Beiträge von Alf
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Ich kann von mir selbst berichten, dass ich bei zwei Stürzen im Winter bei Glatteis jeweils mit dem Kopf seitlich auf dem Asphalt aufgeschlagen bin. Ich hatte keine Chance, dies zu verhindern. Die Stürze kamen stets unvermittelt und verliefen so extrem schnell, dass ich keine Möglichkeit hatte, meinen Kopf vor Erreichen des Untergrunds abzubremsen. Die Beschleunigung in Richtung Erdmittelpunkt ist nicht zu unterschätzen und der Aufprall mit dem Rumpf lässt den Kopf dann unkontrolliert aufprallen. In beiden Fällen hat der Sturz sichtbare Spuren am Helm hinterlassen. Ich möchte mir nicht ausmalen, wie es mir ergangen wäre, hätte ich keinen Helm getragen. Verletzungen hatte ich bei diesen Stürzen übrigens keine davongetragen, allerdings wichtige Erkenntnisse.
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Ich erinnere mich dunkel, dass meine Abfragemaske in meinem Steuerprogramm immer nach dem Verkehrsmittel gefragt hat.
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Dieser Radweg ist zumindest auf Google-Maps aus Richtung Sachsenwaldstraße weder mit
, mit
noch mit
beschildert.Sachsenwaldstraße - Google Maps
Daher ist das linksseitige Befahren dieses Radwegs in Richtung Süden unzulässig. Daran ändert auch das
![Zeichen 206 [Zeichen 206]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-206.png)
für den Querverkehr an der Einmündung Röntgenstraße nichts, wobei diese Kombination auch noch in der falschen Reihenfolge am Mast angebracht ist.Die Gutenbergstraße ist dort für den Radverkehr schon immer der allergrößte Murks gewesen. Ich habe 30 Jahre in Hamburg und 12 Jahre sogar in Reinbek gelebt und kenne die Örtlichkeiten dort nur sehr gut.
Wenn ich das nächste Mal wieder in Hamburg zu Besuch bin, werde ich die Gutenbergstraße mal genau unter die Lupe nehmen.
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Kann man das als Selbstanzeige für zahlreiche zurückliegende OWis verstehen?
Auf jeden Fall ganz klar Vorsatz.
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Du hast völlig Recht. Den Schleichradler gibt es in diesem Zusammenhang gar nicht. Denn einem Führer eines Kfz oder auch einem autonom fahrenden Kfz ist es völlig egal, mit welcher Geschwindigkeit ein Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs ist. Es hat sogar den Vorteil, wenn der Radfahrer eher langsamer unterwegs ist, da dadurch der Überholvorgang schneller beendet werden kann. Nur wenn das autonom fahrende Fahrzeug keine Möglichkeit sieht, einen Überholvorgang zu starten, dann ist es für die darin sitzenden Passagiere doch wieder interessant, wie schnell der Radfahrer denn fährt.
Kennst Du das Sprichwort "Der langsamste bestimmt die Geschwindigkeit"? Das habe ich einmal gehört im Zusammenhang mit LKW-Kolonnen auf Autobahnen, auf denen ein LKW-Überholverbot besteht, beispielsweise in Baustellen. Da kann der dahinter fahrende LKW-Fahrer machen, was er will. Er wird nicht schneller fahren können als der LKW bzw. die Kolonne vor ihm.
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Ich bin gespannt, was passiert, wenn beim autonomen Fahren ein automatisch geführtes Fahrzeug über Kilometer hinter einem Schleichradler herfährt, weil der Überholabstand nicht ausreichen würde. Hupt das Auto dann auch automatisch?
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Ich denke, das "er wisse schon, wie er zu fahren habe." ließe sich sicherlich auf 150 Prozent aller Fahrzeugführer weltweit übertragen.
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Gibt es Verkehrszählungen, wie stark die Strecke bisher vom Radverkehr benutzt wurde und sind Vergleichszählungen geplant für die zukünftige Nutzung durch den Fahrradverkehr?
Davon ist mir nichts bekannt. Ich selber habe da jedenfalls noch nie jemanden zählen sehen. Höchstens den Kraftfahrer hinter mir die Sekunden.
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Das war klar. Dem Radverkehr zu verstehen geben, er habe auf der Fahrbahn entgegen § 2 StVO nicht verloren und ihm gleichzeitig anbieten, er könne ja mit Fußgängergeschwindigkeit dort entlangfahren, wo er bislang mit Fahrradgeschwindigkeit fahren durfte. Wie verlogen ist DAS denn? Da fahre ich ja mit Fleiß auf der Fahrbahn. Genau wie in Emmering. Allein schon aus rechtlichen Gründen.
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Aha, danke für Deine ausführlichen Erläuterungen. Sehr interessant!
Das mit dem kurzen Stück benutzungspflichtigen Radfahrstreifen ist aber trotzdem ja der größte Käse. Dann sollen sie den Streifen doch lieber als Längsparkplatz ausweisen und gut ist. Ich schwenke doch nicht nach rechts, um gleich danach wieder nach links zu schwenken, wo ich dann aber nicht mehr in den fließenden Verkehr hineinkomme.
