Beiträge von Th(oma)s

    Ist das jetzt nur ein subjektiver Eindruck von mir, oder nehmen tatsächlich immer mehr manipulierte E-Bikes, bzw. für den Straßenverkehr in Deutschland nicht zugelassene E-Bikes am Straßenverkehr teil?

    IMO nimmt das Austricksen der Zulassungsvorschriften in dem Maße zu, wie Pedelecs jetzt auch bei Personen unter 50 salonfähig werden. Gestern fuhr ich eine Weile auf der Fahrbahn hinter einem feisten Lastenrad-Pedelec auf dem Gehweg her. Ich mit GPS-gemessenen 28 km/h hatte Mühe am Lastenrad dranzubleiben, während dessen ca. 30-jährige Lenker ganz entspannt mit einer 20er-Kadenz über die Bodenwellen auf dem 60cm schmalen Handtuchweg hoppelte und zwischendrin auch immer mal wieder ein paar Tritte aussetzte.

    Für mich klingt das eindeutig: Eine durchgezogene Linie am Fahrbahnrand grenzt ohne weitere Beschilderung einen Seitenstreifen ab. Ein Radfahrstreifen ist es nur mit Zeichen 237.

    Ohne ergänzende Hinweise (Breitstrich statt Schmalstrich, Piktogramme, ortsübliche Einfärbung, über Kreuzungen und Einmündungen mit den üblichen Kriterien entsprechender Sonderweg-Furt fortgesetzte Markierung) ist ein Seitenstreifen auch mit Z.237 kein Radfahrstreifen. Das wird insbesondere dann augenfällig, wenn sich rechts des Streifens noch ein Sonderweg auf dem Hochbord befindet, der durch das Schild viel eher zum Radweg erklärt würde als der Seitenstreifen. Und auch umgekehrt gilt, dass ein mit den erforderlichen ergänzenden Hinweisen gestalteter Streifen auch schon ohne Blauschild kein Seitenstreifen mehr ist.

    Ok, vermutlich haben sie nie den Ansatz einer Erkläerung versucht, dazu müsste man ja nachdenken...

    Schubert argumentierte damals für ein implizites Fahrverbot (sinngemäß "Die bereits bei guten Bedingungen bestehende Gefahrenlage ist ja bei Eis und Schnee nicht weg, sondern wird im Gegenteil allenfalls noch viel größer. Daher bleibt das Fahrbahnverbot natürlich unanfechtbar in Kraft. Sofern Radfahrer die Benutzung des ungeräumten Sonderweges als zu gefährlich empfinden, haben sie halt Pech und müssen auf das Radeln vorübergehend verzichten bis die Benutzbarkeit der Wegelchen wieder hergestellt worden ist oder wegen Tauwetter von alleine zurückkehrt.")

    Ich finde 1,5m durchaus ok. Zum einen hält sich sowieso niemand dran, es ist aber wenigstens zu kontrollieren, wenn man denn will.

    Wären es nur 50 cm, dann wäre der Effekt -> enges Passieren erlaubt, also scheiß auf die Radfahrer.

    Die naheliegende Erklärung für die objektiv völlig überdimensionierten 1,50m ist, dass der Abstand bewusst so groß gewählt wurde, weil es von Anfang an nie geplant war, ihn konkret durchzusetzen. Am Ende sollten damit einfach nur trotz der mangels Überwachung auftretenden kräftigen Ausreißer nach unten halt keine Minusabstände vorkommen. Dass radfahrende Pedanten die Vorgabe wörtlich nehmen würden, kommt nicht unerwartet, ist aber aus der Perspektive des Gesetzgebers als Beifang keineswegs unwillkommen,. Immerhin kann man so auf sehr bequeme Art und Weise die lästigen Radfahrer von der (scheinbar immer lebensgefährlicher werdenden) "Autofahrbahn" verdrängen, ohne sich all zu offensichtlich den Anschein zu geben, man würde den Autoverkehr fördern wollen.

