Die liebe Dame hat von mir nun folgende Antwort erhalten:
Hallo Frau ...,
hier melde ich mich nochmal, da ich meine vorherige Mail-Antwort um 17:40 direkt vom Ort des Geschehens unterwegs abgeschickt hatte. Der Leserbrief kann nun also doch ungekürzt veröffentlicht werden. Bitte löschen Sie also keine der aufgeführten Punkte im Leserbrief.
Nun bin ich daheim und finde Zeit, nochmal auf die verkehrsrechtliche Situation in Fürstenfeldbruck bzw. Emmering einzugehen. Entschuldigen Sie, dass diese Mail so lang geworden ist.
Kurz vorweg möchte ich erwähnen, dass ich mich bereits seit sehr vielen Jahren mit Fragen des Straßenverkehrsrechts bezüglich des Radverkehrs beschäftige und regelmäßig falsche Beschilderungen oder Anordnungen entdecke, die gegen geltende Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder sonstige Regelwerke verstoßen und somit von den Straßenverkehrsbehörden so niemals hätten angeordnet hätten dürfen. Selten trete ich mit den Straßenverkehrsbehörden direkt in Kontakt, viel öfter jedoch nutze ich hierzu eigens eingerichtete Meldeportale, mit denen die Städte und Kommunen dem Bürger die Möglichkeit geben, fragwürdige Situationen im Radverkehr zu melden. (http://www.radar-online.net / https://meldeplattform-rad.muenchenunterwegs.de) Meine bisherige Anzahl an Meldungen geht inzwischen in die hunderte und betrifft überwiegend Fürstenfeldbruck inklusive Landkreis sowie auch die Landeshauptstadt München. Ich stelle fest, dass hierbei gut die Hälfte meiner Meldungen tatsächlich aufgegriffen und der jeweils bemängelte Zustand abgestellt wird. Bei der anderen Hälfte stellen sich die Behörden entweder tot oder aber sie haben kein Einsehen in die aktuell gültige Rechtslage. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck zählt da zu den hartnäckigeren Kandidaten, die auch über viele Jahre hinweg gemeldete Mängel (nicht alle) einfach aussitzen bzw. ignorieren oder teils mit skurrilen Antworten daherkommen. Dabei bin ich mit meinen Engagement nicht etwa organisiert, bestreite diese Dinge also völlig allein und ohne weitere externe Unterstützung.
Bezogen auf den Zeitungsartikel vom 9. September 2025 im Fürstenfeldbrucker Tagblatt “Der doppelte Radweg von Emmering” ist es in der Tat so, wie ich es in meinem Leserbrief beschreibe. Die blauen Schilder mit dem Fahrrad (VZ 237 Radweg, VZ 240 gemeinsamer Geh- und Radweg und VZ 241 getrennter Geh- und Radweg) verpflichten Radfahrer grundsätzlich, diesen so ausgeschilderten Weg in der beschilderten Richtung zu benutzen. Es ist dann nicht erlaubt, die Fahrbahn mit dem Fahrrad zu befahren. Somit besteht bei solchen Verkehrszeichen für Radfahrer praktisch ein Fahrbahnbenutzungsverbot. Seit der StVO-Novelle von 1997 dürfen solche Wege jedoch nur noch dann für den Radverkehr als verpflichtend ausgewiesen werden, wenn die Benutzung der Fahrbahn ansonsten mit Gefahren einhergeht, die das normale Risiko erheblich übersteigt. Die Betonung liegt auf “erheblich”. Somit ist der Rahmen sehr eng gesteckt, wann Benutzungspflichten von Nebenflächen überhaupt nur angeordnet werden dürfen. Leider ist es bundesweit so, dass die Straßenverkehrsbehörden seit der besagten Novelle nur selten die Notwendigkeit bzw. Rechtmäßigkeit einer vormals angeordneten Benutzungspflicht prüfen oder in Frage stellen. Vielmehr ist es so, dass die blauen Schilder einfach über Jahrzehnte weiterhin stehenbleiben, obwohl keine besondere Gefahrenlage auf der Fahrbahn nachgewiesen werden kann. Hierzu sind viele verschiedene Faktoren zu berücksichtigen wie beispielsweise Verkehrsdichte, Verkehrszusammensetzung, bauliche Zustände, Unfallhäufigkeit, Einsehbarkeit usw. Da der Maßstab hierbei sehr eng auszulegen ist, fallen mir wirklich nicht sehr viele Orte ein, bei denen eine angeordnete Benutzungspflicht tatsächlich gerechtfertigt wäre. Vielleicht wäre der Mittlere Ring in München eine solche Stelle, wenn es sich nicht ohnehin in vielen Abschnitten um eine reine Kraftfahrstraße handelt. Die Stadt Fürstenfeldbruck gehört hierbei auch zu den Gemeinden, die lieber alle bisherigen Schilder stehen lassen, als sich mit der aktuellen Rechtslage auseinanderzusetzen. Wenn man als betroffener Bürger jedoch mit einer solchen “illegalen” Anordnung konfrontiert wird, bleibt oftmals nichts anderes übrig, als den Klageweg gegen die Anordnung zu beschreiten, um das Fahrbahnbenutzungsverbot aufheben zu lassen.
