Beiträge von Alf

    Hätte ich ja zu gern gesehen, wie das vom Bergungsdienst des ADAC erledigt wird.

    Genau das ist mir bereits vor etwa eineinhalb Jahren passiert. War auf meiner allerersten Fahrt mit meinem neuen E-Fully, als mir nach 18 Kilometern bei 31 km/h plötzlich der Hinterreifen wegplatzte. Wie ich später auch aufgrund des gerissenen Schlauchs mutmaßen konnte, wurde bei der Montage im Werk der Schlauch wohl an der Felge eingeklemmt. Dass der das dann so nicht lange mitmacht, ist klar. Na, jedenfalls wurde mein Fahrrad dann tatsächlich abgeschleppt, da ich als Mitglied im ADFC die Dienste des Pannenservice in Anspruch genommen habe, was problemlos geklappt hat.

    Handelt es sich bei den Anwohner*innen dieser Sackgasse dennoch um Anlieger oder begehen sie jedes Mal eine Ordnungswidrigkeit, wenn ihre Straße mit dem Auto verlassen oder nach Hause fahren?

    Wenn auf dem Weg VON der Sackgasse IN die Fahrradstraße ebenfalls "Anlieger frei" steht, dann wohl auf jeden Fall. Warten die doch nur einfach auf massentaugliche Fluggeräte, sich sich ja sicherlich bald etabliert haben. Dann kann man auch überall das "Anlieger frei" abschrauben.

    Nur ein Beispiel:

    Ja, das ist in der Landsberger Straße. Zwischen Barthstraße und Trappentreustraße wird dort generell jeden Tag von einer Vielzahl von PKW, Lieferwagen und LKW au dem getrennten Geh- und Radweg geparkt. Alle halbe Jahre geht dort das Ordnungsamt durch und verteilt Rechnungen. Die Anwohner/Lieferanten scheinen das aber bereits einkalkuliert zu haben, denn der Zustand besteht schon seit Jahrzehnten und wird sich auch erst dann ändern, wenn ... ... ... Tja, mir fällt nichts ein.

    Seit einigen Wochen bestehen auf und innerhalb des mittleren Rings in München für Fahrzeuge mit bestimmten Abgasnormen Fahrverbote. Dies muss natürlich an jeder Zufahrtstraße entsprechend beschildert sein. Und so sind die Fahrbahnränder mittlerweile mit bunten Sträußen an Verkehrsschilder garniert.

    Da kann es am Masten schonmal eng werden, so dass man die Schilder nicht nur vertikal, sondern auch horizontal anordnen muss. Schade nur, dass man dadurch die Zusammengehörigkeit einzelner Kombinationen dabei völlig aus dem Auge verliert.

    Ich habe heute lediglich diese einzige Einmündung besichtigt. Ich traue mich gar nicht, den mittleren Ring in beiden Richtungen intensiver zu untersuchen. Wer weiß, was da noch für Stilblüten auf einen warten...

    Eine solche Stelle kenne ich auch in Germering bei München. Dort ist die Landsberger Straße Richtung Osten auf der rechten Straßenseite in beiden Richtungen mit [Zeichen 240] [Zusatzzeichen 1000-31] beschildert und auf der linken Straßenseite bis zur Einmündung Walkürenstraße mit [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] und hinter der Einmündung in beiden Richtungen mit [Zeichen 240] .

    Trotzdem darf man aus der Walkürenstraße auch als Radfahrer nicht links Richtung Osten abbiegen:

    Und das ist offenbar wohl sogar so gewollt, denn bereits schon vor einigen Jahren habe ich auf diesen Umstand dort aufmerksam gemacht. Dennoch wollte man bislang das linksabbiegen für Radfahrer dort nicht freigeben. Eine Begründung hierfür kann oder will man mir jedoch nicht liefern. Ist mir mittlerweile auch egal, da ich diese Fahrbeziehung auf andere Art legal umgehe. Diese Ecke ist obendrauf noch recht schwer einsehbar, wie man erkennen kann. Ein Wunder, dass dort nicht regelmäßig etwas passiert, obwohl es sich um die Haupt-Tangente München - Germering bzw. westlicher Speckgürtel Münchens handelt.

