Einfach mal wirken lassen...:

München, Verbindungstunnel unter der Bahnstrecke München-Nürnberg zwischen Bärmannstraße und An der Schloßmauer.
Auf beiden Bildern sind die temporär aufgestellten VZ 239 wirkungslos. Auf dem ersten Bild würde ohne VZ 239 das selbe gelten. Auf dem zweiten Bild darf der Radfahrer nach fünf Metern wieder aufsteigen.
Kreisverwaltungsreferat ist von mir vor zwei Tagen bereits angeschrieben worden.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
der getrennte Geh- und Radweg zwischen Bärmannstraße und An der Schloßmauer (Tunnel unter Bahntrasse Richtung Dachau bzw. Freising) ist temporär mit zusätzlichen VZ 239 (Gehweg) versehen worden. Das Problem ist nur, dass diese VZ 239 – so wie sie jetzt aufgestellt sind – wirkungslos sind.
Fahrtrichtung Westen: Die beiden im Vordergrund aufgestellten VZ 239 verbieten eine Weiterfahrt mit dem Fahrrad. Aber nur für fünf Meter. Danach ist das Radfahren wieder erlaubt.
Fahrtrichtung Osten: Hier bewirkt das VZ 239 nichts, was nicht auch ohne VZ 239 gelten würde: Nämlich dass der Weg neben der Fahrbahn einen Gehweg darstellt. Ab Sackgasse besteht weiterhin der ausgeschilderte Radweg. Geändert hat sich für den Radverkehr also rein gar nichts.
Ich rege an, bei derartiger temporärer Beschilderung konsequenterweise die bislang gültigen VZ 237 (Radweg) durchzustreichen oder abzudecken. Ansonsten macht die temporäre Beschilderung nämlich überhaupt keinen Sinn. Aber noch besser wäre es natürlich, die von dem beabsichtigten Ausschluss einer bestimmten Verkehrsteilnehmergruppe (hier: Radverkehr) ganz abzusehen, da die am Rad des Gehwegs aufgestellte Baustellenabsicherung den Ausschluss des Radverkehrs zumindest zum Zeitpunkt der Erstellung der Fotos überhaupt nicht rechtfertigt. Der Radweg ist in keinster Weise verengt. Der Gehweg auch nur minimal.
Mit freundlichen Grüßen"
Bislang keine Reaktion. Mal abwarten. Die reagieren eigentlich immer ganz fix...