Beiträge von Alf

    Würde mich wundern, wenn sie ihn veröffentlichten.

    Das habe ich in der Tat bei mir auch oftmals gedacht. Und ZACK: ein paar Tage später sagte meine Frau zu mir: "Hast Du schon wieder einen Leserbrief geschrieben...?!?"

    Ich hoffe in Deinem Fall sehr, dass er abgedruckt wird. Obwohl es rein gar nichts nützen wird. Diese Erfahrung muss zumindest ICH machen.

    Vielleicht kann man eine solche Anregung als Fußgänger einbringen. Immerhin wird man ja schließlich mehr oder weniger oft von Radfahrern behindert, gefährdet oder gar genötigt. Dann soll die StVB mal schön antworten, ob ich dort als Fußgänger tatsächlich Radfahrer hinnehmen muss.

    Es ist überhaupt das Problem, dass man viel wissen muss, um derartige Statistiken richtig interpretieren zu können. Z.B. muss man wissen, dass die Regulierung im Straßenverkehr häufig so konzipiert ist, dass dem stärkeren Verkehrsteilnehmer schlicht die Verantwortung zugewiesen wird. Daher kann es auch nicht anders sein, dass er die Unfälle hauptsächlich verursacht.

    Ich weiß nicht. Zumindest die Vorfahrtsregelungen nehmen keine Rücksicht auf Art, Umfang und Gewicht des Fahrzeugs.

    Weniger Radunfälle – aber in der Mehrheit sind Radfahrer schuld
    Polizei Hamburg weist Statistik aus: An einem Kreisverkehr westlich der Alster wurden besonders viele Radler verletzt. Welche weiteren Hotspots gefährlich sind…
    www.abendblatt.de

    Liegt zwar hinter der Bezahlschranke, aber der Widerspruch zwischen Überschrift und Bildunterschrift kann treffender nicht sein. Einfach köstlich! (Bitte Artikel im Original aufrufen. Dann erscheint auch die Bildunterschrift, die ich meine.)

    Du meinst Schutzstreifen – ...

    Ja, sorry, klar! Natürlich Radschutzstreifen. Meine Güte! Vor lauter Streifen kennt sich doch gar keiner mehr aus. Selbst mir fällt hier beim schreiben nicht auf, dass ich die Bezeichnungen verwechselt habe. Aber wohlgemerkt nur die Bezeichnungen, nicht die Bedeutungen. Das muss so ein Augenblicksversagen sein...

    Den Abstand braucht's bei Schutzstreifen deswegen trotzdem, weil diese regelmäßig grotesk schmal sind. Selbst die 1,25 "Mindestbreite" werden ja bei beidseitigen seltenst eingehalten. Besser wäre, die gleiche Breite wie bei einem Radfahrstreifen explizit (also einklagbar!) festzuschreiben und dann eben bei Begegnung zweier Autos das Ausweichen über den Schutzstreifen als Normal vorzusehen. Aber dann kann man natürlich keine Schutzstreifen auf Belastungsniveau 2 und Tempo 50 werfen…

    Eine bestimmte Breite bei Radschutzstreifen ist wohl nicht einklagbar, da Radfahrer von Radfahrstreifen nicht eingeschränkt werden. Da gibt es sogar ein Urteil. Wer weiß es, wer weiß es...?

    Und Radfahrstreifen dürfen auch nur dort aufgemalt werden, wo sich auf der verbleibenden Fahrbahnfläche zwei PKW gefahrlos begegen können, ohne die gestrichelten Linie zu überfahren.

    Ich fände es sinnvoller, wenn man Piktogramme dort auf die Gehwege sprüht, die einem das dortige RadfahrVERBOT verdeutlichen. Also bitteschön nicht DAS aufzeigen, was erlaubt oder vorgeschrieben ist (auf der Fahrbahn Rad fahren), sondern darauf hinweisen, was man NICHT darf (auf dem Gehweg radeln, auf der Fahrbahn Radfahrer zu eng überholen usw.) Dann sind bald alle Verkehrsflächen nur noch weiß und das Sonnenlicht wird besser in den Weltraum zurückgespiegelt. Das kommt damit auch der klimatischen Entwicklung unseres Planeten entgegen.

    ... sondern ist schön aufm Gehweg daneben gefahren. dann gilt die rote Ampel ja auch nicht.

    Gewagte Behauptung. Denn für Radverkehr gelten ja grundsätzlich die Lichtzeichen des "Fahrverkehrs". Nur auf Radverkehrsanlagen gibt es Ausnahmen. Ein Gehweg ist jedoch keine Radverkehrsanlage. Also hätte sie auch auf dem Gehweg "rot" gehabt, auch wenn sie wohl nicht den Schutzbereich des Übergangs berührt hätte. Dafür hätte sie aber ständig den Schutzbereich der Fußgänger auf dem Gehweg unabhängig der Fußgängerampel berührt.

