... aber auf diesem unglaublich viel befahrenen Abschnitt hat uns nicht ein Auto überholt.
Weil keine Autos zeitgleich in die selbe Richtung unterwegs waren oder weil es ständig Gegenverkehr gab?
... aber auf diesem unglaublich viel befahrenen Abschnitt hat uns nicht ein Auto überholt.
Weil keine Autos zeitgleich in die selbe Richtung unterwegs waren oder weil es ständig Gegenverkehr gab?
Mein Leserbrief wurde noch immer nicht veröffentlich. Wohl auch deswegen, weil der Sachverhalt mittlerweile wohl überholt ist, wie aus der heutigen Ausgabe des Fürstenfeldbrucker Tagblatts hervorgeht. Die Redaktionsleiterin hat sich bei mir jedenfalls nicht mehr gemeldet. Dafür steht in der heutigen Ausgabe des Fürstenfeldbrucker Tagblatts dies hier:
Angeblich wären die Richtung Osten nun allesamt gegen
ausgetauscht worden. Ich komme erst nächste Woche dazu, mich davon zu überzeugen. Ist jemand zufällig dort in der Nähe und kann mal eine Ortsbeschau durchführen?
Der Text in dem verlinkten Artikel aus der heutigen Ausgabe ist ja auch wieder köstlich. Und natürlich kein Wort darüber, dass nun nur noch maximal Schrittgeschwindigkeit zulässig ist. Lediglich von "angepasster niedriger Geschwindigkeit" ist nun die Rede. Da kann sich dann jeder Radfahrer selber aussuchen, was er darunter versteht. Und dass der Radschutzstreifen NICHT grundlos durchgängig vom Kraftverkehr befahren werden darf, darüber wird der Leser ebenfalls nicht aufgeklärt. Dass die restliche Fahrbahn eigentlich viel zu schmal ist, wird auch großzügig verschwiegen. Überhaupt wird in diesem Artikel wieder einmal ein ganz merkwürdiger Ton angeschlagen. Die Änderungen werden allesamt so beschrieben, als wäre eine unsichtbare und übergroße Macht am Werk, die den seit Jahrzehnten bestehenden Zustand über Nacht wegzaubert und dessen Ergebnis nun leider so hingenommen werden müsse, obwohl das eigentlich niemand will. Dass das ganze jedoch auf geltendes Recht basiert, das scheint bei vielen noch immer nicht angekommen zu sein. Was ist das für ein Qualitäts-Journalismus? Naja, die Lokalredaktion liegt ja auch nur 200 Meter vom Landratsamt entfernt.
Wo hast Du den den Kommentar-Text her? Im Internet ist da nix zu finden.
Steht in der Printausgabe. Online auf merkur.de ist der Kommentar nicht zu finden.
Die liebe Dame hat von mir nun folgende Antwort erhalten:
Hallo Frau ...,
hier melde ich mich nochmal, da ich meine vorherige Mail-Antwort um 17:40 direkt vom Ort des Geschehens unterwegs abgeschickt hatte. Der Leserbrief kann nun also doch ungekürzt veröffentlicht werden. Bitte löschen Sie also keine der aufgeführten Punkte im Leserbrief.
Nun bin ich daheim und finde Zeit, nochmal auf die verkehrsrechtliche Situation in Fürstenfeldbruck bzw. Emmering einzugehen. Entschuldigen Sie, dass diese Mail so lang geworden ist.
