Beiträge von simon

    „VG Hamburg 5 K 4862/19* Urteil vom 11.07.2023

    Erfolgreiche Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf der Schlossstraße in Wandsbek und erfolglose Klage auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung“

    Spannend hier vor allem der Aspekt, dass das Gericht nicht durchgehen lassen wollte, dass man Schrägparken der Sicherheit von Radfahrern vorziehen wollte:

    Zitat

    Die konkrete Ermessensausübung über die Radwegbenutzungspflicht ist zumindest wegen einer auf der Strecke stadteinwärts zwischen Witthöfftstraße und Robert-SchumanBrücke ohne Not eröffneten Gefahrenquelle fehlerhaft. Nach dem Stand zum Schluss der mündlichen Verhandlung wird der benutzungspflichtige Radweg hier - trotz möglicher Alternativen - nicht sicher geführt oder zumindest das mit ihm verbundene Risiko nicht in die behördlichen Ermessenserwägungen hinsichtlich der Anordnung einer Pflicht zu seiner Benutzung des Radwegs eingestellt. [...] In tatsächlicher Hinsicht steht die Baulichkeit einer mit einfachen Mitteln umzusetzenden Beendigung der Konfliktsituation durch Aufhebung der Parknutzung nicht entgegen.


    Der andere, klare Aspekt, den das VG München bisher nur andeutete (und bis dato noch nicht relevant war):

    Zitat

    Der gerichtlichen Überprüfung unterliegt gemäß § 114 Satz 1 VwGO die behördliche Ermessensbetätigung in ihrer konkreten Gestalt. Die Beklagte hat ihr Ermessen ausweislich des Widerspruchsbescheids hinsichtlich des gesamten Hauptstrangs der Schloßstraße einheitlich ausgeübt.

    Kurz: Wenn eine verkehrsrechtliche Anordnung durchgehend eine Straße regelt, von der in einem Teil die Benutzungspflicht möglich ist (zB hohes Verkehrsaufkommen bei guten Radwegen) und im anderen Teil nicht (zB wenig Verkehr bei schlechtem Radweg) heißt das, dass man trotzdem die ganze Straße ins Visier nehmen muss, weil die Klage sonst uU wegen fehlender Teilbarkeit des vA unbegründet ist. Eine wirkliche Lösung habe ich auch noch nicht parat, weil sich gerade bei Verkehrszeichen nicht nach außen zeigt, ob das jetzt eine oder fünf Anordnungen aus unterschiedlichen Bauabschnitten sind. Noch schwieriger wird es, wenn damit komplett unterschiedliche Sachverhalte geregelt werden.

    „Wobei es bei uns einfach eine lange Liste ist, und davor copy-paste-artig der Gesetzestext steht.“ ➡️ Also ja, für ungefähr 2 Gebiete in HH gibt es ‚Sammelanordnungen’ für mehrere ganz große Straßen, aber für die weit überwiegende Mehrzahl gibt es einzelne Anordnungen, die immer derselben Vorlage entsprechen und wo dann nur noch angekreuzt werden musste, welche „Sicherheitsgründe“ sich denn nun wieder angeblich fanden, um den Radverkehr von der Fahrbahn vertreiben zu können auf durch und durch illegale „Radwege“, die überwiegend unbenutzbar sind.

    Ich habe damals leider nicht daran gedacht, zumindest eines meiner Verfahren einfach mal auf eine FFK umzustellen, nachdem die Behörde doch irgendwie Ermessen ausgeübt hat; sofern ein Vorverfahren stattfindet könnte man natürlich auch damit argumentieren, dass die Kostenentscheidung bei nicht erfolgter Aufhebung rechtswidrig ist, weil die Behörde erst nach Widerspruch Ermessen ausgeübt hat. Dabei ließe sich (inzident) die Rechtmäßigkeit der RWBP vor dem Widerspruch prüfen. Steht bei mit uU mal in Baden-Württemberg auf der Liste :)

    Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalte. Wann setzt eigentlich die "Verfolgung Unschuldiger" ein? ^^

    Die Weisung ist sofort vollziehbar; wie bei Verkehrszeichen auch dann, wenn sie rechtswidrig ist.
    Nach § 37 II S. 2 (L)VwVfG kann man einen mündlichen Verwaltungsakt schriftlich bestätigen lassen, wobei dies unverzüglich beantragt werden muss.

