Könnte er auch dann nichts machen, wenn die Einkaufswagen Autoparkplätze blockieren würden?
Beiträge von Alf
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So, hier nun die Bilder, die eindeutig belegen, dass es sich ganz klar NICHT um einen Gehweg oder einen gemeinsamen Geh- und Radweg handelt:
Ganz klar ist zu sehen, dass die Straße übergangslos in den schmalen Bereich weitergeführt wird, wo nun der Betonpoller steht. Dort stand vorher wohl die Blechbake. Es gibt keinen baulichen Übergang und sogar auch keinen Bordstein an diesem Ende. Auch stehen keine Blauschilder, ganz im Gegensatz zu dem gemeinsamen Geh- und Radweg, welcher links abgeht. Da muss sich die StVB doch etwas dabei gedacht haben. Jedenfalls ist das Befahren dieses Weges mit Kraftfahrzeugen legal. Das totfahren von Menschen jedoch nicht.
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Müsste sich um diesen, reinen Gehweg handeln:
Ja, das ist der Weg. Aber ich liefere später noch Fotos nach, die eindeutig belegen, dass das kein Gehweg ist sondern eine Straße.
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Eher deswegen, weil viele Kraftfahrer den umgefahrenen Pfosten als Einladung verstanden hatten, diesen Weg ab sofort als Abkürzung zu benutzen. Die weiterhin vorhandenen Blauschilder interessierte dann plötzlich wohl niemanden.
Ich muss mich korrigieren. Es gab und gibt dort keine Blauschilder. Somit ist das erst einmal eine ganz normale Verkehrsfläche für alle Fahrzeugarten, die draufpassen. Ich war gestern noch vor Ort und habe mir die Situation angeschaut. Bilder werde ich hier noch nachliefern. Der Weg ist ganz bewusst NICHT als Geh- und Radweg beschildert, damit er wohl auch von einspurigen Kraftfahrzeugen befahren werden kann. Aber später mehr...
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Eher deswegen, weil viele Kraftfahrer den umgefahrenen Pfosten als Einladung verstanden hatten, diesen Weg ab sofort als Abkürzung zu benutzen. Die weiterhin vorhandenen Blauschilder interessierte dann plötzlich wohl niemanden.
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Dann steht der freiwillige Ausrüstung von Fahrrädern mit Kameras ja nun nichts mehr im Wege, wenn sich alle über die Bilder so sehr freuen.
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„Sie haben rot“, sagte ich. „Nein, hab ich nicht!“, rief er und fuhr weiter...
Hattest Du dann noch Gelegenheit, ihn mit Argumenten zu erreichen? Oder war er akustisch dann nicht mehr erreichbar und fuhr einfach los?
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Die 150 Meter lange Straße, in der ich selber wohne, hat auf der einen Straßenseite ausschließlich einen abgesenkten Bordstein auf gesamter Länge. Es gibt keinen Millimeter Hochbord. Darf man da parken, wenn man keine Grundstücksausfahrt blockiert? Auf der anderen Straßenseite gibt es zwar keinen Gehweg, aber dennoch einen Bordstein. Der ist aber ebenso auf gesamter Länge plan mit der Fahrbahnoberfläche. Darf man dort parken?
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Wie hat eine Straßenverkehrsbehörde es korrekt anzuordnen, wenn sie außerorts folgendes möchte?:
- Wenn sich zwei Fahrräder auf der Fahrbahn im Gegenverkehr begegnen, gilt für alle Fahrzeuge (wohlgemerkt dann auch für Fahrräder) eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Findet kein Fahrrad-Begegnungsverkehr statt, gilt unter Beachtung der übrigen einschlägigen Regeln die zulässige Höchstgeschwindigkeit für außerorts von 100 km/h.
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Gemäß § 12 Absatz 3 StVO ist das Parken am abgesenkten Bordstein grundsätzlich verboten.
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Wie hat eine Straßenverkehrsbehörde es korrekt anzuordnen, wenn sie außerorts folgendes möchte?:
- Es darf mit Kraftfahrzeugen maximal 30 km/h gefahren werden.
- Der Landwirt, welcher mit seinem SUV zu seinem Acker unterwegs ist, darf unter Berücksichtigung des § 1 StVO gerne bis zu 100 km/h schnell sein.
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Zum einen mag ich grundsätzlich keine Rotlichtverstöße.