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In Fürstenfeldbruck ist die Oskar-von-Miller-Straße nun zu einer Bundesstraße umgestuft worden. Die Baulast liegt somit nicht mehr beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, sondern beim Staatlichen Bauamt Freising. Damit einhergehend wurde nun lustigerweise auch die Beschilderung für den Radverkehr geändert. Bislang galt ab Bahnhofstraße Richtung Westen
.Zumindest in Fahrtrichtung Westen ist ab Bahnhofstraße nun keine Benutzungspflicht mehr gegeben. Doch, weil es da noch einen extrem kurzen Radfahrstreifen gibt, der gefühlte fünf Meter lang ist (siehe Bild 1). Der Rest zumindest ab Bahnhofstraße trägt nun
![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
. Das ist sehr schön, denn nun darf man dort endlich mit dem Rad völlig legal auf der Fahrbahn fahren und kommt an der Kreuzung zur Schöngeisinger Straße in seiner gewünschten Abbiegespur an (siehe Bild 7). Das ist äußerst praktisch. Außerdem sind die Bordsteine vielerorts dort nicht wirklich komfortabel abgesenkt, so dass es einem nun auch noch der Rücken und das Fahrrad dankt.Ich bin sehr gespannt, in welchem Umfang gerade in der Rush-Hour Fahrbahnradler künftig dort bedrängt, genötigt, angehupt oder verprügelt werden...
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Du meinst die pensionierte Radfahrerin aus Gröbenzell?
Nein, ich meine ihre Nachfolgerin. Diese befährt übrigens auch regelmäßig die Roggensteiner Straße/Brucker Straße/Emmeringer Straße mit dem Fahrrad. Als ich ihr erklärt hatte, dass sie zwischen Moosfeldstraße und Leitenfeldweg auf 1,6 Kilometer linksseitig nur Schrittgeschwindigkeit kriechen darf, kippte die Stimmung. Zuvor hatte sie mir erklärt, dass die Benutzung der gemeinsamen Geh- und Radwege für sie einfach "sicherer" ist als die Fahrbahn. Ich weiß nicht, ob das Fahrrad für sie das richtige Verkehrsmittel ist...
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Und es war damals auch so, dass der linksseitig gemeinsame Geh- und Zweirichtungsradweg einige Zeit lang noch immer mit
beschildert war, die Nutzung der Fahrbahn also untersagt blieb. Da nutzte auch kein aufgepinselter Schutzstreifen. Dies war eine Posse, die einige Tage lang im Fürstenfeldbrucker Tagblatt umherspukte. Die Chefredakteurin musste hierbei erst noch von mir über die Rechtslage aufgeklärt werden, damit auch sie es letztlich verstand. -
Wobei man die berechtigte Frage stellen muss, ob eine Fußgängerfurt analog zu einem Gehweg nicht sogar als Verkehrsfläche angesehen werden muss, welche ausschließlich dem Fußverkehr vorbehalten ist. Falls zutreffend, müsste dies natürlich auch auf reine Fußgängerüberwege zutreffen. Demnach handelt es sich nicht um eine Radverkehrsanlage und darf auch nicht mit dem Fahrrad befahren werden. Egal, ob rot oder grün und egal, ob KFZ am Fußgängerüberweg halten und egal, ob Radfahrer Vorrang haben oder nicht. Jedoch gibt es da draußen durchaus auch Radverkehrsführungen, die gezielt auf Fußgängerüberwege münden, an denen es KEINE danebenliegende Radfahrfurt gibt.
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Was sagen denn die Fahrer, wenn man die darauf mal anspricht? Sind die sich des Gesamtthemas überhaupt bewusst? Oder handelt es sich bei den Fatbikes um ein Arbeitsmittel, welches von den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden? Was die Sache aber auch nicht besser machen würde. Geschäftsmodell basiert wohl auf Missachtung einschlägiger Vorschriften und Abwälzung der Verantwortung auf die Fahrzeugführer.
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Das kann tatsächlich gut sein, dass die linksseitige Benutzungspflich durchaus angeordnet wurde. Entweder ist das Schild verschwunden oder es wurde nie aufgestellt. Hamburg hat ja eine Menge merkwürdiger Verkehrsflächen, wo man davorsteht und rätselt, was das denn nun eigentlich sein soll. Vor allem in Randbereichen oder auch direkt an der Landesgrenze.
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Und wenn ich anstatt Waschen nur Tanken möchte?
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Der Fall in der Amandus-Stubbe-Straße dürfte für die Hinterbliebenen noch reichlich interessant werden. Denn der linksseitige Weg Richtung Westen ist auf Google Maps weder mit
oder
, noch mit
beschildert. Das
in Richtung Osten ist also völliger Quatsch. Der totgefahrene Radfahrer hätte diese Verkehrsfläche in Richtung Westen gar nicht benutzen dürfen, was aber natürlich keinesfalls den Tod entschuldigt. Denn Fußgänger, welche in der Regel ebenfalls unbeleuchtet sind, haben an Ausfahrten ja ebenso Vorrang.Ich bin erst in ein paar Monaten wieder in Hamburg, um mir ein Bild der aktuellen Beschilderung zu machen. Wenn sie bis dahin nicht eventuell geändert oder ergänzt wurde.