Beiträge von Th(oma)s

    Ich meine aber, es gäbe schon Urteile

    Vorhandene Urteile betreffen allesamt Fälle mit Null-/Minusabstand. Ich stelle mir das Zustandekommen der in die Urteile geschriebenen Distanzen immer so vor, dass der Verteidiger des angeklagten Überholers plädiert, dass sein Mandant eigentlich unschuldig sei, weil der Radfahrer einen plötzlichen Schwenk von 50 cm gemacht habe und deswegen selber schuld am Unfall sei. Woraufhin der Anwalt des klagenden Opfers plädiert, dass es solch einen großen Schwenk unmöglich gegeben haben könne, weil sein Mandant ein sicherer Radfahrer sei, die Abweichung habe lediglich höchstens 30cm betragen. Das Gezänk der Rechtsverdreher geht eine Weile so hin und her, bis es dem Richter zu bunt wird und er sagt: "papperlappapp, 30, 50cm hin oder her. Du, Angeklagter, hättest mindestens 1,5m Abstand halten müssen. So, und jetzt ist endlich mal Ruhe hier, sonst lasse ich den Saal räumen." :evil:

    Will sagen: eigentlich bedeutete der aus dem Richterrecht stammende Abstand: "nimm dir mindestens 1,5m vor, dann braucht mir wegen 30 oder 50cm keiner die Zeit zu stehlen". Was er dagegen nie bedeutete: "Alles was unter 1,5m liegt, ist konkret lebensgefährlich und gehört deswegen bei Unterschreitung entsprechend hart abgestraft".

    :evil: Ich bin vor ein paar Tagen mal einem größeren Schlagloch ausgewichen, das ich dank der berühmten tiefstehenden Sonne erst sehr spät gesehen hatte. Da bin ich bestimmt nicht 150 cm nach links gesprungen, aber doch ein ganz ordentliches Stück.

    Du warst also unter Verletzung des Sichtfahrgebotes unterwegs. :evil:

    Es zeichnet Schlaglöcher aus, dass sie durch die Reifen von KFZ erzeugt/vergrößert werden. Da KFZ andererseits zu selten genau auf der Fahrbahnrandmarkierung fahren, um dort ein Loch zu dengeln, ist mir auch noch nie ein Schlagloch begegnet, an dem ich nicht problemlos auf dessen *rechter* Seite vorbei gekommen wäre.

    welche pendelbewegungen führt denn ein Fußgänger aus? bei dem sind die 150cm ja auch vorgeschrieben

    Fußgänger können größere spontane Seitenbewegungen vollführen als rollende Radfahrer und notfalls quasi auf der Stelle die Laufrichtung um 90° wechseln. Von daher konnte der Gesetzgeber gar nicht anders, als Fußgänger mit mindestens den gleichen Werten zu berücksichtigen wie Radfahrer. Dass die pauschalen Mindest(!)werte dennoch auch für sie überzogen sind, und bei Flächen, wo markierte oder bauliche Trennungen existieren, keine verpflichtende Anwendung finden müssen, steht auf einem anderen Blatt.

    12/2018

    und dann braucht es auch die 150cm beim Vorbeifahren auf Radwegen, an Gehwegen (wenn Fußverkehr dicht am Bordstein geht).

    und vor "Pendelbewegungen" in den Fahrverkehr hinein schützt auch eine ProtectedBikeLane nur bei 130cm hohem durchgehendem Schrammbord. :S

    Welche unvorhersehbaren Kapriolen könnte ein Radfahrer vollführen, dass er von einer gedachten mittleren Fahrlinie aus 3m (=2x150cm) Pendelraum benötigt? Das ist IMO schon auf einer ungeteilten Fahrbahn vollkommen überzogen, aber bei Straßen, wo dank Markierungsliinien oder baulichen Elementen als Peilhilfe sowohl die Fahrlinien von Auto- wie auch Radverkehr geglättet werden, ist es vollends absurd.

