Beiträge von Explosiv

    Wenn das so weiter geht mit den Längsvekehrunfällen ist man vielleicht auf einem guten Radweg doch besser aufgehoben. Der Verkehr scheint zu wimmeln von Smombies und überforderten Senioren. Und das wird schlimmer werden....

    Raserurteil des BGH

    Das beharrliche viel-zu-schnell-fahren könnte man an die Führerscheinstelle melden. Die sieht vielleicht Bedarf für eine MPU....

    Das ist eine Vorgehensweise, die z.B. im Sprengstoffrecht schon lange ähnlich gehanhabt wird.

    "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen...."

    Auf der Suche nach diesen Tatsachen wird von der zuständigen Behörde unter anderem auch das Verkehrszentralregister abgefragt. Mehrfache Verstöße gegen die StVO können durchaus zum Entzug von Waffenbesitzkarte oder Sprengbefähigungsschein führen oder verhindern, dass man überhaupt zu einem Lehrgang zugelassen wird.

    Es ist der Gesetzgebung also nicht fremd, fachfremde Verstöße als Indiz dafür zu nehmen, dass jemand auch in einem anderen Fachbereich nicht als zuverlässig anzusehen ist.

    Die Tatsache hat der Schütze selbst geschaffen, die Annahme, er könne auch anderswo gegen geltendes Recht verstoßen, ist somit gerechtfertigt, der Freibrief aka FE, mit tonnenschwerem Gerät in der Öffentlichkeit unterwegs sein zu dürfen, ist zu entziehen.
    Wer weiß, auf was der Depp vorher schon alles geschossen hat, bevor es ihm zu langweilig wurde und er auf Menschen zu schießen begann.

    on-topic

    Das nennt man ganz einfach asozial.
    Nur dass dieses Verhalten in 1,5-40 Tonnen Blech gefährliche Züge annimmt und beachtliche Strichlisten an Opfern fordert.

    Vielleicht sollte man eine MPU zur Standardvoraussetzung zum Erwerb der Fahrerlaubnis für mehrspurige Fahrzeuge machen....

    Wie wäre es mit Antrag auf Neubescheidung? Dann gibt es einen neuen Verwaltungsakt, gegen den man vorgehen kann. Und vielleicht kommt die StVB ja bei der Formulierung des Ganzen drauf, dass das nicht gerichtsfest ist und hängt das Schild selber ab.


    ...man darf doch noch träumen dürfen....

    Für mich ist es auch irrelevant, was auf FB geschrieben wird. Ich bin nicht auf FB und hab es auch nicht vor.
    Mein Eindruck ist der, dass FB wie ein riesiges, unmoderiertes und somit auch ohne lenkende Eingriffe eingerichtetes Forum ist, in dem jeder Depp seinen Samon absondern kann, ohne dafür geradestehen zu müssen. Das kann ja nichts werden.
    In moderierten Foren hat man oft schon genug mit Trollen zu kämpfen. Dank fleißiger Moderatoren klappt es da meistens. Foren, die das nicht schaffen, werden früher oder später eingestellt.
    FB scheint aber ein Paradies für Trolle und Dumpfbacken zu sein. Da mach ich nicht mit.
    Für FB selbst ist das zur Zeit noch nicht schädlich, dass da etliche Kleingeister unterwegs sind und alles und jeden beschimpfen und verunglimpfen. Denn FB ist im Grunde ohne Selbstzweck. Es will nichts bewirken oder erreichen. Nur hohe Nutzerzahlen, da die Nutzer das Produkt sind.
    FB wird erst was dagegen unternehmen, wenn durch diese Unarten die Nutzerzahlen sinken. Oder wenn sie von der einen oder anderen Regierung dazu gezwungen werden, die die Möglichkeit hat, FB von einem Teil der Nutzer abzuschneiden oder monetär zu belasten.
    Ansonsten legen die die Füße hoch, rufen "Meinungsfreiheit" und lassen ihr Konto wachsen.

    Da mach ich nicht mit, ich komme so schon kaum damit nach, all das zu lesen jeden Tag, was mich direkt interessiert.
    Mich persönlich ärgert es nur, wenn man in verschiedenen Formaten nur noch mitdiskutieren kann, wenn man bei FB ist. Was solls, konzentriere ich mich halt auf anderes. Und zumindest Email geht auch meistens noch.

