Das ist eine Vorgehensweise, die z.B. im Sprengstoffrecht schon lange ähnlich gehanhabt wird.
"Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen...."
Auf der Suche nach diesen Tatsachen wird von der zuständigen Behörde unter anderem auch das Verkehrszentralregister abgefragt. Mehrfache Verstöße gegen die StVO können durchaus zum Entzug von Waffenbesitzkarte oder Sprengbefähigungsschein führen oder verhindern, dass man überhaupt zu einem Lehrgang zugelassen wird.
Es ist der Gesetzgebung also nicht fremd, fachfremde Verstöße als Indiz dafür zu nehmen, dass jemand auch in einem anderen Fachbereich nicht als zuverlässig anzusehen ist.
Die Tatsache hat der Schütze selbst geschaffen, die Annahme, er könne auch anderswo gegen geltendes Recht verstoßen, ist somit gerechtfertigt, der Freibrief aka FE, mit tonnenschwerem Gerät in der Öffentlichkeit unterwegs sein zu dürfen, ist zu entziehen.
Wer weiß, auf was der Depp vorher schon alles geschossen hat, bevor es ihm zu langweilig wurde und er auf Menschen zu schießen begann.