Kurz vorweg möchte ich erwähnen, dass ich mich bereits seit sehr vielen Jahren mit Fragen des Straßenverkehrsrechts bezüglich des Radverkehrs beschäftige und regelmäßig falsche Beschilderungen oder Anordnungen entdecke, die gegen geltende Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder sonstige Regelwerke verstoßen und somit von den Straßenverkehrsbehörden so niemals hätten angeordnet hätten dürfen. Selten trete ich mit den Straßenverkehrsbehörden direkt in Kontakt, viel öfter jedoch nutze ich hierzu eigens eingerichtete Meldeportale, mit denen die Städte und Kommunen dem Bürger die Möglichkeit geben, fragwürdige Situationen im Radverkehr zu melden. (http://www.radar-online.net / https://meldeplattform-rad.muenchenunterwegs.de) Meine bisherige Anzahl an Meldungen geht inzwischen in die hunderte und betrifft überwiegend Fürstenfeldbruck inklusive Landkreis sowie auch die Landeshauptstadt München. Ich stelle fest, dass hierbei gut die Hälfte meiner Meldungen tatsächlich aufgegriffen und der jeweils bemängelte Zustand abgestellt wird. Bei der anderen Hälfte stellen sich die Behörden entweder tot oder aber sie haben kein Einsehen in die aktuell gültige Rechtslage. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck zählt da zu den hartnäckigeren Kandidaten, die auch über viele Jahre hinweg gemeldete Mängel (nicht alle) einfach aussitzen bzw. ignorieren oder teils mit skurrilen Antworten daherkommen. Dabei bin ich mit meinen Engagement nicht etwa organisiert, bestreite diese Dinge also völlig allein und ohne weitere externe Unterstützung.
Bezogen auf den Zeitungsartikel vom 9. September 2025 im Fürstenfeldbrucker Tagblatt “Der doppelte Radweg von Emmering” ist es in der Tat so, wie ich es in meinem Leserbrief beschreibe. Die blauen Schilder mit dem Fahrrad (VZ 237 Radweg, VZ 240 gemeinsamer Geh- und Radweg und VZ 241 getrennter Geh- und Radweg) verpflichten Radfahrer grundsätzlich, diesen so ausgeschilderten Weg in der beschilderten Richtung zu benutzen. Es ist dann nicht erlaubt, die Fahrbahn mit dem Fahrrad zu befahren. Somit besteht bei solchen Verkehrszeichen für Radfahrer praktisch ein Fahrbahnbenutzungsverbot. Seit der StVO-Novelle von 1997 dürfen solche Wege jedoch nur noch dann für den Radverkehr als verpflichtend ausgewiesen werden, wenn die Benutzung der Fahrbahn ansonsten mit Gefahren einhergeht, die das normale Risiko erheblich übersteigt. Die Betonung liegt auf “erheblich”. Somit ist der Rahmen sehr eng gesteckt, wann Benutzungspflichten von Nebenflächen überhaupt nur angeordnet werden dürfen. Leider ist es bundesweit so, dass die Straßenverkehrsbehörden seit der besagten Novelle nur selten die Notwendigkeit bzw. Rechtmäßigkeit einer vormals angeordneten Benutzungspflicht prüfen oder in Frage stellen. Vielmehr ist es so, dass die blauen Schilder einfach über Jahrzehnte weiterhin stehenbleiben, obwohl keine besondere Gefahrenlage auf der Fahrbahn nachgewiesen werden kann. Hierzu sind viele verschiedene Faktoren zu berücksichtigen wie beispielsweise Verkehrsdichte, Verkehrszusammensetzung, bauliche Zustände, Unfallhäufigkeit, Einsehbarkeit usw. Da der Maßstab hierbei sehr eng auszulegen ist, fallen mir wirklich nicht sehr viele Orte ein, bei denen eine angeordnete Benutzungspflicht tatsächlich gerechtfertigt wäre. Vielleicht wäre der Mittlere Ring in München eine solche Stelle, wenn es sich nicht ohnehin in vielen Abschnitten um eine reine Kraftfahrstraße handelt. Die Stadt Fürstenfeldbruck gehört hierbei auch zu den Gemeinden, die lieber alle bisherigen Schilder stehen lassen, als sich mit der aktuellen Rechtslage auseinanderzusetzen. Wenn man als betroffener Bürger jedoch mit einer solchen “illegalen” Anordnung konfrontiert wird, bleibt oftmals nichts anderes übrig, als den Klageweg gegen die Anordnung zu beschreiten, um das Fahrbahnbenutzungsverbot aufheben zu lassen.