    Wenn man eine Rechtsschutzversicherung (oder das nötige Kleingeld, bei Ansetzung des Auffangstreitwerts kommt man auf 483,00 € Gerichtskosten) hat, könnte man sicher auch eine Fortsetzungsfeststellungsklage andenken, wenn seitens der Behörde Wiederholungsgefahr besteht.

    Die Vierstelligkeit der Gebühren ist offenkundig illegal und Teil eines noch immer laufenden Verfahrens. Die Behörden glauben offenkundig, dass Menschen keine Transparenzanfragen stellen, wenn man, offensichtlich rechtswidrig, irrwitzige Gebührensätze ansetzt ^^

    Wie kommen die denn auf was vierstelliges? Nach GebO ist die Gebühr doch auf 618,00 € gedeckelt. Oder sind das die Kopien und Scans?

    Zitat

    Meist aus 04/1998 bzw. 05/1998. Aus den Anordnungen geht auch ganz klar hervor: geltendes Recht, im Hinblick auf Radverkehr, hat die Polizei Hamburg bereits damals gar nicht interessiert und es ging einzig darum, dass man irgendwie Gründe findet, um den Radverkehr von der Fahrbahn verbannen zu können…

    Uh, klingt wie in München. Wobei es bei uns einfach eine lange Liste ist, und davor copy-paste-artig der Gesetzestext steht.

    Sterbenden fotografiert — Autofahrerin vor dem Amtsgericht
    Knapp eineinhalb Jahre nach dem Unfalltod eines Motorradfahrers in Düsseldorf hat am Montag der Prozess gegen die mutmaßliche Verursacherin begonnen. Die…
    www1.wdr.de
    Zitat

    Nach Überzeugung des Staatsanwalts hat die 41-Jährige den Unfall verschuldet, weil sie an dem Morgen um kurz vor sechs Uhr ihren SUV verbotenerweise auf der bekannten Verkehrsachse "Auf´m Hennekamp" im Düsseldorfer Stadtteil Bilk verbotswidrig gewendet hatte. (...) Noch am Unfallort hatte die Angeklagte den Sterbenden mit ihrem Mobiltelefon fotografiert und das Foto umgehend an ihren Chef geschickt. „Damit er mir glaubt, dass es später wird, weil es einen Unfall gab“, erklärte die 41-Jährige.

    Mir ist nun auch wieder die Begründung eingefallen: Die Piktogramme sind weder Verkehrszeichen noch Verkehrseinrichtung und müssen daher nicht von der Verkehrsbehörde angeordnet werden.

    In Bayern wird das genau anders herum gesehen. Aus § 39 Abs. 5 StVO ("Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen. [...] Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen.") wurde geschlussfolgert, dass auch Piktogramme auf Geh- bzw. Radwegen Verkehrszeichen seien, weil sonst die Regelung für die Fahrbahnen nicht wirklich sinn ergibt.

    Nanu, war der im selben München wie ich? Ja, die Fahrradstraße an der Clemensstraße ist wirklich gut, aber gerade, weil sie ohne die üblichen Schikanen auskommt: Kein "Rechts-vor-Links" und auch eine vollkommen unnötige Fußgängerampel wurde zurückgebaut und durch einen Zebrastreifen ersetzt. Sie kommt daher in sehr angenehmer Weise ohne den ganzen Mist aus, der sonst Radfahrern in München zugemutet wird: schlechte bauliche Radwege, die allein den Zweck erfüllen, die Fahrbahn für Autos freizuhalten. Sie ist aber auch einzigartig dahin, dass alle anderen Fahrradstraßen in T30-Zonen liegen und dort eine Mischung aus Rechts vor Links und Alles-ist-Parkplatz den Ton angibt.

    Der Radweg an der Nymphenburger Straße ist einer der schlechtesten, die nach wie vor benutzungspflichtig sind. Gut findet man den allenfalls, wenn man einen ausgeprägten Hang zum Masochismus hat. Und den erwähnten "S-Bahnhof Garching" würde ich auch gerne mal sehen.

