Beiträge von Explosiv

    Hi
    leider steht da nicht, ob der Radler einen schlecht einsehbaren Radweg neben der Straße nutzte/nutzen musste oder ob er auf der Fahrbahn eigentlich gut sichtbar fuhr. Ich tippe auf ersteres.

    Hi
    Geschlossene Ortschaften werden durch die entsprechenden Tafeln abgegrenzt. Ob da Bebauung ist oder nicht spielt keine Rolle, der Standort der Tafeln ist entscheidend. Wüsste nicht, dass die Bundesländer ermächtigt sind, das anders auszulegen. Aber wenn es um die Rechte und Pflichten der Radler oder Fußgänger geht, sehen verschiedene SVB das nicht so eng und legen alles zu deren Nachteil bzw. zum Vorteil der KFZler aus oder ignorieren es zum gleichen Zwecke: Leichtigkeit und Ungestörtheit des KFZ-Verkehrs.

    Hi
    zumindest sagt der Gesetzgeber, dass über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h besondere Sorgfaltspflichten einzuhalten sind. Werden die eingehalten, kann nix passieren. Passiert was, wurden sie nicht eingehalten. Ist halt so ein Ding von Katzen und beißenden Schwänzen.... ;)

    Hi
    da gebe ich Dir recht. Gerade in Amiland, wo drakonische Strafen drohen und jeder Dorfsherrif mit ner Laserpistole auf der Lauer liegt, werden die dicken Klopper von Mercedes, BMW und Audi am meisten verkauft.
    Das ist ja auch der schlagende Beweis, dass ein generelles Tempolimit auf 130 oder langsamer nix mit dem Autoabsatz zu tun haben würde und weiterhin derjenige dicke Autos kauft, der sie sich leisten kann und will. Aber hierzulande ist das die heilige Kuh, die man nicht mal schief angucken darf, geschweige denn schlachten.

    Hi
    wollen wir uns darauf einigen, dass es normal ist, an vielen Stellen so schnell fahren zu dürfen, wenn es die Umstände zuließen. Dass es aber nicht normal ist, dass es jeder macht.
    Normal ist allerdings, dass heutzutage jede Familienkutsche wenig Chancen auf Absatz in nennenswerter Stückzahl hat, wenn sie nicht wenigstens 200 Läuft.
    Was ernte ich entsetzte Blicke, wenn ich anmerke, dass meine Kiste bei 190 abregelt. Und mein Prius vorher schon bei 180 =O

    Hi
    versuche doch mal, die Beamten dazu zu bringen, Dir das schriftlich zu geben. Damit dann zum Vorgesetzten, Deinem Abgeordneten oder zur Presse. Oder Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Anstiftung zur Ordnungswidrigkeit bzw. Falschauskunft.

    Ich bin mir einigermaßen sicher, dass niemand diesen Vorschlag schriftlich darlegen wird. Und damit kann man ihnen nahebringen, welchen Schwachfug sie da eigentlich von einem erwarten.

    @ Munchengladbach:

    auch ohne Wegegesetz und ähnliche Spezialitäten darf man auf eingezeichneten Parkplätzen nur so parken, dass die Begrenzungslinien von keinem Teil des Fahrzeuges überragt werden. Passt das KFZ nicht zwischen die Linien, muss es einen anderen Parkplatz suchen. Dass solches Parken doch geduldet wird, liegt an der zuständigen Behörde und nicht an unterschiedlichen Gesetzen.
    Und ausländische Kraftfahrer müssen sich in Deutschland an die hiesige StVO halten und sind verpflichtet, sich vor der Einreise über Besonderheiten schlau zu machen. So, wie das auch von uns verlangt wird, wenn wir in´s Ausland fahren. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    PS: könntest Du Deine Monsterschachtelsätze etwas lesefreundlicher aufteilen?

    Hi
    ist doch eigentlich super, wenn der benutzungspflichtige Radweg zuverlässig zugeparkt ist. Dann darf und muss man auf der Fahrbahn fahren. Die Meinung des PK, dass man in solchen Fällen schieben sollte, ist irrelevant. Falschparken verbietet doch nicht das Radfahren.
    Wenn das PK dann das Fahrbahnradeln beknollen will, hat man einen prima Ansatzpunkt, dagegen vorzugehen und die Meinung des PK ggf. sogar gerichtlich überprüfen zu lassen. Erfordert natürlich etwas Beharrungsvermögen und Risikobereitschaft, denn vor Gericht und auf hoher See...