    Vielleicht will Habeck ja wieder Gas aus Kohle gewinnen. Das machte man seit Ende des 19. Jh. und bis zu Beginn der 60er Jahre so. Stadtgas heißt das Produkt, das aus Kohle gewonnen wird.

    Egal, was der Grund war. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass das Beispiel zeigt, dass Politiker und Parteien wissen, dass sie, wenn sie beim CO2-Sparen wirklich ernst machen würden, sofort weg vom Fenster wären. Und wenn noch nicht einmal so ein idealer Anlass ausreicht, um die gebotenen kurzfristigen grundlegenden Veränderungen anzufangen, was dann?

    Diktatoren könnten die notwendigen Transformationen wohl noch am ehesten durchboxen, haben aber leider aufgrund des zum Erreichen ihrer Stellung erforderlichen Persönlichkeitsstruktur gleichzeitig noch am allerwenigsten Interesse daran…

    Und deshalb ist dir jetzt alles andere auch egal? Weil ja auch die Hochkultur der Azteken mal untergegangen ist...

    Oder sollte das gar kein "Argument" für oder gegen etwas sein?

    Die Nähe der Kipppunkte (oder deren teilweise bereits vollzogenes Überschreiten) bedeutet zunächst mal, dass selbst ein am 22.6.22 in Kraft tetendes weltweites vollständiges Treibhausemmissions-Verbot nicht weit genug gehen würde, um die Erde in ihrem bekannten Zustand zu retten. Da die Erwärmung dem CO2-Anstieg mit einem Nachlauf von Jahren bis Jahrzehnten folgt, müssten wir darüber hinaus zusätzlich auch gleich morgen anfangen, im großen Stil CO2 aktiv aus der Atmosphäre zu entfernen, um den CO2-Gehalt schleunigst wieder auf vorindustrielle 270 ppm zurückzudrängen.

    Und jetzt überlege dir, warum der Wirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck die Kohleförderung hochfahren lässt und nicht einfach sagt "Dein Gasembargo, Wladimir, juckt uns nicht. Ich habe für morgen früh, 22.6.22, sowieso die Einstellung sämtlicher Gasverbrennung angeordnet!"

    Wie soll denn deiner Meinung nach die zins- und investitionsorientierte Geldwirtschaft auf einem um 3-4° wärmeren Planeten funktionieren, wenn es in Indien, wo derzeit schon über 1 Milliarde Menschen leben im Jahr >200 potenziell tödliche Hitzetage gibt?

    Ich habe ja nicht behauptet, dass das funktioniert. Ich sage: das Gegensteuern ist entweder nutzlos oder aber zwar im Hinblick auf CO2 wirksam, aber von den Folgen für die Menschheit betrachtet letztlich genauso katastrophal. Um im Bild mit dem auf eine Wand zurasenden Auto zu bleiben: bremsen wir zu spät oder zu zögerlich, zerschellt das Auto an der Mauer. Bremsen wir so stark, dass das Auto rechtzeitig vor der Wand anhält, werden Auto und Insassen durch die negative Beschleunigung zerstört...

    Es geht dabei nicht um die Frage, wie hoch das Wirtschaftswachstum künftig ausfallen wird, sondern ob wir es schaffen, unter diesen Bedingungen die menschliche Zivilisation zu erhalten.

    Der ökologische Umbau erfordert gigantische Investitionen. Am Ende dieses Umbaus muss das Ende der zins- und investitionsorientierten Geldwirtschaft stehen, denn Kapital kann nur durch "dreckige" Mehrwertschöpfung aus dem Nichts erzeugt werden. All die staatliche Zuschüsse und Steuererleichterungen zur Lenkung der industriellen Entwicklung, direkte staatliche Investitionen, Investitionen durch die Unternehmen selbst, Kredite, Forschungsgelder etc. sind zwingend auf sprudelnde (Steuer-)Einnahmen angewiesen. Leider wird die Beschaffung dieser Mittel um so schwieriger, je größer und je rascher der Erfolg der Maßnahmen im Hinblick auf den ökologischen Umbau eintritt, und je geringer durch den vollzogenen Wechsel zur Kreislaufwirtschaft die Generierung von weiteren Überschüssen ausfällt.