Die Gerichte kommen bundesweit regelmäßig zu dem Ergebnis, dass viele seit Jahrzehnten angeordnete Benutzungspflichten illegal sind, auch weil beispielsweise die vorgegebenen Breiten der Wege nicht den aktuellen Regelwerken entsprechen. Bestes Beispiel ist die Umwandlung des gemeinsamen benutzungspflichtigen Geh- und Zweirichtungsradwegs im Emmering zwischen Moosfeldstraße und Leitenfeldweg Richtung Westen. Seit einem Gerichtsurteil vor einigen Jahren ist die Benutzung der Fahrbahn Richtung Westen nun legal. “Ängstlichen” Radfahrern hat man jedoch noch ein freiwilliges Schlupfloch gelassen, indem man den nun in diese Richtung verlaufenden linksseitigen Gehweg mit dem Zusatzzeichen “Radverkehr frei” versehen hat. Ich weiß nicht, ob Ihnen das schon aufgefallen ist. Im Tagblatt wurde ausführlich darüber berichtet. Was fast alle Radfahrer jedoch nicht wissen, ist, dass hier dann nur noch mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Probieren Sie es das nächste Mal doch einmal mal aus, wenn Sie zur Arbeit fahren. Sie dürfen nur so schnell fahren, dass ein Fußgänger vor Ihnen die GESAMTE Strecke hergehen könnte. Macht natürlich kein einziger Radfahrer, außer vielleicht ich selbst. Somit verhalten sich Radfahrer auf so harmlosen Verkehrsflächen plötzlich wieder illegal, obwohl sie doch nur das tun, was sie die ganzen Jahre zuvor auch schon so getan haben. Oftmals sind solche Radfreigaben auf Gehwegen nichts weiter als reine Verzweifelungstaten der Behörden, weil es für vernünftige Radinfrastruktur einfach keinen Platz gibt. Dass gemäß Paragraph 2 der Straßenverkehrsordnung der Radverkehr jedoch grundsätzlich auf den Fahrbahnen abzuwickeln ist, wird von den Behörden jedoch gerne ignoriert. Ich kenne in Norddeutschland Gehwege mit Radfreigabe mit einer durchgehenden Länge von 35 Kilometern am Stück. Wie lange soll ich als Radfahrer auf solchen Gehwegen denn dann unterwegs sein? Oftmals sind solche Radfreigaben dann nur Maßnahmen, um Radfahrer von den Fahrbahnen fernzuhalten, damit Kraftfahrer nicht die Türen der Straßenverkehrsbehörden einrennen.
Die von Ihnen getroffene Feststellung, die nördliche Straßenseite der Emmeringer Straße Richtung Osten wäre inzwischen umbeschildert worden, ist leider nicht zutreffend. Zwar steht am Anfang der Emmeringer Straße, also gegenüber dem Landratsamt, ein VZ 239 (Gehweg) mit dem Zusatzzeichen “Radverkehr frei”. Möglicherweise haben Sie daraus geschlossen, dass diese Anordnung für eine freiwillige Benutzung die gesamte Wegstrecke bis zur Ortsmitte (Kirchplatz) von Emmering gilt. Dies ist jedoch nicht so, denn schon ab der zweiten Amperbrücke, also ca. 150 Meter weiter, steht linksseitig das seit ewigen Zeiten angeordnete VZ 240. Dieses wird auf der Strecke bis zum Kirchplatz im Emmering sogar noch mehrfach wiederholt, bis dann ein letztes VZ 240 mit Zusatzzeichen “Ende” die linksseitige Benutzungspflicht aufhebt und ab dort glücklicherweise wieder Fahrbahnradeln angesagt ist. Das am Anfang dieses Absatzes erwähnte Schild “Gehweg” mit “Radverkehr frei” ist in meinen Augen allerdings dort gegenüber dem Landratsamt sinnlos, da es dem Radverkehr nicht möglich ist, an genau diese Stelle auf legalem Wege hinzugelangen. Die erste Amperbrücke ist ein reiner Gehweg. Die Münchner Straße hat auf der Nordseite (Gehweg) keine Linksfreigabe für Radfahrer. Und von der Südseite darf die Fußgängerampel ebenfalls nicht mit dem Fahrrad so befahren werden, dass man die nördliche Straßenseite der Emmeringer Straße erreicht, denn der Signalgeber, also die Ampel, hat nur das Fußgängersymbol, aber kein Fahrrad in der Streuscheibe. Sie stellen selber erleichtert fest, dass Sie nun von Richtung der Tankstellen kommend jetzt ganz bequem wie ein Auto links abbiegen können. Das konnten Sie vorher aber auch schon völlig legal.
