Ja, diese Kreuzung kenne ich nur zu gut. Für alle Mitleser: Das ist in Fürstenfeldbruck. Hier kreuzen sich die Schöngeisinger Straße mit der Rotschwaiger Straße und der Fürstenfelder Straße.
Für Deine Variante spricht, dass der benutzungspflichtige Radweg nicht in die Richtung führt bzw. weitergeführt wird, in die Du fahren willst. Daher wäre es legitim, diesen rechtzeitig zu verlassen. Aber wo? Denn der letzte abgesenkte Bordstein befindet sich nicht etwa am rechten Rand der Zeichnung, sondern schon 300 Meter vorher an der "echten" Klosterstraße. Kann gut sein, dass sich der ein oder andere Kraftfahrer durch Anwesenheit von Radfahrern auf der Fahrbahn provoziert fühlt, vor allem auch dann, wenn der Radfahrer an der Kreuzung links abbiegen will und sich daher links einordnet. Gerade im Berufsverkehr eine echte Herausforderung für alle Beteiligten. Die empörten Reaktionen von Kraftfahrern in der Fürstenfelder Straße kenne ich nur zu gut, obwohl Fahrbahnradeln streckenweise dort sogar legal ist.
Was ist euch heute komisches auf dem Rad passiert?
Wenn man jedoch auf dem gemeinsamen Radweg tatsächlich bis zur besagten Kreuzung vorfährt und geradeaus in die Rothschwaiger Straße weiterfahren möchte, landet man an der Fußgängerampel beim freilaufenden Rechtsabbieger. Ich glaube, dies ist eine Schlafampel, die meistens aus ist. Es wäre also vergleichbar, als ob dort gar keine Ampel stehen würde. Also kann man dort bedenkenlos queren und hat sogar gegenüber Rechtsabbiegern gem. § 9 (3) StVO eigentlich Vorrang. (Letztlich wohl durch den Richter zu entscheiden) Ist die dortige Fußgängerampel jedoch rot, wird es kompliziert. Denn der Signalgeber mit dem Fußgängersymbol richtet sich nicht an Radfahrer. Demnach ist es ebenfalls vergleichbar, als ob dort gar keine Ampel vorhanden wäre. Dumm nur, dass der rechts abbiegende Kraftverkehr weiterhin "nichts" hat. Es gibt dort nur gelb und rot. Ob man dann sein Recht auf Vorrang wirklich durchsetzen möchte, muss jeder selber entscheiden. Notfalls kann man ja doch anhalten und sich an § 10 StVO (Anfahren von anderen Straßenteilen) klammern. Dann ist man vielleicht nicht unbedingt im Recht, aber zumindest auf der sichereren Seite. Welcher Paragraph bei freilaufenden Rechtsabbiegern nun tatsächlich greift, muss man aus der Rechtssprechung ablesen, wenn es hier den welche gibt.
Man kann die Sache aber auch noch von der anderen Seite sehen. Denn § 37 (2) Nr. 6 spricht davon, dass für den Radverkehr die Lichtzeichen des Fahrverkehrs gelten. Dies würde hier eigentlich greifen, da es keine separaten Fahrradampeln gibt, wozu übrigens auch Kombi-Steuscheiben (Fußgängersymbol gemeinsam mit Radfahrsymbol im selben Signalgeber) zählen würden. Also müsste der Radfahrer wie ein Kraftfahrer zunächst anhalten, wenn der freie Rechtsabbieger rot hat. Aber soll er etwa dann auch weiterfahren, wenn der freie Rechtsabbieger nichts hat??? Oder gilt nicht doch der Signalgeber für den Geradeausverkehr an der Hauptkreuzung? Dann muss der Radfahrer sich nämlich bereits weiter vorher schon auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg aufgestellt haben, um genau diese Geradeaus-Ampel zu beobachten. Zeigt sie rot, muss angehalten werden. Zeigt sie grün, kann weiter geradeaus gefahren werden. Paragraph 9 StVO lässt grüßen! Was dann die Kraftfahrampel am freilaufenden Rechtsabbieger signalisiert, ist dann ohne Belang. Bis hierhin überlebt?
