Separierung ist ja an sich nicht schlecht, wenn sie wirklich bedarfsgerecht gemacht wird.
So lange aber nur so viel separiert wird, wie der Autoverkehr zulässt, ohne Rücksicht, ob es der separierten Verkehrsart was bringt oder nicht, ist es schlecht gemacht. Und abzulehnen.
Letzteres ist die Regel, ersteres die absolute Ausnahme.
Beiträge von Explosiv
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Zu blöd, dass die bereits heute angebrachte Meldeanlage für baldiges Rotlicht, das gelbe Licht nämlich, nicht dazu genutzt wird, den Gasfuß zu lupfen, sondern stärker durchzutreten.
Eine App würde daran genau gar nix ändern. -
Da gibt es nur einen klitzekleinen Paragraphen dagegen, der unnützes Hin- und Herfahren verbietet. Der wäre hier einschlägig.
Was soll eigentlich diese Epidemie von Aktionsvorschlägen, habt Ihr da oben im Norden auf einmal massenhaft Zeit verbunden mit Aktionismussyndrom oder ist die Luft so schlecht, dass der Sauerstoff das zentrale Nervensystem nicht mehr erreicht?
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Gewerbeaufsicht oder Feuerwehr informiert?
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Die dann einen Artikel über Knöllchen-Horst druckt.
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Er begegnet dem Spekulatius, dass der Radler wohl keinen Helm getragen hätte, sonst wären die Verletzungen nicht so schwer.
Ist jedenfalls besser, als den Helm nur zu erwähnen, wenn er fehlt.
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Schreibt doch in anderen Verkehrs-Foren, die nicht explizit für Radler gedacht sind.
Sind zwar meist Foren der Automobilisten, aber was solls, das ist doch ein Großteil der Zielgruppe... -
Hast Du es schon mit Gesprächstherapie versucht? Rohipnol? Baldrian? Gras?
Lass wenigstens das Speed weg...
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Vergiss es. Die Leute fahren doch nicht mit dem Auto, weil sie nicht wissen, dass es ÖPNV gibt.
Da braucht es schon eine Citymaut kombiniert mit günstigem ÖPNV, um das zu ändern. Und höhere Parkgebühren kombiniert mit hohem Verfolgungsdruck auf Falschparker.
Reine Parolen bringen gar nix.
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Um mal einen Buchtitel zu variieren:
Brave Radler kommen in den Himmel. Freche Radfahrer kommen überall hin.
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Reicht für zwei oder 4 Fahrräder, um sie davor oder dahinter quer anzulehnen und ordentlich dran anzuschließen.
Als Felgenkiller würd ich das nicht benutzen wollen. -
BLÖD weiß, was sich verkaufen lässt.
Ob es richtig oder relevant ist, ist denen egal. -
Ich weiß, dass es das gibt, haben wir hier in Euskirchen auch. Das macht es aber nicht besser. Es sollte in einer der Anlagen zur StVO entsprechend aufgeführt werden, wie das auszusehen hat bei erlaubter Querung durch Fahrbahnverkehr.
Piktogramme auf dem Boden haben ohne zugehöriges VZ aus Blech keine Bedeutung. Sie verdeutlichen lediglich ein angeordnetes VZ, haben ohne dieses aber keinen Regelungscharakter.
Ausnahme ist nur der weiße Radfahrer ohne Blau drumrum für Schutzstreifen. Der im Prinzip auch nur drum bettelt, dass die Dosenfahrer akzeptieren mögen, wenigstens die Radfahrer auf diesen Streifen in Ruhe zu lassen. Mit wechselndem Erfolg. -
Scheint vor allem schwierig, wenn Stricharten benutzt werden, die nicht vorgesehen sind.
Hier scheint aber wirklich der Ausführende das verbockt zu haben, der von Anfang an unterbrochenen Breitstricht gezogen hat anstatt richtigen Breitstrich bis zum Beginn des Rechtsabbiegers.
An unterbrochenen Breitstrich kann man kein Z 237 stellen, da dies nur für durchgezogenen Breitstrich definiert ist.
Ich frage mich immer, warum man beim Bedarf, Fahrbahnverkehr den Radstreifen queren zu lassen, nicht den Breitstrich ungestört durchlaufen lässt und analog zu Z296 eine Leitlinie auf die Seite danebenpinselt, von der der querende Verkehr kommen soll. Damit wäre klar, dass der Radverkehr sich weiterhin auf einer geschützten Führung befindet und Vorrang hat, der querende Verkehr aber unter Beachtung dieses Radverkehrs hier auch queren darf.
Wäre schön gewesen, wenn der Normgeber bei Schaffung des Radfahrstreifens sich auch über die Knotensituationen geäußert hätte. -
Ich stelle mir eher vor, dass man gescheite Radwege baut, ohne sie mir blauen Lollies zu verzieren.
Denn Grundlage für die Benutzungspflicht ist nicht der tolle Radweg, sondern die besondere Gefahrenlage wegen örtlicher Besonderheiten, die das Normale weit übersteigt. Das hat mit der Präsenz eines Radweges erst mal nix zu tun.Frei nach dem Motto: gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht.