Thema “Fahrradsymbol” in Ampeln: Das ist ein gesondertes Thema, auf das ich jetzt gar nicht groß eingehen möchte. Aber auch hier ist die Stadt Fürstenfeldbruck bzw. das Staatliche Bauamt Freising, welches für die Bundesstraße im Ort zuständig ist, leider ebenfalls resistent. Es gibt in Fürstenfeldbruck mehrere Stellen, an denen der Radverkehr keine für ihn gültigen Lichtzeichen hat. Somit gilt dann der Signalgeber des KFZ-Verkehrs, was teilweise zu “feindlichem Grün” führt. Will in den Behörden aber niemand hören. Sehr viele andere Städte und Kommunen haben hier die Gesetzesänderungen inzwischen umgesetzt, auch die Landeshauptstadt.
Sicherlich fühlen Sie sich einigermaßen sicher, wenn Sie die Strecke zwischen Fürstenfeldbruck und Staatsstraße 2069 (Kreisel) auf den Nebenflächen befahren. Diese gefühlte Sicherheit trügt jedoch gewaltig. Ich kenne zwischenzeitlich mehrere schwere Unfälle, die der unzulässigen Radverkehrsführung bzw. Benutzungspflicht dort geschuldet sind. Auf gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradwegen – vor allem wenn sie nicht die erforderliche Mindestbreite aufweisen – reihen sich Gefahrensituationen an Gefahrensituationen. (Grundstücksausfahrten, Einmündungen, Bordsteine, schlechte Oberflächen, Fußgängerverkehr, Rad-Gegenverkehr, abbiegende Kraftfahrzeuge, Bushaltestellen, Baustellen, Stahlplatten, schlecht geräumte oder vereiste Flächen im Winter, Splitt und platte Reifen im Frühling) Das sind alles Risikopunkte, die es auf der Fahrbahn ganz eindeutig nicht gibt. Die Angst, auf der Fahrbahn von hinten weggerammt zu werden, ist jedoch in der Gesellschaft eindeutig überschätzt. Auch ist es eben ganz eindeutig NICHT so, dass der Autofahrer wütend und schimpfend in sein Lenkrad beißt, weil er hinter einem Radfahrer herfahren muss. Diese Angst ist bei Radfahrern sehr weit verbreitet, ist jedoch unbegründet. Die Unfallstatistik zeigt, dass Fahrbahnradeln ganz klar viel sicherer ist. Erst Radwege (wenn es denn welche wären...) bringen Gefahren ins Spiel. Und auf der Fahrbahn totgehupt wurde auf der ganzen Welt noch niemand.
Ich würde Ihnen gerne anbieten, uns zu einem Ortstermin zu verabreden. Dann kann ich Ihnen im Bereich dieser Einmündung beim Landratsamt noch weitere “Stilblüten” in Sachen Radverkehr aufdecken. Ich verspreche Ihnen, sie würden niemals darauf kommen, weil es auch den allermeisten Radfahrern überhaupt nicht auffällt, was die Behörden so an Murks verzapfen. Also, vielleicht habe ich Ihr Interesse nun geweckt und es wäre vielleicht eine Story für die Lokalausgabe oder gar eine Serie. Aber ich sage Ihnen gleich: Alleine die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck hat in Sachen Radverkehr sehr viele “Baustellen”. Es wäre ein sehr großer zeitlicher Aufwand, dies alles zu demonstrieren. Überlegen Sie es sich gut!
ganz herzliche Grüße
Man hätte jeweils noch ein Zusatzzeichen darunter bappen sollen mit einer Erklärung, was das jeweilige Schild eigentlich bedeutet. Das wäre dann "Der 7. Sinn" auf völlig neuen Medien.
