Beiträge von Explosiv

    Hi
    für mich ist der Radweg auch nicht straßenbegleitend.
    Die Rechtsprechung geht von straßenbegleitend aus, wenn der Radweg zumindest überwiegend nicht weiter als 5m von der Fahrbahn weg geführt wird und somit zur Straße zählt. Ein rechtwinklig von der Fahrbahn wegführender Radweg, der zu einem anderen Radweg führt, über den man dann wieder die verlassene Straße erreichen kann, gilt sicher nicht als straßenbegleitend. Auch, wenn er vielleicht die bessere Alternative zur Fahrbahn ist, kann ich von hier aber nicht beurteilen.
    Für das Verhalten des Autlers wäre es aber so oder so kein Unterschied. Für eine Gefährdung gibt es keine Entschuldigung, hinweisen, belehren, maßregeln darf allein die Polizei mit angemessenen Mitteln.

    Hi
    ich weiß nicht, ob es noch geht, aber früher wurde als Geheimtipp zur Fahrradmitnahme folgendes behauptet:
    einfach das Vorderrad demontieren und in einer Radtasche auf den Rücken hängen, das Restrad kann immer noch mitgeführt werden. Schon gilt das Rad als Gepäckstück und kostet keinen Aufpreis und ist auch nicht auf bestimmte Züge oder Abteile beschränkt. Ist lediglich etwas sperrig.
    Und wer früher wie ich oft in den Silberlingen im Nahverkehr mitgefahren ist, inklusive schwergängiger Türen und hoher Einstiege, ist erstaunt, wie modern es im Nahverkehr heute zugeht. Kommt also immer auf den Standpunkt an.
    Technische Spitze sind aber einige Züge wirklich nicht. Denke ich an die Pannenserien mit diversen ICE-Modellen oder dem unsäglichen Pendolino, hätte man besser funktionierende Systeme im Ausland einkaufen sollen. Aber da war wohl der Klüngel aus Politik und Wirtschaft dagegen.

    Hi
    nein. Verboten wird der Fußgängerverkehr. Imho gilt das Schild für die komplette Straße, also auch auf dem linksseitigen Gehweg. Fußlinge müssen also eine Umleitung laufen. X/
    Radfahrer werden nicht adressiert. Das Zz "Radfahrer absteigen" ;( ist erstens kein amtliches und zweitens unbeachtlich, da ein abgestiegener Radfahrer kein Radfahrer mehr ist und sofort wieder aufsteigen könnte.
    Es gibt allerdings ein gültiges Zeichen, dass Radfahrer adressiert: das [Zeichen 237] ein paar Meter hinter der Absperrung. 8o Es bedeutet, dass der Fahrbahnteil links des Zeichens ein benutzungspflichtiger Radweg ist und daher von Radfahrern benutzt werden muss. Wo die KFZ bleiben sollen, ist deren Problem. :D
    Für Radler ist die Situation also optimal gelöst, :thumbup: für alle anderen eher weniger. :thumbdown: Das soll uns als verfolgte Minderheit aber nicht weiter kümmern, wir haben mit uns selbst genug zu tun. 8)

    Hi
    gerade diese Meldung ist atypisch für das Problem.
    Augenscheinlich Stadtrand oder ländlicher Raum, schmale Fahrbahn ohne Bebauung, ohne Markierungen für Mitte oder Rand, ohne Seitenstreifen oder abgetrennte Straßenteile für Radler oder Fußgänger.
    Der Unfall wurde nicht verursacht, weil die Radverkehrsführung murks ist, es gibt ja keine, sondern weil offenbar Gas und Bremse bei der Führerin des KFZ verwechselt wurden. Das kann überall passieren, so wurden schon Kinder ohne Rad in der elterlichen Grundstückszufahrt überfahren.

    Autofahren ist immer noch eigenverantwortlich. Einmal den Schein gemacht, ist man selbst dafür verantwortlich, sich über Gesetzesänderungen auf dem Laufenden zu halten. Wer das alleine nicht kann, mag die Dienste einer Fahrschule in Anspruch nehmen und dort eine Nachschulung erfahren.
    Wer als Germane ins Ausland fährt oder als Ausländer hierher kommt, ist verpflichtet, sich vorher über die dort geltenden Regeln zu informieren.
    Es ist also nicht das System, der Staat oder wer auch immer schuld, wenn man nicht bescheid weiß und deshalb sich und andere gefährdet, sondern man selbst.
    Und wenn man merkt, dass einen häufiger Situationen überfordern, ist man auch selbst dafür verantwortlich, die Konsequenzen daraus bis zur Rückgabe der Fahrerlaubnis zu ziehen.

