Beiträge von Alf

    Kenn ich alles dort nur zu gut! Du hast aber vergessen, darauf hinzuweisen, dass an der Kreuzung beim Penny-Markt die Lichtzeichen des Fahrverkehrs beachtet werden müssen, diese zumindest Richtung Norden nur ziemlich schwer einsehbar sind. Die Signalgeber für Fußgänger sind sei 1. Januar 2017 für Radfahrer nämlich nicht mehr gültig.

    Die größten drei Ampelkreuzungen in Fürstenfeldbruck sind diesbezüglich rückständig, was teilweise in Verbindung mit Richtungspfeilen sogar feindliches Grün bewirkt. Kannst Du alles bei "RADar"! finden.

    Ich habe die Radverkehrsbeauftragte der Stadt seit einem Jahr kontaktiert. Resultat ernüchternd. Mir scheint, die Problematik wird schlichtweg nicht verstanden. Ansprechpartner ist natürlich die Straßenverkehrsbehörde, was bei der B2 dann das Staatliche Bauamt Freising darstellt. Ich bin noch nicht dazu gekommen, aber demnächst werden die wohl von mir Post bekommen...

    Das Städtchen ist auf genau der anderen Seite von München und heißt Fürstenfeldbruck.

    Auch ich komme aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck und kenne die Fahrradinfrastruktur dort nur sehr gut. Darf ich fragen, um welche Straße es sich da genau handelt? Denn die Münchner Straße, die Augsburger Straße sowie auch die Fürstenfelder Straße werden in Zukunft komplett neu gestaltet und bekommen wohl Radfahrstreifen. Wird aber noch einige Jahre dauern.

    ... warum es auf der Fahrbahn sicherer ist...

    Ich würde die Frage gerne umformulieren und mir von der Behörde erklären lassen, warum es auf der Fahrbahn gefährlicher als auf dem Radweg ist.

    Fahrräder sind Fahrzeuge und haben die Fahrbahnen zu benutzen. Nur, wenn eine über das normale Maß hinausgehende Gefährdung vorliegt, darf eine Radwegbenutzungspflicht und damit einhergehend ein Fahrbahnbenutzungsverbot überhaupt erst angeordnet werden. Ob beispielsweise die Verkehrsdichte automatisch eine überdurchschnittlich hohe Gefährdung ausmacht, müssen die Gerichte entscheiden. Ich kann es mir jedenfalls nicht vorstellen. Gerade dann ist das Befahren auf Radwegen außerhalb des Sichtfeldes des Kraftverkehrs umso gefährlicher. Aber meistens soll mit einer Benutzungspflicht insgeheim lediglich freie Fahrt für Kraftfahrzeuge garantiert werden. Daher wären die allermeisten Benutzungspflichten wohl rechtswidrig.

    Einfach mal wirken lassen...:

    München, Verbindungstunnel unter der Bahnstrecke München-Nürnberg zwischen Bärmannstraße und An der Schloßmauer.

    Auf beiden Bildern sind die temporär aufgestellten VZ 239 wirkungslos. Auf dem ersten Bild würde ohne VZ 239 das selbe gelten. Auf dem zweiten Bild darf der Radfahrer nach fünf Metern wieder aufsteigen.

    Kreisverwaltungsreferat ist von mir vor zwei Tagen bereits angeschrieben worden.

    "Sehr geehrte Damen und Herren,

    der getrennte Geh- und Radweg zwischen Bärmannstraße und An der Schloßmauer (Tunnel unter Bahntrasse Richtung Dachau bzw. Freising) ist temporär mit zusätzlichen VZ 239 (Gehweg) versehen worden. Das Problem ist nur, dass diese VZ 239 – so wie sie jetzt aufgestellt sind – wirkungslos sind.

    Fahrtrichtung Westen: Die beiden im Vordergrund aufgestellten VZ 239 verbieten eine Weiterfahrt mit dem Fahrrad. Aber nur für fünf Meter. Danach ist das Radfahren wieder erlaubt.

    Fahrtrichtung Osten: Hier bewirkt das VZ 239 nichts, was nicht auch ohne VZ 239 gelten würde: Nämlich dass der Weg neben der Fahrbahn einen Gehweg darstellt. Ab Sackgasse besteht weiterhin der ausgeschilderte Radweg. Geändert hat sich für den Radverkehr also rein gar nichts.

