts verlaufenden Verkehrsweg mit abdeckt. Falls nicht, gilt wiederum die Ampel für den Kraftfahr-Verkehr.

    Kommen wir zurück zur NDR 2 - Sendung:

    Bei 49:25 beklagt sich ein Hörer darüber, dass keine verkehrsrechtliche Aufklärung stattfinden würde und er nicht gewusst hätte, dass in Fahrradstraßen für Radfahrer rechts vor links nicht mehr gelte. Ich dachte, ich höre nicht richtig!!!

    In dem Faltblatt für Fahrradstraßen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg wird genau das Gegenteil erklärt: "Vorfahrtsregeln wie beschildert, sonst rechts vor links"

    https://www.hamburg.de/contentblob/39…n-faltblatt.pdf


    Und auch im Flyer der Landeshauptstadt München wird erklärt: "Die Regeln für die Vorfahrt gelten wie bisher. Sofern nicht anders beschildert, gilt rechts vor links. Egal ob man mit Rad oder Auto unterwegs ist."

    https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtv…adstrassen.html


    Was soll man nun davon halten, dass in einer solchen Diskussionssendung nicht nur eklatante Fehlinformationen verbreitet werden, sondern auch die geladenen "Experten" im Studio hier nicht Alarm schlagen und den Sachverhalt nicht sofort aufklären bzw. richtigstellen. Vielmehr wird ein solcher Mist einfach so stehen gelassen. Kein Wunder, dass sich kein Radler an die Regeln hält und das nächste Mal in der Fahrradstraße einfach voll draufhält. In Fahrradstraßen hätten Radfahrer ja schließlich "immer Vorrang", wie ja schließlich auch in der Tagespresse immer wieder zu lesen ist.

    Gerade bei diesem hochbrisantem Thema "Vorfahrt in Fahrradstraßen" darf ich hier in München ständig erleben, dass "rechts vor links" von Radfahrern in Fahrradstraßen so gut wie nie beachtet wird. Gegenüber Kraftfahrzeugen nicht und schon gar nicht gegenüber anderen Radfahrern. Kommt es wohlmöglich zu einem Unfall, darf man sich als vorfahrtsberechtigter Radfahrer dann wohl auch noch vorwerfen lassen, man hätte ja damit rechnen müssen, dass diese Regelung nicht allen Radfahrern bekannt wäre. Ja, was ist den Radfahrern denn in diesem Fall bitteschön bekannt und woher haben sie dieses Wissen? Ach ja, da gab es ja mal eine Radiosendung. Ich erinnere mich dunkel...

    Hmm und die Fußgänger? Die fahren ja nicht. Folglich gelten für und gegen die auch keine Vorfahrtsschilder

    Für Fußgänger dürften die gleichen Vorschriften gelten, wie als wenn es sich um eine "echte" Fahrbahnkreuzung mit Krafverkehr in allen Richtungen handeln würde. Also wartepflichtig gegenüber Querverkehr, vorrangberechtigt gegenüber Abbiegeverkehr, in diesem Fall vor allem gegenüber dem Radverkehr. Die Beschilderung ist für Fußgänger ohne Belang.

    Bei dieser Gelegenheit:

    Ich möchte bitte für Radfahrer vor dem Dammtorbahnhof getrennte Ampeln für geradeaus und rechts ab. Es ist doch bescheuert, dass rechtsabbiegende Radfahrer nicht gleichzeitig mit rechtsabbiegenden Autofahrern um die Ecke fahren dürfen, sondern warten müssen, bis die Fahrbahnampel auf »rechtsab-Rot« umschaltet und die Fußgängerampel grün wird.

    Kannst Du ein Foto hiervon einstellen? Meine Vorstellungskraft verlässt mich gerade...

    Nebenbei: Fußgängerampeln haben seit 1. Januar 2017 für den Radverkehr keinerlei Relevanz mehr.

    Ich habe eine Vermutung: unterschiedliche Räumzeiten. Wenn die Fahrbahnampel auf der einen Seite auf rot schaltet, muss es eine gewisse Zeit dauern, bis die Gegenseite grün bekommt. Kann es sein, dass diese Zeitspanne verlängert wird, falls jemand die Fahrradampel drückt?

    Habe es nun beobachtet: Die Räumzeit verlängert sich durch Betätigung des Tasters n i c h t !

    Gut, gehen wir einmal davon aus, dass für den Radverkehr freigegebene Gehwege KEINE Radverkehrsführungen sind. Dann gelten für Radfahrer also die Lichtzeichen des Kraftfahrverkehrs. So weit, so schlecht...

    Sollte der Kraftfahrverkehr lichtzeichentechnisch jedoch wohlmöglich mit Richtungspfeilen geregelt sein, haben wir hier regelmäßig feindliches Grün. Der grüne Pfeil besagt ja, dass der Kraftfahrer mit keinem anderen Verkehrsteilnehmer beim Befahren seines Fahrweges im geschützten Bereich zu rechnen braucht. Der auf dem Gehweg fahrende Radfahrer, für den dann ja genau dieses Lichtzeichen ebenfalls gilt, darf dann ja wohl auch ausgehen.