    Das beobachte ich übrigens regelmäßig, dass renitente Radfahrer rote Ampeln völlig selbstverständlich und in voller Routine illegal über den Gehweg umfahren, weil sie wohl der Meinung sind, dort gelte das rot nicht für sie. Für viele Radfahrer ist ein Rotlichtverstoß anscheinend tabu, während es aber völlig in Ordnung ist, rücksichtslos über Gehwege zu brettern. Wenn ich das nächste Mal mit dem Auto unterwegs bin, probiere ich das dann auch mal aus. (Natürlich nicht! Ein solches Verhalten ärgert mich halt ungemein!)


    Übrigens ist es auch hier mal wieder bezeichnend, dass auf dem von DMHH verlinkten Google-Street-Foto ein Radfahrer als Geisterradler auf'm Gehweg fährt. Es macht halt jeder, was er will. Dann können wir uns diese ganzen Verkehrseinrichtungen aus komplett sparen. Jeder macht und fährt was und wo er will und jeder ist glücklich.

    Also quasi ein "Toter Winkel"-Unfall ohne Rechtsabbiegen, allerdings mitbedingt durch das unvorhersehbare Einfahren der Dame vom Gehweg.

    So tragisch es auch ist, aber ich frage mich, wie die Radfahrerin vom Gehweg denn auf den Radfahrsteifen hätte überwechseln können, wenn der Bordstein in diesem Bereich überhaupt nicht abgesenkt ist, außer an der Fußgängerampel zehn Meter davor. Mit 'nem Fully wird sie sicher nicht unterwegs gewesen sein. Und bei grüner Fußgängerampel hätte der Kraftverkehr ja rot gehabt. Es sei denn, die Fußgängerampel war nicht grün.

    So, wie es hier aussieht, ist der Fahrweg für Radfahrer auf dem Radfahrstreifen aufgrund der Baustelle dort noch gar nicht verschwenkt. Erst im weiteren Verlauf verschwenkt er temporär. Gleichzeitig fällt für den Kraftverkehr dort der rechte Fahrstreifen weg. Warum der LKW dann rechts an den Baken vorbeifährt und auf die Bushaltestelle zieht, und nicht links auf den linken Fahrstreifen wechselt, wird sicher auch Ziel der Ermittlungen sein. Dass LKW in die Bucht einfahren, war mit der gestrichelten Ausführung des Streifens sicherlich nicht beabsichtigt. Aber es hätte ja genauso ein Bus sein können. Die Frage bleibt, woher die Dame "plötzlich" auftauchte.

    Auch wenn in dem Medien von Radschutzsteifen, Radfahrschutzstreifen oder Radweg die Rede ist, handelt es sich jedoch tatsächlich um einen Radfahrstreifen. Dieser ist lediglich im Bereich der Bushaltestelle mit einer gestrichelten breiten Linie versehen, um dem Busverkehr wohl legal das Überfahren in die Bucht zu ermöglichen.

    Ist zwar völlig ohne Belang, aber 350 Meter weiter befindet sich der renommierte Hamburger Fahrradverleih "ERFAHRE", den ich bei meinen Hamburg-Besuchen schon des Öfteren in Anspruch genommen habe.

    Oder es wäre als Kraftfahrtstraße ausgewiesen, so wie zum Beispiel hier in Hannover:

    https://www.google.de/maps/@52.35713…SoASAFQAw%3D%3D

    Was ist denn das für ein drolliges Zusatzzeichen dort?

    Ich bezweifle ja, dass das "Ortsverkehr 50 km/h" eine Wirksamkeit entfaltet. Was ist überhaupt "Ortsverkehr"? Ich kenne nur innerorts und außerorts. Und warum verzichtet man hier ganz bewusst auf ein [Zeichen 274-56], also dann natürlich mit einer "50" drin?

    Ist bekannt, wie momentan dort auf den dortigen Radfahrstreifen die Geisterfahrerquote aussieht? Manche Geisterradler lassen sich ja selbst dann nicht von ihrem Vorhaben abbringen, wenn die Radverkehrsführung über Radfahrstreifen oder Radschutzstreifen führt. Reicht bei Gegenverkehr der Platz nicht aus, wird dreist auf die Fahrbahn in Gegenrichtung ausgewichen. Oder man fährt halt gleich auf'm Gehweg.

    Ich war die Tage in Hamburg-Bergedorf und habe mir die Einmündung Chrysanderstraße/Bergedorfer Schloßstraße/Reinbeker Weg nochmal ganz genau angeschaut:

    Interessant ist, dass der um die Ecke gezogener Bordstein auf beiden Straßenseiten nach ca. einem Meter endet.

    Wer bislang noch nicht wusste, wie ein abgesenkter Bordstein aussieht und was überhaupt als ein solcher zu verstehen ist, der wird durch die Bergedorfer Zeitung bzw. durch die vor Ort zuständige Polizei umfänglich aufgekärt:

    Bergedorf: Vorfahrt Chrysanderstraße – Jetzt spricht die Polizei
    Nach der Neugestaltung der Straße herrscht Verwirrung um die geltende Vorfahrtsregel. Nun gibt es ein offizielles Statement.
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