Beiträge von Alf

    Das kann tatsächlich gut sein, dass die linksseitige Benutzungspflich durchaus angeordnet wurde. Entweder ist das Schild verschwunden oder es wurde nie aufgestellt. Hamburg hat ja eine Menge merkwürdiger Verkehrsflächen, wo man davorsteht und rätselt, was das denn nun eigentlich sein soll. Vor allem in Randbereichen oder auch direkt an der Landesgrenze.

    Der Fall in der Amandus-Stubbe-Straße dürfte für die Hinterbliebenen noch reichlich interessant werden. Denn der linksseitige Weg Richtung Westen ist auf Google Maps weder mit [Zeichen 240] oder [Zeichen 237], noch mit [Zusatzzeichen 1022-10] beschildert. Das [Zusatzzeichen 1000-31] in Richtung Osten ist also völliger Quatsch. Der totgefahrene Radfahrer hätte diese Verkehrsfläche in Richtung Westen gar nicht benutzen dürfen, was aber natürlich keinesfalls den Tod entschuldigt. Denn Fußgänger, welche in der Regel ebenfalls unbeleuchtet sind, haben an Ausfahrten ja ebenso Vorrang.

    Ich bin erst in ein paar Monaten wieder in Hamburg, um mir ein Bild der aktuellen Beschilderung zu machen. Wenn sie bis dahin nicht eventuell geändert oder ergänzt wurde.

    "Es brauche mehr Kontrollen..."

    Schön. Und wer soll das machen? Ich bin nun schon viele Jahrzehnte Verkehrsteilnehmer. Ich erlebe auf jeder Fahrt, wie andere Radfahrer auf die Vorschriften sche..en. Vor allem bei Radfahrern ist die Einsicht in die Einhaltung der Regeln eher gering ausgeprägt. Es wird in die falsche Richtung gefahren, über Rot, im Dunkeln ohne Licht, über Gehwege und mit dem Handy in der Hand. Ich kann mich nicht daran erinnern, jemals eine entsprechende Kontrolle erlebt zu haben. Das passiert eher nur für reißerische Fernsehserien a la "Vorsicht Kontrolle". In der Praxis kann sich jeder Regelrüpel sicher sein, unbehelligt zu bleiben. Daher: Wer soll da was wann wie kontrollieren? Und wo soll dieses Personal herkommen? Wollen wir da mal auf Deutschland hochrechnen?

    Schade, dass die Kontrollen des Anzeigenhauptmeisters sich nur an den Kraftverkehr gerichtet hatten und nie gegen den Radverkehr.

    Mein Gott, Zone 20, aber die Radler eiern über den Gehweg und brauchen eigenen Verkehrsraum.

    Was mir bei Google-Maps auffällt, ist das offensichtliche Empfinden der Radfahrer, ein Verkehrshindernis darzustellen. Anders kann ich es mir nicht erklären, warum sich auch dort in der 20er-Zone die Radfahrer auf der Fahrbahn extrem an den rechten Fahrbahnrand quetschen. Die Mehrzahl der Radfahrer aber fährt natürlich in völliger Selbstverständlichkeit auf dem Gehweg herum. Solange Radfahrer sich nicht selbst als vollwertige Verkehrsteilnehmer verstehen, werden sie auch vom Kraftverkehr nicht als solcher akzeptiert.

    Es würde wohl ausreichen, jedem Verkehrsteilnehmer ein Blattl Papier in die Hand zu drücken, auf dem die besonderen Regeln und Schilder für den Radverkehr beschrieben sind. Also am Besten in der Grundschule.

    Meiner Ansicht nach ist Verkehrserziehung Aufgabe des Elternhauses. Ich habe bei meinem Sohn schon im Vorschulalter damit begonnen. Heute kennt er sich - vor allem als Radfahrer - blendend mit allen Regeln aus, auch mit "exotischen". Mein über die Jahre hinweg stattfindender "Privatunterricht" hat bei ihm als heute 16-jähriger nachhaltiges "Expertenwissen" generiert.