    "mindestens 1,5m" - ja hey, war agO, also 2m! :rolleyes:

    Minusabstand ist kein Beleg dafür, dass 1,5 m (oder irgend ein beliebiger anderer Plusabstand) zu wenig gewesen wäre. Es ist insbesondere kein Beleg dafür, dass der Überholer eigentlich weniger als den vorgeschriebenen Abstand hatte gewähren wollen.

    Zitat

    "Radfahrer haben einen extra Fahrstreifen, vom übrigen Verkehr durch eine durchgezogene weiße Linie getrennt. Doch auch dort kann es passieren, dass Fahrer der Buslinie 181 sehr dicht – häufig zu dicht – an den Radlern vorbeifahren.."

    Gebetsmühle: Gefahr ist der Bruch aus Ereigniszahl geteilt durch Exposition. Der Wert dieses Quotienten wird um so kleiner, je größer der Nenner und je geringer der Zähler sind. Da es keine Unfälle zwischen Radfahrern und überholenden Bussen gibt, obwohl doch gleichzeitig offenbar sehr häufig dicht überholt wird, sind diese Manöver entgegen des vermittelten Eindrucks *un*gefährlich.

    Eine Beobachtung, die ich oft mache, ist dass bei Pedelecs die Schaltung kaum benutzt wird, sondern dass man zum Anfahren einfach die Tretunterstützung hochdreht. Aber auch mit Motor beschleunigt man natürlich besser, wenn man zum Anfahren in einen niedrigen Gang schaltet.

    Ich denke, der Faktor Fahrrad-Geschwindigkeit ist für den Fahrfehler „Radfahrer aus Feld-/Waldweg/Ortsverbindungsstraße übersieht schnelles KFZ auf Landstraße“ unerheblich. Die Radfahrer haben den Querverkehr nicht wahrgenommen und wissen darum gar nicht, dass sie jetzt durch schnelleres Antreten evtl. noch aus der Gefahrenzone entkommen könnten. Aus dem gleichen Grund dürfte es auch keine Rolle spielen, ob sie sich, was ihre Anfahr-Beschleunigung anbetrifft, verkalkuliert haben - ihnen ist ja nicht bewusst, dass es da gerade ein Problem gibt. Leider kann man die Opfer jetzt alle nicht mehr fragen. Aber das im Artikel erwähnte Szenario „Mann fährt mit ausreichend Reserve rüber, Frau zieht blindlings hinterher“ kenne ich aus eigenem Erleben. Ging bei uns zum Glück gut aus.

    Wie hoch ist der Anteil von Stellen wo ein einseitiger Zweirichtungsradweg die Straßenseite wechselt bei diesen Querungsunfällen ?

    Die Information ist nutzlos, da man idR nicht weiß, wohin der kreuzende Radler wollte und woher genau er kam. Sauber lässt sich der Seitenwechsel nur da sehen, wo er auf offener Strecke ohne Querstraße oder Einmündung eingerichtet ist.

    Nein nein, die Frage war nicht, ob der Unfall auch mit KFZ passiert wäre, sondern ob dann in einem solchen Falle auch überall [Zeichen 205] aufgestellt werden. Natürlich nicht! Aber beim Radverkehr kann man es ja machen. Warum eigentlich???

    Das ist einfach: weil nur Radverkehr anhand eines äußerst simpel zu verifizierenden Kriteriums ("wird es mit Pedalkurbeln angetrieben?") willkürlich diskriminiert und darüber auf gesonderte Flächen verwiesen werden kann, die dann wiederum auch gesonderte Verkehrsregeln erhalten können.

    Wenn das Unfallgegner-Fahrzeug kein Fahrrad gewesen wäre, sondern ein mehrspuriges Kraftfahrzeug: Würden dann auch ÜBERALL [Zeichen 205] aufgestellt werden?