    Lustig, in diesem SRU-Bericht wird gefragt, ob es Sinn macht, in Deutschland CO2 zu sparen, wenn andere Länder nicht ordentlich mitmachen.

    Der Verkehrssektor verursachte in 2019 nur 20% vom deutschen CO2-Ausstoß. Angenommen, man könnte den deutschen MIV vollständig einstellen oder wenigstens CO2-frei abwickeln (was komplett illusorisch ist), dann sind wir immer noch bei >80% des bisherigen deutschen Ausstoßes, und damit weit jenseits dessen, was vermeintlich im Rahmen des 1,5°-Zieles noch tolerierbar ist. Über Emissionen anderer Länder sowie über den via Einfuhr von Fertigprodukten von dort importierten CO2-Rucksack haben wir da noch gar nicht gesprochen.

    Um in der gefordert kurzen Zeit im geforderten Ausmaß CO2 einzusparen, müssten wir derart massiv in Binnen- und Weltwirtschaft eingreifen, dass ein vollständiger und Jahre andauernder Zusammenbruch des Welthandels vorhersehbar ist, gegen den die Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre Kindergeburtstag war. Ich fürchte, dass die aus dieser Vollbremsung resultierenden politischen, sozialen und ökologischen Verwerfungen keineswegs geringer sein werden, als wenn wir uns von der Kontrollillusion verabschieden, gar nichts machen und den Dingen einfach ihren Lauf lassen. Was uns bevorsteht, wenn wir ernst machen würden mit dem CO2-Sparen, kann man gerade dank der Ukraine-Krise und der gegenseitigen Wirtschafts- und Rohstoff-Embargos erahnen.

    Deutschland ist (noch) recht wohlhabend und kann sich vermeintlich den ökologischen Umbau der Volkswirtschaft locker leisten. Tatsächlich haben wir aber die sprudelnden Gewinne und unseren angehäuften Wohlstand ausschließlich der ungehemmten und "dreckigen" Ausbeutung von Bodenschätzen jetzt und in der Vergangenheit zu verdanken. Wenn wir die wie gewünscht einstellen, ist das Steuersäckel ganz schnell leer. Kreislaufwirtschaft schafft nun mal keine Überschüsse, mit denen man Investitionen tätigen könnte, und wir sind leider auch nicht Figuren in einem Fantasy-Roman, wo Gandalf mal eben eingreifen und thermodynamisch an sich Unmögliches mittels Zauberei bewirken kann.

    So oder so stehen wir vor einem sehr schmerzhaften Abschied von der Welt, wie wir sie kannten und für selbstverständlich hielten.

    Mal wieder das ICCT (International Council on Clean Transportation). Diese Spaßbremsen versuchen nun schon seit über zehn Jahren uns einzureden, unsere Autos hätten was mit Klima zu tun.

    Ich glaube, dass nicht ein einziger Tropfen Öl und kein einziger Liter Gas mehr als ohne Ausstieg im Boden zurückbleibt, wenn die Industrieländer aus der Verbrenner-Mobilität aussteigen. Um die fossilen Bodenschätze vor alternativen Abnehmern zu schützen, müsste man die Öl- und Gasfelder sowie die Kohleflöze weltweit erst militärisch erobern und dann überall Blauhelmsoldaten stationieren, die dafür sorgen, dass kein örtlicher Warlord sich ihrer bemächtigt und auf eigene Rechnung mit der Förderung weiter macht.

    Aber wahrscheinlich dauert es dann kein halbes Jahr, und die Erde ist von Kriminellen, die auf eigene Faust den Hunger der Welt nach irgendwas zum Verbrennen stillen, komplett entwaldet worden.

    Daher sagte ich ja auch, dass das Problem das Selbe ist. Nur ist die Geschwindigkeitsdifferenz kleiner, je schneller das Kleinkraftrad fährt.

