Beiträge von Th(oma)s

    Die Zahl der Übergänge dürfte gemessen an der Zahl der Bauvorhaben riesig sein.

    Für Fahrradunfälle an Bahnübergängen siehe hier bei mir im Blog. Auch im Blog aus dem März 2022 eine Auswertung zu einem auffälligen Unfallcluster auf der Bahnstrecke Kempten-Neu-Ulm.

    Nachdem bereits im vergangenen Jahr ein weiteres Todesopfer auf dem nur 40km kurzen Abschnitt zwischen Neu-Ulm und Memmingen zu beklagen war, kam heute das sechste radelnde Opfer auf dieser Strecke in nur 10 Jahren hinzu:

    Schwerer Unfall am Bahnübergang: Radfahrer wird tödlich verletzt, Strecke lange gesperrt
    Nach einem Unfall war der Bahnübergang in der Reuttier Straße in Schwaighofen gesperrt. Ein Radler wurde von einem Zug erfasst und dabei tödlich verletzt.
    www.swp.de

    Außer den 6 Radfahrern habe ich beim Recherchieren nebenbei auch noch 3 tote Fußgänger bemerkt sowie zwei schwere Unfälle mit KFZ mit hohem Sachschaden und Schwerverletzten. Ist das Deutschlands gefährlichste Bahnstrecke? Für Radfahrer jedenfalls.

    …du definierst Vorsatz aber auch, wie es dir gerade passt?

    Und ja, die überwältigende Mehrheit der Verkehrsunfälle geschieht aus Fahrlässigkeit – sämtliche (!) Verkehrsregeln und Straßengestaltungen dienen dazu, die Folgen dieser Fahrlässigkeit zu mindern.

    Ich hätte im ersten Halbsatz den Konjunktiv verwenden müssen. Mea culpa.

    "[…] deren Entstehung aber nur möglich wäre, wenn grundlegenste Verkehrsregeln selektiv (ergo: vorsätzlich…) gegenüber Radfahrern gebrochen würden […]"

    Will sagen: die unterstellten Gefährdungen gibt es gar nicht. Wenn es sie aber so wie unterstellt gäbe, müssten sie auf Vorsatz zurückzuführen sein, weil die ansonsten anzunehmende fahrlässige Gefährdung von Fahrbahnradlern bei gleichzeitiger Wahrung der Sicherheit von Kraftverkehr sowie Radwegradlern und Fußgängern aus logischen Gründen schlichtweg unmöglich ist.

    Wieder mal jemand, der Fahrlässigkeit mit Vorsatz gleichsetzt.

    Wieder mal jemand, der KFZ mit PKW und PKW mit privatem PKW gleichsetzt.

    Wieder mal jemand, der übersieht, dass es weitestgehend die Verursacher selber sind, die zum Opfer der von ihnen verursachten schweren Verkehrsunfälle werden.

    Wieder mal jemand, der damit auf Bauernfang geht, dass er die weitgehend aus Personen mit Beulen und Schrammen bestehende Verkehrsopferzahl zu Beinahetoten stilisiert.

    Wieder mal jemand, der kein Gefühl dafür hat, dass „Risiko“ ein Bruch ist, der nicht nur den Zähler „Verkehrsunfälle“ hat, sondern in dessen gigantischem Nenner „Exposition“ 84 Millionen Menschen stehen, die sich jeder mehrmals täglich auf der Straße fortbewegen.

    Der Vorsatz unterstellende gedankliche Brückenschlag von der angeblichen Diskussion mit der Autofahrerin zum kurz darauf folgenden Tod von Natenom ist Volksverh^h^h auch sehr dreist.

    Edit: In der TAZ-Polemik findet sich auch die Aussage, dass ein Viertel aller Straftäter Verkehrstäter seien. Da fragt man sich, wie das Skandalisieren dieser Zahl zur Klage passt, dass die Kuscheljustiz andererseits nicht gegen Verkehrstäter durchgreifen würde.

    Die Aufschlüsselung der beim KBA erfassten Verkehrsstraftaten stellt sich dann übrigens wie folgt dar:
    Fahren ohne Führerschein: 110.000
    Fahren unter dem Einfluss von Alkohol 82.000
    Unfallflucht 33.000
    Fahrverbot missachtet 5.000
    Drogen 4.000
    Unfall mit Tod oder Körperverletzung verursacht: 6.500.