Ich habe heute meinen Leserbrief an den Münchner Merkur geschickt und der Leserschaft mal die rechtliche Lage dargelegt.
...
Ich gehen davon aus, dass der Leserbrief wohl abgedruckt wird. Das war bislang bei mir immer der Fall. In der morgigen Ausgabe (10.09.2025) ist er jedenfalls noch nicht dabei. Wahrscheinlich am Donnerstag. Ich werde hier weiter berichten. Spannende Geschichte.
Bei mir hat sich nun gestern Vormittag die Redaktionsleiterin des Fürstenfeldbrucker Tagblatts gemeldet. Sie teilt mir mit, dass das 240 schon ausgetauscht worden wäre. Das ist komisch, denn gestern in der Früh waren alle 240er noch da. Sogar den Vorwegweiser für den Radverkehr, der Radfahrer auf die linke Seite überleitet, stand da noch.
Dann musste ich am Abend natürlich nochmal dort vorbeischauen. Und:
Ich denke, sie hat lediglich das am Anfang der Emmeringer Straße entdeckt, was jedoch nur bis zum nächsten
gilt, also ca. 150 Meter.
Ich habe ihr nun mitgeteilt, dass Sie sich anscheinend irrt und mein Leserbrief weiterhin ungekürzt veröffentlich werden kann. Außerdem habe ich ihr einmal die wichtigsten Grundsätze im Radverkehrsrecht mitgeteilt. Keine Ahnung, ob sie etwas damit anfangen kann. Jedenfalls ist sie anscheinend eine eingefleischte Nebenflächen-Fahrerin und hat im Fürstenfeldbrucker Tagblatt gleich noch ihren eigenen Kommentar neben dem ursprünglichen Artikel hinterlassen, den sie mit einer Provokation für Autofahrer umschreibt.
Ziemliche Provokation für Autofahrer
Ich fahre regelmäßig mit dem Rad von Gröbenzell nach Bruck. Den Abschnitt vom Roggensteiner Kreisel bis zum Landratsamt empfand ich immer als puren Luxus. Der neue Schutzstreifen ist sogar für mich als passionierte Radlerin eine Provokation – und zwar für die Autofahrer. Ich habe immer den Kopf geschüttelt über die Kameraden, die demonstrativ auf der Straße fuhren. Nun bremst man den Verkehr auf einer viel befahrenen Straße und blickt dabei auf einen wunderbaren und oftmals völlig freien Radweg. Dort radelt es sich im Übrigen ganz wunderbar. Ich habe mich immer sicher gefühlt. Hier habe ich nie einen Gedanken an die eingeklemmte Schwimmnudel auf dem Gepäckträger (als Abstandserzwinger) verschwendet, der mir an der Hauptverkehrsstraße, auf dem Schutzstreifen, in Gröbenzell regelmäßig kommt. Und ja: Auf dem Geh- und Radweg an der Emmeringer Straße konnte es mal enger werden. Aber dann musste man halt hinter dem Fußgänger und seinem Hund mal kurz warten, bis man überholen konnte. Und da die Radfahrer ja hier zukünftig auch weiter fahren dürfen, wird dieses Thema sowieso nicht endgültig gelöst. Das Einzige, was wirklich behoben wurde, ist das Problem, an der Kreuzung beim Landratsamt auf den Radweg zu gelangen, wenn man in Richtung Emmeringer Ortsmitte (rechts) unterwegs ist und auf die linke Seite muss. Nun kann man ganz sauber an der Kreuzung abbiegen und auf den Schutzstreifen fahren. Ich werde wohl trotzdem meinem alten Weg treu bleiben. Schon allein we gen des Blicks auf die Amper.