    Das Problem ist -rational bedacht- gleich groß, da die Gruppe der Radfahrer in sich so inhomogene Geschwindigkeiten fährt, dass dort für Mofa- und Kleinkraftradfahrer allemal Platz ist. Zum Thema "Längsverkehrsrisiko durch geringe Geschwindigkeitsdifferenzen" empfehle ich zudem das Studium einer der zahllosen Diskussionen im Netz über Sinn und Unsinn der 45er-Begrenzung. :evil:

    Irrational betrachtet (und da sind wir wieder bei Fahrradfeindlichkeit) ist das Problem mit Mofas und Kleinkrafträdern deswegen kleiner, weil sie viel seltener sind (und daher 1 einzelner Vertreter der Gruppe "wenige Mofafahrer" irrationalerweise nicht so nervt und zu gefährlichen Kurzschlusshandlungen provoziert wie 1 einzelner Vertreter der Gruppe "viele Radfahrer"). Seit wann aber hängt die Frage. ob Diskriminierung akzeptabel ist, davon ab, ob die diskriminierte Gruppe viele oder wenige Vertreter stellt?

    Aber mit der Geschwindigkeitsdifferenz. Mit einem MoFa ist es nichts anderes. Andere langsame Fahrzeuge sind in der Regel deutlich größer als Radfahrer.

    Deutlich größere Fahrzeuge sind dafür auch deutlich leichter zu treffen, wenn sie erstmal im Weg sind. :evil: Das gilt auch und gerade außerorts für Konflikte mit dem Gegenverkehr, die ihre Wurzel ja beim gleichen Fehlverhalten haben wie Überholkonflikte in gleicher Richtung. Und innerorts ist die Sache mit dem Übersehen mangels Tempo dann ohnehin komplett irrelevant, und trotzdem gibt es da reichlich benutzungspflichtige Radwege.


    Die Silhouette von Mofa- und Kleinkraftradfahrern ist zudem nicht wirklich signifikant auffälliger als die eines Fahrrades.

    Es passiert mir aber nicht selten, dass ich außerorts an nicht einsehbaren Stellen, vor Kurven oder Kuppen mit Geschwindigkeiten überholt werde, bei denen ein Bremsen und Wiedereinscheren hinter mir kaum möglich wäre, wenn plötzlich Gegenverkehr auftaucht. Ich kann leider auch nicht beobachten, dass die Leute ihre Geschwindigkeit reduzieren, wenn sie genau gegen die tiefstehende Sonne fahren.

    Nichts davon steht in irgendeinem Kausalzusammenhang mit dem Merkmal "Muskelantrieb" beim Fahrzeug des Gefährdeten.

    Das sehe ich nicht so. Hier der Satz aus der VwV-StVO, gegen den wohl am allerhäufigsten verstoßen wird, wenn ein Fahrbahnbenutzungsverbot angeordnet wurde. [Zitat]

    In der Realität wird doch das genaue Gegenteil gemacht: Für die Flüssigkeit einer einzelnen Verkehrsart (Autoverkehr) wird die Gefährdung von Radfahrern und Fußgängern billigend in Kauf genommen und um den ÖPNV schert man sich ohnehin nicht.

    Ich meine mit fahrradfeindlich das hier:

    Zitat von http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_2.txt

    II. Radwegebenutzungspflicht

    14 Ist aus Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241 erforderlich, so ist sie, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, vorzunehmen.

    Hier wird stillschweigend davon ausgegangen, dass es "Verkehrssicherheitsgründe" geben könnte, die durch eine spezifische Gefährdung von Fahrbahnradlern bedingt seien. Welche Gründe könnten das denn wohl sein? Mir fällt außer der Unterstellung, dass die bewusste Erkennung eines muskelbetriebenen Fahrzeugs zu vorsätzlichen und straffreien Übergriffen gegen die radelnden Verkehrshindernisse führen könnte, nichts ein. Wie tief die dem zugrunde liegende Fahrradfeindlichkeit nicht nur in der VwV, sondern sogar in unser aller Hirnen schon verankert ist, erkennt man daran, dass mittlerweile niemandem mehr auffällt, wie zutiefst pervers diese Denke ist.