    Blick in Richtung der Unfallstelle. Man darf nur rechts abbiegen und es stellt sich ja durchaus die Frage, ob das wohl auch für den Radverkehr gilt oder nicht ...

    Warum soll das VZ 209 nicht auch für Radfahrer gelten? Das Schild steht rechts vom Radweg. Die Münchener StVB ist ja der Meinung, dass ein solches Schild nicht gelten würde, wenn es links vom Radweg stünde. Bei einem Radschutzstreifen jedoch recht schwierig.

    Die andere Frage ist natürlich, ob das vom Schilderaufsteller überhaupt so gemeint war. In Bezug auf den Kraftverkehr mit Sicherheit ja. Und ich bezweifle, dass da jemand tatsächlich auf die Idee kommen würde, ein [Zusatzzeichen 1022-10] anzuordnen und darunter zu setzen, selbst wenn derjenige selber Fahrrad führe.

    In München ist am letzten Mittwoch eine Radfahrerin (67) von hinten gerammt worden, als sie auf der Fahrbahn der Schrenkstraße an der Einmündung Landsberger Straße (300 Meter von meinem Arbeitsplatz entfernt) als zweites Fahrzeug hinter einem KFZ vor einer roten Ampel gewartet hat. Ein nachfolgender Klein-LKW ist nicht rechtzeitig zum stehen gekommen. Warum, weiß wohl nur der Fahrer selbst. Die Radfahrerin soll vom Vorderreifen des Klein-LKW überrollt worden und an einem Herzstillstand gestorben sein. Auch das erste an der Ampel wartende Fahrzeug wurde bei dem Vorfall beschädigt.

    Du betrachtest das als ein persönliches Problem von Einzelpersonen. Dabei handelt es sich tatsächlich um ein gesamtgesellschaftliches Problem.

    Wenn du dann aber Betroffenen gegenüber äußerst, es sei deren ganz spezielles persönliches Problem, dann kannst du damit Menschen so sehr entmutigen, dass sie sich dieser Problematik bei ihrem Mobilitätsverhalten ganz einfach entziehen. Mit anderen Worten: So machst du Autofahrer.

    Ist ein gesellschaftliches Problem denn nicht auch oft gleichzeitig das Problem eines jeden Betroffenen, welcher daraus Nachteile erfährt? Und kann dieses gesellschaftliche Problem der oftmals mangelnden Akzeptanz von Kraftfahrern gegenüber des Radverkehrs nicht vielleicht auch damit begegnet werden, indem Radfahrer viel öfter viel selbstverständlicher Präsenz zeigen? Indem Radfahrer nämlich, bevor sie sich auf solch abenteuerliche Wege einlassen, sich überlegen, ob es nicht doch besser ist - für sie selbst und auch für die gesamte Radfahrgemeinde - sich ganz legal auf die Fahrbahn einzuordnen?

    Es geht freilich nicht um das Ignorieren von Radwegbenutzungspflichten. Dort hat der Ansatz an ganz anderer Stelle zu erfolgen. Es geht vielmehr um das Selbstverständnis gerade von Radfahrern in der heutigen Mobilitätswelt, in der man sich eben nicht ängstlich wegduckt und sich für seine Existenz fast noch entschuldigt, wenn man auf legale Weise Verkehrsflächen benutzt, die ein sichereres, bequemeres und schnelleres Fortkommen ermöglichen.

    Wahrscheinlich ist das ein Wunschdenken, denn ein großer Teil der Radfahrer, die es heute für selbstverständlich halten, verbotenerweise massenhaft auf Gehwegen zu fahren, würden sich ohne Außenimpuls niemals selbst hinterfragen und dauerhaft ihr Verhalten ändern, was dann oftmals überhaupt erst dazu führt, dass die kraftfahrende Gesellschaft es als Provokation ansieht, wenn Fahrbahnen legal mit Fahrrädern befahren werden.

