Vielleicht wurde die Karte "Verkehrsversuch" allerdings auch gezogen, um dort Tempo 30 anordnen zu können, [...]
Das dürfte aber rechtswidrig sein und vom VG kassiert werden, sobald sich ein rasender Radlrambo Autofahrer nicht ans T30 hält oder halten möchte. Ein Verkehrsversuch kann nach Rechtsprechung nur auf eine gewisse, notwendige Dauer erfolgen und muss irgendwie begleitet werden und eine Zielsetzung haben (vgl. zB VG München, VG Frankfurt in Westdeutschland).
Wenn man da was mit T30 machen will kommt mE lediglich eine T30-Zone - diese darf aber keine Vorfahrtstraßen enthalten - oder je nach Radverkehrsanteil bzw. Netzbedeutung eine Fahrradstraße in Betracht. Ansonsten kann ggf. nur vor der Schule auf T30 begrenzt werden. Du solltest gegebenenfalls bei der nächsten Sitzung darauf hinweisen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung in der angedachten Form auf tönernen Füßen steht.