    Das Problem war vor allem, dass man noch Sachen mitregeln wollte, die eigentlich zum Straßenverkehrsrecht gehören (u.a. Öffnungen von Einbahnstraßen, T30, eigene Auslegung von § 1 StVO usw). Alles, was sich bloß auf Baumaßnahmen bezogen hätte, wäre wohl zulässig gewesen. Insbesondere dem stumpfen Argument der Regierung, der Entscheid verstoße gegen das Verbot, über den Staatshaushalt Bürgerentscheide durchzuführen, ist wohl nicht durchgedrungen.

    Leider ist das mit dem Bundesrecht etwas, das man komplett hätte vermeiden können. Bleibt halt nur noch, selbst Korrekturen vorzunehmen (looking at you, VG München) und weiter auf die jeweiligen Entscheidungsträger einzuwirken.

    Wegen Foto erschossen? Pizzalieferant tötete Audi-Fahrer aus diesem Grund
    Ein Mann saß erschossen in seinem Audi TT. Wochenlang rätselten die Ermittler. Jetzt haben sie zwei Verdächtige – und gaben ein unglaubliches Motiv bekannt.
    www.t-online.de

    Klingt für mich ein bisschen danach, als ob da ein Falschparker einen, den es gestört hat, hinrichten wollte. Sonst würde mir da kein brauchbarer Kontext einfallen, in dem man ihn fotografieren hätte müssen.

    Die Mauer ist auch ein Problem, ist eine private Lärmschutzmaßnahme, aber die meisten Probleme gabs wohl mit den Radlern von der anderen Richtung.

    Dass die B2 als Anwohner stört, mag sein - ist aber trotzdem unzulässig. Wenn man die als erstes angreift hast du den Vorteil, dass die zuständige Behörde vllt auch andere Maßnahmen andenkt als Radfahrer zu gängeln. Bergab würds da nicht gehen, wenn man den Radweg genau so gebaut hätte wie auch den Rest der Straße und nicht jeden Hügel mitgenommen hätte. Weißt du, ob man auch schon mal ein Stopp-Zeichen oder eine Ampel probiert hat? (musste spontan daran denken)

    Ich glaube, ich habe mir gerade die Stelle auf Mapillary angeschaut. Nach Art. 29 Abs. 2 S. 1 BayStrWG bzw. § 11 Abs. 2 FStrG dürfen Zäune nicht angelegt werden, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Dass hier durch die Mauer der Verkehr beeinträchtigt wird ist offensichtlich. AFAIK muss da eine Abrissverfügung her.

    Habs nochmal revidiert, mir ist die Zuständigkeit etwas unklar bzw. erschließt sich aus § 6 ZustVVerk nicht ganz. Wenn da nichts aufgeführt ist, müsste das Staatsministerium zuständig sein. Ansonsten dort die richtige Stelle anfragen.

    Mag ja sein, dass der Radweg abgesetzt ist, faktisch müsste das Verlassen des Parkplatzes immer noch nach § 10 StVO beurteilen zu sein. Das würde selbst dann gelten, wenn für die komplette Straße keine beschilderte Vorfahrtsregelung getroffen wäre. Aber mal wieder klassisch, dass "Sicherheit vor Leichtigkeit" scheinbar nur dann zieht, wenn Radfahrer einen Nachteil daraus ziehen. Wenns darum geht Straßen mit Schrottradwegen auf T30 innerorts zu drosseln, findet sich immer irgendein Argument im Bezug auf die Leichtigkeit des Verkehrs, das ausreicht, es nicht zu tun.

    Feuerwehr muss Brand in Bonn mit Gartenschlauch bekämpfen

    Zitat

    Feuerwehrleute sind für ihre unkonventionellen und pragmatischen Lösungen bekannt. Mit einem Gartenschlauch hat die Bonner Feuerwehr einen Brand auf einem Balkon in der Südstadt gelöscht. Wegen eines Falschparkers steckten die Feuerwehrautos fest.

    Na so ein Glück, dass es nur ein Falschparker war, der sein Grundrecht auf "Überall parken" gewissenhaft ausübt, und kein "Klimachaot", sonst gäbs erstmal ne Hausdurchsuchung und Präventivhaft.