Beiträge von simon

    Nanu, war der im selben München wie ich? Ja, die Fahrradstraße an der Clemensstraße ist wirklich gut, aber gerade, weil sie ohne die üblichen Schikanen auskommt: Kein "Rechts-vor-Links" und auch eine vollkommen unnötige Fußgängerampel wurde zurückgebaut und durch einen Zebrastreifen ersetzt. Sie kommt daher in sehr angenehmer Weise ohne den ganzen Mist aus, der sonst Radfahrern in München zugemutet wird: schlechte bauliche Radwege, die allein den Zweck erfüllen, die Fahrbahn für Autos freizuhalten. Sie ist aber auch einzigartig dahin, dass alle anderen Fahrradstraßen in T30-Zonen liegen und dort eine Mischung aus Rechts vor Links und Alles-ist-Parkplatz den Ton angibt.

    Der Radweg an der Nymphenburger Straße ist einer der schlechtesten, die nach wie vor benutzungspflichtig sind. Gut findet man den allenfalls, wenn man einen ausgeprägten Hang zum Masochismus hat. Und den erwähnten "S-Bahnhof Garching" würde ich auch gerne mal sehen.

    Das Problem war vor allem, dass man noch Sachen mitregeln wollte, die eigentlich zum Straßenverkehrsrecht gehören (u.a. Öffnungen von Einbahnstraßen, T30, eigene Auslegung von § 1 StVO usw). Alles, was sich bloß auf Baumaßnahmen bezogen hätte, wäre wohl zulässig gewesen. Insbesondere dem stumpfen Argument der Regierung, der Entscheid verstoße gegen das Verbot, über den Staatshaushalt Bürgerentscheide durchzuführen, ist wohl nicht durchgedrungen.

    Leider ist das mit dem Bundesrecht etwas, das man komplett hätte vermeiden können. Bleibt halt nur noch, selbst Korrekturen vorzunehmen (looking at you, VG München) und weiter auf die jeweiligen Entscheidungsträger einzuwirken.

    Wegen Foto erschossen? Pizzalieferant tötete Audi-Fahrer aus diesem Grund
    Ein Mann saß erschossen in seinem Audi TT. Wochenlang rätselten die Ermittler. Jetzt haben sie zwei Verdächtige – und gaben ein unglaubliches Motiv bekannt.
    www.t-online.de

    Klingt für mich ein bisschen danach, als ob da ein Falschparker einen, den es gestört hat, hinrichten wollte. Sonst würde mir da kein brauchbarer Kontext einfallen, in dem man ihn fotografieren hätte müssen.

    Die Mauer ist auch ein Problem, ist eine private Lärmschutzmaßnahme, aber die meisten Probleme gabs wohl mit den Radlern von der anderen Richtung.

    Dass die B2 als Anwohner stört, mag sein - ist aber trotzdem unzulässig. Wenn man die als erstes angreift hast du den Vorteil, dass die zuständige Behörde vllt auch andere Maßnahmen andenkt als Radfahrer zu gängeln. Bergab würds da nicht gehen, wenn man den Radweg genau so gebaut hätte wie auch den Rest der Straße und nicht jeden Hügel mitgenommen hätte. Weißt du, ob man auch schon mal ein Stopp-Zeichen oder eine Ampel probiert hat? (musste spontan daran denken)

    Ich glaube, ich habe mir gerade die Stelle auf Mapillary angeschaut. Nach Art. 29 Abs. 2 S. 1 BayStrWG bzw. § 11 Abs. 2 FStrG dürfen Zäune nicht angelegt werden, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Dass hier durch die Mauer der Verkehr beeinträchtigt wird ist offensichtlich. AFAIK muss da eine Abrissverfügung her.

    Habs nochmal revidiert, mir ist die Zuständigkeit etwas unklar bzw. erschließt sich aus § 6 ZustVVerk nicht ganz. Wenn da nichts aufgeführt ist, müsste das Staatsministerium zuständig sein. Ansonsten dort die richtige Stelle anfragen.