Ich habe heute meinen Leserbrief an den Münchner Merkur geschickt und der Leserschaft mal die rechtliche Lage dargelegt. Es scheint wohl überhaupt niemand auf dem Schirm zu haben, dass die Gesamtsituation dort, wie sie sich jetzt dort bietet, einfach nur illegal ist. Auch hätte wohl gar kein Radschutzstreifen angeordnet werden dürfen, weil auf der verbleibenden Restbreite der Fahrbahn sich zwei PKW nun nicht mehr gefahrlos begegnen können, ohne den Radschutzstreifen zu befahren. Und bei der vorherrschenden Verkehrsdichte wird der Schutzstreifen nun wohl IMMER befahren werden, wahrscheinlich auch OHNE Gegenverkehr. Das kenne ich auch nur zu gut von woanders her, z. B. Bahnhofstraße Grafrath.
Mit dem Landratsamt, welches für diese Straße wohl zuständig ist, werde ich jedenfalls nicht in den Dialog treten. Die dort zu erwartenden Antworten ertrage ich einfach nicht mehr. Das kenne ich schon. Völlig sinnlos, dort zu diskutieren. Letztlich hilft dann wohl nur noch der Klageweg als betroffener Kraftfahrer, da dieser durch der Radschutzstreifen in seinen Rechten beschränkt wird. Als Radfahrer hat man da keine Chance, da diese durch den Streifen rechtlich nicht eingeschränkt werden. Die Tatsache, dass nebenan ein 240er herumsteht, ist bei der ganzen Sache noch gar nicht berücksichtigt. Vielleicht werden die 240er ja auch noch abmontiert und es ist bislang noch niemand dazu gekommen. Ich weiß es nicht. Und wenn diese abmontiert werden sollten, dann bin ich gespannt, ob dann auch für die Gegenrichtung.
Ich gehen davon aus, dass der Leserbrief wohl abgedruckt wird. Das war bislang bei mir immer der Fall. In der morgigen Ausgabe (10.09.2025) ist er jedenfalls noch nicht dabei. Wahrscheinlich am Donnerstag. Ich werde hier weiter berichten. Spannende Geschichte.
Heute morgen habe ich mir die Situation vor Ort nochmal angeschaut. Der Radschutzstreifen ist zwischen Bordstein und Linie 135 cm breit. Die daneben verlaufende Fahrspur in Richtung Osten ist nicht viel breiter. Wären dort Richtung Osten nur einspurige Kraftfahrzeuge zugelassen, wäre es perfekt. Aber so wie es sich nun gestaltet, ist der Rest der Fahrbahn einfach zu schmal.
Natürlich wird der neue Radschutzstreifen fleißig und grundlos befahren, obwohl es überhaupt gar keinen Gegenverkehr gibt, dem man ausweichen müsste.
Hier den Bereich der Fußgängerampel und dem 240er nochmal im Detail:
Autogenix Der aktuelle Zwischenstand würde auch mich brennend interessieren...
Neues aus Emmering: Schutzstreifen auf der Fahrbahn und links ein benutzungspflichtiger "Radweg". Beim Merkur wundert man sich allerdings nicht über diesen rechtlichen Widerspruch, sondern über die Tatsache an sich, dass Radfahrer auf der "Straße" fahren, obwohl links der "Radweg" frei ist.
Wer erklärt es Lisa Häfner — Redakteurin — Merkur.de?
Plötzlich doppelter Radweg: Fahrradfahrer haben Qual der Wahl – für Autos wird‘s jetzt eng
Ich habe heute meinen Leserbrief an den Münchner Merkur geschickt und der Leserschaft mal die rechtliche Lage dargelegt. Es scheint wohl überhaupt niemand auf dem Schirm zu haben, dass die Gesamtsituation dort, wie sie sich jetzt dort bietet, einfach nur illegal ist. Auch hätte wohl gar kein Radschutzstreifen angeordnet werden dürfen, weil auf der verbleibenden Restbreite der Fahrbahn sich zwei PKW nun nicht mehr gefahrlos begegnen können, ohne den Radschutzstreifen zu befahren. Und bei der vorherrschenden Verkehrsdichte wird der Schutzstreifen nun wohl IMMER befahren werden, wahrscheinlich auch OHNE Gegenverkehr. Das kenne ich auch nur zu gut von woanders her, z. B. Bahnhofstraße Grafrath.