    In unserem Bad auf der Arbeit hängen Spiegel mit der Überschrift: Dieser ist für Deine Sicherheit verantwortlich.

    Hi
    das Problem ist, dass der gemeine Bürger nur das kennt, was er in der Mainstream-Presse erfährt. Und dort ist Konsens, dass Radler auf Radwege gehören, natürlich behelmt, und dort sicher und den ordentlichen KFZ-Verkehr wenig störend unterwegs sein können. Radfahren wird als Freizeitaktivität begriffen, zweitrangig hinter allem übrigen Verkehr.
    Und so verhält sich der gemeine Bürger dann, so er denn mal Rad fährt. Und lässt sich in beachtlichen Stückzahlen an den unübersichtlichen Kreuzungen mit dem KFZ-Verkehr umnieten. Sogar, wenn sowas dann in die Medinen kommt, fühlt er sich auf dem Hochbort, egal ob Geh- oder Radweg, sicherer als auf der Fahrbahn.
    Wenn man den Sumpf trocken legen will, darf man nicht die Frösche fragen.
    Mit kleinen Kindern, die gerade Fahrrad fahren lernen und rudimentär auch die Verkehrsregeln, kann man nicht den Anspruch erheben, mit diesen auch auf konfliktträchtigen Strecken unterwegs sein zu wollen. Um sie auf dem Gehweg zu begleiten, den sie ja in den ersten Jahren nutzen müssen, ist ein Kickbord vielleicht das bessere Gefährt, das man zudem auch legal als Erwachsener auf dem Gehweg benutzen darf. Um mit einem Vierjährigen mitzuhalten in jedem Falle ausreichend schnell.
    Und alle anderen gehören auf die Fahrbahn, solange es keine wirklich breiten, ordentlich geführten und abgesicherten Radwege gibt. Zu ihrer eigenen Sicherheit.
    Dann noch in gleichem Maße gegen Gehwegradler, Falschparker und Schnellfahrer vorgegangen, und es könnte was draus werden.

    Hi
    deswegen schrieb ich ja, wenn man Beweise oder Zeugen hat.
    Es gibt hier im Forum und anderswo ja Schilderungen genug, in denen das eine oder andere oder beides vorhanden waren, und nicht immer wurde Anzeige erstattet.

    Hi
    völlig sinnfreier Artikel auf Basis falscher Daten. Die angelbich über 80% vermeidbare Kopfverletzungen mit Helm werden nicht belegt, weil sie frei erfunden sind. Nach dem Motto der Werbebranche: einfach oft genug behaupten, irgendwann sickert es in´s Bewußtsein als Tatsache ein.

    In dem Fall mit dem abgedrängten Schulkind kriegen sie hoffentlich den Fahrer und ziehen den Führerschein für eine angemessene Zeit ein. Hoffentlich traut sich der Kleine überhaupt mal wieder auf´s Rad.
    Der Fall zeigt, dass jede Gefährdung durch Engüberholer angezeigt werden sollte, wenn man Beweise oder Zeugen hat, und erst recht jeder dadurch entstandene Unfall, auch die mit nur geringen Folgen. Nur so kann man bei den zuständigen Behörden den Eindruck erzeugen, dass eine Verfolgung dieser Vorgänge doch im öffentlichen Interesse liegt, das sie bisher oft verneinen.

    Hi
    so es denn Anordnungen von vor 1997 geben sollte, werden die sich nicht auf die Benutzungspflicht beziehen, da diese vor 97 obligat war und nicht extra angeordnet werden musste. Vielmehr werden Spezialitäten des betroffenen Radweges adressiert worden sein jenseits der Benutzungspflicht. Da die Benutzungspflicht damals obligat war, wurde auch nicht geprüft, ob sie für den betroffenen Radweg die Bedingungen, die in der StVO und der VwV StVO, die es in dieser Fassung vorher ja noch gar nicht gab, genügen.
    Damals wurde leider für den Übergang, für den keine Frist gestzt wurde, ein gewisser Bestandsschutz für Altanlagen eingeräumt. Anscheinden meinen manche Behörden, die Frist würde bis zum Kleinnimmerleinstag reichen.
    Imho ist die Frist nach längstens 2 Jahren abgelaufen, da das die Periode für die vorgeschriebenen Verkehrsschauen ist, bei denen gerade auch die Notwendigkeit von Benutzungspflichten für Radverkehrsanlagen immer wieder hinterfragt werden soll.
    Was die Behörden in vielen Fällen ja gar nicht erst durchführen.