    Die Frage "wäre der Unfall mit einem KFZ (mehrspurig muss ja nicht mal sein, Motorrad/Moped/Mofa wäre angemessener) auch passiert?" darf man bei der Begründung von Radverkehrsanlagen über die Verkehrssicherheits-Masche niemals stellen. Dann implodieren unweigerlich die Synapsen im Logikmodul des Gehirns.

    Radfahrerin wird auf Straße ohne Radweg von LKW aus Nebenstraße (Autobahnabfahrt) die Vorfahrt genommen. Ratet, was man daraufhin zur Wahrung der Verkehrssicherheit fordert/plant. Richtig. Und damit der KFZ-Verkehr nicht mehr die Schuld hat das mit der Vorfahrtnahme nicht mehr passiert, kriegt die Radwegfurt Z. 205.:cursing:

    Radfahrerin kommt ums Leben: Wann passiert hier endlich was?
    Seit vielen Jahren wird entlang der Landesstraße 260 beim A96-Rasthof ein Radweg geplant. Im April verunglückte dort eine Radfahrerin tödlich. Wie geht’s beim…
    www.schwaebische.de

    Dem ADFC zu unterstellen, weil er bequeme und sichere Fahrradwege fordert, mache er das Fahrradfahren unsicher, halte ich für unzutreffend. Und die angeführten Belege geben das nicht her.

    Das würde doch bedeuten, dass ein Vertreter eins Fahrradverbandes anderen sagt: Sieh erst mal zu, dass du richtig Fahrradfahren lernst, dann brauchst du auch keine Angst vor Unfällen zu haben. Wenn du dazu gehören willst, dann streng dich ordentlich an und trainiere das Fahrradfahren. Das begeistert viele Menschen nicht und schreckt nicht wenige nachhaltig ab, weil sie keine Lust haben auf so eine elitäre Veranstaltung.

    Lös dich doch einfach mal von dem ewigen verkrampften "Jemand muss doch inschuld sein! (und dass es unredlich wäre, das strategisch herunterzuspielen oder darüber zu schweigen. Immer ordentlich Salz in die Wunden reiben, sonst merkt womöglich gar keiner was.")

    Wie bereits mehrfach gesagt, ist die Entwicklung in Deutschland in allen Belangen (Pedelecs, Senioren, Alleinunfälle) grundsätzlich identisch mit der in den Niederlanden. Das führt unweigerlich zu zwei Schlussfolgerungen: erstens, es ist nicht die mangelhafte deutsche Infrastruktur. Zweitens: es liegt nicht an böswilligen/rücksichtslosen deutschen Autofahrern. Passend dazu geht es hier zur ausführlichen Stellungnahme des niederländischen Radfahrerverbandes Fietsersbond zur aktuellen Unfall-Statistik der Niederlande.:evil:

    Zitat

    Du sagst es, man kann nichts dagegen machen und jedes Auto, dass von hinten kommt, kann das letzte gewesen sein.

    Auf dem Radweg muss ich mir darüber keine Gedanken machen, denn da gibt es ein solches Risiko nicht; auch nicht, wenn ich aus irgendeinem Grund langsam werde oder (zum Beispiel wegen eines Schlaglochs) eben nicht stur geradeaus fahre.

    Der Gedanke, auf dem Radweg hättest du selber es in der Hand, fremde Fehler durch eigene Aufmerksamkeit zu kompensieren, ist maßlose Hybris. Im Übrigen sind tödliche Fahrradunfälle insgesamt so selten, dass die Abwägung der Chancen für den Einzelnen eh ohne jeden Belang ist. Da kannst du genau so gut bei einem 10 km entfernt vorüberziehenden Gewitter über die sicherste Unterstellmöglichkeit philosophieren.

    Auch für Autofahrer gilt, dass man außerorts nur sporadisch aufmerksam sein muss

    Du fährst selber hoffentlich kein Auto, oder? Wenn doch, lass es bitte lieber.