    Ich rege an, bei derartiger temporärer Beschilderung konsequenterweise die bislang gültigen VZ 237 (Radweg) durchzustreichen oder abzudecken. Ansonsten macht die temporäre Beschilderung nämlich überhaupt keinen Sinn. Aber noch besser wäre es natürlich, die von dem beabsichtigten Ausschluss einer bestimmten Verkehrsteilnehmergruppe (hier: Radverkehr) ganz abzusehen, da die am Rad des Gehwegs aufgestellte Baustellenabsicherung den Ausschluss des Radverkehrs zumindest zum Zeitpunkt der Erstellung der Fotos überhaupt nicht rechtfertigt. Der Radweg ist in keinster Weise verengt. Der Gehweg auch nur minimal.

    Mit freundlichen Grüßen"


    Bislang keine Reaktion. Mal abwarten. Die reagieren eigentlich immer ganz fix...

    Naja, man kann versuchen, es so zu erklären: Der Radweg war zuerst da! Erst später wurde die Fahrbahn daneben gebaut. Leider ist die Fahrbahn für die Benutzung mit Kraftfahrzeugen in beide Richtungen benutzungspflichtig. Für eine wirklich sinnvolle Umsetzung müsste man dann wenigstens an beiden Radwegseiten radwegbegleitende Fahrbahnen bauen, die von den Kfz nur in jeweils eine Richtung benutzt werden dürfen.

    Immerhin ist der Bordstein plan ausgeführt. Hier in München sehen Bordstein-Übergänge an frisch sanierten gemeinsamen Geh- und Radwegen so aus:

    An das Kreisverwaltungsreferat gewandt antwortete man mir, dass bei gemeinsamen Geh- und Radwegen Bordsteine mindestens 1 cm hoch sein müssen, damit auch Blinde diesen Übergang erkennen.

    OK, 1 cm am Bordstein kommt hin. Aber die 1,5 cm an der daneben liegenden Wasserablaufrinne muss nun doch wirklich nicht sein. Fährt man mit dem Rad hier entlang, rumpelt es so richtig schön. Es haut einem fast die Speichen 'raus. Ist der Landeshauptstadt München aber wohl egal. Radfahren ist halt nicht gewollt. Oder warum findet man auf Fahrbahnen niemals solche Stufen?

    Ich war mir nicht ganz sicher was noch erlaubt wäre - mir fällt momentan nur der Reiter ein. Ist das ein Reitweg - oder nur der Versuch ein Hochwassergebiet abzusperren?

    In Süddeutschland momentan eher die Absicherung von lawinengefährdeten Gebieten.

    Links ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg auf einem Deich, der 50m weiter endet und dann rechtwinklig nach rechts die Böschung hinab führt.

    Der ist doch nicht fahrbahnbegleitend und verläuft dort nur zufällt parallel. Das Blauschild verbietet hier lediglich dem Kraftverkehr, diesen Verkehrsweg zu benutzen. Was man ja schließlich auch an den eingefahrenen Spurrinnen erkennen kann... :P

    Nein, halt! Bessere Variante: Das Blauschild bezieht sich auf den unbefestigten Pfad daneben! :D

    Es sind Radiohörer ins Studio durchgestellt worden und konnten ihre Meinung öffentlich über den Sender kundtun. So wurde sich durchaus mehrfach für ein Radfahrverbot ausgesprochen. Begründet wurde dies mit der Gefährlichkeit, die das Radfahren bei Schnee & Co. mit sich bringen würde. Die Anrufer waren also wirklich um die Gesundheit derer tatsächlich besorgt. Es fielen Argumente wie: "Fahrräder hätten kein geeignetes Profil", "Radfahrer kurven um Schneehaufen herum", "Radfahrer benutzen die Fahrbahn und begeben sich so in Gefahr", "Radfahrer fahren ohne zu schauen über Rot" usw. usw. usw. Das Radfahren als solches sei also extrem gefährlich. Dass die wahren Gefahren beim Radfahren - gerade bei Schnee bzw. auf festgefahrenen Schneedecken - jedoch oft vom Verhalten der Kraftfahrer ausgeht, ist hierbei natürlich geschickt ausgeklammert worden. In Wahrheit aber wollten die Anrufer die Radfahrer natürlich einfach nur von der Fahrbahn weghaben. Gibt natürlich niemand offen zu.