    (Radfahren) ist die schnellste und effizienteste Lösung und das schönste ist ja eigentlich: Wir müssten nur wollen.

    Wenn das so einfach wäre, könnte es ja jeder. :evil:

    Was wir wissen ist, dass noch noch nicht einmal die stets als Vorbild gepriesenen niederländische Verhältnisse auch nur annähernd den Namen "Verkehrswende" verdienen.

    Der Hauptgrund, warum das so ist: im Fahrradradius werden zwar sehr viele Wege zurückgelegt, aber das für Kurzstrecken benutzte Verkehrsmittel ist wegen der denn doch recht überschaubaren zurückgelegten Kilometer ökologisch irrelevant.

    Und an der Frage, wie man die Leute dazu bringt, dass sie ihren Aktionsradius freiwillig auf des Gebiet innerhalb des Fahrradhorizonts begrenzen, scheitert man eben auch in den Niederlanden bislang. Ebenso ist es in den Niederlanden nicht wirklich geglückt, den Fahrradhorizont nennenswert nach außen zu verschieben. Im Gegenteil, die mittlere geradelte Wegelänge in NL beträgt nur 2/3 der in Deutschland geradelten Strecken.

    Eigentlich ist sie das schon. Sie ist jedenfalls nicht fahrradfeindlich, wie ADFC & Co immer behaupten. Das Problem ist nur, dass sich niemand daran hält.

    Ich vermute allerdings, dass Pepschmier nicht die StVO meinte, sondernviel eher die dazu gehörige Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO).

    Diese VwV-StVO und v.a. deren Anwendung durch die Straßenverkehrsbehörden ist allerdings zutiefst fahrrad*feindlich*.: in der StVO selber gibt es keinerle Raum für die Annahme einer Sondergefährdung von Fahrzeugen mit Muskelantrieb. Jedes Verhalten, dass zum Übersehen selbst von stehenden Objekten im Fahrweg führen könnte, ist verboten, und Objekte, die man gesehen hat, sind mit angemessenem Verhalten (ausweichen, verlangsamen bis notfalls zum Stillstand) zu behandeln. Wer gleichwohl benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen als Regellösung für die unterstellten Sondergefährdungen von muskelbetriebenrn Fahrzeugen vorsieht, muss logisch zwingend davon ausgehen, dass diese Gefährdungen im vollen Bewusstsein des Muskelantriebs und ergo absichtlich begangen werden. Eine Verwaltungsvorschrift, die solche massiven Entgleisungen einplant, indem sie die vermeintlichen Subjekte der Übergriffe durch Platzverweise in Form benutzungspflichtiger Radverkehrsanlagen schon im Vorfeld aus dem Fahrweg entfernt, denkt also aus sich heraus bereits grundsätzlich nicht fahrradfreundlich, sondern fahrradfeindlich. Und jetzt kommt erschwerend hinzu, dass selbst diese fahrradfeindliche Richtlinie idR durch die Behörden strikt auf der vermeintlich "vorsichtigen", ergo Fahrrad-feindlichen und Auto-freundlichen, Seite des Ermessensspielraum (und weit darüber hinaus...) ausgelegt werden.

    Das trifft auf Fußgänger gleichermaßen zu.

    Trifft gleichermaßen *nicht* zu.

    Dieses weinerliche Bangemachen mit maßlos übertrieben dargestellten Risiken geht mir genau so auf den Sack wie das hypokritische „wir“-Kampagning, das ja trotz Erster Person Plural jedesmal noch alle anderen meint, aber auf gar keinen Fall niemals nicht den bigotten Mahner.

    Es gibt viele gute Gründe gegen die ausufernde Massenmobilität. Lebensgefahr gehört nicht dazu.