Zum anderen ist es ärgerlich, wenn ich ich ewig auf einem Radweg hinter jemandem herzockele, weil kein Platz zum Überholen ist und ich an der Ampel dann wieder nicht vorbeikomme, weil der andere bei rot startet, nur um dann 20 Meter weiter erneut hinten dran zu kleben.
Ich muss sagen, mir gehen Rotlicht-Radfahrer sowas von auf den Senkel! Gar nicht mal unbedingt deswegen, weil sie sich durch ihren selbst zugestandenen "Vorsprung" wiederholt vor mich setzen würden, sondern vielmehr deswegen, weil ich es einfach ungehörig finde, gerade bei Lichtzeichen auf die einschlägigen Vorschriften zu scheißen. Den Rotlichtfahrern ist es einfach nur scheißegal, sie kennen anscheinend keine roten Ampeln. Das kotzt mich sowas von an! Diese Ignoranz, diese Rücksichtslosigkeit und dieser Egoismus. Und sie kommen auch noch einfach unbehelligt davon und machen es beim nächsten Mal wieder so. Und das oftmals ein Leben lang.
Und mein Sohn und ich sind dann diejenigen, die mit Rotlichtfahrern kollidieren, weil solche Rotlichtfahrer dann unvermittelt in den eigenen Fahrweg einbiegen und sich dann noch nicht einmal irgendeiner Schuld bewusst sind. Und mein Sohn und ich sind dann auch diejenigen, die sich dann auch noch mit den übrigen Rotlichtfahrern auseinandersetzen müssen, die laufend nachgezüchtet werden, weil sie es den Rotlichtfahrern erster Generation gleichtun. Weil es ihre Freunde so machen. Weil es ihre Eltern so machen.
Und mein Sohn ist dann derjenige, der von mir erklärt bekommen muss, warum er heute und auch zukünftig keinesfalls zu diesen Rotlichtsündern zählen soll, weil es einfach nur abartig ist, sich einen solch dermaßigen Dreck um seine Mitmenschen (hier: Verkehrsteilnehmer) zu kümmern und nur das eigene Vorankommen im Fokus zu haben.
Und solch ein Verhalten, was mich nur fassungslos zurücklässt, beschränkt sich nicht nur auf Rotlichtverstöße, sondern lässt sich bei Radfahrern problemlos erweitern auf Fahren in die falsche Richtung, Fahren im Dunkeln ohne Licht und fahren auf Gehwegen. Allesamt Regelverstöße, die oftmals in völliger Selbstverständlichkeit begangen werden. Aber das allerschönste ist hierbei, dass manche Radfahrer es sogar problemlos schaffen, gegen alle vier Regeln GLEICHZEITIG zu verstoßen.
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Hannover wird an mehreren Stellen das Verkehrszeichen 254
benutzt, um darauf hinzuweisen, dass ein Fahrradweg nur in eine Richtung benutzt werden darf.
Was allerdings Blödsinn ist, denn mit einem
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,
,
oder
ist die Gattung verboten, egal in welche Richtung sie sich bewegt.
Wolle man dem Radverkehr aufzeigen, dass er in die falsche Richtung fährt, bedarf es einem
, idealerweise mit einem neu zu schaffenden Zusatzzeichen "Radfahrer falsche Richtung!"
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Dann wird zukünftig die Anzahl der Radfahrer bundesweit sehr stark abnehmen. Denn was ist es denn, wenn Radfahrer über rot fahren, auf nicht freigegebenen Verkehrsflächen (Gehwegen) fahren, in die falsche Richtung fahren oder im dunkeln ohne Licht fahren, wenn dadurch nicht der eindeutige Nachweis erbracht ist, dass denen die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr mit erlaubnisfreien Fahrzeugen fehlt. Und dafür brauchen sie nicht einmal Alkohol oder Drogen konsumiert haben.
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Bedeutet "Fußgänger frei" dann wenigstens auch, dass sich Fußgänger mit maximal Schrittgeschwindigkeit fortbewegen dürfen? Das will ich mal hoffen...!
Also nix mit Inline-Skates, Rollschuhen, Tretroller oder anderes Spielzeug.
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Am Besten finde ich ja den betroffenen Anwohner, der mit dem Rad dann auf dem Gehweg davonfährt.
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Witzig finde ich auch das Schild, dass Radverkehr auf der Fahrbahn zulässig wäre, obwohl auf Höhe des Schildes bishin zur Brücke eindeutig
angeordnet ist.
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Interessant finde ich die im Bereich der Brücke rot eingefärbten Gehwege.