Beiträge von Alf

    Es würde wohl ausreichen, jedem Verkehrsteilnehmer ein Blattl Papier in die Hand zu drücken, auf dem die besonderen Regeln und Schilder für den Radverkehr beschrieben sind. Also am Besten in der Grundschule.

    Meiner Ansicht nach ist Verkehrserziehung Aufgabe des Elternhauses. Ich habe bei meinem Sohn schon im Vorschulalter damit begonnen. Heute kennt er sich - vor allem als Radfahrer - blendend mit allen Regeln aus, auch mit "exotischen". Mein über die Jahre hinweg stattfindender "Privatunterricht" hat bei ihm als heute 16-jähriger nachhaltiges "Expertenwissen" generiert.

    Ich kann regelmäßig beobachten, dass gerade Fahrer von Lastenfahrrädern/Lastenpedelecs überhaupt keine Skrupel haben, mit ihrem Gefährt und der Ladung (oftmals Kinder) auf Radwegen in die falsche Richtung zu fahren. Dass dadurch massive Gefahrensituationen entstehen, kommt denen überhaupt nicht in den Sinn. Von daher kann ich das schon verstehen, wenn hier ein Kompetenznachweis verlangt wird. Andererseits: WELCHE Kompetenzen sollen denn dann überhaupt durch WEN vermittelt werden und WER kontrolliert, ob diese Vermittlung stattgefunden hat? Und welche Konsequenz hat es für den Fahrzeugführer, wenn trotz erworbener Kompetenzen trotzdem weiterhin in die falsche Richtung gefahren wird, es einem praktisch alles sch...egal ist?

    Und bei uns werden sie eigentlich nur von den Behörden missbraucht, um den Radverkehr eine möglichst kleine Fläche zuzuweisen, damit der richtige Verkehr nicht behindert wird.

    Und da die Fahrbahnen in Emmering, Fürstenfeldbruck oder Grafrath (Bahnhofstraße) überhaupt nicht breit genug sind, dass sich zwei Fahrzeuge auf dem verbleibenden Fahrbahnbereich gefahrlos begegnen können, werden die Schutzstreifen vom Kraftverkehr fleißig und durchgehend - auch wenn überhaupt gar kein Gegenverkehr zu verzeichnen ist - einfach mitbenutzt. Aber genau das ist ganz klar unzulässig. Und es ist unzulässig, bei dieser fehlenden Breite der Fahrbahn einen Radschutzstreifen überhaupt anzuordnen. Vorteil: Der Radschutzstreifen wird auf diese Weise ganz von selbst irgendwann wieder verschwinden.

    Ich habe auch noch eine Mail an die AGFK und das Ministerium geschrieben, das die Auszeichnung verliehen hat.

    Absolute genial, der AGFK mal reinen Wein einzuschenken. Der Text ist dermaßen geill!!!! (Entschuldigt dieses Wort!)

    Die AGFK wird mächtig enttäuscht von der Stadt Stade sein und fordert das Zertifikat nun hoffentlich schleunigst zurück. Eigentlich müsste sich der AGFK arglistig hintergangen fühlen. Oder ist denen das etwa scheißegal? Ich fürchte ja.

    Ich selber hatte die AGFK schon vor Jahren schriftlich darauf hingewiesen, dass die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck diese Auszeichnung nicht verdient, solange an Lichtzeichenanlagen nicht endlich die Streuscheibe getauscht oder um eine Fahrradampel ergänzt wird. Ansonsten besteht an mehreren Kreuzungen und Einmündungen in Fürstenfeldbruck nun feindliches Grün dank Richtungspfeile für den Kraftverkehr. Die AGFK hatte daraufhin geantwortet, dass solche eklatanten Mängel kein Hinderungsgrund für eine Auszeichnung seien. Aber vor allem hatte ich den Eindruck, dass die AGFK damals überhaupt gar nicht verstanden hatten, was ich denn überhaupt meinte.

    Die Beurteilung, ob eine Stadt fahrradfreundlich ist, kann meiner Meinung nach nur dadurch objektiv festgestellt werden, indem nachgewiesen kompetente Kräfte der AGFK spontan, verdachtslos und unangekündigt den betreffenden Ort von Ost nach West und von Nord nach Süd mit dem Fahrrad durchqueren. Dazu noch einige Diagonalverbindungen und sämtliche Hauptverkehrsstraßen mit allen denkbaren Fahrbeziehungen. Natürlich setze ich voraus, dass bei diesen Testfahrten auf jeden Fall die notwendige Kompetenz mitgebracht wird, um Missstände zu erkennen. Ehrlich gesagt, bezweifle ich es stark, dass dort eine derartige Sensibilität tatsächlich vorliegt. Wie kann es ansonsten sein, dass beispielsweise Radschutzstreifen, die durch den Türaufschlagbereich führen, und gleichzeitig die Kraftfahrer zum Engüberholen einladen, als positiv angesehen werden?

    Fast alle sind in der Tat rein muskelbetrieben oder allenfalls 25er Pedelecs und somit Fahrrädern gleichgestellt. Mit ist im Moment nur 1 Modell aus der Allewedder-Reihe mit 45er S-Pedelec-Zulassung bekannt, auf das träfe das mit dem Kleinkraftrad zu, müsste dann aber auch ein Versicherungskennzeichen haben.

