Beiträge von Explosiv

    Es widert mich jedes Mal von neuem an, wenn es wieder heißt, "der [Kraft-]Fahrer hatte keine Chance". Es schafft ein vermeintliches Opfer und verdreht die Tatsachen, wo die Schuld und wo der Schaden liegt.


    Ganz klares Nein! Die Straßenverkehrsordnung ist da auch klar. Sicherheitsabstände, angepasste Geschwindigkeit, usw. Aus der Betriebsgefahr folgt außerdem noch die Pflicht zur erhöhten Vorsicht.

    Hi
    in dem Fall ging es darum, dass jemand an einem verkehrsbedingt haltenden LKW mit hoher Frontscheibe meinte, es wäre ne gute Idee, solange der steht so dicht vor seiner Front vorbei zu gehen, dass der LKW-Fahrer davon wirklich nix mitbekommen konnte. Da kann ich wirklich keine Mitschuld des LKW-Fahrers sehen.

    Ansonsten bin ich bei Dir. Deshalb schrieb ich ja auch "ausnahmsweise".

    Hi
    ich weiß nicht, ob mg mit seiner "Kraftstraße" tatsächlich eine Kraftfahrstraße gemeint hat. Dort wäre dann regelmäßig kein Fahrbahnfahren für Radler möglich und somit auch das direkte Linksabbiegen unmöglich. Wieso der ADFC dann keine Beschwerde einlegt, wenn immerhin ein ordentlich breiter und gut geführter Radweg gebaut und mit Querungsmöglichkeiten für indirektes Abbiegen gebaut wird, kann ich verstehen.
    Die einzige Möglichkeit, legal direkt Abzubiegen, wäre, gegen die Widmung als Kraftfahrstraße vorzugehen.

    Aber da mg sich ab und zu, sagen wir mal, für mich schwierig verständlich ausdrückt, weiß ich nicht, ob er wirklich Kraftfahrstraße im Sinne der StVO gemeint hat oder z.B. eine Hauptverkehrsstraße, die durch Fahrbahnverbote für Radler unbrauchbar gemacht wird.

    Hi
    @mg: lerne zitieren.

    Außerdem:
    nur, weil man nicht mehr direkt abbiegen kann, einen ansonsten einwandfreien Radweg nicht benutzen?
    Ich bin normalerweise Fahrbahnradler, aber gut nutzbare und sichere Radwege nutze ich gerne. Sie sind nur so extrem selten. An der einen oder anderen Stelle nicht mehr direkt abbiegen zu können, würde mich aber nicht stören, solange sich das Spiel nicht alle paar hunder Meter wiederholt.

    Hi
    werden Pferde geritten, gehören sie auf die Fahrbahn. Werden sie geführt, kann man dies auf dem Gehweg tun, wenn der Fußgängerverkehr dadurch nicht behindert wird, ansonsten, wie mit dem Handkarren, auf die Fahrbahn.
    Radwege dagegen sind dem Radverkehr gewidmet. Anderer Verkehr darf darauf nicht stattfinden. Weder Fußgänger noch Pferd, egal ob geritten oder geführt, noch Hunde mit Führer.
    Wer die Straße beschmutzt, muss diese auch reinigen. Egal, um was es sich handelt.

    Aber so selten, wie es geahndet wird, wenn Radler auf Gehwegen unterwegs sind, wird auch das Pferd oder der Hund auf dem Radweg geahndet. Ich habe es noch nicht erlebt.

    Hi
    hier sollte man wirklich die zuständige Behörde fragen, was hier angeordnet wurde und bitten, die Ausführung durch die Baufirma zu überprüfen. Im Moment ist auf jeden Fall für ca. 5m "Fußgänger, Radfahrer frei" angeordnet, gefolgt von einem getrennten Rad- und Fußweg. Es gilt immer das letzte Schild ab dem jeweiligen Standort des Schildes.
    Das ist hier sogar relativ gut gemeint, da im Bereich des ersten Schildes die Trennung zwischen Rad- und Gehweg wegen der Verschwenkung des Weges über die Fahrbahn nicht gegeben ist.
    Allerding fehlt es im weiteren Verlauf an dem vorgeschriebenen weißen Trennstrich zwischen Rad- und Gehweg, den es bei Benutzungspflicht imho dringend braucht. Belagwechsel auf einem Gehweg trennt noch keinen anderen Weg ab, das können auch unterschiedliche Ausbauzustände sein.

    Gar nicht zu verstehen sind die Blauschilder allerdings, wenn hier normalerweise gar keine Benutzungspflicht vorliegt. Hat wohl der Arbeiter die Schilder aufgestellt, die er sonst auch immer aufstellt, ohne zu beachten- oder zu wissen- was seitens der Behörde angeordnet wurde. Ist ein häufiges Leiden.