So, nun stehen wir also auf der ersten Verkehrsinsel und haben vor uns - tadaaa... - eine Fußgängerampel! Da die für und ja bekanntermaßen nicht relevant ist, gilt auch das dort angezeigte Rot oder Grün nicht. Spätestens hier gilt nun aber wirklich der Signalgeber des Fahrverkehrs. Da man diesen von dieser Stelle aber nicht sehen kann, hätte man - wie soeben beschrieben - bereits weiter vorher anhalten und diesen beobachten müssen. Ein Teufelskreis!
Die Weiterfahrt über die eigentliche Kreuzung erfolgt dann entweder über die zweite Verkehrsinsel oder direkt auf der Fahrbahn links daneben. Denn hinter der Kreuzung wird die rechts neben der Fahrbahn befindliche Fläche ausdrücklich als Gehweg blau beschildert. Wo man nun also auf die Fahrbahn wechselt, ist Geschmackssache. Ich würde sagen, man muss zumindest bis zum Bordstein der Furt folgen, da man dies bei Wiederholung der Radweg-Blauschilder jenseits der Kreuzung ja auch so machen müsste. Spätestes hinter der zweiten Verkehrsinsel, also in Höhe des von rechts kommenden freilaufenden Rechtsabbiegers, fährt man auf der Fahrbahn weiter.
Ich möchte mir hier die Ausführungen sparen, welche Probleme es mit sich bringt, wenn man an dieser Kreuzung links abbiegen möchte. Man hat dann nämlich feindliches Grün, denn Linksabbiger haben hier einen Richtungspfeil. Seinerseits links abbiegender Gegenverkehr hat aber gleichzeitig ebenfalls grün. Aber an dieser Stelle breche ich lieber ab...
Das ganze Problem würde es nicht geben, wenn die beiden Fußgängerampeln mit dem Radfahrsymbol ergänzt würden. Zwar würde es das Problem mit dem Linksabbiegen nicht lösen, aber sehrwohl das Problem der Geradeausfahrer. Warum löst es das Problem mit dem links abbiegen nicht? Nunja, man darf dort Richtung Süden (links) die Fahrbahn benutzen. Und auf der Fahrbahn gelten nicht die Lichtzeichen der Furt, sondern wiederum ...
Ich komme zu dem Ergebnis, dass Deine Variante eigentlich die momentan wirklich korrekteste und auch sicherste Methode darstellt, geradeaus und vor allem auch links abzubiegen. Man kann das ganze nämlich auch von der Seite betrachten, dass die Querung des ersten freilaufenden Rechtsabbiegers tatsächlich keine Radverkehrsführung in diese Richtungen darstellt, sondern nur in Gegenrichtung, also aus Richtung Süden in Richtung Norden. Daher ist auch nur in Gegenrichtung eine Kombi-Steuscheibe verbaut. Würde man den freilaufenden Rechtsabbieger - wie ich es beschrieben habe - queren, wäre man also Geisteradler, weil diese Furt fast parallel des Querverkehrs verläuft. Man kann es gut auf Deiner Zeichnung sehen. (Womit hast Du die eigentlich erstellt? Sieht professionell aus!)
Ich stehe seit mehreren Jahren im Kontakt mit der Radverkehrsbeauftragten der Kreisstadt Fürstenfeldbruck und habe das Problem mehr aus ausführlich - auch grafisch und bildlich - dargestellt. Auch die Ortsgruppe des ADFC Fürstenfeldbruck ist informiert. Aber es hat sich bislang nichts geändert. Es wird entweder ignoriert, weil die Entscheidungsträger keine Ahnung haben oder aber meine Meldungen dringen gar nicht erst dorthin durch, weil die Radverkehrsbeauftragte keine Ahnung hat. Und über die Sinnhaftigkeit des ADFC braucht man an dieser Stelle auch nicht weiter berichten, wenn man mal beobachtet, über welche Wege und Straßenteile von denen geführte Radtouren denn so führen. Auf jeden Fall gibt es an dieser Kreuzung und auch an weiteren Kreuzungen noch weitere derartige Defizite, weil Radverkehr seit dem 1. Januar 2017 nunmal die Signalgeber des Fahrverkehr zu beachten hat, wenn es keine Fahrradampeln gibt.