    Möglicherweise haben Abbiege- und Geradeausverkehr auch gleichzeitig Richtungspfeil-Grün. Und genau hier gibt es wieder Schnittpunkte, wo die Verfechter des Kraftfahrverkehrs wohlmöglich plötzlich wieder auf § 10 StVO verweisen, da der Radfahrer über einen abgesenkten Bordstein von anderen Straßenteilen (Gehweg) auf die Fahrbahn einfährt bzw. diese quert. Lassen wir dann mal die Lichtzeichenanlagen außen vor, kommt man ganz schnell zu der Überzeugung, dass Radverkehr an Bordsteinen NIEMALS Vorrang hätte und das Rechtsabbiegen der Kraftfahrer ohne Rücksichtnahme gegenüber dem Radverkehr dadurch völlig legal ist.

    Deswegen ist mir die andere Variante viel lieber: Der freigegebene Gehweg ist eine Radverkehrsführung. Es sind auch dort Kombi-Streuscheiben oder gar Fahrradampeln vorzuhalten, damit der Radverkehr im Umlauf der Lichtzeichenanlagen - gerade auch bei Richtungspfeilen - berücksichtigt wird.

    Wenn Geld keine Rolle spielt, halte ich dann vor allem auch Lichtzeichen für den Kraftverkehr h i n t e r jeder Kreuzung für sinnvoll, wie z. B. in Dänemark. Denn oftmals müssen sich Kraftfahrer vor Ampeln an erster Warteposition vor der Haltelinie derart den Hals verrenken, wie man es sich für gedankenlose Rechtsabbieger nicht einmal erträumen mag.

    Was gilt übrigens eigentlich an für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen, die Fahrbahnen queren? Sind das dann auch "Radverkehrsführungen"?

    Meiner Meinung sind auch solche Gehwege mit Radverkehrsfreigabe ganz klar Radverkehrsführungen. Radverkehr wird dort entlang geführt, wenn auch nicht zwingend. Daher benötigen Die Signalgeber zumindest Kombi-Streuscheiben, wenn sich die Radfahrer nicht schon weit vor der Kreuzung/Einmündung auf dem Gehweg aufstellen sollen, um die Ampel für den Fahrverkehr zu beachten.

    (Ironie ein) Malte, wann wirst Du es je begreifen: Radverkehr ist im Straßenverkehr für die anderen und vor allem für die StVB nur ein notwendiges Übel. Das allerbeste für (fast) alle Beteiligten wäre es, den Radverkehr bundesweit generell zu verbieten oder Fahrrädern ihren Status als Fahrzeug abzuerkennen. (Ironie aus)

    Gemäß § 37 (2) Nr. 6 StVO hat derjenige, der ein Rad fährt, die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

    Folgende Situation in München-Aubing, Straße "Am Langwieder Bach". Es handelt sich um das Mauseloch eine Bahnunterführung. Oben drüber verläuft die Bahnstrecke München-Augsburg mit S-Bahn-, Regional-, Fern- und Güterverkehr.

    Fahrtrichtung Nord:


    Fahrtrichtung Süd:

    Demnach sind die Fahrradampeln für Radfahrer nicht relevant, da sich Radfahrer hier nicht auf Radverkehrsführungen befinden. Es gibt dort schlichtweg keine. Der Druckknopf befindet sich zudem hinter der Haltelinie bereits im Schutzbereich. Wie sollte der Radfahrer bei Rot dorthin gelangen?

    Die Ampel schaltet übrigens automatisch um. Die Kontaktschleifen in der Fahrbahn sind anscheinend empfindlich genug, um zumindest erwachsene Radfahrer bzw. deren Fahrzeuge zu erkennen. Umlaufzeiten bei Kraftfahr- und Fahrradampel laufen parallel.

    Also können die Fahrradampeln wohl abgebaut werden, da sie keinen Adressaten haben.

    Der Radweg ist an der Kreuzung aber schon so weit von der Fahrbahn entfernt, dass er kaum noch etwas mit der Essener Straße zu tun hat. Also könnte man sich auf eine separate Straße ohne Signalisierung berufen...

    Ich habe die ursprüngliche Frage nach Gültigkeit von Signalgebern des Fahrverkehrs auf den nach rechts abbiegenden Radverkehr auch nicht auf diese eine bestimmte Kreuzung bezogen. Vielmehr ist meine Einschätzung (beinahe Überzeugung...) generell zu verstehen. Da ich aber immer der einzige bin, der dann anhält, mache ich vielleicht doch etwas falsch?

    Da fällt mir eine Geschichte ein: Als ich damals noch Auto gefahren bin, hatte ich mir auch einen neuen Tacho einbauen lassen, weil ich dachte, der ursprüngliche sei kaputt, weil mich immer alle überholt hatten...^^ 

    Gilt für einen rechts abbiegenden Radfahrer auf dem Radweg die Fahrbahnampel oder darf er auch dann fahren, wenn die rot zeigt?

    Gemäß § 37 (2) Nr. 6 begeht der Radfahrer einen Rotlichtverstoß, wenn er rechts abbiegt und die Fahrbahnampel rot zeigt. Immerhin hat der Quer-Radverkehr ja dann grün. Da freuen sich im Falle eines Unfalls schon die Anwälte...