    Manch Anrufer äußerte sich regelrecht empört, dass es bei einem solchen Wetter überhaupt Radfahrer gibt. Es gehöre verboten, überhaupt nur an das Fahrrad fahren zu denken. Wobei solche Meinungsträger im Sommer mit Sicherheit die selbe Meinung äußern würden.

    Die Ausgangsfrage ist meiner Meinung nach jedoch bereits im Ansatz völlig verfehlt. Sie müsste vielmehr lauten, ob bei Schnee und Eis nicht das Autofahren verboten gehört.

    ...

    Es gibt nur Einzelfallösungen, die eben einzeln betrachtet werden müssen.

    ...

    Und was ist das Ergebnis aus der Betrachtung als separate Einzelfälle? Genau D E R Flickerlteppich, den wir heute in der Radinfrastruktur vorfinden: Willkürlich angeordnete Fahrbahnbenutzungsverbote, welche sich wiederum mit Radfahrstreifen, "Schutz"streifen und Hochbordradwegen ablösen. Warum bloß werden Fahrbahnen denn nicht so geführt? Weil es einfach absurd wäre, solch unterschiedliche Trassengestaltungen für eine bestimmte Verkehrsmittelarten vorzuhalten, bei deren Benutzung der jeweilige Verkehrsteilnehmer immer wieder benachteiligt, verunsichert, verängstigt oder gar überfordert wird. Wenn er denn tatsächlich rechtlich überhaupt noch durchblickt. Und wie soll eine solche Verkehrsteilnehmergruppe von den anderen dann noch ernst genommen werden, wenn sich das innere Kapitulieren wohl auch noch im eigenen Verhalten widerspiegelt?

    Falls man dort fahren darf: welche Ampel gilt für Radfahrer?

    A: keine

    B: Die Ampel für den Fahrverkehr mit dem Geradeauspfeil, weil man die gesamte Kreuzung geradeaus passiert, bevor man nach links auf den Radweg an der Hansebrücke abbiegt

    C: Die Ampel für den Fahrverkehr mit dem Linksabbiegepfeil, weil man die Kreuzung nur zum Linksabbiegen auf die Hansebrücke passiert

    Stade ist ein klassisches Beispiel für den jahrelangen Tiefschlaf und der rechtlichen Inkompetenz der verantwortlichen Stellen.

    Ein weiteres Beispiel in dieser Reihe bundesweiter Schlamperei ist meine nächste Kreisstadt Fürstenfeldbruck, von der ich 15 km entfernt lebe. Dort gibt es insgesamt drei Kreuzungen, bei denen sich ebensolche Konstellationen mit feindlichem Grün bei fehlender Fahrradampel bzw. Kombi-Streuscheibe bei gleichzeitigem Richtungspfeil für Fahrverkehr ergeben. Vor über einem Jahr hatte ich dies dem Landratsamt schon mitgeteilt. Reaktion: keine. Mitteilung auch an ADFC-Ortsgruppe. Reaktion: keine. Und bei einem kürzlich stattgefundenen persönlichen Gespräch mit der Radverkehrsbeauftragten der Stadt Fürstenfeldbruck wurde mir schnell klar, dass hier einfach nur ein eklatant hohes Maß an fachlichem Unverstand am Werke ist. Man hat halt einfach keine Ahnung und argumentiert in völlig andere Richtungen.

    In der Nachbarstadt Germering das gleiche Bild. Hier werden Ausreden bezüglich der seit Jahren nicht installierten Kombi-Streuscheiben gefunden wie beispielsweise: "Keine mehr da." Wobei ich auch hier eher annehme, dass die Problematik schlichtweg nicht verstanden wurde.

    Ein Glück, dass der allergrößte Teil der Radfahrer ebenfalls nicht weiß, was die StVO eigentlich vorsieht und sich auch nicht im geringsten dafür interessiert, sondern einfach nach Gefühl so fährt, wie gedacht wird bzw. nicht gedacht wird. Ansonsten wären die Opferzahlen bei der Verkehrsteilnehmergruppe Radfahrer wohl um ein vielfaches höher.