    Mag ja sein, dass der Radweg abgesetzt ist, faktisch müsste das Verlassen des Parkplatzes immer noch nach § 10 StVO beurteilen zu sein. Das würde selbst dann gelten, wenn für die komplette Straße keine beschilderte Vorfahrtsregelung getroffen wäre. Aber mal wieder klassisch, dass "Sicherheit vor Leichtigkeit" scheinbar nur dann zieht, wenn Radfahrer einen Nachteil daraus ziehen. Wenns darum geht Straßen mit Schrottradwegen auf T30 innerorts zu drosseln, findet sich immer irgendein Argument im Bezug auf die Leichtigkeit des Verkehrs, das ausreicht, es nicht zu tun.

    Feuerwehr muss Brand in Bonn mit Gartenschlauch bekämpfen

    Zitat

    Feuerwehrleute sind für ihre unkonventionellen und pragmatischen Lösungen bekannt. Mit einem Gartenschlauch hat die Bonner Feuerwehr einen Brand auf einem Balkon in der Südstadt gelöscht. Wegen eines Falschparkers steckten die Feuerwehrautos fest.

    Na so ein Glück, dass es nur ein Falschparker war, der sein Grundrecht auf "Überall parken" gewissenhaft ausübt, und kein "Klimachaot", sonst gäbs erstmal ne Hausdurchsuchung und Präventivhaft.

    1. Genießt denn derjenige, der Falschparker anzeigt, keinen "Informantenschutz"?

    Grundsätzlich gehört zu einem fairen Gerichtsverfahren, dass der Beschuldigte die Möglichkeit hat alle Beweismittel zu kennen und sich zu diesen äußern zu können. Dazu gehört auch, dass der Zeuge, der durch das Verhalten zB behindert oder gefährdet wurde, den Hergang vor Gericht schildert, wenn gegen den Bußgeldbescheid vorgegangen wird. Schutzmaßnahmen gibt es, aber nur wenn eine atypische Gefährdungslage besteht (zB weil der Zeuge im Vorfeld bedroht wurde oder die Person sonstwie gefährlich ist). Diese Maßnahmen werden sehr zurückhaltend angewandt. Eine der milderen Maßnahmen ist zB die Angabe der Arbeitsanschrift statt einer Wohnadresse.

    > 2. Gibt es die Möglichkeit anonym unter einem geheimen Decknamen Falschparker anzuzeigen?

    Natürlich kann man auch anonym anzeigen. In dem Fall wird jedoch auf Grund des Opportunitätsprinzips im Ordnungswidrigkeitsverfahren die Anzeige mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich nicht bearbeitet, weil eine Verurteilung ohne die maßgeblichen Beweismittel ganz regelmäßig nicht möglich ist.

    > 3. Gibt es die Möglichkeit im Rahmen einer Vereinstätigkeit Falschparker anzuzeigen, sodass der Name des Vereins genügt, um wirksam Falschparker zu melden?

    Nein, siehe oben. Theoretisch wäre ein Verein zudem als Zeuge (über die Identität des Anzeigenden) verpflichtet, dessen Identität preiszugeben.

    > 4. Reicht es denn nicht aus, die Ordnungsbehörden auf wiederholte Parkverstöße hinzuweisen, sodass dort regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden?

    Eigentlich ja. Das Problem ist eher, dass in einigen Gemeinden sich die Auffassung durchgesetzt habe, der Bürgermeister/das Ordnungsamt könne Falschparken im Alleingang "legalisieren" zu können. In diesem Zusammenhang wird das oft, aber nicht immer wirkungslos sein/bleiben.

    > 6. Ist es möglich, besonders neuralgische Punkte, in denen immer wieder die Bürgersteige zugeparkt werden, mit Kameras zu überwachen, sodass das Ausstellen eines Ordnungsgeldes weitgehend automatisiert erfolgen kann?

    Was zur Verkehrsüberwachung zulässig ist und in welchem Umfang sie durchgeführt wird, legen die Länder selbst fest - das ist auch der Grund, warum in BaWü in ganz vielen Dörfern ein Blitzer lauert, in Bayern sich jedoch immer ein Grund findet, es doch lieber zu lassen. Grundsätzlich wäre es auf Landesebene möglich, Maßnahmen wie Section Control (Streckenradar) u. a. im Alleingang einzuführen. Da diese Maßnahmen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen, braucht es jedoch eine entsprechende Eingriffsgrundlage (Gesetz).

