Mit Zeichen 295 und ohne Zeichen 237 ist es aber kein Schutzstreifen, sondern ein Seitenstreifen.
Seitenstreifen besitzen aber weder Fahrradpiktogramme noch werden sie an Einmündungen/Kreuzungen (unterbrochen) markiert durchgeführt.
Wer so gekennzeichnete Streifen nicht als Radfahrstreifen identifiziert, der kann das nicht etwa nicht. Der *will* das schlicht nicht.
Und falls jemand meint, dass man die Nichtidentifizierbarkeit daran festmachen könnte, dass auf solchen Streifen bisweilen gehalten oder geparkt wird, dem sei gesagt, dass ja auch auf eindeutig beschilderten und zusätzlich mit Blauschild-piktogrammen markierten Streifen regelmäßig und jedenfalls nicht seltener geparkt wird. Ebenso gibt es hinsichtlich der Quote der Maßregelungsnötigungen Null Unterschied, wenn ich beschilderte und unbeschilderte Streifen mit dem Rad ignoriere.