Der Punkt der hier oft unterschlagen wird ist, dass das Verbot der linksseitigen Benutzung von Radwegen nur der Sicherheit des Radverkehrs auf dem Radweg gilt - der Lkw-Fahrer war in den Fall gar nicht von dem Schutzbereich des Verbots erfasst. Bei Unfällen, zB an Kreuzungen, gilt die Vorfahrt weiterhin. Genau so ist es bei der Ausfahrt aus der FuZo. Das Hauptverschulden liegt sehr eindeutig bei dem Lkw-Fahrer.
Der Grund für die Geisterradler an der Stelle liegt IMHO primär darin, dass es an diesem Verkehrsmoloch keine brauchbaren Querungshilfen gibt. Grund hierfür ist, dass die Stadt möchte, dass Fußgänger die Unterführung weiter benutzen, weil dort sonst erheblich weniger verkauft wird. Eigentlich sollte das doch das Hauptproblem sein?