Die Gerichte kommen bundesweit regelmäßig zu dem Ergebnis, dass viele seit Jahrzehnten angeordnete Benutzungspflichten illegal sind, auch weil beispielsweise die vorgegebenen Breiten der Wege nicht den aktuellen Regelwerken entsprechen. Bestes Beispiel ist die Umwandlung des gemeinsamen benutzungspflichtigen Geh- und Zweirichtungsradwegs im Emmering zwischen Moosfeldstraße und Leitenfeldweg Richtung Westen. Seit einem Gerichtsurteil vor einigen Jahren ist die Benutzung der Fahrbahn Richtung Westen nun legal. “Ängstlichen” Radfahrern hat man jedoch noch ein freiwilliges Schlupfloch gelassen, indem man den nun in diese Richtung verlaufenden linksseitigen Gehweg mit dem Zusatzzeichen “Radverkehr frei” versehen hat. Ich weiß nicht, ob Ihnen das schon aufgefallen ist. Im Tagblatt wurde ausführlich darüber berichtet. Was fast alle Radfahrer jedoch nicht wissen, ist, dass hier dann nur noch mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Probieren Sie es das nächste Mal doch einmal mal aus, wenn Sie zur Arbeit fahren. Sie dürfen nur so schnell fahren, dass ein Fußgänger vor Ihnen die GESAMTE Strecke hergehen könnte. Macht natürlich kein einziger Radfahrer, außer vielleicht ich selbst. Somit verhalten sich Radfahrer auf so harmlosen Verkehrsflächen plötzlich wieder illegal, obwohl sie doch nur das tun, was sie die ganzen Jahre zuvor auch schon so getan haben. Oftmals sind solche Radfreigaben auf Gehwegen nichts weiter als reine Verzweifelungstaten der Behörden, weil es für vernünftige Radinfrastruktur einfach keinen Platz gibt. Dass gemäß Paragraph 2 der Straßenverkehrsordnung der Radverkehr jedoch grundsätzlich auf den Fahrbahnen abzuwickeln ist, wird von den Behörden jedoch gerne ignoriert. Ich kenne in Norddeutschland Gehwege mit Radfreigabe mit einer durchgehenden Länge von 35 Kilometern am Stück. Wie lange soll ich als Radfahrer auf solchen Gehwegen denn dann unterwegs sein? Oftmals sind solche Radfreigaben dann nur Maßnahmen, um Radfahrer von den Fahrbahnen fernzuhalten, damit Kraftfahrer nicht die Türen der Straßenverkehrsbehörden einrennen.
Die von Ihnen getroffene Feststellung, die nördliche Straßenseite der Emmeringer Straße Richtung Osten wäre inzwischen umbeschildert worden, ist leider nicht zutreffend. Zwar steht am Anfang der Emmeringer Straße, also gegenüber dem Landratsamt, ein VZ 239 (Gehweg) mit dem Zusatzzeichen “Radverkehr frei”. Möglicherweise haben Sie daraus geschlossen, dass diese Anordnung für eine freiwillige Benutzung die gesamte Wegstrecke bis zur Ortsmitte (Kirchplatz) von Emmering gilt. Dies ist jedoch nicht so, denn schon ab der zweiten Amperbrücke, also ca. 150 Meter weiter, steht linksseitig das seit ewigen Zeiten angeordnete VZ 240. Dieses wird auf der Strecke bis zum Kirchplatz im Emmering sogar noch mehrfach wiederholt, bis dann ein letztes VZ 240 mit Zusatzzeichen “Ende” die linksseitige Benutzungspflicht aufhebt und ab dort glücklicherweise wieder Fahrbahnradeln angesagt ist. Das am Anfang dieses Absatzes erwähnte Schild “Gehweg” mit “Radverkehr frei” ist in meinen Augen allerdings dort gegenüber dem Landratsamt sinnlos, da es dem Radverkehr nicht möglich ist, an genau diese Stelle auf legalem Wege hinzugelangen. Die erste Amperbrücke ist ein reiner Gehweg. Die Münchner Straße hat auf der Nordseite (Gehweg) keine Linksfreigabe für Radfahrer. Und von der Südseite darf die Fußgängerampel ebenfalls nicht mit dem Fahrrad so befahren werden, dass man die nördliche Straßenseite der Emmeringer Straße erreicht, denn der Signalgeber, also die Ampel, hat nur das Fußgängersymbol, aber kein Fahrrad in der Streuscheibe. Sie stellen selber erleichtert fest, dass Sie nun von Richtung der Tankstellen kommend jetzt ganz bequem wie ein Auto links abbiegen können. Das konnten Sie vorher aber auch schon völlig legal.