    IOW: bei Verkehrsstraftaten geht es nur bei 2,7% um das Verursachen von Verletzungen oder Tod bei Dritten. Mit 1,7% Straftaten-Anteil noch niedriger ist die Quote bei Bezug auf die insgesamt Verunglückten im Verkehr.

    Woraus entspringt denn die Intention der obigen Hamburger Polizisten, einen Radfahrer auf einen Radweg zwingen zu wollen?

    Es ist der vermeintliche Doppelnutzen: die Autos werden weniger aufgehalten *und* die Radfahrer gefährden sich (!) nicht mehr selber. Das ist so dermaßen Win-Win, dass keinem die Unlogik auffällt (auffallen will), dass die Gefährdungen, wegen denen die Radfahrer weggesperrt werden, eigentlich streng verboten sind, und dass Polizisten, die ihre Arbeit korrekt tun, eigentlich gegen die Gefährder vorgehen müssten anstatt die Gefährdeten zu vertreiben.

    Meine Einschätzung: Im Bereich Radverkehr ist die formale Rechtsstaatlichkeit auf den "unteren Ebenen" komplett durch ein System der Informalität substituiert ("Radfahrer haben auf der Straße nix zu suchen").

    Das ist zwar „unterste Schublade“ aber nicht „unterste Ebene“. Wenn ein Staat eine Verkehrsregel „benutzungspflichtige Radwege“ vorsieht, die an spezifische Gefahrenlagen für Radfahrer gekoppelt ist, deren Entstehung aber nur möglich ist, wenn grundlegenste Verkehrsregeln selektiv (ergo: vorsätzlich…) gegenüber Radfahrern gebrochen werden, dann stinkt der Fisch vom Kopf. Und zwar ganz gewaltig.

    Grandios:

    Wie lange dauert es, um von der Davidwache zur Helgoländer Allee zu laufen und nachzusehen, ob da Blauschilder stehen?

    Wie lange dauert es, um zu merken, dass diese „Gefahrenlage“, wegen der Radwege von Polizei und StVB als benutzungspflichtig angeordnet werden, ausschließlich auf dem Wahn beruht, dass Übergriffe gegen Fahrbahnradler im Grunde nachvollziehbar und deshalb legitim wären? Richtig: zu lange.

    Nächster tödlicher Unfall bei angeordnetem Gehwegradelzwang.

    Unabhängig vom gewollt (?) regelwidrigen Linksradeln als Faktor stellt sich mir gerade die Frage, mit welchem Tempo der Radfahrer unterwegs gesehen sein könnte, dass ihn gleich zwei KFZ-Führer offenbar nicht wahrgenommen haben. Auch die Sturzmechanik (nämlich vom PKW gerade so -sorry for my wording:evil:- touchiert, dass er nicht einfach nach rechts abgewiesen wird, sondern unter Beibehaltung des Vorwärtsimpulses bloß nach vorne stürzt, und dadurch bis genau unter den just in diesem Augenblick in den Parkplatz einbiegenden LKW fällt) spricht ja nicht unbedingt für Schritttempo.

    So auf den ersten Blick siehts danach aus, als ob der Motorradfahrer den MTB-Fahrer beim Überholen abgeräumt hat. Könnte aber täuschen,

    Es täuscht.

    Tödlicher Fahrradunfall in Schorndorf: Polizei äußert sich zum möglichen Unfallhergang
    Ein externer Gutachter soll den Unfallhergang rekonstruieren, bei dem am Sonntag ein Radfahrer in Schorndorf tödlich verunglückt ist. Die Polizei geht aktuell…
    www.stuttgarter-zeitung.de

    Schon auf den ersten Bildern vom Unfallort war anhand des Trümmerfeldes und der Schleifspuren zu erkennen, dass die Kollisionsstelle an einer Waldwegkreuzung liegt und sich auf der in Fahrtrichtung des Motorrades linken Seite des linken Fahrstreifens ereignet haben muss. Der Motorradfahrer dürfte versucht haben, dem von rechts nach links querenden Mountainbiker nach links auszuweichen.

    Was mich etwas verwundert ist die Aufteilung bzw das Verhältnis: 150TS zu 2 Monate.

    Sehr viel zu lächerlich.

    Ein Fahrverbot kann nach §44 StGB als Nebenstrafe angeordnet werden, wenn eine erzieherische Einwirkung auf den Delinquenten für erforderlich gehalten wird. Bei glaubhaftem Augenblicksversagen ist die Wiederholungsgefahr sehr gering. Eine stärkere erzieherische Disziplinarmaßnahme wäre angebracht, wenn es sich beim Täter um einen notorischen jugendlichen Heißsporn gehandelt hätte.