    Hi
    ich hätte auch interessiert gefragt, wie es kommt, dass er das darf und ob man die entsprechende Erlaubnis denn mal sehen könne. Dabei freundlich bleiben, das kann helfen.
    Schließlich hätte ich die Situation aufgelöst, indem ich kurz mein Rad auf den Gehweg geschoben hätte, bis das Fahrzeug vorbei ist. Ist ja kein Güterzug, das sollte eine Sekundensache sein. Anschließend normal weiterradeln, Weg ist dann ja wieder frei.

    Hi
    damit wird die Dunkelziffer der Radlerunfälle weiter erhöht.
    Schlimm genug, wenn die Polizei und Staatsanwaltschaft nach einer angezeigten Gefährdung ohne Unfall die Sache niederschlägt wegen mangelndem öffentlichen Interesse, da "nix passiert" ist.
    Wenn man dann, wenn was passiert ist, auf die Polizei verzichtet, wird auch in Zukunft das öffentliche Interesse an der Verfolgung Gefährdender verneint werden, weil "so wenig passiert".
    Die Katze beißt sich in den Schwanz und der Radler bleibt weiterhin der Dumme.

    Zu den möglichen Verletzungen:
    im Arbeitsbereich wird immer geraten, auch Bagatellverletzungen wenigstens im Verbandbuch eintragen zu lassen. So mancher hatte nach einem Kratzer am Arm am nächsten Tag eine Entzündung und auch so mancher nach einer kleinen Prellung am nächsten Tag ne dicke Schwellung. Spätmeldungen sind da zwar möglich, haben aber immer ein Geschmäckle, das spätestens zum Tragen kommt, wenn es für die Versicherung teuer wird. Daher lieber zu viel melden als zu wenig. Wie die Polizei parat kommt, ist deren Problem. So wie es nach deren Meinung unser Problem ist, mit untauglichen Radverkehrsführungen oder aggressiven Autlern zurecht zu kommen.

    Ist ja auch logisch, da für Räder eben keine Gurte oder Airbags eingeführt wurden. Immerhin haben wir jetzt auch Scheibenbremsen, wenn das auch bei Alltagsrädern weniger zum Tragen kommt als bei Alltagsautos.

    Hi
    wenn ich das richtig verstehe, existieren für die Altschilder, die 97-99 aufgehangen wurden, keine Anordnungen. Ohne Anordnung sind die Schilder illegal und unverzüglich zu entfernen.
    Folglich sollte man erst mal Auskunft zu den Anordnungen verlangen, bevor man überhaupt an Begründungen für solche denkt. Alle Ausreden von wegen Umstellung auf EDV etc. bedeuten doch nur, dass die Behörden keine Anordnungen vorweisen können.
    Sollte 97-99 für einige oder alle Blauschilder eine Anordnung ohne Prüfung auf z.B. besondere Gefährdungen oder Zumutbarkeit erlassen worden sein, ist diese nicht ermessensfehlerfrei und damit anfechtbar. Dies leider nur im Widerspruchsverfahren oder über Antrag auf Neubescheidung mit ggf. anschließendem Widerspruch.

    Hi
    die Zunahme des Radverkehrs wird im Text zwar erwähnt, aber nicht in Relation zum Anstieg der Unfälle gesetzt.
    Schön ist auch die Formulierung, dass die Radfahrer von den Autlern an Kreuzungen "übersehen" werden. Richtiger wäre, dass die Radlinge von den Autlern an Kreuzungen nicht beachtet wären, was etwas völlig anderes ist. Übersehen heißt ja, man hat gekuckt und konnte nix sehen. Nicht beachtet heißt dagegen, dass Rechtsabbieger im Auto nicht damit rechnen, auf Radverkehr achten zu müssen und ohne Schulterblick nach rechts abbiegen. Und das ist es, was man meist beobachten kann.
    Da bekommt der Begriff "Halsstarrig" eine ganz eigene Bedeutung. :cursing:

    Hi
    ich spreche dann den Hund höflich an, er möge doch bitte noch 10 Sekunden länger sein Bein oben behalten, bis ich vorbei bin, und wünsche ihm anschließend einen schönen Tag. Auch Hunden gegenüber muss man immer "Rücksichtnehmen".
    Für die über den Radweg gespannten Leinen gibt es dagegen keine Lösung, da diese auf Ansprache wenig bis gar nicht reagieren.