Mit dem Landratsamt, welches für diese Straße wohl zuständig ist, werde ich jedenfalls nicht in den Dialog treten. Die dort zu erwartenden Antworten ertrage ich einfach nicht mehr. Das kenne ich schon. Völlig sinnlos, dort zu diskutieren. Letztlich hilft dann wohl nur noch der Klageweg als betroffener Kraftfahrer, da dieser durch der Radschutzstreifen in seinen Rechten beschränkt wird. Als Radfahrer hat man da keine Chance, da diese durch den Streifen rechtlich nicht eingeschränkt werden. Die Tatsache, dass nebenan ein 240er herumsteht, ist bei der ganzen Sache noch gar nicht berücksichtigt. Vielleicht werden die 240er ja auch noch abmontiert und es ist bislang noch niemand dazu gekommen. Ich weiß es nicht. Und wenn diese abmontiert werden sollten, dann bin ich gespannt, ob dann auch für die Gegenrichtung.
Ich gehen davon aus, dass der Leserbrief wohl abgedruckt wird. Das war bislang bei mir immer der Fall. In der morgigen Ausgabe (10.09.2025) ist er jedenfalls noch nicht dabei. Wahrscheinlich am Donnerstag. Ich werde hier weiter berichten. Spannende Geschichte.
Das ist ja wirklich eine sehr interessante Fahrstreifenführung: Es handelt sich in Blickrichtung bis zur Einmündung um zwei Fahrstreifen. Bis dahin noch nicht verwerflich. Und das Parken am rechten Fahrbahnrand ist hinter der Einmündung wohl auch legal. Auch nicht weiter verwerflich. Anscheinend wird von dieser Möglichkeit wohl auch rege Gebrauch gemacht. Immer noch nicht verwerflich. Aber wie kommt die StVB auf die Idee, dort eine Sperrfläche anzubringen, die die Zweispurigkeit dort für wenige Meter plötzlich aufhebt? Das legale Parken kann doch wohl kein Grund dafür sein. Schließlich wird mit der Sperrfläche ja auch DANN verengt, wenn KEIN Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand parkt. Warum muss dann dort überhaupt eine Sperrfläche angebracht werden? Es sind ja nicht einmal Parkplätze als solche markiert. Und Radfahrer, die auf die Fahrbahn wechseln, werden durch die Sperrfläche auch nicht geschützt.
Dass am rechten Fahrbahnrand geparkt wird, dürfte bundesweit ja wohl nichts ungewöhnliches sein. Und trotzdem fällt mir woanders keine Straße ein, wo ich eine solche Sperrfläche gesehen hätte, nur weil dort Fahrzeuge parken könnten.
Damit nimmt dann auch das Unheil bezüglich der linken breiten roten Radfurt seinen Lauf. Denn wenn dort wirklich einmal KEIN Fahrzeug parken würde, werden Radfahrer auf dem rechten Fahrstreifen trotzdem in die LINKE Fahrstreifenhälfte geführt. Ein Überholen über den linken Fahrstreifen ist unter Beachtung des vorgeschriebenen Seitenabstands für den nachfolgenden Kraftverkehr dann nicht mehr möglich. Naja, jeder Radfahrer wird sich dann wohl sogleich an das Rechtsfahrgebot erinnern und den rechten Fahrstreifen im weiteren Verlauf am RECHTEN Rand befahren.
Sollten dort hingegen aber durchaus Fahrzeuge parken, was ich für die allermeiste Zeit mal annehme, so werden die Radfahrer mit der linken roten Furt genau durch den Türaufschlagbereich der parkenden Fahrzeuge geleitet, die auf dem rechten Fahrstreifen stehen.
Worauf kommt es der StVB denn nun an? Auf die Sicherheit der Radfahrer oder auf die Unversehrtheit des ruhenden Verkehrs? Bei ersterem hätte die linke rote Furt eigentlich direkt in den LINKEN Fahrstreifen leiten müssen, denn die StVB geht ja anscheinend davon aus, dass dort IMMER geparkt wird. Wozu sonst die Sperrfläche? So wären Radfahrer dann auch von Amts wegen vor sich öffnenden Türen geschützt.