    Für mich ist es irrelevant, ob der Radler tatsächlich mit dem Fahrzeug kollidiert ist oder bei dem Versuch, sich durch eine enge Restlücke vor dem Fahrzeug vorbeizudrücken, zu Fall kam. Verursachend ist der Versuch gewesen, den Radler zum stehen bleiben zu zwingen mit dem Fahrzeug als Tatwaffe.
    Somit ist die Herbeiführung des Unfalls mit anschließender Fahrerflucht auch ohne Fahrzeugkontakt verwirklicht.
    Unterlassene Hilfeleistung kommt auch noch dazu.
    Hoffentlich wird auch die Straßenverkehrsgefährdung geahndet.

    Ein bis mehrere Monate zu Fuß dürften angesagt sein, zusätzlich noch einiges an Bußgeld.
    Und eine Meldung an die Führerscheinstelle. Leistet der sich noch mehr so Sachen, ist irgendwann eine MPU fällig.

    Mal schauen, ob dort noch jemand wach ist.
    Habe mal folgende Mail geschrieben:
    "
    Hi
    Vor einiger Zeit haben Sie wohl eine Plakataktion an Landstraßen durchgeführt.
    Die Plakate werden z.T. im Internet immer noch verlinkt.
    Einem solchen Link folgend stieß bei mir das Plakat "Abstand!" sauer auf.

    Meine Frage an Sie: soll das ein positives oder negatives Beispiel für den richtigen Überholabstand KFZ/Radler sein?
    Ich schätze den Abstand Lenkerende-Außenspiegel auf etwa 50 cm ein.
    Also viel zu eng. Dass die Dame dabei zufrieden grinst kann nur Ausdruck erhöhter Risikobereitschaft sein.

    Gerichte haben den §5 Abs. 4 Satz 2 der StVO so ausgelegt, dass
    wenigstens 1,5m, bei hohen Differenzgeschwindigkeiten wenigstens 2m
    Abstand KFZ-Radfahrer einzuhalten sind.

    Von daher finde ich Ihr Plakat etwas daneben und für die Sicherheit des
    Radverkehrs kontraproduktiv, da es das gängige Dichtüberholen als in
    Ordnung präsentiert.
    Ein Bärendienst für die Verkehrssicherheit.

    bye
    Explosiv"

    Weil man in den Geschäftsvierteln
    die Leute auf die kostenpflichtigen Parkplätze treiben bzw. zum Lösen eines Parkscheines animieren möchte
    diese kostenpflichtigen Parkplätze in Wohngebieten regelmäßig fehlen
    die Frequenz, mit der ein und derselbe Ort von Falschparkern belegt wird, die man beknollen kann, in Geschäftsvierteln erheblich höher ist
    man Dienstwagen einsparen kann.

    Auf Nachfrage einer Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs in meinem Vorort von Euskirchen bekam ich die Antwort, hierfür stünde nur eine Kraft zur Verfügung, die alle Vororte von Euskirchen betreuen würde.
    Ich habe nicht den Eindruck, dass diese ein- bis zweimal im Monat hier durchkommt, sonst wären manche Falschparkgewohnheiten nicht so verfestigt, wie sie zu beobachten sind. Und hier herrscht nicht mal hoher Parkdruck, die Leute sind es nur einfach gewohnt, halbhüftig auf dem Gehweg zu parken oder mit 2 Rädern den benutzungspflichtigen Zweirichtungs Geh- und Radweg noch schmäler zu machen, als er so schon ist.
    Den nehm ich mir als nächstes vor.

    Nun ja, was hat man davon? Man kann mit äußerster Vorsicht durch die gelassene Lücke durchfahren. Nun denn.

    Aber eigentlich ist das so falsch. Auf dem Schutzstreifen ist Parkverbot, nicht Haltverbot. Anhalten zum Be- oder entladen ist also auf dem Schutzstreifen vorgesehen.
    Nach §12 ist zum Halten oder Parken an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren, wenn kein Seitenstreifen vorhanden ist, der genutzt werden darf. Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn- im Gegensatz zum Radfahrstreifen- und darf bei Bedarf von anderem Verkehr genutzt werden.
    Also wäre es richtig, den Schutzstreifen zum Be- und Entladen zu nutzen und auch zu blockieren, dem Radverkehr ist zuzumuten, das Hindernis zu Umfahren.

    In vorschriftsmäßig gestalteten VBBs gibt es vor allem Anwohnerverkehr.
    Es fahren also oft genau die zu schnell, die eigentlich durch den VBB geschützt und lärmentlastet werden sollen. Wie in 30er Zonen der Wohngebiete.
    Motto: ich kenne mich hier ja aus, da kann ich ruhig schneller fahren, ich pass schon auf. <X