    Kann man die Straßenverkehrsbehörden eigentlich abmahnen? Dann werde ich noch dieses Jahr meinen Beruf wechseln.

    Das allerbeste ist aber wohl, dass es - wie immer in solchen Fällen - niemanden von der Polizei bzw. der Straßenverkehrsbehörde interessiert. Gerade diejenigen, die wissen sollten, wie es gehen soll oder muss, haben oft selber keine Ahnung. Wahrscheinlich sind solche Leute in der Freizeit dann auch noch Tourenleiter einer Radlgruppe, welche auf der linken Straßenseite auf dem Gehweg unterwegs ist. Selbst vor dem Richter muss man dann später hoffen und bangen, dass das geltende Recht auch entsprechend gesprochen wird.

    München, Gollierstraße Kreuzung Schießstättstraße:

    Es handelt sich also um eine Fahrradstraße. Somit ist die Verkehrsfläche ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten. Aber warum dann die Fahrbahnmalerei? Radfahrer dürfen die gesamte Fahrbahnbreite benutzen und brauchen hier auch nicht mit Kraftverkehr rechnen.

    Und sollte der Kraftverkehr das [Zeichen 244]nicht deuten können, hängt darüber noch ein [Zeichen 267]. Wenn der Radfahrer dieses [Zeichen 267] jedoch wiederum auf sich selbst bezieht, hängt darunter sicherheitshalber noch ein [Zusatzzeichen 1022-10]. Man kann ja schließlich nie wissen, was Radfahrer so denken.

    Leider habe ich mir die andere Seite der Straße nicht angeschaut. Sollte ich mal bei Gelegenheit mal nachholen. Ich bin gespannt, was einen dort erwartet. Wahrscheinlich [Zeichen 244] mit 1024-10 und [Zeichen 220-20] mit [Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zusatzzeichen 1000-33]? Ich werde bei Gelegenheit berichten...

    Ich würde auch keine 40km mit dem Rad zur Arbeit fahren, dafür ist mir meine Zeit einfach zu kostbar.

    Zumindest heute dürfte der Großteil der Pendler aber länger unterwegs gewesen sein, als ich. Außerdem steht bei vielen ja nun auch noch die Heimfahrt an, wo sich die Blechdosen dann erneut versammeln. Daher ist gerade bei derartigen Streiks das Fahrrad Gold wert. Wer es sich zutraut, warum nicht auch bei 40 Kilometern?

    Die Süddeutsche schreibt passend zum heutigen Bahnstreik, dass das mit dem Auto auch nicht so gut klappt: München droht der Verkehrskollaps

    Ich bin heute wie jeden Montag mit dem Rad zur Arbeit nach München gefahren. Sind einfache Entfernung schlappe 40 Kilometer. Der Streik betrifft mich also nicht direkt. Die übrigen Tagen fahre sich schon mit der S-Bahn.

    Was mich nur gewundert hat, dass außer mir nahezu kein einziger Radfahrer mehr unterwegs war wie sonst. Aber sämtliche Umlandgemeinden (z. B. Fürstenfeldbruck) waren hoffnungsvoll mit Autos verstopft, in denen meistens nur eine Person saß. Da ging einfach nix mehr! Auch Überland stand der Verkehr teilweise. Ich schätze, dass im Umkreis von 100 km um München alle privaten Garagen und Stellplätze heute leer sind, weil sich heute alle Autos brav eingereiht haben.

    Wieso kommt denn NIEMAND, wirklich NIEMAND auf die Idee, heute mit dem Fahrrad zu fahren? Wenn man denn schon weiß, dass die Züge nicht fahren und die Straßen dicht sein werden. Ich verstehe es absolut überhaupt nicht. Lieber steht man zwei Stunden im Stau oder harren die Fahrgäste an den S-Bahnhöfen aus, um festzustellen, dass sie nach Streikende auch in die dritte S-Bahn nicht mehr hineinpassen. Wie viele Fahrräder soll es in Deutschland doch gleich geben...?