    Wenn man die Beschilderung böswillig auslegt, ist noch eine ander Deutung möglich:
    Schilder stehen regelmäßig rechts des Straßenteils, den sie betreffen. Das zweite Schild steht links des Hochbords, kann diesen also nicht meinen. Es steht aber rechts der Fahrbahn. Also müssen zu Fuß gehende den rechten Fahrstreifen, Radfahrer den linken Fahrstreifen benutzen. Anderer Verkehr ist nicht zugelassen. Hoffentlich gibt es noch eine dritte Spur für die Dosenfahrer, sonst müssen die sich einen anderen Weg suchen. :thumbup:

    Hi
    weil es auf der Fahrbahn legale und gefahrlose Möglichkeiten gibt, an Hindernissen vorbeizufahren.
    Auf Radwegen dagegen hat man, gerade auf dem Hochbord, oft keine Möglichkeit, auf die Fahrbahn zu wechseln, um an dem Hinderniss vorbeizufahren. Eben mal einen Schlenker über den Gehweg zu machen, ist verboten.
    Für den Paketdienstler stellt es sich so dar, dass das Befahren des und das Parken auf dem Radweg regelmäßig verboten ist. Das Parken am rechten Fahrbahnrand ist dagegen regelmäßig erlaubt, außer, es ist ausdrücklich verboten.
    Der Verordnungsgeber wünscht also, das parkende Fahrzeuge in der Regel am rechten Fahrbahnrand, jedoch nie auf Radwegen abgestellt werden.

    Wer sich jetzt an dem Begriff "Parken" stört: Wenn man anhält und sein Fahrzeug verlässt- um z.B. ein Paket zuzustellen- handelt es sich nicht mehr um Halten, sondern um Parken. Egal, wie schnell es geht.

    Hi
    nein, am Status Quo würde sich erst mal nix ändern, wenn die Behörde das direkte Linksabbiegen nicht unterbindet.
    Allerdings könnte man dann argumentieren, dass, wenn man in diesem Knotenpunkt ohne Nutzung der Radverkehrsanlage direkt links Abbiegen kann, ohne dass es gehäuft zu Unfällen kommt, die Gefahrenlage auf der Fahrbahn nach dem Linksabbiegen nicht so hoch sein kann, dass dort eine Benutzungspflicht für die Radverkehrsanlage gerechtfertigt wäre.
    Um hier dann nicht in Erklärungsnot zu kommen, versucht die SVB, das Direktabbiegen als gefährlich hinzustellen und zu unterbinden.

    Und ja, das wäre eine Verschlechterung für alle Fahrbahnradler die wissen, wie man sich im Straßenverkehr verhält.

    Hi
    für weniger Geübte sicher unangenehm, ich hätte keine Probleme damit.
    Wenn die Behörde etwas für die weniger Geübten machen will, würde ein Hinweisschild "Querungsmöglichkeit hinter der Kreuzung" doch ausreichen. Unverbindlich und die adressierend, die die Querung brauchen.

    Damit würde aber wieder die besondere Gefahrenlage dieser Kreuzung wackeln, wenn die Behörde gestattet, dass ohne den "Schutz" einer Radverkehrsführung direkt abgebogen wird.
    Und damit die Benutzungspflicht für den anschließenden Radweg.
    Und vor allem das will man wohl vermeiden.

    Hi
    mir ist aufgefallen, dass mein Browser- aktueller Firefox unter Win 7, noch Minutenlang, nachdem eine Seite sich geöffnet hat und ich sie lesen konnte, beschäftigt ist (sich drehender Kringel im Reiter des Tabs.
    Was spielt sich da im Hintergrund noch ab? Läuft da ne Volkszählung, versucht er, vom Adserver die Werbung zu blockieren oder was ist da los? Hängt sich ein Skript auf, habe aber keine Fehlermeldung erhalten.
    Alle Avatarbilder und Bilder in den Beiträgen wurden schon lange korrekt angezeigt.
    Meine Leitung ist auch nicht zu langsam, DSL mit 16.000.

    Hi
    die Radverkehrsführung kann ein bestimmtes Verhalten aber nur verlangen, wenn deren Benutzung verpflichtend ist.
    Hier ist aber für das Geradeausradeln keine Benutzungspflicht gegeben, daher muss man eine eventuell vorhandene Radverkehrsführung nicht benutzen. Die kann dann hinter der Kreuzung Querungen anbieten, wie sie will, man kann auf der Fahrbahn radelnd trotzdem direkt links abbiegen.
    Und genau um das zu verhindern, will die zuständige Behörde sich wohl die Ohren brechen, um das irgendwie beschildert zu kriegen.