    Das ganze funktioniert in anderer Richtung ja auch schon bereits sehr erfolgreich. Dadurch, dass Fußgänger praktisch niemals aufbegehren, sehen Gehwegradler es als ihr Privileg, dass sie sich gegenüber Schwächeren nicht selten genau so verhalten, wie sie es selber auf Fahrbahnen ihrer Meinung nach wohl zu befürchten haben, behandelt zu werden. Dass Gehwege jedoch ohne Freigabe erst gar nicht mit Fahrrädern befahren werden dürfen (und mit Freigabe nur in Schrittgeschwindigkeit), das würde vielen Gehwegradlern niemals in den Sinn kommen. Genauso wie es nicht wenige Kraftfahrer für normal halten, Radfahrer auf Fahrbahnen viel zu eng zu überholen, anzuhupen, auszubremsen oder zu beschimpfen.

    Und was passiert, wenn ein resignierter Radfahrer ins Auto steigt? Er wird ganz genau wissen, wie sich vielleicht der ein oder andere Radfahrer auf Fahrbahnen so fühlt und er wird seine Fahrweise im Auto wohl dahingehend anpassen, dass solche Radfahrer keine Ängste mehr haben müssen. Er kann auch auf längeren Strecken hinter Radfahrern hinterherfahren, wenn ein Überholen riskant und illegal wäre. Denn dieser auf das Auto umgestiegene Radfahrer hat verstanden, dass er dieses gesellschaftliche Problem nicht weitervererben wird und will, sondern Teil einer Kultur sein möchte, die Rücksichtslosigkeit, Gleichgültigkeit und Egoismus die kalte Stirn bietet. Er hat nun zwar das Radfahren aus persönlichen und/oder gesellschaftlichen Gründen aufgegeben, dafür aber bringt sein Umstieg vom Fahrrad ins Auto den ungemeinen Vorteil seiner eigenen bisherigen wertvollen Erfahrung. Das wiederum kann für die Gesellschaft nur ein Gewinn sein und ein minimaler Impuls zur Umkehr des vielerorts gnadenlosen Klimas auf dem Asphalt.

    Ich denke, [Zeichen 254] wäre die Lösung aller Probleme. Überall. Aber wir haben nicht genug Schilder :)

    Dann muss einfach nur der § 2 der StVO leicht abgeändert werden: "Das Führen von Fahrrädern im öffentlichen Verkehrsraum ist unzulässig." Und schon spart man sich nicht nur Unmengen von [Zeichen 254] , sondern es verschwinden auch sämtliche [Zeichen 237] , [Zeichen 240] , [Zeichen 241-30] , [Zeichen 244] , [Zusatzzeichen 1012-32] und [Zusatzzeichen 1022-10] .

    Der Verkauf und der Besitz von Fahrrädern bleibt natürlich erlaubt.

    HUCH!!!

    Hatte gerade einen Tagtraum...

    Sogar im Winter benutzen manche Fahrradfahrer*innen den Radweg selbst dann, wenn der zugeschneit ist und ohnehin nicht benutzungspflichtig ist, wie hier im Bünteweg.

    Wie groß muss die Angst bei solchen Radfahrern eigentlich sein, dass man selbst bei solchen Radweg-Zuständen die Fahrbahn immernoch meidet? Ich würde sagen, dass bei einer solch heftigen Fahrbahn-Phobie sich die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eigentlich komplett verbietet. Und ich weiß auch nicht, wie viele Therapiestunden dafür notwendig werden, um sich von einem solchen Leiden dauerhaft heilen zu lassen, bei welchem man in der Hierarchie der verschiedenen Verkehrsmittelarten sich selbst an allerunterster Stelle einsortiert. Da würden ja selbst Hunde nicht freiwillig längslaufen.

    Dann braucht man sich später aber auch nicht darüber wundern, wenn man entsprechend seines eigenen Verhaltens vor allem vom Kraftverkehr noch abwertender als ein Hund behandelt wird.