    Es ist sein Recht, den Fall vors Gericht zu bringen, auch wenn er sich mit dieser Strafe im üblichen (also bei tödlichen Unfällen mit Kfz relativ milden) Rahmen bewegt.

    Die 150 Tagessätze sind der höchste Wert, den ich bisher für fahrlässige Tötung von Radfahrern wahrgenommen habe. Bei rechtsabbiegenden LKW-Führern sind 60-90 TS die Regel.

    Zitat

    Spätestens bei einer Tötung sollte der Lappen m. E. für immer weg sein.

    Du willst offenbar mehr Fahrerflucht haben.

    Sofern dadurch kein Schaden entstand (außer an der ohnehin schon lädierten Seele des Radfahrers) ist das ein "Gar-nichts-Vorfall".

    Es ist jedenfalls nichts, was davon wegginge, wenn polizeiliche Verkehrsunfalmeldung nach fahrlässigkeits-bedingten Verkehrsunfällen die Schuldanteile von KFZ-Führern stärker herausstreichen würden. Dumpfbacken, die Flaschen schmeißen können wahrscheinlich nichtmal lesen.

    [Flaschenwurf] Dann ist es "amtsbekannt" geworden und eben kein Dunkelfeld mehr.

    So eine Tat ist jedenfalls auch kein aus Fahrlässigkeit verursachter Verkehrsunfall, der dadurch begünstigt wurde, dass die Medien bei Unfallursachen nicht korrekt Ross und Reiter benennen würden. Das wäre dann schon eher eine Tat, die ihre höhnische Legitimierung erst aus dem unermüdlichen "Radfahren? Viel zu gefääährlich!!!"-Kesseltreiben der Radwegfreunde zieht.

    Das Dunkelfeld betrifft ja alle Bereiche und in der Regel liegt es einfach daran dass die Polizei simpel die Arbeit scheut und entsprechend Energie in die Vermeidung reinsteckt, oder spätestens der Staatsanwalt das Verfahren einstellt.

    Was du da beschreibst ist nicht das "Dunkelfeld". Dunkelfeld ist nicht, wenn man nach Bekanntwerden eines Ereignisses keinen Täter ermittelt oder ihn zwar ermittelt, aber dann nicht bestraft. Dunkelfeld ist, wenn staatliche Instanzen erst gar nicht informiert werden. Gerade bei Todesfällen ist da aber in Deutschland nicht mit zu rechnen. Bei Verdacht auf nicht-natürlichen Todesfall muss erstens autopsiert werden und zweitens besteht dann Meldepflicht der Krankenhäuser an die Polizei.

    Auch bei Kinderunfällen ist das Dunkelfeld aufgrund der Meldepflicht für Schulwegunfälle äußerst klein. Das gilt dann auch für die Erfassungsquote von Bagatellen.

    Das Dunkelfeld setzt sich also ganz überwiegend aus Unfällen zusammen

    -an denen keine Kinder beteiligt sind

    -an denen keine KFZ beteiligt sind

    -deren Schwere nicht dazu führten, dass jemand ins Krankenhaus kam

    -an denen niemand verstorben ist.

    Umgekehrt gilt, dass Unfälle mit KFZ-Beteiligung und mindestens krankenhauspflichtiger Verletzungsschwere *nicht* der Erfassung entgehen.

    Nach dem, was man so aus der dortigen Fahrrad-Bubble hört, ist eher überraschend, dass es fast die Hälfte tut… In Nordamerika kommt ja noch eine völlige Gleichgültigkeit gegenüber Verkehrsregeln dazu, die durch die Gestaltung der Straßen noch gefördert wird. Mehr USA als Kanada sind dagegen Kommentare in Richtung "wenn ich einen Fußgänger töte, tue ich der Gesellschaft einen Gefallen".

    Meine persönliche Erfahrung aus den USA ist das genaue Gegenteil: ich habe als Fußgänger, Autofahrer und auch als Radfahrer noch nirgendwo so tiefenentspannte und fehlerverzeihende Autofahrer erlebt wie dort (New York, Boston, Maine, Montreal, Toronto, San Antonio, Tampa/St. Petersburg, Miami). Die allgemein laxe Einstellung den Verkehrsregeln gegenüber will ich damit nicht bezweifeln, ich halte das aber jedenfalls nicht für eine Spezialität der autofahrenden Verkehrsteilnehmer.