    Ich kann dem nicht ganz folgen.
    1. Wer also Gehwegparken sät, wird also auch Kampfparken auf Gehwegen ernten. Das leuchtet mir ein.
    2. Wer Rasen sät, wird Rasen ernten? Verstehe ich nicht . . . Ordnet die Polizei das Rasen an?
    3. Wer Engüberholen sät, wird Engüberholen ernsten? Verstehe ich nicht . . . Ordnet die Polizei das Engüberholen an?

    Hi
    ich bezog mich auf deine beiden nummerierten Fußnoten, nicht auf die Nummerierung im Text. Von Falschparkern und Rasern habe ich nicht geschrieben. Und erklärt, warum Engüberholen für KFZ verboten ist, obwohl diese doch ihre Spur relativ gut halten können.
    Aber lass uns nicht zu weit vom Thema dieses Threads abschweifen.

    [1] Warum dürfen sich zwei Torkelradler mit minimalem Abstand überholen/begegnen, oder ein Torkelradler an stehenden Fahrzeugen mit kleinem Abstand vorbeifahren, ein spurtreues KFZ muss aber 150cm Abstand lassen.
    [2] Soll heißen: Ich finde diese Ausreden die ihr für Gehwegradler erfindet weder plausibel noch hilfreich.

    Hi
    zu 1: weil der überholte Radler eben torkeln kann und eine Berührung KFZ-Radler schlimmere Konsequenzen hat als eine Berührung Radler/Radler.

    Zu 2: das sind keine Ausreden, sondern die Realität. Zudem, was geduldet wird, wird zur Norm. Und so groß ist der Kontrolldruck noch nicht, dass es nicht mehr als geduldet angesehen werden kann. Spricht man einen an, kommt die Gegenfrage: wer stört sich denn dran?

    Hi
    gegen das Radfahrer frei könnte man nur als Fußgänger klagen, da deren Recht auf eigenen, gefahrlosen Gehweg betroffen ist. Für Radler dagegen ist es ein schlechtes Angebot, dass man nicht annehmen sollte, aber auch nicht muss.

    Zu den Schrägparkern: Der Fehler liegt imho bei der anordnenden Behörde. Die wissen, wie lange ein Auto sein kann, und es gibt bestimmt empfohlene Mindestlängen für Parkplätze. Die werden hier nicht eingehalten, und die Angst vor anbumsenden Autofahrerkollegen ist größer als die vor Fußgängern oder Radlern. Das verleitet dazu, zu weit auf den Gehweg zu fahren, um den Arsch von der Fahrbahn zu kriegen.
    Eigentlich müsste unter das Parkplatzschild, das das Schrägparken anordnet, ein Zusatzschild mit der zulässigen Fahrzeuglänge angebracht werden. Dann wäre wohl spätestens oberhalb Golfklasse Ende mit Parken.

    Hi
    wenn man Hochbordradwege und gemeinsame Geh/Radwege sät, wird man Gehwegradler ernten. Wie soll der gemeine Radler erkennen, warum das Gehwegradeln in einigen Fällen zwingend geboten ist, in anderen dagegen bei gleichen Rahmenbedingungen verboten?
    Ein Armutszeugnis für das PK. Die denken wohl immer noch, Radler seien Fußgänger mit mitgeführtem Spielzeug. Und keine Fahrzeugführer, die nur ausnahmsweise wegen besonderer Gefährdungen auf Sonderwege verwiesen werden dürfen.
    Und Radfahrer absteigen geht gar nicht. Dann sind es keine Radler mehr und das Schild gilt nicht mehr für sie. Dann könnten sie hinter dem Schild wieder aufsteigen und weiterfahren.
    Man sollte mal vor einer Baustelle ein Fakeschild aufstellen "Autofahrer bitte aussteigen und schieben".

    Hi
    nicht zu vergessen, dass zHG bedeutet, dass nur unter optimalen Bedingungen maximal so schnell gefahren werden darf. In der Praxis somit fast nie, wie zahlreiche Verurteilungen zu "nicht angepasster Geschwindigkeit" auch ohne Überschreitung der zHG zeigen.
    Das wird von denjenigen, die oft die Radler als StVo-Ignorant ansehen, gerne übersehen und besagter privater Toleranzspielraum von 10-20% mehr eingeräumt und ausgenutzt.

    Ich bemühe mich im Auto recht erfolgreich- dank Tempomat, igO die 50 einzuhalten. Kaum zu fassen, wie viele KFZler sich dadurch zu einer Sichtinspektion meines Kofferraums befleißigt fühlen. Was ich dann ignoriere. Jedenfalls habe ich dann so gut wie keinen in Sichtweite vor mir, jedoch etliche dicht hinter mir.