Thema “Fahrradsymbol” in Ampeln: Das ist ein gesondertes Thema, auf das ich jetzt gar nicht groß eingehen möchte. Aber auch hier ist die Stadt Fürstenfeldbruck bzw. das Staatliche Bauamt Freising, welches für die Bundesstraße im Ort zuständig ist, leider ebenfalls resistent. Es gibt in Fürstenfeldbruck mehrere Stellen, an denen der Radverkehr keine für ihn gültigen Lichtzeichen hat. Somit gilt dann der Signalgeber des KFZ-Verkehrs, was teilweise zu “feindlichem Grün” führt. Will in den Behörden aber niemand hören. Sehr viele andere Städte und Kommunen haben hier die Gesetzesänderungen inzwischen umgesetzt, auch die Landeshauptstadt.
Sicherlich fühlen Sie sich einigermaßen sicher, wenn Sie die Strecke zwischen Fürstenfeldbruck und Staatsstraße 2069 (Kreisel) auf den Nebenflächen befahren. Diese gefühlte Sicherheit trügt jedoch gewaltig. Ich kenne zwischenzeitlich mehrere schwere Unfälle, die der unzulässigen Radverkehrsführung bzw. Benutzungspflicht dort geschuldet sind. Auf gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradwegen – vor allem wenn sie nicht die erforderliche Mindestbreite aufweisen – reihen sich Gefahrensituationen an Gefahrensituationen. (Grundstücksausfahrten, Einmündungen, Bordsteine, schlechte Oberflächen, Fußgängerverkehr, Rad-Gegenverkehr, abbiegende Kraftfahrzeuge, Bushaltestellen, Baustellen, Stahlplatten, schlecht geräumte oder vereiste Flächen im Winter, Splitt und platte Reifen im Frühling) Das sind alles Risikopunkte, die es auf der Fahrbahn ganz eindeutig nicht gibt. Die Angst, auf der Fahrbahn von hinten weggerammt zu werden, ist jedoch in der Gesellschaft eindeutig überschätzt. Auch ist es eben ganz eindeutig NICHT so, dass der Autofahrer wütend und schimpfend in sein Lenkrad beißt, weil er hinter einem Radfahrer herfahren muss. Diese Angst ist bei Radfahrern sehr weit verbreitet, ist jedoch unbegründet. Die Unfallstatistik zeigt, dass Fahrbahnradeln ganz klar viel sicherer ist. Erst Radwege (wenn es denn welche wären...) bringen Gefahren ins Spiel. Und auf der Fahrbahn totgehupt wurde auf der ganzen Welt noch niemand.
Ich würde Ihnen gerne anbieten, uns zu einem Ortstermin zu verabreden. Dann kann ich Ihnen im Bereich dieser Einmündung beim Landratsamt noch weitere “Stilblüten” in Sachen Radverkehr aufdecken. Ich verspreche Ihnen, sie würden niemals darauf kommen, weil es auch den allermeisten Radfahrern überhaupt nicht auffällt, was die Behörden so an Murks verzapfen. Also, vielleicht habe ich Ihr Interesse nun geweckt und es wäre vielleicht eine Story für die Lokalausgabe oder gar eine Serie. Aber ich sage Ihnen gleich: Alleine die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck hat in Sachen Radverkehr sehr viele “Baustellen”. Es wäre ein sehr großer zeitlicher Aufwand, dies alles zu demonstrieren. Überlegen Sie es sich gut!
ganz herzliche Grüße