Sieht man ja an den schlechten, die werden von zahlreichen Lemmingen genutzt. Ob mit oder ohne Blauschild. -
Sehen wir es doch mal so:
wir hätten gerne ordentlich breite, stetig geführte, ordentlich gesäuberte Radwege, auf denen man nicht plattgefahren wird. Auch nicht an den Knotenpunkten.
Und da wir die nicht haben und in absehbarer Zeit nicht kriegen, fahren wir halt auf der Fahrbahn und gut ist.
Blauschilder werden angenommen, wenn der Radweg annehmbar ist, ansonsten ignoriert. Ist dann das Fahrbahnradeln zu nervig oder zu teuer, klagt man das Blauschild weg.Fahrrad eingraben ist dagegen nicht die zielführende Lösung.
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Die verdienen die volle Breitseite.
Wenn man aus historischen oder Denkmalschutzgründen die Straße nicht derart umgestalten kann oder will, dass sie den Vorgaben für einen VBB entspricht, dann soll man auch keinen VBB anordnen und ausschildern.
Alternativ kann man auch Haltverbotszone kombiniert mit Tempo-10-Zone anordnen. Dabei bleiben auch die Vekehrsarten getrennt, es gibt Fahrbahn und Gehwege, das Temponiveau entspricht etwa dem, was in einem VBB auch zu beobachten ist, und das Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt.So aber ist das nur Blödsinn vom Amt, der vom normalen VT nicht richtig umgesetzt werden kann.
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Ich würde weiterhin darauf abzielen, dass die Radverkehrsführung hier grundsätzlich der Vorfahrtstraße folgt und lediglich verschwenkt ist. Die Fahrbahn eines freien Rechtsabbiegers begründet keine eigene Straße mit eigener Vorfahrtsregel, sondern bleibt ein Abbieger nach § 9. Dem Radverkehr ein VZ 205 anzuordnen ist sinnfrei, da kein vorfahrtsberechtigter Verkehr auf diesem Rechtsabbieger vorhanden ist. Es quert auch nicht der Radverkehr die Fahrbahn des Rechtsabbiegers, sondern der Rechtsabbieger quert den verschwenkten Radweg, der an der Vorfahrtsregelung der begleiteten Straße teilnimmt. Richtig wäre also VZ 205 für den Rechtsabbieger, mit Zz "querender Radverkehr aus beiden Richtungen".
Ferner ist die Antwort in sich unstimmig.
In einem Satz wird noch die markierte Radfahrerfurt erwähnt, im nächsten aber behauptet, der Radler würde den Zebrastreifen regelwidrig nutzen. Das tut ja bereits beim Lesen weh, wie schlimm war es dann erst beim Formulieren? Drei Tage krank? -
Es ist schon logisch, dass bei Befragen von fachfremden Personen falsche Antworten gegeben werden.
Klinikpersonal ist Fachpersonal u.A. im lindern von Unfallfolgen.
Das bedeutet aber nicht, dass sie Fachpersonal für Unfälle sind. Das liegt noch nicht mal nahe. Das ist absurd.
Das Erstere ist Medizin, das Letztere Physik.
Leider erkennen die meisten Leute den Unterschied nicht, vor allem auch die Betroffenen selber.Ich fahre immer mit Helm, weil ich als Bergmann Helmtragen gewohnt bin und man daran nützliches Zubehör befestigen kann.
Und als Bergmann weiß ich, dass ein Helm gegen schmerzhafte Bagatellunfälle helfen kann, nicht aber gegen ernsthafte Unfälle.
Ein kleines Steinchen, dass sich in 5 Metern Höhe selbständig macht und auf den Kopf fällt, macht mit Helm "klopf" und ohne Helm Aua und Blut.
Ein 1-Zentner-Brocken aus gleicher Höhe dagegen erschlägt mich mit und ohne Helm.
Das Gleiche auf dem Rad. Ein nicht zu heftiges Aufkommen mit dem Kopf auf was-auch-immer tut mit Helm weniger weh als ohne. Ein ernsthafter Unfall mit starkem Kopfaufprall dagegen kann mit und ohne Helm fatal sein. Aus humanitären Gründen kann man seit 1945 in Deutschland keine vergleichende Tests mehr durchführen, vielleicht kann man Nordkorea oder andere Despotien dazu bringen, die Forschung hierzu zu übernehmen.Für Klickpedale gibt es übrigens von Shimano Pedalplatten mit Reflektoren, die man auf der einen Seite einklickt. Damit hat man auf einer Seite Bärentatze, auf der anderen Seite Klickpedal und insgesamt die Reflektoren, die im Verkehr vorgeschrieben sind. Nach kurzer Eingewöhnung durchaus brauchbar. Reflektoren an den Schuhen sind kein echter Ersatz, da nicht in der zuständigen Verordnung als Alternative gelistet.
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Ich dachte, das Dreieck soll nach oben zeigen.