Oder man hätte die Sperrfläche gleich ganz weggelassen und die linke rote Furt auf die rechte Hälfte des rechten Fahrstreifens geführt. Für 20 Meter hätte es dann noch ein uneingeschränktes Halteverbot gegeben und somit für Radfahrer einigermaßen ausreichend Platz zum Einordnen in den linken Fahrstreifen gegeben. Aber soooo....????
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck ist Herausgeber des Mobilitätsmagazins. Die neueste Ausgabe ist vom 6. August 2025 (nächste Woche), aber schon heute digital erreichbar. Interessant finde ich die Gegenüberstellung der verschiedenen Verkehrsmittel-Antriebsarten auf Seite 5. Ich habe die Übersicht kurz überflogen und konnte bislang keine Fehler finden.
Könnte er auch dann nichts machen, wenn die Einkaufswagen Autoparkplätze blockieren würden?
So, hier nun die Bilder, die eindeutig belegen, dass es sich ganz klar NICHT um einen Gehweg oder einen gemeinsamen Geh- und Radweg handelt:
Ganz klar ist zu sehen, dass die Straße übergangslos in den schmalen Bereich weitergeführt wird, wo nun der Betonpoller steht. Dort stand vorher wohl die Blechbake. Es gibt keinen baulichen Übergang und sogar auch keinen Bordstein an diesem Ende. Auch stehen keine Blauschilder, ganz im Gegensatz zu dem gemeinsamen Geh- und Radweg, welcher links abgeht. Da muss sich die StVB doch etwas dabei gedacht haben. Jedenfalls ist das Befahren dieses Weges mit Kraftfahrzeugen legal. Das totfahren von Menschen jedoch nicht.
Müsste sich um diesen, reinen Gehweg handeln:
Ja, das ist der Weg. Aber ich liefere später noch Fotos nach, die eindeutig belegen, dass das kein Gehweg ist sondern eine Straße.
Eher deswegen, weil viele Kraftfahrer den umgefahrenen Pfosten als Einladung verstanden hatten, diesen Weg ab sofort als Abkürzung zu benutzen. Die weiterhin vorhandenen Blauschilder interessierte dann plötzlich wohl niemanden.
Ich muss mich korrigieren. Es gab und gibt dort keine Blauschilder. Somit ist das erst einmal eine ganz normale Verkehrsfläche für alle Fahrzeugarten, die draufpassen. Ich war gestern noch vor Ort und habe mir die Situation angeschaut. Bilder werde ich hier noch nachliefern. Der Weg ist ganz bewusst NICHT als Geh- und Radweg beschildert, damit er wohl auch von einspurigen Kraftfahrzeugen befahren werden kann. Aber später mehr...
Eher deswegen, weil viele Kraftfahrer den umgefahrenen Pfosten als Einladung verstanden hatten, diesen Weg ab sofort als Abkürzung zu benutzen. Die weiterhin vorhandenen Blauschilder interessierte dann plötzlich wohl niemanden.
Dann steht der freiwillige Ausrüstung von Fahrrädern mit Kameras ja nun nichts mehr im Wege, wenn sich alle über die Bilder so sehr freuen.
„Sie haben rot“, sagte ich. „Nein, hab ich nicht!“, rief er und fuhr weiter...
Hattest Du dann noch Gelegenheit, ihn mit Argumenten zu erreichen? Oder war er akustisch dann nicht mehr erreichbar und fuhr einfach los?
Die 150 Meter lange Straße, in der ich selber wohne, hat auf der einen Straßenseite ausschließlich einen abgesenkten Bordstein auf gesamter Länge. Es gibt keinen Millimeter Hochbord. Darf man da parken, wenn man keine Grundstücksausfahrt blockiert? Auf der anderen Straßenseite gibt es zwar keinen Gehweg, aber dennoch einen Bordstein. Der ist aber ebenso auf gesamter Länge plan mit der Fahrbahnoberfläche. Darf man dort parken?