    > 7. Welchen Schutz genießen Mitarbeitende der Ordnungsbehörden, die ja letztlich die Bußgeldbescheide ausstellen? Wenn der Anzeigende schon so massiv in der Zeitung bedroht wird: "Eine andere Nachbarin: „Dass der noch keine drauf bekommen hat, wundert mich eigentlich. So verhasst wie der im Dorf ist.“"

    Nach § 46 I OwiG iVm § 68 I S. 3 StPO dürfen Zeugen, "[die] Wahrnehmungen in amtlicher Eigenschaft gemacht [haben] statt der vollständigen Anschrift den Dienstort angeben".

    Wobei das nur die Auffassung an einem(!) Amtsgericht ist und das Verfahren eingestellt wurde – dagegen gibt es kein Rechtsmittel. Ich sehe da keine "[Vornahme] einer Handlung, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf", weil die Attrappe nicht einmal die Geschwindigkeit messen kann und somit auch keine Strafbarkeit nach § 132 StGB.

    Ja, in der Regel mit Wurzelsperren und deutlich massiveren Unterbau der Fahrbahn; bei Radwegen macht man das nicht, weil es Geld kostet und der Baum sonst seine Wurzeln nicht so gut ausbreiten kann. Mir hat die Stadt München für eine Stelle sogar schon einmal bestätigt, dass ein besserer (also ungefährlicher) Radweg nicht in Betracht komme, weil das sonst die Wurzeln des dort wachsenden Baumes beschädigen könnte. So hat halt jeder seine Prioritäten.

    Heute das unten angefügte Prachtstück bei Markt Schwaben entdeckt. Die Fußgängerbrücke neben der Straße ist leider einsturzgefährdet, weshalb man nach wenig später wieder auf die Fahrbahn muss, auf der aber eh nur sehr wenig Verkehr unterwegs ist. Mal schauen, ob ich es wegbekomme.

    Das andere Bild ist aus Hörlkofen an der ED4 und etwa 200m lang. Eigentlich wurde mir durch das Landratsamt schon im letzten Juli mitgeteilt, dass hier eine Aufhebung erfolgen solle, aber scheinbar hat man sich dann doch umentschieden. Ich habe jetzt die Hinderungsgründe angefragt und werde es sonst an das VG München weitergeben, falls nicht in ein bis zwei Wochen etwas da ist.

    ChatGPT kann auch ein Gedicht über den Münchner Bürgermeister schreiben; ich teile mal das Ergebnis, weil ich es ganz nett finde :)

    Dafür bezahlen die Leute nicht auf dem Land wohnen, mit Ihren Steuern die Kilometerpauschale von der die Leute auf dem Land profitieren. Nach deiner Logik müsste man die dann auch abschaffen.

    Naja, und halt auch die ganze andere Infrastruktur. Um irgendein Gehöft mit Glasfaser anzuschließen, braucht es auch mehr mittel, als in einem städtischen Umfeld. Das selbe gilt für Straßen, Winterdienst usw bei der Anbindung. Die werden ja auch von allen mitgezahlt und nicht nur von den Anwohnern.

    Schon versucht, einfach Strecken auf der Webseite der DB zu suchen und dort Fahrradmitnahme anzuhaken? Das sollte dir alle unzutreffenden Verbindungen rausfiltern. Danach kannst du ja immer noch über SNCF buchen.

    Die mittleren Strecken in Spanien müssten die sein, die gerade kostenlos sind. Ansonsten kannst du dir dein Rad mit paket.ag für 30€ aufwärts nach Südfrankreich schicken und dort die Tour beginnen. Hat den Vorteil, dass du im Zug nicht drauf aufpassen musst und auch im worst case problemlos umgebucht werden kannst. Kostet auch nicht viel mehr als als Sperrgepäck im Flugzeug.

    § 33 II S. 1 StVO macht da keinen Unterschied zwischen privaten und öffentlichem Grund:

    Zitat

    Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43 in Verbindung mit den Anlagen 1 bis 4) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können.

    In den 1960ern hat das BVerwG entschieden, dass die "Laternengarage", also das Dauerparken auf öffentlichen Straßen zur normalen Straßennutzung gehört und nicht durch die Länder (hier: Bremen) im Rahmen ihrer Straßen- und Wegegesetze beschränkt werden darf. Vielleicht verwechselst du das damit?