    Ich kann regelmäßig beobachten, dass gerade Fahrer von Lastenfahrrädern/Lastenpedelecs überhaupt keine Skrupel haben, mit ihrem Gefährt und der Ladung (oftmals Kinder) auf Radwegen in die falsche Richtung zu fahren. Dass dadurch massive Gefahrensituationen entstehen, kommt denen überhaupt nicht in den Sinn. Von daher kann ich das schon verstehen, wenn hier ein Kompetenznachweis verlangt wird. Andererseits: WELCHE Kompetenzen sollen denn dann überhaupt durch WEN vermittelt werden und WER kontrolliert, ob diese Vermittlung stattgefunden hat? Und welche Konsequenz hat es für den Fahrzeugführer, wenn trotz erworbener Kompetenzen trotzdem weiterhin in die falsche Richtung gefahren wird, es einem praktisch alles sch...egal ist?

    Und bei uns werden sie eigentlich nur von den Behörden missbraucht, um den Radverkehr eine möglichst kleine Fläche zuzuweisen, damit der richtige Verkehr nicht behindert wird.

    Und da die Fahrbahnen in Emmering, Fürstenfeldbruck oder Grafrath (Bahnhofstraße) überhaupt nicht breit genug sind, dass sich zwei Fahrzeuge auf dem verbleibenden Fahrbahnbereich gefahrlos begegnen können, werden die Schutzstreifen vom Kraftverkehr fleißig und durchgehend - auch wenn überhaupt gar kein Gegenverkehr zu verzeichnen ist - einfach mitbenutzt. Aber genau das ist ganz klar unzulässig. Und es ist unzulässig, bei dieser fehlenden Breite der Fahrbahn einen Radschutzstreifen überhaupt anzuordnen. Vorteil: Der Radschutzstreifen wird auf diese Weise ganz von selbst irgendwann wieder verschwinden.

    Ich habe auch noch eine Mail an die AGFK und das Ministerium geschrieben, das die Auszeichnung verliehen hat.

    Absolute genial, der AGFK mal reinen Wein einzuschenken. Der Text ist dermaßen geill!!!! (Entschuldigt dieses Wort!)

    Die AGFK wird mächtig enttäuscht von der Stadt Stade sein und fordert das Zertifikat nun hoffentlich schleunigst zurück. Eigentlich müsste sich der AGFK arglistig hintergangen fühlen. Oder ist denen das etwa scheißegal? Ich fürchte ja.

    Ich selber hatte die AGFK schon vor Jahren schriftlich darauf hingewiesen, dass die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck diese Auszeichnung nicht verdient, solange an Lichtzeichenanlagen nicht endlich die Streuscheibe getauscht oder um eine Fahrradampel ergänzt wird. Ansonsten besteht an mehreren Kreuzungen und Einmündungen in Fürstenfeldbruck nun feindliches Grün dank Richtungspfeile für den Kraftverkehr. Die AGFK hatte daraufhin geantwortet, dass solche eklatanten Mängel kein Hinderungsgrund für eine Auszeichnung seien. Aber vor allem hatte ich den Eindruck, dass die AGFK damals überhaupt gar nicht verstanden hatten, was ich denn überhaupt meinte.

    Die Beurteilung, ob eine Stadt fahrradfreundlich ist, kann meiner Meinung nach nur dadurch objektiv festgestellt werden, indem nachgewiesen kompetente Kräfte der AGFK spontan, verdachtslos und unangekündigt den betreffenden Ort von Ost nach West und von Nord nach Süd mit dem Fahrrad durchqueren. Dazu noch einige Diagonalverbindungen und sämtliche Hauptverkehrsstraßen mit allen denkbaren Fahrbeziehungen. Natürlich setze ich voraus, dass bei diesen Testfahrten auf jeden Fall die notwendige Kompetenz mitgebracht wird, um Missstände zu erkennen. Ehrlich gesagt, bezweifle ich es stark, dass dort eine derartige Sensibilität tatsächlich vorliegt. Wie kann es ansonsten sein, dass beispielsweise Radschutzstreifen, die durch den Türaufschlagbereich führen, und gleichzeitig die Kraftfahrer zum Engüberholen einladen, als positiv angesehen werden?