    Vollkommen korrekt. Jedoch ging aus der Berichterstattung nicht daraus hervor, dass das Velomobil einen elektrischen Antrieb hätte. Vielmehr beschreibt der Geschädigte die Verwendung seines Fahrzeugs ja als "Training". Wie er dann darauf kommt, sein Fahrzeug sei einem Kleinkraftrad gleichzusetzen, ist mir schleierhaft. Aber egal. Er ist mit seinem Argument wohl durchgekommen.

    Dass Velomobile als Kleinkrafträder gelten sollen, ist mir neu. Nach meiner Kenntnis gelten sie als Fahrräder.

    Zudem ist es verwunderlich, dass die Gegenseite nicht auf die Benutzungspflicht des dortigen gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradwegs gepocht hat. Zwar ist es gemäß VwV-StVO nicht zu beanstanden, wenn mehrspurige Fahrräder trotz Benutzungspflicht die Fahrbahnen benutzen. Aber in diesem Fall glaube ich nicht, dass die Gegenseite von dieser Regelung Kenntnis gehabt hätte.

    Ein Assistenzsystem, welches zu enges Überholen von Radfahrern verhindert und sich auch nicht ausschalten lässt, würde ich sehr begrüßen. Ich freue mich schon auf meine dann ungestörten Überlandfahrten auf unseren schmalen Ortsverbindungsstraßen. Dort herrscht schon heute über viele Kilometer faktisch ein Überholverbot von Radfahrern. Hält sich auch nur EIN Kraftfahrer daran?

    Sobald solche Systeme verpflichtend sind, bestimme ICH als Radfahrer die Geschwindigkeit des Kraftverkehrs. Da braucht es dann auch nicht mehr die von Dir oft geforderten zHG von 60 km/h. Wie war das noch mit den zwei Fliegen und der einen Klatsche?

    Nein, da muss keine Kombischeibe rein, weil die Fahrverkehr-Ampel für den Radverkehr gilt. Eine Kombischeibe würde nur die Zeit der Ampelphase für den Radverkehr verkürzen.

    Diese beschriebene Situation mit der nicht angepassten Streuscheibe habe ich schon vor vielen Jahren dem Landratsamt Fürstenfeldbruck über Radar-online.net mitgeteilt. Auch hatte ich einmal persönlich bei der Radverkehrsbeauftragten, Frau G., vorgesprochen und mit schriftlichen Unterlagen und Skizzen die Situation eingehend erklärt. Dass sich selbst über Jahre nichts ändert, kann nichts anderes bedeuten, dass für Radfahrer dort die Lichtzeichen des Fahrverkehrs gelten SOLLEN. Obwohl dann die Radfahrer, die linksseitig Richtung Süden unterwegs sind, bei Fahrbahnrot wesentlich früher anhalten müssen, um noch den Signalgeber des Fahrverkehrs beobachten zu können. Ich würde meinen Ar... verwetten, dass ich der einzige bin, der dies tut. Oder sind wir etwa zu zweit???

    Mein Leserbrief wurde noch immer nicht veröffentlich. Wohl auch deswegen, weil der Sachverhalt mittlerweile wohl überholt ist, wie aus der heutigen Ausgabe des Fürstenfeldbrucker Tagblatts hervorgeht. Die Redaktionsleiterin hat sich bei mir jedenfalls nicht mehr gemeldet. Dafür steht in der heutigen Ausgabe des Fürstenfeldbrucker Tagblatts dies hier:

    Angeblich wären die [Zeichen 240] Richtung Osten nun allesamt gegen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] ausgetauscht worden. Ich komme erst nächste Woche dazu, mich davon zu überzeugen. Ist jemand zufällig dort in der Nähe und kann mal eine Ortsbeschau durchführen?

    Der Text in dem verlinkten Artikel aus der heutigen Ausgabe ist ja auch wieder köstlich. Und natürlich kein Wort darüber, dass nun nur noch maximal Schrittgeschwindigkeit zulässig ist. Lediglich von "angepasster niedriger Geschwindigkeit" ist nun die Rede. Da kann sich dann jeder Radfahrer selber aussuchen, was er darunter versteht. Und dass der Radschutzstreifen NICHT grundlos durchgängig vom Kraftverkehr befahren werden darf, darüber wird der Leser ebenfalls nicht aufgeklärt. Dass die restliche Fahrbahn eigentlich viel zu schmal ist, wird auch großzügig verschwiegen. Überhaupt wird in diesem Artikel wieder einmal ein ganz merkwürdiger Ton angeschlagen. Die Änderungen werden allesamt so beschrieben, als wäre eine unsichtbare und übergroße Macht am Werk, die den seit Jahrzehnten bestehenden Zustand über Nacht wegzaubert und dessen Ergebnis nun leider so hingenommen werden müsse, obwohl das eigentlich niemand will. Dass das ganze jedoch auf geltendes Recht basiert, das scheint bei vielen noch immer nicht angekommen zu sein. Was ist das für ein Qualitäts-Journalismus? Naja, die Lokalredaktion liegt ja auch nur 200 Meter vom Landratsamt entfernt.