    Die Frage ist, ob es hier eine besondere Gefährdung aufgrund außergewöhnlicher Besonderheiten der fraglichen Kreuzung bezüglich linksabbiegender Radler überhaupt gibt, damit ein Eingreifen in deren Recht, auf der Fahrbahn direkt abzubiegen, gerechtfertigt wäre. Ansonsten sind Eingriffe in den fließenden Verkehr nämlich verboten.

    Erst anschließend stellt sich die Frage, wie man das selektiv nur für linksabbiegende Radler rechtskonform hinbekommen könnte.
    Nicht vergessen, eine durch Verkehrszeichen gekennzeichnete Anordnung für den fließenden Verkehr muss so beschaffen sein, dass sie dem durchschnittlich aufmerksamen Verkehrsteilnehmer mit einem flüchtigen Blick vermittelt werden kann. Stehenbleiben und per Smartphone googeln, was die SVB hier gemeint hat mir ihrer Anordnung wird nicht gefordert und auch nicht gewünscht. Auch nicht bei Radfahrern.

    Auf vielen Radwegen kann man andere Radfahrer nicht sicher überholen:

    Hi
    liegt hier wohl an ungesicherter und sperriger Ladung. Leider denken viele nicht darübe nach, ob es Auswirkungen auf ihr Lichtprofil hat, wenn sie etwas mit dem Rad transportieren. Ne Tasche auf dem Rücken, von dem nicht benutzte Trageschlaufen abstehen, sind ein nicht unerhebliches Risiko, das sich halt manchmal realisiert.

    Mich hat früher mal ein Mitschüler gleich zweimal im Abstand von ein paar Monaten auf einem eigentlich genügend breiten Waldweg abgeschossen. Er wollte sich einen Spaß machen und mich knapp überholen und direkt vor mir einscheren. Dabei vergaß er beide Male, dass er auf dem Gepäckträger seine Schultasche quer befestigt hatte. Er verriß mir damit den Lenker und ich machte den Abflug. Das erste Mal wurde ich nur etwas schmutzig, das zweite Mal hatte ich den Daumen geprellt und fuhr wieder nach Hause. Da hat er es endlich begriffen und die Aktion für die Zukunft unterlassen.

    Zugegeben wird die Gefahr durch Ladung auf dem Fahrrad durch zu enge Radwege verschärft. Dann muss man halt auf der Fahrbahn fahren.

    Hi
    Mannomann, und da heißt es immer, die Radfahrer hielten sich nicht an die Gesetze.
    Ich meine jetzt nicht die Fußlinge, die halt immer wie die Lemminge auf allem rumlaufen, was nicht nach Fahrbahn aussieht.
    Ich meine die Gemeinden, die ausschildern, ohne sich an die für sie bindende VerwVO zur StVO zu halten. Hartnäckig und renitent.
    Schade, dass man da niemanden persönlich für haftbar machen kann.

    Und kommt es zum Konflikt, ist es wider der böse Radfahrer, der doch auch mal aufpassen könnte...

    Hi
    gesetzt den Fall und die Nabe wird von einem Profi geklaut und zum Kauf angeboten, wäre es hilfreich für den potentiellen Käufer, in einer Diebstahldatenbank feststellen zu können, dass es Diebesgut ist.
    Der Profi verlöre seine Einnahmequelle und würde weniger Naben klauen.

    Jetzt braucht man nicht jede Fahrradklingel individuell zu kennzeichnen, aber bei hochwertigen Teilen könnte der Hersteller da ruhig ne entsprechende, eindeutige Nummer aufbringen. Und die Grünen bzw. Blauen oder ein entsprechnder Verein wie der ADFC eine entsprechende Datenbank geklauter Teile mit Nummer führen.

    Hint:
    geklaute Teile werden meist gleich, ähnlich oder bei der Gelegenheit noch hochwertiger nachgekauft. Das freut auch den Hersteller. Also warum sollte er...?

    Sieht man doch bei den KFZ mit Wegfahrsperre. Die hält nur die Amateure ab, Profis fahren innerhalb von wenigen Sekunden vom Hof.

    Hi
    die sollen die Gesetzeslage ja nicht verschärfen, die ist eigentlich gut genug. Nur anwenden müsste man die Gesetze halt. Und wenn die zuständigen Abgeordneten mal bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nachfragen, warum es trotz zahlreicher Beschwerden und Anzeigen seitens der Radler keine Strafverfolgung der Gefährder gibt, wird das öffentliche Interesse vielleicht bejaht und nicht verneint.

    Unabhängig davon müssen die übrige von Dir angesprochenen Maßnahmen natürlich weiterhin durchgeführt werden, einen Erfolg habe ich schon zu verbuchen.

    Hi
    der Staat reklamiert das Gewaltmonopol für sich, um den sozialen Frieden zu wahren und damit alle bei Vergehen gleich bestraft werden.
    Das ist gesellschaftlicher Konsens, denn Familienfehden und Scharia will hier keiner haben.
    Das Ganze funktioniert aber nur mit der richtigen Balance aus Strafen und Resozialisieren.
    Wenn auf Strafe zu sehr verzichtet wird oder sogar die Strafverfolgung, also Ermittlung, für bestimmte Delikte, nicht erfolgt, wird dieser Konsens gefährdet. Der Bürger sieht seine Interessen und Grundrechte auf Unversehrtheit der Person und seines Eigentums, und sein Grundrecht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit gefährdet.

    Lässt man das zu, wird es Tendenzen geben, die fehlende Strafverfolgung oder das zu geringe Strafmaß selbst zu korrigieren. Nach dem Motto: verzichtet der Staat auf die Ausübung des Gewaltmonopols, fällt es an den Souverän, den Bürger, zurück.
    Das kann niemand ernsthaft wollen.

    Dem Munde nach sind seit über 20 Jahren fast alle Politiker darin einig, dass das Strafrecht reformiert gehört. Die Schwerpunkte stammen praktisch noch aus der Ständezeit. Eigentum hatten nur die gesellschaftlich Hochstehenden, und deren Interessen wurden geschützt. Vergehen gegen Leib und Leben gab es vor allem unter den unteren Klassen, deren Schicksal war den Gesetzesgebern weitgehend egal.
    Diese Grundtendenz hat sich bis heute erhalten, auf die mündlich vorgetragene Reformwilligkeit folgt keine zielgerichtete Aktion. So kommt es, dass Wirtschaftskriminelle, die keinem auch nur ein Haar gekrümmt haben, auf Jahre in den Bau gehen und Schläger und Körperverletzer von einer Bewährungsstrafe in die nächste kommen. Ich habe nichts gegen Bewährung für Ersttäter, aber eine Kaskade von Bewährungsstrafen in fünf oder mehr Etappen, bis endlich mal ein paar Monate Bau verordnet werden, mutiert das Strafsystem zur Attrappe.

    Mal schauen, wie die Verkehrspolitik hier handelt. Auf der einen Seite wird die Zunahme des Radverkehrs ausdrücklich begrüßt. Der Radler wird als schwacher Verkehrsteilnehmer erkannt und sein Schutz gefordert. Anstatt dann aber die Gefährder so zu lenken, dass die Gefährdung sinkt, werden die Radfahrer gegängelt und das Radfahren künstlich unattraktiv gemacht. Also das Gegenteil von dem, was ein halbwegs gebildeter Mitteleuropäer eigentlich erwarten würde.

    Hier ist also die Gefahr besonders groß, das einzelne Verkehrsteilnehmer, nachdem sie Opfer einer Verkehrsstraftat wurden, die von staatlicher Seite nicht geahndet wurde, zur Selbstjustiz neigen. Das ist menschlich, aber ebenfalls nicht zu dulden. Sonst werden wir den vom Boulevard oft herbeigeschriebenen Krieg auf den Straßen wirklich bekommen.
    Was hilft, ist politische Einflussnahme. Man kann nicht auf die Politiker schimpfen, selbst aber den Arsch nicht hochkriegen. Das Mindeste, was man machen kann, ist, seinen zuständigen Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene ausfindig zu machen und auf Mißstände per Mail oder Brief aufmerksam zu machen. Steter Tropfen höhlt den Stein, wenn das genügend potenzielle Wähler machen, wird auch darauf gehört.
    Wer die Zeit und Möglichkeit hat, sollte auch erwägen, selbst politisch aktiv zu werden. Den Parteien laufen die Mitgliede weg, das sollte es einem erleichtern, dort anzukommen und wenigstens im Kleinen Einfluss zu nehmen. Auch Orts- und Gemeinderäte sind durchaus zu erlangende Posten.

    Ich weiß, das sind Wege, die nicht jeder gehen kann. Es sind aber auch Wege, die wir nicht nur den Großkopferten und Lobbyisten überlassen dürfen.
    Jedenfalls sind es Wege, die legal sind und eher Aussicht auf Erfolg haben als die Wiedereinführung des Faustrechtes.

    Hi
    alles Schema f. Der Radfahrer wird, sofern unschuldig und mit Vorfahrtsrecht, lediglich übersehen.
    Hat der Radler dagegen keine Vorfahrt und übersieht seinerseits ein sich viel zu schnell näherndes Fahrzeug, hat er dessen Vorfahrt missachtet.
    Die Tendenz ist klar, fraglich ist, ob es in diesem Radlerfeindlichen Ort an der Presse liegt, die die Meldung so formuliert, oder ob schon der Polizeibericht, der abgeschrieben wurde, diese Tendenzen enthält.